Sitzung des Stadtrates am 25.05.2011 - Die Stadt Töging a. Inn
Sitzung des Stadtrates am 25.05.2011 - Die Stadt Töging a. Inn
Sitzung des Stadtrates am 25.05.2011 - Die Stadt Töging a. Inn
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Vorsitzender:<br />
Erster Bürgermeister Horst Krebes<br />
<strong>Sitzung</strong><br />
<strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong><br />
<strong>am</strong><br />
<strong>25.05.2011</strong><br />
im <strong>Sitzung</strong>ssaal <strong>des</strong> Rathauses<br />
<strong>Stadt</strong>räte (stimmberechtigt):<br />
StRin Elisabeth Auer<br />
StR Hans Werner Bauer<br />
StR Reinhold Eichelberger<br />
StRin Brigitte Gruber<br />
StR Stefan Grünfelder<br />
StRin Heidi Harrer (ab Top 5)<br />
2. Bürgermeister Bastian Höcketstaller<br />
StRin Marianne Kirchhoff-Kasböck<br />
StRin Waltraud Köhler<br />
StRin Renate Kreitmeier<br />
StR Werner Lehner<br />
StR Josef Neuberger<br />
StRin Birgit Noske<br />
StR Christian Ortmeier<br />
StR Gerhard Pfrombeck<br />
StRin Heidi Schachtner<br />
StR Markus Staller<br />
StR Dr. Tobias Windhorst<br />
StR Günter Zellner<br />
von der Verwaltung:<br />
Bernd Lehner (bis Top 9)<br />
Niederschriftführer/in:<br />
Werner Huber<br />
Peter Langer<br />
Gerda Löffelmann<br />
Gäste:<br />
Alfred Plank (Top 1)<br />
Bernd Radlmair (Top 3)<br />
Peter Falter (MW Hackschnitzel <strong>Inn</strong>-Salzach GmbH) (Top 14)<br />
Thomas Krompaß (MW Hackschnitzel <strong>Inn</strong>-Salzach GmbH) (Top 14)<br />
Entschuldigt fehlt<br />
<strong>Stadt</strong>räte (stimmberechtigt):<br />
StR Marcus Köhler<br />
<strong>Sitzung</strong>sbeginn: 17:00 Uhr<br />
<strong>Sitzung</strong>sende: 21:00 Uhr<br />
Beschlussfähigkeit nach Art. 47 Abs. 2 GO war gegeben.
Öffentlicher Teil<br />
Inhalt<br />
1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />
2. Änderung der Satzung für das städtische Schwimmbad Hubmühle<br />
3. Bericht über die Jugendsozialarbeit an der Comenius-Mittelschule <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong><br />
4. 4. Änderung <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 12, 2. Bauabschnitt "Gewerbegebiet Weichselstraße"<br />
- Würdigung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange<br />
5. Stellungnahme zur 8. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der Gemeinde Erharting<br />
für den Bereich Frixing<br />
6. Stellungnahme zur Änderung <strong>des</strong> Planfeststellungsbeschlusses für den Neubauabschnitt<br />
Ampfing-Erharting im Zuge der Bun<strong>des</strong>autobahn A 94<br />
7. Rücktritt <strong>des</strong> <strong>Stadt</strong>ratsmitglieds Heidi Schachtner<br />
8. Bürgerfragestunde<br />
8.1. Grüngutanlieferung an der S<strong>am</strong>melstelle Erhartinger Str. 35<br />
8.2. Lärmbelästigung durch die Gaststätte "Bar Rock" und durch einen Kühl-LKW<br />
8.3. Verunreinigtes Trinkwasser im Anwesen Wolfgang-Leeb-Straße 32<br />
9. Genehmigung der Niederschriften über die öffentlichen <strong>Sitzung</strong>en <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> vom<br />
20.04. sowie <strong>des</strong> Bau- und Umwelt- und <strong>des</strong> Hauptausschusses vom 10.05.2011<br />
10. Nachträge (entfällt)<br />
11. Wünsche, Anregungen und Informationen (öffentlich)<br />
11.1. Defibrillatoren im <strong>Töging</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
11.2. Schließung der Gaststätte Müllerbräu<br />
11.3. Sozialer Tag 2011<br />
Nicht öffentlicher Teil<br />
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SITZUNG DES STADTRATES<br />
DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>25.05.2011</strong><br />
____________________________________________________________<br />
Alle 21 <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:1 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein 0 Anwesend waren: 19<br />
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />
Aufgrund der Ereignisse in der Trinkwasserversorgung in den vergangenen beiden Jahren ist<br />
es notwendig, die Gebühren für die Wasserversorgung in <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong> deutlich anzuheben.<br />
Grundlage dafür ist die Neukalkulation für die Jahre 2011 bis 2013, die auf der Basis der Rechnungsergebnisse<br />
aus den Jahren 2008 bis 2010 durchgeführt wurde. Dazu wird auf die Niederschrift<br />
zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptausschusssitzung vom 10.05.2011 verwiesen.<br />
