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Verkaufsbroschüre - 1&1 Internet AG

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VorwortSehr geehrter Leser,was kaum jemand weiß, Holz, als ökologisches und gleichzeitig ökonomisches Naturprodukt,bildet weltweit den drittgrößten Versorgungsmarkt. Es ist damit eine der tragenden Säulenunseres globalen Wirtschaftssystems. Als Investitionsobjekt ist es zudem die ideale Ergänzung zuden herkömmlicheren Anlageklassen, da es mit diesen kaum korreliert und insbesondere Edelholzals natürlich nachwachsender Rohstoff eine attraktive Rentabilität bietet.Marcel BahrFrank MendelDie zunehmende Abholzung und Brandrodung der natürlichen Baumbestände speziell in denRegenwäldern Lateinamerikas zur Landgewinnung wird mittelfristig zu einem gravierendenVersorgungsengpass für tropische Edelhölzer führen. Hinzu kommen die auch bei unsspürbar negativen Auswirkungen auf das Klima. Ab dem Jahr 2020 werden deshalb nur nochEdelholzbäume offiziell nutzbar sein, die den Nachweis erbringen können, aus dem Anbau mitlizensierter Schlaggenehmigung zu stammen.Der nachhaltige Aufbau von Edelholzplantagen, auf denen in regenwaldähnlichem Umfeld,geschützt und überwacht Mahagonibäume aufgezogen werden, ist somit sowohl ökologischwertvoll als auch ökonomisch sinnvoll. Denn nur, wenn dem Weltmarkt die notwendigenRessourcen an Edelholz aus kontrollierter Aufzucht zur Verfügung gestellt werden, kann diesteigende Nachfrage befriedigt und gleichzeitig der tropische Regenwald nachhaltig vorAbholzung und Vernichtung geschützt werden.Die bei Majestic-Trees Inversiones S.R.L. handelnden Personen haben es sich daher - inGemeinschaftsarbeit mit dem Umweltministerium und der staatlichen Forstaufsichtsbehördeder Dominikanischen Republik - zur Aufgabe gemacht, biologisch hochwertige Mahagonibäumeaufzuziehen und dabei, obwohl Nutzplantage, tropenwaldähnliche Bedingungen zu schaffen,die gleichzeitig einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten. Nicht zu vergessen ist, dass dievon Majestic-Trees Inversiones S.R.L. betriebenen Pflanzungen darüber hinaus sichere und gutbezahlte Arbeitsplätze für die örtliche Bevölkerung schaffen.Der von Majestic-Trees Inversiones S.R.L. gezüchtete Mahagonibaum Swietenia Macrophylla(IUCN-Status, „gefährdete Art“) ist dabei unter den Edelhölzern eines der rentabelsten. Bereitsnach etwa 12 Jahren erreicht der Baum einen verwertbaren Stamm, der aufgrund der stetigwachsenden Nachfrage nach hochwertigem Mahagoni-Holz hohe Renditen erwirtschaften kann.Mit dem vorliegenden Angebot bietet sich die Möglichkeit, krisensicher, risikoarm und ökologischsinnvoll in einen der wertvollsten erneuerbaren Rohstoffe der Welt zu investieren. Unabhängigdavon, ob Sie bei einer Investition Ihre Mahagonibäume schon heute insgesamt erwerben odersich Baum für Baum den eigenen Wald ansparen, Sie tragen aktiv zum Umweltschutz bei undhaben gleichzeitig beste Aussichten auf die Erwirtschaftung einer attraktiven Rendite.Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und würde mich freuen, Sie schon bald im stetigwachsenden Kreis der Baumeigentümer begrüßen zu dürfen.Herzlichst, IhrMarcel BahrGeschäftsführer Majestic-Trees Inversiones S.R.L.Frank MendelVorstand Viva <strong>AG</strong>3


Inhaltsverzeichnis1. Die Investition im Überblick 52. Risiken der Investition 63. Gute Gründe für eine Investition 94. Majestic-Trees Inversiones - nachhaltige Mahagoni-Aufzuchtin der Dominikanischen Republik 105. Wirtschaftliche Grundlagen 146. Rechtliche Grundlagen 167. Steuerliche Grundlagen 208. Kauf und Dienstleistungsvereinbarung 239. Information für den Fernabsatz 2610. Antragsformular zu Kauf und Dienstleistung von Mahagonibäumen 284


Die Investition im Überblick 1Art der InvestitionVerkäuferin und Dienstleisterin(Aufzucht / Verwertung)InvestitionskostenLeistungen für den Kundenje MahagonisetzlingInvestitionsdauer / VerwertungNachpflanzungsgarantieTreuhand / ZahlungsablaufZertifikat / RegisterHaftungRendite-PrognoseSteuerliche AspekteKauf und Aufzucht von Mahagonisetzlingen der Sorte Swietenia Macrophylla (sog. AmerikanischerMahagoni) sowie Verwertung des Mahagoni-Holzes nach Erreichen der Schlagreife der MahagonibäumeMajestic-Trees Inversiones S.R.L.Calle Entrada a Plaza Bahia Tropical 8003 Sosúa, Puerto PlataDominikanische RepublikGeschäftsführer Marcel Bahr und Petra BahrHandelsregister der Camera De Commercio Y Production De Puerto Plata Nr. 20704-PP (HandelskammerPuerto Plata). Die Gesellschaft wird im Weiteren auch einfach mit “MTI“ oder „Majestic-Trees“ bezeichnet.Mindestabnahmemenge ist 1 Mahagonisetzling, sie kann beliebig erhöht werden.Der Preis je Mahagonisetzling beträgt € 100,-, hinzu kommt ggf. ein Aufschlag auf den Gesamtpreis. Esgilt folgende Staffelung:• 1 - 9 Setzlinge 24% Aufschlag• 10 - 24 Setzlinge 7% Aufschlag• 25 - 49 Setzlinge 5% Aufschlag• 50 - 99 Setzlinge 3% Aufschlag• ab 100 Setzlingen ohne Aufschlag• Eigentum am Mahagonisetzling• Notwendige Materialien wie Pflanzenerde• Registrierung und Zertifizierung je Setzling und Dünger• Pacht für die Fläche bis zur Schlagreife• Natürlicher Schutz vor Schädlingen• Pflanzung, Pflege und Aufzucht bis zur Schlagreife • Verwertung der Bäume• Nachpflanzungsgarantie• Elektronisches BaumregisterEine wirtschaftlich sinnvolle Verwertung von Mahagonibäumen durch Fällen der Bäume und Verkaufdes gewonnenen Holzes ist nach Erreichen der sogenannten Schlagreife möglich. Diese erreicht einMahagonibaum mit seiner ersten Blüte etwa 12 – 15 Jahre nach der Pflanzung.Unabhängig vom Erreichen der Schlagreife steht es selbstverständlich jedem Kunden frei, seineMahagonibäume jederzeit nach Rücksprache mit der MTI stehend an eine andere Person zu veräußernoder anderweitig zu verwerten.MTI garantiert dem Kunden eine lückenlose Aufzucht und Pflege der gekauften Mahagonisetzlingebis hin zur Schlagreife. Geht ein Mahagonibaum vor Erreichen der Schlagreife ein, ersetzt MTI diesenkostenlos durch einen neuen Setzling inkl. Aufzucht und Pflege.Wird ein Baum durch höhere Gewalt zerstört, ersetzt MTI diesen in den ersten fünf Jahren nachPflanzung ebenfalls kostenlos, sofern eine erneute Bepflanzung der entsprechenden Fläche möglich ist.Der Kunde zahlt den Gesamterwerbspreis zunächst auf ein Treuhandkonto ein. Eine Auszahlungvon diesem an die MTI erfolgt erst in dem Zeitpunkt, in dem sämtliche Vertragsunterlagen beimTreuhänder vorliegen sowie die gesetzliche Widerrufsfrist abgelaufen ist, ohne dass ein Widerspruchausgesprochen wurde. Widerruft der Kunde fristgemäß, so erfolgt die Rückzahlung des geleistetenGesamterwerbspreises vom Treuhandkonto direkt an ihn.Grundsätzlich wird für jeden gepflanzten Setzling ein Zertifikat des Umweltministerium derDominikanischen Republik (Medio Ambiente) erteilt, sobald der Baum eine Wuchshöhe von etwa 60 cmerreicht hat.MTI wird zudem jeden Baum mit einer Registrierungsnummer kennzeichnen und ein Register führen,welches folgende Daten enthält:• aktueller Eigentümer• Zertifizierungsdatum• Pflanzungsdatum• Grundstückstiteldaten• GPS-Daten der Baumposition• KaufvertragsnummerDer Kunde haftet für den einmalig zu leistenden Gesamterwerbspreis. Eine weitergehende Haftungbesteht nicht.Durchschnittlich wird mit einer Rendite von 12,25% p.a. bei einer Laufzeit von 12 Jahren gerechnet.Sowohl der Erwerb als auch der Erlös aus der Verwertung der Mahagonibäume ist aktuell fürPrivatkunden steuerfrei, sofern die Verwertung nicht innerhalb eines Jahres nach Erwerb erfolgt.5


