<strong>Sekural</strong> <strong>sour</strong>ABSCHNITT 2: Mögliche GefahrenGefahrensymbol oder -symbole:Gefahrenhinweis :Enthält:R-Sätze:S-Sätze:Ätzend, UmweltgefährlichAmeisensäureR35- Verursacht schwere Verätzungen.R50- Sehr giftig für Wasserorganismen.S2- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.S26- Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arztkonsultieren.S36/37/39- Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe undSchutzbrille/Gesichtsschutz tragen.S45- Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikettvorzeigen).2.3 Sonstige GefahrenAndere Gefahren, die zukeiner Einstufung führen:Nicht anwendbar.ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen3.2GemischeName des Produkts /InhaltsstoffsIdentifikatorenAmeisensäure REACH #: 01-2119491174-37EG: 200-579-1CAS: 64-18-6Verzeichnis: 607-001-00-0Didecyldimethylammoniumchlorid EG: 230-525-2CAS: 7173-51-5Verzeichnis: 612-131-00-6Ethylenglycol EG: 203-473-3CAS: 107-21-1Verzeichnis: 603-027-00-1% 67/548/EWG Regulierungs (EU)-Nr. Typ1272/2008 [CLP]Siehe Abschnitt 16für den vollständigenWortlaut der obenangegebenen R-SätzeEinstufung10-90 C; R35 Acute Tox. 4, H3025-7 Xn; R22C; R34N; R50Es sind keine zusätzliche Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in denzutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind und daher in diesem Abschnittangegeben werden müssten.Typ[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert[3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der (EG) Richtlinie Nr. 1907/2006, Anhang XIII)[4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der (EG) Richtlinie Nr. 1907/2006, Anhang XIIIAcute Tox. 3, H331Skin Corr. 1A, H314Eye Dam. 1, H318Acute Tox. 3, H301Skin Corr. 1B, H314Eye Irrit. 2, H319Aquatic Acute 1, H400Siehe Abschnitt 16 fürden vollständigenWortlaut der obenangegebenen H-Sätze.[1] [2]
<strong>Sekural</strong> <strong>sour</strong>ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu BestandteilenDie Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-MaßnahmenAugenkontaktEinatmen::Sofort einen Arzt verständigen. Augen sofort mit reichlich Wasser spülen undgelegentlich die Augenlider gewaltsam öffnen. Auf Kontaktlinsen prüfen und fallsvorhanden entfernen. Mindestens 15 Minuten lang ständig spülen. Verätzungenmüssen sofort von einem Arzt behandelt werden.Sofort einen Arzt verständigen. Die betroffene Person an die frische Luft bringenund in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei Verdacht, dassimmer noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeigneteAtmemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Beinicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten einesAtemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oderSauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlichsein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen. Bei Bewusstlosigkeit in stabileSeitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten.Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten.HautkontaktVerschlucken::Sofort einen Arzt verständigen. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen.Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Waschen Sie verunreinigteKleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen oder tragen SieHandschuhe dabei. Mindestens 15 Minuten lang ständig spülen. Verätzungenmüssen sofort von einem Arzt behandelt werden. Kleidung vor erneutem Tragenwaschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen.Sofort einen Arzt verständigen. Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothesefalls vorhanden entfernen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und ineiner Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Kein Erbrechen herbeiführenaußer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. SollteErbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungeneindringt. Verätzungen müssen sofort von einem Arzt behandelt werden. Niemalseiner bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. BeiBewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte,Gürtel oder Bund) lockern.Schutz der Ersthelfer :Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risikoeinhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Bei Verdacht, dass immernoch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete Atmemschutzmaskeoder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Für die Erste Hilfe leistendePerson kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehenoder tragen Sie Handschuhe dabei.4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und WirkungenMögliche akute Auswirkungen auf die GesundheitAugenkontaktEinatmenHautkontaktVerschluckenZeichen/Symptome von Überexposition:: Kann Gase, Dämpfe oder Staub abgeben, , die stark reizend oder ätzend gegenüberden Atemwegen sind. Die Einwirkung der Zersetzungsprodukte kannGesundheitsschäden verursachen. Nach der Exposition können ernste Schädenverzögert eintreten.: Wirkt stark ätzend auf die Haut. Verursacht schwere Verätzungen.:Wirkt stark ätzend auf die Augen. Verursacht schwere Verätzungen.Kann Verätzungen an Mund, Rachen oder Magen verursachen.Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum : 9 September 20113/13