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Bewerbungsunterlagen für ein Lehramtsstudium im höheren ...

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II. Studienfachliche Beratung<br />

Wenn Sie sich <strong>im</strong> dritten oder in <strong>ein</strong>em <strong>höheren</strong> Fachsemester befinden, müssen Sie sich hier an unserer<br />

Hochschule <strong>ein</strong>er studienfachlichen Beratung unterziehen. Gehen Sie in die Sprechstunde der/des zuständigen<br />

Dozentin/Dozenten <strong>ein</strong>es Ihrer gewählten Fächer und lassen Sie sich auf Seite 3 des Antrags auf Zulassung<br />

besch<strong>ein</strong>igen, ob <strong>ein</strong>em Wechsel zugest<strong>im</strong>mt wird. Bei Zust<strong>im</strong>mung der Dozentin/des Dozenten zu <strong>ein</strong>em<br />

Studienwechsel kann gleichzeitig auch die Einstufung gemäß Ziffer III. <strong>im</strong> entsprechenden Fach erfolgen.<br />

III. Einstufung<br />

Eine Zulassung <strong>im</strong> <strong>höheren</strong> Fachsemester kann nur dann erfolgen, wenn bisherige Studienleistungen auf das<br />

angestrebte Studium angerechnet werden können und Ihnen <strong>ein</strong>e höhere Einstufung in den <strong>ein</strong>zelnen Fächern<br />

und/oder <strong>im</strong> gesamten Studiengang besch<strong>ein</strong>igt werden kann.<br />

Die Einstufung erfolgt grundsätzlich in allen Fächern und in Erziehungswissenschaft, sofern anrechenbare<br />

Leistungen vorliegen. Die Einstufung in den Fächern wird von den jeweiligen fachspezifischen Studienberatern<br />

durchgeführt (siehe Liste mit Sprechstundenzeiten).<br />

Für die Einstufung ist persönliches Ersch<strong>ein</strong>en erforderlich, schriftlich gestellte Anträge werden nicht bearbeitet.<br />

Bringen Sie zur Einstufung alle bisherigen Studienunterlagen (Studienbuch, aktuelle Immatrikulationsbesch<strong>ein</strong>igung,<br />

Notenspiegel , Sch<strong>ein</strong>e, ...) <strong>im</strong> Original mit.<br />

Eine Einstufung in <strong>ein</strong>en Studiengang der PO 2003 kann nur erfolgen, wenn der Nachweis über die bestandene<br />

Akademische Zwischenprüfung bereits vorliegt. Die Akademische Zwischenprüfung besteht aus 3<br />

Klausuren. Nähere Informationen erteilt das Akademische Prüfungsamt, KG II Raum 212 B, Tel.: 0761/682-<br />

270.<br />

Die Einstufung ist <strong>für</strong> alle Studienbewerber in <strong>ein</strong> höheres Fachsemester verpflichtend!<br />

Einzige Ausnahme: wenn Sie bisher an <strong>ein</strong>er anderen PH in Baden-Württemberg mit demselben Studiengang<br />

und derselben Fächerkombination <strong>ein</strong>geschrieben waren (Hochschulortwechsel).<br />

Beizufügende Unterlagen<br />

Fügen Sie Ihrem Antrag auf Zulassung folgende Unterlagen bei:<br />

- beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses (gilt nicht <strong>für</strong> Studiengangwechsler)<br />

- alle bisherigen Studienleistungen, Sch<strong>ein</strong>e,... in Kopie (nur bei Bewerbern, die nicht von <strong>ein</strong>er PH kommen)<br />

- Immatrikulationsbesch<strong>ein</strong>igung, Notenspiegel (des laufenden Semesters)<br />

- sonstige <strong>für</strong> die Zulassung relevante Unterlagen (Eignungsprüfungen usw.)<br />

Die Hochschule weist darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte und mit den geforderten Nachweisen belegte<br />

Anträge, die fristgerecht <strong>ein</strong>gegangen sind, bearbeitet werden können. Eine Verweisung auf Unterlagen, die sich<br />

bei früheren Bewerbungen oder anderen Akten der Pädagogischen Hochschule befinden, ist unzulässig.<br />

<strong>Bewerbungsunterlagen</strong> gehen in das Eigentum der Hochschule über und werden nicht zurückgegeben!<br />

Bitte fügen sie daher k<strong>ein</strong>e Originalunterlagen bei, sondern <strong>im</strong>mer amtlich beglaubigte Kopien!<br />

Vergabeverfahren von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen<br />

Die Lehramtsstudiengänge (Grund und Hauptschul- und Realschullehramt) sind grundsätzlich zulassungsbeschränkt.<br />

Wenn nach abgeschlossener Rückmeldung zum entsprechenden Semester freie Plätze vorhanden<br />

sind, erfolgt die Vergabe von diesen freien Plätzen nach folgender Reihenfolge (gem. § 19 Abs. 1 HVVO):<br />

1) an Aufrückende (Personen, die <strong>für</strong> das 1. Fachsemester in dem Studiengang, <strong>für</strong> den sie die Zulassung<br />

zu <strong>ein</strong>em <strong>höheren</strong> Fachsemester beantragen, an der PH Freiburg bereits zugelassen sind; sog. Höherstufungen)<br />

2) Hochschulortwechselnde, Studienunterbrechende (Personen, die <strong>im</strong> gleichen Studiengang an <strong>ein</strong>er<br />

Pädagogischen Hochschule in Baden-Württemberg <strong>im</strong>matrikuliert sind oder waren)<br />

3) Quer<strong>ein</strong>steigende, Studiengangwechselnde.<br />

Falls innerhalb dieser drei Gruppen <strong>ein</strong>e Auswahl erforderlich ist, wird folgende Rangfolge gebildet:<br />

Bei den Gruppen unter Ziffer 1) und 3) wird <strong>ein</strong>e Rangfolge gebildet aufgrund bisher erbrachter Studienleistungen.<br />

Hinweise <strong>für</strong> BAföG-Empfänger:<br />

BAföG-Empfänger sollten beachten, dass sich <strong>ein</strong> Studien- oder Fachwechsel auf die weitere Förderung auswirken<br />

kann. Bitte informieren Sie sich deshalb vor der Bewerbung be<strong>im</strong> BAföG-Amt, Schreiberstr. 12, 79098 Freiburg,<br />

Tel.: 0761/2101-326, ob der Wechsel <strong>für</strong> Ihre Förderung ggf. Nachteile bringt.<br />

Auskünfte erteilt auch die Senatsbeauftragte <strong>für</strong> BAföG-Angelegenheiten Frau Barbara Peter an der PH Freiburg,<br />

KG IV Raum 017, Tel.: 0761/682-426.

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