2Risiken der InvestitionNeben den Chancen, die eine Investition in Mahagonibäume bietet, sind mit dieser auch Risikenverbunden. Der folgende Abschnitt enthält daher eine Beschreibung der wesentlichen mitder Investition verbundenen Risiken. Die Reihenfolge lässt keine Rückschlüsse auf möglicheEintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potentiellen Beeinträchtigung zu. Auchkönnen sich aus der persönlichen Situation des Anlegers weitere Risiken ergeben.Grundsätzlich handelt es sich bei der Investition in Mahagonibäume nicht um eine mündelsichereAnlage. Die prospektierten Renditen sind nicht garantiert. Eine negative wirtschaftlicheEntwicklung des Marktes für Mahagoni-Holz oder negative Naturereignisse können den Erfolgbeeinträchtigen und gegebenenfalls zu Verlusten führen. Auch besteht weder eine staatlicheKontrolle noch eine sonstige behördliche Aufsicht.Personen, die sich nicht zutrauen, die mit einer Investition verbundenen Risiken selbst zutreffendeinzuschätzen, sollten sich vor Erwerb der Mahagonisetzlinge von einer kompetenten Personihres Vertrauens, z.B. einem Rechtsanwalt oder Steuerberater, beraten lassen. Es handelt sich ausunserer Sicht um eine attraktive Portfolio-Beimischung.2.16BiologischeRisikenErreichen der SchlagreifeMahagonibäume der Sorte Swietenia Macrophylla können nicht in Monokultur gezüchtet werden, sodass sich einzelne Bäume deutlich in Wachstum und Ertrag unterscheiden. Einige Bäume erreichendeshalb nicht bereits nach 12 Jahren sondern erst im 13ten oder 14ten Jahr nach der Pflanzung dieSchlagreife bzw. einen Zustand, in dem gute Erträge mit dem Stamm erzielt werden können.SchädlingeBedeutendster Schädling für den Mahagonibaum ist der sogenannte Mahogany Shoot Borer(Hypsipyla Grandella), welcher seine Eier direkt an den jungen Trieben der Bäume ablegt. DerSchädling greift in erster Linie die Jungbäume mit einer Wuchshöhe von 0,5 m – 1,5 m an. SeineLarven richten nachhaltigen Schäden an den Jungbäumen an, der sich insbesondere durch starkgehemmtes Wachstum und reduzierte Holzqualität äußert. Häufiger und lang anhaltender Befallkann zum Absterben des Baumes führen.


Naturkatastrophen und WaldbrändeDie Dominikanische Republik ist als in der Karibik gelegene Insel grundsätzlich verschiedenenWettereinflüssen ausgesetzt. Es können tropische Stürme und Überschwemmungen auftreten,die Mahagonibäume beschädigen oder zerstören. Ebenso können Schäden durch Erdbeben oderWaldbrände auftreten.2.1PreisentwicklungenDie Entwicklung der Verkaufspreise für Mahagoni-Holz war in den letzten Jahren kontinuierlichsteigend, ebenso die Nachfrage. Dies ist jedoch keine Garantie dafür, dass dieser Trend auch inder Zukunft anhält. Grundsätzlich können sich ebenso negative Preisentwicklungen ergeben.Entsprechend besteht das Risiko, dass die dargestellten Renditen nicht erwirtschaftet werden.WechselkursrisikoDie auf dem internationalen Holzmarkt zumeist genutzte Währung ist der US-Dollar. Dieoffizielle Währung der Dominikanischen Republik ist der Dominikanische Peso. Entsprechendwerden die Erlöse aus der Verwertung der Mahagonibäume höchstwahrscheinlich in US-Dollaroder Dominikanischen Pesos anfallen. Zudem wird ein Teil der notwendigen Investitionenebenfalls in US-Dollar oder Dominikanischen Pesos stattfinden. Bei im Vergleich zu heuteschlechteren Wechselkursen würden Wechselkursverluste entstehen. Entsprechend besteht einWechselkursrisiko.WirtschaftlicheRisiken2.2Grundsätzliche RisikenSämtliche rechtlichen Ausführungen in dieser <strong>Verkaufsbroschüre</strong> basieren auf der zum Zeitpunkt derErstellung bekannten Rechtslage, die ebenso wie die sonstige Gesetzgebung und Rechtsprechungständigen Veränderungen unterliegen kann. Aus diesem Grund können Änderungen derGesetzeslage und Rechtsprechung jederzeit vor der Verwertung der Mahagonibäume auftretenund sich negativ für die Kunden und/oder die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals an dieseauswirken.VertragsrisikoNach den vertraglichen Regelungen unterliegt der zwischen Kunde und MTI abgeschlosseneKauf und Dienstleistungsvertrag deutschem Recht. Sollte MTI gegen vertragliche Regelungenverstoßen, besteht das Risiko, dass die Durchsetzbarkeit eines Schadensersatzanspruchesgar nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich ist, da die Gesellschaft ihren Sitz in derDominikanischen Republik hat.Bereits aktuell oder zukünftig durch die MTI abgeschlossene Verträge mit Dritten könnten vondiesen Vertragspartnern vorzeitig gekündigt, anderweitig beendet oder nicht erfüllt werden.In diesen Fällen besteht jeweils das Risiko, dass die MTI ihren Aktivitäten nicht wie geplantnachgehen kann. Es könnten in diesen Fällen zusätzliche Kosten bspw. für die Rechtsverfolgungentstehen. Für die Kunden ergibt sich hieraus das Risiko, dass MTI den übernommenen Aufgabennicht ordnungsgemäß nachkommen kann und sich dies negativ auf das Wachstum und dieVerwertbarkeit der Mahagonibäume auswirkt.RechtlicheRisiken72.3


2.4SteuerlicheRisikenDie steuerlichen Ausführungen in dieser <strong>Verkaufsbroschüre</strong> gehen von den zum Zeitpunkt derAuflage der Broschüre bekannten steuerlichen Rahmenbedingungen (derzeit geltende Gesetze,Veröffentlichungen der Finanzverwaltung, Rechtsprechung, etc.) aus. Grundsätzlich könnenGesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, etc. die steuerliche Einordnung unddamit den Anlageerfolg negativ beeinflussen.Es besteht das Risiko, dass die aktuell für die Investition bestehende Steuerfreiheit inder Dominikanischen Republik aufgehoben wird und die Erlöse aus der Verwertung derMahagonibäume dort zu versteuern sind.Es besteht weiterhin das Risiko, dass die deutsche Finanzverwaltung die in dieser Broschürewiedergegebene Auffassung der MTI über die steuerliche Einordnung nicht teilt. DieEinordnungen beruhen nicht auf einer verbindlichen Auskunft der zuständigen Finanzbehörden.Die abschließende Würdigung der steuerlichen Verhältnisse ergibt sich in jedem Fall erst imRahmen der steuerlichen Veranlagung des Kunden. Es könnte dann zu einer anderen steuerlichenEinordnung mit negativen Folgen für den Kunden kommen. Insbesondere könnte dies dazuführen, dass entgegen der Auffassung der MTI Steuerzahlungen auf den bei einer Verwertung derMahagonibäume erzielten Erlös zu leisten sind.2.5WeitereRisikenVerwertbarkeitGrundsätzlich steht es jedem Kunden jederzeit frei, die von ihm erworbenen Mahagonibäumejederzeit zu verwerten. Eine wirtschaftlich sinnvolle Verwertung durch Fällen und Veräußerungdes Holzes ist frühestens zwölf Jahre nach Pflanzung der Mahagonisetzlinge gegeben. Danebenbesteht jederzeit die Möglichkeit, die Mahagonibäume stehend an einen Dritten zu veräußern.Es existiert allerdings kein öffentlicher Handelsplatz wie bspw. eine öffentliche Börse fürMahagonibäume. Für Kunden, die ihre Mahagonibäume stehend veräußern wollen, wird sichdie MTI um eine entsprechende Vermittlung bemühen. Allerdings kann für eine erfolgreicheVermittlung keine Gewähr übernommen werden. Sollte sich ein vorzeitiger Verkauf derMahagonibäume nicht realisieren lassen, besteht für den Kunden das Risiko, sein investiertesKapital erst nach Erreichen der Schlagreife zurückzuerhalten.Persönliche FinanzierungKunden, die den Erwerb der Mahagonibäume durch die Aufnahme einer Fremdfinanzierung,z.B. eines Darlehens, ganz oder teilweise finanzieren, haben zu berücksichtigen, dass Zins- undTilgungsleistungen für diese Fremdfinanzierung laufend zu entrichten sind. Es entstehen somitZins- und Tilgungsleistungen ohne dass der Kunde laufende Einkünfte aus seiner Investitionerzielt, mit denen er diese bedienen könnte. Mithin bestehen bei einer Fremdfinanzierung fürden Anleger zusätzliche Risiken für sein weiteres Vermögen. Aufgrund dieses Risikopotenzialswird grundsätzlich von einer Fremdfinanzierung des Erwerbs der Mahagonisetzlinge durch denKunden abgeraten.8


