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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.05.2012

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Vorsitzender:<br />

Erster Bürgermeister Horst Krebes<br />

Stadträte (stimmberechtigt):<br />

StRin Elisabeth Auer<br />

StR Daniel Blaschke<br />

StR Stefan Grünfelder<br />

StR Werner Lehner<br />

<strong>Sitzung</strong><br />

<strong>des</strong> <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschusses</strong><br />

<strong>am</strong><br />

<strong>08.05.2012</strong><br />

im <strong>Sitzung</strong>ssaal <strong>des</strong> Rathauses<br />

StR Josef Neuberger (Erstvertreter für StR Eichelberger - ab TOP 2.1)<br />

StRin Birgit Noske<br />

StR Christian Ortmeier<br />

StR Gerhard Pfrombeck<br />

StR Markus Staller<br />

StR Günter Zellner<br />

Niederschriftführer:<br />

Sebastian Straßer<br />

Entschuldigt fehlen:<br />

StR Reinhold Eichelberger<br />

<strong>Sitzung</strong>sbeginn: 17:00 Uhr<br />

<strong>Sitzung</strong>sende: 19:58 Uhr<br />

Beschlussfähigkeit nach Art. 47 Abs. 2 GO war gegeben.


Öffentlicher Teil<br />

Inhalt<br />

1. Ortsbesichtigung Dornbergstraße (<strong>Bau</strong>umfang <strong>und</strong> Ausbauvarianten)<br />

2. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zu <strong>Bau</strong>anträgen<br />

2.1 Umbau <strong>und</strong> Erweiterung einer Doppelhaushälfte in der Wilhelm-Fulda-Str. 19 durch Angelika<br />

<strong>und</strong> Rudolf Funk<br />

2.2 Nutzungsänderung eines Büros zu einer Betriebsleiterwohnung an der Söderbergstraße<br />

24 durch Renate Eichelberger<br />

2.3 Genehmigung einer Firmentafel in Westerh<strong>am</strong> 1 durch Stefan Oberreiter<br />

2.4 Errichtung einer Werbetafel an der Amperstraße 13 durch die Sorores GmbH<br />

3. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zu Anträgen auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen<br />

<strong>des</strong> Bebauungsplanes<br />

Errichtung eines Zaunes an der Wasserburger Straße 7 durch Juri <strong>und</strong> Svetlana Deitche<br />

4. Bebauungsplan Nr. 42 "Östlich <strong>des</strong> Quellenwegs" Würdigung der Stellungnahmen der<br />

Öffentlichkeit sowie der Behörden <strong>und</strong> Satzungsbeschluss (Vorberatung)<br />

5. 9. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans im Bereich <strong>des</strong> Bebauungsplans Nr. 34 1. BA<br />

"Gewerbegebiet Ost" im vereinfachten Verfahren nach § 13 <strong>Bau</strong>GB (Vorberatung)<br />

6. Aufstellungsbeschluss über die Änderung <strong>des</strong> Bebauungsplan Nr. 34 1. BA "Gewerbegebiet<br />

Ost" im vereinfachten Verfahren nach § 13 <strong>Bau</strong>GB (Vorberatung)<br />

7. Nachträge<br />

7.1. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zu informellen <strong>Bau</strong>anfragen<br />

Errichtung eines Wohnhauses <strong>am</strong> Lärchenweg 5 a durch Marco Heinrich<br />

7.2. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zu <strong>Bau</strong>anträgen<br />

Abriss <strong>des</strong> bestehenden Wohnhauses <strong>und</strong> Wiedererrichtung eines Einf<strong>am</strong>ilienwohnhauses<br />

mit Carport als Ersatzbau an der Pettenkofer Straße 21 durch Ingrid Brandhuber<br />

8. Wünsche, Anregungen <strong>und</strong> Informationen<br />

8.1 Sommerpause <strong>des</strong> Kegelstüberls<br />

8.2 Bäume an der Hauptstraße 7<br />

8.3 Einfassung <strong>des</strong> Spielplatzes <strong>am</strong> Beethovenheim<br />

8.4 Verkehrsspiegel an der Flemmingstraße<br />

8.5 Gr<strong>und</strong>stücke gegenüber <strong>des</strong> Friedhofs<br />

8.6 <strong>Bau</strong>beginn <strong>des</strong> Citycenters<br />

8.7 Straßenbauarbeiten an der Dortm<strong>und</strong>er- <strong>und</strong> Breslauer Straße<br />

Nicht öffentlicher Teil<br />

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SITZUNG DES BAU- UND UMWELTAUSSCHUSSES<br />

DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />

____________________________________________________________<br />

Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Beschluss Nr.:1 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja - Nein - Anwesend waren: 10<br />

Ortsbesichtigung Dornbergstraße (<strong>Bau</strong>umfang <strong>und</strong> Ausbauvarianten)<br />

An der Dornbergstraße werden von Herrn Behringer, Beauftragter Ingenieur der <strong>Bau</strong>maßnahme,<br />

vier verschiedene Entwässerungsmöglichkeiten der Straßenoberfläche vorgestellt. Im Detail<br />

gliedern sich diese in folgende Varianten:<br />

- Dachprofil Variante 1 mit einer Entwässerung über einen Granitzweizeiler<br />

- Dachprofil Variante 2 mit einer Entwässerung über eine Betonentwässerungsrinne<br />

- V-Profil Variante 1 mit seitlicher Graniteinfassung <strong>und</strong> Granitzweizeiler als Mittelablauf<br />

- V-Profil Variante 2 mit seitlichem Bankett <strong>und</strong> Granitzweizeiler als Mittelablauf.<br />

Die Varianten mit V-Profil werden aber als schlechtere Lösung verworfen, da hier die Problematik<br />

<strong>des</strong> erschwerten Winterdienstes zum Tragen kommt. Die Variante 2 <strong>des</strong> Dachprofils wird<br />

ebenfalls als problematisch angesehen, da die Betonentwässerungsrinnen nicht dauerhaft so<br />

stabil sind, wie ein Granitzweizeiler.<br />

In einer kurzen Diskussion wird klar, dass der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss für die Variante 1<br />

