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zum Betriebs- oder Sozialpraktikum

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<strong>Betriebs</strong>- <strong>oder</strong> <strong>Sozialpraktikum</strong><br />

gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 GHPO II für die Zulassung <strong>zum</strong> Vorbereitungsdienst<br />

für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen<br />

Im Rahmen der Ausbildung zur Lehrerin/<strong>zum</strong> Lehrer für Grund- und Hauptschule ist ein <strong>Betriebs</strong>-<br />

<strong>oder</strong> <strong>Sozialpraktikum</strong> vorgesehen. Für Bewerber/Bewerberinnen, die nach dem<br />

01. Januar 2002 ihre Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen ablegen,<br />

ist ein <strong>Betriebs</strong>- <strong>oder</strong> <strong>Sozialpraktikum</strong> gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 GHPO II Voraussetzung<br />

für die Zulassung <strong>zum</strong> Vorbereitungsdienst. Die Praktikumsbescheinigung ist zusammen<br />

mit den Bewerbungsunterlagen bis <strong>zum</strong> 01. September beim Oberschulamt einzureichen.<br />

Sie kann bis spätestens 15. Januar nachgereicht werden.<br />

Für die Ausbildung zur Lehrerin / <strong>zum</strong> Lehrer für das Fach Sport ist anstelle eines <strong>Betriebs</strong><strong>oder</strong><br />

<strong>Sozialpraktikum</strong>s ein Vereinspraktikum erforderlich. Hierfür gilt das Informationsblatt<br />

des Kultusministeriums für Studierende der Lehramtsstudiengänge Sport.<br />

Ziele Mit dem <strong>Betriebs</strong>- und <strong>Sozialpraktikum</strong> sollen die zukünftigen Anwärter/innen<br />

einen Einblick in solche außerschulische Kontexte erhalten, in denen<br />

sich die von ihnen künftig unterrichteten Kinder und Jugendlichen bewegen.<br />

Die Arbeit an Hauptschulen und die Beratung und Begleitung der<br />

Hauptschüler/innen bei der Planung ihres beruflichen Weges stellt große Ansprüche<br />

an die zukünftigen Grund- und Hauptschullehrer/innen. Aus diesem<br />

Grunde müssen die Anwärter/innen über Erfahrungen aus der Berufs- und<br />

Arbeitswelt verfügen.<br />

<strong>Betriebs</strong>praktikum<br />

Durch die Mitarbeit in einem Betrieb lernen die zukünftigen Lehramtsanwärter/innen<br />

die Anforderungen kennen, mit denen Auszubildende konfrontiert<br />

werden. Im Gespräch mit der Geschäftsleitung und den für die Ausbildung<br />

Verantwortlichen erhalten sie vielfältige Informationen über wirtschaftliche<br />

Zusammenhänge, Grundlagen der Auszubildendengewinnung und deren<br />

Ausbildungsphilosophie. Durch Gespräche mit den Auszubildenden erfahren<br />

sie u.a., wie diese ihren Unterricht in der Hauptschule auch in Bezug auf die<br />

Vorbereitung auf ihr künftiges Arbeitsfeld erleben und beurteilen.<br />

Das <strong>Betriebs</strong>praktikum kann nur in Betrieben abgeleistet werden, die in<br />

einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz<br />

<strong>oder</strong> der Handwerksordnung ausbilden.<br />

<strong>Sozialpraktikum</strong><br />

Für das <strong>Sozialpraktikum</strong> kommen als Praktikumsorte nur Einrichtungen in<br />

Frage, in denen Arbeit mit Jugendlichen im Vordergrund steht. Z. B.:<br />

� Freizeiteinrichtungen<br />

� Jugendämter, Jugendeinrichtungen, Berufsberatungsstellen,<br />

� Jugendkammern bei Gerichten,<br />

� Heime (z.B. mit sonderpädagogischer Ausrichtung).<br />

Die zukünftigen Lehramtsanwärter/innen erhalten in diesen Fällen Gelegenheit,<br />

Jugendliche außerhalb der gewohnten Schulatmosphäre kennen zu<br />

lernen. Sie erhalten Einblick in den Alltag dieser Jugendlichen und lernen die<br />

Arbeitsweisen an den entsprechenden Organisationen kennen.

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