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Verfahrensverzeichnis nach § 6 HDSG - Familienkarte Hessen

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9. Fristen für die Löschung gem. <strong>§</strong> 19 Abs. 3 <strong>HDSG</strong><br />

Frist für Löschung: Unmittelbar <strong>nach</strong> dem selbständigen Löschen der Daten<br />

durch die Inhaber der <strong>Familienkarte</strong> <strong>Hessen</strong><br />

(ggfs. unterschiedliche<br />

Löschungsfristen für einzelne<br />

Datenarten aufführen)<br />

Frist oder Zeitpunkt für<br />

die Überprüfung der<br />

Erforderlichkeit der<br />

Datenbestände<br />

(<strong>§</strong> 19 Abs. 3 <strong>HDSG</strong>)<br />

7<br />

Spätestens einen Monat <strong>nach</strong> dem Druck der <strong>Familienkarte</strong><br />

<strong>Hessen</strong> durch die Druckerei<br />

Die Daten werden einen Monat <strong>nach</strong> Ablauf der Karte<br />

gelöscht, wenn kein Verlängerungsantrag eingegangen ist<br />

Die Daten werden mit Ablauf der Gültigkeit der Karte<br />

umgehend gelöscht, wenn keine Verlängerung möglich ist<br />

Eine regelmäßige Überprüfung der Erforderlichkeit der<br />

Datenspeicherung findet nicht statt, da die Daten zur Nutzung<br />

der Karte gespeichert bleiben müssen und <strong>nach</strong> Ablauf der<br />

Gültigkeit gelöscht werden (s.o.)<br />

10. Beabsichtigte Datenübermittlung <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 17 Abs. 2 <strong>HDSG</strong><br />

lfd. Nr.<br />

aus Ziffer 3 Empfänger<br />

Nach <strong>§</strong> 17 Abs. 2 <strong>HDSG</strong> werden keine Daten übermittelt

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