Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.05.2012
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SITZUNG DES BAU- UND UMWELTAUSSCHUSSES<br />
DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />
____________________________________________________________<br />
Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:2.4 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0 Anwesend waren: 11<br />
Errichtung einer Werbetafel an der Amperstraße 13 durch die Sorores GmbH<br />
Die Sorores GmbH beantragt die Genehmigung, der sich auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 1963/23<br />
der Gemarkung Töging a. Inn, Amperstraße 13, befindliche Werbetafel.<br />
Die beleuchtete Werbetafel misst 4,63 m x 3,00 m <strong>und</strong> ist östlich an das Gebäude angebaut.<br />
Sie ist beidseitig bedruckt, so dass sie von Westen her von der Weichselstraße <strong>und</strong> von Osten<br />
her von der Autobahn A 94 eingesehen werden kann. Da die Rekl<strong>am</strong>e in die freie Landschaft<br />
wirkt, ist sie nicht verfahrensfrei <strong>und</strong> bedarf daher einer <strong>Bau</strong>genehmigung.<br />
Nach Stellungnahme der Sorores GmbH, war die Werbetafel von vornherein geplant <strong>und</strong> auch<br />
in den Planvorentwürfen <strong>des</strong> Hallenbauers enthalten. Das Ingenieurbüro hat anscheinend übersehen,<br />
das Schild aus den zur Verfügung gestellten Plänen <strong>des</strong> Hallenbauers zu übernehmen,<br />
weshalb es nicht Bestandteil der Genehmigung war. Das Landrats<strong>am</strong>t fordert nun eine nachträgliche<br />
Genehmigung.<br />
Das <strong>Bau</strong>vorhaben liegt im Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 12, 2. <strong>Bau</strong>abschnitt „Gewerbegebiet<br />
Weichselstraße“ <strong>und</strong> stimmt mit <strong>des</strong>sen Festsetzungen nicht überein.<br />
Laut Bebauungsplan ist nur eine Werbeanlage je Gebäude, die mit dem <strong>Bau</strong>werk fest verb<strong>und</strong>en<br />
ist, zulässig. Diese Werbeanlage darf nicht größer als 3,00 m² sein. Die Oberkannte der<br />
Dachkannte darf auf keinen Fall überschritten werden.<br />
Nicht zugelassen sind unter anderen beleuchtete Werbeanlagen, die in die freie Landschaft<br />
wirken.<br />
Zu den oben genannten, notwendigen Befreiungen kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt<br />
werden, da die Gr<strong>und</strong>züge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich<br />
vertretbar <strong>und</strong> auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen<br />
vereinbar ist.<br />
Aus den Reihen der Stadträte wird erwähnt, dass man sich mittlerweile an die Werbetafel gewöhnt<br />
hat <strong>und</strong> diese schon zum Aushängeschild für Töging geworden ist, da das Unternehmen<br />
überregional bekannt sei.<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss nimmt den <strong>Bau</strong>antrag zur Kenntnis <strong>und</strong> erteilt das gemeindliche<br />
Einvernehmen zu den notwendigen Befreiungen <strong>und</strong> den <strong>Bau</strong>antrag einstimmig.<br />
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