Verfahrensverzeichnis nach § 6 HDSG - Familienkarte Hessen
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9. Fristen für die Löschung gem. <strong>§</strong> 19 Abs. 3 <strong>HDSG</strong><br />
Frist für Löschung: Unmittelbar <strong>nach</strong> dem selbständigen Löschen der Daten<br />
durch die Inhaber der <strong>Familienkarte</strong> <strong>Hessen</strong><br />
(ggfs. unterschiedliche<br />
Löschungsfristen für einzelne<br />
Datenarten aufführen)<br />
Frist oder Zeitpunkt für<br />
die Überprüfung der<br />
Erforderlichkeit der<br />
Datenbestände<br />
(<strong>§</strong> 19 Abs. 3 <strong>HDSG</strong>)<br />
7<br />
Spätestens einen Monat <strong>nach</strong> dem Druck der <strong>Familienkarte</strong><br />
<strong>Hessen</strong> durch die Druckerei<br />
Die Daten werden einen Monat <strong>nach</strong> Ablauf der Karte<br />
gelöscht, wenn kein Verlängerungsantrag eingegangen ist<br />
Die Daten werden mit Ablauf der Gültigkeit der Karte<br />
umgehend gelöscht, wenn keine Verlängerung möglich ist<br />
Eine regelmäßige Überprüfung der Erforderlichkeit der<br />
Datenspeicherung findet nicht statt, da die Daten zur Nutzung<br />
der Karte gespeichert bleiben müssen und <strong>nach</strong> Ablauf der<br />
Gültigkeit gelöscht werden (s.o.)<br />
10. Beabsichtigte Datenübermittlung <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 17 Abs. 2 <strong>HDSG</strong><br />
lfd. Nr.<br />
aus Ziffer 3 Empfänger<br />
Nach <strong>§</strong> 17 Abs. 2 <strong>HDSG</strong> werden keine Daten übermittelt