Steuerberater Alfred Plank erläutert in kurzen Ausführungen die Grundlagen der Gebührenkalkulation<br />
und beantwortet verschiedene Fragen zu den Grundgebühren sowie zu Art und Höhe<br />
verschiedener Ausgabeposten, die in die Gebührenkalkulation eingeflossen sind.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt einstimmig folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und<br />
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong>:<br />
Satzung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong><br />
zur Änderung<br />
der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung<br />
vom ....... Mai 2011<br />
Aufgrund <strong>des</strong> Art. 8 <strong>des</strong> Kommunalabgabengesetzes erlässt die <strong>Stadt</strong> <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong> folgende<br />
Satzung:<br />
§ 1<br />
<strong>Die</strong> Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong><br />
(BGS-WAS) vom 28. Februar 2006 wird wie folgt geändert:<br />
1. § 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung:<br />
"(2) <strong>Die</strong> Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von<br />
Wasserzählern mit Nenndurchfluss<br />
bis 5 m³/h 45,00 €/Jahr<br />
bis 10 m³/h 54,00 €/Jahr<br />
bis 20 m³/h 90,00 €/Jahr<br />
Verbundzählern NW 80 900,00 €/Jahr<br />
Verbundzählern NW 100 1.200,00 €/Jahr<br />
Wasserzählerstandrohren 1,50 €/Tag<br />
min<strong>des</strong>tens jedoch 18,00 €<br />
Bauwasserstandrohren 0,25 €/Tag<br />
min<strong>des</strong>tens jedoch 18,00 €<br />
jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.“<br />
2. In § 10 Abs. 3 wird "0,75 €/m³" durch "1,11 €/m³" ersetzt.<br />
§ 2<br />
<strong>Die</strong>se Satzung tritt <strong>am</strong> 1. Juli 2011 in Kraft.<br />
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SITZUNG DES STADTRATES<br />
DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>25.05.2011</strong><br />
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Alle 21 <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:2 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 18 Nein 1 Anwesend waren: 19<br />
Änderung der Satzung für das städtische Schwimmbad Hubmühle<br />
Aufgrund verschiedener Vorkommnisse im Schwimmbad Hubmühle scheint es notwendig und<br />
sinnvoll, in der Satzung für das städtische Schwimmbad das Mitbringen von alkoholischen Getränken<br />
jeglicher Art auf das Freibadgelände zu untersagen.<br />
<strong>Stadt</strong>rat Lehner fragt an, ob es nicht sinnvoll wäre, das Mitbringen von alkoholischen Getränken<br />
nur jugendlichen Schwimmbadbesuchern zu verbieten, zumal es sich bei dem auslösenden<br />
Ereignis für diese Satzungsänderung offensichtlich um einen Einzelfall gehandelt hat.<br />
Erster Bürgermeister Krebes stellt dazu fest, dass immer wieder übermäßiger Alkoholkonsum<br />
auf der Liegewiese stattfindet. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken nur für Jugendliche<br />
zu verbieten, scheint nicht die richtige Lösung.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt mit 18 : 1 Stimmen folgende Satzung zur Änderung der Satzung<br />
für das städtische Schwimmbad Hubmühle in <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong>:<br />
SATZUNG<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong><br />
zur Änderung<br />
der Satzung für das städtische Schwimmbad Hubmühle in <strong>Töging</strong> a.<strong>Inn</strong><br />
vom ..... Mai 2011<br />
Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />
Bayern erlässt die <strong>Stadt</strong> <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong> folgende Satzung:<br />
§ 1<br />
<strong>Die</strong> Satzung für das städtische Schwimmbad Hubmühle in <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Töging</strong><br />
a. <strong>Inn</strong> vom 23. März 2004 wird wie folgt geändert:<br />
1. In § 19 Abs. 3 wird folgende Nr. 12 angefügt:<br />
„12. Alkoholische Getränke jeglicher Art auf das Gelände <strong>des</strong> Schwimmba<strong>des</strong> mitzubringen.“<br />
2. In § 24 Buchstabe d) wird der Kl<strong>am</strong>merzusatz "(§ 3, 18)" durch "(§§ 3, 18 und 19)" ersetzt.<br />
<strong>Die</strong>se Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
§ 2<br />
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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>25.05.2011</strong><br />