Gute Gründe für eine Investition 3Holz-MarktDie Nachfrage nach Edelhölzern, insbesondere Mahagoni, wird bei stetig sinkendem Angebotweiter wachsen. Dies gilt insbesondere für Holz aus zertifiziertem Anbau. Weiter steigende Preiseauf dem Weltmarkt sind damit sehr sicher und bieten die Chance auf eine hervorragende Rendite.Absatzmarkt vor der TüreDie Dominikanische Republik ist nach den USA und China der drittgrößte Importeur vonMahagoniholz weltweit. Von diesem Bedarf werden allerdings nur ca 15% - 20% im eigenen Landgedeckt, so dass der Absatzmarkt für Ihre Bäume vor der Türe liegt. Hohe Verwertungskosten z.B.für Transport entstehen mithin nicht.Erfahrenes Team in Aufzucht, Pflege und SchädlingsbekämpfungDie in der Dominikanischen Republik handelnden Personen betreiben bereits seit langer Zeitdie ökologische Aufzucht von Mahagonibäume der von MTI angepflanzten Sorte SwieteniaMacrophylla. Entsprechend haben sie langjährige Erfahrungen in Pflanzung und Aufzucht aberauch bei unvorhergesehenen Dingen, wie z.B. der Bekämpfung von Schädlingen.Optimale StandorteDie Lage der einzelnen Pflanzungen wird sorgfältig durch die handelnden Personen ausgewählt.Die Pflanzungen befinden sich alle in den nördlichen Regionen der Insel, da dort optimaleklimatische Verhältnisse für eine Aufzucht herrschen. Gleichzeitig besteht dort fast kein Risiko fürTropenstürme, Waldbrände und Überschwemmungen.Petra BahrAufzuchtgarantieSollte trotz der hervorragenden Pflege der Pflanzungen einmal ein Baum eingehen, so wirddieser kostenlos durch einen neuen Mahagonisetzling von MTI ersetzt. Selbst bei Zerstörung vonMahagonibäumen durch höhere Gewalt (Waldbrand, Tropenstürme, etc.) in den ersten 5 Jahrennach Pflanzung werden kostenlos neue Setzlinge gepflanzt.Deutsche Muttergesellschaft sowie Deutsches RechtGrundsätzlich ist mit der MTI eine Dominikanische Gesellschaft Vertragspartner des Kunden. DieMTI ist allerdings Tochtergesellschaft der in Wiesbaden ansässigen VIVA <strong>AG</strong>, so dass entsprechendeStandards auch in der Dominikanischen Republik eingehalten werden. Ebenso kommt deutschesRecht auch in den Verträgen mit der MTI zur Anwendung.9


4Majestic-Trees Inversiones -nachhaltige Mahagoni-Aufzucht in derDominikanischen Republik4.110DieDominikanischeRepublikDie Dominikanische Republik ist ein zwischen Atlantik und Karibik gelegener Inselstaat; welcherden Osten und die Mitte der Insel Hispaniola umfasst, während das westliche Drittel der Inselvom Staat Haiti eingenommen wird. Mit einer Fläche von 48.730 km2 ist die DominikanischeRepublik rund 7.000 km2 größer als die Schweiz. 1,9 Millionen der insgesamt rund 10,5 Millionen,weitestgehend katholisch geprägten Einwohner leben in der südlich gelegenen Hauptstadt SantoDomingo sowie weitere gut 500.000 in der im nördlichen Zentralland gelegenen Stadt Santiagode los Caballeros. Landessprache ist Spanisch.Geprägt ist die Dominikanische Republik von einer weitgehend gebirgigen Landschaft, mitGipfeln von über 3.000 m Höhe. Relativ flach ist nur der Osten der Insel und ein breites Längstalim Norden. Auf der gesamten Insel herrscht ein tropisches Klima mit gleichmäßig hohenTemperaturen, hoher Luftfeuchtigkeit und Regen zu allen Jahreszeiten. Auch im Winter sinkendie Temperaturen in den Küstenregionen nie unter etwa 16 °C. Das Klima ist somit optimal zurAufzucht von Mahagonibäumen.Das Land kann weitestgehend auf eine gute Infrastruktur zurückgreifen. Die Straßen sindüberwiegend gut ausgebaut, es existieren verschiedene internationale Flughäfen sowiediverse große Seehäfen. Mobilfunknetze und <strong>Internet</strong>zugänge haben in den Ballungs- undTouristenzentren einen guten Standard. Die Stromnetze bedürfen aufgrund ihres Altersmittlerweile allerdings einer Modernisierung.Historisch war das Staatsgebiet der heutigen Dominikanischen Republik ein Teil der spanischenKronkolonie Santo Domingo. 1805 wurde das Koloniegebiet durch Haiti erobert. 1844 erkämpftesich Santo Domingo dann die Unabhängigkeit. Um Rückeroberungsversuche Haitis abzuwehren,unterwarf sich die junge Republik 1861 erneut der spanischen Krone, erlangte aber bereits 1865wieder Eigenstaatlichkeit. Die folgenden Jahre waren geprägt von instabilen demokratischenVerhältnissen, diktatorischen Machthabern und einer amerikanischen Besetzung zwischen 1916und 1924. 1930 schließlich kam Rafael Trujillo an die Macht. Nachdem er 1961 bei einem Attentatgetötet worden war, wurden 1963 erstmals wieder Wahlen abgehalten. Es folgten verschiedenePräsidenten, aktuell wurde Danilo Madina Sánchez am 16. August 2012 zum Präsidenten vereidigt.Politisch ist die Dominikanische Republik eine Präsidialdemokratie nach amerikanischem Vorbild.Es existieren momentan drei starke Parteien. Nach der Verfassung von 1966 (Änderung 1994)bekleidet das für 4 Jahre gewählte Staatsoberhaupt zugleich das Amt des Regierungschefs. DasZweikammerparlament („Congreso Nacional“) setzt sich zusammen aus der Abgeordnetenkammer(Cámara de Siputados) mit 149 Mitgliedern und dem Senat („Senado“) mit 32 Mitgliedern.Senatoren und Abgeordnete werden ebenfalls für 4 Jahre gewählt.Als Schwellenland in der Karibik hat sich die Dominikanische Republik in den letzten Jahrenpolitisch und auch touristisch zu einem Vorzeigeland Lateinamerikas entwickelt. Die politischeNähe zu den stärksten Handelspartnern USA und Europa, wie auch die starke Einbindung ininternationale Handelsabkommen lässt die Gefahr eines politischen Extremkurses, ganz egalvon welcher der drei starken Parteien, als unrealistisch erscheinen. So ist die DominikanischeRepublik Mitglied zahlreicher internationaler Wirtschaftsorganisationen und -abkommen


wie beispielsweise UN, IWF, Weltbank, WTO, GATT, ACS -Verbund karibischer Staaten undCarribean Forum (CARIFORUM). Daneben hat sie verschiedene wichtige Freihandelsabkommenabgeschlossen und ist Vertragspartner des Wirtschafts-Partnerschafts-Abkommen (EPA) zwischender EU und CARIFORUM. Entsprechend ist ein weitestgehend freier Zugang zum europäischensowie zum US-Markt gegeben.4.1Der Mahagoni-Baum ist ein wahrer „Schatz der Natur“ und hat seinen inoffiziellen Beinamen„grünes Gold“ mehr als verdient. Sein Holz ist selten, stark nachgefragt und damit wertvoll. Mit einerFarbpalette von Hellgelb bis hin zu rötlichem Dunkelbraun ist das Holz zudem einzigartig in Strukturund Farbe. Es ist extrem robust, wetterfest und besitzt eine hervorragende Verarbeitungsfähigkeitsowie eine vielfältige Verwendbarkeit. Daneben ist es mit einer enormen Widerstandsfähigkeitgegenüber Pilzen und Insekten ausgestattet. Insgesamt ist Mahagoniholz für die verschiedenstenZwecke, unabhängig ob im Innen- oder im Außenbereich, hervorragend verwendbar. Es wirdinsbesondere für edle Innenausstattungen von Gebäuden und Kraftfahrzeugen, für Bau vonJachten und Sportbooten oder Musikinstrumenten verwendet. Türen, Fenster, edlen Fußböden oderTäfelungen sind nur einige der weiteren Einsatzmöglichkeiten.Wie bei allen pflanzlichen Rohstoffen handelt es sich bei Mahagoniholz um eine nachwachsendeRessource. Eine Besonderheit ist dabei die naturgegebene immense Wachstumsgeschwindigkeit,aus der sich eine besondere Rentabilität des Anbaus ergibt. Der Mahagonibaum wächst untertropenwaldähnlichen Bedingungen ca. sechs Mal schneller als Bäume in gemäßigten Klimazonen.Wegen dieses natürlichen Zinseszinseffekts gehört er zur „Königsklasse der Rohstoffe“.Durchschnittlich erreicht der sogenannte “Echte Amerikanische Mahagoni“ (lat.: Swieteniamacrophylla) als ausgewachsener Baum eine Höhe von 40 Metern. Besonders günstigeBedingungen können allerdings dazu führen, dass er bis zu 60 Meter hoch wächst. Er weist einenatürliche, astfreie Stammlänge von bis zu 25 Metern auf. Bei einem Stammdurchmesser von biszu 3,50 m sichert eine starke Brettverwurzelung sein äußerst gutes Standvermögen. In den erstenJahren verläuft das Höhenwachstum von Mahagonibäumen am steilsten, so dass sie schon abetwa dem zwölften Jahr mit Profit geerntet werden können. Später findet dann auch das wichtigeBreitenwachstum statt. Zwischen dem zwölften und dem zwanzigsten Lebensjahr verdreifacht derMahagonibaum durch weiteres Höhen- und Breitenwachstum daher sein Holzvolumen.Seit den sechziger Jahren hat sich der Weltholzverbrauch mehr als verdreifacht. Da Edelhölzer wieMahagoni (nicht zu verwechseln mit den qualitativ geringwertigeren Tropenhölzern) nur etwa3% des gesamten Holzaufkommens darstellen, sie aber wegen ihrer Eigenschaften, insbesondereihrer Qualität, stark gefragt sind, stieg die Nachfrage nach ihnen zwischen 1994 und 2010 um ca.25%. Allerdings wurden in der Vergangenheit tropische Hölzer fast ausschließlich durch Raubbauan Urwäldern gewonnen. Folge ist, dass bis heute rund die Hälfte des natürlichen Regenwaldeszerstört wurde. Im Bewusstsein von Klimawandel und zunehmendem Wohlstand in Ländern wiebeispielsweise Brasilien hat allerdings auch der Schutz dieser Naturwälder stark zugenommen.Die daraus resultierende Verknappung des Edelholzangebotes hat wiederum zu stetig steigendenPreisen geführt.Eine Bestandsaufnahme der Internationalen Organisation für Tropenholzproduktion (ITTO) hatergeben, dass weltweit lediglich ca. 5 % - 10 % der verwendeten Edelhölzer aus kontrolliertemAnbau stammen. Bei der bestehenden Nachfrage ist dies viel zu wenig und zeigt gleichzeitig daswirtschaftliche Potenzial von Edelholzpflanzungen.Auch in der Dominikanischen Republik steigt die Nachfrage nach Mahagoni stetig an. Nach denUSA und China ist sie drittgrößter Importeur von Mahagoniholz, noch vor dem gesamten Europaliegend. Einheimisches Mahagoni steht dem Dominikanischen Markt dabei fast nicht zur Verfügung,Mahagoni -Aufzucht undMarkt114.2


