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WOSS: Rund ums runde Leder

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Amtsblatt der Stadt Freiberg<br />

Beschlüsse<br />

Sitzung des Stadtrates<br />

vom 01.02.2007<br />

Beschluss-Nr. 1-31/2007:<br />

Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt das Städtebauliche Entwicklungskonzept<br />

(SEKo) Freiberg 2007 - 2020.<br />

Die im SEKo entwickelte Strategie zur Stadtentwicklung ist kontinuierlich zu prüfen<br />

und fortzuschreiben.<br />

Ja-Stimmen: 25, Enthaltungen: 8<br />

Begleitbeschluss zu Beschluss Nr. 1-31/2007:<br />

Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt, dass folgende Änderungen in das SEKo<br />

2007 - 2020 aufgenommen werden:<br />

- kombinierter Fuß- und Radweg entlang der Hegel- und Berthelsdorfer Straße<br />

(Priorität hoch)<br />

- Für das Vorhaben „Sanierung Kornhaus“ ist in nächster Zeit ein Nutzungskonzept<br />

zu erarbeiten.<br />

- Die Stadt Freiberg strebt die Errichtung einer Jugendherberge in Freiberg an.<br />

Durch die Jugendherberge soll unter anderem die Bekanntheit von Freiberg bei<br />

jungen Menschen erhöht werden.<br />

- Die Stadt Freiberg und mit ihr die deutlich gewachsene Universität, aber auch<br />

Bereiche der Wirtschaft leiden unter dem Mangel - für Konferenzen, Tagungen<br />

und Weiterbildungsveranstaltungen aller Art, für kulturelle Großveranstaltungen<br />

und Ausstellungen, aber auch für besondere Sportveranstaltungen<br />

- keine Räumlichkeiten nutzen zu können. Insbesondere in Abstimmung mit<br />

der TU Bergakademie Freiberg sollte eine Multifunktions-Stadthalle errichtet<br />

werden, deren Lage nahe dem Campus der Universität und nahe dem Stadtzentrum<br />

sein müsste.<br />

- Für den Sportplatz Kleinwaltersdorf sind im Umsetzungszeitraum bis 2010 Planungskosten<br />

in Höhe von 100.000 € einzustellen.<br />

- Die Investitionskosten für die Umgestaltung des Sportplatzes Kleinwaltersdorf<br />

sind im Umsetzungszeitraum bis 2010 einzustellen.<br />

- Für die Stärkung der Stadt Freiberg als Mittelzentrum und zur Untermauerung<br />

des Anspruchs der Stadt Freiberg Kreisstadt im neu zu bildenden Kreis Mittelsachsen<br />

zu werden, besteht die Notwendigkeit, die Einwohnerzahl zu stabilisieren<br />

und damit einhergehend notwendige Gebietserweiterungen zu sondieren. Damit<br />

wird Planungssicherheit für die Zukunft geschaffen und die Bedeutung des<br />

Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes der Stadt Freiberg gesichert. Die damit<br />

einhergehende Stärkung des ländlichen Raumes erfolgt über die Wirtschaftskraft<br />

der Stadt Freiberg.<br />

mehrheitliche Zustimmung<br />

Beschluss-Nr. 2-31/2007:<br />

1. Der Stadtrat der Stadt Freiberg fasst den Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung<br />

der Sportanlage an der Hainichener Straße 79 zu einer Schulsporteinrichtung<br />

und Wettkampfstätte für Hockeysport.<br />

2. Der Stadtrat der Stadt Freiberg fasst den Beschluss Planungsleistungen der Phasen<br />

1 + 2 nach HOAI in Auftrag zu geben.<br />

3. Die Maßnahme ist in das Mittelfristige Investitionsprogramm der Stadt Freiberg<br />

2008 - 2011 einzuordnen.<br />

Ja-Stimmen: 31, Nein-Stimmen: 2<br />

Beschluss-Nr. 3-31/2007:<br />

Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt, den Beschluss Nr. 3-30/2007 vom<br />

11.01.2007 aufzuheben, soweit dieser zum Inhalt hat, dass der Stadt Freiberg unter<br />

den folgenden Bedingungen ein Rücktrittsrecht vom Grundstückskauf zustehen soll:<br />

