Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.05.2012
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.05.2012
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.05.2012
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Vorsitzender:<br />
Erster Bürgermeister Horst Krebes<br />
Stadträte (stimmberechtigt):<br />
StRin Elisabeth Auer<br />
StR Daniel Blaschke<br />
StR Stefan Grünfelder<br />
StR Werner Lehner<br />
<strong>Sitzung</strong><br />
<strong>des</strong> <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschusses</strong><br />
<strong>am</strong><br />
<strong>08.05.2012</strong><br />
im <strong>Sitzung</strong>ssaal <strong>des</strong> Rathauses<br />
StR Josef Neuberger (Erstvertreter für StR Eichelberger - ab TOP 2.1)<br />
StRin Birgit Noske<br />
StR Christian Ortmeier<br />
StR Gerhard Pfrombeck<br />
StR Markus Staller<br />
StR Günter Zellner<br />
Niederschriftführer:<br />
Sebastian Straßer<br />
Entschuldigt fehlen:<br />
StR Reinhold Eichelberger<br />
<strong>Sitzung</strong>sbeginn: 17:00 Uhr<br />
<strong>Sitzung</strong>sende: 19:58 Uhr<br />
Beschlussfähigkeit nach Art. 47 Abs. 2 GO war gegeben.
Öffentlicher Teil<br />
Inhalt<br />
1. Ortsbesichtigung Dornbergstraße (<strong>Bau</strong>umfang <strong>und</strong> Ausbauvarianten)<br />
2. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zu <strong>Bau</strong>anträgen<br />
2.1 Umbau <strong>und</strong> Erweiterung einer Doppelhaushälfte in der Wilhelm-Fulda-Str. 19 durch Angelika<br />
<strong>und</strong> Rudolf Funk<br />
2.2 Nutzungsänderung eines Büros zu einer Betriebsleiterwohnung an der Söderbergstraße<br />
24 durch Renate Eichelberger<br />
2.3 Genehmigung einer Firmentafel in Westerh<strong>am</strong> 1 durch Stefan Oberreiter<br />
2.4 Errichtung einer Werbetafel an der Amperstraße 13 durch die Sorores GmbH<br />
3. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zu Anträgen auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen<br />
<strong>des</strong> Bebauungsplanes<br />
Errichtung eines Zaunes an der Wasserburger Straße 7 durch Juri <strong>und</strong> Svetlana Deitche<br />
4. Bebauungsplan Nr. 42 "Östlich <strong>des</strong> Quellenwegs" Würdigung der Stellungnahmen der<br />
Öffentlichkeit sowie der Behörden <strong>und</strong> Satzungsbeschluss (Vorberatung)<br />
5. 9. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans im Bereich <strong>des</strong> Bebauungsplans Nr. 34 1. BA<br />
"Gewerbegebiet Ost" im vereinfachten Verfahren nach § 13 <strong>Bau</strong>GB (Vorberatung)<br />
6. Aufstellungsbeschluss über die Änderung <strong>des</strong> Bebauungsplan Nr. 34 1. BA "Gewerbegebiet<br />
Ost" im vereinfachten Verfahren nach § 13 <strong>Bau</strong>GB (Vorberatung)<br />
7. Nachträge<br />
7.1. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zu informellen <strong>Bau</strong>anfragen<br />
Errichtung eines Wohnhauses <strong>am</strong> Lärchenweg 5 a durch Marco Heinrich<br />
7.2. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zu <strong>Bau</strong>anträgen<br />
Abriss <strong>des</strong> bestehenden Wohnhauses <strong>und</strong> Wiedererrichtung eines Einf<strong>am</strong>ilienwohnhauses<br />
mit Carport als Ersatzbau an der Pettenkofer Straße 21 durch Ingrid Brandhuber<br />
8. Wünsche, Anregungen <strong>und</strong> Informationen<br />
8.1 Sommerpause <strong>des</strong> Kegelstüberls<br />
8.2 Bäume an der Hauptstraße 7<br />
8.3 Einfassung <strong>des</strong> Spielplatzes <strong>am</strong> Beethovenheim<br />
8.4 Verkehrsspiegel an der Flemmingstraße<br />
8.5 Gr<strong>und</strong>stücke gegenüber <strong>des</strong> Friedhofs<br />
8.6 <strong>Bau</strong>beginn <strong>des</strong> Citycenters<br />
8.7 Straßenbauarbeiten an der Dortm<strong>und</strong>er- <strong>und</strong> Breslauer Straße<br />
Nicht öffentlicher Teil<br />
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SITZUNG DES BAU- UND UMWELTAUSSCHUSSES<br />
DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />
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Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:1 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja - Nein - Anwesend waren: 10<br />
Ortsbesichtigung Dornbergstraße (<strong>Bau</strong>umfang <strong>und</strong> Ausbauvarianten)<br />
An der Dornbergstraße werden von Herrn Behringer, Beauftragter Ingenieur der <strong>Bau</strong>maßnahme,<br />
vier verschiedene Entwässerungsmöglichkeiten der Straßenoberfläche vorgestellt. Im Detail<br />
gliedern sich diese in folgende Varianten:<br />
- Dachprofil Variante 1 mit einer Entwässerung über einen Granitzweizeiler<br />
- Dachprofil Variante 2 mit einer Entwässerung über eine Betonentwässerungsrinne<br />
- V-Profil Variante 1 mit seitlicher Graniteinfassung <strong>und</strong> Granitzweizeiler als Mittelablauf<br />
- V-Profil Variante 2 mit seitlichem Bankett <strong>und</strong> Granitzweizeiler als Mittelablauf.<br />
Die Varianten mit V-Profil werden aber als schlechtere Lösung verworfen, da hier die Problematik<br />
<strong>des</strong> erschwerten Winterdienstes zum Tragen kommt. Die Variante 2 <strong>des</strong> Dachprofils wird<br />
ebenfalls als problematisch angesehen, da die Betonentwässerungsrinnen nicht dauerhaft so<br />
stabil sind, wie ein Granitzweizeiler.<br />
In einer kurzen Diskussion wird klar, dass der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss für die Variante 1<br />
<strong>des</strong> Dachprofils als die dauerhafteste <strong>und</strong> dadurch auch wirtschaftlichste Lösung ist. Es wird<br />
angefragt, welche Möglichkeiten es gibt, Spartenaufbrüche dauerhaft hochwertig herstellen zu<br />
lassen. Hierzu erklärt Herr Behringer, dass das staatliche <strong>Bau</strong><strong>am</strong>t z.B. nur noch Asphaltierungen<br />
zulässt, welche ein Jahr lang bis zur Oberkante Asphaltfläche mit einer Tragschicht hergestellt<br />
werden, so dass sich die Aufbruchstelle in diesem Zeitraum setzen kann <strong>und</strong> im Folgejahr<br />
abgefräst <strong>und</strong> mit einer Feinschicht ergänzt werden.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwässerung der Dornbergstraße als Dachprofil mit<br />