4.2da professionelle Pflanzungen erst seit gut 10 Jahren bestehen und der natürliche Baumbestandsehr rar geworden ist. Diese Knappheit lässt auch in der Dominikanischen Republik die Holzpreisesteigen.Biologische EntwicklungZertifiziertes Mahagoni-Rundholz ist in der Dominikanischen Republik aktuell fast nicht zuerwerben. Bei den Holzhändlern können zumeist nur rohe Tafeln und Bretter, welche aus Brasilienstammen und nicht zertifiziert sind, für Preise von mehr als 2.000 Euro pro Kubikmeter erworbenwerden. International können mittlerweile für Amerikanisches Mahagoni sogar Preise bis zu3.000 Euro je Kubikmeter Holz erzielt werden. Der weiter fortschreitende Rückgang des Raubbauswegen schärferer Gesetzte und insbesondere stark angestiegener Kontrollen wird das Angebotweiter verknappen und damit die Preise weiter steigen lassen. Experten prognostizieren einePreissteigerung für Mahagoniholz von jährlich 4 % - 6 %.4.312Majestic-TreesInversiones S.R.LDie Majestic-Trees Inversiones S.R.L. wird als dominikanische Gesellschaft Vertragspartner derKunden. Sie führt sämtliche in der Dominikanischen Republik anfallenden Aufgaben und Arbeitenaus. Außerdem hält Sie sowohl die Pachtrechte (la mejoras, vgl. Abschnitt 6.1.2, Seite 16) an denFlächen, auf denen die Pflanzungen betrieben werden, als auch die gesetzlich vorgeschriebenen,den Mahagonibäumen zugehörigen Schlagrechte.Gegründet wurde die MTI von der deutschen Muttergesellschaft VIVA <strong>AG</strong> insbesondere, umsicherzustellen, dass die Pachtrechte an den genutzten Flächen und damit die Eigentumsrechtean den Mahagonibäumen sowie die mit den Mahagonibäumen verbundenen Schlagrechte fürdie Kunden sichergestellt sind. Diese sind durch den beherrschenden Einfluss der deutschenMuttergesellschaft nunmehr gewährleistet.Neben dem Halten der beschriebenen Rechte ist MTI für Aufzucht und Pflege der Mahagonibäumeder Kunden verantwortlich. Hierbei bedient sie sich zum Teil auch örtlicher Drittfirmenzur Ausführung der einzelnen Aufgaben. Soweit dies geschieht wird darauf geachtet, dassausschließlich im Zusammenhang mit der Aufzucht von Mahagonibäumen erfahrene Personen


eingesetzt werden. Weitere, über das beschriebene hinausgehende Geschäfte betreibt MTI nicht.Sämtliche von MTI betreuten Pflanzungen werden grundsätzlich als Mischkulturen betrieben. DieAusstattung der Pflanzungen mit weiteren Kulturpflanzen hat vielfache positive Effekte. So istbeispielsweise der Boden ständig bedeckt und beugt damit Auswaschungen durch den tropischenRegen vor. Daneben können durch den sinnvollen Anbau weiterer Nutzpflanzen wie Kakao,Avocado, Papaya oder Knollengewächse zusätzliche Erlösstrukturen geschaffen werden, die esermöglichen, die dem Kunden obliegenden Pflege- und Aufzuchtkosten quer zu subventionierenund damit preislich attraktiv zu halten. Der Kakaopflanze kommt im Rahmen dieser Mischkultureneine besondere Bedeutung zu, da sie aufgrund ihrer speziellen Eigenschaften zudem als natürlichesSchädlingsbekämpfungsmittel fungiert.4.3Vor Ort wird das Team von MTI von erfahrenen Personen geleitet. Die beiden deutschenGeschäftsführer der Majestic-Trees Inversiones S.R.L., Marcel Bahr und Petra Bahr-Kock, sindseit Mitte der 1990er Jahre in der Dominikanischen Republik ansässig. Schon seit den Anfängendes staatlichen Aufforstungsprojektes „Quisqueya Verde“ betreiben sie Mahagoniaufzucht.Über die reine Aufzucht hinausgehend sind sie zudem an vielen weiteren Stellen im Bereich desMahagonianbaus engagiert. So sind sie unter anderem aktiv an der Gründung des Verbandes derMahagonizüchtenden Landwirte in der Dominikanischen Republik beteiligt. Auch verfügen sie überein exzellentes Netzwerk zu anderen Züchtern, Holzhändlern, Behörden und der einheimischenBevölkerung.Marcel Bahr ist zuständig für die Auswahl qualifizierter Standorte für Pflanzungen, den Ausbau derInfrastruktur sowie die Koordination und Weiterentwicklung der einzelnen Betriebe. Ihm obliegtauch die Ausstattung mit Kakao- oder anderen Kulturpflanzen. Daneben ist ihm die Kooperationmit den Forst- und Umweltämtern, die Beschaffung der Mahagonisamen und Setzlinge sowiedie Zertifizierung der einzelnen Jungpflanzen unterstellt. Petra Bahr-Kock ist zuständig für dieAdministration, das Management der Pflanzungen und die Koordination der weiteren Angestellten.MTI betreibt aktuell vier verschiedene Standorte im Norden der Dominikanischen Republik, in derNähe des Flughafens Puerto Plata sowie nahe bei den Städten Sosúa und Cabarete. Insgesamt wirdeine Fläche von ca. 240 Hektar Land bewirtschaftet, welches auf einer Höhe zwischen 80 und 300Metern liegt und eine hügelige Topographie besitzt. Die genauen Koordinaten der einzelnen vonMTI betriebenen Standorte lauten:• Los Castillos: Breite: 19°43’25.28”N; Länge: 70°32’42.80”W• Los Palmeritos: Breite: 19°28’14.40”N; Länge: 70°05’51.00”W• Aroyo Sabana: Breite: 19°30’48.80”N; Länge: 70°05’30.00”W• La Yasica:Breite: 19°39’38.85”N; Länge: 70°28’10.78”W13