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Alle 21 <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:3 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja - Nein - Anwesend waren: 19<br />
Bericht über die Jugendsozialarbeit an der Comenius-Mittelschule <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong><br />
Herr Bernd Radlmair (Dipl. Soz. Päd. FH) stellt den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> die Jugendsozialarbeit<br />
an der Comenius Mittelschule <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong> vor. Er erläutert dabei, welche Angebote<br />
die Jugendsozialarbeit den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern und Lehrkräften bieten<br />
kann. Vornehmlich lagen die Schwerpunkte in der Arbeit mit benachteiligten Kindern und Jugendlichen<br />
(Einzelfallhilfe/Krisenintervention) und in präventiven Angeboten zu den Themen<br />
Sucht, Gewalt, Ernährung, Sexualität, Mobbing, Werteerziehung u.v.m. Besonders durch Angebote<br />
im musischen Bereich konnten Schülerinnen und Schüler mit schulischen und sozialen<br />
Defiziten erreicht und nachhaltig gefördert werden. Herr Radlmair untermauert dies auch mit<br />
Zahlen und legt einen schriftlichen Bericht zur Einsichtnahme aus.<br />
Erster Bürgermeister Krebes stellt an verschiedenen Beispielen dar, wie wichtig und notwendig<br />
die Jugendsozialarbeit ist. Er dankt Herrn Radlmair ausdrücklich für sein Engagement und seine<br />
Arbeit „im Stillen“.<br />
<strong>Die</strong> Mitglieder <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> sind sich einig, dass sich die Jugendsozialarbeit an der Comenius<br />
Mittelschule bewährt hat. <strong>Die</strong> Arbeit von Herrn Radlmair wird allgemein geschätzt und anerkannt.<br />
<strong>Die</strong>s dient den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> zur Kenntnis.<br />
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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>25.05.2011</strong><br />
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Alle 21 <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:4 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein 0 Anwesend waren: 19<br />
4. Änderung <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 12, 2. Bauabschnitt "Gewerbegebiet Weichselstraße"<br />
- Würdigung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat hat <strong>am</strong> 16.03.2011 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 12, 2. Bauabschnitt,<br />
„Gewerbegebiet Weichselstraße“ zu ändern.<br />
Dazu haben die Sachgebiete „Hochbau“, „Tiefbau“ und „Landschaftspflege, Grünordnung und<br />
Gartenbau“ beim Landrats<strong>am</strong>t Altötting Stellungnahmen abgegeben. <strong>Die</strong>se Stellungnahmen<br />
wurden vom Bau- und Umweltausschuss in <strong>des</strong>sen <strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> 10.05.2011 vorberaten; es wird<br />
diesbezüglich auf die Niederschrift zu Tagesordnungspunkt 6 dieser <strong>Sitzung</strong> verwiesen.<br />
Dem <strong>Stadt</strong>rat werden die vom Bau- und Umweltausschuss vorgeschlagenen Abwägungen zu<br />
den Stellungnahmen vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.<br />
<strong>Die</strong> Mitglieder <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> wägen die einzelnen Stellungnahmen ebenfalls ab und beschließen<br />
einstimmig, das vom Bau- und Umweltausschuss empfohlene Abwägungsergebnis.<br />
Ebenfalls einstimmig beschließt der <strong>Stadt</strong>rat die 4. Änderung <strong>des</strong> Bebauungsplanes<br />
Nr. 12, 2. Bauabschnitt, „Gewerbegebiet Weichselstraße“ mit folgendem Text als Satzung:<br />
Ziffer 3 Abs. 1 wird ersatzlos gestrichen.<br />
Ziffer 6 a) Abs. 15 erhält folgende Fassung:<br />
Im Geltungsbereich südlich der Autobahn A 94 ist außer auf den Parzellen 21 und 22 eine<br />
Wandhöhe von maximal 12,00 m zulässig, wenn als Dach ein Flach- oder Satteldach bis<br />
maximal 5° Dachneigung vorgesehen ist.<br />
Außerdem beschließt der <strong>Stadt</strong>rat einstimmig, wegen der gegenüber der Erstfassung der<br />
Änderung nur geringfügig abweichenden endgültigen Änderung auf eine erneute Auslegung<br />
und Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange zu verzichten.<br />
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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>25.05.2011</strong><br />