Granitzweizeiler herstellen zu lassen.<br />
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SITZUNG DES BAU- UND UMWELTAUSSCHUSSES<br />
DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />
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Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:2.1 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0 Anwesend waren: 11<br />
Umbau <strong>und</strong> Erweiterung einer Doppelhaushälfte in der Wilhelm-Fulda-Str. 19 durch<br />
Angelika <strong>und</strong> Rudolf Funk<br />
Herr <strong>und</strong> Frau Rudolf <strong>und</strong> Angelika Funk beabsichtigen, auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 807/62 der<br />
Gemarkung Töging a. Inn, Wilhelm-Fulda-Straße 19, 84513 Töging a. Inn, den Umbau <strong>und</strong> Erweiterung<br />
einer Doppelhaushälfte.<br />
Der Anbau an das bestehende Haus misst 11,48 m x 5,72 m <strong>und</strong> wird östlich an das bestehende<br />
Gebäude angebaut. Die Firstrichtung verläuft im Gegensatz zum bestehenden Gebäude<br />
nicht von Ost nach West, sondern in Nord-Süd-Richtung. Die bestehende Garage an der Ostgrenze<br />
soll abgebrochen <strong>und</strong> dafür eine 5,915 m x 5,915 m große neue Garage errichtet werden.<br />
Das <strong>Bau</strong>vorhaben liegt im Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 1 „für das Gebiet Weichselstraße<br />
– Bun<strong>des</strong>bahn – Wolfgang-Leeb-Straße“ <strong>und</strong> stimmt mit <strong>des</strong>sen Festsetzungen nicht<br />
überein.<br />
Die Garage soll außerhalb der hierfür vorgesehenen <strong>Bau</strong>grenze <strong>und</strong> nicht auf der zwingenden<br />
<strong>Bau</strong>linie errichtet werden. Die Firstrichtung verläuft von Nord nach Süd <strong>und</strong> somit nicht von Ost<br />
nach West, wie im Bebauungsplan vorgesehen. Der Anbau besteht aus Erdgeschoss, Obergeschoss<br />
<strong>und</strong> einem Kniestockgeschoss. Auf dem <strong>Bau</strong>gr<strong>und</strong>stück ist jedoch eine <strong>Bau</strong>weise mit<br />
Erd- <strong>und</strong> Obergeschoss vorgeschrieben. Eine Flachdachgarage, wie geplant, ist unzulässig.<br />
Der Anbau überschreitet mit einer Dachneigung von 30° bzw. einer Traufhöhe von 7,36 m die<br />
Festsetzungen <strong>des</strong> Bebauungsplanes von maximal 24° bzw. 6,50 m. Hiervon sind Befreiungen<br />
von den Festsetzungen <strong>des</strong> Bebauungsplanes notwendig.<br />
Den oben genannten notwendigen Befreiungen kann das gemeindlich Einvernehmen erteilt<br />
werden, da die Gr<strong>und</strong>züge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich<br />
vertretbar <strong>und</strong> auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen<br />
vereinbar ist.<br />
Das Gr<strong>und</strong>stück ist an die städtische Wasserversorgung <strong>und</strong> Kanalisation angeschlossen.<br />
Niederschlagswässer dürfen nicht in die städtische Kanalisation eingeleitet werden; diese sind<br />
auf dem eigenen Gr<strong>und</strong>stück zu versickern.<br />
In einer kurzen Diskussion wird erwähnt, dass der Bebauungsplan schon sehr veraltet ist <strong>und</strong><br />
<strong>des</strong>halb die Befreiungen erteilt werden können.<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss nimmt den <strong>Bau</strong>antrag zur Kenntnis <strong>und</strong> erteilt das gemeindliche<br />
Einvernehmen hierzu <strong>und</strong> zu den oben genannten notwendigen Befreiungen<br />
einstimmig.<br />
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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />
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Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:2.2 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0 Anwesend waren: 11<br />
Nutzungsänderung eines Büros zu einer Betriebsleiterwohnung an der Söderbergstraße<br />
24 durch Renate Eichelberger<br />
Frau Renate Eichelberger beabsichtigt, die Nutzungsänderung eines Büros zu einer Betriebsleiterwohnung<br />
in dem Gebäude auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 1602/27 der Gemarkung Töging a.<br />
Inn, Söderbergstraße 24.<br />
Das <strong>Bau</strong>vorhaben befindet sich im Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 24 „Industriepark<br />
Inntal“ <strong>und</strong> stimmt mit <strong>des</strong>sen Festsetzungen überein.<br />
Eine Betriebsleiterwohnung kann in einem Industriegebiet ausnahmsweise zugelassen werden.<br />
In einer kurzen Diskussion wird erwähnt, dass der ansässige Gewerbetreibende dort wohnen<br />
wird, wobei dies Voraussetzung ist, da eine Betriebsleiterwohnung nur zu diesem Zwecke dienen<br />
kann.<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss nimmt den <strong>Bau</strong>antrag zur Kenntnis <strong>und</strong> erteilt das gemeindliche<br />
Einvernehmen einstimmig.<br />
Der oben genannten Ausnahme wird das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.<br />
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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />
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Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:2.3 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0 Anwesend waren: 11<br />
Genehmigung einer Firmentafel in Westerh<strong>am</strong> 1 durch Stefan Oberreiter<br />
Herr Stefan Oberreiter beabsichtigt, die bestehende Firmentafel an dem Gebäude auf dem<br />
Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 59/0 der Gemarkung Töging a. Inn, Westerh<strong>am</strong> 1, genehmigen zu lassen.<br />
Das Landrats<strong>am</strong>t Altötting hat mit Schreiben vom 03.04.2012 Herrn Oberreiter aufgefordert,<br />
einen <strong>Bau</strong>antrag für die bestehende, aber nicht genehmigte, jedoch genehmigungspflichtige<br />
Werbeanlage zu stellen.<br />
Die Firmentafel mit ca. 12,00 m x 2,00 m ist an der Südseite <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> angebracht.<br />
Der <strong>Bau</strong> liegt im Außenbereich <strong>und</strong> ist als sonstiges Vorhaben zu beurteilen. Da laut Flächennutzungsplan<br />
