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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.05.2012

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SITZUNG DES BAU- UND UMWELTAUSSCHUSSES<br />

DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />

____________________________________________________________<br />

Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Beschluss Nr.:5 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0 Anwesend waren: 11<br />

9. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans im Bereich <strong>des</strong> Bebauungsplans Nr. 34 1. BA<br />

"Gewerbegebiet Ost" im vereinfachten Verfahren nach § 13 <strong>Bau</strong>GB (Vorberatung)<br />

Die Firma Schwabo Autoglas, Geschäftsführer Oliver Höhn, beabsichtigt, ihr bestehen<strong>des</strong> Gewerbe<br />

auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 1982/11 der Gemarkung Töging a. Inn, Winhöringer Straße<br />

20, nach Süden auf einen Teil <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks Fl.-Nr. 772 der Gemarkung Töging a. Inn zu<br />

erweitern. Hierzu soll die westliche Grenze <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks Fl.-Nr. 1982/11 der Gemarkung<br />

Töging a. Inn bis zur südlichen Grenze <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks Fl.-Nr. 772 der Gemarkung Töging a.<br />

Inn weitergezogen werden, was eine Fläche von ca. 2.000 m² ergibt.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist es notwendig den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Die<br />

geplante Änderungsbereich ist momentan als Fläche für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan<br />

ausgewiesen, notwendig ist eine Änderung in ein Gewerbegebiet nach § 8 <strong>Bau</strong>NVO.<br />

Es wäre zweckmäßig, wenn diese Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 <strong>Bau</strong>GB erfolgen<br />

würde.<br />

Da ebenfalls der Bebauungsplan Nr. 34, 1. <strong>Bau</strong>abschnitt „Gewerbegebiet Ost“ erweitert bzw.<br />

erstmals geändert wird, sollten die <strong>Bau</strong>leitplanverfahren im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3<br />

<strong>Bau</strong>GB erfolgen.<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die 9. Änderung <strong>des</strong><br />

Flächennutzungsplanes, wie oben beschrieben, zu beschließen.<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die 9. Änderung <strong>des</strong><br />

Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 <strong>Bau</strong>GB durchzuführen.<br />

Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die 9. Änderung <strong>des</strong><br />

Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 <strong>Bau</strong>GB mit der 1. Änderung<br />

<strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 34, 1. <strong>Bau</strong>abschnitt „Gewerbegebiet Ost“ durchzuführen.<br />

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