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3-Zimmer-Wohnung 104,50 m² Haus 1a - Lifestyle Wohneigentum

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3 Werte bauen – Werte erhalten<br />

6 Willkommen in Ihrem Traum<br />

11 Die Lage<br />

12 Ausstattung<br />

14 Räume für Menschen<br />

16 Lageplan<br />

18 Grundrisse<br />

42 Stellplätze und Abstellräume<br />

44 Steuerliche Vorteile durch Denkmalschutz<br />

45 Baubeschreibung<br />

52 Musterkaufvertrag<br />

58 Risikohinweis<br />

P&P Wohnbau Franken GmbH<br />

Isaak-Loewi-Straße 11, 90763 Fürth<br />

Firmensitz P&P Wohnbau Franken<br />

Tel. 09 11.7 66 06 10<br />

Fax 09 11.78 05 78 99<br />

E-Mail info@pp-wohnbaufranken.de<br />

www.pp-wohnbaufranken.de<br />

WERTE BAUEN – WERTE ERHALTEN<br />

In einer Zeit, in der immer öfter vom Werteverfall<br />

gesprochen wird, hat sich die P&P Wohnbau<br />

Franken dem Erhalt alter Werte verschrieben, um<br />

daraus Neues und zukunftsträchtige Anlagen zu<br />

schaffen. Beginnend mit dem Ankauf der geeigneten<br />

Immobilie reicht unser Leistungsspektrum<br />

WERTE ERHALTEN –<br />

IN DIE ZUKUNFT INVESTIEREN<br />

www.carree-vita.de<br />

über die Planung, Projektentwicklung und Projektsteuerung<br />

bis hin zur schlüsselfertigen Bauausführung.<br />

Jedes Objekt wird gemäß den Richtlinien<br />

der P&P Wohnbau Franken marktgerecht geplant,<br />

konzipiert und umgesetzt. Selbstverständlich werden<br />

dabei auch Sonderwünsche berücksichtigt.<br />

Michael Peter | Geschäftsführer P&P Wohnbau Franken


3<br />

Unsere Schwerpunkte:<br />

• Gezielte Auswahl der Objekte<br />

• Hohe Qualität der Bausubstanz<br />

• Qualitativ hochwertige Sanierungsarbeiten<br />

• Effiziente Projektabwicklung<br />

Firmeneigene Bauleiter sowie Sachverständige<br />

begleiten die Bauarbeiten und sichern somit die<br />

Qualität der durchgeführten Sanierungs­ und<br />

Modernisierungsarbeiten. Nach Abschluss des<br />

Bauvorhabens ist das Projekt für die P&P Wohnbau<br />

1<br />

4<br />

• Termingetreue Fertigstellung<br />

• Attraktives Preis- / Leistungsverhältnis<br />

• Auf Langfristigkeit ausgelegter Kundenservice<br />

Franken lange noch nicht beendet. Unsere umfangreiche<br />

Leistungspalette bietet auch eine hilfreiche<br />

Unterstützung bei dem Erhalt und der Pflege<br />

der Immobilie.<br />

2<br />

Unsere Referenzen:<br />

1 Stadtpalais, Fürth<br />

Baujahr 006, Woheinheiten<br />

Stadtmuseum<br />

Am Park, Fürth<br />

Wohneinheiten<br />

Venusweg, Fürth<br />

Baujahr 00 , 1 Wohneinheiten<br />

Merkuresplanade, Fürth<br />

Baujahr 006, 9 Wohneinheiten<br />

Parkpromendade Flößaustraße, Fürth<br />

Zustand vorher<br />

6 Parkpromendade Flößaustraße, Fürth<br />

Zustand nachher<br />

5<br />

6


6<br />

WILLKOMMEN IN IHREM TRAUM<br />

Wo entstehen Träume? Gibt es Orte, an denen<br />

Wünsche, Visionen, Ideen, Sehnsüchte ihren<br />

Ursprung haben? Die Antwort lautet Ja und liegt<br />

vor Ihnen, denn das heutige CARREÉ VITA war für<br />

viele Kindergenerationen eine solche Traumfabrik.<br />

Hier wurde die legendäre Carrera­Autorennbahn<br />

entwickelt, hier entstand im Maßstab 1: der<br />

Traum so vieler Kinder und junggebliebener<br />

Erwachsener, die auf die Frage nach Ihrem Berufswunsch<br />

auch heute noch mit leuchtenden Augen<br />

antworten: „Rennfahrer!“<br />

Produktionsstätte der<br />

Carrera Autorennbahn in Fürth<br />

Foto: mekcar Verlag<br />

Neue Perspektiven<br />

1991 verlagerte Carrera die Produktion, doch<br />

das drei Hektar große Areal blieb immer das<br />

„Carrera­Gelände“. Die umfassende Revitalisierung<br />

des Geländes und die behutsame Erneuerung<br />

des Gebäudeensembles öffnet nun neue<br />

Perspektiven für die Nutzung und das Wohnen in<br />

einem gehobenen architektonischen Umfeld.<br />

Gebäude Zustand 1990<br />

Foto: mekcar Verlag<br />

Neues Leben<br />

Das CARREÉ VITA ist ein Neuanfang mit<br />

Tradition. Die architektonische Neuinterpretation<br />

der Traumfabrik schafft großzügige Räume für<br />

Menschen, Ideen und Geschichten. Die neuen<br />

Bewohner und Bewohnerinnnen werden die<br />

Historie des Ortes fortschreiben und ihre eigenen<br />

Geschichten und Träume leben. Seien Sie dabei!<br />

Foto: mekcar Verlag


DAS GEBäUDE<br />

Das ehemalige Carrera­Gelände bildet den<br />

städtebaulichen Abschluss der ReVITAlisierung<br />

des Quartiers Flößaustraße und der angrenzenden<br />

Areale.<br />

Mit seinen großen Gartenflächen, dem großzügigen<br />

Spielplatz und der neuen Bepflanzung mit<br />

einer Allee aus Kaiserlinden bildet das Gebäudeensemble<br />

ein urbanes Pendant zum nahen Südstadtpark.<br />

Die offene Bebauung, Balkone, Terrassen, Freiflächen<br />

und eine hervorragende Infrastruktur<br />

fördern das gemeinsame Leben an einem Ort,<br />

der sich harmonisch in die umgebende Stadtlandschaft<br />

einfügt.<br />

Die architektonische Formensprache orientiert<br />

sich am bisherigen Charakter der Gebäude. Ziel<br />

ist es, die durch die Tradition geschaffene Identität<br />

des Gebäudes weiter zu betonen und durch<br />

eine Neuinterpretation die Unverwechselbarkeit zu<br />

CARRÉE JARDIN<br />

sichern. Hierzu zählt zum Beispiel die Betonung<br />

der horizontalen Strukturen, die Integration einer<br />

Wabenfassade vor dem Treppenhaus und die<br />

Übernahme der klaren Konturen des gesamten<br />

Baukörpers.<br />

Das Gebäude gliedert sich in Zonen:<br />

• CARRÉE JARDIN<br />

EG mit Garten<br />

• BEL ÉTAGE<br />

1. OG ­ . OG mit großen Loggien<br />

• 2 PENTHAUSGESCHOSSE<br />

. OG ­ 6. OG mit großen Terrassen<br />

Die Rhythmisierung des gesamten Baukörpers<br />

durch aufgesetzte Penthäuser sowie die Treppen­<br />

häuser zur Flößaustraße bestimmen den abwechs­<br />

lungsreichen Gesamteindruck des CARRÉE VITA.<br />

Eingestreute Wechsel und Abweichungen vom<br />

Raster schaffen räumliche Originalität und erleichtern<br />

die Identifikation mit dem Areal.<br />

BEL ÉTAGE<br />

9


DIE RäUME<br />

Die weiten Räume bieten Platz für ca. 100 ex­<br />

klusive <strong>Wohnung</strong>en und Penthäuser mit Loftcha­<br />

rakter, großen Loggien und Terrassen. Während<br />

in den Wohnebenen die raumhohe Verglasung<br />

den Blick nach Süden und in die Weite öffnet,<br />

bietet der Blick aus den dreiseitig verglasten<br />

Penthäusern ein Fernsicht­Panorama. Die als freistehende<br />

Häuser auf dem Dach des Gebäudes<br />

realisierten Penthäuser sind mit eingerückten,<br />

Steubenstr.Steubenstr.<br />

Zeppelinstr.<br />

Doktor-Beeg-Str.<br />

blick­ und wettergeschützten Loggien ausgestattet.<br />

Der Loftcharakter aller <strong>Wohnung</strong>en wird durch<br />

große Raumhöhen, raumhohe Verglasungen,<br />

offene Grundrisse und Glas­Oberlichter erreicht.<br />

Den Bewohnern stehen erleb­ und nutzbare Freibereiche<br />

im Süden und Norden zur Verfügung;<br />

alle Bauten sind barrierefrei angelegt.<br />

Sonnenstr.<br />

CARRÉE VITA<br />

Flößaustr. Flößaustr. Flößaustr.<br />

Ullstein-Str.<br />

Isaak-Loewi-Str.<br />

Steuben-Karree<br />

Kaiserstr.<br />

Frauenstr.<br />

Liesl-Kießlin-Str.<br />

Doktor-Frank-Str.<br />

Frauenstr.<br />

Parkpromenade<br />

Südstadtpark<br />

Hopfenstr.<br />

Sonnenstr.<br />

Glückstr.<br />

Kaiserplatz<br />

Jupiterweg<br />

Venusweg<br />

Merkurstr.<br />

Waldstr.<br />

Balbiererstr.<br />

Jupiterweg<br />

Venusweg 4<br />

Fronmüllerstr.<br />

DIE LAGE<br />

Willkommen in der Fürther Südstadt, einem<br />

Stadtviertel mit hoher Lebensqualität, netten<br />

Menschen und attraktiven Erholungs­ und Einkaufsmöglichkeiten.<br />

Lernen Sie das Quartier des CARRÉE VITA und<br />

seine Umgebung bei einem Besichtigungstermin<br />

kennen. Und verstehen Sie, warum wir von einem<br />

Lebens­(T)Raum sprechen!<br />

1 CARREÉ VITA<br />

Parkpromenade<br />

Südstadtpark<br />

10 11<br />

Grüne Halle<br />

Musikschule<br />

6<br />

Wenige Gehminuten bis zu öffentlichen<br />

Grünflächen und Parks, z.B.:<br />

• Spiel, Spaß und Sport im nahen<br />

Südstadtpark<br />

Reichhaltiges Angebot an Einkaufsmöglichkeiten<br />

in Laufweite, z.B.:<br />

• die „Grüne Halle“ mit Läden,<br />

Gastronomie und Events<br />

• bunte Mischung von Einzelhandel,<br />

Lebensmittelläden und Dienstleistungen<br />

• Cafés und Restaurants für jeden<br />

Geschmack<br />

Hervorragende Erreichbarkeit durch:<br />

• die U­Bahnstation Jakobinenstraße<br />

( Gehminuten) und<br />

• mehrere Buslinien<br />

6 Grundschule und Kindergarten<br />

U<br />

H<br />

I H R E V O R T E I L E<br />

H<br />

Hardenberg­Gymnasium<br />

U­Bahnstation – Jakobinenstraße ca. 6 0 m<br />

Bushaltestelle Sonnenstraße<br />

1<br />

U


AUSSTATTUNG GEBäUDE<br />

• Großzügige Loggien und Terrassen<br />

• Lichtdurchflutete Räume<br />

• Raumhohe Verglasung<br />

• Alle Eingänge barrierefrei angelegt<br />

• Großzügiger Spielplatz<br />

• Carport oder Kfz­Stellplatz für jede <strong>Wohnung</strong><br />

• Parkgarage mit elektrischen Rolltoren und Funkfernbedienung<br />

© DURAVIT AG<br />

© DURAVIT AG<br />

© GROHE<br />

AUSSTATTUNG WOHNUNGEN<br />

• Steinfeinzeugfliesen, teilweise Mosaikfliesen<br />

• Fußbodenheizung<br />

• Massivparkett<br />

• Phillipp Starck Sanitärausstattung + Duschabtrennung in Echtglas<br />

• Designerhandwaschbecken im Gäste­WC<br />

• Badewanne mit Griff und Mittelablauf<br />

• Extra flache Duschwanne zum leichteren Einstieg<br />

• Eingebaute Deckenleuchten in Bad und Diele<br />

• Zusätzlicher Handtuchheizkörper im Bad<br />

• Video­Türöffnungsanlage<br />

1 1


PENTHAUS<br />

RäUME FÜR MENSCHEN<br />

Der Leitgedanke unserer Arbeit: Gebäude<br />

entwerfen, die so einzigartig sind wie die Men­<br />

schen, die darin wohnen und arbeiten. Denn nur<br />

so werden Gebäude zu inspirierenden Räumen,<br />

die Geschichten erzählen und ihren Bewohnern<br />

echte Lebens­Räume sind. Unser Anspruch besteht<br />

darin, diese Geschichten zu entdecken und<br />

von innen und außen wahrnehmbar und erlebbar<br />

zu machen.<br />

Die besondere Atmosphäre von Fabriklofts und<br />

die prägenden Gestaltungsmerkmale der Loftarchitektur<br />

sind dabei wesentliche Elemente<br />

für unsere Arbeit und die Raumgestaltung. Das<br />

Zusammenspiel aus klaren Linien und Formen,<br />

dem hohen, offenen Raum und puren Materialien<br />

wird zum sinnlichen Erlebnis und überträgt sich<br />

bei der Betrachtung und dem Er­Leben der Räume.<br />

Gerhard P. Wirth, Architekt (FH)<br />

Wir gestalten Lebensräume, die das ganz individuelle<br />

Lebensgefühl der Bewohner widerspiegeln<br />

und die dazu einladen, sich frei zu entfalten,<br />

Ruhe zu finden, neue Gedanken zu entwickeln<br />

und berufliche und private Ziele aktiv anzugehen.<br />

Mehr als 00.000 Quadratmeter „Loft Living“<br />

wurden seit der Bürogründung im Jahr 1990<br />

realisiert. Dieser Erfahrungsschatz und die anhaltende<br />

Begeisterung für das Thema Loft lieferten<br />

viele Impulse für die Entwicklung des Projekts<br />

CARREÉ VITA. In der klaren Gebäudestruktur<br />

der historischen „Traumfabrik Carrera“ entstehen<br />

Lebens­Räume, die den Blick öffnen und erweitern.<br />

Umrahmt von großzügigen Grünflächen inmitten<br />

der Stadt entsteht ein Raum zum Leben, Wohnen<br />

und Arbeiten in seiner reinsten Form. Jetzt ist es an<br />

den neuen Bewohnern, der Geschichte des Orts<br />

neue Lebens­Geschichten hinzuzufügen.<br />

Roland Wagner, Architekt (FH)<br />

1 1


RäUME FÜR MENSCHEN<br />

Der Leitgedanke unserer Arbeit: Gebäude<br />

entwerfen, die so einzigartig sind wie die Men­<br />

schen, die darin wohnen und arbeiten. Denn nur<br />

so werden Gebäude zu inspirierenden Räumen,<br />

die Geschichten erzählen und ihren Bewohnern<br />

echte Lebens­Räume sind. Unser Anspruch besteht<br />

darin, diese Geschichten zu entdecken und<br />

von innen und außen wahrnehmbar und erlebbar<br />

zu machen.<br />

BEL ÉTAGE<br />

Die besondere Atmosphäre von Fabriklofts und<br />

die prägenden Gestaltungsmerkmale der Loftarchitektur<br />

sind dabei wesentliche Elemente<br />

für unsere Arbeit und die Raumgestaltung. Das<br />

Zusammenspiel aus klaren Linien und Formen,<br />

dem hohen, offenen Raum und puren Materialien<br />

wird zum sinnlichen Erlebnis und überträgt sich<br />

bei der Betrachtung und dem Er­Leben der<br />

Räume. Wir gestalten Lebensräume, die das<br />

ganz individuelle Lebensgefühl der Bewohner<br />

widerspiegeln und die dazu einladen, sich frei<br />

zu entfalten, Ruhe zu finden, neue Gedanken zu<br />

entwickeln und berufliche und private Ziele aktiv<br />

anzugehen. Mehr als 00.000 Quadratmeter<br />

„Loft Living“ wurden seit der Bürogründung im<br />

Jahr 1990 realisiert. Dieser Erfahrungsschatz und<br />

die anhaltende Begeisterung für das Thema Loft<br />

lieferten viele Impulse für die Entwicklung des<br />

Gerhard P. Wirth, Architekt (FH)<br />

Roland Wagner, Architekt (FH)<br />

PENTHAUS<br />

Projekts CARREÉ VITA. In der klaren Gebäudestruktur<br />

der historischen „Traumfabrik Carrera“<br />

entstehen Lebens­Räume, die den Blick öffnen und<br />

erweitern. Umrahmt von großzügigen Grünflächen<br />

inmitten der Stadt entsteht ein Raum zum Leben,<br />

Wohnen und Arbeiten in seiner reinsten Form. Jetzt<br />

ist es an den neuen Bewohnern, der Geschichte<br />

des Orts neue Lebens­Geschichten hinzuzufügen.<br />

16 1


NEU-ORIENTIERUNG<br />

Warum nur auf der Suche nach dem schon Bekannten? Warum immer nur<br />

das Normale verlangen? Lernen Sie den Charme des Neuen kennen. Finden<br />

Sie im CARRÉE VITA ein innovatives Raumgefühl und den Stil modernen<br />

Lebens. Kommen Sie ans Ziel.<br />

<strong>Haus</strong> <strong>1a</strong><br />

ERDGESCHOSS<br />

1 OBERGESCHOSS<br />

20 21


N<br />

S<br />

Parkett<br />

Fliesen<br />

Keller <strong>Haus</strong> 1 |EG<br />

H1.0.01<br />

4,97 <strong>m²</strong><br />

<strong>Haus</strong> <strong>1a</strong> | EG | H1.0.01<br />

5-<strong>Zimmer</strong>-<strong>Wohnung</strong> 95,40 <strong>m²</strong> | Garten 261 <strong>m²</strong><br />