Westerh<strong>am</strong> als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist, widerspricht das Vorhaben<br />
dem Flächennutzungsplan <strong>und</strong> beeinträchtigt somit öffentliche Belange. Dies kann dem<br />
Vorhaben jedoch nicht entgegengehalten werden, da das Vorhaben im Übrigen außenbereichsverträglich<br />
ist <strong>und</strong> es sich um eine bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen<br />
Betriebs handelt <strong>und</strong> die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude <strong>und</strong><br />
Betrieb angemessen ist.<br />
Das gemeindliche Einvernehmen kann also erteilt werden.<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss nimmt den <strong>Bau</strong>antrag zur Kenntnis <strong>und</strong> erteilt das gemeindliche<br />
Einvernehmen einstimmig.<br />
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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />
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Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:2.4 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0 Anwesend waren: 11<br />
Errichtung einer Werbetafel an der Amperstraße 13 durch die Sorores GmbH<br />
Die Sorores GmbH beantragt die Genehmigung, der sich auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 1963/23<br />
der Gemarkung Töging a. Inn, Amperstraße 13, befindliche Werbetafel.<br />
Die beleuchtete Werbetafel misst 4,63 m x 3,00 m <strong>und</strong> ist östlich an das Gebäude angebaut.<br />
Sie ist beidseitig bedruckt, so dass sie von Westen her von der Weichselstraße <strong>und</strong> von Osten<br />
her von der Autobahn A 94 eingesehen werden kann. Da die Rekl<strong>am</strong>e in die freie Landschaft<br />
wirkt, ist sie nicht verfahrensfrei <strong>und</strong> bedarf daher einer <strong>Bau</strong>genehmigung.<br />
Nach Stellungnahme der Sorores GmbH, war die Werbetafel von vornherein geplant <strong>und</strong> auch<br />
in den Planvorentwürfen <strong>des</strong> Hallenbauers enthalten. Das Ingenieurbüro hat anscheinend übersehen,<br />
das Schild aus den zur Verfügung gestellten Plänen <strong>des</strong> Hallenbauers zu übernehmen,<br />
weshalb es nicht Bestandteil der Genehmigung war. Das Landrats<strong>am</strong>t fordert nun eine nachträgliche<br />
Genehmigung.<br />
Das <strong>Bau</strong>vorhaben liegt im Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 12, 2. <strong>Bau</strong>abschnitt „Gewerbegebiet<br />
Weichselstraße“ <strong>und</strong> stimmt mit <strong>des</strong>sen Festsetzungen nicht überein.<br />
Laut Bebauungsplan ist nur eine Werbeanlage je Gebäude, die mit dem <strong>Bau</strong>werk fest verb<strong>und</strong>en<br />
ist, zulässig. Diese Werbeanlage darf nicht größer als 3,00 m² sein. Die Oberkannte der<br />
Dachkannte darf auf keinen Fall überschritten werden.<br />
Nicht zugelassen sind unter anderen beleuchtete Werbeanlagen, die in die freie Landschaft<br />
wirken.<br />
Zu den oben genannten, notwendigen Befreiungen kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt<br />
werden, da die Gr<strong>und</strong>züge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich<br />
vertretbar <strong>und</strong> auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen<br />
vereinbar ist.<br />
Aus den Reihen der Stadträte wird erwähnt, dass man sich mittlerweile an die Werbetafel gewöhnt<br />
hat <strong>und</strong> diese schon zum Aushängeschild für Töging geworden ist, da das Unternehmen<br />
überregional bekannt sei.<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss nimmt den <strong>Bau</strong>antrag zur Kenntnis <strong>und</strong> erteilt das gemeindliche<br />
Einvernehmen zu den notwendigen Befreiungen <strong>und</strong> den <strong>Bau</strong>antrag einstimmig.<br />
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Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:3 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 4 Nein 7 Anwesend waren: 11<br />
Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zu Anträgen auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen<br />
<strong>des</strong> Bebauungsplanes<br />
Errichtung eines Zaunes an der Wasserburger Straße 7 durch Juri <strong>und</strong> Svetlana Deitche<br />
Herr <strong>und</strong> Frau Juri <strong>und</strong> Svetlana Deitche beabsichtigen, auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 945/44 der<br />
Gemarkung Töging a. Inn, Wasserburger Straße 7, einen Zaun zu errichten.<br />
Der Zaun soll an die Gr<strong>und</strong>stücksgrenze zur Wasserburger Straße hin errichtet werden, 14,50<br />
m lang <strong>und</strong> 1,43 m hoch werden. Alle 2,50 m wird die Steinmauer durch einen 1,00 m langen<br />
Metallgitterzaun durchbrochen.<br />
Das <strong>Bau</strong>vorhaben liegt im Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 4 „Nördlich der Ludwigder-Bayer-Straße“<br />
<strong>und</strong> stimmt mit <strong>des</strong>sen Festsetzungen nicht überein.<br />
Einfriedungen sind lediglich als graue oder grüne Maschendrahtzäune mit Stahlrohr- oder Eisenstützen<br />
mit einer Höhe von max. 0,80 m, gemessen ab Straßenoberkante, auszubilden. Der<br />
Zaun muss vor den Stützen durchlaufen. Die Sockelhöhe darf ab OK Gehsteig gemessen, 20<br />
cm nicht überschreiten. Solche Straßeneinfriedungen sind mit Laubgewächsen bodenständiger<br />
Art zu hinterpflanzen.<br />
Da Mauern einschließlich Stützmauern <strong>und</strong> Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im<br />
Außenbereich, verfahrensfrei sind, ist <strong>des</strong>wegen eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen<br />
<strong>des</strong> Bebauungsplanes notwendig.<br />
Die isolierte Befreiung von der Festsetzung <strong>des</strong> Bebauungsplanes kann erteilt werden, da die<br />
Gr<strong>und</strong>züge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar <strong>und</strong><br />
auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.<br />
Aus den Reihen <strong>des</strong> Stadtrates wird der Vorschlag geäußert, diesen Zaun auf eine Höhe von<br />
