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sind Sie gut versorgt - Gemeinde Schwanstetten

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ihre Ministrantenausweise. Die verabschiedeten Ministranten bekamen<br />

von ihren Ministrantenkollegen in Rednitzhembach je ein<br />

selbst gestaltetes Fotoalbum, in <strong>Schwanstetten</strong> je ein Kissen mit<br />

einem lustigen Logo und den Unterschriften aller Ministranten.<br />

Darüber hinaus erhielt jeder ausgeschiedene Ministrant als Abschiedsgeschenk<br />

von der Pfarrei einen Kino<strong>gut</strong>schein.<br />

Während der Gottesdienste zur Ministrantenaufnahme in Rednitzhembach<br />

und <strong>Schwanstetten</strong> stellten Ministranten verschiedene<br />

für den Gottesdienst bedeutende Elemente, wie zum Beispiel<br />

Weihwasser, Weihrauch, Glocken oder die heilige Schrift vor. Dabei<br />

gingen die Ministranten auch auf ihre tiefere Bedeutung ein. ■<br />

Christliche Patientenverfügung<br />

Ein Vortrag über die christliche Patientenvorsorge fand im Pfarrheim<br />

des katholischen Kirchenzentrums statt. Eingeladen hatten<br />

hierzu die katholische Pfarrgemeinde in <strong>Schwanstetten</strong> und die<br />

<strong>Schwanstetten</strong>er Kolpingfamilie, die evangelischen Kirchengemeinden<br />

von Leerstetten und Schwand und der Diakonieverein<br />

<strong>Schwanstetten</strong>. Den Vortrag hielt Prof. Dr. Bernd Schulze, ehemals<br />

leitender Oberarzt am Klinikum Nürnberg, der seit Oktober Vorsitzender<br />

des Diakonievereins ist.<br />

Das Thema stieß bei der Bevölkerung auf ein derart großes Interesse,<br />

dass die im Pfarrheim zur Verfügung stehenden Stühle nicht<br />

mehr für alle reichten. Im Pfarrsaal wurde es daher sehr eng.<br />

“Stell dir vor, du liegst im Koma und nichts ist geregelt”. Dieser<br />

leicht provozierende Satz stand am Anfang des Vortrags. Liegt ein<br />

Patient jedoch bereits im Koma, ist es zu spät eine Patientenverfügung<br />

zu verfassen. Die Patientenverfügung muss schriftlich erfolgen<br />

und soll unter anderem beinhalten, welche<br />

Behandlungsmethoden und welchen Behandlungsumfang bei unheilbaren<br />

und unabwendbar zum Tod führenden Krankheiten von<br />

ärztlicher Seite angewandt beziehungsweise nicht angewandt<br />

werden sollen. Ärzte sollen sich nicht mehr nur auf das Objekt<br />

Krankheit festlegen, sondern das Subjekt Mensch wahrnehmen,<br />

erklärte Schulze.<br />

Bislang war die Patientenverfügung nur für betreuende Personen,<br />

jedoch nicht für die behandelnden Ärzte bindend. Durch das neue<br />

Gesetz vom 1.9.2009 <strong>sind</strong> jetzt auch die Ärzte verpflichtet, sich an<br />

den in der Verfügung geäußerten Willen zu halten. Nach einem<br />

Urteil des Bundesgerichtshofs von 2010 ist selbst der Abbruch<br />

einer Behandlung auf der Grundlage einer Patientenverfügung<br />

nicht mehr strafbar. Im konkreten Fall handelte es sich um die<br />

Einstellung der Ernährung über eine Sonde bei einer Patientin im<br />

Wachkoma. Die aktive Sterbehilfe bleibt jedoch auch weiterhin<br />

verboten. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten gemäß seiner<br />