8,43 <strong>m²</strong><br />

14,51 <strong>m²</strong><br />

OL<br />

18,44 <strong>m²</strong><br />

¼=4,61 <strong>m²</strong><br />

12,85 <strong>m²</strong><br />

8,47 <strong>m²</strong><br />

261 <strong>m²</strong><br />

30,03 <strong>m²</strong><br />

6,33 <strong>m²</strong> 3,09 <strong>m²</strong> 2,28 <strong>m²</strong><br />

261 <strong>m²</strong><br />

6,23 <strong>m²</strong><br />

<strong>Haus</strong> <strong>1a</strong> | 1 OG | H1.1.01<br />

3-<strong>Zimmer</strong>-<strong>Wohnung</strong> <strong>104</strong>,<strong>50</strong> <strong>m²</strong><br />

22 23<br />

OL<br />

2,<strong>50</strong> <strong>m²</strong><br />

3,85 <strong>m²</strong><br />

1,60 <strong>m²</strong><br />

14,12 <strong>m²</strong><br />

OL<br />

7,09 <strong>m²</strong><br />

OL<br />

22,78 <strong>m²</strong><br />

½ = 11,39 <strong>m²</strong><br />

35,97 <strong>m²</strong><br />

7,24 <strong>m²</strong><br />

22,30 <strong>m²</strong><br />

Podest<br />

N<br />

S<br />

Parkett<br />

Fliesen


N<br />

S<br />

Parkett<br />

Fliesen<br />

Podest<br />

<strong>Haus</strong> <strong>1a</strong> | 1 OG | H1.1.02<br />

2-<strong>Zimmer</strong>-<strong>Wohnung</strong> 59,10 <strong>m²</strong><br />

optionale Terassenfl äche<br />

15,7 <strong>m²</strong><br />

½ = 7,8 <strong>m²</strong><br />

2,22 <strong>m²</strong><br />

3,01 <strong>m²</strong><br />

19,40 <strong>m²</strong><br />

½ = 9,70 <strong>m²</strong><br />

OL OL<br />

13,29 <strong>m²</strong><br />

6,67 <strong>m²</strong><br />

<strong>Haus</strong> <strong>1a</strong> | 1 OG | H1.1.03<br />

3-<strong>Zimmer</strong>-<strong>Wohnung</strong> 99,00 <strong>m²</strong><br />

24 25<br />

Podest<br />

6,94 <strong>m²</strong><br />

4,34 <strong>m²</strong><br />

½ =2,23 <strong>m²</strong><br />

optionale Terassenfl äche<br />

15,7 <strong>m²</strong><br />

½ = 7,8 <strong>m²</strong><br />

OL<br />

16,67 <strong>m²</strong><br />

OL<br />

22,54 <strong>m²</strong><br />

½ = 11,27 <strong>m²</strong><br />

6,76 <strong>m²</strong><br />

13,80 <strong>m²</strong><br />

34,85 <strong>m²</strong><br />

2,38 <strong>m²</strong><br />

3,89 <strong>m²</strong><br />

1,66 <strong>m²</strong><br />

OL<br />

OL<br />

N<br />

S<br />

Parkett<br />

Fliesen


SPIEL-PLATZ<br />

Entdecken Sie großzügige Räume – nicht nur für Sie, sondern auch für<br />

Raumfahrerinnen, Piraten, Rennfahrer, Löwen, Bären, Cowboys und Indianer…<br />

Wer sagt denn, dass man Leben in Quadratmetern messen kann?<br />

<strong>Haus</strong> <strong>1a</strong><br />

2. OBERGESCHOSS<br />

3. OBERGESCHOSS<br />

4. OBERGESCHOSS<br />

26 27


N<br />

S<br />

Parkett<br />

Fliesen<br />

<strong>Haus</strong> <strong>1a</strong> | 2 OG | H1.2.01<br />

3-<strong>Zimmer</strong>-<strong>Wohnung</strong> <strong>104</strong>,<strong>50</strong> <strong>m²</strong><br />

OL<br />

2,<strong>50</strong> <strong>m²</strong><br />

3,85 <strong>m²</strong><br />

1,60 <strong>m²</strong><br />

14,12 <strong>m²</strong><br />

OL<br />

7,09 <strong>m²</strong><br />

OL<br />

22,78 <strong>m²</strong><br />

½ = 11,39 <strong>m²</strong><br />

35,97 <strong>m²</strong><br />

7,24 <strong>m²</strong><br />

22,30 <strong>m²</strong><br />

Podest<br />

<strong>Haus</strong> <strong>1a</strong> | 2 OG | H1.2.02<br />

2-<strong>Zimmer</strong>-<strong>Wohnung</strong> 59,10 <strong>m²</strong><br />

28 29<br />

Podest<br />

2,22 <strong>m²</strong><br />

3,01 <strong>m²</strong><br />

19,40 <strong>m²</strong><br />

½ = 9,70 <strong>m²</strong><br />

OL OL<br />

13,29 <strong>m²</strong><br />

6,67 <strong>m²</strong><br />

N<br />

S<br />

Parkett<br />

Fliesen


N<br />

S<br />

Parkett<br />

Fliesen<br />

Podest<br />

<strong>Haus</strong> <strong>1a</strong> | 2 OG | H1.2.03<br />

3-<strong>Zimmer</strong>-<strong>Wohnung</strong> 99,00 <strong>m²</strong><br />

6,94 <strong>m²</strong><br />

OL<br />

4,34 <strong>m²</strong><br />

½ =2,23 <strong>m²</strong><br />

16,67 <strong>m²</strong><br />

OL<br />

22,54 <strong>m²</strong><br />

½ = 11,27 <strong>m²</strong><br />

6,76 <strong>m²</strong><br />

13,80 <strong>m²</strong><br />

34,85 <strong>m²</strong><br />

2,38 <strong>m²</strong><br />

1,66 <strong>m²</strong><br />

OL<br />

OL<br />

<strong>Haus</strong> <strong>1a</strong> | 3 OG | H1.3.01<br />

3-<strong>Zimmer</strong>-<strong>Wohnung</strong> <strong>104</strong>,<strong>50</strong> <strong>m²</strong><br />

30 31<br />

OL<br />

2,<strong>50</strong> <strong>m²</strong><br />

3,85 <strong>m²</strong><br />

1,60 <strong>m²</strong><br />

14,12 <strong>m²</strong><br />

OL<br />

7,09 <strong>m²</strong><br />

22,78 <strong>m²</strong><br />

½ = 11,39 <strong>m²</strong><br />

OL<br />

35,97 <strong>m²</strong><br />

7,24 <strong>m²</strong><br />

22,30 <strong>m²</strong><br />

Podest<br />

N<br />

S<br />

Parkett<br />

T


N<br />

S<br />

Parkett<br />

Fliesen<br />

<strong>Haus</strong> <strong>1a</strong> | 3 OG | H1.3.02<br />

2-<strong>Zimmer</strong>-<strong>Wohnung</strong> 59,20 <strong>m²</strong><br />

2,22 <strong>m²</strong><br />

25,17 <strong>m²</strong><br />

3,01 <strong>m²</strong><br />

19,40 <strong>m²</strong><br />

½ = 9,70 <strong>m²</strong><br />

OL OL<br />

13,29 <strong>m²</strong><br />

6,67 <strong>m²</strong><br />

Podest<br />

<strong>Haus</strong> <strong>1a</strong> | 3 OG | H1.3.03<br />

2-<strong>Zimmer</strong>-<strong>Wohnung</strong> 83,00 <strong>m²</strong><br />

32 33<br />

Podest<br />

6,75 <strong>m²</strong><br />

OL<br />

22,60 <strong>m²</strong><br />

½ = 11,30 <strong>m²</strong><br />

34,82 <strong>m²</strong><br />

OL<br />

5,22 <strong>m²</strong><br />

19,67 <strong>m²</strong><br />

2,<strong>50</strong> <strong>m²</strong><br />

3,99<br />

OL<br />

N<br />

S<br />

Parkett<br />

Fliesen


<strong>Haus</strong> <strong>1a</strong> | 4 OG | H1.4.01<br />

3-<strong>Zimmer</strong>-<strong>Wohnung</strong> <strong>104</strong>,<strong>50</strong> <strong>m²</strong><br />

34 35<br />

OL<br />

2,<strong>50</strong> <strong>m²</strong><br />

1,60 <strong>m²</strong><br />

14,12 <strong>m²</strong><br />

OL<br />

7,09 <strong>m²</strong><br />

22,78 <strong>m²</strong><br />

½ = 11,39 <strong>m²</strong><br />

OL<br />

35,97 <strong>m²</strong><br />

7,24 <strong>m²</strong><br />

22,30 <strong>m²</strong><br />

Podest<br />

N<br />

S<br />

Parkett<br />

Fliesen


N<br />

S<br />

Parkett<br />

Fliesen<br />

<strong>Haus</strong> <strong>1a</strong> | 4 OG | H1.4.02<br />

2-<strong>Zimmer</strong>-<strong>Wohnung</strong> 59,20 <strong>m²</strong><br />

2,22 <strong>m²</strong><br />

25,17 <strong>m²</strong><br />

3,01 <strong>m²</strong><br />

19,40 <strong>m²</strong><br />

½ = 9,70 <strong>m²</strong><br />

OL OL<br />

13,29 <strong>m²</strong><br />

6,67 <strong>m²</strong><br />

Podest<br />

<strong>Haus</strong> <strong>1a</strong> | 4 OG | H1.4.03<br />

2-<strong>Zimmer</strong>-<strong>Wohnung</strong> 83,00 <strong>m²</strong><br />

36 37<br />

Podest<br />

6,75 <strong>m²</strong><br />

OL<br />

22,60 <strong>m²</strong><br />

½ = 11,30 <strong>m²</strong><br />

34,82 <strong>m²</strong><br />

OL<br />

5,22 <strong>m²</strong><br />

19,67 <strong>m²</strong><br />

2,<strong>50</strong> <strong>m²</strong><br />

3,99<br />

OL<br />

N<br />

S<br />

Parkett<br />

Fliesen


AUSGANGSPUNKT<br />

Einen Ort fi nden, der neue Möglichkeiten schafft, Perspektiven eröffnet,<br />

den Blick weitet – einen Ausgangspunkt für neue Ideen, Pläne, Projekte.<br />

Sie haben ihn gefunden.<br />

<strong>Haus</strong> <strong>1a</strong><br />

38 39<br />

PENTHAUS 1<br />

PENTHAUS 2<br />

PENTHAUS 3


N<br />

S<br />

Parkett<br />

Fliesen<br />

<strong>Haus</strong> <strong>1a</strong> | Penthaus 1 | H1.5.01<br />

Penthaus 3-<strong>Zimmer</strong> 88,00 <strong>m²</strong> | Terrasse<br />

Sonderausstattung Penthaus<br />

Wärmeschutzverglasung an<br />

Süd-, West-, Nordwesteckfenstern<br />

Sichtschutz von oberhalb liegender<br />

Terrasse<br />

Eckbadewanne<br />

Massivparkett aus Eiche<br />

Raumgewinnende Schiebetüren<br />

zur Terrasse<br />

OL<br />

2,65 <strong>m²</strong><br />

26,32 <strong>m²</strong><br />

1 /3 = 8,68 <strong>m²</strong><br />

3,19 <strong>m²</strong><br />

11,15 <strong>m²</strong><br />

15,84 <strong>m²</strong><br />

33,<strong>50</strong> <strong>m²</strong><br />

4,13 <strong>m²</strong><br />

¼ = 3,96 <strong>m²</strong><br />

OL<br />

6,31 <strong>m²</strong><br />

14,<strong>50</strong> <strong>m²</strong><br />

<strong>Haus</strong> <strong>1a</strong> | Penthaus 2 | H1.5.02<br />

Penthaus 4-<strong>Zimmer</strong> 144,<strong>50</strong> <strong>m²</strong> | Terrasse<br />