1,20 m zu begrenzen, da in dieser Höhe im gleichen Bebauungsplan schon eine isolierte Befreiung<br />
ausgesprochen wurde. Es kommt zu einer kurzen Diskussion in welcher erkennbar ist,<br />
dass einige Stadträte mit der beantragten Höhe von 1,43 m leben könnten.<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss nimmt den Antrag auf isolierte Befreiung zur Kenntnis<br />
<strong>und</strong> lehnt diesen mit 4:7 Stimmen ab, stellt jedoch bei einer max. Zaunhöhe von 1,20 m<br />
eine Genehmigung in Aussicht.<br />
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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />
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Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:4 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0 Anwesend waren: 11<br />
Bebauungsplan Nr. 42 "Östlich <strong>des</strong> Quellenwegs" Würdigung der Stellungnahmen der<br />
Öffentlichkeit sowie der Behörden <strong>und</strong> Satzungsbeschluss (Vorberatung)<br />
Der Stadtrat hat in der <strong>Sitzung</strong> vom 21.03.2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 42“ Östlich<br />
der Quellenwegs“ für die Gr<strong>und</strong>stücke Fl.-Nr. 496/2 <strong>und</strong> 496/4 jeweils der Gemarkung<br />
Töging a. Inn, Erhartinger Straße 113, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a <strong>Bau</strong>GB aufzustellen.<br />
Weiterhin hat er den Bebauungsplanentwurf mit Begründung vom 27.02.2012 gebilligt.<br />
Diese Fassung wurde im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 <strong>Bau</strong>GB in<br />
der Zeit vom 30.03.2012 bis 30.04.2012 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt <strong>und</strong> somit der<br />
Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahmen gegeben. Es sind keine Stellungnahmen im<br />
Rahmen dieser Beteiligung eingegangen.<br />
Die Beteiligung der Behörden <strong>und</strong> sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 <strong>Bau</strong>GB<br />
erfolgte mit Schreiben vom 23.03.2012. Lediglich Kreisbrandrat Werner Huber wurde mit<br />
Schreiben vom 28.03.2012 beteiligt. Den Beteiligten wurde bis zum 30.04.2012 Zeit gegeben<br />
eine Stellungnahme abzugeben. Beteiligt, aber keine Stellungnahme abgegeben hat das Vermessungs<strong>am</strong>t<br />
Mühldorf a. Inn, das Bayerische Lan<strong>des</strong><strong>am</strong>t für Denkmalpflege <strong>und</strong> die strotög<br />
GmbH Strom für Töging.<br />
Da die Aufstellung im beschleunigten Verfahren erfolgt, wurde von der Möglichkeit Gebrauch<br />
gemacht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit <strong>und</strong> der Behörden <strong>und</strong> sonstiger Träger<br />
Öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 <strong>Bau</strong>GB bzw. § 4 Abs. 1 <strong>Bau</strong>GB zu verzichten.<br />
Der Verfasser <strong>des</strong> Bebauungsplanentwurfs, Herr Sebastian Straßer von der Verwaltung, hat<br />
folgenden Abwägungsvorschlag erstellt:<br />
1. Kommunale Energienetze Inn-Salzach GmbH :<br />
Keine Einwände.<br />
2. Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH<br />
Hinweis auf Kabelbestand im Norden, dem wird Rechnung getragen indem hier ein öffentlicher<br />
Weg ausgewiesen wird.<br />
3. Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH:<br />
Hinweis auf Kabelbestand im Norden, dem wird Rechnung getragen indem hier ein öffentlicher<br />
Weg ausgewiesen wird.<br />
4. Regionaler Planungsverband Südostoberbayern:<br />
Keine Einwände.<br />
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5. Kreisbrandinspektion Landkreis Altötting:<br />
„…sollte an deren Ende ein Wendeh<strong>am</strong>mer eingeplant werden, um den Einsatzfahrzeugen<br />
ein längeres Rückwärtsfahren zu ersparen…“<br />
Die private Einfahrt ist 3,75 m breit <strong>und</strong> somit gut befahrbar. Ein Wendeh<strong>am</strong>mer verschwendet<br />
sehr viel Gr<strong>und</strong>stücksfläche <strong>und</strong> ist für die Erschließung der einzelnen Parzellen<br />
nicht nötig.<br />
6. Regierung von Oberbayern:<br />
Keine Einwände.<br />
7. Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t Traunstein:<br />
Keine Einwände.<br />
8. Landrats<strong>am</strong>t Altötting Sachgebiet 52 (Hochbau)<br />
„1. Die vorgesehene max. traufseitige Wandhöhe von 6,00 m wird für ungünstig gehalten,<br />
weil sie eine Bebauung mit zwei vollen Geschossen gerade nicht mehr zulässt. Es<br />
wird daher angeregt, eine maximale traufseitige Wandhöhe von 6,30 bis 6,50 m festzusetzten.“<br />
Die maximale Wandhöhe ist auf 6,30 m angehoben worden.<br />
„Darüber hinaus wird zur Vermeidung allzu großer Höhensprünge zwischen den einzelnen<br />
Gebäuden auch die Festsetzung einer Min<strong>des</strong>twandhöhe empfohlen.“<br />
Um auch eingeschossige barrierefreie Gebäude zu ermöglichen wird auf eine Min<strong>des</strong>twandhöhenfestsetzung<br />
verzichtet.<br />
„2. In den Festsetzungen müsste klargestellt werden, dass es sich bei der genannten<br />
„maximalen Wandhöhe“ um die „maximale traufseitige Wandhöhe“ handelt“<br />
Die textlichen Festsetzungen wurden dahingehend erweitert.<br />
„3. Es wird empfohlen, Dachneigung <strong>und</strong> Dachformen nicht in Abhängigkeit von der<br />
Wandhöhe festzulegen, sondern für das ges<strong>am</strong>te <strong>Bau</strong>gebiet in gleicher Weise zu regeln<br />
sowie die Bandbreite zulässiger Dachneigungen enger zu fassen (Vorschlag 24 – 32°).“<br />
Die Differenzierung der Wandhöhen <strong>und</strong> der Dachneigung wurde bewusst so gewählt,<br />
um bei Kniestockhäusern eine höher Dachneigung zu erlauben <strong>und</strong> bei höheren Häusern<br />
die Firsthöhe zu begrenzen. Die max. Dachneigung wurde auf 32° reduziert.<br />
„4. Im Interesse eines harmonischen Siedlungsbil<strong>des</strong> wird empfohlen, für Nebengebäude<br />
keine Flachdächer zuzulassen.“<br />
Um den <strong>Bau</strong>werbern auch kompakte <strong>und</strong> kostengünstige Fertiggaragen zu ermöglichen<br />
wird an dieser Festsetzung festgehalten.<br />