5Wirtschaftliche Grundlagen5.114RenditeprognosenMessung eines 8-jährigen BaumesBei den folgenden Angaben handelt es sich um Prognosen, welche im Wesentlichen aufden Annahmen und Erfahrungen der MTI, sorgfältigen Kostenschätzungen sowie denMarktentwicklungen der letzten Jahre beruhen. Ein Eintritt der prognostizierten Werte und Erlösekann nicht garantiert werden, vielmehr sind wesentliche Abweichungen von den prognostiziertenWerten möglich.Die mit einer Investition in Mahagonibäume erzielbare Rendite ist von verschiedenen Faktorenabhängig. Folgende Prämissen wurden bei der Renditeberechnung zugrunde gelegt.HolzvolumenNaturgemäß ist die erzielbare Rendite immer auch abhängig vom Volumen des Baumes, derverwertet wird. Grundsätzlich entspricht aber das gesamte Holzvolumen eines Baumes nicht demtatsächlich verwertbaren Holz desselben Baumes. Zur Berechnung des Volumens des verwertbarenHolzes berücksichtigt MTI daher die in diesem Zusammenhang gebräuchliche Hoppus-Formel, mitwelcher der kommerziell nutzbare Teil des Holzes in Kubikmeter für Rundholz berechnet wird.Das neben diesem Wertholz verbleibende Restholz kann beispielsweise als Energieholz dennochverwertet werden, wird aber in den Renditeprognosen nicht berücksichtigt.• Hoppus Formel Volumen in m 3 = Umfang in Meter x Umfang in Meter x Länge (Meter)16• Baumumfang Umfang in Meter = 2 x Pi (π = 3,1415) x RadiusNach den Erfahrungen von MTI hat ein 12jähriger Mahagonibaum durchschnittlich einenStammdurchmesser von 35 cm, was einem Radius von 17,5 cm entspricht. Zudem beträgt dieLänge des nutzbaren Stammes 7 Meter. Nach diesen Prämissen entspricht somit der Baumumfang= 2 x 3,1415 x 0,175 m = 1,10 m sowie das Baumvolumen (1,10m x 1,10m x 7m): 16 = 0,53m 3 .Von diesem Baumvolumen wird noch ein Sicherheitsabschlag von 5% wegen möglichemSplintholz oder anderer Unreinheiten genommen, so dass für die Renditeprognose für einen12jährigen Baum ein Holzvolumen von 0,50 m 3 zugrunde gelegt wird.Bei einem 16jährigen Baum wird ein Durchmesser von 42 cm und eine Stammlänge von 8m angenommen, so dass sich bei einem Sicherheitsabschlag von 6,0% ein Holzvolumen von0,82 m 3 ergibt. Schließlich wird für einen 20jährigen Baum ein Durchmesser von 51 cm undeine Stammlänge von 10 m unterstellt. Das Holzvolumen beträgt entsprechend bei einemSicherheitsabschlag von 7,0% 1,49 m 3 .HolzpreisNeben dem Holzvolumen ist der erzielbare Holzpreis pro m 3 ein entscheidender Faktor. Hierbeiist zunächst zwischen stehendem Rundholz und geschnittenem sowie getrocknetem Holz zuunterschieden. Stehendes Rundholz erzielt aktuell einen Marktpreis von ca. 1.040 USD/m 3 .Die Preise für geschnittenes sowie getrocknetes Holz liegen ein gutes Stück darüber. Für dieRenditeprognose wird dennoch nur von einem Holzpreis von 1.040 USD/m³ ausgegangen.Preissteigerung und WechselkursNeben Holzvolumen und Holzpreis sind die seit Jahren zu beobachtenden Preissteigerungen sowieder Wechselkurs von USD in Euro weitere Faktoren, die es zu berücksichtigen gilt. Die durchschnittlichePreissteigerung in den Jahren 2011 und 2012 lag bei ca. 6% - 8%. Unterstellt wird eine Preissteigerungvon 0% p.a.. Zudem wird von einem Wechselkurs von 1,30 USD = 1 € ausgegangen.


Renditeprognose Einmalzahlung (durchschnittliche jährliche Rendite)Auf Basis dieser Prämissen ergibt sich für eine Anfangsinvestition in Höhe von 10.000 € (entspricht100 Bäumen bei Einmalzahlung) folgende Renditeprognose (durchschnittliche jährliche Rendite):5.1Baumalter Bruttoerlös Rendite p.a.12 Jahre 40.000 € 12,25 %16 Jahre 65.600 € 12,48 %20 Jahre 119.200 € 13,19 %Die Renditeprognose basiert auf den zuvor dargelegten Prämissen zu Holzvolumen, Holzpreisund Preissteigerung. Die nachstehenden Sensitivitäten sollen beispielhaft aufzeigen, wie dasPrognoseergebnis durch veränderte Prämissen beeinflusst wird.Zu beachten ist, dass sich entgegen der hier vorgenommenen Einzelbetrachtung verschiedeneder Parameter auch gleichzeitig verändern können oder dass die Veränderung eines ParametersVeränderungen weiterer Parameter nach sich ziehen kann, mit der Folge weiterer abweichenderErgebnisse. Des Weiteren stellen die beispielhaft angenommenen Veränderungen nicht diejeweils maximal denkbaren Veränderungen dar.Reduzierung Holzvolumen um 10%Baumalter Bruttoerlös Rendite p.a.12 Jahre 36.000,00 € 11,26 %16 Jahre 59.040,00 € 11,74 %20 Jahre 107.280,00 € 12,60 %Steigerung Holzvolumen um 10%Baumalter Bruttoerlös Rendite p.a.12 Jahre 44.000,00 € 13,14 %16 Jahre 72.160,00 € 13,15 %20 Jahre 131.120,00 € 13,73 %Steigerung Holzvolumen um 20%Baumalter Bruttoerlös Rendite p.a.12 Jahre 48.000,00 € 13,96 %16 Jahre 78.720,00 € 13,76 %20 Jahre 143.040,00 € 14,23 %Preissteigerung Holzpreis 2% p.a.Baumalter Bruttoerlös Rendite p.a.12 Jahre 50.729,62 € 14,49 %16 Jahre 90.054,92 € 14,72 %20 Jahre 177.125,47 € 15,46 %Preissteigerung Holzpreis 4% p.a.Baumalter Bruttoerlös Rendite p.a.12 Jahre 64.041,15 € 16,74 %16 Jahre 122.867,54 € 16,97 %20 Jahre 261.182,10 € 17,72 %Sensitivitäten5.215


6Rechtliche Grundlagen6.1DominikanischeRepublik6.1.1. Majestic-Trees Inversiones S.R.L.Die Majestic-Trees Inversiones S.R.L. ist eine in der Dominikanischen Republik ansässige Sociedadde Responsabilidad Limitada. Die Gesellschaftsform der S.R.L. ist vergleichbar der einer deutschenGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Gesellschaft hat ihren Sitz im Norden derDominikanischen Republik, die Geschäftsanschrift lautet Calle Entrada a Plaza Bahia Tropical8003, Sosúa, Puerto Plata, Dominikanische Republik. Sie ist eingetragen beim Handelsregisterder Camara De Commercio Y Production De Puerto Plata (Handelskammer Puerto Plata).Gegenstand der Gesellschaft ist die Anpflanzung und Aufzucht von Mahagonibäumen sowie derHandel damit. Entscheidungen größerer Tragweite werden immer in enger Abstimmung mitder Mehrheitsanteilseignerin VIVA <strong>AG</strong> getroffen. Insbesondere darf sie ohne Zustimmung derMehrheitsanteilseignerin VIVA <strong>AG</strong> nicht über bei der MTI bestehende la mejoras sowie bestehendeSchlagrechte verfügen.MTI ist als ganzheitlicher Dienstleister für den jeweiligen Kunden tätig. Sie verkauft dem KundenMahagonisetzlinge und übernimmt die Anpflanzung, Aufzucht, Pflege und Verwertung für diesen.Daneben ist sie entweder Eigentümer der Grundstücke, auf denen die Pflanzungen betriebenwerden oder aber Inhaber langjähriger Nutzungsrechte an diesen Flächen.6.1.2. Grundstücksrecht “la mejora”Vergleichbar den Gegebenheiten in Deutschland folgt auch in der Dominikanischen Republikdem Eigentum am Grundstück das Eigentum an den auf dem Grundstück wachsenden Pflanzen.Im Grundsatz wird also der Grundstückseigentümer automatisch der Eigentümer der dortwachsenden Mahagonibäume. Ebenso wie in Deutschland über eine Grundstückspacht ist esallerdings auch in der Dominikanischen Republik möglich, dass Personen ohne Eigentümer desGrund und Bodens zu sein, Eigentümer der dort aufgezogenen Pflanzen werden. Voraussetzunghierfür ist, dass diesen Personen zuvor ein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt wurde.Dieses einer Pacht vergleichbare Nutzungsrecht wird in der Dominikanischen Republik als„la mejora“ bezeichnet. Unabhängig von der Bepflanzungsart ist das la mejora ein für dieVertragslaufzeit unwiderrufliches Nutzungs- und Besitzrecht, das der Eigentümer des GrundundBodens weder verändern, noch aussetzen, noch widerrufen kann. Da la mejora wird ineinem offiziellen Register eingetragen und bleibt auch bei Verpfändung, Veräußerung oderZwangsversteigerung des Grund und Bodens weiter bestehen.MTI wird für die Aufzucht der Mahagonibäume der Kunden langfristige la mejoras von denjeweiligen Eigentümern der Flächen, auf denen die Aufzucht betrieben wird, erwerben. Diese lamejoras werden mindestens eine Laufzeit von 30 Jahren haben, so dass gewährleistet ist, dass dievom Kunden erworbenen Bäume dort mindestens 30 Jahre wachsen können.Da die Registereintragung eines la mejora nur ab einer bestimmten Grundstücksgröße möglich istund zudem der Aufwand einer Eintragung eines jeden Kunden viel zu hoch wäre, räumt MTI jedemeinzelnen Kunden ein Unterrecht an dem von MTI gehaltenen la mejora ein. Dieses Unterrechtbezieht sich jeweils auf die Fläche, auf der die vom Kunden erworbenen Mahagonibäumeangepflanzt werden. Es wird somit sichergestellt, dass der Kunde tatsächlich Eigentümer der fürihn gepflanzten Mahagonibäume wird.16