40 41<br />

26,32 <strong>m²</strong><br />

1 /3 = 8,68 <strong>m²</strong><br />

13,68 <strong>m²</strong><br />

13,68 <strong>m²</strong><br />

7,73 <strong>m²</strong> 4,34 <strong>m²</strong><br />

Sonderausstattung Penthaus<br />

Ebene 1<br />

Wärmeschutzverglasung an<br />

Süd-, West-, Nordwesteckfenstern<br />

Uneinsehbare Terrassenbereiche<br />

Eckbadewanne<br />

Massivparkett aus Eiche<br />

2,11 <strong>m²</strong><br />

8,25 <strong>m²</strong><br />

42,59 <strong>m²</strong><br />

16,79 <strong>m²</strong><br />

Ebene 2<br />

72,04 <strong>m²</strong><br />

1 /3 = 23,78 <strong>m²</strong><br />

N<br />

Parkett<br />

Fliesen<br />

Raumgewinnende Schiebetüren zur Terrasse<br />

zwei Bodensteckdosenschächte mit je vier Steckdosen<br />

Terrasse aus edlem, witterungsbeständigen Bangkiraiholz<br />

7 Spotlichter im Dachüberstand<br />

Kaminanschluss<br />

S


N<br />

S<br />

Parkett<br />

Fliesen<br />

<strong>Haus</strong> <strong>1a</strong> | Penthaus 3 | H1.5.03<br />

Penthaus 3-<strong>Zimmer</strong> 103,10 <strong>m²</strong> | Terrasse<br />

3,19 <strong>m²</strong><br />

18,83<br />

26,32 <strong>m²</strong><br />

1 /3 = 8,68 <strong>m²</strong><br />

7,74 <strong>m²</strong><br />

23,80 <strong>m²</strong><br />

1 /3 = 5,95 <strong>m²</strong><br />

33,89 <strong>m²</strong><br />

6,07<strong>m²</strong><br />

12,13 <strong>m²</strong><br />

6,31 <strong>m²</strong><br />

2,29 <strong>m²</strong><br />

1,86 <strong>m²</strong><br />

3,66 <strong>m²</strong><br />

Sonderausstattung Penthaus<br />

Wärmeschutzverglasung an<br />

Süd-, West-, Nordwesteckfenstern<br />

Sichtschutz von oberhalb liegender<br />

Terrasse<br />

Eckbadewanne<br />

Massivparkett aus Eiche<br />

Raumgewinnende Schiebetüren<br />

zur Terrasse<br />

42 43


N<br />

S<br />

Parkett<br />

Fliesen<br />

<strong>Haus</strong> <strong>1a</strong> | Penthaus 3 | H1.5.03<br />

Penthaus 3-<strong>Zimmer</strong> 103,10 <strong>m²</strong> | Terrasse<br />

3,19 <strong>m²</strong><br />

18,83 <strong>m²</strong><br />

26,32 <strong>m²</strong><br />

1 /3 = 8,68 <strong>m²</strong><br />

7,74 <strong>m²</strong><br />

23,80 <strong>m²</strong><br />

1 /3 = 5,95 <strong>m²</strong><br />

33,89 <strong>m²</strong><br />

6,07<strong>m²</strong><br />

12,13 <strong>m²</strong><br />

6,31 <strong>m²</strong><br />

2,29 <strong>m²</strong><br />

1,86 <strong>m²</strong><br />

3,66 <strong>m²</strong><br />

Sonderausstattung Penthaus<br />

Wärmeschutzverglasung an<br />

Süd-, West-, Nordwesteckfenstern<br />

Sichtschutz von oberhalb liegender<br />

Terrasse<br />

Eckbadewanne<br />

Massivparkett aus Eiche<br />

Raumgewinnende Schiebetüren<br />

zur Terrasse<br />

44 45


<strong>Haus</strong> 1<br />

4 OG<br />

H1.4.01<br />

<strong>Haus</strong> <strong>1a</strong><br />

Stellplätze<br />

<strong>Haus</strong> 1<br />

H1.0.01 |K01<br />

<strong>Haus</strong> 1<br />

PH<br />

H1.5.03<br />

Abstellraum<br />

<strong>Haus</strong> 1<br />

3 OG<br />

H1.3.01<br />

<strong>Haus</strong> 1<br />

PH<br />

H1.5.01<br />

CARRÉE JARDIN<br />

<strong>Haus</strong> 1<br />

2 OG<br />

H1.2.03<br />

<strong>Haus</strong> 1<br />

3 OG<br />

H1.3.03<br />

<strong>Haus</strong> 01<br />

2 OG<br />

H1.2.01<br />

<strong>Haus</strong> 1<br />

1 OG<br />

H1.1.03<br />

<strong>Haus</strong> 1<br />

1 OG<br />

H1.1.01<br />

<strong>Haus</strong> 1<br />

PH<br />

H1.5.02<br />

Wertstoffe Abstellraum<br />

<strong>Haus</strong> 1<br />

1 OG<br />

H1.1.02<br />

<strong>Haus</strong> 01<br />

EG<br />

H1.0.01<br />

<strong>Haus</strong> 1<br />

4 OG<br />

H1.4.03<br />

<strong>Haus</strong> 01<br />

4 OG<br />

H1.4.02<br />

<strong>Haus</strong> 1<br />

3 OG<br />

H1.3.02<br />

<strong>Haus</strong> 1<br />

2 OG<br />

H1.2.02<br />

Carport Carport<br />

Abstellräume<br />

46 47<br />

<strong>Haus</strong> <strong>1a</strong><br />

Heizung<br />

<strong>Haus</strong>1<br />

1 OG<br />

H1.1.03<br />

6,39 <strong>m²</strong><br />

<strong>Haus</strong> 1<br />

1 OG<br />

H1.1.02<br />

6,18 <strong>m²</strong><br />

<strong>Haus</strong>1<br />

1 OG<br />

H1.1.01<br />

6,62 <strong>m²</strong><br />

<strong>Haus</strong>1<br />

2 OG<br />

H1.2.01<br />

6,54 <strong>m²</strong><br />

<strong>Haus</strong>1<br />

2 OG<br />

H1.2.02<br />

5,83 <strong>m²</strong><br />

<strong>Haus</strong>1<br />

Penthaus 02<br />

H1.5.02<br />

11,49 <strong>m²</strong><br />

<strong>Haus</strong>1<br />

2 OG<br />

H1.2.03<br />

7,79 <strong>m²</strong><br />

<strong>Haus</strong>1<br />

3 OG<br />

H1.3.03<br />

6,55 <strong>m²</strong><br />

<strong>Haus</strong>1<br />

3 OG<br />

H1.3.02<br />

5,83 <strong>m²</strong><br />

<strong>Haus</strong>1<br />

Penthaus 01<br />

H1.5.01<br />

7,88 <strong>m²</strong><br />

<strong>Haus</strong>1<br />

4 OG<br />

H1.4.01<br />

6,27 <strong>m²</strong><br />

<strong>Haus</strong>1<br />

4 OG<br />

H1.4.02<br />

6,25 <strong>m²</strong><br />

<strong>Haus</strong>1<br />

4 OG<br />

H1.4.03<br />

6,24 <strong>m²</strong><br />

<strong>Haus</strong>1<br />

3 OG<br />

H1.3.1<br />

6,07 <strong>m²</strong><br />

<strong>Haus</strong>1<br />

Penthaus 03<br />

H1.5.03<br />

11,05 <strong>m²</strong>


STEUERLICHE VORTEILE DURCH DENKMALSCHUTZ<br />

Warum spare ich?<br />

Der Gesetzgeber honoriert den Aufwand<br />

für die Erhaltung historischer Werte. Anstelle der<br />

übli chen steuerlichen Abschreibungsbeträge können<br />

Vermieter und Eigennutzer von denkmalgeschützten<br />

Bauten für ihre Aufwände eine erhöhte<br />

Abschreibung in Anspruch nehmen.<br />

Wie spare ich?<br />

Der erhöhte Abschreibungsbetrag kann<br />

un bürokratisch beantragt werden und wird durch<br />

* Herstellungskosten<br />

8 Jahre x 9,0 % und<br />

4 Jahre x 7,0 %<br />

=> Das bedeutet: 100 % in 12 Jahren<br />

** Kosten der Altbausubstanz<br />

die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte sofort<br />

wirksam. Das zu versteuernde Einkommen reduziert<br />

sich jährlich in prozentualer Abhängigkeit<br />

um die Herstellungskosten*, das sind Kosten für<br />

Baumaßnahmen, die zur Erhaltung des Gebäudes<br />

als Denkmal notwendig oder zu einer sinnvollen<br />

Nutzung erforderlich sind, und um die Kosten der<br />

Altbausubstanz.**<br />

Nächste Schritte<br />

Die Steuerbegünstigungen gelten für alle zu<br />

eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmäler<br />

und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen<br />

Entwicklungsbereichen nach §10 f. Abs.<br />

1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 EstG. Die Abschreibung<br />

beginnt ab dem Jahr der Fertigstellung.<br />

40 Jahre x 2,5 % (für Gebäude, die vor dem 1.1.1925 fertig gestellt wurden)<br />

<strong>50</strong> Jahre x 2,0 % (für Gebäude, die nach dem 31.12.1924 fertig gestellt wurden)<br />

Maßgebend für die endgültige Höhe der<br />

Abschreibungen ist die Kostenbestätigung der<br />

Sanierungsbehörde bzw. des Landesdenkmalamtes.<br />

Fragen Sie Ihre/n Steuerberater/in nach<br />

Details und lassen Sie sich Ihren indivi duellen<br />

jährlichen Sparbetrag ausrechnen.<br />

Das Objekt CARRÉE VITA wird schlüsselfertig entsprechend<br />

der nachfolgenden Baubeschreibung<br />

saniert. Die einschlägigen DIN-Vorschriften werden<br />

für die zur Ausführung kommenden Gewerke, soweit<br />

es der Gebäudezustand zulässt, berücksichtigt.<br />

Änderungen der Bauausführung und der Materialbzw.<br />

Baustoffauswahl bleiben, soweit sie erforderlich,<br />

gleichwertig und dem Erwerber zumutbar sind,<br />

vorbehalten. Maßliche Differenzen, statische und<br />

bauliche Maßnahmen, die sich aus architekto nischen,<br />

bau- oder genehmigungstechnischen Gründen ergeben,<br />

jedoch keinen Einfl uss auf die Qualität und<br />

Nutzung des Gebäudes haben, bleiben ausdrücklich<br />

vorbehalten.<br />

Die in den Plänen eingezeichneten Einrichtungsgegenstände<br />

dienen lediglich als Beispiel für deren<br />

Stellmöglichkeit. Mitzuliefernde und fest einzubauende<br />

Einrichtungsgegenstände, z.B. Sanitärelemente,<br />

sind Bestandteil der nachfolgenden Baubeschreibung.<br />

Die angeführten Fabrikate für den Innenausbau sind<br />

Qualitätsbeispiele. Bei Verwendung von Baustoffen<br />

und Ausstattungsmustern anderer Hersteller sind diese<br />

mindestens gleichwertig. Die nachfolgende Baubeschreibung<br />

beinhaltet alle Leistungen, die durch<br />

den vereinbarten Festpreis abgegolten sind.<br />

Vorbemerkungen zum Objekt<br />

Das in der Flößaustraße liegende Gebäude wird in<br />

4 Abschnitte real geteilt. Das <strong>Wohnung</strong>sangebot<br />

CARRÉE VITA<br />

BAUBESCHREIBUNG<br />

Stand 22.05.2007<br />

umfasst 2-, 3-, 4- und 5-<strong>Zimmer</strong>-<strong>Wohnung</strong>en, die<br />