<strong>des</strong> Dachprofils als die dauerhafteste <strong>und</strong> dadurch auch wirtschaftlichste Lösung ist. Es wird<br />

angefragt, welche Möglichkeiten es gibt, Spartenaufbrüche dauerhaft hochwertig herstellen zu<br />

lassen. Hierzu erklärt Herr Behringer, dass das staatliche <strong>Bau</strong><strong>am</strong>t z.B. nur noch Asphaltierungen<br />

zulässt, welche ein Jahr lang bis zur Oberkante Asphaltfläche mit einer Tragschicht hergestellt<br />

werden, so dass sich die Aufbruchstelle in diesem Zeitraum setzen kann <strong>und</strong> im Folgejahr<br />

abgefräst <strong>und</strong> mit einer Feinschicht ergänzt werden.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwässerung der Dornbergstraße als Dachprofil mit<br />

Granitzweizeiler herstellen zu lassen.<br />

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SITZUNG DES BAU- UND UMWELTAUSSCHUSSES<br />

DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />

____________________________________________________________<br />

Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Beschluss Nr.:2.1 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0 Anwesend waren: 11<br />

Umbau <strong>und</strong> Erweiterung einer Doppelhaushälfte in der Wilhelm-Fulda-Str. 19 durch<br />

Angelika <strong>und</strong> Rudolf Funk<br />

Herr <strong>und</strong> Frau Rudolf <strong>und</strong> Angelika Funk beabsichtigen, auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 807/62 der<br />

Gemarkung Töging a. Inn, Wilhelm-Fulda-Straße 19, 84513 Töging a. Inn, den Umbau <strong>und</strong> Erweiterung<br />

einer Doppelhaushälfte.<br />

Der Anbau an das bestehende Haus misst 11,48 m x 5,72 m <strong>und</strong> wird östlich an das bestehende<br />

Gebäude angebaut. Die Firstrichtung verläuft im Gegensatz zum bestehenden Gebäude<br />

nicht von Ost nach West, sondern in Nord-Süd-Richtung. Die bestehende Garage an der Ostgrenze<br />

soll abgebrochen <strong>und</strong> dafür eine 5,915 m x 5,915 m große neue Garage errichtet werden.<br />

Das <strong>Bau</strong>vorhaben liegt im Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 1 „für das Gebiet Weichselstraße<br />

– Bun<strong>des</strong>bahn – Wolfgang-Leeb-Straße“ <strong>und</strong> stimmt mit <strong>des</strong>sen Festsetzungen nicht<br />

überein.<br />

Die Garage soll außerhalb der hierfür vorgesehenen <strong>Bau</strong>grenze <strong>und</strong> nicht auf der zwingenden<br />

<strong>Bau</strong>linie errichtet werden. Die Firstrichtung verläuft von Nord nach Süd <strong>und</strong> somit nicht von Ost<br />

nach West, wie im Bebauungsplan vorgesehen. Der Anbau besteht aus Erdgeschoss, Obergeschoss<br />

<strong>und</strong> einem Kniestockgeschoss. Auf dem <strong>Bau</strong>gr<strong>und</strong>stück ist jedoch eine <strong>Bau</strong>weise mit<br />

Erd- <strong>und</strong> Obergeschoss vorgeschrieben. Eine Flachdachgarage, wie geplant, ist unzulässig.<br />

Der Anbau überschreitet mit einer Dachneigung von 30° bzw. einer Traufhöhe von 7,36 m die<br />

Festsetzungen <strong>des</strong> Bebauungsplanes von maximal 24° bzw. 6,50 m. Hiervon sind Befreiungen<br />

von den Festsetzungen <strong>des</strong> Bebauungsplanes notwendig.<br />

Den oben genannten notwendigen Befreiungen kann das gemeindlich Einvernehmen erteilt<br />

werden, da die Gr<strong>und</strong>züge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich<br />

vertretbar <strong>und</strong> auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen<br />

vereinbar ist.<br />

Das Gr<strong>und</strong>stück ist an die städtische Wasserversorgung <strong>und</strong> Kanalisation angeschlossen.<br />

Niederschlagswässer dürfen nicht in die städtische Kanalisation eingeleitet werden; diese sind<br />

auf dem eigenen Gr<strong>und</strong>stück zu versickern.<br />

In einer kurzen Diskussion wird erwähnt, dass der Bebauungsplan schon sehr veraltet ist <strong>und</strong><br />

<strong>des</strong>halb die Befreiungen erteilt werden können.<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss nimmt den <strong>Bau</strong>antrag zur Kenntnis <strong>und</strong> erteilt das gemeindliche<br />

Einvernehmen hierzu <strong>und</strong> zu den oben genannten notwendigen Befreiungen<br />

einstimmig.<br />

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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />

____________________________________________________________<br />

Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Beschluss Nr.:2.2 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0 Anwesend waren: 11<br />

Nutzungsänderung eines Büros zu einer Betriebsleiterwohnung an der Söderbergstraße<br />

24 durch Renate Eichelberger<br />

Frau Renate Eichelberger beabsichtigt, die Nutzungsänderung eines Büros zu einer Betriebsleiterwohnung<br />

in dem Gebäude auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 1602/27 der Gemarkung Töging a.<br />

Inn, Söderbergstraße 24.<br />

Das <strong>Bau</strong>vorhaben befindet sich im Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriepark<br />

Inntal“ <strong>und</strong> stimmt mit <strong>des</strong>sen Festsetzungen überein.<br />

Eine Betriebsleiterwohnung kann in einem Industriegebiet ausnahmsweise zugelassen werden.<br />

In einer kurzen Diskussion wird erwähnt, dass der ansässige Gewerbetreibende dort wohnen<br />

wird, wobei dies Voraussetzung ist, da eine Betriebsleiterwohnung nur zu diesem Zwecke dienen<br />

kann.<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss nimmt den <strong>Bau</strong>antrag zur Kenntnis <strong>und</strong> erteilt das gemeindliche<br />

Einvernehmen einstimmig.<br />

Der oben genannten Ausnahme wird das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.<br />

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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />

____________________________________________________________<br />

Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Beschluss Nr.:2.3 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0 Anwesend waren: 11<br />

Genehmigung einer Firmentafel in Westerh<strong>am</strong> 1 durch Stefan Oberreiter<br />

Herr Stefan Oberreiter beabsichtigt, die bestehende Firmentafel an dem Gebäude auf dem<br />

Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 59/0 der Gemarkung Töging a. Inn, Westerh<strong>am</strong> 1, genehmigen zu lassen.<br />

Das Landrats<strong>am</strong>t Altötting hat mit Schreiben vom 03.04.2012 Herrn Oberreiter aufgefordert,<br />

einen <strong>Bau</strong>antrag für die bestehende, aber nicht genehmigte, jedoch genehmigungspflichtige<br />

