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Verfahrensverzeichnis nach § 6 HDSG - Familienkarte Hessen

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Verantwortlichkeitskontrolle (z. B. Protokollierung der Dateneingabe, Aufbewahren der Protokolldaten)<br />

5<br />

HA: Technisch angelegt ist die Nachvollziehbarkeit der Nutzung des Systems (wer); Ereignisprotokolle<br />

werden geführt; Betriebsvereinbarung EDV-Systeme der HA; Im Arbeitsvertrag verpflichten sich alle<br />

Beschäftigten auf Verschwiegenheit bei dem Umgang mit vertraulichen Daten bei der Nutzung der EDV,<br />

auf BDSG und <strong>HDSG</strong> wird hingewiesen, die Gesetze sind auf HA-Server abrufbar<br />

Auftragskontrolle (z. B. klare Vertragsregelungen mit dem Auftragnehmer, Prüfung der Zuverlässigkeit)<br />

Entsprechende Verträge existieren mit den Kooperationspartnern<br />

Dokumentationskontrolle (z. B. klare und umsetzbare Dokumentation, Überprüfung der Maßnahme)<br />

HA: Technisch angelegt ist die Nachvollziehbarkeit der Nutzung des Systems (was); Ereignisprotokolle<br />

werden geführt; Betriebsvereinbarung EDV-Systeme der HA; • Im Arbeitsvertrag verpflichten sich<br />

alle Beschäftigten auf Verschwiegenheit bei dem Umgang mit vertraulichen Daten bei der Nutzung der<br />

EDV, auf BDSG und <strong>HDSG</strong> wird hingewiesen, die Gesetze sind auf HA-Server abrufbar<br />

Organisationskontrolle (Festlegung klarer Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten)<br />

HA: Datenschutzbeauftragter ist bestellt; Angemessene technische & organisatorische<br />

Datenschutzmaßnahmen wurden umgesetzt; Auf BDSG und <strong>HDSG</strong> wird hingewiesen, die Gesetze sind auf<br />

HA-Server abrufbar; Betriebsvereinbarung EDV-Systeme der HA; Im Arbeitsvertrag verpflichten sich alle<br />

Beschäftigten auf Verschwiegenheit bei dem Umgang mit vertraulichen Daten bei der Nutzung der EDV,<br />

auf BDSG und <strong>HDSG</strong> wird hingewiesen, die Gesetze sind auf HA-Server abrufbar<br />

TCS: Datenschutzbeauftragter ist bestellt; Angemessene technische & organisatorische<br />

Datenschutzmaßnahmen wurden umgesetzt; Im Arbeitsvertrag verpflichten sich alle Beschäftigten auf<br />

Verschwiegenheit bei dem Umgang mit vertraulichen Daten bei der Nutzung der EDV, auf BDSG wird<br />

hingewiesen

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