01.12.2012 Aufrufe

Apotheken · Dorfhelferinnenstation Telefon - Gemeinde Schluchsee

Apotheken · Dorfhelferinnenstation Telefon - Gemeinde Schluchsee

Apotheken · Dorfhelferinnenstation Telefon - Gemeinde Schluchsee

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schluchsee</strong><br />

Landkreis Breisgau – Hochschwarzwald<br />

Änderung der Rechtsverordnung über die<br />

Benützung des <strong>Schluchsee</strong>s und seines Ufers<br />

vom 08. Juli 1997<br />

Aufgrund von § 28 Abs. 2 des Wassergesetzes für Baden –<br />

Württemberg (WG) in der Fassung vom 01.01.1999 (GBl. S. 1),<br />

geändert durch Gesetz vom 20.11.2001 (GBl. S. 605,610) und vom<br />

19.11.2002 (GBl. S. 428, 437) hat der <strong>Gemeinde</strong>rat am 23.03.2010<br />

folgende Änderung der Rechtsverordnung erlassen:<br />

§ 1<br />

§ 10 (Gewerbliche Nutzung von Wasserfahrzeugen)<br />

Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:<br />

(1) Die Unternehmer haben ihre Wasserfahrzeuge und deren<br />

Zubehör stets in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten<br />

und auf Anforderung zu den alle 2 Jahre vor Saisonbeginn stattfindenden<br />

Überprüfungen bereitzustellen.<br />

§ 2<br />

Die Änderung der Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

<strong>Schluchsee</strong>, 23.03.2010<br />

Jürgen Kaiser, Bürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund<br />

der GemO beim Zustandeskommen dieser Rechtsverordnung<br />

wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht<br />

schriftliche innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser<br />

Rechtsverordnung gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> geltend gemacht worden<br />

ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu<br />

bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Bekanntmachung<br />

der Rechtsverordnung verletzt worden sind.<br />

1-Zimmerwohnung (öffentlich gefördert) in der<br />

Seniorenwohnanlage Fischbacher Straße 3<br />

(Betreutes Wohnen) zu vermieten<br />

Im o. g. Anwesen ist im 2. Obergeschoß links eine öffentlich geförderte<br />

1-Zimmerwohnung mit Balkon (rd. 44 qm Wohnfläche) ab<br />

sofort frei.<br />

Der Mietvertrag ist mit der Baugenossenschaft Familienheim<br />

Hochschwarzwald eG in Titisee-Neustadt abzuschließen. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

hat ein Mieterbenennungsrecht. Voraussetzung zur<br />

Vermietung ist der Nachweis eines Wohnberechtigungsscheines<br />

für Senioren (für eine 1-Zimmerwohnung bzw. 1 Person). Im übrigen<br />

ist ein Betreuungsvertrag mit dem DRK abzuschließen (mit<br />

Betreuungspauschale).<br />

Auskünfte zum Mietvertrag und zur Wohnungsbesichtigung erhalten<br />

Sie bei der Familienheim Hochschwarzwald eG in Titisee-<br />

Neustadt, <strong>Telefon</strong> 07651/92279-0.<br />

Interessenten/innen werden gebeten, sich kurzfristig mit dem<br />

Bürgermeisteramt <strong>Schluchsee</strong>, Herr Pfriender, Frau Ebner, <strong>Telefon</strong><br />

07656/77-25 in Verbindung zu setzen. Dort erhalten Sie auch<br />

nähere Auskünfte zur Miethöhe (mit Nebenkosten und Betreuungspauschale)<br />

und zum Wohnberechtigungsschein.<br />

4-Zimmerwohnung<br />

in Anwesen Dresselbacher Weg 2 zu vermieten<br />

Zum 1. Juli 2010 evtl. auch früher wird die o.g. Wohnung frei. Es<br />

handelt sich um eine 4-Zimmerwohnung mit Keller und Abstellraum<br />

im 2. Obergeschoß des Gebäudes. Wohnfläche: 79 qm.<br />

Interessenten werden gebeten, sich baldmöglichst mit dem<br />

Bürgermeisteramt <strong>Schluchsee</strong>, Hauptamt, <strong>Telefon</strong> 07656/7723 in<br />

Verbindung zu setzen. Dort erhalten Sie auch nähere Auskünfte<br />

über Miethöhe uam.<br />

Zivildienststelle in <strong>Schluchsee</strong><br />

Die von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schluchsee</strong> im Bauhof für den Bereich<br />