Werbeanlage zu stellen.<br />

Die Firmentafel mit ca. 12,00 m x 2,00 m ist an der Südseite <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> angebracht.<br />

Der <strong>Bau</strong> liegt im Außenbereich <strong>und</strong> ist als sonstiges Vorhaben zu beurteilen. Da laut Flächennutzungsplan<br />

Westerh<strong>am</strong> als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist, widerspricht das Vorhaben<br />

dem Flächennutzungsplan <strong>und</strong> beeinträchtigt somit öffentliche Belange. Dies kann dem<br />

Vorhaben jedoch nicht entgegengehalten werden, da das Vorhaben im Übrigen außenbereichsverträglich<br />

ist <strong>und</strong> es sich um eine bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen<br />

Betriebs handelt <strong>und</strong> die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude <strong>und</strong><br />

Betrieb angemessen ist.<br />

Das gemeindliche Einvernehmen kann also erteilt werden.<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss nimmt den <strong>Bau</strong>antrag zur Kenntnis <strong>und</strong> erteilt das gemeindliche<br />

Einvernehmen einstimmig.<br />

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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />

____________________________________________________________<br />

Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Beschluss Nr.:2.4 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0 Anwesend waren: 11<br />

Errichtung einer Werbetafel an der Amperstraße 13 durch die Sorores GmbH<br />

Die Sorores GmbH beantragt die Genehmigung, der sich auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 1963/23<br />

der Gemarkung Töging a. Inn, Amperstraße 13, befindliche Werbetafel.<br />

Die beleuchtete Werbetafel misst 4,63 m x 3,00 m <strong>und</strong> ist östlich an das Gebäude angebaut.<br />

Sie ist beidseitig bedruckt, so dass sie von Westen her von der Weichselstraße <strong>und</strong> von Osten<br />

her von der Autobahn A 94 eingesehen werden kann. Da die Rekl<strong>am</strong>e in die freie Landschaft<br />

wirkt, ist sie nicht verfahrensfrei <strong>und</strong> bedarf daher einer <strong>Bau</strong>genehmigung.<br />

Nach Stellungnahme der Sorores GmbH, war die Werbetafel von vornherein geplant <strong>und</strong> auch<br />

in den Planvorentwürfen <strong>des</strong> Hallenbauers enthalten. Das Ingenieurbüro hat anscheinend übersehen,<br />

das Schild aus den zur Verfügung gestellten Plänen <strong>des</strong> Hallenbauers zu übernehmen,<br />

weshalb es nicht Bestandteil der Genehmigung war. Das Landrats<strong>am</strong>t fordert nun eine nachträgliche<br />

Genehmigung.<br />

Das <strong>Bau</strong>vorhaben liegt im Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 12, 2. <strong>Bau</strong>abschnitt „Gewerbegebiet<br />

Weichselstraße“ <strong>und</strong> stimmt mit <strong>des</strong>sen Festsetzungen nicht überein.<br />

Laut Bebauungsplan ist nur eine Werbeanlage je Gebäude, die mit dem <strong>Bau</strong>werk fest verb<strong>und</strong>en<br />

ist, zulässig. Diese Werbeanlage darf nicht größer als 3,00 m² sein. Die Oberkannte der<br />

Dachkannte darf auf keinen Fall überschritten werden.<br />

Nicht zugelassen sind unter anderen beleuchtete Werbeanlagen, die in die freie Landschaft<br />

wirken.<br />

Zu den oben genannten, notwendigen Befreiungen kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt<br />

werden, da die Gr<strong>und</strong>züge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich<br />

vertretbar <strong>und</strong> auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen<br />

vereinbar ist.<br />

Aus den Reihen der Stadträte wird erwähnt, dass man sich mittlerweile an die Werbetafel gewöhnt<br />

hat <strong>und</strong> diese schon zum Aushängeschild für Töging geworden ist, da das Unternehmen<br />

überregional bekannt sei.<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss nimmt den <strong>Bau</strong>antrag zur Kenntnis <strong>und</strong> erteilt das gemeindliche<br />

Einvernehmen zu den notwendigen Befreiungen <strong>und</strong> den <strong>Bau</strong>antrag einstimmig.<br />

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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />

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Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Beschluss Nr.:3 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja 4 Nein 7 Anwesend waren: 11<br />

Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zu Anträgen auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen<br />

<strong>des</strong> Bebauungsplanes<br />

Errichtung eines Zaunes an der Wasserburger Straße 7 durch Juri <strong>und</strong> Svetlana Deitche<br />

Herr <strong>und</strong> Frau Juri <strong>und</strong> Svetlana Deitche beabsichtigen, auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 945/44 der<br />

Gemarkung Töging a. Inn, Wasserburger Straße 7, einen Zaun zu errichten.<br />

Der Zaun soll an die Gr<strong>und</strong>stücksgrenze zur Wasserburger Straße hin errichtet werden, 14,50<br />

m lang <strong>und</strong> 1,43 m hoch werden. Alle 2,50 m wird die Steinmauer durch einen 1,00 m langen<br />

Metallgitterzaun durchbrochen.<br />

Das <strong>Bau</strong>vorhaben liegt im Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 4 „Nördlich der Ludwigder-Bayer-Straße“<br />

<strong>und</strong> stimmt mit <strong>des</strong>sen Festsetzungen nicht überein.<br />

Einfriedungen sind lediglich als graue oder grüne Maschendrahtzäune mit Stahlrohr- oder Eisenstützen<br />

mit einer Höhe von max. 0,80 m, gemessen ab Straßenoberkante, auszubilden. Der<br />

Zaun muss vor den Stützen durchlaufen. Die Sockelhöhe darf ab OK Gehsteig gemessen, 20<br />

cm nicht überschreiten. Solche Straßeneinfriedungen sind mit Laubgewächsen bodenständiger<br />

Art zu hinterpflanzen.<br />

Da Mauern einschließlich Stützmauern <strong>und</strong> Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im<br />

Außenbereich, verfahrensfrei sind, ist <strong>des</strong>wegen eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen<br />

<strong>des</strong> Bebauungsplanes notwendig.<br />

Die isolierte Befreiung von der Festsetzung <strong>des</strong> Bebauungsplanes kann erteilt werden, da die<br />

Gr<strong>und</strong>züge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar <strong>und</strong><br />

auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.<br />

Aus den Reihen <strong>des</strong> Stadtrates wird der Vorschlag geäußert, diesen Zaun auf eine Höhe von<br />