teilweise als Maisonette-<strong>Wohnung</strong>en, d.h. zweigeschossig,<br />

ausgeführt sind. Jedes <strong>Haus</strong> hat ein eigenes<br />

Treppenhaus sowie einen eigenen Aufzug.<br />

Die Stellplätze befi nden sich größtenteils in der Parkgarage<br />

im EG mit direkten Zugängen zu den Treppenhäusern.<br />

Die Parkgarage ist mit elektrischen Rolltoren<br />

gesichert, die mit Funkfernbedienung zu öffnen sind.<br />

Abfall- bzw. Wertstoffsammelplätze werden in<br />

unmittel barer Nähe zu den <strong>Haus</strong>eingängen errichtet.<br />

1. Grundstück<br />

1.1 Erschließung<br />

Die einzelnen <strong>Wohnung</strong>en werden von den Treppenhäusern<br />

erschlossen, die Einheiten im Erdgeschoss<br />

erhalten direkte Zugänge auf der Gartenseite.<br />

1.2 Versorgungsanschlüsse<br />

Heizung und Warmwasserbereitung werden mittels<br />

Gasversorgung der Infra betrieben. Die Übergabepunkte<br />

für Heizung, Wasser und Strom befi nden sich<br />

jeweils in den Kellerräumen.<br />

Die Abwasserleitungen werden mit Kunststoffrohren<br />

neu erstellt. Die Grundleitungen werden bzw. sind<br />

in Kunststoff oder Steinzeug ausgeführt und an<br />

das öffentliche Abwassersystem der Stadt Fürth<br />

angeschlossen. Ab dem Hauptzähler werden die<br />

48 49


Wasserleitungen in Kunststoff oder Edelstahl mit<br />

Isolierschlauch gedämmt ausgeführt. Die Kalt- und<br />

Warmwasserzähler bzw. die Wärmemengenzähler<br />

der Heizung werden auf Mietbasis in den jeweiligen<br />

Wohnräumen, im Bad, Abstellraum oder Flur installiert.<br />

Der Stromverbrauch wird direkt mit der Infra<br />

abgerechnet. Die Abrechnungen für Heizung, Wasser<br />

und Kanal erfolgen jeweils verbrauchsab hängig über<br />

die <strong>Haus</strong>verwaltung. TV und Radio sind über Kabelanschluss<br />

zu empfangen.<br />

2. Rohbau<br />

2.1 Abbruch, Entkernung und Maurerarbeiten<br />

Das Gebäude wird teilweise entkernt, nicht mehr verwertbare<br />

Bauteile und Materialien werden entfernt,<br />

der anfallende Bauschutt wird abtransportiert und<br />

entsorgt. <strong>Wohnung</strong>strennwände werden in massiver<br />

Bauweise errichtet. Die Ausführung der Penthausgeschosse<br />

und der im Erdgeschoss befi ndlichen<br />

<strong>Wohnung</strong>en erfolgt in Massivbauweise.<br />

2.3 Fundamente und Bodenplatte<br />

Die Fundamentierung der Kuben im Erdgeschoss<br />

erfolgt über eine neue Bodenplatte bzw. Streifenfundamente<br />

nach statischer Berechnung. Die Bestandsaußenwände<br />

werden hinsichtlich aufsteigender<br />

Feuchtigkeit untersucht. Soweit notwendig wird eine<br />

horizontale Sperre per Bohrlochinjektage ausgeführt.<br />

2.4 Kellerräume<br />

Die Abstellräume erhalten Türen und, wo erforderlich,<br />

ca. 2 m hohe Trennwände aus Aluminium- oder<br />

verzinkten Stahlprofi len mit Schließzylinder, passend<br />

zur <strong>Wohnung</strong>seingangstür. Abstellräume im EG werden<br />

in massiver Bauweise erstellt.<br />

3. Außenwände / Fassade / Fenster<br />

Die Fassaden werden instandgesetzt. Massive Wandelemente<br />

werden mit einem Wärmedämmverbundsystem<br />

versehen.<br />

Die Farbgestaltung erfolgt gemäß Farbkonzept. Fassadenfenster<br />

und Fenstertüren werden aus lackiertem<br />

Kunststoff, isolierverglast, mit Dreh- und Drehkippbeschlag<br />

oder als Festverglasung gemäß Ansicht<br />

ausgeführt. Im EG erfolgt die Ausführung der Fenster<br />

analog, jedoch in Teilbereichen, je nach Anforderung,<br />

in Aluminium.<br />

Die Glasfassaden im Süden sowie in Teilbereichen<br />

der Nordfassade werden in unterschiedlichen<br />

Tiefen eingerückt, die so entstehenden Freifl ächen zu<br />

Loggien umgearbeitet.<br />

Die Treppenhausfassaden zur Flößaustraße werden<br />

großfl ächig verglast und erhalten je Geschoss<br />

einen Öffnungsfl ügel. Die Penthousegeschosse und<br />

die <strong>Wohnung</strong>en im Erdgeschoss erhalten im Wohnbereich<br />

teilweise Schiebetüren gemäß Planunterlagen.<br />

Ferner erhalten die beiden Penthausgeschosse<br />

Wärmeschutzverglasung an der Südseite, der Westseite,<br />

sowie der Eckbereich der Nordwestseite.<br />

4. Innenwände<br />

Die Innenwände werden nach Planvorgabe in<br />

Trockenbau als Ständerwände errichtet. Der Innenputz<br />

auf gemauerten Wänden wird als einlagiger,<br />

tapezier- und streichfähiger Standard-Maschinenputz<br />

ausgeführt. Alle Anstriche erfolgen mit weißer Biosilikatfarbe.<br />

Die Innenwände erhalten in Teilbereichen<br />

Glasoberlichter.<br />

5. Decken<br />

Die Decken der Geschosse EG bis PH2 sind oder<br />

werden in Stahlbeton ausgeführt und teilweise mit<br />

Trockenbau abgehängt.<br />

In den Penthäusern sind die Stahlträger unter den<br />

Decken und die Stahlstützen teilweise sichtbar.<br />

6. Dacharbeiten<br />

Die tragenden Dachkonstruktionen erhalten eine<br />

Gefälledämmung und einen Attikaaufbau. Die Abdichtung<br />

erfolgt mit Dichtungsbahnen.<br />

7. <strong>Wohnung</strong>seingangsbereich / Briefkästen / Innentreppen<br />

/ Treppenhäuser<br />

Die <strong>Wohnung</strong>en erhalten je einen Briefkasten in oder<br />

nahe der Eingangstür. Eine beleuchtete <strong>Haus</strong>nummer<br />

wird jeweils am Eingang angebracht. Unmittelbar<br />

hinter der Eingangstüre wird in den Fußboden ein<br />

Fußabstreifer eingebaut. Die Klingelanlage wird als<br />

Videogegensprechanlage realisiert.<br />

Die Bestandstreppenhäuser werden komplett überarbeitet<br />

und erhalten neue Geländer aus verzinktem<br />

Stahl mit Edelstahlhandlauf. Alle Treppenläufe,<br />

Podeste und Eingangspodeste werden schallentkoppelt<br />

und mit rutschfesten Feinsteinzeugfl iesen<br />

mit Edelstahlkante oder gleichwertigem Material<br />

mit Randleisten belegt. Die Ausführung der neuen<br />

Treppenhäuser erfolgt analog.<br />

Jedes Treppenhaus erhält einen Aufzug. Die Aufzugsportale<br />

werden in lackiertem Stahl gemäß<br />

Farbkonzept umgesetzt, die Kabinen in Edelstahlausführung<br />

mit Tasttableau. Der Kabinenboden wird<br />

mit dem gleichen Bodenbelag wie das Treppenhaus<br />

belegt.<br />

Die Treppenanlagen in Maisonette-<strong>Wohnung</strong>en sind<br />

als Holz-Trittstufen auf einer farbig behandelten,<br />

tragenden Stahlunterkonstruktion mit Stahlgeländer<br />

und Holz- oder Metallhandlauf vorgesehen.<br />

8. Türen<br />

Die <strong>Haus</strong>türen zu den Treppenhäusern werden<br />

passend zum Gebäude erneuert. Die Türen erhalten einen<br />

elektrischen Türöffner, werden selbst schließend<br />

ausgebildet und erhalten Sicherheitsbeschläge aus<br />

Metall und einen Schließzylinder, der im System mit<br />

den <strong>Wohnung</strong>stüren schließt.<br />

Die <strong>Wohnung</strong>stüren sind mit Sicherheitsbeschlägen<br />

versehen, passend zum Schließsystem der jeweiligen<br />

<strong>Haus</strong>tür. Sie sind selbstschließend und erhalten<br />

einen Türspion.<br />

Die Innentüren werden als Futtertüren oberfl ächenfertig<br />

weiß beschichtet und erhalten ein stabiles<br />

Türblatt. Die Türen zum Wohnbereich erhalten in<br />

den 3- bis 5-<strong>Zimmer</strong>wohnungen eine Glastür, die<br />

2-<strong>Zimmer</strong>wohnungen eine Tür mit Glasausschnitt.<br />

Die Ausführung der Türbeschläge erfolgt analog zu<br />

den Fensterbeschlägen in Edelstahl.<br />

Die Zugänge zu den Technikräumen werden mit<br />

glatten Stahltüren mit Sicherheitsbeschlag und<br />

Sicherheitszylindern oberfl ächenfertig lackiert ausgestattet.<br />

9. Malerarbeiten<br />

In allen <strong>Wohnung</strong>en werden nach Instandsetzung<br />

Decken, Wände und Stahlbetonstützen mit weißer<br />

Biosilikatfarbe gestrichen. Ausführung analog den<br />

Punkten 4 und 5.<br />

10. Fliesen<br />

Alle Bäder und WC-Räume werden gemäß dem<br />

Gestaltungskonzept inkl. der Ablage gefl iest,<br />

exempla rische Ausführungen mit Details sind in den<br />

Muster-Lofts einsehbar. In den Bädern wird in den vor<br />

gese henen Bereichen über den Vorwandinstalla tionen<br />

der Handwaschbecken ein waagerechter Sockel in<br />

<strong>50</strong> 51


Griffhöhe als Abstellfl äche gefl iest. Auf der Wandfl<br />

äche oberhalb der Abstellfl äche wird im Bereich<br />

der Handwaschbecken ein Kristallfeuchtraumspiegel<br />

(ca. 90 cm hoch) eingebaut.<br />

Duschbereiche werden auf eine Höhe von ca. 2,20 m<br />

gefl iest. Abstellräume mit Waschmaschinenanschluss<br />

erhalten Bodenfl iesen aus Feinsteinzeug mit<br />

Sockel bzw. Randleiste.<br />

11. Estrich / Parkett<br />

Wohnzimmer, Essbereiche, Küchen, Arbeitszimmer,<br />

Schlafzimmer, Ankleide- und Kinderzimmer, Flur<br />

und Dielenbereiche erhalten Massivparkett in Eiche<br />

Standard, ausgeführt als Parallelverband, lackiert,<br />

mit Holzrandleiste. Die vorgenannten Bereiche<br />

(sowie Bäder und WC-Räume) erhalten einen komplett<br />

neuen Estrich mit Trittschall- und Wärmedämmung<br />

gem. den technischen Regeln.<br />

12. <strong>Haus</strong>technische Gewerke<br />

12.1 Elektroinstallation<br />

Alle Elektroinstallationen werden gemäß den gülti gen<br />

VDE-Richtlinien und EVU-Vorschriften ausgeführt.<br />

Installationen in den <strong>Wohnung</strong>en werden unter Putz<br />

verlegt, eine erforderliche Elektro-Unterverteilung<br />

mit automatischen Sicherungselementen wird im<br />

Abstellraum oder im Flur der jeweiligen <strong>Wohnung</strong>en<br />

montiert. Gemäß VDE-Vorschrift werden Sanitärobjekte,<br />

soweit erforderlich, geerdet.<br />

Alle Steckdosen und Schalter sind Markenfabrikate<br />

im Farbton weiß.<br />

12.2 Standardelektroinstallation<br />

(in allen <strong>Wohnung</strong>stypen)<br />

Küche:<br />

2 Deckenauslässe bzw. 1 Decken- und 1 Wand-<br />

auslass mit getrennter Ausschaltung<br />

1 E-Herdanschluss<br />

1 Einfachsteckdose für Kühl-Gefrierkombination<br />

1 Einfachsteckdose für Dunsthaube<br />

1 Einfachsteckdose für Spülmaschine<br />

1 Einfachsteckdose für Mikrowellengerät<br />

2 Zweifachsteckdosen als Arbeitssteckdosen<br />

Entree:<br />

1 Lampenauslass schaltbar<br />

1 Einfachsteckdose<br />

Flur / Ankleide:<br />

1 Lampenauslass mit mind. 2 Wechselschaltern<br />

an geeigneten Stellen<br />

1 Einfachsteckdose<br />

6 Deckeneinbaustrahler<br />

Treppen (wo vorhanden):<br />

3 Lampenauslässe über der Treppe<br />

Arbeitszimmer / Schlafzimmer / Kinderzimmer:<br />

Räume bis 20 m 2 :<br />

1 Lampenauslass mit Wechselschaltung<br />

2 Zweifachsteckdosen<br />

1 Einfachsteckdose<br />

1 Anschluss für Radio- und TV<br />

1 Telefondose<br />

Räume über 20 m 2 :<br />

2 Lampenauslässe mit Serienschaltung<br />

2 Zweifachsteckdosen<br />

3 Einfachsteckdosen<br />

1 Anschluss für Radio- und TV<br />

1 Telefondose<br />

Wohnen / Essen:<br />

2 Lampenauslässe mit Serienschaltung<br />

1 Zweifachsteckdose<br />

1 Dreifachsteckdose<br />

4 Einfachsteckdosen<br />

1 Anschluss für Radio und TV<br />

1 Telefondose<br />

Bad:<br />

1 Wandauslass mit Ausschaltung<br />

1 Wandauslass für Beleuchtung<br />

oberhalb Spiegel ü. Handwaschbecken<br />

1 Serienschalter<br />

2 Einfachsteckdosen beim Waschbecken<br />

6 Deckeneinbaustrahler<br />

Abstellraum / WC / HWR:<br />

1 Deckenauslass mit Ausschaltung<br />

1 Einfachsteckdose<br />

2 Einfachsteckdosen für Waschmaschine und<br />

Kondenstrockner (sofern planerisch vorgesehen)<br />

Balkon / Dachterrasse / Terrasse:<br />

1 Außenleuchte mit Ausschaltung innen<br />

1 Steckdose<br />

Kellerraum:<br />

1 Deckenauslass<br />

1 Steckdose<br />

Gemeinschaftsanlagen / Keller / Treppenhaus:<br />

Die Beleuchtung der Gemeinschaftsräume bzw. -anlagen<br />

im Außenbereich und in der Parkgarage wird<br />

komplett mit Leuchtkörpern mit Zeitschaltuhren<br />

ausgeführt. An den Loggien wird je eine Außenbeleuchtung<br />

sowie eine Steckdose installiert.<br />

12.3 Standardelektroinstallation<br />

(nur Penthäuser)<br />

7 Deckenstrahler im Dachüberstand<br />

2 Steckdosenschächte mit je 4 Steckdosen im<br />

Terrassenbereich<br />

12.4 Sanitärinstallation und Einrichtungen<br />

Bade- und Duschwannen, Waschtische sowie<br />

Toilet ten, Handwaschbecken etc. sind Markenfabrikate<br />

(z.B. Fabrikate der Firmen Grohe, Duravit,<br />

Derby Top) und werden in weiß vorgesehen. Als<br />

Armaturen werden in der Regel Fabrikate der Firmen<br />

Hansgrohe oder Grohe in verchromter Ausführung<br />

eingebaut. Die Anordnung der Einrichtungsgegenstände<br />

erfolgt gemäß den Planungsunterlagen und<br />

Einbaumöglichkeiten.<br />

Die Badewanne wird als Acrylwanne umgesetzt,<br />

gemäß Plan als Eck- oder Normalwanne. Die Ausstattung<br />

umfasst Mittelabfl uss, Einhebel-Wannenfüll-<br />

und Brausebatterie, Exzenter-Ablaufgarnitur und<br />

Brauseschlauch mit Multifunktions-Brausekopf. Sollte<br />

keine separate Dusche vorhanden sein, wird eine<br />

Wandstange mit verstellbarer Brausekopf halterung<br />

sowie eine Duschabtrennung in Echtglas montiert.<br />

Sofern im Plan separat vorgesehen, wird eine Brausewanne<br />

(Acryl) mit Duschabtrennung in Echtglas und<br />

Wandstange mit verstellbarer Brausekopfhalterung<br />

eingebaut.<br />

Die Penthousewohnungen werden mit Eckbadewannen<br />

oder Wellnessduschen ausgestattet.<br />

Die Montage der Hänge-Tiefspül-WC erfolgt mit<br />

weißem, stabilem Kunststoffsitz und -deckel, stabilem<br />

Toilettenpapierhalter (Metall, verchromt) sowie<br />

WC-Bürste in Wandhalterung.<br />

52 53


Die Waschtische erhalten eine Einhebelmisch batterien,<br />

verchromt, und zwei Handtuchhalte stangen<br />

verchromt.<br />

Handwaschbecken in den WC-Räumen werden, sofern<br />

planerisch nicht anders vorgesehen, als kleinere<br />

Waschbecken mit einem verchromten Handtuchhalterring<br />

ausgeführt.<br />

Der Waschmaschinenanschluss wird als Kaltwasserversorgung<br />

mit Eckventil und Ablaufl eitung mit<br />

Geruchsverschluss im Bad bzw. in der Küche oder im<br />

Abstellraum, je nach Planvorgabe ausgeführt.<br />

Die Küchen erhalten einen Anschluss für Küchenspüle<br />

mit Warm- und Kaltwasserversorgung einschl.<br />

Eckventil für Spül- und Waschmaschinenanschluss,<br />

sofern plantechnisch vorgesehen.<br />

Alle innenliegenden Küchen, Bäder, Toiletten- und<br />

Abstellräume mit Waschmaschine erhalten eine<br />

mecha nische Raumentlüftung in der Wand oder<br />

Decke. Jede <strong>Wohnung</strong> wird mit insgesamt einem<br />

Kaltwasser anschluss an Loggia, Dachterrasse oder<br />

Terrasse ausgestattet.<br />

12.5 Heizungsinstallation<br />

Alle <strong>Wohnung</strong>en erhalten Fußbodenheizung mit<br />

Raumthermostaten. Die Bäder werden, soweit die<br />

räumlichen Verhältnisse dies zulassen, zusätzlich mit<br />

lackierten Handtuchheizkörpern ausgestattet. Die<br />

Heizungsrohre werden generell unter Putz oder im<br />

Fußboden verlegt<br />

13. Loggien / Terrassen<br />

Dachterrassen und die Terrassen im Erdgeschoss<br />

