Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.05.2012
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SITZUNG DES BAU- UND UMWELTAUSSCHUSSES<br />
DER STADT TÖGING A. INN AM <strong>08.05.2012</strong><br />
____________________________________________________________<br />
Alle 11 Ausschussmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Beschluss Nr.:6 - Der Tagesordnungspunkt war öffentlich.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 10 Nein 0 Anwesend waren: 1<br />
Aufstellungsbeschluss über die Änderung <strong>des</strong> Bebauungsplan Nr. 34 1. BA "Gewerbegebiet<br />
Ost" im vereinfachten Verfahren nach § 13 <strong>Bau</strong>GB (Vorberatung)<br />
Die Firma Schwabo Autoglas, Geschäftsführer Oliver Höhn, beabsichtigt, ihr bestehen<strong>des</strong> Gewerbe<br />
auf dem Gr<strong>und</strong>stück Fl.-Nr. 1982/11 der Gemarkung Töging a. Inn, Winhöringer Straße<br />
20, nach Süden auf einen Teil <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks Fl.-Nr. 772 der Gemarkung Töging a. Inn zu<br />
erweitern. Hierzu soll die westliche Grenze <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks Fl.-Nr. 1982/11 der Gemarkung<br />
Töging a. Inn bis zur südlichen Grenze <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks Fl.-Nr. 772 der Gemarkung Töging a.<br />
Inn weitergezogen werden, was eine Fläche von ca. 2.000 m² ergibt.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist es notwendig durch einen Bebauungsplan <strong>Bau</strong>recht auf diesem Gr<strong>und</strong>stück<br />
zu schaffen. Am zweckmäßigsten erscheint die Erweiterung bzw. 1. Änderung <strong>des</strong> bereits<br />
bestehenden Bebauungsplanes Nr. 34, 1. <strong>Bau</strong>abschnitt „Gewerbegebiet Ost“ im vereinfachten<br />
Verfahren nach § 13 <strong>Bau</strong>GB.<br />
Da ebenfalls eine Flächennutzungsplanänderung notwendig ist, sollten die <strong>Bau</strong>leitplanverfahren<br />
im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 <strong>Bau</strong>GB erfolgen.<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, den Bebauungsplan<br />
Nr. 34, 1. <strong>Bau</strong>abschnitt, „Gewerbegebiet Ost“ zu erweitern bzw. erstmals zu ändern <strong>und</strong><br />
somit für die oben beschriebene Teilfläche <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>stücks Fl.-Nr. 772 der Gemarkung<br />
Töging a. Inn <strong>Bau</strong>recht zu schaffen.<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die 1. Änderung <strong>des</strong><br />
Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 <strong>Bau</strong>GB durchzuführen.<br />
Der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig die 1. Änderung <strong>des</strong><br />
Bebauungsplanes <strong>und</strong> die 9. Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren<br />
nach § 8 Abs. 3 <strong>Bau</strong>GB durchzuführen.<br />
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