1,20 m zu begrenzen, da in dieser Höhe im gleichen Bebauungsplan schon eine isolierte Befreiung<br />

ausgesprochen wurde. Es kommt zu einer kurzen Diskussion in welcher erkennbar ist,<br />

dass einige Stadträte mit der beantragten Höhe von 1,43 m leben könnten.<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss nimmt den Antrag auf isolierte Befreiung zur Kenntnis<br />

<strong>und</strong> lehnt diesen mit 4:7 Stimmen ab, stellt jedoch bei einer max. Zaunhöhe von 1,20 m<br />

eine Genehmigung in Aussicht.<br />

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SITZUNG DES BAU- UND UMWELTAUSSCHUSSES<br />

DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />

____________________________________________________________<br />

Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Beschluss Nr.:4 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0 Anwesend waren: 11<br />

Bebauungsplan Nr. 42 "Östlich <strong>des</strong> Quellenwegs" Würdigung der Stellungnahmen der<br />

Öffentlichkeit sowie der Behörden <strong>und</strong> Satzungsbeschluss (Vorberatung)<br />

Der Stadtrat hat in der <strong>Sitzung</strong> vom 21.03.2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 42“ Östlich<br />

der Quellenwegs“ für die Gr<strong>und</strong>stücke Fl.-Nr. 496/2 <strong>und</strong> 496/4 jeweils der Gemarkung<br />

Töging a. Inn, Erhartinger Straße 113, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a <strong>Bau</strong>GB aufzustellen.<br />

Weiterhin hat er den Bebauungsplanentwurf mit Begründung vom 27.02.2012 gebilligt.<br />

Diese Fassung wurde im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 <strong>Bau</strong>GB in<br />

der Zeit vom 30.03.2012 bis 30.04.2012 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt <strong>und</strong> somit der<br />

Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahmen gegeben. Es sind keine Stellungnahmen im<br />

Rahmen dieser Beteiligung eingegangen.<br />

Die Beteiligung der Behörden <strong>und</strong> sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 <strong>Bau</strong>GB<br />

erfolgte mit Schreiben vom 23.03.2012. Lediglich Kreisbrandrat Werner Huber wurde mit<br />

Schreiben vom 28.03.2012 beteiligt. Den Beteiligten wurde bis zum 30.04.2012 Zeit gegeben<br />

eine Stellungnahme abzugeben. Beteiligt, aber keine Stellungnahme abgegeben hat das Vermessungs<strong>am</strong>t<br />

Mühldorf a. Inn, das Bayerische Lan<strong>des</strong><strong>am</strong>t für Denkmalpflege <strong>und</strong> die strotög<br />

GmbH Strom für Töging.<br />

Da die Aufstellung im beschleunigten Verfahren erfolgt, wurde von der Möglichkeit Gebrauch<br />

gemacht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit <strong>und</strong> der Behörden <strong>und</strong> sonstiger Träger<br />

Öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 <strong>Bau</strong>GB bzw. § 4 Abs. 1 <strong>Bau</strong>GB zu verzichten.<br />

Der Verfasser <strong>des</strong> Bebauungsplanentwurfs, Herr Sebastian Straßer von der Verwaltung, hat<br />

folgenden Abwägungsvorschlag erstellt:<br />

1. Kommunale Energienetze Inn-Salzach GmbH :<br />

Keine Einwände.<br />

2. Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH<br />

Hinweis auf Kabelbestand im Norden, dem wird Rechnung getragen indem hier ein öffentlicher<br />

Weg ausgewiesen wird.<br />

3. Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH:<br />

Hinweis auf Kabelbestand im Norden, dem wird Rechnung getragen indem hier ein öffentlicher<br />

Weg ausgewiesen wird.<br />

4. Regionaler Planungsverband Südostoberbayern:<br />

Keine Einwände.<br />

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5. Kreisbrandinspektion Landkreis Altötting:<br />

„…sollte an deren Ende ein Wendeh<strong>am</strong>mer eingeplant werden, um den Einsatzfahrzeugen<br />

ein längeres Rückwärtsfahren zu ersparen…“<br />

Die private Einfahrt ist 3,75 m breit <strong>und</strong> somit gut befahrbar. Ein Wendeh<strong>am</strong>mer verschwendet<br />

sehr viel Gr<strong>und</strong>stücksfläche <strong>und</strong> ist für die Erschließung der einzelnen Parzellen<br />

nicht nötig.<br />

6. Regierung von Oberbayern:<br />

Keine Einwände.<br />

7. Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t Traunstein:<br />

Keine Einwände.<br />

8. Landrats<strong>am</strong>t Altötting Sachgebiet 52 (Hochbau)<br />

„1. Die vorgesehene max. traufseitige Wandhöhe von 6,00 m wird für ungünstig gehalten,<br />

weil sie eine Bebauung mit zwei vollen Geschossen gerade nicht mehr zulässt. Es<br />

wird daher angeregt, eine maximale traufseitige Wandhöhe von 6,30 bis 6,50 m festzusetzten.“<br />

Die maximale Wandhöhe ist auf 6,30 m angehoben worden.<br />

„Darüber hinaus wird zur Vermeidung allzu großer Höhensprünge zwischen den einzelnen<br />

Gebäuden auch die Festsetzung einer Min<strong>des</strong>twandhöhe empfohlen.“<br />

Um auch eingeschossige barrierefreie Gebäude zu ermöglichen wird auf eine Min<strong>des</strong>twandhöhenfestsetzung<br />

verzichtet.<br />

„2. In den Festsetzungen müsste klargestellt werden, dass es sich bei der genannten<br />

„maximalen Wandhöhe“ um die „maximale traufseitige Wandhöhe“ handelt“<br />

Die textlichen Festsetzungen wurden dahingehend erweitert.<br />

„3. Es wird empfohlen, Dachneigung <strong>und</strong> Dachformen nicht in Abhängigkeit von der<br />

Wandhöhe festzulegen, sondern für das ges<strong>am</strong>te <strong>Bau</strong>gebiet in gleicher Weise zu regeln<br />

sowie die Bandbreite zulässiger Dachneigungen enger zu fassen (Vorschlag 24 – 32°).“<br />

