WOSS: Rund ums runde Leder
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Amtsblatt der Stadt Freiberg<br />
Beschlüsse<br />
Sitzung des Stadtrates<br />
vom 01.02.2007<br />
Beschluss-Nr. 1-31/2007:<br />
Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt das Städtebauliche Entwicklungskonzept<br />
(SEKo) Freiberg 2007 - 2020.<br />
Die im SEKo entwickelte Strategie zur Stadtentwicklung ist kontinuierlich zu prüfen<br />
und fortzuschreiben.<br />
Ja-Stimmen: 25, Enthaltungen: 8<br />
Begleitbeschluss zu Beschluss Nr. 1-31/2007:<br />
Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt, dass folgende Änderungen in das SEKo<br />
2007 - 2020 aufgenommen werden:<br />
- kombinierter Fuß- und Radweg entlang der Hegel- und Berthelsdorfer Straße<br />
(Priorität hoch)<br />
- Für das Vorhaben „Sanierung Kornhaus“ ist in nächster Zeit ein Nutzungskonzept<br />
zu erarbeiten.<br />
- Die Stadt Freiberg strebt die Errichtung einer Jugendherberge in Freiberg an.<br />
Durch die Jugendherberge soll unter anderem die Bekanntheit von Freiberg bei<br />
jungen Menschen erhöht werden.<br />
- Die Stadt Freiberg und mit ihr die deutlich gewachsene Universität, aber auch<br />
Bereiche der Wirtschaft leiden unter dem Mangel - für Konferenzen, Tagungen<br />
und Weiterbildungsveranstaltungen aller Art, für kulturelle Großveranstaltungen<br />
und Ausstellungen, aber auch für besondere Sportveranstaltungen<br />
- keine Räumlichkeiten nutzen zu können. Insbesondere in Abstimmung mit<br />
der TU Bergakademie Freiberg sollte eine Multifunktions-Stadthalle errichtet<br />
werden, deren Lage nahe dem Campus der Universität und nahe dem Stadtzentrum<br />
sein müsste.<br />
- Für den Sportplatz Kleinwaltersdorf sind im Umsetzungszeitraum bis 2010 Planungskosten<br />
in Höhe von 100.000 € einzustellen.<br />
- Die Investitionskosten für die Umgestaltung des Sportplatzes Kleinwaltersdorf<br />
sind im Umsetzungszeitraum bis 2010 einzustellen.<br />
- Für die Stärkung der Stadt Freiberg als Mittelzentrum und zur Untermauerung<br />
des Anspruchs der Stadt Freiberg Kreisstadt im neu zu bildenden Kreis Mittelsachsen<br />
zu werden, besteht die Notwendigkeit, die Einwohnerzahl zu stabilisieren<br />
und damit einhergehend notwendige Gebietserweiterungen zu sondieren. Damit<br />
wird Planungssicherheit für die Zukunft geschaffen und die Bedeutung des<br />
Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes der Stadt Freiberg gesichert. Die damit<br />
einhergehende Stärkung des ländlichen Raumes erfolgt über die Wirtschaftskraft<br />
der Stadt Freiberg.<br />
mehrheitliche Zustimmung<br />
Beschluss-Nr. 2-31/2007:<br />
1. Der Stadtrat der Stadt Freiberg fasst den Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung<br />
der Sportanlage an der Hainichener Straße 79 zu einer Schulsporteinrichtung<br />
und Wettkampfstätte für Hockeysport.<br />
2. Der Stadtrat der Stadt Freiberg fasst den Beschluss Planungsleistungen der Phasen<br />
1 + 2 nach HOAI in Auftrag zu geben.<br />
3. Die Maßnahme ist in das Mittelfristige Investitionsprogramm der Stadt Freiberg<br />
2008 - 2011 einzuordnen.<br />
Ja-Stimmen: 31, Nein-Stimmen: 2<br />
Beschluss-Nr. 3-31/2007:<br />
Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt, den Beschluss Nr. 3-30/2007 vom<br />
11.01.2007 aufzuheben, soweit dieser zum Inhalt hat, dass der Stadt Freiberg unter<br />
den folgenden Bedingungen ein Rücktrittsrecht vom Grundstückskauf zustehen soll:<br />