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Alle 21 <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:5 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein 1 Anwesend waren: 20<br />
Stellungnahme zur 8. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der Gemeinde Erharting für<br />
den Bereich Frixing<br />
Mit Schreiben vom 18.04.2011 teilt die Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach mit, dass die Gemeinde<br />
Erharting im Bereich <strong>des</strong> Ortsteils Frixing die 8. Änderung ihres Flächennutzungsplanes<br />
durchführen will. <strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong> ist aufgefordert, dazu gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Stellung<br />
zu nehmen.<br />
Der Bau- und Umweltausschuss hat die Angelegenheit vorberaten und empfiehlt dem <strong>Stadt</strong>rat<br />
einstimmig, gegen die Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes keine Einwendungen geltend zu<br />
machen. Es wird diesbezüglich auf die Niederschrift zu Tagesordnungspunkt 4 der Bau- und<br />
Umweltausschusssitzung vom 10.05.2011 verwiesen.<br />
<strong>Stadt</strong>rat Dr. Windhorst gibt zu bedenken, dass die Anlegung eines Abstellplatzes für Lkw-<br />
Aufleger nicht der einzige Grund für die Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes sein könnte,<br />
über weitere mögliche Planungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong> aber nichts bekannt ist. Insofern sieht<br />
er sich nicht in der Lage zu beurteilen, ob und inwieweit Interessen der <strong>Stadt</strong> <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong> berührt<br />
sein könnten.<br />
Seitens der <strong>Stadt</strong>verwaltung wird dazu festgestellt, dass für die Beurteilung der Flächennutzungsplan-Änderung<br />
von der <strong>Stadt</strong> <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong> nur die vorgelegten Planungsunterlagen herangezogen<br />
werden können.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat nimmt die geplante 8. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes für den Ortsteil<br />
Frixing in der Gemeinde Erharting zur Kenntnis und beschließt mit 19 : 1 Stimmen, keine<br />
Einwendungen geltend zu machen.<br />
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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>25.05.2011</strong><br />
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Alle 21 <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:6 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 16 Nein 4 Anwesend waren: 20<br />
Stellungnahme zur Änderung <strong>des</strong> Planfeststellungsbeschlusses für den Neubauabschnitt<br />
Ampfing-Erharting im Zuge der Bun<strong>des</strong>autobahn A 94<br />
Mit Schreiben vom 04.04.2011 beantragt die Autobahndirektion Südbayern für den Abschnitt<br />
Ampfing-Erharting im Zuge der Bun<strong>des</strong>autobahn A 94 eine beschränkte Erlaubnis nach Art. 15<br />
BayWG zur Änderung der Querschnittsgestaltung der Autobahn sowie <strong>des</strong> Entwässerungskonzeptes<br />
auf Höhe <strong>des</strong> Ortes Frixing. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Vernässungsproblemen<br />
auf den unmittelbar an die Autobahn angrenzenden Grundstücken entgegen zu wirken.<br />
Der Bau- und Umweltausschuss hat den Antrag in seiner <strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> 10.05.2011 vorberaten<br />
und empfiehlt dem <strong>Stadt</strong>rat einstimmig, erhebliche Bedenken geltend zu machen und der Erteilung<br />
der beantragten Erlaubnis nicht zuzustimmen. Es wird diesbezüglich auf die Niederschrift<br />
zu Tagesordnungspunkt 5 dieser Ausschusssitzung verwiesen.<br />
Im Rahmen einer Besprechung <strong>am</strong> 23.05.2011 im Landrats<strong>am</strong>t Mühldorf a. <strong>Inn</strong> wurde die Planung<br />
von der Autobahndirektion Südbayern nochmals erläutert. Dabei wurde eingeräumt, dass<br />
der den Antragsunterlagen zugrunde gelegte Lageplan nicht dem aktuellen Stand entspricht<br />
und daher sowohl beim Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t Rosenheim als auch bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong><br />
der Eindruck erweckt wurde, es wären auch in dem Bereich, der im Wasserschutzgebiet der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong> liegt (Teilstrecke von 125 m östlich der Bahnlinie Mühldorf a. <strong>Inn</strong>-Neumarkt<br />