- Das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung lässt keine sinnvolle Betreibung<br />

des Parkhauses zu.<br />

- Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zeigen, dass die Betreibung<br />

des Parkhauses als Eigenbetrieb nach Sächsischer Gemeindeordnung nicht<br />

möglich ist und einer anderen Art des Betreibens wird vom Stadtrat der Stadt<br />

Freiberg nicht zugestimmt.“<br />

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 4, Enthaltungen: 12<br />

Beschluss-Nr. 4-31/2007:<br />

Der Stadtrat der Stadt Freiberg hebt die am 11.01.2007 im Rahmen des Hauptsachebeschlusses<br />

mit beschlossene Ausschreibung der Betreibung des Parkhauses am<br />

Schlossplatz auf. Der Hauptsachebeschluss zum Parkhausstandort Schlossplatz,<br />

dem Parkhausbau durch die Stadt Freiberg sowie die Ein- und Ausfahrt vom Schlossplatz<br />

wird hiervon nicht berührt.<br />

Ja-Stimmen: 26, Enthaltungen: 6<br />

Beschluss-Nr. 5-31/2007:<br />

Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt, dass die nördliche Seite des Marktspiegels<br />

am Obermarkt (hälftig) vorübergehend zur Beparkung zur Verfügung gestellt<br />

wird, begrenzt für den Zeitraum der Bauphasen in der Burgstraße, Schlossplatz<br />

und Errichtung Parkhaus Schlossplatz.<br />

Ja-Stimmen: 20, Nein-Stimmen: 4, Enthaltungen: 8<br />

Beschluss-Nr. 6-31/2007:<br />

Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt, den Beschluss Nr. 6-30/2007 vom<br />

11.01.2007 aufzuheben, soweit dieser in Ziffer 2 zum Inhalt hat, dass die Stadt Freiberg<br />

für den Ausbau der Burgstraße keine Beiträge erheben soll.<br />

Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 18, Enthaltungen: 9<br />

(Beschluss wurde mehrheitlich abgelehnt.)<br />

Beschluss-Nr. 7-31/2007:<br />

Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt, den Beschluss Nr. 12-30/2007 vom<br />

11.01.2007 teilweise aufzuheben und Ziffer 2 des Beschlusstextes wie folgt neu zu<br />

fassen:<br />

Der Ausschuss setzt sich aus neun aus der Mitte des Freiberger Stadtrates zu entsendenden<br />

Stadträten und der Oberbürgermeisterin zusammen. Die Ausschussmitglieder<br />

wählen ihren Vorsitzenden und dessen Stellvertreter aus ihrer Mitte. Die<br />

Bestellung von sachkundigen Einwohnern zu Mitgliedern ist vorgesehen.<br />

Ja-Stimmen: 25, Nein-Stimmen: 5, Enthaltungen: 2<br />

Beschluss-Nr. 8-31/2007:<br />

Der Stadtrat wählt jeweils neun Personen aus seiner Mitte zu Mitgliedern bzw. zu<br />

deren Stellvertreter in den „beratenden Ausschuss zu den Vorgängen der Erzgebirgssammlung<br />

von Frau Dr. Pohl (Ströhersche Sammlung)“:<br />

a) zum Mitglied im Ausschuss wurde gewählt:<br />

1. Bernd Lehmann<br />

2. Uwe Fankhänel<br />

3. Volker Meutzner<br />

4. Dieter Brautzsch<br />

5. Margit Luther<br />

6. Prof. Dr. Heinrich Oettel<br />

7. Prof. Dr. Werner Tilch<br />

8. Prof. Dr. Karl-Hermann Kandler<br />

9. Annette Licht<br />

b) zum Stellvertreter im Ausschuss wurde gewählt:<br />

1. Rainer Tippmann<br />

2. Elke Altmann<br />

3. Dr. Norbert Voigt<br />

4. Klaus Henker<br />

5. Margit Koch<br />

6. Dr. Klaus Stürzebecher<br />

7. Dr. Rüdiger Schwarze<br />

8. Elfriede Schreiter<br />

9. Dr. Bernd Johnigk<br />

Ja-Stimmen: 32, einstimmig (Einigungsverfahren)<br />

Beschluss-Nr. 9-31/2007:<br />

1.) Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 006-1 Wohnpark Friedeburg vorgebrachten Anregungen in<br />

den Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange hat der Stadtrat der<br />