- Das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung lässt keine sinnvolle Betreibung<br />
des Parkhauses zu.<br />
- Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zeigen, dass die Betreibung<br />
des Parkhauses als Eigenbetrieb nach Sächsischer Gemeindeordnung nicht<br />
möglich ist und einer anderen Art des Betreibens wird vom Stadtrat der Stadt<br />
Freiberg nicht zugestimmt.“<br />
Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 4, Enthaltungen: 12<br />
Beschluss-Nr. 4-31/2007:<br />
Der Stadtrat der Stadt Freiberg hebt die am 11.01.2007 im Rahmen des Hauptsachebeschlusses<br />
mit beschlossene Ausschreibung der Betreibung des Parkhauses am<br />
Schlossplatz auf. Der Hauptsachebeschluss zum Parkhausstandort Schlossplatz,<br />
dem Parkhausbau durch die Stadt Freiberg sowie die Ein- und Ausfahrt vom Schlossplatz<br />
wird hiervon nicht berührt.<br />
Ja-Stimmen: 26, Enthaltungen: 6<br />
Beschluss-Nr. 5-31/2007:<br />
Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt, dass die nördliche Seite des Marktspiegels<br />
am Obermarkt (hälftig) vorübergehend zur Beparkung zur Verfügung gestellt<br />
wird, begrenzt für den Zeitraum der Bauphasen in der Burgstraße, Schlossplatz<br />
und Errichtung Parkhaus Schlossplatz.<br />
Ja-Stimmen: 20, Nein-Stimmen: 4, Enthaltungen: 8<br />
Beschluss-Nr. 6-31/2007:<br />
Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt, den Beschluss Nr. 6-30/2007 vom<br />
11.01.2007 aufzuheben, soweit dieser in Ziffer 2 zum Inhalt hat, dass die Stadt Freiberg<br />
für den Ausbau der Burgstraße keine Beiträge erheben soll.<br />
Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 18, Enthaltungen: 9<br />
(Beschluss wurde mehrheitlich abgelehnt.)<br />
Beschluss-Nr. 7-31/2007:<br />
Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt, den Beschluss Nr. 12-30/2007 vom<br />
11.01.2007 teilweise aufzuheben und Ziffer 2 des Beschlusstextes wie folgt neu zu<br />
fassen:<br />
Der Ausschuss setzt sich aus neun aus der Mitte des Freiberger Stadtrates zu entsendenden<br />
Stadträten und der Oberbürgermeisterin zusammen. Die Ausschussmitglieder<br />
wählen ihren Vorsitzenden und dessen Stellvertreter aus ihrer Mitte. Die<br />
Bestellung von sachkundigen Einwohnern zu Mitgliedern ist vorgesehen.<br />
Ja-Stimmen: 25, Nein-Stimmen: 5, Enthaltungen: 2<br />
Beschluss-Nr. 8-31/2007:<br />
Der Stadtrat wählt jeweils neun Personen aus seiner Mitte zu Mitgliedern bzw. zu<br />
deren Stellvertreter in den „beratenden Ausschuss zu den Vorgängen der Erzgebirgssammlung<br />
von Frau Dr. Pohl (Ströhersche Sammlung)“:<br />
a) zum Mitglied im Ausschuss wurde gewählt:<br />
1. Bernd Lehmann<br />
2. Uwe Fankhänel<br />
3. Volker Meutzner<br />
4. Dieter Brautzsch<br />
5. Margit Luther<br />
6. Prof. Dr. Heinrich Oettel<br />
7. Prof. Dr. Werner Tilch<br />
8. Prof. Dr. Karl-Hermann Kandler<br />
9. Annette Licht<br />
b) zum Stellvertreter im Ausschuss wurde gewählt:<br />
1. Rainer Tippmann<br />
2. Elke Altmann<br />
3. Dr. Norbert Voigt<br />
4. Klaus Henker<br />
5. Margit Koch<br />
6. Dr. Klaus Stürzebecher<br />
7. Dr. Rüdiger Schwarze<br />
8. Elfriede Schreiter<br />
9. Dr. Bernd Johnigk<br />
Ja-Stimmen: 32, einstimmig (Einigungsverfahren)<br />
Beschluss-Nr. 9-31/2007:<br />
1.) Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur Änderung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 006-1 Wohnpark Friedeburg vorgebrachten Anregungen in<br />
den Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange hat der Stadtrat der<br />
