Apotheken · Dorfhelferinnenstation Telefon - Gemeinde Schluchsee
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schluchsee</strong><br />
Landkreis Breisgau – Hochschwarzwald<br />
Änderung der Rechtsverordnung über die<br />
Benützung des <strong>Schluchsee</strong>s und seines Ufers<br />
vom 08. Juli 1997<br />
Aufgrund von § 28 Abs. 2 des Wassergesetzes für Baden –<br />
Württemberg (WG) in der Fassung vom 01.01.1999 (GBl. S. 1),<br />
geändert durch Gesetz vom 20.11.2001 (GBl. S. 605,610) und vom<br />
19.11.2002 (GBl. S. 428, 437) hat der <strong>Gemeinde</strong>rat am 23.03.2010<br />
folgende Änderung der Rechtsverordnung erlassen:<br />
§ 1<br />
§ 10 (Gewerbliche Nutzung von Wasserfahrzeugen)<br />
Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:<br />
(1) Die Unternehmer haben ihre Wasserfahrzeuge und deren<br />
Zubehör stets in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten<br />
und auf Anforderung zu den alle 2 Jahre vor Saisonbeginn stattfindenden<br />
Überprüfungen bereitzustellen.<br />
§ 2<br />
Die Änderung der Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen<br />
Bekanntmachung in Kraft.<br />
<strong>Schluchsee</strong>, 23.03.2010<br />
Jürgen Kaiser, Bürgermeister<br />
Hinweis:<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund<br />
der GemO beim Zustandeskommen dieser Rechtsverordnung<br />
wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht<br />
schriftliche innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser<br />
Rechtsverordnung gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> geltend gemacht worden<br />
ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu<br />
bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Bekanntmachung<br />
der Rechtsverordnung verletzt worden sind.<br />
1-Zimmerwohnung (öffentlich gefördert) in der<br />
Seniorenwohnanlage Fischbacher Straße 3<br />
(Betreutes Wohnen) zu vermieten<br />
Im o. g. Anwesen ist im 2. Obergeschoß links eine öffentlich geförderte<br />
1-Zimmerwohnung mit Balkon (rd. 44 qm Wohnfläche) ab<br />
sofort frei.<br />
Der Mietvertrag ist mit der Baugenossenschaft Familienheim<br />
Hochschwarzwald eG in Titisee-Neustadt abzuschließen. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
hat ein Mieterbenennungsrecht. Voraussetzung zur<br />
Vermietung ist der Nachweis eines Wohnberechtigungsscheines<br />
für Senioren (für eine 1-Zimmerwohnung bzw. 1 Person). Im übrigen<br />
ist ein Betreuungsvertrag mit dem DRK abzuschließen (mit<br />
Betreuungspauschale).<br />
Auskünfte zum Mietvertrag und zur Wohnungsbesichtigung erhalten<br />
Sie bei der Familienheim Hochschwarzwald eG in Titisee-<br />
Neustadt, <strong>Telefon</strong> 07651/92279-0.<br />
Interessenten/innen werden gebeten, sich kurzfristig mit dem<br />
Bürgermeisteramt <strong>Schluchsee</strong>, Herr Pfriender, Frau Ebner, <strong>Telefon</strong><br />
07656/77-25 in Verbindung zu setzen. Dort erhalten Sie auch<br />
nähere Auskünfte zur Miethöhe (mit Nebenkosten und Betreuungspauschale)<br />
und zum Wohnberechtigungsschein.<br />
4-Zimmerwohnung<br />
in Anwesen Dresselbacher Weg 2 zu vermieten<br />
Zum 1. Juli 2010 evtl. auch früher wird die o.g. Wohnung frei. Es<br />
handelt sich um eine 4-Zimmerwohnung mit Keller und Abstellraum<br />
im 2. Obergeschoß des Gebäudes. Wohnfläche: 79 qm.<br />
Interessenten werden gebeten, sich baldmöglichst mit dem<br />
Bürgermeisteramt <strong>Schluchsee</strong>, Hauptamt, <strong>Telefon</strong> 07656/7723 in<br />
Verbindung zu setzen. Dort erhalten Sie auch nähere Auskünfte<br />
über Miethöhe uam.<br />
Zivildienststelle in <strong>Schluchsee</strong><br />
Die von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schluchsee</strong> im Bauhof für den Bereich<br />