Natur und Umweltschutz eingerichtete und bestätigte Zivildienststelle<br />

ist zum 1. Juni 2010 oder auch später zu besetzen. Interessenten<br />

aus der <strong>Gemeinde</strong> oder der nahen Nachbarschaft melden<br />

sich bitte möglichst bald bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schluchsee</strong>,<br />

Herrn Behringer, <strong>Telefon</strong> 07656/7723<br />

oder per Mail unter c.behringer@schluchsee.de<br />

Wiederinbetriebnahme der Parkscheinautomaten<br />

Die während der Wintermonate außer Betrieb gewesenen<br />

Parkscheinautomaten wurden am 1. April 2010 wieder in Betrieb<br />

genommen. Wir bitten, dies bei der Benützung der parkscheinpflichtigen<br />

Parkplätze zu beachten.<br />

Gleichzeitig bitten wir im gesamten Ortsbereich, wo die Parkscheibenpflicht<br />

angeordnet ist, darauf zu achten, daß die Parkscheiben<br />

angebracht und richtig eingestellt werden.<br />

Beachten Sie bitte auch, daß Kraftfahrzeuge nicht auf Gehwegen<br />

abgestellt oder geparkt werden und daß auf den Längsparkplätzen<br />

nur in Fahrtrichtung geparkt werden darf.<br />

Freiwillige Feuerwehr<br />

Abteilung Blasiwald<br />

Die nächste Feuerwehrprobe findet am<br />

Montag, 12. April 2010 um 19.30 Uhr statt.<br />

Ich bitte um vollzählige Teilnahme.<br />

Mit freundschaftlichem Gruß<br />

Frank Ebner, stellv. Abt.-Kdt.<br />

Bundeswehr<br />

Wehrdienstberatung in Baden-Württemberg<br />

Am Donnerstag, 15. April 2010 findet von 14.00 bis 17.00 Uhr<br />

und nach telefonischer Vereinbarung eine Wehrdienstberatung im<br />

Rathaus Neustadt statt. Tel. 0761/3194258 oder 3194259.<br />

Müllsackverkaufsstelle in <strong>Schluchsee</strong><br />

Derzeit kann die Bevölkerung von <strong>Schluchsee</strong> in folgenden<br />

Verkaufsstellen die landkreiseinheitlichen Restmüllsäcke zum<br />

Preis von 3,00 Euro erwerben:<br />

<strong>Schluchsee</strong>: – Schmidt’s Märkte, Im Rappennest 2<br />

– Augustin Isele, Kirchplatz 2<br />

– Stork GmbH, Eisenbreche 9<br />

Bei eventuellen Fragen wenden Sie sich bitte an:<br />

ALB, Frau Linsenmeier, Tel. 0761/2187-8823<br />

„Zeit ist Hirn“ – Was tun bei einem Schlaganfall?<br />

Alarmzeichen erkennen und richtig Erste-Hilfe<br />

leisten<br />

Täglich erleiden rund 500 Menschen einen Schlaganfall. Noch<br />

immer stirbt jeder dritte Patient. Schlaganfälle sind die dritthäufigste<br />

Todesursache und der häufigste Auslöser für Invalidität im<br />

Erwachsenenalter. Schnelle Hilfe bei den ersten Anzeichen kann<br />

das Schlimmste verhindern und die Folgen deutlich abschwächen.<br />

Plötzlich fällt die Kaffeetasse aus der Hand oder ein Satz bricht<br />

unvermittelt während des Sprechens ab, bleibt buchstäblich „im<br />

Halse stecken“: Lähmungen, Sprach- und Sehstörungen sowie<br />

Schwindel bis hin zu Bewusstseinsstörungen sind deutliche<br />

Symptome. Aber auch Übelkeit und Erbrechen, Kribbeln in Arm,<br />

Bein oder Gesicht oder sehr starke Kopfschmerzen können schon<br />

auf einen möglichen Schlaganfall hindeuten.<br />

Jetzt zählt jede Minute. Rasches Erkennen sowie richtiges Reagieren<br />

von Angehörigen und Mitmenschen sind für den Betroffenen<br />

überlebenswichtig. Eine sofort eingeleitete Lysetherapie<br />

(medikamentöse Auflösung des Blutgerinnsels) innerhalb der<br />

ersten drei Stunden verhindert das Schlimmste und verbessert die<br />

Chancen, dass ein Schlaganfall ohne Folgeschäden ausheilt.<br />

„Der Betroffene muss sofort in die Klinik, deshalb umgehend unter<br />

112 den Rettungsdienst rufen“, erklärt Claudia Franz, Ausildungsleiterin<br />

der Johanniter in Freiburg. Bis der Notarzt eintrifft, so<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!