Die Differenzierung der Wandhöhen <strong>und</strong> der Dachneigung wurde bewusst so gewählt,<br />

um bei Kniestockhäusern eine höher Dachneigung zu erlauben <strong>und</strong> bei höheren Häusern<br />

die Firsthöhe zu begrenzen. Die max. Dachneigung wurde auf 32° reduziert.<br />

„4. Im Interesse eines harmonischen Siedlungsbil<strong>des</strong> wird empfohlen, für Nebengebäude<br />

keine Flachdächer zuzulassen.“<br />

Um den <strong>Bau</strong>werbern auch kompakte <strong>und</strong> kostengünstige Fertiggaragen zu ermöglichen<br />

wird an dieser Festsetzung festgehalten.<br />

„5. Hinsichtlich der Farbe von Dacheindeckungen wird eine Konkretisierung <strong>und</strong> Einschränkung<br />

der zulässigen Farbpalette auf weniger kontrastreiche Farben empfohlen.<br />

Insbesondere sollte die Farbe „anthrazit“, die häufig mit nahezu „schwarz“ gleichgesetzt<br />

wird, nicht zugelassen werden. Eine Anbringung von Solaranlagen wäre beispielsweise<br />

auch bei rotbraunen oder graubraunen Dachdeckungen ohne gestalterische Probleme<br />

möglich. Darüber hinaus sollten glänzende Dachdeckungen generell ausgeschlossen<br />

werden.“<br />

Seite 10


Im ersten Entwurf sind keine „anthrazit“ Töne erwähnt sondern nur Rot- <strong>und</strong> Grautöne<br />

somit entspricht die Festsetzung der Empfehlung. Ausgeschlossen wurden nun auch<br />

glänzende Dachdeckungen.<br />

„6. Nachdem die <strong>Bau</strong>grenzen sehr großzügig gefasst wurden, sollte eine Bebauung außerhalb<br />

der <strong>Bau</strong>zonen – zum Beispiel durch Garagengebäude – nicht mehr zugelassen<br />

werden. Bei der südwestlichen Parzelle sollte dann allerdings das <strong>Bau</strong>fenster auf das in<br />

der Planzeichnung vorgeschlagene Garagengebäude erweitert werden.“<br />

Um den <strong>Bau</strong>werbern die Möglichkeit zu geben Garagen <strong>und</strong> Nebengebäude an die<br />

Gr<strong>und</strong>stücksgrenze im Norden zu bauen wurde diese Festsetzung bewusst so gestaltet.<br />

„7. Um Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Straßenbil<strong>des</strong> möglichst zu vermeiden, sollten die <strong>Bau</strong>fenster<br />

an der Ost- <strong>und</strong> Westseite <strong>des</strong> <strong>Bau</strong>gebietes von den öffentlichen Verkehrsflächen<br />

abgerückt werden. Die würde dann auch eine Eingrünung entlang der jeweiligen<br />

Straße ermöglichen.“<br />

Die <strong>Bau</strong>grenzen wurden zur Erhartinger Straße <strong>und</strong> zum Quellenweg mit 3 m Abstand<br />

zur öffentlichen Straße hin ergänzt.<br />

„8. Unter einem „Zwerchgiebel“ wird üblicherweise ein quer zum Hauptdach verlaufender<br />

Dachaufbau, der in der Flucht mit der Gebäudeaußenwand steht, verstanden. In Festsetzung<br />

A. 4.4 dürfte jedoch ein aus der Außenwand hervortretender Quergiebel gemeint<br />

sein. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte daher die Formulierung entsprechend<br />

geändert werden.“<br />

Die Festsetzung wurde der Empfehlung entsprechend korrigiert.<br />

„9. Auch für die nicht straßenseitigen Einfriedungen sollten eine maximal zulässige Höhe<br />

vorgegeben werden (Vorschlag max. 1,00 – 1,2 m). Außerdem werden zusätzliche Festsetzungen<br />

zu Art/Material von Einfriedungen empfohlen.<br />

Die Festsetzung der Einfriedungen wurde korrigiert wobei Art/Material den <strong>Bau</strong>werbern<br />

überlassen bleiben sollte um Ihnen eine hohe Gestaltungsfreiheit zu gewähren.<br />

„10. Soweit Müllfahrzeuge die Erschließungsstraßen im <strong>Bau</strong>gebiet nicht befahren bzw.<br />

nicht befahren können, sollte an geeigneten Stellen Mülltonnenstandplätze für den Tag<br />

der Entleerung vorgesehen werden.“<br />

Die Privatstraße ist 3,75 m breit, daher kann ein Müllfahrzeug zu den Anliegern fahren.<br />

„11. Aufgr<strong>und</strong> einschlägiger negativer Erfahrungen wird empfohlen, in den Bebauungsplan<br />

auch Festsetzungen zur Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen oder Sonnenkollektoren<br />

aufzunehmen (Vorschlag: „Solaranlagen auf geneigten Dächern sind nur zulässig,<br />

wenn sie in die Dachfläche integriert oder parallel zu dieser in einem Abstand von max.<br />

20 cm – gemessen von Oberkante Dachfläche bis Oberkante Solaranlage – errichtet<br />

werden“). Falls trotz der in Punkt 4 geäußerten Bedenken auf Nebengebäude auch<br />

Flachdächer zugelassen werden sollten, wird eine ergänzende Regelung hinsichtlich der<br />

Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von Solaranlagen auf Flachdächern für erforderlich gehalten.“<br />

Beide Vorschläge wurden in die textlichen Festsetzungen aufgenommen.<br />

„12. Es wird empfohlen, die in der Begründung enthaltenen Hinweise in den Textblock<br />

<strong>des</strong> Bebauungsplans mit aufzunehmen.“<br />

Die Hinweise wurden in die textlichen Festsetzungen integriert.<br />

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„13. Zur besseren Übersichtlichkeit sollte der Straßenn<strong>am</strong>e der Erhartinger Straße in die<br />

Planzeichnung eingetragen werden.“<br />

Der Straßenn<strong>am</strong>e wurde hinzugefügt.<br />

9. Landrats<strong>am</strong>t Altötting Sachgebiet 52 (Tiefbau)<br />

„Die Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr“ sollten beachtet werden. Für den privaten<br />

Wohnweg sollte ein Wendeplatz nach der RASt 06 errichtet werden. Die erforderlichen<br />

Sichtdreiecke sind einzuzeichnen.“<br />

Die private Einfahrt ist 3,75 m breit <strong>und</strong> somit gut befahrbar. Ein Wendeh<strong>am</strong>mer verschwendet<br />

sehr viel Gr<strong>und</strong>stücksfläche <strong>und</strong> ist für die Erschließung der einzelnen Parzellen<br />

nicht nötig. Die Sichtdreiecke würden ergänzt.<br />

10. Landrats<strong>am</strong>t Altötting Sachgebiet 53 (Landschaftspflege, Grünordnung <strong>und</strong> Gartenbau)<br />

