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SZB Beratungsstellen für taubblinde und hörsehbehinderte ...

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<strong>SZB</strong> <strong>Beratungsstellen</strong> für <strong>taubblinde</strong> <strong>und</strong>hörsehbehinderte MenschenNiederlenzer Kirchweg 1, 5600 LenzburgInfo-Express September 2010In dieser Ausgabe finden Sie:1. Hilflosenentschädigung leichten Grades neu auch im AHV-Alter2. Aktuelles zur Rückerstattung von Begleiterkosten durch denSBV3. Informationsveranstaltung für Ihre Angehörigen4. Wie funktioniert die „Begleiterkarte“ für Reisen ins Ausland?5. Der <strong>SZB</strong> im Jahr 20096. Todesfälle7. Veranstaltungskalender Animation8. Internationale Veranstaltungen1. Hilflosenentschädigung leichten Grades neu auch imAHV-AlterDie Hilflosenentschädigung ist ein finanzieller Betrag, dermonatlich für die Bezahlung von behinderungsbedingtenAusgaben ausgerichtet wird. Das sind zum Beispiel:Taxifahrten, wenn man einen Weg nicht alleine gehen kann,Spesen der Begleitperson für mehrtägige Reisen usw. DieAuszahlung erfolgt in drei unterschiedlich hohen Beträgen, manspricht von „Hilflosigkeit in einem leichten, mittleren oderschweren Grad“. Bisher war es nach dem 65. Lebensjahr nichtmöglich, neu eine Hilflosigkeit leichten Grades zu erhalten. Wirfreuen uns, dass dies ab dem 1. Januar 2011 nun ändert. AlsVoraussetzung gilt, dass die Person hochgradig sehbehindertist (z.B. korrigierter Fernvisus beidseitig weniger als 0,2 oderbeidseitige Einschränkung des Gesichtsfeldes auf 10 GradAbstand vom Zentrum usw.). Eine Entschädigung kann auch1


eantragen, wer bei bestimmten körperlichen Einschränkungendauernd auf Hilfe angewiesen ist.Allerdings sind diese neuen Regelungen auf Personenbeschränkt, die nicht im Heim leben <strong>und</strong> der Betrag ist tiefer alsim IV-Alter. Möglich sind Fr. 228.- pro Monat.Bei allen, die bereits eine Hilflosenentschädigung haben, ändertsich nichts. Die neue Regelung ist aber eine Chance fürPersonen, die pensioniert sind <strong>und</strong> bisher keineHilflosenentschädigung erhalten.Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich an Ihre <strong>SZB</strong>-Beratungsstelle.Helena Schuler2. Aktuelles zur Rückerstattung von Begleiterkosten durchden SBVMitglieder des Schweizerischen Blindenverbandes SBV, welchefür einen Reise, Ferien, Besuch von Veranstaltungen usw. aufeine Begleitperson angewiesen sind, erhalten für diesezusätzlichen Auslagen jährlich maximal Fr. 800.-zurückerstattet. Formulare für die Rückerstattung derBegleiterkosten sind beim Blindenverband erhältlich. DemGesuch sind die Quittungen des Mitglieds <strong>und</strong> derBegleitperson beizulegen. Das Gesuch muss bis 10. Januardes Folgejahres beim SBV eingereicht werden.Begleitpersonen von hörsehbehinderten <strong>und</strong> <strong>taubblinde</strong>n SBV-Mitgliedern steht bei entsprechender Qualifikation <strong>und</strong>Mehrbelastung eine zusätzliche Entschädigung von Fr. 52.- proTag zu.Helena Schuler3. Informationsveranstaltung für Ihre AngehörigenAuch dieses Jahr organisieren wir für Ihre Angehörigen, aberauch für Mitarbeitende von Institutionen, Fre<strong>und</strong>e,Nachbarinnen <strong>und</strong> weitere interessierte Personen je eineInformationsveranstaltung in Lenzburg <strong>und</strong> Lausanne. An2