Stadt Freiberg mit folgendem Ergebnis geprüft.<br />

A) BERÜCKSICHTIGT WURDEN HINWEISE UND ANREGUNGEN VON:<br />

A 01 Regierungspräsidium Chemnitz<br />

Abteilung Umwelt/Umweltfachbereich Wasserwirtschaft<br />

Stellungnahmen vom 08.05.2006 zum Vorentwurf<br />

und vom 20.10.2006 zum Entwurf<br />

Es werden folgende Hinweise vom Umweltfachbereich Wasserwirtschaft gegeben:<br />

Die Abwasserentsorgung ist mit dem Entsorgungspflichtigen (FREIBERGER ABWAS-<br />

SERBESEITIGUNG) im Detail abzustimmen. Bei der Detailabstimmung sind die schadlose<br />

Ableitung des Regenwassers sowie eine Einpassung der abgestimmten Vorzugsvariante<br />

in das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Freiberg sicherzustellen.<br />

In der weiterführenden Planung sind Angaben zur geplanten Niederschlagsentwässerung<br />

(in l/s) vorzulegen. Eine Versickerung Vor-Ort ist anzustreben.<br />

Die Genehmigungs- und Anzeigepflichten nach § 67 Sächsisches Wassergesetz<br />

(SächsWG) sind zu beachten.<br />

Durch die FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG (FAB) wurde eine Entwässerungskonzeption<br />

für den Teilbereich 1 erarbeitet. Danach ist der Teilbereich abwasserseitig<br />

im Trennsystem zu erschließen, eine Vor-Ort-Versickerung ist nicht<br />

vorgesehen. Es ergeben sich die 2 Entwässerungsrichtungen zur Abraham-von-<br />

Schönberg-Straße und zur Trebrastraße/Pumpwerk. Für die Niederschlagswasserableitung<br />

aus dem östlichen Sektor des Teilbereiches 1 ist eine zusätzliche Regenrückhaltung<br />

erforderlich. An der Einmündung Abraham-von-Schönberg-<br />

Straße/Hainichener Straße ist eine Fläche für technische Anlagen der Regenrückhaltung<br />

festgesetzt. Im Plan/Teil A, in den textlichen Festsetzungen unter<br />

Punkt 2.9 Ver- und Entsorgungsanlagen und in der Begründung unter Punkt<br />

2.5.2 sind die Festsetzungen und Erläuterungen fixiert.<br />

Die entsprechenden Genehmigungen und Anzeigen nach SächsWG sind im Rahmen<br />

der Erschließungsplanung und Erschließungsrealisierung zu berücksichtigen.<br />

A 02 Regionaler Planungsverband Chemnitz – Erzgebirge<br />

Stellungnahmen vom 12.05.2006 zum Vorentwurf<br />

und vom 13.10.2006 zum Entwurf<br />

Der Regionale Planungsverband Chemnitz - Erzgebirge weist auf die beabsichtigte<br />

Aufnahme der folgenden Plansätze in die Fortschreibung des Regionalplanes<br />

Chemnitz-Erzgebirge hin, der geänderte Bebauungsplan befindet sich in Übereinstimmung<br />

mit diesen.<br />

- G 2.6.5, wonach bei der allgemeinen Siedlungsentwicklung im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips<br />

und unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung<br />

auf einen sparsamen Flächenverbrauch hinzuwirken ist<br />

- G 2.6.8, wonach bei erforderlichem Rückbau (in diesem Fall: einer Zurücknahme)<br />

von Siedlungsflächen auf den Erhalt des städtebaulichen Zusammenhanges und<br />

bei der baulichen Auflockerung auf die Beachtung städtebaulicher, sozialer und<br />

erschließungstechnischer Kriterien hinzuweisen bzw. hinzuwirken ist<br />

- G 2.6.14, der u. a. die Wechselbeziehungen von Orts- und Landschaftsbild insbesondere<br />

im Hinblick auf eine ansprechende Ortsrandgestaltung beinhaltet.<br />

Die für das Plangebiet relevanten Plansätze sind als Hinweise unter Punkt 1.2<br />

Grundsätze der Regionalplanung der Begründung aufgeführt.<br />

A 03 Straßenbauamt Chemnitz<br />

Stellungnahmen vom 18.05.2006 zum Vorentwurf<br />

und vom 06.10.2006 zum Entwurf<br />

An der Hainichener Straße (S 205) liegt die westliche Plangebietsgrenze westlich<br />

von und außerhalb der Ortsdurchfahrt Freiberg. Zwischen der äußeren befestigten<br />

