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5x112 ET35 VA + ET35 HA ML 57,1

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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZONummerPrüfgegenstandFertiger/Zulieferer09-0125-A00-V01PKW-Sonderräder8,0Jx18H2 Typ AR1-8018 und9,0Jx18H2 Typ AR1-9018Gewe GmbHSeite 10 von 13K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombinationherzustellen.LimDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, bzw. Cross.(Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen)P38 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mman Achse 1.R02R03Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellersauf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeitbei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer desFahrzeugs mitzuführen.R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größerenund/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papieroder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch denReifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das serienmäßigeRDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit denSonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zudeaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendetwerden.S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendetwerden.SthDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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