Stankt Veit), bauliche Veränderungen und insbesondere ein Bodenaustausch notwendig. Aufgrund<br />
dieser Einschätzung ist das Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t Rosenheim irrtümlich davon ausgegangen,<br />
es handle sich um eine verbotene Maßnahme, für die eine Ausnahmegenehmigung<br />
nach § 4 der Wasserschutzgebietsverordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong> erforderlich wäre. Auch<br />
die <strong>Stadt</strong>verwaltung hat dies so gesehen und sich auf die technische und rechtliche Beurteilung<br />
durch das Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t verlassen bzw. sich dieser angeschlossen.<br />
Aufgrund der Klarstellung <strong>am</strong> 23.05.2011 hat das Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t Rosenheim noch <strong>am</strong><br />
gleichen Tag in einer ergänzenden Stellungnahme ausdrücklich bestätigt, dass d<strong>am</strong>it eine nach<br />
§ 3 Abschnitt 2.1 der Wasserschutzgebietsverordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong> verbotene Bodennutzung<br />
nicht vorliegt und d<strong>am</strong>it eine Ausnahmegenehmigung nach § 4 der Wasserschutzgebietsverordnung<br />
entgegen der ursprünglichen Stellungnahme vom 21.04.2011 nicht erforderlich<br />
ist.<br />
Erster Bürgermeister Krebes bringt den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> sowohl die Stellungnahme<br />
der Autobahndirektion Südbayern vom <strong>25.05.2011</strong>, in der die Vorlage falscher Pläne ausdrücklich<br />
bedauert wird, zur Kenntnis als auch die ergänzende Stellungnahme <strong>des</strong> Wasserwirtschafts<strong>am</strong>tes<br />
Rosenheim vom 23.05.2011.<br />
Trotz der veränderten Situation bleibt die Tatsache bestehen, dass die Autobahn im Abschnitt<br />
Ampfing-Erharting abweichend vom Planfeststellungsbeschluss vom 13.06.2001 gebaut wurde<br />
und dafür von der Regierung von Oberbayern ein geänderter Planfeststellungsbeschluss zu<br />
erlassen ist. Nach Auskunft <strong>des</strong> Landrats<strong>am</strong>tes Mühldorf a. <strong>Inn</strong> wird diese Änderung genehmigt,<br />
weil die tatsächliche Bauausführung allen gesetzlichen Erfordernissen entspricht.<br />
Seite 8
<strong>Die</strong> Änderungsgenehmigung kann ohne aufwändiges Änderungsverfahren allerdings nur dann<br />
erteilt werden, wenn alle beteiligten Stellen dieser Änderung zustimmen.<br />
Da letztlich keine Gründe für eine Ablehnung der Autobahnentwässerung in der ausgeführten<br />
Form vorliegen, wird seitens der <strong>Stadt</strong>verwaltung vorgeschlagen, entgegen der Empfehlung <strong>des</strong><br />
Bau- und Umweltausschusses gegen den Antrag der Autobahndirektion Südbayern keine Bedenken<br />
geltend zu machen.<br />
Mit Schreiben vom 16.05.2011 wurde die Autobahndirektion Südbayern um Stellungnahme zu<br />
der im Bau- und Umweltausschuss aufgeworfenen Frage gebeten, ob im östlich anschließenden<br />
Autobahnabschnitt, der auch durch das Wasserschutzgebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong> führt,<br />
die Fahrbahnentwässerung ordnungsgemäß erfolgt.<br />
In der Antwort-Mail vom 24.05.2011 wird bestätigt, dass in diesem Bereich die Entwässerung<br />
der Autobahn grundsätzlich planfeststellungskonform erfolgt. Soweit die Autobahn im D<strong>am</strong>m<br />
liegt, wird das auf den Fahrbahnen anfallende Niederschlagswasser unges<strong>am</strong>melt breitflächig<br />
über die Bankette und Böschungen abgeleitet und versickert. Im Einschnitt und im Bereich <strong>des</strong><br />
Lärmschutzwalls wird das Niederschlagswasser in Rohrleitungen ges<strong>am</strong>melt und der Versickeranlage<br />
bei Bau-km 66+920 (unmittelbar westlich der Straßenüberführung von <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong><br />
nach Erharting) außerhalb der Wasserschutzzone zugeführt. Das im Bereich <strong>des</strong> Trinkwasserschutzgebiets<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong> realisierte Entwässerungskonzept entspricht d<strong>am</strong>it den<br />
Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten.<br />
<strong>Die</strong> diesbezügliche Stellungnahme der Autobahndirektion Südbayern wird den Mitgliedern <strong>des</strong><br />
<strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> ebenfalls in vollem Umfang vorgelesen.<br />
<strong>Die</strong> Bauausführungen und Planungen werden anhand von Lageplänen, aus denen insbesondere<br />