„5. Hinsichtlich der Farbe von Dacheindeckungen wird eine Konkretisierung <strong>und</strong> Einschränkung<br />
der zulässigen Farbpalette auf weniger kontrastreiche Farben empfohlen.<br />
Insbesondere sollte die Farbe „anthrazit“, die häufig mit nahezu „schwarz“ gleichgesetzt<br />
wird, nicht zugelassen werden. Eine Anbringung von Solaranlagen wäre beispielsweise<br />
auch bei rotbraunen oder graubraunen Dachdeckungen ohne gestalterische Probleme<br />
möglich. Darüber hinaus sollten glänzende Dachdeckungen generell ausgeschlossen<br />
werden.“<br />
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Im ersten Entwurf sind keine „anthrazit“ Töne erwähnt sondern nur Rot- <strong>und</strong> Grautöne<br />
somit entspricht die Festsetzung der Empfehlung. Ausgeschlossen wurden nun auch<br />
glänzende Dachdeckungen.<br />
„6. Nachdem die <strong>Bau</strong>grenzen sehr großzügig gefasst wurden, sollte eine Bebauung außerhalb<br />
der <strong>Bau</strong>zonen – zum Beispiel durch Garagengebäude – nicht mehr zugelassen<br />
werden. Bei der südwestlichen Parzelle sollte dann allerdings das <strong>Bau</strong>fenster auf das in<br />
der Planzeichnung vorgeschlagene Garagengebäude erweitert werden.“<br />
Um den <strong>Bau</strong>werbern die Möglichkeit zu geben Garagen <strong>und</strong> Nebengebäude an die<br />
Gr<strong>und</strong>stücksgrenze im Norden zu bauen wurde diese Festsetzung bewusst so gestaltet.<br />
„7. Um Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Straßenbil<strong>des</strong> möglichst zu vermeiden, sollten die <strong>Bau</strong>fenster<br />
an der Ost- <strong>und</strong> Westseite <strong>des</strong> <strong>Bau</strong>gebietes von den öffentlichen Verkehrsflächen<br />
abgerückt werden. Die würde dann auch eine Eingrünung entlang der jeweiligen<br />
Straße ermöglichen.“<br />
Die <strong>Bau</strong>grenzen wurden zur Erhartinger Straße <strong>und</strong> zum Quellenweg mit 3 m Abstand<br />
zur öffentlichen Straße hin ergänzt.<br />
„8. Unter einem „Zwerchgiebel“ wird üblicherweise ein quer zum Hauptdach verlaufender<br />
Dachaufbau, der in der Flucht mit der Gebäudeaußenwand steht, verstanden. In Festsetzung<br />
A. 4.4 dürfte jedoch ein aus der Außenwand hervortretender Quergiebel gemeint<br />
sein. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte daher die Formulierung entsprechend<br />
geändert werden.“<br />
Die Festsetzung wurde der Empfehlung entsprechend korrigiert.<br />
„9. Auch für die nicht straßenseitigen Einfriedungen sollten eine maximal zulässige Höhe<br />
vorgegeben werden (Vorschlag max. 1,00 – 1,2 m). Außerdem werden zusätzliche Festsetzungen<br />
zu Art/Material von Einfriedungen empfohlen.<br />
Die Festsetzung der Einfriedungen wurde korrigiert wobei Art/Material den <strong>Bau</strong>werbern<br />
überlassen bleiben sollte um Ihnen eine hohe Gestaltungsfreiheit zu gewähren.<br />
„10. Soweit Müllfahrzeuge die Erschließungsstraßen im <strong>Bau</strong>gebiet nicht befahren bzw.<br />
nicht befahren können, sollte an geeigneten Stellen Mülltonnenstandplätze für den Tag<br />
der Entleerung vorgesehen werden.“<br />
Die Privatstraße ist 3,75 m breit, daher kann ein Müllfahrzeug zu den Anliegern fahren.<br />
„11. Aufgr<strong>und</strong> einschlägiger negativer Erfahrungen wird empfohlen, in den Bebauungsplan<br />
auch Festsetzungen zur Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen oder Sonnenkollektoren<br />
aufzunehmen (Vorschlag: „Solaranlagen auf geneigten Dächern sind nur zulässig,<br />
wenn sie in die Dachfläche integriert oder parallel zu dieser in einem Abstand von max.<br />
20 cm – gemessen von Oberkante Dachfläche bis Oberkante Solaranlage – errichtet<br />
werden“). Falls trotz der in Punkt 4 geäußerten Bedenken auf Nebengebäude auch<br />
Flachdächer zugelassen werden sollten, wird eine ergänzende Regelung hinsichtlich der<br />
Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von Solaranlagen auf Flachdächern für erforderlich gehalten.“<br />
Beide Vorschläge wurden in die textlichen Festsetzungen aufgenommen.<br />
„12. Es wird empfohlen, die in der Begründung enthaltenen Hinweise in den Textblock<br />
<strong>des</strong> Bebauungsplans mit aufzunehmen.“<br />
Die Hinweise wurden in die textlichen Festsetzungen integriert.<br />
Seite 11
„13. Zur besseren Übersichtlichkeit sollte der Straßenn<strong>am</strong>e der Erhartinger Straße in die<br />
Planzeichnung eingetragen werden.“<br />
Der Straßenn<strong>am</strong>e wurde hinzugefügt.<br />
9. Landrats<strong>am</strong>t Altötting Sachgebiet 52 (Tiefbau)<br />
„Die Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr“ sollten beachtet werden. Für den privaten<br />
Wohnweg sollte ein Wendeplatz nach der RASt 06 errichtet werden. Die erforderlichen<br />
Sichtdreiecke sind einzuzeichnen.“<br />
Die private Einfahrt ist 3,75 m breit <strong>und</strong> somit gut befahrbar. Ein Wendeh<strong>am</strong>mer verschwendet<br />
sehr viel Gr<strong>und</strong>stücksfläche <strong>und</strong> ist für die Erschließung der einzelnen Parzellen<br />
nicht nötig. Die Sichtdreiecke würden ergänzt.<br />
10. Landrats<strong>am</strong>t Altötting Sachgebiet 53 (Landschaftspflege, Grünordnung <strong>und</strong> Gartenbau)<br />
„Unter Punkt 2 Grünordnung sollten noch mit aufgenommen werden, dass die Pflanzung<br />
von fremdländischen, exotischen Gehölzen, Gehölzen mit extremen Wuchsformen,<br />
Trauerformen, buntlaubigen <strong>und</strong> b<strong>und</strong>nadelige Gehölze nicht erlaubt ist.“<br />
Der Vorschlag wurde eingearbeitet.<br />
11. Landrats<strong>am</strong>t Altötting Immissionsschutzgesetzt:<br />
Keine Einwände.<br />
12. Landrats<strong>am</strong>t Altötting Naturschutzfachliche Stellungnahme:<br />
„Zu 5. Gestaltung der Einfriedung sollte Folgen<strong>des</strong> ergänzt werden: Zwischen Unterkante<br />
Einfriedung <strong>und</strong> Oberkante natürliches Gelände ist überall ein Abstand von mind. 10<br />
cm einzuhalten (Tierwanderungen). Zur Pflanzliste: die Robinie – Robinia pseudoacacia<br />
ist ein Neophyt <strong>und</strong> sollte <strong>des</strong>halb nicht verwendet werden. Sie soll au der Pflanzliste<br />
