sind Sie gut versorgt - Gemeinde Schwanstetten
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ihre Ministrantenausweise. Die verabschiedeten Ministranten bekamen<br />
von ihren Ministrantenkollegen in Rednitzhembach je ein<br />
selbst gestaltetes Fotoalbum, in <strong>Schwanstetten</strong> je ein Kissen mit<br />
einem lustigen Logo und den Unterschriften aller Ministranten.<br />
Darüber hinaus erhielt jeder ausgeschiedene Ministrant als Abschiedsgeschenk<br />
von der Pfarrei einen Kino<strong>gut</strong>schein.<br />
Während der Gottesdienste zur Ministrantenaufnahme in Rednitzhembach<br />
und <strong>Schwanstetten</strong> stellten Ministranten verschiedene<br />
für den Gottesdienst bedeutende Elemente, wie zum Beispiel<br />
Weihwasser, Weihrauch, Glocken oder die heilige Schrift vor. Dabei<br />
gingen die Ministranten auch auf ihre tiefere Bedeutung ein. ■<br />
Christliche Patientenverfügung<br />
Ein Vortrag über die christliche Patientenvorsorge fand im Pfarrheim<br />
des katholischen Kirchenzentrums statt. Eingeladen hatten<br />
hierzu die katholische Pfarrgemeinde in <strong>Schwanstetten</strong> und die<br />
<strong>Schwanstetten</strong>er Kolpingfamilie, die evangelischen Kirchengemeinden<br />
von Leerstetten und Schwand und der Diakonieverein<br />
<strong>Schwanstetten</strong>. Den Vortrag hielt Prof. Dr. Bernd Schulze, ehemals<br />
leitender Oberarzt am Klinikum Nürnberg, der seit Oktober Vorsitzender<br />
des Diakonievereins ist.<br />
Das Thema stieß bei der Bevölkerung auf ein derart großes Interesse,<br />
dass die im Pfarrheim zur Verfügung stehenden Stühle nicht<br />
mehr für alle reichten. Im Pfarrsaal wurde es daher sehr eng.<br />
“Stell dir vor, du liegst im Koma und nichts ist geregelt”. Dieser<br />
leicht provozierende Satz stand am Anfang des Vortrags. Liegt ein<br />
Patient jedoch bereits im Koma, ist es zu spät eine Patientenverfügung<br />
zu verfassen. Die Patientenverfügung muss schriftlich erfolgen<br />
und soll unter anderem beinhalten, welche<br />
Behandlungsmethoden und welchen Behandlungsumfang bei unheilbaren<br />
und unabwendbar zum Tod führenden Krankheiten von<br />
ärztlicher Seite angewandt beziehungsweise nicht angewandt<br />
werden sollen. Ärzte sollen sich nicht mehr nur auf das Objekt<br />
Krankheit festlegen, sondern das Subjekt Mensch wahrnehmen,<br />
erklärte Schulze.<br />
Bislang war die Patientenverfügung nur für betreuende Personen,<br />
jedoch nicht für die behandelnden Ärzte bindend. Durch das neue<br />
Gesetz vom 1.9.2009 <strong>sind</strong> jetzt auch die Ärzte verpflichtet, sich an<br />
den in der Verfügung geäußerten Willen zu halten. Nach einem<br />
Urteil des Bundesgerichtshofs von 2010 ist selbst der Abbruch<br />
einer Behandlung auf der Grundlage einer Patientenverfügung<br />
nicht mehr strafbar. Im konkreten Fall handelte es sich um die<br />
Einstellung der Ernährung über eine Sonde bei einer Patientin im<br />
Wachkoma. Die aktive Sterbehilfe bleibt jedoch auch weiterhin<br />
verboten. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten gemäß seiner<br />
Patientenverfügung ist auch dann zu wahren, wenn medizinisch<br />
etwas anderes geboten wäre. Bestehen Zweifel am Willen<br />
des Patienten braucht ein Betreuer bei schwerwiegenden Entscheidungen<br />
