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SZB Beratungsstellen für taubblinde und hörsehbehinderte ...

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diesem Tag bieten wir die Möglichkeit, sich überHörsehbehinderung zu informieren. Dabei wird nicht übereinzelne Situationen gesprochen. Es wird erklärt, wasHörsehbehinderung <strong>und</strong> Taubblindheit für Folgen habenkönnen, welche Hilfsmittel es gibt <strong>und</strong> welche Unterstützungangeboten wird. Die Veranstaltung für die ganzeDeutschschweiz findet am Samstag, 13. November in Lenzburgstatt. Sie erhalten mit dem Info-Express zwei Flugblätter, mitder Bitte, sie Ihren Angehörigen weiterzugeben. Falls Sie dazuUnterstützung wünschen, steht Ihnen Ihre <strong>SZB</strong> Beratungsstellegerne zur Verfügung. Einige Angehörige, von denen wir dieAdresse haben, werden wir direkt zu dieserInformationsveranstaltung einladen.4. Wie funktioniert die „Begleiterkarte“ für Reisen insAusland?Mit der Begleiterkarte können Sie in der Schweiz an denBahnschalter gehen <strong>und</strong> zusätzlich zu ihrem Billett für dieBegleitperson oder für den Blindenführh<strong>und</strong> ein zweitesinternationales Billett gratis erhalten. Dies gilt auch für eineR<strong>und</strong>reise, nicht aber für städtische oder regionaleVerkehrsbetriebe im Ausland. Man muss aber unbedingt beideBillette gleichzeitig in der Schweiz lösen. Die Begleiterkarteselber müssen Sie im Ausland nicht vorweisen. Zudem mussman stets gemeinsam mit der Begleitperson oder dem H<strong>und</strong>reisen.Beachten Sie bitte, dass es auf der „Begleiterkarte“ den blauenTarifkleber TCV 710.12 braucht. Zusatzkosten fürReservationen müssen für beide Billette bezahlt werden.Wendet ein Transportunternehmen sogenannte Marktpreise an,so fällt diese Vergünstigung weg. Leider gibt es immer mehr„Globalpreiszüge“, auf denen die Begleitperson kein Gratisbilletterhält. In Italien z.B. funktioniert diese Regelung nur noch biszum ersten Umsteigepunkt in Italien (meist Mailand). AmBahnschalter erhalten Sie weitere Informationen, auf welchenZügen <strong>und</strong> in welchen Ländern diese Regelung gilt.H. Schuler3

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