Stadt Freiberg mit folgendem Ergebnis geprüft.<br />
A) BERÜCKSICHTIGT WURDEN HINWEISE UND ANREGUNGEN VON:<br />
A 01 Regierungspräsidium Chemnitz<br />
Abteilung Umwelt/Umweltfachbereich Wasserwirtschaft<br />
Stellungnahmen vom 08.05.2006 zum Vorentwurf<br />
und vom 20.10.2006 zum Entwurf<br />
Es werden folgende Hinweise vom Umweltfachbereich Wasserwirtschaft gegeben:<br />
Die Abwasserentsorgung ist mit dem Entsorgungspflichtigen (FREIBERGER ABWAS-<br />
SERBESEITIGUNG) im Detail abzustimmen. Bei der Detailabstimmung sind die schadlose<br />
Ableitung des Regenwassers sowie eine Einpassung der abgestimmten Vorzugsvariante<br />
in das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Freiberg sicherzustellen.<br />
In der weiterführenden Planung sind Angaben zur geplanten Niederschlagsentwässerung<br />
(in l/s) vorzulegen. Eine Versickerung Vor-Ort ist anzustreben.<br />
Die Genehmigungs- und Anzeigepflichten nach § 67 Sächsisches Wassergesetz<br />
(SächsWG) sind zu beachten.<br />
Durch die FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG (FAB) wurde eine Entwässerungskonzeption<br />
für den Teilbereich 1 erarbeitet. Danach ist der Teilbereich abwasserseitig<br />
im Trennsystem zu erschließen, eine Vor-Ort-Versickerung ist nicht<br />
vorgesehen. Es ergeben sich die 2 Entwässerungsrichtungen zur Abraham-von-<br />
Schönberg-Straße und zur Trebrastraße/Pumpwerk. Für die Niederschlagswasserableitung<br />
aus dem östlichen Sektor des Teilbereiches 1 ist eine zusätzliche Regenrückhaltung<br />
erforderlich. An der Einmündung Abraham-von-Schönberg-<br />
Straße/Hainichener Straße ist eine Fläche für technische Anlagen der Regenrückhaltung<br />
festgesetzt. Im Plan/Teil A, in den textlichen Festsetzungen unter<br />
Punkt 2.9 Ver- und Entsorgungsanlagen und in der Begründung unter Punkt<br />
2.5.2 sind die Festsetzungen und Erläuterungen fixiert.<br />
Die entsprechenden Genehmigungen und Anzeigen nach SächsWG sind im Rahmen<br />
der Erschließungsplanung und Erschließungsrealisierung zu berücksichtigen.<br />
A 02 Regionaler Planungsverband Chemnitz – Erzgebirge<br />
Stellungnahmen vom 12.05.2006 zum Vorentwurf<br />
und vom 13.10.2006 zum Entwurf<br />
Der Regionale Planungsverband Chemnitz - Erzgebirge weist auf die beabsichtigte<br />
Aufnahme der folgenden Plansätze in die Fortschreibung des Regionalplanes<br />
Chemnitz-Erzgebirge hin, der geänderte Bebauungsplan befindet sich in Übereinstimmung<br />
mit diesen.<br />
- G 2.6.5, wonach bei der allgemeinen Siedlungsentwicklung im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips<br />
und unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung<br />
auf einen sparsamen Flächenverbrauch hinzuwirken ist<br />
- G 2.6.8, wonach bei erforderlichem Rückbau (in diesem Fall: einer Zurücknahme)<br />
von Siedlungsflächen auf den Erhalt des städtebaulichen Zusammenhanges und<br />
bei der baulichen Auflockerung auf die Beachtung städtebaulicher, sozialer und<br />
erschließungstechnischer Kriterien hinzuweisen bzw. hinzuwirken ist<br />
- G 2.6.14, der u. a. die Wechselbeziehungen von Orts- und Landschaftsbild insbesondere<br />
im Hinblick auf eine ansprechende Ortsrandgestaltung beinhaltet.<br />
Die für das Plangebiet relevanten Plansätze sind als Hinweise unter Punkt 1.2<br />
Grundsätze der Regionalplanung der Begründung aufgeführt.<br />
A 03 Straßenbauamt Chemnitz<br />
Stellungnahmen vom 18.05.2006 zum Vorentwurf<br />
und vom 06.10.2006 zum Entwurf<br />