Fahrbahnkante der Staatsstraße und der unteren Böschungskante des Lärmschutzwalles<br />

ist ein Abstand von mindestens 10 m einzuhalten.<br />

Die Abstandsforderung ist in die textlichen Festsetzungen unter Punkt 2.7<br />

Verkehrsflächen aufgenommen.<br />

A 04 Sächsisches Oberbergamt<br />

Stellungnahmen vom 16.05.2006 zum Vorentwurf<br />

und vom 20.10.2006 zum Entwurf<br />

Auf dem im Teilbereich 5 gelegenen Flurstück 2269 d wurde bei Bauarbeiten im<br />

Jahre 1996 eine Rösche angetroffen. Der Stadt Freiberg wurde damals mitgeteilt,<br />

dass diese Rösche mit geeignetem Sickermaterial zu verfüllen und die Abflussmöglichkeit<br />

in die vorhandene Ringdränage zu gewährleisten ist.<br />

Da das Plangebiet in einem alten Bergbaugebiet liegt, ist das Vorhandensein nichtrisskundiger<br />

Grubenbaue in Tagesoberflächennähe nicht auszuschließen. Es wird<br />

deshalb empfohlen, bei geplanten Erdarbeiten alle Erdaufschlüsse von einem Fachkundigen<br />

(Ingenieurgeologe, Baugrundingenieur) auf das Vorhandensein von Gangausbissbereichen<br />

und Spuren alten Bergbaus überprüfen zu lassen.<br />

Über eventuell angetroffene Spuren alten Bergbaus ist gemäß § 4 SächsHohlrVO<br />

das Sächsische Oberbergamt in Kenntnis zu setzen.<br />

Die Hinweise sind unter den nachrichtlichen Übernahmen unter Punkt 4.2<br />

Bodenfunde und unter Punkt 4.3 Altbergbau vermerkt.<br />

Im Plan/Teil A ist das genannte Grundstück (Reimannstraße 16) nachrichtlich<br />

gekennzeichnet.<br />

A 05 FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG<br />

Stellungnahmen vom 23.05.2006 zum Vorentwurf<br />

und vom 23.10.2006 zum Entwurf<br />

Der Entsorgungsbetrieb erhebt keine Einwände.<br />

Es wird um Korrektur der Bezeichnung Regenüberlaufbecken (RÜB) in Regenrückhaltebecken<br />

(RRB) für das Regenrückhaltebecken westlich der Trebrastraße<br />

gebeten.<br />

Im Rahmen der Entwurfsplanung zur abwasserseitigen Erschließung erfolgt eine<br />

detaillierte hydraulische Berechnung und eine exakte Bestimmung der Regenrückhaltung<br />

(offenes Regenrückhaltebecken oder Stauraumkanal).<br />

Die Korrektur der Bezeichnung wurde im Plan / Teil A vorgenommen.<br />

Die Hinweise sind in der Begründung unter Punkt 2.5.2 Abwasserbeseitigung<br />

vermerkt.<br />

A 06 Landesamt für Archäologie<br />

Stellungnahme vom 12.04.2006 zum Vorentwurf<br />

Das Landesamt bittet um die Aufnahme des folgenden Hinweises:<br />

Die ausführenden Firmen sind durch den Bauherren auf die Meldepflicht von Bodenfunden<br />

gemäß § 20 SächsDSchG hinzuweisen.<br />

Der Hinweis wurde unter den nachrichtlichen Übernahmen unter Punkt 4.2<br />

Bodenfunde vermerkt.<br />

A 07 Staatliches Vermessungsamt Zschopau<br />

Stellungnahmen vom 25.04.2006 zum Vorentwurf<br />

und vom 13.10.2006 zum Entwurf<br />

Folgende Hinweise sind zu berücksichtigen:<br />

– Gemäß § 16 SächsVermG sind Flurstücksgrenzen mit festen, dauerhaften und örtlich<br />

erkennbaren Grenzmarken abzumarken. Grenzmarken dürfen nur von den<br />

zuständigen Vermessungsbehörden und den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren<br />

eingebracht, verändert, wiederhergestellt oder entfernt werden.<br />

- Der § 7 SächsVermG regelt die Pflichten der Grundstückseigentümer und Dritter.<br />