„Unter Punkt 2 Grünordnung sollten noch mit aufgenommen werden, dass die Pflanzung<br />

von fremdländischen, exotischen Gehölzen, Gehölzen mit extremen Wuchsformen,<br />

Trauerformen, buntlaubigen <strong>und</strong> b<strong>und</strong>nadelige Gehölze nicht erlaubt ist.“<br />

Der Vorschlag wurde eingearbeitet.<br />

11. Landrats<strong>am</strong>t Altötting Immissionsschutzgesetzt:<br />

Keine Einwände.<br />

12. Landrats<strong>am</strong>t Altötting Naturschutzfachliche Stellungnahme:<br />

„Zu 5. Gestaltung der Einfriedung sollte Folgen<strong>des</strong> ergänzt werden: Zwischen Unterkante<br />

Einfriedung <strong>und</strong> Oberkante natürliches Gelände ist überall ein Abstand von mind. 10<br />

cm einzuhalten (Tierwanderungen). Zur Pflanzliste: die Robinie – Robinia pseudoacacia<br />

ist ein Neophyt <strong>und</strong> sollte <strong>des</strong>halb nicht verwendet werden. Sie soll au der Pflanzliste<br />

gestrichen werden.“<br />

Beide Vorschläge wurden umgesetzt.<br />

Von einer erneuten Beteiligung kann abgesehen werden, da der Entwurf nach Auslegung nur in<br />

Punkten geändert worden ist, zu denen die betroffenen Bürger sowie die Träger öffentlicher<br />

Belange zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme hatten <strong>und</strong> die entweder auf ausdrücklichen<br />

Vorschlag beruhen, auch Dritte nicht abwägungsrelevant berühren, oder nur eine Klarstellung<br />

von im ausgelegten Entwurf bereits enthaltenen Festsetzungen bedeuten.<br />

Aus den Reihen <strong>des</strong> Stadtrates wird die Breite <strong>des</strong> privaten Wohnweges von 3,75 m angesprochen,<br />

welche als zu schmal erachtet wird. Hierzu wird jedoch entgegnet, dass diese Breite ausreichend<br />

ist <strong>und</strong> dadurch ein Parken auf diesem Weg verhindert wird. Zwar lässt er keinen Begegnungsverkehr<br />

zu, was aber bei der überschaubaren Zahl an Anwohnern organisatorisch in<br />

den Griff zu bekommen sein sollte.<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die Abwägung von<br />

der <strong>Bau</strong>verwaltung anzunehmen <strong>und</strong> den Bebauungsplanentwurf entsprechend zu ändern.<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, diesen geänderten<br />

Bebauungsplanentwurf als Satzung zu beschließen.<br />

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Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, auf Gr<strong>und</strong> der lediglich<br />

geringfügigen Änderungen auf eine erneute Auslegung <strong>des</strong>, wegen der Abwägung<br />

geänderten Bebauungsplanes, zu verzichten.<br />

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SITZUNG DES BAU- UND UMWELTAUSSCHUSSES<br />

DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />

____________________________________________________________<br />

Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Beschluss Nr.:5 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0 Anwesend waren: 11<br />

9. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans im Bereich <strong>des</strong> Bebauungsplans Nr. 34 1. BA<br />

"Gewerbegebiet Ost" im vereinfachten Verfahren nach § 13 <strong>Bau</strong>GB (Vorberatung)<br />

Die Firma Schwabo Autoglas, Geschäftsführer Oliver Höhn, beabsichtigt, ihr bestehen<strong>des</strong> Gewerbe<br />

auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 1982/11 der Gemarkung Töging a. Inn, Winhöringer Straße<br />

20, nach Süden auf einen Teil <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks Fl.-Nr. 772 der Gemarkung Töging a. Inn zu<br />

erweitern. Hierzu soll die westliche Grenze <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks Fl.-Nr. 1982/11 der Gemarkung<br />

Töging a. Inn bis zur südlichen Grenze <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks Fl.-Nr. 772 der Gemarkung Töging a.<br />

Inn weitergezogen werden, was eine Fläche von ca. 2.000 m² ergibt.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist es notwendig den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Die<br />

geplante Änderungsbereich ist momentan als Fläche für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan<br />

ausgewiesen, notwendig ist eine Änderung in ein Gewerbegebiet nach § 8 <strong>Bau</strong>NVO.<br />

Es wäre zweckmäßig, wenn diese Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 <strong>Bau</strong>GB erfolgen<br />

würde.<br />

Da ebenfalls der Bebauungsplan Nr. 34, 1. <strong>Bau</strong>abschnitt „Gewerbegebiet Ost“ erweitert bzw.<br />

erstmals geändert wird, sollten die <strong>Bau</strong>leitplanverfahren im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3<br />

<strong>Bau</strong>GB erfolgen.<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die 9. Änderung <strong>des</strong><br />

Flächennutzungsplanes, wie oben beschrieben, zu beschließen.<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die 9. Änderung <strong>des</strong><br />

Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 <strong>Bau</strong>GB durchzuführen.<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die 9. Änderung <strong>des</strong><br />

Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 <strong>Bau</strong>GB mit der 1. Änderung<br />

<strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 34, 1. <strong>Bau</strong>abschnitt „Gewerbegebiet Ost“ durchzuführen.<br />

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SITZUNG DES BAU- UND UMWELTAUSSCHUSSES<br />

DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />

____________________________________________________________<br />

Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Beschluss Nr.:6 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja 10 Nein 0 Anwesend waren: 1<br />

Aufstellungsbeschluss über die Änderung <strong>des</strong> Bebauungsplan Nr. 34 1. BA "Gewerbegebiet<br />

Ost" im vereinfachten Verfahren nach § 13 <strong>Bau</strong>GB (Vorberatung)<br />

Die Firma Schwabo Autoglas, Geschäftsführer Oliver Höhn, beabsichtigt, ihr bestehen<strong>des</strong> Gewerbe<br />

auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 1982/11 der Gemarkung Töging a. Inn, Winhöringer Straße<br />

20, nach Süden auf einen Teil <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks Fl.-Nr. 772 der Gemarkung Töging a. Inn zu<br />

erweitern. Hierzu soll die westliche Grenze <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks Fl.-Nr. 1982/11 der Gemarkung<br />

Töging a. Inn bis zur südlichen Grenze <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks Fl.-Nr. 772 der Gemarkung Töging a.<br />