die S<strong>am</strong>melleitungen, die provisorischen Rohrleitungen, die Raubettmulden und die Sickergräben<br />
ersichtlich sind, erläutert.<br />
Mehrere Mitglieder <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> zeigen sich nach wie vor verärgert über die Vorgehensweise<br />
der Autobahndirektion Südbayern und neigen dazu, auf der im Planfeststellungsbeschluss vom<br />
13.06.2001 geplanten Art der Entwässerung der Autobahn zu bestehen. Überwiegend wird jedoch<br />
zur Kenntnis genommen, dass die vom Planfeststellungsbeschluss abweichende tatsächliche<br />
Bauausführung ebenfalls den gesetzlichen Vorschriften entspricht und daher letztlich nicht<br />
verhindert werden kann.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat nimmt den Antrag auf Änderung <strong>des</strong> Planfeststellungsbeschlusses für den<br />
Abschnitt Ampfing-Erharting der Bun<strong>des</strong>autobahn A 94 zur Kenntnis und beschließt mit<br />
16 : 4 Stimmen, weder gegen die beantragte beschränkte Erlaubnis nach Art. 15 BayWG<br />
noch gegen die Änderung <strong>des</strong> Planfeststellungsbeschlusses vom 13.06.2001 Bedenken<br />
geltend zu machen.<br />
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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>25.05.2011</strong><br />
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Alle 21 <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:7 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein 0 pers. beteiligt 1 Anwesend waren: 20<br />
Rücktritt <strong>des</strong> <strong>Stadt</strong>ratsmitglieds Heidi Schachtner<br />
Mit Schreiben vom 05. April 2011 bittet <strong>Stadt</strong>ratsmitglied Heidi Schachtner, sie aus ihrem <strong>Stadt</strong>ratsmandat<br />
zu entlassen. Sie begründet diesen Antrag mit schwerwiegenden gesundheitlichen<br />
Problemen.<br />
In Art. 19 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist festgelegt,<br />
dass nur aus einem „wichtigen Grund“ ein Ehren<strong>am</strong>t niedergelegt werden kann. Nach gefestigter<br />
Rechtsprechung ist als wichtiger Grund insbesondere anzusehen, wenn die Tätigkeit eines<br />
<strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ordnungsgemäß ausgeübt werden kann.<br />
Insofern wird von der Verwaltung empfohlen, dem Rücktrittsgesuch der Frau Schachtner stattzugeben.<br />
Frau Heidi Schachtner ist seit 01.05.1996 Mitglied <strong>des</strong> <strong>Töging</strong>er <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong>, gehört diesem also<br />
seit nunmehr 15 Jahren an.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat stellt gem. Art. 19 Abs. 1 GO einstimmig fest, dass die von <strong>Stadt</strong>ratsmitglied<br />
Heidi Schachtner dargelegten gesundheitlichen Gründe für die Niederlegung ihres Ehren<strong>am</strong>tes<br />
anerkannt werden und sie <strong>des</strong>halb mit Ablauf <strong>des</strong> 25. Mai 2011 vom Amt <strong>des</strong><br />
ehren<strong>am</strong>tlichen <strong>Stadt</strong>ratsmitglie<strong>des</strong> entbunden wird.<br />
StRin Schachtner nahm wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt<br />
nicht teil.<br />
Im Anschluss an diesen Beschluss würdigt Erster Bürgermeister Krebes die Verdienste von<br />
StRin Schachtner während der über 15jährigen <strong>Stadt</strong>ratstätigkeit und überreicht ihr als Geschenk<br />
einen Gutschein für die K<strong>am</strong>merkonzertsaisons 2011 und 2012.<br />
StRin Schachtner bedankt sich für die stets gute Zus<strong>am</strong>menarbeit mit den Ersten Bürgermeister<br />
Krebes, den <strong>Stadt</strong>ratskollegen/innen, der Verwaltung, der Presse und allen Bürgerinnen und<br />
Bürgern. Sie wünscht dem <strong>Stadt</strong>rat und insbesondere ihrem Nachfolger viel Erfolg bei der weiteren<br />
Arbeit zum Wohle der <strong>Stadt</strong> <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong>.<br />
Auch die Fraktionssprecher aller Fraktionen bedanken sich bei StRin Schachtner für die stets<br />
gute Zus<strong>am</strong>menarbeit und überreichen je ein kleines Geschenk.<br />
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SITZUNG DES STADTRATES<br />
DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>25.05.2011</strong><br />
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Alle 21 <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:8.1 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja - Nein - Anwesend waren: 20<br />