Wer Vermessungs- oder Grenzmarken verändert, beschädigt, entfernt oder<br />

solches veranlasst, hat die Kosten für die Wiederherstellung einschließlich der<br />

erforderlichen Vermessungsarbeiten zu tragen.<br />

- Der Eigentümer ist nach der Errichtung von Gebäuden verpflichtet, diese über<br />

eine Vermessung in die Unterlagen des Staatlichen Vermessungsamtes eintragen<br />

zu lassen.<br />

- Wer Arbeiten vornehmen will, durch die die Gefahr einer Veränderung, Beschädigung<br />

oder Entfernung von Vermessungs- oder Grenzmarken besteht, hat<br />

deren Sicherung oder Versetzung bei der zuständigen Vermessungsbehörde oder<br />

einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (für Grenzpunkte) auf seine<br />

Kosten zu veranlassen.<br />

- Vermessungspunkte für die Katastervermessung sind Aufnahmepunkte (AP).<br />

Für AP ist eine Anzeige beim Staatlichen Vermessungsamt erforderlich. Aufnahmepunkte<br />

müssen in der Regel nicht gesichert werden.<br />

Die Hinweise sind unter den nachrichtlichen Übernahmen unter Punkt 4.4 Vermessungsrechtliche<br />

Hinweise vermerkt.<br />

A 08 EKF Entsorgungsdienste Kreis Freiberg GmbH<br />

Stellungnahme vom 22.05.2006 zum Vorentwurf<br />

Zur Stellungnahme des Landkreises/Umweltamt wird folgende Ergänzung vorgegeben:<br />

Für das Duale System im Landkreis Freiberg ist bei den Wertstoffcontainerstandplätzen<br />

für die Glasfraktion von einem Verdichtungsgrad von 1 Stellplatz pro 500<br />

Einwohner auszugehen. Deshalb ist im Wohnpark kein Containerstellplatz erforderlich.<br />

Es sind die vorhandenen Containerstandplätze an der Friedeburger Straße<br />

und an der Kurt-Handwerk-Straße zu nutzen.<br />

Der Hinweis ist in der Begründung unter Punkt 2.5.5 Abfallentsorgung vermerkt.<br />

A 09 Staatsbetrieb Sachsenforst<br />

Stellungnahme vom 15.05.2006 zum Vorentwurf<br />

Die Regelung gemäß § 25 Absatz 3 Sächsisches Waldgesetz, wonach bauliche Anlagen<br />

mit Feuerstätten und Gebäuden mindestens 30 m vom Wald entfernt sein<br />

müssen, ist zu berücksichtigen.<br />

Die Forderung ist berücksichtigt, da die Entfernung zwischen westlicher Plan-<br />

21.02.2007 - Ausgabe Nr. 4 – Seite 4<br />

gebietsgrenze und Waldrand mindestens 140 m beträgt.<br />

A 10 Naturschutzbund Deutschland<br />

Stellungnahme vom 27.04.2006 zum Vorentwurf<br />

Vor Beginn der Erschließungsarbeiten sind in den einzelnen Teilbereichen des Plangebietes<br />

gemäß § 25 Absatz 1 Ziffer 3 SächsNatSchG zum Schutze und zur Umsiedlung<br />

seltener wildlebender Tier- und Pflanzenarten Begehungen durchzuführen.<br />

Die Mitarbeiter des Naturschutzbundes Sachsen e. V. unterstützen gern dabei.<br />

Bei den vorgesehenen neu zu pflanzenden Gehölzen sind aus einheimischer Anzucht<br />

stammende und für die Region in entsprechender Pflanzqualität geeignete<br />

Jungbäume zu bevorzugen.<br />

In den nachrichtlichen Übernahmen sind unter Punkt 4.5 naturschutzrechtliche<br />

Hinweise zum Artenschutz vermerkt. Unter Punkt 2.4.1 Grünordnung und<br />

Naturschutz in der Begründung ist der Hinweis zur Geländebegehung und zur<br />

Gehölzqualität aufgenommen.<br />

B) TEILWEISE BERÜCKSICHTIGT WURDEN HINWEISE UND ANREGUNGEN<br />

VON:<br />

B 01 Regierungspräsidium Chemnitz<br />

Abteilung Umwelt/Umweltfachbereich Immissionsschutz<br />

Stellungnahmen vom 08.05.2006 zum Vorentwurf<br />

und vom 20.10.2006 zum Entwurf<br />

Die von der Fachabteilung vorgetragenen Probleme der zu erwartenden Verkehrslärmbelastung<br />

durch die geplante Ortsumgehung B 101/B 173 wurden in der<br />

Begründung berücksichtigt, allerdings ohne entsprechende neue Festsetzungen.<br />

