24.12.2012 Aufrufe

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.05.2012

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.05.2012

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.05.2012

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

SITZUNG DES BAU- UND UMWELTAUSSCHUSSES<br />

DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />

____________________________________________________________<br />

Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Beschluss Nr.:2.1 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0 Anwesend waren: 11<br />

Umbau <strong>und</strong> Erweiterung einer Doppelhaushälfte in der Wilhelm-Fulda-Str. 19 durch<br />

Angelika <strong>und</strong> Rudolf Funk<br />

Herr <strong>und</strong> Frau Rudolf <strong>und</strong> Angelika Funk beabsichtigen, auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 807/62 der<br />

Gemarkung Töging a. Inn, Wilhelm-Fulda-Straße 19, 84513 Töging a. Inn, den Umbau <strong>und</strong> Erweiterung<br />

einer Doppelhaushälfte.<br />

Der Anbau an das bestehende Haus misst 11,48 m x 5,72 m <strong>und</strong> wird östlich an das bestehende<br />

Gebäude angebaut. Die Firstrichtung verläuft im Gegensatz zum bestehenden Gebäude<br />

nicht von Ost nach West, sondern in Nord-Süd-Richtung. Die bestehende Garage an der Ostgrenze<br />

soll abgebrochen <strong>und</strong> dafür eine 5,915 m x 5,915 m große neue Garage errichtet werden.<br />

Das <strong>Bau</strong>vorhaben liegt im Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 1 „für das Gebiet Weichselstraße<br />

– Bun<strong>des</strong>bahn – Wolfgang-Leeb-Straße“ <strong>und</strong> stimmt mit <strong>des</strong>sen Festsetzungen nicht<br />

überein.<br />

Die Garage soll außerhalb der hierfür vorgesehenen <strong>Bau</strong>grenze <strong>und</strong> nicht auf der zwingenden<br />

<strong>Bau</strong>linie errichtet werden. Die Firstrichtung verläuft von Nord nach Süd <strong>und</strong> somit nicht von Ost<br />

nach West, wie im Bebauungsplan vorgesehen. Der Anbau besteht aus Erdgeschoss, Obergeschoss<br />

<strong>und</strong> einem Kniestockgeschoss. Auf dem <strong>Bau</strong>gr<strong>und</strong>stück ist jedoch eine <strong>Bau</strong>weise mit<br />

Erd- <strong>und</strong> Obergeschoss vorgeschrieben. Eine Flachdachgarage, wie geplant, ist unzulässig.<br />

Der Anbau überschreitet mit einer Dachneigung von 30° bzw. einer Traufhöhe von 7,36 m die<br />

Festsetzungen <strong>des</strong> Bebauungsplanes von maximal 24° bzw. 6,50 m. Hiervon sind Befreiungen<br />

von den Festsetzungen <strong>des</strong> Bebauungsplanes notwendig.<br />

Den oben genannten notwendigen Befreiungen kann das gemeindlich Einvernehmen erteilt<br />

werden, da die Gr<strong>und</strong>züge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich<br />

vertretbar <strong>und</strong> auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen<br />

vereinbar ist.<br />

Das Gr<strong>und</strong>stück ist an die städtische Wasserversorgung <strong>und</strong> Kanalisation angeschlossen.<br />

Niederschlagswässer dürfen nicht in die städtische Kanalisation eingeleitet werden; diese sind<br />

auf dem eigenen Gr<strong>und</strong>stück zu versickern.<br />

In einer kurzen Diskussion wird erwähnt, dass der Bebauungsplan schon sehr veraltet ist <strong>und</strong><br />

<strong>des</strong>halb die Befreiungen erteilt werden können.<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss nimmt den <strong>Bau</strong>antrag zur Kenntnis <strong>und</strong> erteilt das gemeindliche<br />

Einvernehmen hierzu <strong>und</strong> zu den oben genannten notwendigen Befreiungen<br />

einstimmig.<br />

Seite 4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!