Bürgerfragestunde<br />
Grüngutanlieferung an der S<strong>am</strong>melstelle Erhartinger Str. 35<br />
Herr Werner Grunewald, Wolfgang-Leeb-Straße 32, 84513 <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong>, ist verärgert darüber,<br />
dass Grüngut vom Grundstück Wolfgang-Leeb-Straße 32 bei der Grünguts<strong>am</strong>melstelle Erhartinger<br />
Straße 35 von dem zuständigen Beauftragten Johann Neuberger nicht angenommen<br />
wurde, weil es vom gewerblichen Gartenbaubetrieb Helmut Frick angeliefert wurde. Erst nach<br />
massiver Nötigung hat Herr Neuberger den Weg für die Abladung <strong>des</strong> Grünguts frei gemacht.<br />
Herr Grunewald findet es nicht richtig, dass bei einem Wohnblock anfallen<strong>des</strong> Grüngut trotz der<br />
für 30,00 €erworbenen Jahreskarte an der Grünguts<strong>am</strong>melstelle nicht angenommen wird, nur<br />
weil der Transport von einem örtlichen Gewerbebetrieb durchgeführt wird. Er bittet daher, den<br />
Beschluss <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong>, der die Anlieferung von Grüngut durch gewerbliche Unternehmer<br />
verbietet, nochmals zu überdenken, insbesondere wenn es sich um Mengen handelt, die üblicherweise<br />
auf einem Wohngrundstück anfallen können.<br />
Erster Bürgermeister Krebes stellt dazu fest, dass die Verwertung von Grünabfällen bei<br />
Erteilung eines entsprechenden Auftrages an ein gewerbliches Unternehmen zum Auftragsumfang<br />
gehört und dieses Unternehmen verpflichtet ist, sich selbst um eine geeignete<br />
Entsorgung zu kümmern.<br />
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SITZUNG DES STADTRATES<br />
DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>25.05.2011</strong><br />
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Alle 21 <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:8.2 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja - Nein - Anwesend waren: 20<br />
Bürgerfragestunde<br />
Lärmbelästigung durch die Gaststätte "Bar Rock" und durch einen Kühl-LKW<br />
<strong>Die</strong> Gaststätte hat ab 01.05.2011 einen neuen Pächter. Teilweise wird bis 05.00 Uhr früh lautstark<br />
vor dem Lokal gefeiert. <strong>Die</strong> Anwohner sind dadurch massiv in ihrer Nachtruhe gestört.<br />
Herr Grunewald fordert hier Abhilfe.<br />
Ebenso ist seit einiger Zeit auf dem Norma-Parkplatz ein LKW abgestellt, <strong>des</strong>sen Kühlaggregat<br />
auch während der Nachtstunden nicht abgeschaltet ist. Auch dadurch entsteht eine erhebliche<br />
Belästigung für die Anwohner.<br />
Erster Bürgermeister Krebes verspricht, sich mit dem Pächter <strong>des</strong> „Bar Rock“ in Verbindung zu<br />
setzen, um die Lärmbelästigung zu unterbinden. Außerdem wird über den Bayer. Städtetag zur<br />
Zeit versucht, die Sperrzeiten entsprechend zu ändern. Auch sollen das Landrats<strong>am</strong>t und die<br />
Polizei eingeschaltet werden.<br />
Bezüglich <strong>des</strong> LKW weist Erster Bürgermeister Krebes darauf hin, dass es sich bei dem Gebiet<br />
an der Wolfgang-Leeb-Straße um ein allgemeines Wohngebiet handelt und daher das Abstellen<br />
von Kühl-LKWs nicht gestattet ist.<br />
<strong>Die</strong> Mitglieder <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> nehmen diese Ausführungen zur Kenntnis.<br />
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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>25.05.2011</strong><br />
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Alle 21 <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:8.3 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja - Nein - Anwesend waren: 20<br />
Bürgerfragestunde<br />
Verunreinigtes Trinkwasser im Anwesen Wolfgang-Leeb-Straße 32<br />
Herr Werner Grunewald, Wolfgang-Leeb-Straße 32, 84513 <strong>Töging</strong> a. <strong>Inn</strong>, teilt mit, dass im April<br />
dieses Jahres wieder erhebliche Schmutzfracht mit dem Trinkwasser angeschwemmt wurde<br />
und er seither wieder jeden Monat den Filter wechseln muss. Nachdem dieses Problem in den<br />
Wintermonaten nicht aufgetreten ist, geht er davon aus, dass Ursache dafür die Befüllung der<br />
Wasserbecken im Schwimmbad Hubmühle sein könnte.<br />
Erster Bürgermeister Krebes sichert Herrn Grunewald zu, in nächster Zeit ca. 8 km Hauptleitungsnetz<br />
von einer Spezialfirma reinigen zu lassen, d<strong>am</strong>it sich Ablagerungen an den Leitungsrohren<br />
