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Kriminalstatistik 2011 (5913 kB, PDF) - Kantonspolizei St.Gallen

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1 EinleitungGesamtschweizerische Polizeiliche <strong>Kriminalstatistik</strong> (PKS)Die <strong>Kriminalstatistik</strong> des Kantons <strong>St</strong>.<strong>Gallen</strong> wird seit dem 1. Januar 2005 nach Vorgaben desBundesamtes für <strong>St</strong>atistik erstellt. Die Zählweise und Auswertungen der <strong>St</strong>raftaten für diePolizeiliche <strong>Kriminalstatistik</strong> (PKS) erfolgt nach diesen Vorgaben in der gesamten Schweiz seit2009 einheitlich. Allerdings lässt auch die PKS nur mit Einschränkungen allgemeingültigeVergleiche über die Kantone hinaus zu. Denn das Kriminalitätsgeschehen in den einzelnenKantonen und die Gegebenheiten für die Bekämpfung der Kriminalität sind sehr unterschiedlichvon Kanton zu Kanton (abhängig u.a. von den Bevölkerungsstrukturen, der unterschiedlichenBesiedlungsdichte vom Land zu den <strong>St</strong>ädten, den Möglichkeiten zu Tatbegehungen insbesonderein <strong>St</strong>ädten sowie dem Aufkommen vor allem auch von Personen, die nicht zur ständigenWohnbevölkerung zählen).Bei vielen der erfassten <strong>St</strong>raftaten, insbesondere den Widerhandlungen gegen dasBetäubungsmittel- und das Ausländergesetz handelt es sich um sogenannte Kontrolldelikte. Diesewerden in der Regel nur festgestellt, wenn die Polizei aktiv wird. Deshalb sind die Zahlen der<strong>St</strong>atistik allgemein sehr stark abhängig von der Schwerpunktbildung und den Mitteln, welche diePolizei in einem Bereich einsetzt oder einsetzen kann. Da zudem die Dunkelziffer je nach Deliktsartsehr stark variiert, kann die <strong>Kriminalstatistik</strong> die Wirklichkeit nur beschränkt wiedergeben.Oberstlt Bruno Fehr, lic. iur.Chef Kriminalpolizei7/95

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