6.2.1. Kauf und DienstleistungsvertragDer Kunde schließt mit der Majestic-Trees Inversiones S.R.L. einen umfassenden Vertrag ab. Derfolgende Abschnitt soll einen Kurzüberblick über diese Vereinbarung geben. Der Vertrag regeltunter anderem die Pflichten von MTI sowie das Verhältnis von MTI und Kunde Der Vertrag ist inAbschnitt 8 ab Seite 23 vollständig abgedruckt. Auf die dort im Einzelnen getroffenen Regelungenwird ausdrücklich verwiesen, diese sind maßgeblich für das Rechtsverhältnis zwischen MTI undKunde.Deutschland 6.2Leistungen von MTIMTI erbringt gegenüber dem Kunden verschiedene Leistungen, wobei es MTI gestattet ist, sich zurErfüllung einzelner Pflichten Dritter zu bedienen. Im Einzelnen:• Verkauf von Mahagonisetzlingen der Sorte Swietenia Macrophylla in der Anzahl, die der Kundewählt.• Pflanzung der Mahagonisetzlinge innerhalb von 45 Tagen nach Verkauf• Vorbereitung des Bodens vor Pflanzung• Aufzucht und Pflege bis zur Schlagreife, insbesondere die regelmäßige Befreiung der Flächenvon Gras, Unterholz und Unkraut, das regelmäßige Beschneiden der Mahagonibäume, dieregelmäßige Düngung• Schädlingsbekämpfung• Verwertung der Mahagonibäume zum vom Kunden bestimmten Zeitpunkt und Auskehrungdes Erlöses abzüglich ggf. anfallender Verwertungskosten an den Kunden.• Einräumung eines Unterrechts am für MTI bestehenden „la mejora“ für die Flächen, auf denendie vom Kunden erworbenen Mahagonisetzlinge gepflanzt werden, bis zur Verwertung derMahagonibäume.• Registrierung und Zertifizierung der gepflanzten Mahagonisetzlinge beim Umweltministeriumder Dominikanischen Republik bei Erreichen einer Wuchshöhe von etwa 60 cm sowie Erwirkeneines Schlagrechtes für den jeweiligen Mahagonibaum.• Aufnahme sämtlicher Daten bzgl. der gepflanzten Mahagonisetzlinge( GPS-Standort- Daten,Pflanzungsdatum, Zertifizierungsnummer, etc.) sowie des Kunden, in einem Baum Register, indas der Kunde jährlich Einsicht nehmen kann.Vergütung und ZahlungsabwicklungDer Kunde zahlt an MTI für die von MTI erbrachten Lieferungen und Leistungen einmalig € 100 jeMahagonisetzling. Aufgrund eines erhöhten Bearbeitungsaufwandes wird zudem bei kleinerenStückzahlen ein Aufschlag auf diesen Zahlbetrag fällig. Bei 1 - 9 Mahagonibäumen beträgt derAufschlag 24 %, bei 10 - 24 Mahagonibäumen 7 %, bei 25 - 49 Mahagonibäumen 5 % sowie bei50 - 99 Mahagonibäumen 3 %.Alternativ zur Einmalzahlung kann der Kunde die Bezahlung in Raten wählen. In diesem Fallwerden € 144 je Mahagonisetzling fällig. Die monatlichen Raten müssen dabei so gewähltwerden, dass eine Zahlung des gesamten Zahlbetrages innerhalb von 12 Jahren ab Vertragsschlussgewährleistet ist.Wird der Ratenkauf gewählt, behält sich MTI das Eigentum an den gelieferten Mahagonisetzlingenbis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen vor. Allerdings geht mit der jeweilsvollständigen Zahlung von € 144 das Eigentum an einem Mahagonibaum auf den Kunden über.Zudem kann der Kunde jederzeit Sonderzahlungen leisten. Diese führen dazu, dass er sofortigesEigentum an einem Teil der Mahagonibäume erlangt, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen.Werden Sonderzahlungen geleistet, reduziert sich der der normalerweise zu entrichtende Betragvon € 144 pro Mahagonisetzling in Abhängigkeit vom Jahr der Sonderzahlung. Sonderzahlungenim Jahr 1 nach Vertragsschluss führen zu einer Reduzierung von € 44 je Mahagonisetzling,Sonderzahlungen im Jahr 2 zu einer Reduzierung von € 40 je Mahagonisetzling, Sonderzahlungenim Jahr 3 zu einer Reduzierung von € 36 je Mahagonisetzling, etc.17


7Steuerliche GrundlagenDie Darstellung der steuerlichen Grundlagen erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellungdieser Broschüre geltenden Rechtslage in Deutschland sowie in der DominikanischenRepublik. Maßgeblich sind die zu diesem Zeitpunkt geltenden Steuergesetze, veröffentlichtenVerwaltungsanweisungen und Gerichtsentscheidungen. Änderung dieser können die steuerlicheEinordnung und damit die Rendite für den Kunden verändern; siehe auch die Risikohinweise inAbschnitt 2.4, dort Seite 8.Die endgültige Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, die regelmäßig im Rahmen derErmittlung der Einkommensteuer des Kunden erfolgt, obliegt der jeweiligen Finanzverwaltung.Die hier getroffenen Aussagen sind nicht im Rahmen eines verbindlichen Auskunftsverfahrensoder in anderer Weise mit der jeweiligen Finanzverwaltung abgestimmt worden. Es kann deshalbgrundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung den vorliegendenSachverhalt letztlich abweichend von der folgenden Darstellung beurteilt.Die nachfolgenden Ausführungen können nicht auf alle denkbaren Einzelfälle sowie auf alleindividuellen Verhältnisse des einzelnen Kunden eingehen. Vielmehr liegen den Ausführungenbestimmte Annahmen zugrunde. Die Darstellungen gehen grundsätzlich davon aus, dass essich bei den Kunden um in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige, natürliche Personenhandelt, die die Mahagonibäume privat erwerben, vollständig aus Eigenmitteln finanzierenund frühestens bei Erreichen der Schlagreife verwerten. Treffen die Annahmen zur steuerlichenSituation des Kunden nicht zu, ergeben sich ggf. abweichende steuerliche Konsequenzen. Es wirdaußerdem unterstellt, dass sich die Kunden vertragsgemäß verhalten und insbesondere ihrenGesamterwerbspreis entsprechend den Vorgaben des Kauf und Dienstleistungsvertrages sowiedes Antragsformulars bei Fälligkeit einzahlen.Die Darlegungen zu den steuerlichen Gegebenheiten bieten einen Überblick über die steuerlichenKonsequenzen des Erwerbs der Mahagonibäume durch die Kunden. Steuerliche Auswirkungen,die sich aufgrund der persönlichen bzw. individuellen Verhältnisse des einzelnen Kundenergeben, werden nicht dargestellt. Die nachfolgenden Ausführungen können daher eine Beratungder Kunden durch den persönlichen steuerlichen Berater nicht ersetzen. Es wird deshalb jedemKunden empfohlen, vor einer Kaufentscheidung seine persönlichen steuerlichen Konsequenzenaus dem Erwerb mit seinem steuerlichen Berater zu erörtern.7.1DominikanischeRepublikAuf den Erwerb der Mahagonisetzlinge fallen in der Dominikanischen Republik keine Steuernan, eine eventuell anfallende Umsatzsteuer ist im Gesamterwerbspreis mit enthalten.Der Gewinn aus der Verwertung der Mahagonibäume ist in der Dominikanischen Republik aktuellebenfalls steuerfrei. Die Pflanzung findet im Rahmen des staatlichen Förderprogramms “QuisqueyaVerde“ statt. Teil dieses Programmes ist die Steuerbefreiung der Erlöse aus der Verwertung derangepflanzten Mahagonibäume. Die für die Mahagonibäume bei Erreichen einer Wuchshöhevon ca. 60 cm vom Umweltministerium der Dominikanischen Republik ausgestellten Zertifikategarantieren aktuell per Präsidialdekret die Steuerfreiheit der mit der Verwertung erzielten Erlöse.Erbschafts- oder Schenkungsteuer entsteht bei der Übertragung von Mahagonibäumen, welcheim staatlichen Förderprogramms “Quisqueya Verde“ gepflanzt und zertifiziert sind, ebenfalls nicht.20