Im Rahmen des Neubaus dieser Ortsumgehung ist vom Straßenbauträger die Einhaltung<br />

der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV von 59 dB (A) tags und 49 dB<br />

(A) nachts zwar sicherzustellen, dieser stellt aber einen wesentlich schlechteren<br />

Ruheschutz dar.<br />

Dem Bericht der KBI Schallschutzberatung GmbH ist zu entnehmen, dass der Straßenbauträger<br />

in einigen Bereichen nicht einmal diese Grenzwerte einzuhalten vermag<br />

und auf passiven Schallschutz gemäß 24. BImSchV abstellen will.<br />

Insofern sind durchaus erhebliche Einbußen an Wohnqualität für den Wohnpark<br />

Friedeburg zu erwarten, bei denen die Stadt im Rahmen ihrer Bauleitplanung Reserven<br />

hat, ausreichende Festsetzungen zur Gewährleistung eines Ruheschutzanspruches<br />

nach DIN 18005 Teil 1 Beibl. 1 zu prüfen bzw. umzusetzen.<br />

Die Stadt sollte daher detaillierter begründen, weshalb sie im Rahmen ihres Bauleitplanverfahrens<br />

darauf verzichtet, den Anwohnern im westlichen Bereich des Plangebietes<br />

den in der Bauleitplanung üblichen besseren Ruheschutz zu gewähren.<br />

Zumindest sollte eindeutig dargestellt werden, in welchen Arealen die Anwohner<br />

aufgrund der geplanten Ortsumgehung nicht den Ruheschutzanspruch nach o. g.<br />

DIN-Vorschriften sichergestellt bekommen, um Bauwilligen die konkret zu erwartende<br />

Lärmimmissionssituation darstellen zu können.<br />

Die vollständigen Planunterlagen und Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen<br />

zur Ortsumgehung B 173 / B 101 liegen derzeit nicht vor, da das<br />

Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und die endgültige Lage<br />

des Straßenkorridors noch nicht verbindlich feststeht. Deshalb sind gegenwärtig<br />

konkrete Festsetzungen im Interesse des Ruheschutzanspruches für den betroffenen<br />

Teilbereich 2 mit der bereits realisierten Bebauung nach DIN 18005 nicht<br />

konkret festsetzbar. Die Ortsumgehung liegt in der Straßenbaulast des Bundes.<br />

Mit dem Änderungsziel des Bebauungsplanes, die Wohnbauflächen dem Bedarf<br />

anzupassen, ist eine Verschiebung des westlichen Siedlungsrandes im Teilbereich<br />

1 nach Osten festgesetzt, wodurch gleichzeitig eine größere Distanz zur Trasse<br />

der Ortsumgehung erreicht wird. Eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte<br />

war schon im ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 006 bezogen auf den möglichen<br />

in der Karte dargestellten Umgehungsstraßenkorridor nicht gegeben.<br />

Weitergehende Maßnahmen der Stadt Freiberg zur Berücksichtigung einer zu<br />

erwartenden Trassierung der Ortsumgehung im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 006-1 Wohnpark Friedeburg sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />

nicht zu rechtfertigen. Nach Fixierung des konkreten Korridors der künftigen<br />

Umgehungsstraße durch Planfeststellungsbeschluss sollte geprüft werden,<br />

ob noch zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen realisiert werden sollen.<br />

Diese Erläuterungen sind in der Begründung unter Punkt 2.3.1 Verkehrslärmbelastung<br />

durch die geplante Ortsumgehung aufgeführt.<br />

B 02 Wasserzweckverband Freiberg<br />

Stellungnahmen vom 27.04.2006 zum Vorentwurf und vom 13.10.2006<br />

zum Entwurf<br />

Die Trinkwasserbereitstellung (Menge und Druck) für den zu erschließenden Teilbereich<br />

