Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.05.2012
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SITZUNG DES BAU- UND UMWELTAUSSCHUSSES<br />
DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />
____________________________________________________________<br />
Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:5 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 0 Anwesend waren: 11<br />
9. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans im Bereich <strong>des</strong> Bebauungsplans Nr. 34 1. BA<br />
"Gewerbegebiet Ost" im vereinfachten Verfahren nach § 13 <strong>Bau</strong>GB (Vorberatung)<br />
Die Firma Schwabo Autoglas, Geschäftsführer Oliver Höhn, beabsichtigt, ihr bestehen<strong>des</strong> Gewerbe<br />
auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 1982/11 der Gemarkung Töging a. Inn, Winhöringer Straße<br />
20, nach Süden auf einen Teil <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks Fl.-Nr. 772 der Gemarkung Töging a. Inn zu<br />
erweitern. Hierzu soll die westliche Grenze <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks Fl.-Nr. 1982/11 der Gemarkung<br />
Töging a. Inn bis zur südlichen Grenze <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks Fl.-Nr. 772 der Gemarkung Töging a.<br />
Inn weitergezogen werden, was eine Fläche von ca. 2.000 m² ergibt.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist es notwendig den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Die<br />
geplante Änderungsbereich ist momentan als Fläche für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan<br />
ausgewiesen, notwendig ist eine Änderung in ein Gewerbegebiet nach § 8 <strong>Bau</strong>NVO.<br />
Es wäre zweckmäßig, wenn diese Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 <strong>Bau</strong>GB erfolgen<br />
würde.<br />
Da ebenfalls der Bebauungsplan Nr. 34, 1. <strong>Bau</strong>abschnitt „Gewerbegebiet Ost“ erweitert bzw.<br />
erstmals geändert wird, sollten die <strong>Bau</strong>leitplanverfahren im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3<br />
<strong>Bau</strong>GB erfolgen.<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die 9. Änderung <strong>des</strong><br />
Flächennutzungsplanes, wie oben beschrieben, zu beschließen.<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die 9. Änderung <strong>des</strong><br />
Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 <strong>Bau</strong>GB durchzuführen.<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die 9. Änderung <strong>des</strong><br />
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 <strong>Bau</strong>GB mit der 1. Änderung<br />
<strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 34, 1. <strong>Bau</strong>abschnitt „Gewerbegebiet Ost“ durchzuführen.<br />
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