die Genehmigung des Betreuungsgerichts.<br />
Die Patientenvorsorge soll neben Grunddaten, wie Name, Vorname<br />
und Anschrift unter anderem auch die Situation beschreiben,<br />
in denen die Verfügung gilt. In der Verfügung sollen<br />
Einleitung, Umfang und das Ende für bestimmte ärztliche Maßnahmen<br />
festgelegt sein. Weiterhin sollte sie Lebensumstände und<br />
Lebensvorstellungen berücksichtigen. Ohne eine Patientenverfügung<br />
entscheidet der mutmaßliche Wille des Patienten. Bernd<br />
Schulze gab den Rat, eine Patientenverfügung möglichst mit dem<br />
Hausarzt zu besprechen. Auch ist es wichtig, sie auffindbar zu hinterlegen.<br />
Dies kann beispielsweise zu Hause, bei der bevollmächtigten<br />
Vertrauensperson, bei der Bundeszentralstelle<br />
Patientenverfügung oder dem Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer<br />
geschehen.<br />
Zur christlichen Patientenvorsorge gab die Deutsche Bischofskonferenz<br />
zusammen mit dem Rat der Evangelischen Kirche in<br />
Deutschland in Verbindung mit weiteren Mitglieds- und Gastkirchen<br />
in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland<br />
eine Broschüre heraus. <strong>Sie</strong> beinhaltet zahlreiche hilfreiche<br />
Ratschläge zum Abfassen einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung<br />
sowie zu Behandlungswünschen und zur Patientenverfügung.<br />
<strong>Sie</strong> lehnt die aktive Sterbehilfe und auch die<br />
Beihilfe zum Suizid ab und ist auf theologisch-ethischen Grundlagen<br />
speziell im christlichen Umgang mit dem Ende des irdischen<br />
Lebens aufgebaut. Die christliche Patientenvorsorge kann auch<br />
für Nichtchristen sinnvoll sein, sofern sich diese mit den in ihr verankerten<br />
Grundsätzen identifizieren können.<br />
� Katholische<br />
Aus dem Kirchenleben<br />
Die Broschüre enthält ein Kärtchen, das bequem in der Geldbörse<br />
getragen werden kann. Es beinhaltet neben den Personalien, die<br />
der Inhaber eintragen muss, den Hinweis, wo eine christliche Patientenvorsorge<br />
hinterlegt ist, wenn der Betroffene seinen Willen<br />
nicht mehr äußern kann.<br />
Der Eintritt zum Vortrag war frei. Paul Barth von der Kolpingfamilie<br />
regte bei den Teilnehmern eine Spende zugunsten des Diakonievereins<br />
<strong>Schwanstetten</strong> an. Insgesamt kamen 185 Euro für die<br />
Diakonie zusammen.<br />
Andreas Hahn ■<br />
Pfarrgemeinde Rednitzhembach<br />
Heilig Kreuz<br />
Untermainbacher Weg 24, Rednitzhembach<br />
Heiligste Dreifaltigkeit<br />
Nürnberger Str. 49, <strong>Schwanstetten</strong><br />
Pfarramt: Pfarrer Tobias Scholz<br />
Untermainbacher Weg 24, 91126 Rednitzhembach<br />
Tel. 09122 6 27 00, Telefax 09122 6 27 02<br />
E-Mail: rednitzhembach@bistum-eichstaett.de<br />
Öffnungszeiten Pfarrbüro: Di–Fr 9.00-12.00 Uhr, Mi und Do<br />
14.00-17.00 Uhr, währ. d. Ferien nur Di–Fr vorm. geöffnet<br />
<strong>Gemeinde</strong>referent: Michael Fass, Tel. Büro 09170 94 28 41<br />
Tel. privat 09129 7813. E-Mail: m.fass@bistum-eichstaett.de<br />
Mesnerin: Stilla Kautzsch, Karl-Plesch-Str. 54<br />
90596 <strong>Schwanstetten</strong>, Tel. 09170 9 79 49<br />
www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/rednitzhembach<br />
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