Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.05.2012
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.05.2012
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5. Kreisbrandinspektion Landkreis Altötting:<br />
„…sollte an deren Ende ein Wendeh<strong>am</strong>mer eingeplant werden, um den Einsatzfahrzeugen<br />
ein längeres Rückwärtsfahren zu ersparen…“<br />
Die private Einfahrt ist 3,75 m breit <strong>und</strong> somit gut befahrbar. Ein Wendeh<strong>am</strong>mer verschwendet<br />
sehr viel Gr<strong>und</strong>stücksfläche <strong>und</strong> ist für die Erschließung der einzelnen Parzellen<br />
nicht nötig.<br />
6. Regierung von Oberbayern:<br />
Keine Einwände.<br />
7. Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t Traunstein:<br />
Keine Einwände.<br />
8. Landrats<strong>am</strong>t Altötting Sachgebiet 52 (Hochbau)<br />
„1. Die vorgesehene max. traufseitige Wandhöhe von 6,00 m wird für ungünstig gehalten,<br />
weil sie eine Bebauung mit zwei vollen Geschossen gerade nicht mehr zulässt. Es<br />
wird daher angeregt, eine maximale traufseitige Wandhöhe von 6,30 bis 6,50 m festzusetzten.“<br />
Die maximale Wandhöhe ist auf 6,30 m angehoben worden.<br />
„Darüber hinaus wird zur Vermeidung allzu großer Höhensprünge zwischen den einzelnen<br />
Gebäuden auch die Festsetzung einer Min<strong>des</strong>twandhöhe empfohlen.“<br />
Um auch eingeschossige barrierefreie Gebäude zu ermöglichen wird auf eine Min<strong>des</strong>twandhöhenfestsetzung<br />
verzichtet.<br />
„2. In den Festsetzungen müsste klargestellt werden, dass es sich bei der genannten<br />
„maximalen Wandhöhe“ um die „maximale traufseitige Wandhöhe“ handelt“<br />
Die textlichen Festsetzungen wurden dahingehend erweitert.<br />
„3. Es wird empfohlen, Dachneigung <strong>und</strong> Dachformen nicht in Abhängigkeit von der<br />
Wandhöhe festzulegen, sondern für das ges<strong>am</strong>te <strong>Bau</strong>gebiet in gleicher Weise zu regeln<br />
sowie die Bandbreite zulässiger Dachneigungen enger zu fassen (Vorschlag 24 – 32°).“<br />
Die Differenzierung der Wandhöhen <strong>und</strong> der Dachneigung wurde bewusst so gewählt,<br />
um bei Kniestockhäusern eine höher Dachneigung zu erlauben <strong>und</strong> bei höheren Häusern<br />
die Firsthöhe zu begrenzen. Die max. Dachneigung wurde auf 32° reduziert.<br />
„4. Im Interesse eines harmonischen Siedlungsbil<strong>des</strong> wird empfohlen, für Nebengebäude<br />
keine Flachdächer zuzulassen.“<br />
Um den <strong>Bau</strong>werbern auch kompakte <strong>und</strong> kostengünstige Fertiggaragen zu ermöglichen<br />
wird an dieser Festsetzung festgehalten.<br />
„5. Hinsichtlich der Farbe von Dacheindeckungen wird eine Konkretisierung <strong>und</strong> Einschränkung<br />
der zulässigen Farbpalette auf weniger kontrastreiche Farben empfohlen.<br />
Insbesondere sollte die Farbe „anthrazit“, die häufig mit nahezu „schwarz“ gleichgesetzt<br />
wird, nicht zugelassen werden. Eine Anbringung von Solaranlagen wäre beispielsweise<br />
auch bei rotbraunen oder graubraunen Dachdeckungen ohne gestalterische Probleme<br />
möglich. Darüber hinaus sollten glänzende Dachdeckungen generell ausgeschlossen<br />
werden.“<br />
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