Patientenverfügung ist auch dann zu wahren, wenn medizinisch<br />

etwas anderes geboten wäre. Bestehen Zweifel am Willen<br />

des Patienten braucht ein Betreuer bei schwerwiegenden Entscheidungen<br />

die Genehmigung des Betreuungsgerichts.<br />

Die Patientenvorsorge soll neben Grunddaten, wie Name, Vorname<br />

und Anschrift unter anderem auch die Situation beschreiben,<br />

in denen die Verfügung gilt. In der Verfügung sollen<br />

Einleitung, Umfang und das Ende für bestimmte ärztliche Maßnahmen<br />

festgelegt sein. Weiterhin sollte sie Lebensumstände und<br />

Lebensvorstellungen berücksichtigen. Ohne eine Patientenverfügung<br />

entscheidet der mutmaßliche Wille des Patienten. Bernd<br />

Schulze gab den Rat, eine Patientenverfügung möglichst mit dem<br />

Hausarzt zu besprechen. Auch ist es wichtig, sie auffindbar zu hinterlegen.<br />

Dies kann beispielsweise zu Hause, bei der bevollmächtigten<br />

Vertrauensperson, bei der Bundeszentralstelle<br />

Patientenverfügung oder dem Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer<br />

geschehen.<br />

Zur christlichen Patientenvorsorge gab die Deutsche Bischofskonferenz<br />

zusammen mit dem Rat der Evangelischen Kirche in<br />

Deutschland in Verbindung mit weiteren Mitglieds- und Gastkirchen<br />

in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland<br />

eine Broschüre heraus. <strong>Sie</strong> beinhaltet zahlreiche hilfreiche<br />

Ratschläge zum Abfassen einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung<br />

sowie zu Behandlungswünschen und zur Patientenverfügung.<br />

<strong>Sie</strong> lehnt die aktive Sterbehilfe und auch die<br />

Beihilfe zum Suizid ab und ist auf theologisch-ethischen Grundlagen<br />

speziell im christlichen Umgang mit dem Ende des irdischen<br />

Lebens aufgebaut. Die christliche Patientenvorsorge kann auch<br />

für Nichtchristen sinnvoll sein, sofern sich diese mit den in ihr verankerten<br />

Grundsätzen identifizieren können.<br />

� Katholische<br />

Aus dem Kirchenleben<br />

Die Broschüre enthält ein Kärtchen, das bequem in der Geldbörse<br />

getragen werden kann. Es beinhaltet neben den Personalien, die<br />

der Inhaber eintragen muss, den Hinweis, wo eine christliche Patientenvorsorge<br />

hinterlegt ist, wenn der Betroffene seinen Willen<br />

nicht mehr äußern kann.<br />

Der Eintritt zum Vortrag war frei. Paul Barth von der Kolpingfamilie<br />

regte bei den Teilnehmern eine Spende zugunsten des Diakonievereins<br />

<strong>Schwanstetten</strong> an. Insgesamt kamen 185 Euro für die<br />

Diakonie zusammen.<br />

Andreas Hahn ■<br />

Pfarrgemeinde Rednitzhembach<br />

Heilig Kreuz<br />

Untermainbacher Weg 24, Rednitzhembach<br />

Heiligste Dreifaltigkeit<br />

Nürnberger Str. 49, <strong>Schwanstetten</strong><br />

Pfarramt: Pfarrer Tobias Scholz<br />

Untermainbacher Weg 24, 91126 Rednitzhembach<br />

Tel. 09122 6 27 00, Telefax 09122 6 27 02<br />

E-Mail: rednitzhembach@bistum-eichstaett.de<br />

Öffnungszeiten Pfarrbüro: Di–Fr 9.00-12.00 Uhr, Mi und Do<br />

14.00-17.00 Uhr, währ. d. Ferien nur Di–Fr vorm. geöffnet<br />

<strong>Gemeinde</strong>referent: Michael Fass, Tel. Büro 09170 94 28 41<br />

Tel. privat 09129 7813. E-Mail: m.fass@bistum-eichstaett.de<br />

Mesnerin: Stilla Kautzsch, Karl-Plesch-Str. 54<br />

90596 <strong>Schwanstetten</strong>, Tel. 09170 9 79 49<br />

www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/rednitzhembach<br />

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im Januar 2012 für<br />

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Info <strong>Schwanstetten</strong> · Januar 2012<br />

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Sandstraße 2 - 90596 <strong>Schwanstetten</strong> - Tel 09170-1240 - info-schauer-druck@t-online.de<br />

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