diesem Tag bieten wir die Möglichkeit, sich überHörsehbehinderung zu informieren. Dabei wird nicht übereinzelne Situationen gesprochen. Es wird erklärt, wasHörsehbehinderung <strong>und</strong> Taubblindheit für Folgen habenkönnen, welche Hilfsmittel es gibt <strong>und</strong> welche Unterstützungangeboten wird. Die Veranstaltung für die ganzeDeutschschweiz findet am Samstag, 13. November in Lenzburgstatt. Sie erhalten mit dem Info-Express zwei Flugblätter, mitder Bitte, sie Ihren Angehörigen weiterzugeben. Falls Sie dazuUnterstützung wünschen, steht Ihnen Ihre <strong>SZB</strong> Beratungsstellegerne zur Verfügung. Einige Angehörige, von denen wir dieAdresse haben, werden wir direkt zu dieserInformationsveranstaltung einladen.4. Wie funktioniert die „Begleiterkarte“ für Reisen insAusland?Mit der Begleiterkarte können Sie in der Schweiz an denBahnschalter gehen <strong>und</strong> zusätzlich zu ihrem Billett für dieBegleitperson oder für den Blindenführh<strong>und</strong> ein zweitesinternationales Billett gratis erhalten. Dies gilt auch für eineR<strong>und</strong>reise, nicht aber für städtische oder regionaleVerkehrsbetriebe im Ausland. Man muss aber unbedingt beideBillette gleichzeitig in der Schweiz lösen. Die Begleiterkarteselber müssen Sie im Ausland nicht vorweisen. Zudem mussman stets gemeinsam mit der Begleitperson oder dem H<strong>und</strong>reisen.Beachten Sie bitte, dass es auf der „Begleiterkarte“ den blauenTarifkleber TCV 710.12 braucht. Zusatzkosten fürReservationen müssen für beide Billette bezahlt werden.Wendet ein Transportunternehmen sogenannte Marktpreise an,so fällt diese Vergünstigung weg. Leider gibt es immer mehr„Globalpreiszüge“, auf denen die Begleitperson kein Gratisbilletterhält. In Italien z.B. funktioniert diese Regelung nur noch biszum ersten Umsteigepunkt in Italien (meist Mailand). AmBahnschalter erhalten Sie weitere Informationen, auf welchenZügen <strong>und</strong> in welchen Ländern diese Regelung gilt.H. Schuler3


5. Der <strong>SZB</strong> im Jahr 2009Ihre <strong>SZB</strong> Beratungsstelle <strong>und</strong> die Animation sind Teile desSchweizerischen Zentralvereins für das Blindenwesen <strong>SZB</strong>.Der Jahresbericht 2009 des <strong>SZB</strong> ist erschienen. Sie können ihnfür sich oder für Ihre Angehörigen an jeder unserer<strong>Beratungsstellen</strong> in Schwarzschrift beziehen oder ihn von der<strong>SZB</strong> Homepage (www.szb.ch) als pdf-Dokument herunterladen.Einige Gedanken picken wir heraus:Gerechtes Handeln trotz Sparpolitik fortsetzenDie wirtschaftliche Krise in unserer Gesellschaft hat auch vorden Menschen mit Behinderungen nicht halt gemacht. Siewirkte sich insbesondere auch auf die finanziellen Ressourcendes <strong>SZB</strong> aus.Trotzdem ist die Preispolitik aller unserer Leistungen fürbetroffene Menschen getragen vom Leitgedanken des„Nachteilsausgleichs“. Darunter verstehen wir spezifischeMassnahmen, um behinderungsbedingte Nachteileauszugleichen. Es handelt sich dabei um Leistungen, welchefür die Sicherstellung der Chancengleichheit im beruflichen <strong>und</strong>sozialen Werdegang behinderter Menschen unerlässlich sind.Rehabilitationsfachfrau/-fachmann imSehbehindertenwesen„Rehabilitation“ bedeutet, dass wir das selbständige Ausführenbestimmter Tätigkeiten nach einer körperlichen oder mentalenEinschränkung wieder lernen können. Deshalb nennen sichviele Fachpersonen in diesem Bereich auch Lehrerin oderTrainer. Im Sehbehindertenwesen gehören drei Disziplinen zurReha: Orientierung <strong>und</strong> Mobilität, Low Vision <strong>und</strong>Lebenspraktische Fertigkeiten.Bei hörsehbehinderten Menschen kommen zwei weitereDisziplinen dazu: Kommunikationstechniken (Gebärden,Schreiben in die Hand, Lippenlesen, Hörgeräteakustik usw.)<strong>und</strong> Bedienen des Computers (verfassen schriftlicherInformationen, lesen, Austausch via Mail <strong>und</strong> Internet).4