7.2UmsatzsteuerDer Umsatzsteuer unterliegen die Umsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, die einUnternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, § 1 Abs.1 Nr. 1Umsatzsteuergesetz (UStG).Der Erwerb der Mahagonisetzlinge sowie die damit verbundenen Dienstleistungen des Pflanzensund der Aufzucht sind in Deutschland somit nicht steuerpflichtig, da beide nicht im Inland erfolgen.Sowohl die Lieferung der Mahagonisetzlinge, als auch die sonstige Leistung der Pflanzung undAufzucht erfolgen in der Dominikanischen Republik.Die Verwertung der Mahagonisetzlinge durch den Kunden erfolgt ebenfalls umsatzsteuerfrei, dadieser als Privatperson kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist.Erbschafts- und SchenkungsteuerDie unentgeltliche Übertragung der Mahagonibäume im Wege des Erbgangs oder der Schenkungunterliegt der deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, wenn der Erblasser zur Zeit seinesTodes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Begünstigte im ZeitpunktErbfall / Schenkung Steuerinländer ist. Die Besteuerung richtet sich dabei nach den Vorschriftendes Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) sowie des Bewertungsgesetzes(BewG).Zunächst ist der Wert des steuerpflichtigen Erwerbs zu ermitteln. Bei der Bewertung dessen sinddie auf den Erben oder den Beschenkten übergehenden anteiligen Vermögensgegenstände nach§ 12 Abs. 1 ErbStG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 BewG grundsätzlich mit dem gemeinen Wert(Verkehrswert) anzusetzen. Der gemeine Wert wiederum ist der Preis, der im gewöhnlichenGeschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des einzelnen Wirtschaftsgutes, also hier derMahagonibäume, bei einer Veräußerung zu erzielen wäre.Die genaue Höhe der tatsächlichen anfallenden Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer ist jeweilsim Einzelfall zu ermitteln, da sie abhängig von verschiedenen Faktoren wie z.B. Freibeträgen,Steuerklasse und Wert des steuerpflichtigen Erwerbs ist. Freibeträge und Steuerklasse richten sichdabei nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser/ Schenker und Begünstigtem. Der aufden steuerpflichtigen Erwerb anzuwendende Steuersatz liegt zwischen 7% und 50%.SonstigesEs wird darauf hingewiesen, dass die Majestic-Trees Inversiones S.R.L. keine Zahlungen vonSteuern für die Anleger übernimmt, sofern solche entstehen. Auch kann eine Haftung für denEintritt der steuerlichen Ergebnisse, insbesondere wegen der ständigen Weiterentwicklungen undÄnderungen des Steuerrechts sowie der Rechtsprechung und der Verwaltungsauffassung, nichtübernommen werden.Von einer Fremdfinanzierung des Erwerbs der Beteiligung wird ausdrücklich abgeraten, dasich hierdurch erhebliche steuerliche Abweichungen ergeben können. Ausführungen zu densteuerlichen Risiken der Vermögensanlage finden sich im Abschnitt 2 „Risiken der Investition“ aufden Seiten 8 dieser Broschüre.22


Kauf und Dienstleistungsvertrag8Sofern der Kunde Interesse an Erwerb, Aufzucht und Verwertung vonMahagonibäumen hat, kann er durch Ergänzung sowie Unterzeichnungdes Antrages zum Kauf von Mahagonibäumen (Antragsformularam Ende dieser Broschüre) der Majestic-Trees Inversiones S.R.L. denAbschluss des nachstehenden Kauf und Dienstleistungsvertragesanbieten. Dieser Vertrag kommt sodann durch die Annahme durchMajestic-Trees Inversiones S.R.L. rechtsverbindlich zustande.PräambelDie Majestic-Trees Inversiones S.R.L., Calle Entrada a Plaza Bahia Tropical 8003, Sosúa,Puerto Plata, Dominikanische Republik (im Folgenden auch MTI oder Majestic-Trees) isteine in der Dominikanischen Republik ansässige Sociedad de Responsabilidad Limitada,(Gesellschaftsform vergleichbar einer deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung),welche dort die Anpflanzung und Aufzucht von Mahagonibäumen der Sorte SwieteniaMacrophylla (sogenannter Amerikanischer Mahagoni) betreibt. Registriert ist sie beimHandelsregister der Camara De Commercio Y Production De Puerto Plata (HandelskammerPuerto Plata). MTI ist im Rahmen ihrer Tätigkeit als Verkäufer von Mahagonisetzlingen,Mahagonibäumen verschiedenen Alters sowie ganzheitlicher Dienstleister zur Aufzuchtder Mahagonibäume tätig. Im Zuge der Aufzucht werden die Mahagonisetzlingegepflanzt und vom Zeitpunkt der Pflanzung bis zum Zeitpunkt des Verwertens desMahagonibaumes durch MTI gepflegt. Darüber hinaus werden die Mahagonibäume durchMTI verwertet. Verwertung bedeutet in diesem Zusammenhang entweder das Fällen desMahagonibaumes und die Veräußerung des Mahagoni-Holzes oder aber die Veräußerungdes stehenden Baumes.Nach dem Recht der Dominikanischen Republik ist die Nutzung von Grund und Boden auchdurch Personen, die nicht Eigentümer des Grund und Bodens sind, möglich, sofern diesenein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Dieses als „la mejora“ bezeichneteRecht ist unabhängig von der Bepflanzungsart ein für die Vertragslaufzeit unwiderruflichesNutzungs- und Besitzrecht, dass der Eigentümer des Grund- und Bodens weder verändern,noch aussetzen, noch widerrufen kann. Das Recht wird in einem offiziellen Registereingetragen und bleibt auch bei Verpfändung, Veräußerung oder Zwangsversteigerungdes Grund und Bodens weiter bestehen. Für die Aufzucht der Mahagonibäume erwirbtMTI langfristige la mejoras von den jeweiligen Eigentümern der Flächen, auf denen dieAufzucht betrieben wird.Der Kunde hat Interesse daran, von MTI Mahagonisetzlinge sowie ein dem „la mejora“vergleichbares Recht zu erwerben und MTI mit der Aufzucht der Setzlinge sowie derVerwertung der schlagreifen Mahagonibäume zu beauftragen. Mit Ergänzung sowieUnterzeichnung des Antrages zum Kauf von Mahagonibäumen (im Folgenden auchAntragsformular) bietet die dort genannte Person (im Folgenden auch Kunde) der MTI denAbschluss des nachstehenden Kauf und Dienstleistungsvertrages an. Das Antragsformularzum Kauf von Mahagonibäumen ist Bestandteil dieses Kauf und Dienstleistungsvertrages.§ 1. KaufgegenstandMTI verkauft dem Kunden Mahagonisetzlinge der Sorte Swietenia Macrophylla(Amerikanischer Mahagoni) in der Anzahl, die der Kunde auf dem Antragsformularangegeben hat.§ 2. Dienstleistung1. MTI verpflichtet sich, die nach § 1 an den Kunden verkauften Mahagonisetzlingeinnerhalb von 45 Tagen in einer Aufzucht, welche von MTI betrieben wird,einzupflanzen. Vor der Pflanzung wird MTI den Boden für die Pflanzung bestmöglichvorbereiten. Pflanzung und Aufzucht haben auf Flächen zu erfolgen, an denen MTIfür die Dauer der Aufzucht ein langfristiges „la-mejora“-Recht besitzt.2. MTI verpflichtet sich für die nach Absatz 1 gepflanzten Mahagonisetzlinge die Pflegeund Aufzucht bis zur Schlagreife zu übernehmen. Zu den von MTI übernommenenAufgaben zählen dabei insbesondere die regelmäßige Befreiung der Flächen vonGras, Unterholz und Unkraut, das regelmäßige Beschneiden der Mahagonibäume,die regelmäßige Düngung sowie die Bekämpfung von Schädlingen.3. MTI verpflichtet sich, die nach Absatz 1 gepflanzten Mahagonibäume imAuftrag des Kunden zu verwerten und den Erlös abzüglich eventuell anfallenderVerwertungskosten anschließend insgesamt an den Kunden auszuzahlen. Sollte MTIeinen Erlös über ihren Prognosen (S. 31) erreichen erhält sie eine Erfolgsbeteiligungvon 25% des Mehrerlöses.4. MTI ist grundsätzlich berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritter zubedienen.§ 3. RechteeinräumungMTI räumt dem Kunden bzgl. des Grund und Bodens, auf dem die nach § 1 an denKunden verkauften Mahagonisetzlinge gepflanzt werden, ein Recht ein, dass dem in derDominikanischen Republik als „la mejora“ bezeichneten Recht zur Nutzung von Grundund Boden entspricht. Dieses Unterrecht an dem „la mejora“, welches MTI an dem zubepflanzenden Grund und Boden hält, hat Gültigkeit bis zum Zeitpunkt der Verwertung derdort für den Kunden gepflanzten Mahagonibäume.23