ggfls. lösen und aus dem Leitungsnetz herausgespült werden können.<br />
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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>25.05.2011</strong><br />
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Alle 21 <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:9 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 20 Nein 0 Anwesend waren: 20<br />
Genehmigung der Niederschriften über die öffentlichen <strong>Sitzung</strong>en <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> vom<br />
20.04. sowie <strong>des</strong> Bau- und Umwelt- und <strong>des</strong> Hauptausschusses vom 10.05.2011<br />
Den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> wurden die Niederschriften zu den öffentlichen Tagesordnungspunkten<br />
der vorgenannten <strong>Sitzung</strong>en bereits übermittelt.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat genehmigt einstimmig die Niederschriften über die öffentlichen <strong>Sitzung</strong>en<br />
<strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> vom 20.04. sowie <strong>des</strong> Bau- und Umwelt- und <strong>des</strong> Hauptausschusses vom<br />
10.05.2011.<br />
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Nachträge<br />
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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>25.05.2011</strong><br />
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Alle 21 <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:10 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja - Nein - Anwesend waren: 20<br />
<strong>Die</strong>ser Tagesordnungspunkt entfällt.<br />
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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>25.05.2011</strong><br />
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Alle 21 <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:11.1 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja - Nein - Anwesend waren: 20<br />
Wünsche, Anregungen und Informationen<br />
Defibrillatoren im <strong>Töging</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
StR Zellner regt an, die jeweiligen Standorte der Defibrillatoren im <strong>Stadt</strong>gebiet in der nächsten<br />
Ausgabe <strong>des</strong> <strong>Töging</strong>er <strong>Stadt</strong>blattl´s zu veröffentlichen.<br />
Erster Bürgermeister Krebes erklärt, dass dies bereits zweimal wöchentlich im Alt-Neuöttinger<br />
Anzeiger veröffentlicht wird, aber auch im <strong>Töging</strong>er <strong>Stadt</strong>blattl zukünftig ein Hinweis auf die "Defis"<br />
aufgenommen werden soll.<br />
<strong>Die</strong> Mitglieder <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> nehmen diese Ausführungen zur Kenntnis.<br />
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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>25.05.2011</strong><br />
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Alle 21 <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:11.2 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja - Nein - Anwesend waren: 20<br />
Wünsche, Anregungen und Informationen<br />
Schließung der Gaststätte Müllerbräu<br />
StRin Köhler erkundigt sich ob es zutrifft, dass der Wirt der Gaststätte Müllerbräu nächsten<br />
Montag das Lokal schließen möchte.<br />
Erster Bürgermeister Krebes erklärt, dass darüber keine Erkenntnisse vorliegen.<br />
<strong>Die</strong> Mitglieder <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> nehmen diese Ausführungen zur Kenntnis.<br />
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Alle 21 <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:11.3 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja - Nein - Anwesend waren: 20<br />
Wünsche, Anregungen und Informationen<br />
Sozialer Tag 2011<br />
StRin Harrer weist auf den „Sozialen Tag“ der Comenius Mittelschule hin und ersucht um die<br />
Bereitstellung geeigneter Arbeitsgelegenheiten. Sie erklärt kurz den Sinn und Zweck dieser<br />
Veranstaltung.<br />
Erster Bürgermeister Krebes weist darauf hin, dass die <strong>Stadt</strong>verwaltung heuer vier Plätze zur<br />
Verfügung stellt und diese bereits besetzt sind.<br />
<strong>Die</strong> Mitglieder <strong>des</strong> <strong><strong>Stadt</strong>rates</strong> nehmen diese Ausführungen zur Kenntnis.<br />
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