gestrichen werden.“<br />
Beide Vorschläge wurden umgesetzt.<br />
Von einer erneuten Beteiligung kann abgesehen werden, da der Entwurf nach Auslegung nur in<br />
Punkten geändert worden ist, zu denen die betroffenen Bürger sowie die Träger öffentlicher<br />
Belange zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme hatten <strong>und</strong> die entweder auf ausdrücklichen<br />
Vorschlag beruhen, auch Dritte nicht abwägungsrelevant berühren, oder nur eine Klarstellung<br />
von im ausgelegten Entwurf bereits enthaltenen Festsetzungen bedeuten.<br />
Aus den Reihen <strong>des</strong> Stadtrates wird die Breite <strong>des</strong> privaten Wohnweges von 3,75 m angesprochen,<br />
welche als zu schmal erachtet wird. Hierzu wird jedoch entgegnet, dass diese Breite ausreichend<br />
ist <strong>und</strong> dadurch ein Parken auf diesem Weg verhindert wird. Zwar lässt er keinen Begegnungsverkehr<br />
zu, was aber bei der überschaubaren Zahl an Anwohnern organisatorisch in<br />
den Griff zu bekommen sein sollte.<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die Abwägung von<br />
der <strong>Bau</strong>verwaltung anzunehmen <strong>und</strong> den Bebauungsplanentwurf entsprechend zu ändern.<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, diesen geänderten<br />
Bebauungsplanentwurf als Satzung zu beschließen.<br />
Seite 12
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, auf Gr<strong>und</strong> der lediglich<br />
geringfügigen Änderungen auf eine erneute Auslegung <strong>des</strong>, wegen der Abwägung<br />
geänderten Bebauungsplanes, zu verzichten.<br />
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SITZUNG DES BAU- UND UMWELTAUSSCHUSSES<br />
DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />
____________________________________________________________<br />
Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:5 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0 Anwesend waren: 11<br />
9. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans im Bereich <strong>des</strong> Bebauungsplans Nr. 34 1. BA<br />
"Gewerbegebiet Ost" im vereinfachten Verfahren nach § 13 <strong>Bau</strong>GB (Vorberatung)<br />
Die Firma Schwabo Autoglas, Geschäftsführer Oliver Höhn, beabsichtigt, ihr bestehen<strong>des</strong> Gewerbe<br />
auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 1982/11 der Gemarkung Töging a. Inn, Winhöringer Straße<br />
20, nach Süden auf einen Teil <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks Fl.-Nr. 772 der Gemarkung Töging a. Inn zu<br />
erweitern. Hierzu soll die westliche Grenze <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks Fl.-Nr. 1982/11 der Gemarkung<br />
Töging a. Inn bis zur südlichen Grenze <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks Fl.-Nr. 772 der Gemarkung Töging a.<br />
Inn weitergezogen werden, was eine Fläche von ca. 2.000 m² ergibt.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist es notwendig den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Die<br />
geplante Änderungsbereich ist momentan als Fläche für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan<br />
ausgewiesen, notwendig ist eine Änderung in ein Gewerbegebiet nach § 8 <strong>Bau</strong>NVO.<br />
Es wäre zweckmäßig, wenn diese Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 <strong>Bau</strong>GB erfolgen<br />
würde.<br />
Da ebenfalls der Bebauungsplan Nr. 34, 1. <strong>Bau</strong>abschnitt „Gewerbegebiet Ost“ erweitert bzw.<br />
erstmals geändert wird, sollten die <strong>Bau</strong>leitplanverfahren im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3<br />
<strong>Bau</strong>GB erfolgen.<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die 9. Änderung <strong>des</strong><br />
Flächennutzungsplanes, wie oben beschrieben, zu beschließen.<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die 9. Änderung <strong>des</strong><br />
Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 <strong>Bau</strong>GB durchzuführen.<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die 9. Änderung <strong>des</strong><br />
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 <strong>Bau</strong>GB mit der 1. Änderung<br />
<strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 34, 1. <strong>Bau</strong>abschnitt „Gewerbegebiet Ost“ durchzuführen.<br />
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SITZUNG DES BAU- UND UMWELTAUSSCHUSSES<br />
DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />
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Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:6 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 10 Nein 0 Anwesend waren: 1<br />
Aufstellungsbeschluss über die Änderung <strong>des</strong> Bebauungsplan Nr. 34 1. BA "Gewerbegebiet<br />
Ost" im vereinfachten Verfahren nach § 13 <strong>Bau</strong>GB (Vorberatung)<br />
Die Firma Schwabo Autoglas, Geschäftsführer Oliver Höhn, beabsichtigt, ihr bestehen<strong>des</strong> Gewerbe<br />
auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 1982/11 der Gemarkung Töging a. Inn, Winhöringer Straße<br />
20, nach Süden auf einen Teil <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks Fl.-Nr. 772 der Gemarkung Töging a. Inn zu<br />
erweitern. Hierzu soll die westliche Grenze <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks Fl.-Nr. 1982/11 der Gemarkung<br />
Töging a. Inn bis zur südlichen Grenze <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks Fl.-Nr. 772 der Gemarkung Töging a.<br />
Inn weitergezogen werden, was eine Fläche von ca. 2.000 m² ergibt.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist es notwendig durch einen Bebauungsplan <strong>Bau</strong>recht auf diesem Gr<strong>und</strong>stück<br />
zu schaffen. Am zweckmäßigsten erscheint die Erweiterung bzw. 1. Änderung <strong>des</strong> bereits<br />
bestehenden Bebauungsplanes Nr. 34, 1. <strong>Bau</strong>abschnitt „Gewerbegebiet Ost“ im vereinfachten<br />
Verfahren nach § 13 <strong>Bau</strong>GB.<br />
Da ebenfalls eine Flächennutzungsplanänderung notwendig ist, sollten die <strong>Bau</strong>leitplanverfahren<br />