Inn weitergezogen werden, was eine Fläche von ca. 2.000 m² ergibt.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist es notwendig durch einen Bebauungsplan <strong>Bau</strong>recht auf diesem Gr<strong>und</strong>stück<br />

zu schaffen. Am zweckmäßigsten erscheint die Erweiterung bzw. 1. Änderung <strong>des</strong> bereits<br />

bestehenden Bebauungsplanes Nr. 34, 1. <strong>Bau</strong>abschnitt „Gewerbegebiet Ost“ im vereinfachten<br />

Verfahren nach § 13 <strong>Bau</strong>GB.<br />

Da ebenfalls eine Flächennutzungsplanänderung notwendig ist, sollten die <strong>Bau</strong>leitplanverfahren<br />

im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 <strong>Bau</strong>GB erfolgen.<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, den Bebauungsplan<br />

Nr. 34, 1. <strong>Bau</strong>abschnitt, „Gewerbegebiet Ost“ zu erweitern bzw. erstmals zu ändern <strong>und</strong><br />

somit für die oben beschriebene Teilfläche <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks Fl.-Nr. 772 der Gemarkung<br />

Töging a. Inn <strong>Bau</strong>recht zu schaffen.<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die 1. Änderung <strong>des</strong><br />

Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 <strong>Bau</strong>GB durchzuführen.<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig die 1. Änderung <strong>des</strong><br />

Bebauungsplanes <strong>und</strong> die 9. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren<br />

nach § 8 Abs. 3 <strong>Bau</strong>GB durchzuführen.<br />

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SITZUNG DES BAU- UND UMWELTAUSSCHUSSES<br />

DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />

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Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Beschluss Nr.:7.1 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0 Anwesend waren: 11<br />

Nachträge Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zu informellen <strong>Bau</strong>anfragen<br />

Errichtung eines Wohnhauses <strong>am</strong> Lärchenweg 5 a durch Marco Heinrich<br />

Herr Marco Heinrich beabsichtigt, auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 1295/6 der Gemarkung Töging a.<br />

Inn, Lärchenweg 5 a, ein Wohnhaus zu errichten. Hierzu stellt er eine informelle <strong>Bau</strong>anfrage.<br />

Das Haus misst 12,00 m x 8,99 m <strong>und</strong> besitzt einen Dachvorsprung von 0,75 m. Die Wandhöhe<br />

beträgt ca. 5,50 m <strong>und</strong> es ist ein Walmdach mit einer zusätzlichen Maximalhöhe von 2,50 m<br />

geplant. Direkt an die westliche Gr<strong>und</strong>stücksgrenze soll ein ca. 6,00 m x 7,00 m großer Carport<br />

mit einer Wandhöhe von ca. 2,50 m <strong>und</strong> einem Walmdach mit einer Höhe von 1,50 m errichtet<br />

werden.<br />

Das Gr<strong>und</strong>stück liegt im Geltungsbereich der Ortsabr<strong>und</strong>ungssatzung der Stadt Töging a. Inn<br />

für das Gebiet südlich der Mühldorfer Straße <strong>und</strong> östlich <strong>des</strong> Lärchenwegs <strong>und</strong> muss <strong>des</strong>halb<br />

als <strong>Bau</strong>vorhaben innerhalb eines im Zus<strong>am</strong>menhang bebauten Ortsteiles angesehen werden.<br />

Dem Vorhaben könnte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, da es sich nach Art <strong>und</strong><br />

Maß der baulichen Nutzung, der <strong>Bau</strong>weise <strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>stücksfläche die überbaut werden<br />

soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert ist <strong>und</strong> das<br />

Ortsbild nicht beeinträchtigt.<br />

Das Gr<strong>und</strong>stück ist an die städtische Wasserversorgung <strong>und</strong> Kanalisation angeschlossen.<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss nimmt die informelle <strong>Bau</strong>anfrage zur Kenntnis <strong>und</strong> stellt<br />

einstimmig die Erteilung <strong>des</strong> gemeindlichen Einvernehmen für dieses <strong>Bau</strong>vorhaben in<br />

Aussicht.<br />

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SITZUNG DES BAU- UND UMWELTAUSSCHUSSES<br />

DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />

____________________________________________________________<br />

Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Beschluss Nr.:7.2 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0 Anwesend waren: 11<br />

Nachträge<br />

Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zu <strong>Bau</strong>anträgen<br />

Abriss <strong>des</strong> bestehenden Wohnhauses <strong>und</strong> Wiedererrichtung eines Einf<strong>am</strong>ilienwohnhauses<br />

mit Carport als Ersatzbau an der Pettenkofer Straße 21 durch Ingrid Brandhuber<br />

Frau Ingrid Brandhuber beabsichtigt, auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 970/11 der Gemarkung Töging<br />

a. Inn, Pettenkoferstraße 21, den Abriss <strong>des</strong> bestehenden Wohnhauses <strong>und</strong> die Wiedererrichtung<br />

eines Einf<strong>am</strong>ilienhauses mit Carport als Ersatzbau. Die bestehende Garage bleibt erhalten.<br />

Das Gebäude, das abgerissen werden soll, wurde im Jahr 1951 genehmigt. Dieses bestand aus<br />

einem Keller- <strong>und</strong> Erdgeschoss sowie einem nicht ausgebauten Obergeschoss. Es misst 8,22<br />

m x 8,72 m mit einem 5,87 m x 3,50 m großen Anbau im Westen, in dem sich die Waschküche<br />

<strong>und</strong> ein Raum für Kleintiere befanden/befinden.<br />

Der erdgeschossige <strong>Bau</strong> misst 12,000 m x 12,625 m mit einem 3,375 m x 6,500 m Vorbau als<br />

Quergiebel im Süden. Die geplante Wandhöhe <strong>des</strong> Wohnhauses beträgt 3,000 m. Der Carport<br />

ist im Norden <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks geplant <strong>und</strong> schließt sich an den Dachvorsprung <strong>des</strong> Hauptgebäu<strong>des</strong><br />

an. Der Stellplatz, welcher mit einem Pultdacht überdeckt ist, das sich ungefähr der<br />

Dachneigung <strong>des</strong> Hauptgebäu<strong>des</strong> anpasst, misst ca. 6,3 m x 2,6 m.<br />

Das <strong>Bau</strong>vorhaben liegt innerhalb eines im Zus<strong>am</strong>menhang bebauten Ortsteiles <strong>und</strong> fügt sich in<br />

die Eigenart der näheren Umgebung ein.<br />

Dem Vorhaben kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, da es sich nach Art <strong>und</strong><br />