1 kann aus dem öffentlichen Trinkwassernetz gewährleistet werden. Der Leitungsverlauf<br />

und der Einbau aller technischen Anlagen hat in den öffentlichen<br />

Straße zu erfolgen. Grundsätzlich sind alle Trinkwasserleitungstrassen von Überbauungen<br />

und Bepflanzungen mit tiefer wurzelnden Gehölzen freizuhalten. Bei der<br />

Einordnung von Regenrückhaltebecken bzw. Versickerungsflächen ist ein Mindestabstand<br />

von der jeweiligen Oberkante zur Trinkwasserleitung von größer als<br />

5 m, vom Lärmschutzwall zur Trinkwasserleitung von größer als 3 m einzuhalten.<br />

Die Forderungen sind unter Punkt 2.9 Ver- und Entsorgungsanlagen der textlichen<br />

Festsetzungen fixiert und unter Punkt 2.5.1 Trinkwasserversorgung in<br />

der Begründung erläutert.<br />

Im Rahmen der weiteren Planung sind mit dem Wasserzweckverband detaillierte<br />

Abstimmungen für die Trinkwasserversorgung (Erschließungsvertrag) zu führen.<br />

Die detaillierten Abstimmungen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanes<br />

sondern der konkreten Erschließungsplanung. Diese sind zwischen dem Erschließungsträger<br />

und dem Wasserzweckverband vertraglich zu regeln.<br />

C) NICHT BERÜCKSICHTIGT WURDEN ANREGUNGEN UND HINWEISE VON:<br />

C 01 Stadtverwaltung Freiberg<br />

Rechts- und Ordnungsamt/SG Brandschutz<br />

Stellungnahme vom 10.04.2006 zum Vorentwurf<br />

Im Rahmen der konkreten Planung zum Bebauungsplan Wohnpark Friedeburg<br />

müssen für den Teilbereich 1 Feuerwehrzufahrten zu den zu errichtenden Objekten<br />

und Einrichtungen, Aufstell- sowie Bewegungsflächen nach DIN 14090 (Flächen<br />

für die Feuerwehr auf Grundstücken), sichergestellt werden.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinden gemäß § 6 Absatz 1 Ziffer 4<br />

SächsBRKG für die Bereitstellung von Löschmitteln verantwortlich ist. Bei der Planung<br />

sind ausreichend Hydranten vorzusehen, durch die der Grundschutz sichergestellt<br />

werden kann.<br />

Diese Forderungen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanes.<br />

Im Rahmen der Erschließungsplanung sind diese zu berücksichtigen.<br />

Die grundstücksbezogenen Forderungen sind gemäß Sächsischer Bauordnung<br />

im Zusammenhang mit der Objektplanung in Verantwortung des jeweiligen<br />

Planers zu beachten.<br />

D) KEINE ANREGUNGEN HATTEN:<br />

D 01 Regierungspräsidium Chemnitz<br />

Höhere Raumordnungsbehörde<br />

Stellungnahme vom 08.06.2006 zum Vorentwurf<br />

D 02 Regierungspräsidium Chemnitz<br />

Abteilung Umwelt/Umweltfachbereich Abfall, Altlasten und Bodenschutz<br />

Stellungnahmen vom 08.05.2006 zum Vorentwurf<br />

und vom 20.10.2006 zum Entwurf<br />

D 03 Regierungspräsidium Chemnitz<br />

Abteilung Umwelt/Umweltfachbereich Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Stellungnahmen vom 08.05.2006 zum Vorentwurf<br />

und vom 20.11.2006 zum Entwurf<br />

D 04 Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Abt. 5 - Geologie<br />

Stellungnahmen vom 08.05.2006 zum Vorentwurf<br />

und vom 19.10.2006 zum Entwurf<br />

D 05 Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Referat 23<br />

Stellungnahmen vom 24.04.2006 zum Vorentwurf<br />

und vom 03.10.2006 zum Entwurf<br />

D 06 Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Referat 25<br />

„Natürliche Radioaktivität“<br />

Stellungnahmen vom 19.04.2006 zum Vorentwurf und vom<br />

25.09.2006 zum Entwurf<br />

D 07 Landratsamt Freiberg<br />

Untere Naturschutzbehörde<br />

Stellungnahmen vom 19.04.2006 zum Vorentwurf<br />

und vom 16.11.2006 zum Entwurf<br />

Fortsetzung auf Seite 5

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