erhalten einen offenen Lärchenholzrost, Größe ge-<br />

mäß Plan. Die Loggien werden mit Betonwerkstein<br />

im Rieselbett belegt. Penthouse - Terrassen werden<br />

mit einem Bangkirai - Holzbelag ausgeführt. Für die<br />

Abtrennungen zu den Loggien und Terrassen der<br />

Nachbarwohnungen werden Lochblechelemente verwendet.<br />

Von den Dachterrassen des Penthousegeschosses<br />

PH2 führen sowohl an der Nord-, als auch an der Südseite<br />

Rettungswege mittels Leitern (zum Ausziehen)<br />

zum Penthouse-Geschoss PH1 gemäß den gültigen<br />

Brandschutzvorschriften. Hierzu erhalten die Abtrennungen<br />

zu Nachbareinheiten auf den Dachterrassen<br />

des Penthousegeschosses PH1 Türöffnungen, die<br />

nur im Notfall zu öffnen sind.<br />

14. Außenanlage Gärten (Sondernutzung)<br />

Die den <strong>Wohnung</strong>en zugeordneten Gärten werden<br />

gemäß der vorliegenden Planung ausgeführt.<br />

Teilbereiche der Gärten werden im Notfall als Feuerwehrzufahrt<br />

genutzt und in diesem Bereich mit Toren<br />

getrennt.<br />

15. Außenanlage Gemeinschaft<br />

Die Gestaltung der Außenanlagen erfolgt gemäß der<br />

vorliegenden Planung und in Abstimmung mit den zuständigen<br />

Behörden. Zuwege, Zufahrten und Freifl ächen<br />

werden unter Berücksichtigung des Bestandes<br />

gestaltet. Ein Spielplatz mit Spielgeräten wird in<br />

Absprache mit der Baubehörde errichtet.<br />

Zur Abfall- bzw. Wertstoffl agerung werden an den<br />

in der Planung vorgesehenen Stellen abgetrennte<br />

Bereiche errichtet.<br />

Verbleibende Flächen werden dem Außenanlagenplan<br />

entsprechend angelegt, bepfl anzt und begrünt.<br />

16. Sonstiges<br />

16.1 Grundreinigung<br />

Nach Abschluss der Bauarbeiten und vor Übergabe<br />

der Wohneinheiten wird eine Grundreinigung durchgeführt.<br />

16.2 Änderungen<br />

Änderungen bleiben vorbehalten, soweit diese erst<br />

im Ausbau als erforderlich erkannt werden und durch<br />

Veränderungen keine Wertminderung entsteht.<br />

Änderungen dürfen auch die Wohnqualität sowie<br />

Raumgrößen nicht verändern, es sei denn, sie sind<br />

aus statischen, baurechtlichen oder denkmalrechtlichen<br />

Gründen unabdingbar und notwendig.<br />

17. Schlussbestimmungen<br />

Sämtliche neuen Bauleistungen werden nach den<br />

anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen<br />

DIN-Vorschriften durchgeführt, soweit<br />

es der Gebäudezustand zulässt. Da es sich bei den<br />

Bauleistungen um Sanierungsleistungen an einem<br />

Bestandsgebäude handelt, wird darauf hinge wiesen,<br />

dass diese im Bereich des Schall- und Wärmeschutzes<br />

teilweise nicht entsprechend aller aktuellen<br />

Vorschriften für Neubauten hergestellt werden<br />

können. Bei Unterschieden zwischen Plandarstellung<br />

und der Baubeschreibung ist letztere maßgebend.<br />

Bestimmte Bauteile bedürfen zur ordentlichen und<br />

sachgemäßen Unterhaltung einer laufenden Wartung<br />

und Pfl ege, ferner auch der Erneuerung in üblichen,<br />

turnusmäßigen Abständen; dies gilt insbesondere<br />

für Anstriche auf allen Metallteilen und der Außenfassade.<br />

Generell gilt dies auch für alle mechanisch<br />

bewegten Teile wie Tür- und Fensterbeschläge, aber<br />

auch für dauerelastische Fugen. Die hierzu notwendige<br />

Wartung und Pfl ege obliegt ab dem Zeitpunkt<br />

der Fertigstellung und Besitzüber gabe dem Käufer.<br />

Für die eingebauten Geräte, Schalt- und Sicherungsorgane<br />

sowie Verschleißteile gelten die Gewährleistungsbedingungen<br />

der Hersteller. Leitungsinstallationen<br />

(Kabelnetze) für Kabel-TV bzw. Radio werden<br />

gegebenenfalls, je nach den Vertragsbedingungen<br />

des jeweiligen Anbieters bzw. Betreibers, an selbigen<br />

übereignet und sodann ebenso auf Mietbasis betrieben.<br />

Die Angaben erfolgen unter dem Vorbehalt, dass<br />

keine Umplanungen erforderlich sind. Diese können<br />

beispielsweise Auswirkungen auf die Raumauf teilung<br />

und Raumgröße haben. Insofern werden diesbezüglich<br />

keine Zusicherungen abgegeben. Maßgeblich<br />

sind die Angaben im Kaufvertrag.<br />

54 55


Urk. Rolle Nr. xxx<br />

Bö<br />

KAUFVERTRAG<br />

(Bauträgervertrag)<br />

Heute, am***<br />

Zweitausendsieben<br />

– *** –<br />

erschienen vor mir,<br />

Dr. Ottmar Fleischer,<br />

Notar mit dem Amtssitz in Fürth, in der Geschäftsstelle in 90762 Fürth,<br />

Gebhardtstraße 2/IV:<br />

1. Herr *** ,<br />

geboren am ***,<br />

geschäftsansässig in Isaak-Loewi-Str. 11, 90763 Fürth,<br />

mir, dem Notar, von Person bekannt,<br />

nach seinen Erklärungen hier handelnd für die<br />

P&P Wohnbau Franken GmbH<br />

mit dem Sitz in Fürth<br />

(Amtsgericht Fürth, HRB 10745)<br />

Postanschrift: Isaak-Loewi-Str. 11, 90763 Fürth,<br />

***.<br />

2. Herr/Frau ***, geborene ***<br />

geb. am ***,<br />

wohnhaft ***,<br />

nach Angabe ***,<br />

ausgewiesen durch amtlichen Lichtbildausweis.<br />

Die Vertragsteile erklärten, auf eigene Rechnung zu handeln.<br />

Auf Ersuchen der Erschienenen beurkunde ich aufgrund ihrer bei gleichzeitiger<br />

Anwesenheit abgegebenen Erklärungen nach Einsicht in das Grundbuch<br />

Folgendes:<br />

I. GRUNDBUCHSTAND, VORBEMERKUNG, VERTRAGS OBJEKT,<br />

TEILUNGSERKLÄRUNG, BAUFORTSCHRITT<br />

1. Grundbuchstand, Vorbemerkung<br />

a) Grundbuchstand<br />

Die „P&P Wohnbau Franken GmbH“ ist laut Vortrag im Grundbuch des Amtsgerichts<br />

Fürth von Fürth<br />

Blatt 9354<br />

Alleineigentümerin des folgenden Grundbesitzes derGemarkung Fürth<br />

Fl.Nr. 1473 An der Flößaustraße,<br />

Fabrikgebäude (tlw. auf Flst. 1473/11<br />

u. 1473/12), Hofraum<br />

zu 1.245 qm,<br />

gebildet gemäß Fortführungsnachweis Nr. 51<strong>50</strong> des Vermessungsamtes Fürth<br />

für die Gemarkung Fürth,<br />

Fl.Nr. 1473/11 Waldstr. 36,<br />

Wohnhaus, Fabrikgebäude<br />

(teilw. auf Flst. 1473 u. 1473/12),<br />

Hofraum<br />

zu 3.920 qm,<br />

Fl.Nr. 1473/12 An der Flößaustraße,<br />

Fabrikgebäude (tlw. auf Flst. 1473<br />

u. 1473/11), Hofraum<br />

Fl.Nr. 1069/47 An der Flößaustraße,<br />

Hof- und Gebäudefl ächen<br />

MUSTERKAUFVERTRAG<br />

zu 2.598 qm,<br />

zu 315 qm.<br />

Der Grundbesitz ist laut Grundbuchvortrag wie folgt belastet:<br />

Abteilung II:<br />

Sanierung wird durchgeführt („Ehem. Carrera-Areal und Umfeld“);<br />

Abteilung III:<br />

EUR 1.<strong>50</strong>0.000,00 Grundschuld ohne Brief für die Sparkasse Fürth.<br />

Ferner wird die „P&P Wohnbau Franken GmbH“ noch Eigentümer des folgenden<br />

Grundstücks der<br />

Gemarkung Fürth:<br />

Fl.Nr. 1066/36 Nähe Flößaustraße,<br />

Gebäude- und Freifl äche<br />

zu 221 qm,<br />

gebildet gemäß Fortführungsnachweis Nr. 51<strong>50</strong> des Vermessungsamtes Fürth<br />

für die Gemarkung Fürth.<br />

Dieses Grundstück wird wie der übrige Grundbesitz belastet sein.<br />

b) Vorbemerkung<br />

Die „P&P Wohnbau Franken GmbH“ wird den vorbezeichneten Grundbesitz neu<br />

vermessen lassen und in insgesamt 6 Grundstücksparzellen unterteilen. Die<br />

auf dem Grundbesitz aufstehenden Gebäude sollen saniert werden. Hierdurch<br />

entstehen 7 Wohnhäuser. Unter den Wohnhäusern befi nden sich Parkgaragen,<br />

die künftig miteinander verbunden sein werden. Ferner wird eine separate Parkgaragen<br />

entstehen, die ebenfalls mit den anderen Parkgaragen verbunden wird.<br />

Die einzelnen Wohnhäuser samt der zugehörigen Parkgarage und die separate<br />

Parkgarage werden in <strong>Wohnung</strong>s- und Teileigentum aufgeteilt. Die Errichtung<br />

der Wohnanlage erfolgt in einzelnen Bauabschnitten. Ferner wird ein gemeinsamer<br />

Kinderspielplatz mit Zufahrtsweg (=Anliegerweg) errichtet.<br />

Das heutige Vertragsobjekt befi ndet sich in dem zu errichtenden Wohnge bäude<br />

samt Tiefgarage auf der beigefügten Lageplanskizze mit „A“ bezeichneten<br />

Grundstücksparzelle.<br />

Bei dem Kinderspielplatz samt Zufahrtsweg handelt es sich um die in der beigefügten<br />

Lageplanskizze mit „F“ bezeichnete Grundstücksparzelle.<br />

Die Lageplanskizze wurde den Beteiligten zur Durchsicht vorgelegt und von<br />

diesen genehmigt. Sie ist Bestandteil der heutigen Urkunde.<br />

2. Vertragsobjekt<br />

Gegenstand des heutigen Bauträgervertrages ist folgender Grundbesitz<br />

der<br />

Gemarkung Fürth:<br />

a) <strong>Wohnung</strong><br />

…/1.000 Miteigentumsanteil an der Grundstücksparzelle A, verbunden mit<br />

dem Sondereigentum an der <strong>Wohnung</strong> im …geschoss rechts / Mitte / links<br />

des <strong>Haus</strong>es 1 samt …,<br />

im Aufteilungsplan mit Nr. .. bezeichnet;<br />

hierzu das Sondernutzungsrecht an …;<br />

Hierzu ferner:<br />

ideeller 1/… Miteigentumsanteil an der Grundstücksparzelle F<br />

(= Kinderspielplatz samt Anliegerweg);<br />

b) Kellerraum<br />

…/1.000 Miteigentumsanteil an der Grundstücksparzelle A,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an dem Kellerraum im Kellergeschoss des<br />

<strong>Haus</strong>es …,<br />

im Aufteilungsplan mit Nr. K … bezeichnet.<br />

c) Parkgaragen-Stellplatz<br />

…/1.000 Miteigentumsanteil an der Grundstücksparzelle A,<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an dem Stellplatz in der Tiefgarage,<br />

im Aufteilungsplan mit Nr. TG … bezeichnet.<br />

56 57<br />

ALTERNATIV:<br />

d) oberirdischer nicht überdachter Kfz-Abstellplatz:<br />

Ferner ist Vertragsgegenstand das Nutzungsrecht nach § 15 WEG an dem<br />

oberirdischen nicht überdachten Kfz-Abstellplatz, in dem der Teilungserklärung<br />

beigefügten Erdgeschossplan mit Nr. * bezeichnet.<br />

3. Bezugsurkunde (Teilungserklärung)<br />

Das <strong>Wohnung</strong>s- und Teileigentum wurde begründet mit Urkunde vom ***,<br />

UR-Nr. ***, des Notars Dr. Ottmar Fleischer in Fürth (= Teilungserklärung), in<br />

dieser Urkunde auch als „Bezugsurkunde“ bezeichnet.<br />

Der Käufer erklärt, eine beglaubigte Abschrift der Bezugsurkunde (ohne Pläne)<br />

ausgehändigt erhalten zu haben.<br />

Hinsichtlich des Umfangs und Gegenstands des gemeinschaftlichen Eigentums<br />

und des Sondereigentums, wegen der Rechtsverhältnisse der Miteigentümer<br />

untereinander, der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, wegen der<br />

Bauausführung und Baubeschreibung und der Baupläne für das Gebäude wird<br />

auf die vorgenannte Bezugsurkunde Bezug genommen und verwiesen. Auf das<br />

Vorlesen und die Beifügung an diese Niederschrift wird verzichtet.<br />

Die Bezugsurkunde liegt bei der Beurkundung in Urschrift vor. Der Notar hat<br />

die Beteiligten darauf hingewiesen, daß die Bestimmungen der Bezugsurkunde<br />

mit Abschluss des heutigen Kaufvertrages auch für sie verbindlich werden. Die<br />

Beteiligten erklären, dass ihnen der Inhalt der Bezugsurkunde bekannt ist. Der<br />

Käufer erkennt alle Bestimmungen der Bezugsurkunde an, tritt in alle Rechte<br />

und Pfl ichten aus dieser als Käufer und künftiger Eigentümer bezüglich seines<br />

Vertragsgrundbesitzes ein.<br />

Die der Bezugsurkunde beigefügten Aufteilungspläne und der Lageplan wurden<br />

dem Käufer zur Durchsicht vorgelegt und genehmigt.<br />

Die Grundrisspläne des Vertragsobjektes sind hier ebenfalls in Kopie beigefügt.<br />

4. Baugenehmigung, Baufortschritt<br />

Die Baugenehmigung liegt bereits vor.<br />

Mit dem Bau wurde noch nicht begonnen.<br />

5. Belastungen<br />

Dem Käufer ist bekannt, dass am Vertragsobjekt noch folgende Rechte in Abt. II<br />

des Grundbuches zur Eintragung gelangen:<br />

Ver- und Entsorgungsleitungsrecht für die jeweiligen Eigentümer der Grundstücksparzellen<br />

B bis F (betreffend die gemeinsamen Ver- und Entsorgungsleitungen,<br />

welche durch alle Grundstücksparzellen und den darauf zu errichtenden<br />

Gebäuden verlaufen);<br />

Geh- und Fahrtrecht für die jeweiligen Eigentümer der Grundstücksparzellen<br />

B bis F (betreffend die gemeinsame Zufahrt und den Zugang sowie die<br />

gemeinsame Nutzung der Tiefgarage);<br />

Feuerwehrzufahrtsrecht für die Stadt Fürth.<br />

Der Käufer hat Kenntnis vom Inhalt dieser Rechte und übernimmt diese zur<br />

weiteren dinglichen Haftung.<br />

II. BAUTRÄGERLEISTUNGEN<br />

1. Verkauf, Aufl assung, Vormerkung<br />

a) Die P&P Wohnbau Franken GmbH<br />

mit dem Sitz in Fürth<br />

– im folgenden „Verkäufer“ genannt –<br />

verkauft hiermit<br />

an<br />

Herrn/Frau ***<br />

zum Alleineigentum / Miteigentum je zur Hälfte<br />

– nachstehend „Käufer“ genannt –<br />

das in Ziffer I. 2. bezeichnete Vertragsobjekt mit allen Bestandteilen, Rechten<br />

und etwaigem Zubehör.<br />

b) Die Einigung über den Eigentumsübergang (sog. Aufl assung) ist zu erklären,<br />

wenn der vereinbarte Kaufpreis samt etwaiger Zinsen vollständig bezahlt ist.<br />

Der Verkäufer kann die Aufl assung vorher erklären. Er muss dies, wenn sein<br />

Unvermögen zur Fertigstellung des Vertragsobjekts feststeht und bis dahin<br />

fällige Raten bezahlt sind.<br />

Der Käufer<br />

b e v o l l m ä c h t i g t<br />

den Verkäufer unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, die<br />

Aufl assung zu erklären.<br />

c) Zur Sicherung des Käuferanspruchs auf Eigentumsverschaffung bewilligt der<br />

Verkäufer und beantragen die Beteiligten, eine<br />

Aufl assungsvormerkung<br />

am vorbezeichneten Vertragsobjekt zugunsten des Käufers im angegebenen<br />

Berechtigungsverhältnis im Rang nach den in Ziffer I. angeführten Belastungen<br />

in das Grundbuch einzutragen.<br />

Der Käufer beantragt, diese Aufl assungsvormerkung mit der Umschreibung des<br />

Eigentums auf ihn im Grundbuch zu löschen, sofern keine Zwischeneintragungen<br />

ohne seine Zustimmung erfolgt sind.<br />

2. Herstellungsleistungen<br />

a) Herstellungsverpfl ichtung<br />

Die P&P Wohnbau Franken GmbH mit dem Sitz in Fürth verpfl ichtet sich, die<br />

Bauleistungen gemäß den der Bezugsurkunde bzw. ergänzend und vorrangig<br />

dieser Urkunde beigehefteten Plänen unter Verwendung normgerechter und<br />

unter dem geltenden Baurecht verwendeter Baustoffe technisch einwandfrei<br />

und vollständig nach den anerkannten Regeln der Baukunst zu erbringen und<br />

das veräußerte <strong>Wohnung</strong>seigentum einschließlich der zum gemeinschaftlichen<br />

Eigentum gehörenden Gebäudeteile gemäß der Baubeschreibung zu sanieren<br />

(= vereinbarte Beschaffenheit).<br />

Die Verpfl ichtung reicht hinsichtlich des zu erhaltenden Altbaus jedoch nur<br />

soweit, wie die Gegebenheiten des Altbestandes, der Nutzungsanforderung<br />

sowie der Genehmigungsbescheide der Baubehörde eine größtmögliche<br />

Annäherung an den Stand der Technik und die Bauvorschriften (= ebenfalls<br />

vereinbarte Beschaffenheit) es ermöglichen.<br />

Dem Käufer ist bekannt, dass das Gebäude und die vertragsgegenständliche<br />

<strong>Wohnung</strong> nach Fertigstellung aller vom Verkäufer geschuldeten Arbeiten und<br />

nach Fertigstellung der durch den Käufer oder durch von ihm zu beauftragende<br />