An der Hainichener Straße (S 205) liegt die westliche Plangebietsgrenze westlich<br />
von und außerhalb der Ortsdurchfahrt Freiberg. Zwischen der äußeren befestigten<br />
Fahrbahnkante der Staatsstraße und der unteren Böschungskante des Lärmschutzwalles<br />
ist ein Abstand von mindestens 10 m einzuhalten.<br />
Die Abstandsforderung ist in die textlichen Festsetzungen unter Punkt 2.7<br />
Verkehrsflächen aufgenommen.<br />
A 04 Sächsisches Oberbergamt<br />
Stellungnahmen vom 16.05.2006 zum Vorentwurf<br />
und vom 20.10.2006 zum Entwurf<br />
Auf dem im Teilbereich 5 gelegenen Flurstück 2269 d wurde bei Bauarbeiten im<br />
Jahre 1996 eine Rösche angetroffen. Der Stadt Freiberg wurde damals mitgeteilt,<br />
dass diese Rösche mit geeignetem Sickermaterial zu verfüllen und die Abflussmöglichkeit<br />
in die vorhandene Ringdränage zu gewährleisten ist.<br />
Da das Plangebiet in einem alten Bergbaugebiet liegt, ist das Vorhandensein nichtrisskundiger<br />
Grubenbaue in Tagesoberflächennähe nicht auszuschließen. Es wird<br />
deshalb empfohlen, bei geplanten Erdarbeiten alle Erdaufschlüsse von einem Fachkundigen<br />
(Ingenieurgeologe, Baugrundingenieur) auf das Vorhandensein von Gangausbissbereichen<br />
und Spuren alten Bergbaus überprüfen zu lassen.<br />
Über eventuell angetroffene Spuren alten Bergbaus ist gemäß § 4 SächsHohlrVO<br />
das Sächsische Oberbergamt in Kenntnis zu setzen.<br />
Die Hinweise sind unter den nachrichtlichen Übernahmen unter Punkt 4.2<br />
Bodenfunde und unter Punkt 4.3 Altbergbau vermerkt.<br />
Im Plan/Teil A ist das genannte Grundstück (Reimannstraße 16) nachrichtlich<br />
gekennzeichnet.<br />
A 05 FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG<br />
Stellungnahmen vom 23.05.2006 zum Vorentwurf<br />
und vom 23.10.2006 zum Entwurf<br />
Der Entsorgungsbetrieb erhebt keine Einwände.<br />
Es wird um Korrektur der Bezeichnung Regenüberlaufbecken (RÜB) in Regenrückhaltebecken<br />
(RRB) für das Regenrückhaltebecken westlich der Trebrastraße<br />
gebeten.<br />
Im Rahmen der Entwurfsplanung zur abwasserseitigen Erschließung erfolgt eine<br />
detaillierte hydraulische Berechnung und eine exakte Bestimmung der Regenrückhaltung<br />
(offenes Regenrückhaltebecken oder Stauraumkanal).<br />
Die Korrektur der Bezeichnung wurde im Plan / Teil A vorgenommen.<br />
Die Hinweise sind in der Begründung unter Punkt 2.5.2 Abwasserbeseitigung<br />
vermerkt.<br />
A 06 Landesamt für Archäologie<br />
Stellungnahme vom 12.04.2006 zum Vorentwurf<br />
Das Landesamt bittet um die Aufnahme des folgenden Hinweises:<br />
Die ausführenden Firmen sind durch den Bauherren auf die Meldepflicht von Bodenfunden<br />
gemäß § 20 SächsDSchG hinzuweisen.<br />
Der Hinweis wurde unter den nachrichtlichen Übernahmen unter Punkt 4.2<br />
Bodenfunde vermerkt.<br />
A 07 Staatliches Vermessungsamt Zschopau<br />
Stellungnahmen vom 25.04.2006 zum Vorentwurf<br />
und vom 13.10.2006 zum Entwurf<br />
Folgende Hinweise sind zu berücksichtigen:<br />
– Gemäß § 16 SächsVermG sind Flurstücksgrenzen mit festen, dauerhaften und örtlich<br />
erkennbaren Grenzmarken abzumarken. Grenzmarken dürfen nur von den<br />
zuständigen Vermessungsbehörden und den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren<br />
eingebracht, verändert, wiederhergestellt oder entfernt werden.<br />
- Der § 7 SächsVermG regelt die Pflichten der Grundstückseigentümer und Dritter.<br />
Wer Vermessungs- oder Grenzmarken verändert, beschädigt, entfernt oder<br />