Natur und Umweltschutz eingerichtete und bestätigte Zivildienststelle<br />
ist zum 1. Juni 2010 oder auch später zu besetzen. Interessenten<br />
aus der <strong>Gemeinde</strong> oder der nahen Nachbarschaft melden<br />
sich bitte möglichst bald bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schluchsee</strong>,<br />
Herrn Behringer, <strong>Telefon</strong> 07656/7723<br />
oder per Mail unter c.behringer@schluchsee.de<br />
Wiederinbetriebnahme der Parkscheinautomaten<br />
Die während der Wintermonate außer Betrieb gewesenen<br />
Parkscheinautomaten wurden am 1. April 2010 wieder in Betrieb<br />
genommen. Wir bitten, dies bei der Benützung der parkscheinpflichtigen<br />
Parkplätze zu beachten.<br />
Gleichzeitig bitten wir im gesamten Ortsbereich, wo die Parkscheibenpflicht<br />
angeordnet ist, darauf zu achten, daß die Parkscheiben<br />
angebracht und richtig eingestellt werden.<br />
Beachten Sie bitte auch, daß Kraftfahrzeuge nicht auf Gehwegen<br />
abgestellt oder geparkt werden und daß auf den Längsparkplätzen<br />
nur in Fahrtrichtung geparkt werden darf.<br />
Freiwillige Feuerwehr<br />
Abteilung Blasiwald<br />
Die nächste Feuerwehrprobe findet am<br />
Montag, 12. April 2010 um 19.30 Uhr statt.<br />
Ich bitte um vollzählige Teilnahme.<br />
Mit freundschaftlichem Gruß<br />
Frank Ebner, stellv. Abt.-Kdt.<br />
Bundeswehr<br />
Wehrdienstberatung in Baden-Württemberg<br />
Am Donnerstag, 15. April 2010 findet von 14.00 bis 17.00 Uhr<br />
und nach telefonischer Vereinbarung eine Wehrdienstberatung im<br />
Rathaus Neustadt statt. Tel. 0761/3194258 oder 3194259.<br />
Müllsackverkaufsstelle in <strong>Schluchsee</strong><br />
Derzeit kann die Bevölkerung von <strong>Schluchsee</strong> in folgenden<br />
Verkaufsstellen die landkreiseinheitlichen Restmüllsäcke zum<br />
Preis von 3,00 Euro erwerben:<br />
<strong>Schluchsee</strong>: – Schmidt’s Märkte, Im Rappennest 2<br />
– Augustin Isele, Kirchplatz 2<br />
– Stork GmbH, Eisenbreche 9<br />
Bei eventuellen Fragen wenden Sie sich bitte an:<br />
ALB, Frau Linsenmeier, Tel. 0761/2187-8823<br />
„Zeit ist Hirn“ – Was tun bei einem Schlaganfall?<br />
Alarmzeichen erkennen und richtig Erste-Hilfe<br />
leisten<br />
Täglich erleiden rund 500 Menschen einen Schlaganfall. Noch<br />
immer stirbt jeder dritte Patient. Schlaganfälle sind die dritthäufigste<br />
Todesursache und der häufigste Auslöser für Invalidität im<br />
Erwachsenenalter. Schnelle Hilfe bei den ersten Anzeichen kann<br />
das Schlimmste verhindern und die Folgen deutlich abschwächen.<br />
Plötzlich fällt die Kaffeetasse aus der Hand oder ein Satz bricht<br />
unvermittelt während des Sprechens ab, bleibt buchstäblich „im<br />
Halse stecken“: Lähmungen, Sprach- und Sehstörungen sowie<br />
Schwindel bis hin zu Bewusstseinsstörungen sind deutliche<br />
Symptome. Aber auch Übelkeit und Erbrechen, Kribbeln in Arm,<br />
Bein oder Gesicht oder sehr starke Kopfschmerzen können schon<br />
auf einen möglichen Schlaganfall hindeuten.<br />
Jetzt zählt jede Minute. Rasches Erkennen sowie richtiges Reagieren<br />
von Angehörigen und Mitmenschen sind für den Betroffenen<br />
überlebenswichtig. Eine sofort eingeleitete Lysetherapie<br />
(medikamentöse Auflösung des Blutgerinnsels) innerhalb der<br />
ersten drei Stunden verhindert das Schlimmste und verbessert die<br />
Chancen, dass ein Schlaganfall ohne Folgeschäden ausheilt.<br />
„Der Betroffene muss sofort in die Klinik, deshalb umgehend unter<br />
112 den Rettungsdienst rufen“, erklärt Claudia Franz, Ausildungsleiterin<br />
der Johanniter in Freiburg. Bis der Notarzt eintrifft, so<br />
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