Was in der Theorie klar aufgeteilt ist, vermischt sich im Alltagder Betroffenen sofort – meist verb<strong>und</strong>en mit einer Vielzahl vonHilfsmitteln. Deshalb arbeiten <strong>SZB</strong>-Beraterinnen <strong>und</strong> -Beraterhäufig am Wohnort der betroffenen Menschen.Eine <strong>SZB</strong>-Beraterin betrachtet die Lebenssituation mit denAugen einer Rehabilitationsgeneralistin. Der <strong>SZB</strong> hat sich –weit mehr als andere Organisationen des Seh- <strong>und</strong>Hörbehindertenwesens – für dieses Modell entschieden: DieDienstleistung aus einer Hand drängt sich auf, weil es fürhörsehbehinderte Menschen anspruchsvoll ist, Anliegen mitverschiedenen Personen zu besprechen. Wo nötig zieht der<strong>SZB</strong> Spezialistinnen <strong>und</strong> Spezialisten bei, zum Beispiel fürakustische <strong>und</strong> optische Fragen oder bauliche Anpassungen.Die Rehabilitation für <strong>taubblinde</strong> Menschen ist beim <strong>SZB</strong>beispielhaft aufgebaut. In diesem Bereich ist er führend – auchim europäischen Vergleich. Die Mitarbeitenden müssen enormviele Details kennen <strong>und</strong> sich regelmässig weiterbilden.6. TodesfälleEmma Zollinger, Rüti ZH, geboren 1912, gestorben 14.8.2010Irma Bolliger, Seon AG, geboren 1921, gestorben 31.8.20107. Veranstaltungskalender AnimationEs hat noch freie Plätze!Für den Informationsanlass „Neuste Entwicklungen bei Retinitispigmentosa (RP) <strong>und</strong> AMD“ vom 5. November in Lenzburg gibtes noch genügend freie Plätze, der Anmeldeschluss wurdeverlängert. Interessierte können sich gerne noch bis zum 4.Oktober anmelden.Zusammenführung der Anlässe für die Regionen Aargau<strong>und</strong> BaselEntsprechend der Zusammenführung der <strong>SZB</strong> <strong>Beratungsstellen</strong>Aargau <strong>und</strong> Basel zur Beratungsstelle Lenzburg gibt es nun5


auch bei den Anlässen die gleiche Zusammenführung. Abnächstem Jahr finden Sie die entsprechenden Anlässe imProgrammheft unter der Rubrik "Region Aargau/Basel".Überregionale Tagesanlässe bis Ende Jahr 2010Neuste Entwicklungen bei Retinits pigmentosa (RP) <strong>und</strong> AMDam Freitag, 5. November von 10 bis 15.30 Uhr.J Treffpunkt: Seminarraum im Gleis 1 in LenzburgJ Unkostenbeitrag: Fr. 20.--J Anmeldeschluss: 4. OktoberRegionale Tagesanlässe bis Ende Jahr 2010Region Aargau:Uhren, Wecker, Timer <strong>und</strong> Signalanlagen am Donnerstag, 11.November von 14 bis max. 17 UhrJ Treffpunkt: Gleis 1 in LenzburgJ Unkostenbeitrag: Fr. 10.--J Anmeldeschluss: 3. OktoberAdventsfeier am Freitag, 26. November von 9.45 bis 16 UhrJ Treffpunkt: Gleis 1 in LenzburgJ Unkostenbeitrag: Der <strong>SZB</strong> übernimmt alle KostenJ Anmeldeschluss: 22. OktoberRegion Basel:Uhren, Wecker, Timer <strong>und</strong> Signalanlagen am Dienstag, 9.November von 14 bis max. 17 UhrJ Treffpunkt: Pfeffingerhof in ArlesheimJ Unkostenbeitrag: Fr. 10.--J Anmeldeschluss: 3. OktoberAdventsfeier am Freitag, 3. Dezember von 10 bis 16.30 UhrJ Treffpunkt: Pfeffingerhof in ArlesheimJ Unkostenbeitrag: Der <strong>SZB</strong> übernimmt alle KostenJ Anmeldeschluss: 17. Oktober6