Dritte durchzuführenden Arbeiten nicht dem Standard einer Neubauwohnung<br />

entsprechen. Insbesondere werden voraussichtlich nicht die aktuellen baurechtlichen<br />

Anforderungen für Neubauwohnungen hinsichtlich Wärme- und Schallschutz<br />

erreicht werden.<br />

Die Baubeschreibung ist enthalten in der vorgenannten Bezugsurkunde.<br />

Die Baubeschreibung stellt keine eigenständige Garantieerklärung dar, sondern<br />

eine Vereinbarung über die Beschaffenheit des zu errichtenden Bauwerks.<br />

Ggf. dargestellte Möblierungen sind unverbindliche Einrichtungsvorschläge des<br />

Architekten und nicht Vertragsgegenstand. Die Aufteilung der Sondereigentumseinheit<br />

und die technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Sanitär, usw.) sind<br />

schematisch dargestellt.<br />

Sofern in den Plänen die Umgebung oder der an den Kaufgegenstand angrenzende<br />

Bereich dargestellt ist, ist dies für diesen Vertrag unverbindlich.<br />

Der Käufer erklärt, dass der Verkäufer ihm außerhalb der Urkunde in Anzeigen<br />

oder anderen öffentlichen Äußerungen keine Zusagen zur Beschaffenheit des<br />

Bauwerks gemacht hat, die nicht in der Baubeschreibung, in den Bauzeichnungen<br />

oder in dieser Urkunde ihren Niederschlag gefunden haben.<br />

Geringfügige Änderungen, insbesondere in der Wohnfl äche, haben keinen Einfl<br />

uss auf den sonstigen Vertragsinhalt und auf den Preis. Als geringfügig gelten<br />

nur Änderungen bis zu 1,5 % der vereinbarten Brutto-Wohnfl äche von ca. …<br />

qm, berechnet nach der Wohnfl ächenverordnung (Balkon _ ). Hierzu wird übereinstimmend<br />

festgestellt, dass es sich bei dieser Wohnfl äche um Rohbau-Soll-<br />

Maße (ohne Putz und Verkleidung) handelt.<br />

Sollte sich die Brutto-Wohnfl äche der heute vertragsgegenständlichen<br />

<strong>Wohnung</strong> um mehr als 1,5 % – eineinhalb vom Hundert – verändern, so ist der<br />

Kaufpreis für die <strong>Wohnung</strong>, nach Abzug der oben genannten 1,5 %, prozentual<br />

zwischen den heutigen Vertragsteilen auszugleichen. Beträgt die Abweichung<br />

von der angenommenen Brutto-Wohnfl äche jedoch mehr als 3 %, so kann<br />

jeder Vertragsteil innerhalb eines Monats nach Fertigstellung von Estrich und der<br />

Fliesenarbeiten vom Vertrag zurücktreten, andernfalls erlischt das Rücktrittsrecht.<br />

Alle anderen gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers wegen der


Flächenabweichung sind dagegen, soweit zulässig, ausgeschlossen.<br />

Der Käufer verzichtet trotz Belehrung durch den Notar auf die Sicherung eines<br />

dabei sich ergebenden Rückzahlungsanspruchs.<br />

Zum Umfang der geschuldeten Arbeiten gemäß Baubeschreibung wird klargestellt,<br />

dass sich die zu erbringenden Leistungen auf diejenigen beschränken, die<br />

in der oben genannten Baubeschreibung aufgeführt sind, insbesondere ist keine<br />

Totalsanierung geschuldet.<br />

Bei Wahlrechten zur Bemusterung gemäß Baubeschreibung hat der Käufer<br />

seine Auswahl bis spätestens vierzehn Tage nach Vorauswahl und Bekanntgabe<br />

der Muster durch den Verkäufer zu treffen und dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen;<br />

andernfalls erfolgt die Wahl durch den Verkäufer.<br />

b) Fertigstellung<br />

Der Verkäufer sichert die bezugsfertige Herstellung des Vertragsobjektes bis<br />

spätestens<br />

**.**.****<br />

zu.<br />

Die vollständige Fertigstellung (auch der Außenanlagen) hat bis zum<br />

**.**.****…<br />

zu erfolgen.<br />

Verzögerungen, welche der Verkäufer nicht zu vertreten hat, können die vorgenannten<br />

Termine entsprechend verschieben.<br />

c) Sonderwünsche, Eigenleistungen<br />

Sonderwünsche können nur insoweit berücksichtigt werden, als sie sich technisch<br />

oder wirtschaftlich ohne erheblichen Aufwand durchführen lassen und<br />

über Umfang, Ausführung, Vergütung und Fälligkeit vorher eine Vereinbarung<br />

zwischen den Vertragsteilen getroffen wurde. Diese können der notariellen<br />

Beurkundung bedürfen.<br />

Soweit hiernach nichts anderes vereinbart ist, sind Sonderwünsche entsprechend<br />

den Regelungen der MaBV zur Zahlung fällig.<br />

Die Vergütung von Sonderwünschen, die einer Baugenehmigung bedürfen, ist<br />

frühestens mit deren Erteilung fällig. Die Fälligkeit des Kaufpreises im Übrigen<br />

bleibt hiervon unberührt.<br />

Der Verkäufer kann frei entscheiden, ob er Sonderwünsche selbst ausführt<br />

oder den Käufer unmittelbar an die an den Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen<br />

sowie sonst am Bau beteiligten Unternehmen verweist.<br />

Für die Ausführung von Sonderwünschen, die nicht durch ihn ausgeführt werden,<br />

haftet der Verkäufer nicht, sondern allenfalls der vom Käufer mit der Ausführung<br />

Beauftragte. Den Verkäufer trifft auch keine Koordinationspfl icht.<br />

Rechte und Ansprüche gegen den Verkäufer hinsichtlich Renovierungs- und<br />

Sanierungsmaßnahmen sowie sonstiger Bauleistungen, die vom Käufer oder<br />

durch von ihm beauftragte Dritte ausgeführt werden, bestehen nicht. Der<br />

Verkäufer schuldet hierfür insbesondere keine Bauüberwachung. Diese Maßnahmen<br />

und Leistungen liegen allein im Verantwortungsbereich des Käufers.<br />

Der Verkäufer hat darauf hingewiesen, dass bei nachträglicher Vereinbarung<br />

von Sonderwünschen bzw. Eigenleistungen sich der genannte Bezugsfertigstellungstermin<br />

verschieben kann und gegebenenfalls neu festzulegen ist.<br />

d) Änderungen am Vertragsobjekt<br />

Der Verkäufer ist berechtigt, Änderungen in der Planung und Bauausführung<br />

vorzunehmen, soweit diese technisch notwendig sind oder durch behördliche<br />

Maßnahmen veranlasst werden, nicht wertmindernd und für den Käufer zumutbar<br />

sind.<br />

e) Aufträge, Vollmachten<br />

Der Verkäufer ist ferner beauftragt und bevollmächtigt, alle erforderlichen oder<br />

zweckdienlichen Erklärungen gegenüber Behörden und Privaten abzugeben und<br />

Anträge zu stellen, die im Zuge der Errichtung/des Umbaus des Gebäudes und<br />

der Kfz-Stellplätze/Carports erforderlich oder zweckdienlich sein sollten.<br />

Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

Der Käufer verpfl ichtet sich, bei einer Weiterveräußerung des heutigen<br />

Vertragsobjektes die vorstehend erteilten Aufträge und Vollmachten von seinen<br />

Rechtsnachfolgern mit entsprechender Weitergabeverpfl ichtung bestätigen zu<br />

lassen.<br />

f) Betreten der Baustelle<br />

Der Käufer darf die Baustelle vor Übergabe nach Vereinbarung mit dem Verkäufer<br />

und in Absprache mit der Bauleitung betreten, um sich vom Bautenstand<br />

und Baufortschritt zu überzeugen und sich über die Ausführung seiner Sonderwünsche<br />

zu informieren. Er hat dabei die Anweisungen der Bauleitung zu beachten.<br />

Außer für Körperschäden haftet der Verkäufer bei Unfällen auf der Baustelle<br />

nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.<br />

III. KAUFPREIS<br />

1. Höhe<br />

a) Zusammensetzung<br />

Der gesamte Kaufpreis für das heutige Vertragsobjekt beträgt<br />

2. Fälligkeit<br />

(in Worten: EURO …).<br />

EUR ***.***,** …<br />

Hiervon entfallen:<br />

auf Grund und Boden EUR ***.***,**<br />

auf die Altsubstanz EUR ***.***,**<br />

auf die Sanierungsleistungen EUR ***.***,**<br />

auf den Stellplatz EUR ***.***,**<br />

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die steuerliche Anerkennung vorstehender<br />

Aufteilung. Diesbezüglich wird ausdrücklich auch auf Ziffer XVII dieser<br />

Urkunde verwiesen.<br />

b) Festpreis<br />

Der Kaufpreis ist im Übrigen ein Festpreis.<br />

Er enthält die Kosten für die vertraglich geschuldete Herstellung des Vertragsobjektes<br />

sowie die Bau- und Baunebenkosten, ferner die für die Erteilung der<br />

Baugenehmigung bzw. der Freistellungserklärung anfallenden Gebühren.<br />

Im Kaufpreis ferner enthalten sind die auf den Grundstückseigentümer umzulegenden<br />

einmaligen öffentlichen Lasten (Erschließungsbeiträge, Erschließungskosten,<br />

<strong>Haus</strong>anschlusskosten, Kommunalabgaben und dergleichen), welche<br />

durch die erstmalige Herstellung des Vertragsobjektes anfallen.<br />

Auf die gesetzliche Haftung des Vertragsobjekts für öffentliche Lasten hat der<br />

Notar hingewiesen.<br />

Der Kaufpreis ist nach Vorliegen der allgemeinen Fälligkeitsvoraussetzungen<br />

gemäß Baufortschritt zu bezahlen.<br />

a) Allgemeine Fälligkeitsvoraussetzungen<br />

Allgemeine Fälligkeitsvoraussetzungen sind<br />

(1) der Nachweis des Verkäufers, dass die Baugenehmigung erteilt ist bzw.<br />

eine entsprechende Freistellungsbescheinigung vorliegt, und<br />

(2) die Mitteilung des Notars, dass<br />

der Kaufvertrag rechtswirksam ist,<br />

die für seinen Vollzug erforderlichen Genehmigungen vorliegen,<br />

die Aufl assungsvormerkung für den Käufer rangrichtig im Grundbuch<br />

eingetragen ist, und<br />

die Lastenfreistellung gesichert ist.<br />

Der Notar wird beauftragt, den Vertragsteilen durch einfachen Brief das Vorliegen<br />

der vorstehenden Voraussetzungen mit Ausnahme der Baugenehmigungserteilung<br />

mitzuteilen. Die Baugenehmigung liegt bereits vor.<br />

Die Freistellung von eingetragenen Grundpfandrechten ist gesichert, wenn diese<br />

bei Vollendung des Bauvorhabens nach Zahlung der geschuldeten Vertragssumme<br />

gelöscht werden können. Wird das Bauvorhaben nicht vollendet, kann<br />

sich der Kreditgeber das Wahlrecht vorbehalten, entweder das Vertragsobjekt<br />

nach Zahlung eines dem erreichten Bautenstand entsprechenden Teils der<br />

geschuldeten Vertragssumme freizustellen oder alle vom Käufer vertragsgemäß<br />

geleisteten Zahlungen bis zum anteiligen Wert des Objekts zurückzuzahlen.<br />

Eine entsprechende Freistellungserklärung der Globalgläubigerin liegt noch nicht<br />

vor. Der Notar hat den Verkäufer darauf hingewiesen, dass er gemäß § 3 MaBV<br />

verpfl ichtet ist, dem Käufer die vorbezeichnete Lastenfreistellungserklärung<br />

mit dem vorgenannten Inhalt auszuhändigen. Der Verkäufer beauftragt den<br />

Notar, die zur Sicherung der Lastenfreistellung erforderliche Erklärung der<br />

Globalgläubigerin einzuholen und eine Fotokopie hiervon dem Käufer zusammen<br />

mit der Kaufpreisfälligkeitsmitteilung zuzuleiten.<br />

58 59<br />

b) Ratenplan<br />

für die <strong>Wohnung</strong> samt Keller<br />

Nach Vorliegen der oben genannten allgemeinen Fälligkeitsvoraussetzung gilt<br />

sodann folgender Ratenplan:<br />

30% nach Fälligkeitsmitteilung des Notars wie vorstehend,<br />

28% nach Rohbaufertigstellung, einschließlich <strong>Zimmer</strong>erarbeiten,<br />

11,9% nach Herstellung der Dachfl ächen und Dachrinnen sowie der<br />

Rohinstallation der Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen,<br />

11,2% nach Fenstereinbau einschließlich der Verglasung und<br />

Fertigstellung des Innenputzes, ausgenommen<br />

Beiputzarbeiten,<br />

7,0% nach Fertigstellung von Estrich und der Fliesenarbeiten im<br />

Sanitärbereich und der Fassadenarbeiten,<br />

8,4% nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,<br />

3,5% nach vollständiger Fertigstellung.<br />

für die Kfz-Stellplätze<br />

30 % nach Fälligkeitsmitteilung des Notars wie vorstehend,<br />

66,5 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,<br />

3,5 % nach vollständiger Fertigstellung.<br />

Die einzelnen Raten sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang einer schriftlichen<br />

Zahlungsaufforderung durch den Verkäufer unter Vorlage einer entsprechenden<br />

