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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.05.2012

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SITZUNG DES BAU- UND UMWELTAUSSCHUSSES<br />

DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />

____________________________________________________________<br />

Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Beschluss Nr.:2.4 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0 Anwesend waren: 11<br />

Errichtung einer Werbetafel an der Amperstraße 13 durch die Sorores GmbH<br />

Die Sorores GmbH beantragt die Genehmigung, der sich auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 1963/23<br />

der Gemarkung Töging a. Inn, Amperstraße 13, befindliche Werbetafel.<br />

Die beleuchtete Werbetafel misst 4,63 m x 3,00 m <strong>und</strong> ist östlich an das Gebäude angebaut.<br />

Sie ist beidseitig bedruckt, so dass sie von Westen her von der Weichselstraße <strong>und</strong> von Osten<br />

her von der Autobahn A 94 eingesehen werden kann. Da die Rekl<strong>am</strong>e in die freie Landschaft<br />

wirkt, ist sie nicht verfahrensfrei <strong>und</strong> bedarf daher einer <strong>Bau</strong>genehmigung.<br />

Nach Stellungnahme der Sorores GmbH, war die Werbetafel von vornherein geplant <strong>und</strong> auch<br />

in den Planvorentwürfen <strong>des</strong> Hallenbauers enthalten. Das Ingenieurbüro hat anscheinend übersehen,<br />

das Schild aus den zur Verfügung gestellten Plänen <strong>des</strong> Hallenbauers zu übernehmen,<br />

weshalb es nicht Bestandteil der Genehmigung war. Das Landrats<strong>am</strong>t fordert nun eine nachträgliche<br />

Genehmigung.<br />

Das <strong>Bau</strong>vorhaben liegt im Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 12, 2. <strong>Bau</strong>abschnitt „Gewerbegebiet<br />

Weichselstraße“ <strong>und</strong> stimmt mit <strong>des</strong>sen Festsetzungen nicht überein.<br />

Laut Bebauungsplan ist nur eine Werbeanlage je Gebäude, die mit dem <strong>Bau</strong>werk fest verb<strong>und</strong>en<br />

ist, zulässig. Diese Werbeanlage darf nicht größer als 3,00 m² sein. Die Oberkannte der<br />

Dachkannte darf auf keinen Fall überschritten werden.<br />

Nicht zugelassen sind unter anderen beleuchtete Werbeanlagen, die in die freie Landschaft<br />

wirken.<br />

Zu den oben genannten, notwendigen Befreiungen kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt<br />

werden, da die Gr<strong>und</strong>züge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich<br />

vertretbar <strong>und</strong> auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen<br />

vereinbar ist.<br />

Aus den Reihen der Stadträte wird erwähnt, dass man sich mittlerweile an die Werbetafel gewöhnt<br />

hat <strong>und</strong> diese schon zum Aushängeschild für Töging geworden ist, da das Unternehmen<br />

überregional bekannt sei.<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss nimmt den <strong>Bau</strong>antrag zur Kenntnis <strong>und</strong> erteilt das gemeindliche<br />

Einvernehmen zu den notwendigen Befreiungen <strong>und</strong> den <strong>Bau</strong>antrag einstimmig.<br />

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