Gute Bekannte Gute Bekannte - Stadtwerke Weimar
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Ratgeber<br />
In Zweifelsfällen anwaltlichen Rat einholen<br />
Informationen zum Widerruf<br />
von Haustürgeschäften<br />
10 <strong>Gute</strong> <strong>Bekannte</strong><br />
Vor einer Unterschrift<br />
sollten die Vertragsunter-<br />
lagen sorgfältig geprüft<br />
werden.<br />
In so mancher Rechtsanwaltskanzlei werden<br />
in letzter Zeit verstärkt Mandanten<br />
vorstellig, denen an der Haustür Verträge<br />
„aufgeschwatzt“ wurden. Was kann man<br />
tun, wenn sich das vermeintliche Schnäppchen<br />
als zu teuer oder ungünstig erweist?<br />
Was ist zu tun, wenn man die Tragweite<br />
des abgeschlossenen Vertrages nicht überblickt<br />
und einfach lieber wieder alles ungeschehen<br />
machen möchte?<br />
Wer einmal einen Vertrag geschlossen hat,<br />
ist hieran normalerweise gebunden. Deswegen<br />
sollte man sich die Unterschrift unter<br />
einen Vertrag sehr sorgfältig überlegen. Genau<br />
diese sorgfältige Überlegung wird aber<br />
oft unmöglich, wenn man an der Haustür<br />
überraschend angesprochen und dann zur<br />
Unterschrift gedrängt wird. Daher wird bei<br />
Haustürgeschäften allgemein zu großer<br />
Wachsamkeit geraten. Gerade älteren Menschen<br />
fällt es oft schwer, sich mit einem aggressiven<br />
Werber auseinanderzusetzen, der<br />
die Vorteile seines Angebotes in den schillerndsten<br />
Farben ausmalt. Der Haustürvertreter<br />
lebt davon, dass er für abgeschlossene<br />
Geschäfte Provision erhält. Oft ist es daher<br />
die sinnvollste Lösung, sich auf ein überraschendes<br />
Gespräch an der Haustür oder auf<br />
der Straße erst gar nicht einzulassen.<br />
Nicht schutzlos<br />
Aber auch wenn man in einer solchen Situation<br />
einen Vertrag abgeschlossen hat, der<br />
sich im Nachhinein als ungünstig erweist,<br />
ist der Verbraucher nicht schutzlos. Gerade<br />
weil Haustürgeschäfte so gefährlich sind,<br />
steht dem Verbraucher von Gesetzes wegen<br />
ein Widerrufsrecht zu. Dieses besteht vor<br />
allem dann, wenn ein Vertreter ohne vorherige<br />
Ankündigung an der Wohnungstür klingelt<br />
und dann an der Haustür oder in der<br />
Wohnung der Vertrag abgeschlossen wird.<br />
Wer in Verkehrsmitteln oder auf öffentlich