Region Bern:Adventsfeier am Donnerstag, 9. Dezember von 10 bis 16 UhrJ Treffpunkt: Kirchengemeindehaus Paulus in BernJ Unkostenbeitrag: Der <strong>SZB</strong> übernimmt alle KostenJ Anmeldeschluss: 12. NovemberRegion Luzern:Adventsfeier am Mittwoch, 1. Dezember von 10 bis 16.15 UhrJ Treffpunkt: Betagtenzentrum Eichhof in LuzernJ Unkostenbeitrag: Der <strong>SZB</strong> übernimmt alle KostenJ Anmeldeschluss: 5. NovemberRegion St. GallenAdventsfeier am Dienstag, 7. Dezember von 10 bis 16 UhrJ Treffpunkt: Ref. Kirchgemeindehaus St. Mangen in St. GallenJ Unkostenbeitrag: Der <strong>SZB</strong> übernimmt alle KostenJ Anmeldeschluss: 31. OktoberRegion Tessin:Adventsfeier am Donnerstag, 16. Dezember von 10 bis 16 UhrJ Treffpunkt: Casa Andreina in LuganoJ Unkostenbeitrag: Der <strong>SZB</strong> übernimmt alle KostenJ Anmeldeschluss: 16. NovemberRegion Zürich:Chlaushöck am Dienstag, 7. Dezember von 13 bis 19 Uhr.J Treffpunkt: Restaurant Tessin Grotto in ZürichJ Unkostenbeitrag: Der <strong>SZB</strong> übernimmt alle KostenJ Anmeldeschluss: 5. NovemberAdventsfeier am Dienstag, 14. Dezember von 9.30 bis 16.15UhrJ Treffpunkt: Altersheim Dietenrain in UsterJ Unkostenbeitrag: Der <strong>SZB</strong> übernimmt alle KostenJ Anmeldeschluss: 5. November7


Kontaktadresse<strong>SZB</strong> Beratungsstelle für <strong>taubblinde</strong> <strong>und</strong>hörsehbehinderte MenschenAnimationNiederlenzer Kirchweg 15600 LenzburgTel: 062 888.28.68Fax: 062 888.28.60e-mail: taubblind@szb.ch8. Internationale Veranstaltungen201129. - 31. Juli 2011: 10. Internationale Charge-SyndromKonferenzOrt: Orlando USANoch keine weiteren Informationen bekannt27. September – 1. Oktober 2011: DBI Deafblind International,15. WeltkonferenzThema: Inklusion (Soziale Beziehungen in Familie,Fre<strong>und</strong>eskreis, Schule <strong>und</strong> Institutionen)Ort: Sao Paolo, BrasilienKosten: noch unbekanntInformation: http://www.dbi2011.com.brBei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre <strong>SZB</strong> Beratungsstelle.<strong>SZB</strong> Beratungsstelle für <strong>taubblinde</strong> <strong>und</strong>hörsehbehinderte MenschenNiederlenzer Kirchweg 15600 LenzburgTel. 062 888.28.68 / Fax 062 888.28.60E-Mail: taubblind@szb.ch8

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