solches veranlasst, hat die Kosten für die Wiederherstellung einschließlich der<br />
erforderlichen Vermessungsarbeiten zu tragen.<br />
- Der Eigentümer ist nach der Errichtung von Gebäuden verpflichtet, diese über<br />
eine Vermessung in die Unterlagen des Staatlichen Vermessungsamtes eintragen<br />
zu lassen.<br />
- Wer Arbeiten vornehmen will, durch die die Gefahr einer Veränderung, Beschädigung<br />
oder Entfernung von Vermessungs- oder Grenzmarken besteht, hat<br />
deren Sicherung oder Versetzung bei der zuständigen Vermessungsbehörde oder<br />
einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (für Grenzpunkte) auf seine<br />
Kosten zu veranlassen.<br />
- Vermessungspunkte für die Katastervermessung sind Aufnahmepunkte (AP).<br />
Für AP ist eine Anzeige beim Staatlichen Vermessungsamt erforderlich. Aufnahmepunkte<br />
müssen in der Regel nicht gesichert werden.<br />
Die Hinweise sind unter den nachrichtlichen Übernahmen unter Punkt 4.4 Vermessungsrechtliche<br />
Hinweise vermerkt.<br />
A 08 EKF Entsorgungsdienste Kreis Freiberg GmbH<br />
Stellungnahme vom 22.05.2006 zum Vorentwurf<br />
Zur Stellungnahme des Landkreises/Umweltamt wird folgende Ergänzung vorgegeben:<br />
Für das Duale System im Landkreis Freiberg ist bei den Wertstoffcontainerstandplätzen<br />
für die Glasfraktion von einem Verdichtungsgrad von 1 Stellplatz pro 500<br />
Einwohner auszugehen. Deshalb ist im Wohnpark kein Containerstellplatz erforderlich.<br />
Es sind die vorhandenen Containerstandplätze an der Friedeburger Straße<br />
und an der Kurt-Handwerk-Straße zu nutzen.<br />
Der Hinweis ist in der Begründung unter Punkt 2.5.5 Abfallentsorgung vermerkt.<br />
A 09 Staatsbetrieb Sachsenforst<br />
Stellungnahme vom 15.05.2006 zum Vorentwurf<br />
Die Regelung gemäß § 25 Absatz 3 Sächsisches Waldgesetz, wonach bauliche Anlagen<br />
mit Feuerstätten und Gebäuden mindestens 30 m vom Wald entfernt sein<br />
müssen, ist zu berücksichtigen.<br />
Die Forderung ist berücksichtigt, da die Entfernung zwischen westlicher Plan-<br />
21.02.2007 - Ausgabe Nr. 4 – Seite 4<br />
gebietsgrenze und Waldrand mindestens 140 m beträgt.<br />
A 10 Naturschutzbund Deutschland<br />
Stellungnahme vom 27.04.2006 zum Vorentwurf<br />
Vor Beginn der Erschließungsarbeiten sind in den einzelnen Teilbereichen des Plangebietes<br />
gemäß § 25 Absatz 1 Ziffer 3 SächsNatSchG zum Schutze und zur Umsiedlung<br />
seltener wildlebender Tier- und Pflanzenarten Begehungen durchzuführen.<br />
Die Mitarbeiter des Naturschutzbundes Sachsen e. V. unterstützen gern dabei.<br />
Bei den vorgesehenen neu zu pflanzenden Gehölzen sind aus einheimischer Anzucht<br />
stammende und für die Region in entsprechender Pflanzqualität geeignete<br />
Jungbäume zu bevorzugen.<br />
In den nachrichtlichen Übernahmen sind unter Punkt 4.5 naturschutzrechtliche<br />
Hinweise zum Artenschutz vermerkt. Unter Punkt 2.4.1 Grünordnung und<br />
Naturschutz in der Begründung ist der Hinweis zur Geländebegehung und zur<br />
Gehölzqualität aufgenommen.<br />
B) TEILWEISE BERÜCKSICHTIGT WURDEN HINWEISE UND ANREGUNGEN<br />
VON:<br />
B 01 Regierungspräsidium Chemnitz<br />
Abteilung Umwelt/Umweltfachbereich Immissionsschutz<br />
Stellungnahmen vom 08.05.2006 zum Vorentwurf<br />
und vom 20.10.2006 zum Entwurf<br />
Die von der Fachabteilung vorgetragenen Probleme der zu erwartenden Verkehrslärmbelastung<br />
durch die geplante Ortsumgehung B 101/B 173 wurden in der<br />