Maß der baulichen Nutzung, der <strong>Bau</strong>weise <strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>stücksfläche, die überbaut werden<br />

soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert ist <strong>und</strong> es das<br />

Ortsbild nicht beeinträchtigt.<br />

Das Gr<strong>und</strong>stück ist an die städtische Wasserversorgung <strong>und</strong> Kanalisation angeschlossen.<br />

Niederschlagswässer dürfen nicht in die städtische Kanalisation eingeleitet werden; diese sind<br />

auf dem eigenen Gr<strong>und</strong>stück zu versickern.<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss nimmt den <strong>Bau</strong>antrag zur Kenntnis <strong>und</strong> erteilt das gemeindliche<br />

Einvernehmen einstimmig.<br />

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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />

____________________________________________________________<br />

Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Beschluss Nr.:8.1 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja - Nein - Anwesend waren: 11<br />

Wünsche, Anregungen <strong>und</strong> Informationen<br />

Sommerpause <strong>des</strong> Kegelstüberls<br />

Erster Bürgermeister Krebes informiert die <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschussmitglieder darüber, dass<br />

die Kegelbahn sich derzeit schon in der Sanierung befindet <strong>und</strong> ein neues Deckensystem mit<br />

neuer Beleuchtung <strong>und</strong> Musikbeschallung installiert wird. Die Bahnen werden im nächsten<br />

Schritt dann erneuert. Die Kegelbahn ist für Privatkegler somit bis Ende August nicht verfügbar,<br />

wird aber dann höchst attraktiv im neuen Erscheinungsbild wieder öffnen.<br />

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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />

____________________________________________________________<br />

Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Beschluss Nr.:8.2 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja - Nein - Anwesend waren: 11<br />

Wünsche, Anregungen <strong>und</strong> Informationen<br />

Bäume an der Hauptstraße 7<br />

Stadtrat Lehner kritisiert die Entfernung der Bäume auf dem Gr<strong>und</strong>stück der Hauptstraße 7,<br />

welche im rechtsgültigen Bebauungsplan festgesetzt sind. Er geht davon aus, dass diese wieder<br />

gepflanzt werden <strong>und</strong> bittet die Verwaltung eine zeitnahe Neupflanzung herzuführen.<br />

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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />

____________________________________________________________<br />

Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Beschluss Nr.:8.3 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja - Nein - Anwesend waren: 11<br />

Wünsche, Anregungen <strong>und</strong> Informationen<br />

Einfassung <strong>des</strong> Spielplatzes <strong>am</strong> Beethovenheim<br />

Stadtrat Lehner äußert die Bitte an die Verwaltung zeitnah eine Einfassung zwischen der Zufahrt<br />

<strong>am</strong> Beethovenheim <strong>und</strong> dem dortigen Spielplatz installieren zu lassen um das Parken auf<br />

der Grünfläche zu verhindern. Auch fehle es an Sand, welcher unter den Spielgeräten ist, diesen<br />

sollte der <strong>Bau</strong>hof zeitnah ergänzen.<br />

In diesem Zuge spricht er noch an, dass z.B. an der Dornbergstraße eine Mutter die Bitte geäußert<br />

habe, dass der Spielplatz in seiner jetzigen Form gut gelungen sei, es fehle jedoch eine<br />

Schaukel für ältere Kinder.<br />

Die Verwaltung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.<br />

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Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Beschluss Nr.:8.4 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja - Nein - Anwesend waren: 11<br />

Wünsche, Anregungen <strong>und</strong> Informationen<br />

Verkehrsspiegel an der Flemmingstraße<br />

Stadtrat Grünfelder weist darauf hin, dass der Verkehrsspiegel an der Flemmingstraße blind sei<br />

<strong>und</strong> dieser zu erneuern ist.<br />

Die Verwaltung nimmt dies zur Kenntnis.<br />

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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />

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Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Beschluss Nr.:8.5 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja - Nein - Anwesend waren: 11<br />

Wünsche, Anregungen <strong>und</strong> Informationen<br />

Gr<strong>und</strong>stücke gegenüber <strong>des</strong> Friedhofs<br />

Stadtrat Pfrombeck stellt die Frage, wie es mit dem verkauften Gr<strong>und</strong>stück gegenüber <strong>des</strong><br />

Friedhofs weitergeht, ob man hier nicht demnächst einen Bebauungsplan aufstellen oder erweitern<br />

müsse?<br />

Hierzu erläutert Erster Bürgermeister Krebes, dass dieses Gr<strong>und</strong>stück noch nicht verkauft ist<br />

<strong>und</strong> hier derzeit die Planungen <strong>und</strong> Vorgehensweisen für die Schaffung einer Wohnbebauung<br />

mit dem Landrats<strong>am</strong>t <strong>und</strong> dem Käufer sowie einem Architekten laufen.<br />

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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />

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Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Beschluss Nr.:8.6 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja - Nein - Anwesend waren: 11<br />

Wünsche, Anregungen <strong>und</strong> Informationen<br />

<strong>Bau</strong>beginn <strong>des</strong> Citycenters<br />

Stadtrat Ortmeier erk<strong>und</strong>igt sich, ob nun das Citycenter gebaut wird, da dort aktuell Erdarbeiten<br />

stattfinden.<br />

Hierzu erläutert Erster Bürgermeister Krebes, dass der <strong>Bau</strong> nun begonnen habe <strong>und</strong> die Belegung<br />

<strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> größtenteils dem betreuten Wohnen dienen werde.<br />

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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />

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Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Beschluss Nr.:8.7 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja - Nein - Anwesend waren: 11<br />

Wünsche, Anregungen <strong>und</strong> Informationen<br />

Straßenbauarbeiten an der Dortm<strong>und</strong>er- <strong>und</strong> Breslauer Straße<br />

Stadtrat Ortmeier erk<strong>und</strong>igt sich nach dem Fortschritt der Straßenbauarbeiten an der Dortm<strong>und</strong>er<br />

Straße <strong>und</strong> an der Breslauer Straße.<br />

Hierzu erläutert Herr Straßer von der Verwaltung, dass die neue Wasserleitung an der Dortm<strong>und</strong>er<br />

Straße verlegt ist <strong>und</strong> die neuen Hausanschlüsse noch herzustellen sind. Im Anschluss<br />

werden die Pflaster- <strong>und</strong> Asphaltarbeiten stattfinden. Die Arbeiten an der Breslauer Straße werden<br />

derzeit ausgeführt <strong>und</strong> wohl zeitnah abgeschlossen werden können.<br />

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