im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 <strong>Bau</strong>GB erfolgen.<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, den Bebauungsplan<br />
Nr. 34, 1. <strong>Bau</strong>abschnitt, „Gewerbegebiet Ost“ zu erweitern bzw. erstmals zu ändern <strong>und</strong><br />
somit für die oben beschriebene Teilfläche <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks Fl.-Nr. 772 der Gemarkung<br />
Töging a. Inn <strong>Bau</strong>recht zu schaffen.<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die 1. Änderung <strong>des</strong><br />
Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 <strong>Bau</strong>GB durchzuführen.<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig die 1. Änderung <strong>des</strong><br />
Bebauungsplanes <strong>und</strong> die 9. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren<br />
nach § 8 Abs. 3 <strong>Bau</strong>GB durchzuführen.<br />
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SITZUNG DES BAU- UND UMWELTAUSSCHUSSES<br />
DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />
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Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:7.1 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0 Anwesend waren: 11<br />
Nachträge Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zu informellen <strong>Bau</strong>anfragen<br />
Errichtung eines Wohnhauses <strong>am</strong> Lärchenweg 5 a durch Marco Heinrich<br />
Herr Marco Heinrich beabsichtigt, auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 1295/6 der Gemarkung Töging a.<br />
Inn, Lärchenweg 5 a, ein Wohnhaus zu errichten. Hierzu stellt er eine informelle <strong>Bau</strong>anfrage.<br />
Das Haus misst 12,00 m x 8,99 m <strong>und</strong> besitzt einen Dachvorsprung von 0,75 m. Die Wandhöhe<br />
beträgt ca. 5,50 m <strong>und</strong> es ist ein Walmdach mit einer zusätzlichen Maximalhöhe von 2,50 m<br />
geplant. Direkt an die westliche Gr<strong>und</strong>stücksgrenze soll ein ca. 6,00 m x 7,00 m großer Carport<br />
mit einer Wandhöhe von ca. 2,50 m <strong>und</strong> einem Walmdach mit einer Höhe von 1,50 m errichtet<br />
werden.<br />
Das Gr<strong>und</strong>stück liegt im Geltungsbereich der Ortsabr<strong>und</strong>ungssatzung der Stadt Töging a. Inn<br />
für das Gebiet südlich der Mühldorfer Straße <strong>und</strong> östlich <strong>des</strong> Lärchenwegs <strong>und</strong> muss <strong>des</strong>halb<br />
als <strong>Bau</strong>vorhaben innerhalb eines im Zus<strong>am</strong>menhang bebauten Ortsteiles angesehen werden.<br />
Dem Vorhaben könnte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, da es sich nach Art <strong>und</strong><br />
Maß der baulichen Nutzung, der <strong>Bau</strong>weise <strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>stücksfläche die überbaut werden<br />
soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert ist <strong>und</strong> das<br />
Ortsbild nicht beeinträchtigt.<br />
Das Gr<strong>und</strong>stück ist an die städtische Wasserversorgung <strong>und</strong> Kanalisation angeschlossen.<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss nimmt die informelle <strong>Bau</strong>anfrage zur Kenntnis <strong>und</strong> stellt<br />
einstimmig die Erteilung <strong>des</strong> gemeindlichen Einvernehmen für dieses <strong>Bau</strong>vorhaben in<br />
Aussicht.<br />
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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />
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Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:7.2 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0 Anwesend waren: 11<br />
Nachträge<br />
Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung zu <strong>Bau</strong>anträgen<br />
Abriss <strong>des</strong> bestehenden Wohnhauses <strong>und</strong> Wiedererrichtung eines Einf<strong>am</strong>ilienwohnhauses<br />
mit Carport als Ersatzbau an der Pettenkofer Straße 21 durch Ingrid Brandhuber<br />
Frau Ingrid Brandhuber beabsichtigt, auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 970/11 der Gemarkung Töging<br />
a. Inn, Pettenkoferstraße 21, den Abriss <strong>des</strong> bestehenden Wohnhauses <strong>und</strong> die Wiedererrichtung<br />
eines Einf<strong>am</strong>ilienhauses mit Carport als Ersatzbau. Die bestehende Garage bleibt erhalten.<br />
Das Gebäude, das abgerissen werden soll, wurde im Jahr 1951 genehmigt. Dieses bestand aus<br />
einem Keller- <strong>und</strong> Erdgeschoss sowie einem nicht ausgebauten Obergeschoss. Es misst 8,22<br />
m x 8,72 m mit einem 5,87 m x 3,50 m großen Anbau im Westen, in dem sich die Waschküche<br />
<strong>und</strong> ein Raum für Kleintiere befanden/befinden.<br />
Der erdgeschossige <strong>Bau</strong> misst 12,000 m x 12,625 m mit einem 3,375 m x 6,500 m Vorbau als<br />
Quergiebel im Süden. Die geplante Wandhöhe <strong>des</strong> Wohnhauses beträgt 3,000 m. Der Carport<br />
ist im Norden <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks geplant <strong>und</strong> schließt sich an den Dachvorsprung <strong>des</strong> Hauptgebäu<strong>des</strong><br />
an. Der Stellplatz, welcher mit einem Pultdacht überdeckt ist, das sich ungefähr der<br />
Dachneigung <strong>des</strong> Hauptgebäu<strong>des</strong> anpasst, misst ca. 6,3 m x 2,6 m.<br />
Das <strong>Bau</strong>vorhaben liegt innerhalb eines im Zus<strong>am</strong>menhang bebauten Ortsteiles <strong>und</strong> fügt sich in<br />
die Eigenart der näheren Umgebung ein.<br />
Dem Vorhaben kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, da es sich nach Art <strong>und</strong><br />
Maß der baulichen Nutzung, der <strong>Bau</strong>weise <strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>stücksfläche, die überbaut werden<br />
soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert ist <strong>und</strong> es das<br />
Ortsbild nicht beeinträchtigt.<br />
Das Gr<strong>und</strong>stück ist an die städtische Wasserversorgung <strong>und</strong> Kanalisation angeschlossen.<br />