Begründung berücksichtigt, allerdings ohne entsprechende neue Festsetzungen.<br />
Im Rahmen des Neubaus dieser Ortsumgehung ist vom Straßenbauträger die Einhaltung<br />
der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV von 59 dB (A) tags und 49 dB<br />
(A) nachts zwar sicherzustellen, dieser stellt aber einen wesentlich schlechteren<br />
Ruheschutz dar.<br />
Dem Bericht der KBI Schallschutzberatung GmbH ist zu entnehmen, dass der Straßenbauträger<br />
in einigen Bereichen nicht einmal diese Grenzwerte einzuhalten vermag<br />
und auf passiven Schallschutz gemäß 24. BImSchV abstellen will.<br />
Insofern sind durchaus erhebliche Einbußen an Wohnqualität für den Wohnpark<br />
Friedeburg zu erwarten, bei denen die Stadt im Rahmen ihrer Bauleitplanung Reserven<br />
hat, ausreichende Festsetzungen zur Gewährleistung eines Ruheschutzanspruches<br />
nach DIN 18005 Teil 1 Beibl. 1 zu prüfen bzw. umzusetzen.<br />
Die Stadt sollte daher detaillierter begründen, weshalb sie im Rahmen ihres Bauleitplanverfahrens<br />
darauf verzichtet, den Anwohnern im westlichen Bereich des Plangebietes<br />
den in der Bauleitplanung üblichen besseren Ruheschutz zu gewähren.<br />
Zumindest sollte eindeutig dargestellt werden, in welchen Arealen die Anwohner<br />
aufgrund der geplanten Ortsumgehung nicht den Ruheschutzanspruch nach o. g.<br />
DIN-Vorschriften sichergestellt bekommen, um Bauwilligen die konkret zu erwartende<br />
Lärmimmissionssituation darstellen zu können.<br />
Die vollständigen Planunterlagen und Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen<br />
zur Ortsumgehung B 173 / B 101 liegen derzeit nicht vor, da das<br />
Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist und die endgültige Lage<br />
des Straßenkorridors noch nicht verbindlich feststeht. Deshalb sind gegenwärtig<br />
konkrete Festsetzungen im Interesse des Ruheschutzanspruches für den betroffenen<br />
Teilbereich 2 mit der bereits realisierten Bebauung nach DIN 18005 nicht<br />
konkret festsetzbar. Die Ortsumgehung liegt in der Straßenbaulast des Bundes.<br />
Mit dem Änderungsziel des Bebauungsplanes, die Wohnbauflächen dem Bedarf<br />
anzupassen, ist eine Verschiebung des westlichen Siedlungsrandes im Teilbereich<br />
1 nach Osten festgesetzt, wodurch gleichzeitig eine größere Distanz zur Trasse<br />
der Ortsumgehung erreicht wird. Eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte<br />
war schon im ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 006 bezogen auf den möglichen<br />
in der Karte dargestellten Umgehungsstraßenkorridor nicht gegeben.<br />
Weitergehende Maßnahmen der Stadt Freiberg zur Berücksichtigung einer zu<br />
erwartenden Trassierung der Ortsumgehung im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 006-1 Wohnpark Friedeburg sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />
nicht zu rechtfertigen. Nach Fixierung des konkreten Korridors der künftigen<br />
Umgehungsstraße durch Planfeststellungsbeschluss sollte geprüft werden,<br />
ob noch zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen realisiert werden sollen.<br />
Diese Erläuterungen sind in der Begründung unter Punkt 2.3.1 Verkehrslärmbelastung<br />
durch die geplante Ortsumgehung aufgeführt.<br />
B 02 Wasserzweckverband Freiberg<br />
Stellungnahmen vom 27.04.2006 zum Vorentwurf und vom 13.10.2006<br />
zum Entwurf<br />
Die Trinkwasserbereitstellung (Menge und Druck) für den zu erschließenden Teilbereich<br />
1 kann aus dem öffentlichen Trinkwassernetz gewährleistet werden. Der Leitungsverlauf<br />