Baufortschrittsbestätigung des Bauleiters zur Zahlung fällig.<br />

3. Zahlungsweise<br />

Sämtliche Zahlungen des Käufers an den Verkäufer sind ausschließlich auf das<br />

von diesem noch zu benennende Baukonto zu leisten, soweit nicht zur Sicherung<br />

der Lastenfreistellung ein anderes Konto der abzulösenden Grundpfandgläubigerin<br />

mitgeteilt wird.<br />

Der Notar wird beauftragt und bevollmächtigt, die Unterlagen zur Lastenfreistellung<br />

für Verkäufer, Käufer und dessen Finanzierungsinstitute entgegenzunehmen<br />

und zu verwenden.<br />

Käufer und Notar brauchen nicht nachzuprüfen, ob Aufl agen, von denen die<br />

Lastenfreistellung abhängt, berechtigt sind. Soweit solche Aufl agen durch<br />

Zahlung der jeweiligen Kaufpreisrate erfüllbar sind, kann die jeweilige Kaufpreisrate<br />

nur durch Erfüllung solcher Aufl agen bezahlt werden, nicht durch sonstige<br />

Leistungen an den Verkäufer oder an Dritte. Alle Rechte und Ansprüche aus den<br />

zu beseitigenden Belastungen werden schon jetzt auf den Käufer übertragen;<br />

diese Übertragung wirkt, sobald der geschuldete Kaufpreis bezahlt ist.<br />

4. Verzug und Verzugszinsen<br />

Für Verzug und für Verzugsfolgen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der<br />

gesetzliche Verzugszins beträgt fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz<br />

gemäß § 247 Abs. 1 BGB.<br />

5. Vollstreckungsunterwerfung<br />

Auf Vollstreckungsunterwerfung wird verzichtet.<br />

IV. FINANZIERUNG<br />

(Belastungsvollmacht für den Käufer)<br />

1. Der Verkäufer erteilt dem Käufer, mehreren je einzeln,<br />

V o l l m a c h t ,<br />

das Vertragsobjekt mit Grundpfandrechten nebst Zinsen und Nebenleistungen<br />

in beliebiger Höhe zu belasten und den Grundbesitz deswegen dinglich<br />

der Zwangsvollstreckung zu unterwerfen. Eine persönliche Haftung für<br />

den Verkäufer darf nicht eingegangen werden.<br />

2. Bei der Bestellung einer Grundschuld kann von der Vollmacht nur Gebrauch<br />

gemacht werden, wenn dabei die Zweckbestimmungserklärung<br />

eingeschränkt wird. Die Grundschuld darf danach bis zur vollständigen Bezahlung<br />

des Kaufpreises nur zur Sicherung des vom Grundschuldgläubiger<br />

fi nanzierten und gemäß dieser Urkunde geleisteten Kaufpreises verwendet<br />

werden.<br />

3. Der Käufer weist seine Gläubiger unwiderrufl ich an, die Darlehensbeträge<br />

gemäß den hier vereinbarten Zahlungsbestimmungen direkt auf das oben ge-<br />

nannte Konto des Verkäufers bzw. an die abzulösende Grundpfand gläubigerin<br />

auszuzahlen.<br />

4. Von dieser Vollmacht darf nur in der Notarstelle Prof. Dr. Bengel/Dr. Fleischer<br />

in Fürth Gebrauch gemacht werden.<br />

V. WIRTSCHAFTLICHER ÜBERGANG, ABNAHME<br />

1. Abnahme<br />

a) Nach Herstellung des geschuldeten Vertragsobjektes fi ndet eine Abnahme<br />

statt. Die Abnahme kann schon bei Bezugsfertigkeit erfolgen, wenn dem<br />

Käufer der Bezug zumutbar ist. Außenanlagen und sonstige Arbeiten, die<br />

erst nach bezugsfertiger Herstellung zu erbringen sind, werden nach Fertigstellung<br />

abgenommen.<br />

Lasten, Gefahr und Verkehrssicherungspfl ichten gehen zum Zeitpunkt der<br />

Abnahme auf den Käufer über.<br />

b Der Verkäufer ist berechtigt, den Termin zur Abnahme des Vertragsobjektes<br />

mit einer Frist von vierzehn Tagen festzusetzen. Getrennte Abnahme und<br />

Übergabe von <strong>Wohnung</strong> bzw. und Kfz-Stellplatz ist zulässig.<br />

c) Bei der gemeinsamen Besichtigung und Abnahme wird ein von beiden<br />

Vertragsteilen zu unterzeichnendes Abnahmeprotokoll erstellt, in das alle<br />

festgestellten Mängel und fehlenden Leistungen aufzunehmen sind, auch<br />

wenn sie eine Partei nicht anerkennt, was zu vermerken ist.<br />

Im Abnahmeprotokoll vermerkte, noch nicht fertiggestellte Arbeiten und<br />

ausstehende Leistungen, die die Bewohnbarkeit nicht beeinträchtigen,<br />

sowie die bei der gemeinsamen Abnahme festgestellten Mängel hindern<br />

nicht die Zumutbarkeit des Bezugs und die Abnahme des Kaufgegenstandes,<br />

unbeschadet der Verpfl ichtung des Verkäufers zur restlichen Leistung.<br />

d) Bei verschuldetem Nichterscheinen des Käufers zum Abnahmetermin gilt<br />

die Abnahme eine Woche später als erfolgt, wenn der Käufer nicht innerhalb<br />

dieser Frist widerspricht und der Verkäufer bei der Ladung gesondert hierauf<br />

hingewiesen hat. Das Kaufobjekt darf vor der Übergabe weder bezogen noch<br />

in irgendeiner Weise genutzt werden.<br />

e) Der Verkäufer kann das Gemeinschaftseigentum gesondert übergeben. Die<br />

Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums erfolgt nach Fertigstellung<br />

durch einen öffentlich bestellten oder vereidigten Bausachverständigen,<br />

der hierzu vom Käufer beauftragt und bevollmächtigt wird. Der Sachverständige<br />

wird vom Verwalter des Gemeinschaftseigentums, hilfsweise vom<br />

Verkäufer, bestimmt; er führt die Abnahme ausschließlich im Interesse des<br />

Käufers durch. Die Kosten trägt die Eigentümergemeinschaft.<br />

2. Wirtschaftlicher Übergang<br />

Besitz und Nutzen gehen mit Bezugsfreigabe über. Der Käufer kann diese erst<br />

verlangen, wenn er bis dahin geschuldete Kaufpreisraten bezahlt hat.<br />

VI. PFLICHTVERLETZUNGEN<br />

1. Rechtsmängel<br />

Der Verkäufer schuldet den lastenfreien Besitz- und Eigentumsübergang des<br />

Vertragsgegenstandes, soweit nicht Rechte ausdrücklich in diesem Vertrag<br />

übernommen werden; ausgeschlossen werden alle Rechte und Ansprüche des<br />

Käufers wegen altrechtlicher Dienstbarkeiten. Der Verkäufer erklärt, dass ihm<br />

von solchen Abstandsfl ächenübernahmen oder Baulasten nichts bekannt ist.<br />

Der Käufer übernimmt die in Ziffer I. genannten, in Abt. II eingetragenen bzw.<br />

noch zur Eintragung gelangenden Belastungen, ferner in Abt. II und III des Grundbuches<br />

solche Belastungen, die unter seiner Mitwirkung oder aufgrund von ihm<br />

erteilter Vollmacht noch bestellt werden, zur weiteren dinglichen Haftung. Die<br />

Beteiligten stimmen der Löschung von Grundpfandrechten zu und bewilligen<br />

deren Vollzug im Grundbuch, gegebenenfalls auch bei mithaftendem Grundbesitz.<br />

Der Verkäufer tritt mit Wirkung zum Zeitpunkt vollständiger Kaufpreiszahlung<br />

alle Rückgewähransprüche und Eigentümerrechte an künftig bestellten<br />

Grundpfandrechten an den Käufer ab.<br />

2. Sachmängel<br />

a) Sachmängel Grundstück und Altbausubstanz<br />

Alle Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Sachmängeln am Grundstück<br />

sowie derjenigen Teile des Vertragsobjektes, hinsichtlich derer der Verkäufer<br />

keine Arbeiten schuldet, insbesondere hinsichtlich der unverändert bleibenden<br />

Altbausubstanz, werden ausgeschlossen, es sei denn, das Gebäude kann auf


dem Grundstück nicht errichtet oder nicht bestimmungsgemäß genutzt werden<br />

oder die Beschaffenheit des Grundstücks führt zu Sachmängeln am Bauwerk.<br />

Der Verkäufer schuldet weder ein bestimmtes Flächenmaß, noch die Eignung<br />

des Grundstücks zur Erreichung steuerlicher Ziele des Käufers, noch dass das<br />

Umfeld des Grundstücks bestimmte Eigenschaften aufweist. Der Verkäufer<br />

erklärt, dass ihm nicht erkennbare Mängel, insbesondere auch Altlasten nicht<br />

bekannt sind.<br />

b) Sachmängel am Gebäude<br />

Hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Leistungen gilt das werkvertragliche<br />

Leistungsstörungsrecht des BGB. Danach kann der Erwerber nach erfolgloser<br />

Nachfristsetzung insbesondere den Mangel selbst auf Kosten des Bauträgers<br />

beseitigen (Selbstvornahme), vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis<br />

herabsetzen (mindern). Der Rücktritt ist kraft Gesetzes ausgeschlossen, soweit<br />

die Pfl ichtverletzung unerheblich ist.<br />

c) Schadenersatz<br />

Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Sachmängeln werden im<br />

gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen (§ 309 Nr. 7 BGB, § 475 III BGB);<br />

Schadenersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit<br />

oder bei grobem Verschulden bleiben daher unberührt.<br />

3. Allgemeine Regelungen<br />

Von den vorstehenden Rechtsbeschränkungen ausgenommen ist ferner eine<br />

Haftung für Vorsatz oder Arglist. Garantien werden nicht abgegeben.<br />

4. Abnutzung<br />

Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht für normale<br />

Abnutzung. Dies gilt insbesondere für Bauteile und Anlagen, die einem besonderen<br />

Verschleiß unterliegen (z.B. Silikonfugen, Brenner, Pumpen, Bad- und<br />

WC-Armaturen). Es obliegt daher dem Käufer solche Bauteile und Anlagen<br />

durch laufende Wartung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.<br />

5. Abtretung<br />

Wegen des Anspruchs auf Nacherfüllung kann sich der Käufer wahlweise an<br />

den Verkäufer oder direkt an die am Bau beteiligten Unternehmer wenden.<br />

Diese sind in einer Liste verzeichnet, welche dem Käufer bei Abnahme übergeben<br />

wird. Der Verkäufer tritt mit Wirkung zum Besitzübergang eigene<br />

Mängelansprüche bezüglich des Vertragobjektes an den Käufer ab, bleibt jedoch<br />

zur Geltendmachung im eigenen Namen berechtigt und verpfl ichtet, solange<br />

über das Vermögen des Verkäufers kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der<br />

Käufer nimmt hiermit die vorstehende Abtretung an.<br />

VII. VOLLZUGSAUFTRAG, VOLLMACHT<br />

Der Notar wird beauftragt und bevollmächtigt, sämtliche Erklärungen und<br />

Genehmigungen einzuholen, entgegenzunehmen und abzugeben, die zu diesem<br />

Vertrag, seinem Vollzug und zur Lastenfreistellung erforderlich sind. Beschwerende<br />

Bescheide sind an die Beteiligten selbst zuzustellen, mit Abschrift an den<br />

Notar. Der Notar wird ferner zur – auch teilweisen – Änderung und Rücknahme<br />

von Anträgen ermächtigt.<br />

VIII. KOSTEN, VERTEILER<br />

Der Käufer trägt die Kosten dieser Urkunde und die der Aufl assung, des<br />

jeweiligen Vollzugs sowie die Grunderwerbsteuer.<br />

Der Verkäufer trägt die Kosten der Lastenfreistellung.<br />

Von dieser Urkunde erhalten:<br />

beglaubigte Abschriften nach Eigentumsumschreibung:<br />

der Verkäufer<br />

der Käufer<br />

beglaubigte Abschrift sofort:<br />

das Grundbuchamt zu den Grundakten<br />

einfache Abschriften vor Vollzug:<br />

das Finanzamt –Grunderwerbsteuerstelle–<br />

der Gutachterausschuss<br />

der Verkäufer<br />

der Käufer<br />

die Käuferfi nanzierungsgläubiger<br />

IX. HINWEISE DES NOTARS<br />

Der Notar hat insbesondere hingewiesen<br />

auf den Zeitpunkt des Eigentumsüberganges und seine Voraussetzungen, die<br />

Grunderwerbsteuerpfl icht und die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

des Finanzamtes sowie Erklärung der Aufl assung;<br />

auf das Fertigstellungsrisiko, welches trotz der diesem Vertrag zugrundegelegten<br />

Bestimmungen der Makler und Bauträgerverordnung beim Käufer<br />

verbleibt;<br />

auf die Haftung des Vertragsobjekts für private und öffentliche Lasten, auch<br />

für Rückstände hieraus;<br />

auf die gesamtschuldnerische Haftung der Vertragsteile für Kosten und<br />

Steuern;<br />

auf die rechtlichen Wirkungen der Verweisung;<br />

darauf, dass der gesamte Vertrag unwirksam sein kann, wenn nicht alle<br />

Vereinbarungen, insbesondere die Höhe der Gegenleistungen, richtig und<br />

vollständig in dieser Urkunde enthalten sind.<br />

Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit bzw. Durchführung keiner<br />

behördlichen Genehmigung.<br />

X. ÄNDERUNG DER MEHRWERTSTEUER<br />

Verändert sich während der Vertragsabwicklung der Mehrwertsteuersatz,<br />

ändern sich auch die danach fälligen Baufortschrittsraten. Sie erhöhen bzw.<br />

ermäßigen sich je Prozent der Steueränderung pauschal um je 0,8%, ohne dass<br />

der Verkäufer Rechnung zu legen hätte. Die erste Kaufpreisrate bleibt in jedem<br />

Fall unverändert. § 309 Abs. 1 BGB, wonach innerhalb von vier Monaten ab<br />

Vertragsabschluss keine Preiserhöhung zulässig ist, bleibt ausdrücklich<br />

unberührt.<br />

XI. HAUSVERWALTUNG, MIETVERWALTUNG<br />

In der Bezugsurkunde ist die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums<br />

(<strong>Haus</strong>verwaltung) geregelt. Der Käufer hat Kenntnis von den dort diesbezüglich<br />

enthaltenen Regelungen. Mit Abnahme und Übergabe der <strong>Wohnung</strong> gilt der<br />

Käufer als <strong>Wohnung</strong>seigentümer der Wohnanlage insofern, als er von da an<br />

alle Rechte und Pfl ichten aus der Gemeinschaftsordnung und dem <strong>Wohnung</strong>seigentumsgesetz<br />

gegenüber den anderen Miteigentümern und Miterwerbern<br />

übernimmt. Auch die Verpfl ichtungen aus dem noch abzuschließenden Verwaltervertrag<br />

werden übernommen. Soweit der Käufer das Vertragsobjekt<br />

vermietet, verpfl ichtet er sich, mit dem Verwalter den der Bezugsurkunde als<br />

Anlage 5 beigefügten Mietverwaltungsvertrag abzuschließen. Der Inhalt dieses<br />

Mietverwaltungsvertrags ist dem Käufer bekannt.<br />

XII. GEMEINSCHAFTSANLAGEN<br />

Dem Käufer als künftigem Miteigentümer der Grundstücksparzelle I (Kinderspielplatz<br />

samt Anliegerweg) ist bekannt, dass die Benutzung dieses Grundstücks<br />

sämtlichen Miteigentümern zusteht.<br />

Der Käufer verzichtet gegenüber den anderen Miteigentümern an diesem<br />

Grundstück auf das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen.<br />

Der Käufer als Miteigentümer des bezeichneten Grundstücks trifft mit den<br />

anderen Miteigentümern folgende Benutzungsregelung nach § 1010 BGB:<br />

Jeder Miteigentümer ist berechtigt, das Grundstück zu begehen.<br />

Die Benutzung des Grundstücks darf nicht durch Lagerung von Gegenständen<br />

behindert werden.<br />

Die Eintragung dieses Ausschlusses der Aufhebung der Gemeinschaft und der<br />

Benutzungsregelung an dem heutigen vertragsgegenständlichen Miteigentumsanteil<br />

an der Grundstücksparzelle I wird hiermit Zug um Zug mit Eigentumsumschreibung<br />

im Grundbuch im Gleichrang untereinander, im Übrigen an bereiter<br />

Rangstelle, bewilligt und beantragt.<br />

60 61<br />

XIII. SONSTIGES<br />

1. Zustimmungserfordernis<br />

Eine Verfügung des Käufers über seine Rechte aus diesem Vertrag ist nur mit<br />

Zustimmung des Verkäufers möglich.<br />

2. Empfangsvollmacht<br />

Mehrere Käufer erteilen sich hiermit Vollmacht zur Abgabe und Entgegennahme<br />

von Erklärungen und zur Abnahme des Eigentums.<br />

XIV. BAUABZUGSSTEUER<br />

Der Käufer wurde auf §§ 48 ff EStG hingewiesen, die dann einschlägig sein<br />

önnen, wenn er Sonderwünsche unmittelbar mit Bauhandwerkern vereinbart.<br />

XV. HINWEIS AUF § 17 ABS. 2A BEURKG<br />

Im Hinblick auf § 17 Abs. 2 a BeurkG erklärt der Käufer, ausreichend Gelegenheit<br />

gehabt zu haben, um sich mit dem Text des heutigen Kaufvertrages und der<br />

Bezugsurkunde auseinanderzusetzen.<br />

Der Käufer erklärt, dass er bereits vor mehreren Wochen vom Verkäufer ein<br />

Vertragsmuster ohne persönliche Daten und einen Entwurf / eine beglaubigte<br />

Abschrift der Bezugsurkunde erhalten hat.<br />

XVI. UNWIRKSAMKEITSKLAUSEL<br />

Durch gegenwärtige Urkunde sind alle Vorvereinbarungen über den Vertragsgegenstand,<br />

gleich in welcher Art sie getroffen sind, gegenstandslos. Etwaige<br />

Unwirksamkeit von Einzelbestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen<br />

dieser Urkunde nicht; etwa unwirksame Bestimmungen sind – soweit dem nicht<br />

die Bestimmungen des BGB entgegenstehen – so auszulegen, umzudeuten oder<br />

zu ersetzen, dass der erstrebte wirtschaftliche Erfolg möglichst gleichkommend<br />

verwirklicht wird; das Gleiche gilt, wenn eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke<br />

offenbar wird.<br />

XVII. PROSPEKTANGABEN, HAFTUNGSVORBEHALT<br />

Der Käufer bestätigt hiermit ausdrücklich, dass er vor Vertragsabschluss den<br />

kompletten Verkaufsprospekt und die Bezugsurkunde zum Studium erhalten hat<br />

und dass er sich über die Chancen und Risiken (höhere Ausgaben – niedrigere<br />