Niederschlagswässer dürfen nicht in die städtische Kanalisation eingeleitet werden; diese sind<br />
auf dem eigenen Gr<strong>und</strong>stück zu versickern.<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss nimmt den <strong>Bau</strong>antrag zur Kenntnis <strong>und</strong> erteilt das gemeindliche<br />
Einvernehmen einstimmig.<br />
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Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:8.1 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja - Nein - Anwesend waren: 11<br />
Wünsche, Anregungen <strong>und</strong> Informationen<br />
Sommerpause <strong>des</strong> Kegelstüberls<br />
Erster Bürgermeister Krebes informiert die <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschussmitglieder darüber, dass<br />
die Kegelbahn sich derzeit schon in der Sanierung befindet <strong>und</strong> ein neues Deckensystem mit<br />
neuer Beleuchtung <strong>und</strong> Musikbeschallung installiert wird. Die Bahnen werden im nächsten<br />
Schritt dann erneuert. Die Kegelbahn ist für Privatkegler somit bis Ende August nicht verfügbar,<br />
wird aber dann höchst attraktiv im neuen Erscheinungsbild wieder öffnen.<br />
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Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:8.2 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja - Nein - Anwesend waren: 11<br />
Wünsche, Anregungen <strong>und</strong> Informationen<br />
Bäume an der Hauptstraße 7<br />
Stadtrat Lehner kritisiert die Entfernung der Bäume auf dem Gr<strong>und</strong>stück der Hauptstraße 7,<br />
welche im rechtsgültigen Bebauungsplan festgesetzt sind. Er geht davon aus, dass diese wieder<br />
gepflanzt werden <strong>und</strong> bittet die Verwaltung eine zeitnahe Neupflanzung herzuführen.<br />
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Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:8.3 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja - Nein - Anwesend waren: 11<br />
Wünsche, Anregungen <strong>und</strong> Informationen<br />
Einfassung <strong>des</strong> Spielplatzes <strong>am</strong> Beethovenheim<br />
Stadtrat Lehner äußert die Bitte an die Verwaltung zeitnah eine Einfassung zwischen der Zufahrt<br />
<strong>am</strong> Beethovenheim <strong>und</strong> dem dortigen Spielplatz installieren zu lassen um das Parken auf<br />
der Grünfläche zu verhindern. Auch fehle es an Sand, welcher unter den Spielgeräten ist, diesen<br />
sollte der <strong>Bau</strong>hof zeitnah ergänzen.<br />
In diesem Zuge spricht er noch an, dass z.B. an der Dornbergstraße eine Mutter die Bitte geäußert<br />
habe, dass der Spielplatz in seiner jetzigen Form gut gelungen sei, es fehle jedoch eine<br />
Schaukel für ältere Kinder.<br />
Die Verwaltung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.<br />
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Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:8.4 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja - Nein - Anwesend waren: 11<br />
Wünsche, Anregungen <strong>und</strong> Informationen<br />
Verkehrsspiegel an der Flemmingstraße<br />
Stadtrat Grünfelder weist darauf hin, dass der Verkehrsspiegel an der Flemmingstraße blind sei<br />
<strong>und</strong> dieser zu erneuern ist.<br />
Die Verwaltung nimmt dies zur Kenntnis.<br />
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Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:8.5 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja - Nein - Anwesend waren: 11<br />
Wünsche, Anregungen <strong>und</strong> Informationen<br />
Gr<strong>und</strong>stücke gegenüber <strong>des</strong> Friedhofs<br />
Stadtrat Pfrombeck stellt die Frage, wie es mit dem verkauften Gr<strong>und</strong>stück gegenüber <strong>des</strong><br />
Friedhofs weitergeht, ob man hier nicht demnächst einen Bebauungsplan aufstellen oder erweitern<br />
müsse?<br />
Hierzu erläutert Erster Bürgermeister Krebes, dass dieses Gr<strong>und</strong>stück noch nicht verkauft ist<br />
<strong>und</strong> hier derzeit die Planungen <strong>und</strong> Vorgehensweisen für die Schaffung einer Wohnbebauung<br />
mit dem Landrats<strong>am</strong>t <strong>und</strong> dem Käufer sowie einem Architekten laufen.<br />
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Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:8.6 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja - Nein - Anwesend waren: 11<br />
Wünsche, Anregungen <strong>und</strong> Informationen<br />
<strong>Bau</strong>beginn <strong>des</strong> Citycenters<br />
Stadtrat Ortmeier erk<strong>und</strong>igt sich, ob nun das Citycenter gebaut wird, da dort aktuell Erdarbeiten<br />
stattfinden.<br />
Hierzu erläutert Erster Bürgermeister Krebes, dass der <strong>Bau</strong> nun begonnen habe <strong>und</strong> die Belegung<br />
<strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> größtenteils dem betreuten Wohnen dienen werde.<br />
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DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />
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Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:8.7 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja - Nein - Anwesend waren: 11<br />
Wünsche, Anregungen <strong>und</strong> Informationen<br />
Straßenbauarbeiten an der Dortm<strong>und</strong>er- <strong>und</strong> Breslauer Straße<br />
Stadtrat Ortmeier erk<strong>und</strong>igt sich nach dem Fortschritt der Straßenbauarbeiten an der Dortm<strong>und</strong>er<br />
Straße <strong>und</strong> an der Breslauer Straße.<br />
Hierzu erläutert Herr Straßer von der Verwaltung, dass die neue Wasserleitung an der Dortm<strong>und</strong>er<br />
Straße verlegt ist <strong>und</strong> die neuen Hausanschlüsse noch herzustellen sind. Im Anschluss<br />
werden die Pflaster- <strong>und</strong> Asphaltarbeiten stattfinden. Die Arbeiten an der Breslauer Straße werden<br />
derzeit ausgeführt <strong>und</strong> wohl zeitnah abgeschlossen werden können.<br />
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