und der Einbau aller technischen Anlagen hat in den öffentlichen<br />
Straße zu erfolgen. Grundsätzlich sind alle Trinkwasserleitungstrassen von Überbauungen<br />
und Bepflanzungen mit tiefer wurzelnden Gehölzen freizuhalten. Bei der<br />
Einordnung von Regenrückhaltebecken bzw. Versickerungsflächen ist ein Mindestabstand<br />
von der jeweiligen Oberkante zur Trinkwasserleitung von größer als<br />
5 m, vom Lärmschutzwall zur Trinkwasserleitung von größer als 3 m einzuhalten.<br />
Die Forderungen sind unter Punkt 2.9 Ver- und Entsorgungsanlagen der textlichen<br />
Festsetzungen fixiert und unter Punkt 2.5.1 Trinkwasserversorgung in<br />
der Begründung erläutert.<br />
Im Rahmen der weiteren Planung sind mit dem Wasserzweckverband detaillierte<br />
Abstimmungen für die Trinkwasserversorgung (Erschließungsvertrag) zu führen.<br />
Die detaillierten Abstimmungen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanes<br />
sondern der konkreten Erschließungsplanung. Diese sind zwischen dem Erschließungsträger<br />
und dem Wasserzweckverband vertraglich zu regeln.<br />
C) NICHT BERÜCKSICHTIGT WURDEN ANREGUNGEN UND HINWEISE VON:<br />
C 01 Stadtverwaltung Freiberg<br />
Rechts- und Ordnungsamt/SG Brandschutz<br />
Stellungnahme vom 10.04.2006 zum Vorentwurf<br />
Im Rahmen der konkreten Planung zum Bebauungsplan Wohnpark Friedeburg<br />
müssen für den Teilbereich 1 Feuerwehrzufahrten zu den zu errichtenden Objekten<br />
und Einrichtungen, Aufstell- sowie Bewegungsflächen nach DIN 14090 (Flächen<br />
für die Feuerwehr auf Grundstücken), sichergestellt werden.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinden gemäß § 6 Absatz 1 Ziffer 4<br />
SächsBRKG für die Bereitstellung von Löschmitteln verantwortlich ist. Bei der Planung<br />
sind ausreichend Hydranten vorzusehen, durch die der Grundschutz sichergestellt<br />
werden kann.<br />
Diese Forderungen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanes.<br />
Im Rahmen der Erschließungsplanung sind diese zu berücksichtigen.<br />
Die grundstücksbezogenen Forderungen sind gemäß Sächsischer Bauordnung<br />
im Zusammenhang mit der Objektplanung in Verantwortung des jeweiligen<br />
Planers zu beachten.<br />
D) KEINE ANREGUNGEN HATTEN:<br />
D 01 Regierungspräsidium Chemnitz<br />
Höhere Raumordnungsbehörde<br />
Stellungnahme vom 08.06.2006 zum Vorentwurf<br />
D 02 Regierungspräsidium Chemnitz<br />
Abteilung Umwelt/Umweltfachbereich Abfall, Altlasten und Bodenschutz<br />
Stellungnahmen vom 08.05.2006 zum Vorentwurf<br />
und vom 20.10.2006 zum Entwurf<br />
D 03 Regierungspräsidium Chemnitz<br />
Abteilung Umwelt/Umweltfachbereich Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Stellungnahmen vom 08.05.2006 zum Vorentwurf<br />
und vom 20.11.2006 zum Entwurf<br />
D 04 Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Abt. 5 - Geologie<br />
Stellungnahmen vom 08.05.2006 zum Vorentwurf<br />
und vom 19.10.2006 zum Entwurf<br />
D 05 Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Referat 23<br />
Stellungnahmen vom 24.04.2006 zum Vorentwurf<br />
und vom 03.10.2006 zum Entwurf<br />
D 06 Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Referat 25<br />
„Natürliche Radioaktivität“<br />
Stellungnahmen vom 19.04.2006 zum Vorentwurf und vom<br />
25.09.2006 zum Entwurf<br />
D 07 Landratsamt Freiberg<br />
Untere Naturschutzbehörde<br />
Stellungnahmen vom 19.04.2006 zum Vorentwurf<br />
und vom 16.11.2006 zum Entwurf<br />
Fortsetzung auf Seite 5