Einnahmen) einer Immobilieninvestition dieser Art umfassend, insbesondere<br />

anhand der Angaben im Prospekt, informiert hat.<br />

Angaben die vom Prospekt abweichen, sind nur verbindlich, wenn sie vom<br />

Prospektherausgeber schriftlich bestätigt wurden. Der Käufer bestätigt, dass<br />

kein Dritter vom Verkaufsprospekt abweichende Angaben gemacht hat.<br />

Der Verkäufer übernimmt keine steuerliche oder fi nanzielle Beratung, insbesondere<br />

keine Haftung für den Eintritt bestimmter steuerlicher oder fi nanzieller<br />

Auswirkungen. Der Verkäufer übernimmt ferner keinerlei Haftung für die<br />

Beratung durch Dritte.<br />

Der Käufer wurde darauf hingewiesen, dass steuerlich rechtsverbindliche<br />

Auskünfte, die im Zusammenhang mit diesem Erwerb stehen oder die sich<br />

aus diesem Vertrag ergeben, nur von hierzu berechtigten Berufsgruppen, z.B.<br />

Steuerberatern oder dem zuständigen Finanzamt gegeben werden können.<br />

XVIII. VOLLMACHT FÜR ÄNDERUNGEN<br />

Der Käufer beauftragt den Verkäufer und erteilt dem Verkäufer die gegenüber<br />

dem Grundbuchamt uneingeschränkte<br />

V o l l m a c h t ,<br />

das <strong>Wohnung</strong>sgrundstück mit Dienstbarkeiten, insbesondere zur Sicherung<br />

von Wegerechten, der Durchführung der Ver- und Entsorgung (auch der<br />

Fernwärmelieferung) des Vertragsgrundstücks bzw. der Nachbargrundstücke,<br />

zu belasten,<br />

Grenzabstandsfl ächen anzuerkennen und Abstandsfl ächenüber nahmeerklärungen<br />

für Nachbargrundstücke abzugeben,<br />

Grenzarrondierungsteilfl ächen aus dem Gemeinschaftsgrundstück zu<br />

veräußern und/oder zum Gemeinschaftsgrundstück hinzuzuerwerben sowie<br />

Zuschreibung dieser Teilfl äche zum Gemeinschaftsgrundstück als Bestandteil<br />

und Begründung von Raumeigentum hieran, ferner<br />

Änderungen der Teilungserklärung samt Gemeinschaftsordnung vorzunehmen,<br />

insbesondere Begründung von weiteren Sondernutzungsrechten.<br />

Insbesondere darf der Verkäufer aufgrund dieser Vollmacht andere<br />

<strong>Wohnung</strong>en zugunsten bzw. zulasten weiterer <strong>Wohnung</strong>en verkleinern oder<br />

vergrößern und die Miteigentumsanteile dieser <strong>Wohnung</strong>en entsprechend<br />

verschieben, einzelne <strong>Wohnung</strong>en zu einer <strong>Wohnung</strong> zusammenlegen<br />

und eine <strong>Wohnung</strong> in zwei <strong>Wohnung</strong>en aufteilen, er darf auch Wand- und<br />

Deckendurchbrüche vornehmen; er darf bezüglich anderer Einheiten weitere<br />

Balkone anbringen und zum Sondereigentum erklären; er darf Fenster, insbesondere<br />

auch Dachfl ächenfenster verschieben und zusätzlich einbauen.<br />

Der Verkäufer darf die Außenfassade und die Einfriedung für Werbezwecke bis<br />

zur vollständigen Fertigstellung der Wohnanlage unentgeltlich nutzen.<br />

Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und zur<br />

Erteilung von Untervollmachten berechtigt.<br />

Dem Käufer dürfen jedoch keine zusätzlichen Verpfl ichtungen auferlegt werden.<br />

Im Innenverhältnis darf von dieser Vollmacht nur Gebrauch gemacht werden,<br />

wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung der Wert des Vertragsobjektes nicht<br />

gemindert wird, Inhalt und Umfang des verkauften Sondereigentums und<br />

etwaiger Sondernutzungsrechte des Käufers nicht beeinträchtigt werden und<br />

dem Käufer keine zusätzlichen Kosten entstehen.<br />

Von der Vollmacht darf nur in der Notarstelle Prof. Dr. Bengel/Dr. Fleischer in<br />

Fürth Gebrauch gemacht werden.<br />

Vorstehende Vollmachten erlöschen mit Eigentumsumschreibung der letzten<br />

Eigentumswohnung im Objekt, spätestens jedoch nach Ablauf von fünf Jahren,<br />

gerechnet vom heutigen Tage an.<br />

XIX. LÖSCHUNG DER KÄUFERVORMERKUNG IM<br />

RÜCKTRITTSFALL<br />

Der Käufer erteilt dem Veräußerer die unwiderrufl iche Vollmacht, die Löschung<br />

der Vormerkung zu bewilligen. Von dieser Vollmacht darf jedoch nur vor dem<br />

beurkundenden Notar, dessen Sozius, deren Vertretern oder Amtsnachfolgern<br />

Gebrauch gemacht werden. Ferner darf sie nur ausgeübt werden, wenn der<br />

Käufer zwei Monate nach Fälligkeit einer Kaufpreisrate auf Anforderung durch<br />

den Notar (gerichtet an die letztbekannte Adresse des Käufers) die Zahlung<br />

nicht nachweist, es sei denn, dass der Käufer dieser Löschungsankündigung<br />

innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich mit Gründen widerspricht.<br />

XX. SONDERWÜNSCHE<br />

1. Sonderwünsche<br />

Ergänzend zur Baubeschreibung werden folgende Sonderwünsche vereinbart:<br />

...<br />

2. Kaufpreisänderung<br />

Diese Sonderwünsche sind im Kaufpreis bereits berücksichtigt.<br />

Pläne zur Durchsicht vorgelegt,<br />

vorgelesen vom Notar,<br />

von den Beteiligten genehmigt und<br />

eigenhändig unterschrieben:


Vorbemerkung<br />

Sachverhalt Chance Risiko<br />

In dieser Übersicht sollen die wichtigsten,<br />

mit dem hier angebotenen<br />

Erwerb von Eigentumswohnungen<br />

verbundenen, Chancen und Risiken<br />

schematisch und ohne Anspruch auf<br />

Vollständigkeit dargestellt werden.<br />

Bauträgervertrag<br />

Der hier angebotene Erwerb von Eigentumswohnungen<br />

erfolgt im Wege<br />

eines Kaufvertrages mit Sanierungsverpfl<br />

ichtung zu einem Festpreis.<br />

Kaufpreisfälligkeit<br />

Die Kaufpreisfälligkeit richtet sich<br />

nach der Makler- und Bauträgerverordnung<br />

(MaBV). Nach dem hier<br />

angebotsgegenständlichen Vertrag<br />

erfolgt die Zahlung entweder<br />

· nach Baufortschritt<br />

(§ 3 MaBV)<br />

oder<br />

· gegen Stellung einer<br />

selbstschuldnerischen<br />

Bankbürgschaft<br />

(§ 7 MaBV)<br />

RISIKOHINWEIS<br />

Die wichtigsten Chancen und Risiken im Überblick<br />

Die mit dem Kauf einer der hier<br />

angebotenen Eigentumswohnungen<br />

verbundenen Chancen bestehen<br />

unter anderem in Wertsteigerungen<br />

der Immobilie selbst. Diese Wertsteigerungen<br />

können bei Veräußerung<br />

der Immobilie realisiert werden.<br />

Während der Betriebsphase besteht<br />

die Möglichkeit der Erzielung höherer<br />

Mieteinnahmen gegenüber den hier<br />

angenommenen Werten. In diesem<br />

Fall kann der Erwerber höhere Erträge<br />

aus der Immobilie erhalten.<br />

Der Erwerber erhält nach dem hier<br />

angebotenen Vertrag eine schlüsselfertig<br />

und denkmalgerecht sanierte<br />

<strong>Wohnung</strong>, ohne für das Risiko von<br />

Kostensteigerungen oder anderen<br />

Baurisiken einstehen zu müssen.<br />

Durch die Schutzvorschrift des<br />

§ 3 MaBV ist sichergestellt, dass<br />

der Erwerber immer nur in der Höhe<br />

Zahlungen leistet, wie auch Bauleistungen<br />

durch den Veräußerer<br />

erbracht wurden.<br />

Alternativ wird der Erwerber in Höhe<br />

des von ihm gezahlten Kaufpreises<br />

durch eine selbstschuldnerische<br />

Bankbürgschaft besichert, aus der<br />

er sich für den Fall der Nichtleistung<br />

des Veräußerers befriedigen kann.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass der Wert der hier angebotenen<br />

Eigentumswohnungen gegenüber<br />

dem angebotsgegenständlichen<br />

Verkaufspreis sinkt. Gegebenenfalls<br />

lassen sich gegenüber den hier angenommenen<br />

Werten nur geringere<br />

Mieten erzielen. Verminderte Einnahmen,<br />

die die Bewirtschaftungskosten<br />

des Objektes und/oder einen bei<br />

Fremdfi nanzierung zu leistenden Kapitaldienst<br />

nicht decken, können zur<br />

Zahlungsunfähigkeit des Erwerbers<br />

und im Extremfall zur Aufzehrung<br />

des mit der Immobilie geschaffenen<br />

Wertes und des eingesetzten Eigenkapitals<br />

führen.<br />

Auch Leistungspartner dieses<br />

Angebotes können leistungsunfähig<br />

werden. In diesem Fall können<br />

Herstellungsansprüche nur bedingt<br />

oder gar nicht gegen den Veräußerer<br />

durchgesetzt werden. Das Bauvorhaben<br />

würde nicht durch den Veräußerer<br />

fertiggestellt.<br />

Die MaBV besichert nur den Kaufpreis<br />

selbst, nicht aber die mit dem<br />

Ankauf verbundenen Nebenkosten.<br />

Für den Fall der Rückabwicklung<br />

kann der Erwerber daher die ihm wegen<br />

der Nebenkosten entstandenen<br />

Schäden ggf. nur zum Teil oder gar<br />

nicht ersetzt erhalten.<br />

Wird das Bauvorhaben nicht vollendet,<br />

kann der Kreditgeber den<br />

Eigentumsübergang durch Ausübung<br />

seines Wahlrechtes nach § 3 Abs. 1<br />

Satz 3 MaBV verhindern, indem er<br />

alle vom Erwerber auf den Kaufpreis<br />

geleisteten Zahlungen zurückgewährt.<br />

Fertigstellungsgarantie<br />

Gewährleistung<br />

Der hier angebotene Bauträgerkaufvertrag<br />

enthält eine Garantie des<br />

Bauträgers hinsichtlich der Fertigstellung<br />

der Bezugsfähigkeit der<br />

jeweiligen Eigentumswohnung.<br />

Der Erwerber hat Gewährleistungsrechte<br />

gegen den Bauträger für<br />

fünf Jahre ab Abnahme gem.<br />

§§ 633 ff. BGB.<br />

Den Erwerber trifft wegen der garantierten<br />

Bezugsfertigkeit der Eigentumswohnung<br />

kein Bauzeitrisiko.<br />

Soweit während der ersten fünf<br />

Jahre nach Abnahme der Eigentumswohnung<br />

Mängel am Bauwerk<br />

auftreten, die durch Schlechtleistung<br />

des Veräußerers bedingt sind, kann<br />

der Erwerber die Behebung dieser<br />

Mängel vom Veräußerer verlangen.<br />

Auch die hier garantierten Bauzeiten<br />

können überschritten werden. Für<br />

hieraus entstehende Schäden haftet<br />

der Veräußerer. Wenn der Veräußerer<br />

leistungsunfähig wird, lassen sich diese<br />

Ansprüche jedoch nur teilweise<br />

oder gar nicht mehr durchsetzen.<br />

Sollte der Bauträger in dieser Zeit insolvent<br />

werden, sind diese Gewährleistungsansprüche<br />

u. U. nur zum Teil<br />

oder gar nicht mehr durchsetzbar.<br />

62 63<br />

Vermietung<br />

Die Höhe der Einnahmen des Erwerbers<br />

bestimmt sich nach den dann<br />

erzielbaren Mieteinnahmen.<br />

Instandhaltungsrücklage<br />

Nach der diesem Angebot zugrunde<br />

liegenden Teilungserklärung ist die<br />

Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage<br />

vorgesehen.<br />

Schlussbetrachtung<br />

Sachverhalt Chance Risiko<br />

Wegen der weiteren Einzelheiten zu<br />

den vorstehend aufgeführten Chancen<br />

und Risiken wird die Beratung<br />

durch entsprechende Fachleute<br />

empfohlen.<br />

Evtl. lassen sich bei erfolgreicher<br />

Vermietung höhere Mieteinnahmen<br />

als erwartet erzielen.<br />

Durch diese Rücklage kann die <strong>Wohnung</strong>seigentümergemeinschaft<br />

auch<br />

solche Schäden und Mängel am<br />

Gesamtobjekt beheben, die nicht der<br />

Gewährleistung unterfallen, sondern<br />

alters- und nutzungsbedingt sind.<br />

Wegen der durchgreifenden Sanierung<br />

des Objektes und der nach<br />

Abnahme bestehenden Gewährleistungsrechte<br />

der Erwerber ist ein<br />

wesentlicher Instandhaltungsbedarf<br />

während der ersten fünf Jahre nach<br />

Abnahme indes nicht zu erwarten.<br />

Die vorstehende Darstellung der<br />

Chancen ist nicht abschließend und<br />

enthält nur die nach Auffassung des<br />

Prospektherausgebers wichtigsten<br />

Aspekte.<br />

Eine zuverlässige Prognose der<br />

erzielbaren Mieten lässt sich nicht<br />

treffen. Geringere Mieten oder gar<br />

Mietausfälle können daher nicht<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass Instandsetzungsarbeiten<br />

notwendig werden, die durch die<br />

zu bildende Rücklage nicht oder nur<br />

zum Teil gedeckt werden können. In<br />

diesem Fall müssen die Erwerber die<br />

für die Instandsetzung erforderlichen<br />

Mittel im Wege einer Sonderumlage<br />

aufbringen. Dieses Risiko besteht<br />

durchgängig, wenn gar keine Instandhaltungsrücklage<br />

gebildet wird.<br />

Hohe Sonderumlagen können die<br />

Liquidität des Erwerbers erheblich<br />

belasten oder gar übersteigen.<br />

Auch hinsichtlich der vorstehend<br />

dargestellten Risiken kann kein<br />

Anspruch auf Vollständigkeit erhoben<br />

werden. Dies würde den Rahmen<br />

dieser Übersicht übersteigen.


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Rosental 12, 90403 Nürnberg<br />

Tel. 09 11. 2 72 67 48<br />

E-Mail: info@cowboys-indianer.de<br />

www.cowboys-indianer.de

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