§ 4. Registrierung und Zertifizierung1. .MTI verpflichtet sich, sämtliche gepflanzten Mahagonisetzlinge mit einer einmaligenRegistrierungsnummer zu kennzeichnen. Zu jeder Registrierungsnummermüssen folgende Registrierungsdaten in einem Baumregister bei MTI hinterlegtsein: aktueller Eigentümer, Pflanzungsdatum, GPS-Daten der Baumposition,Zertifizierungsdatum durch das Umweltministerium, Grundstückstiteldaten,Kaufvertragsnummer.2. Ein Fällen von Mahagonibäumen in der Dominikanischen Republik ist nur mitstaatlicher Genehmigung zulässig. Diese Genehmigung (Schlagrecht) wird fürneu gepflanzte Mahagonibäume durch ein Zertifikat des Umweltministeriumder Dominikanischen Republik (Ministerio de Medio Ambiente) erteilt, sobalddie Mahagonibäume eine Wuchshöhe von etwa 60 cm erreicht haben. MTIverpflichtet sich, sämtliche gepflanzten Mahagonibäume bei Erreichen derZertifizierungsfähigkeit (ca. 1 Jahr nach der Pflanzung) vom Umweltministerium derDominikanischen Republik überprüfen, zählen und staatlich zertifizieren zu lassen.§ 5. Vergütung, Zahlungsabwicklung,Treuhandkonto1. Der Kunde zahlt an MTI für die in § 1, § 2, § 3 sowie § 4 geregeltenLieferungen und Leistungen einmalig € 100 (in Worten: Euro einhundert)je Mahagonisetzling. Aufgrund des erhöhten Bearbeitungsaufwandesbei kleineren Stückzahlen sind in Abhängigkeit von der Anzahl dererworbenen Mahagonisetzlinge folgende Aufschläge auf die € 100 zu leisten:Anzahl Mahagoni-BäumeAufschlag1 – 9 24 %10 – 24 7 %25 – 49 5 %50 - 99 3 %2. Wählt der Kunde die Alternative “Ratenzahlung“ im Antragsformular, so zahlt er anMTI für die in § 1, § 2, § 3 sowie § 4 geregelten Lieferungen und Leistungen einmalig€ 144 je Mahagonisetzling. Der genaue Zahlbetrag sowie die Höhe der monatlichenRaten, in denen der Zahlbetrag erbracht wird, ergibt sich aus dem Antragsformular.Die monatliche Rate muss so gewählt werden, dass eine Zahlung des gesamtenZahlbetrages innerhalb von 12 Jahren ab Vertragsschluss gewährleistet ist.3. Der Zahlbetrag nach Absatz 1 ist unmittelbar nach Annahme des Angebotes desKunden fällig. Er ist innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Information überdie Annahme des Vertrages beim Kunden (vgl. § 10) auf dem in Absatz 4 genanntenKonto einzuzahlen.4. Die Ratenzahlungen nach Ziffer 2 sind jeweils zum 01. eines Monats fällig,beginnend bei Annahme des Angebots vor dem 15. eines Monats zum Folgemonatbzw. beginnend bei Annahme des Angebots ab dem 15. eines Monats zumübernächsten Monat.5. Die Zahlungen haben auf das im Antragsformular jeweils angegebene Konto zuerfolgen. Bei Zahlung auf das Treuhandkonto ist der Treuhänder gehalten, eineAuszahlung an MTI erst vorzunehmen, wenn alle erforderlichen Unterlagen desKunden unterzeichnet vorliegen und die dem Kunden zustehende gesetzlicheWiderrufsfrist abgelaufen ist, ohne dass ein Widerruf erfolgt ist.§ 6. Eigentumsvorbehalt bei Ratenkaufverträgen1. MTI behält sich im Falle des Ratenkaufs das Eigentum an den geliefertenMahagonisetzlingen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen ausdiesem Vertrag dergestalt vor, dass immer mit der vollständigen Zahlung von € 144das Eigentum an einem Mahagonibaum auf den Kunden übergeht.2. Solange das gesamte Eigentum an den erworbenen Mahagonibäumen noch nichtauf den Kunden übergegangen ist, hat der Kunde MTI unverzüglich schriftlich zubenachrichtigen, wenn die Mahagonibäume gepfändet oder sonstigen EingriffenDritter ausgesetzt sind.3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der noch unter Eigentumsvorbehalt stehendenMahagonibäume nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MTI berechtigt.Der Vertrag über die Weiterveräußerung muss eine Regelung enthalten, nach derder Käufer verpflichtet ist, den zum Zeitpunkt der Weiterveräußerung nach diesemVertrag noch offenen Teil des Gesamterwerbspreises unmittelbar an MTI zu leisten.§ 7. Sonderzahlungen bei Ratenkauf1. Im Falle des Ratenkaufes kann der Kunde Sonderzahlungen leisten. DieseSonderzahlungen führen dazu, dass er sofortiges Eigentum an einem Teil derMahagonibäume erlangt, die noch unter Eigentumsvorbehalt (vgl. 6 Ziffer 1) stehen.2. Werden Sonderzahlung geleistet, reduziert sich der normalerweise zuentrichtende Betrag von €144 pro Mahagonisetzling für die durch dieSonderzahlung erworbenen Mahagonibäume nach folgendem Schema:Jahr der Sonderzahlung abReduzierungVertragsschluss1 44 €2 40 €... ...11 4 €3. Sonderzahlungen können nur für ganze Mahagonibäume und maximal für dieAnzahl von Mahagonibäumen geleistet werden, deren Eigentum noch nicht auf denKunden übergegangen ist.§ 8. Standort und Registerdaten1. MTI wird dem Kunden die Lage der Parzelle, auf der die von ihm gekauftenMahagonisetzlinge gepflanzt werden, durch ein gesondertes Schreiben aufelektronischem Wege per E-Mail mitteilen.2. MTI wird dem Kunden zudem auf Anforderung einmal im Jahr einen Auszug ausdem bei MTI geführten Baumregister auf elektronischem Wege per E-Mail zurVerfügung stellen. Der Auszug muss sämtliche von dem Kunden nach diesemVertrag erworbenen Mahagonibäume erfassen.§ 9. Schlagreife, Verlängerung der Standzeit1. Die Schlagreife eines Mahagonibaumes ist mit dessen Geschlechtsreife (blühenderBaum) gegeben. Erst mit Erreichen der Schlagreife bringt ein Mahagonibaum dieVoraussetzungen mit, um in Festigkeit und Holzqualität als echtes Mahagoni in denHandel gelangen zu können. Mahagonibäume der Sorte Swietenia Macrophyllaerreichen die Schlagreife etwa 12 bis 15 Jahren nach Pflanzung. Sobald einMahagonibaum die Schlagreife erreicht hat, wird der Kunde von MTI hierüberschriftlich per E-Mail informiert.2. Der Kunde hat bei Erreichen der Schlagreife die Optionen, sowohl seineMahagonibäume fällen zu lassen, einen oder mehrere seiner Mahagonibäume aufder Pflanzung stehen zu lassen, oder einen oder mehrere seiner Mahagonibäumestehend zu verkaufen. Er hat MTI innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Informationüber die Schlagreife schriftlich darüber zu informieren, welche der drei Optionen erwählt. Äußert der Kunde sich nicht innerhalb der angegebenen Frist, gilt dies alsWahl der Option “Stehenlassen“ für sämtliche seiner Bäume. In diesem Fall wird ernach Ablauf eines Jahres erneut zur Wahl einer der Optionen durch MTI aufgefordertwerden.3. Lässt ein Kunde einen oder mehrere Mahagonibäume auf der Pflanzung stehen,hat er für die weiterführende Nutzung des Grund und Bodens sowie die Pflegeder Mahagonibäume eine jährliche Aufwandsentschädigung i.H.v. € 3,50 proMahagonibaum an MTI zu entrichten. MTI ist berechtigt, die Aufwandsentschädigungan die zukünftigen Preisentwicklungen anzupassen und wird dem Kunden denjeweils aktuellen Wert mitteilen. Die Aufwandsentschädigung ist jährlich im Voraus24


unter Angabe eines dann mitgeteilten Verwendungszwecks auf ein von MTI mit derMitteilung benanntes Konto (vgl. § 5) zu entrichten. Der Kunde ist berechtigt, nachvorheriger Absprache die Aufwandsentschädigung auch für längere Zeiträume imVoraus zu leisten.4. Zahlt der Kunde die im Falle des Absatzes 3 fällige Aufwandsentschädigung trotzAufforderung durch MTI nicht, ist MTI berechtigt, unmittelbar einen oder mehrereMahagonibäume des Kunden zu verwerten, um die Aufwandsentschädigung zudecken. Alternativ ist MTI bei einer späteren Verwertung der Mahagonibäumeberechtigt, die bis dahin aufgelaufenen Aufwandsentschädigungen aus demVerwertungserlös zu entnehmen. Bei beiden Alternativen ist MTI verpflichtet, einennach Abzug der fälligen Aufwandsentschädigungen verbleibenden Überschuss anden Kunden auszuzahlen.§ 10. Aufzuchtgarantie1. MTI garantiert dem Kunden eine lückenlose Aufzucht und Pflege der nach § 1gekauften Mahagonibäume über den gesamten Wachstumszeitraum bis hin zurVerwertung. Für den Fall, dass ein oder mehrere Mahagonibäume vor Erreichender Schlagreife eingehen, verpflichtet sich MTI zur kostenlosen Ersetzung dereingegangenen Mahagonibäume durch neue Setzlinge sowie zur Aufzucht undPflege dieser bis zur Schlagreife.2. Eine Zerstörung durch höhere Gewalt, z.B. Naturkatastrophen wie Waldbrand oderErdbeben ist kein “Eingehen“ im Sinne dieser Vorschrift.3. Im Falle der Zerstörung durch höhere Gewalt innerhalb von fünf Jahren nachPflanzung nimmt MTI eine kostenlose Wiederbepflanzung vor, sofern dies auf denjeweiligen Flächen möglich ist.4. Im Falle der Zerstörung durch höhere Gewalt ab dem sechsten Jahr nach Pflanzungnimmt MTI eine Wiederbepflanzung vor, sofern dies auf den jeweiligen Flächenmöglich ist und sofern dies vom Kunden gewünscht wird. Der Aufwand derWiederbepflanzung und Aufzucht ist in diesem Fall vom Kunden an MTI zu erstatten,er wird dem Kunden zuvor mitgeteilt. Bei der Berechnung des Aufwandes werdeneventuell noch bestehende Reserven des Kunden aus früheren Zahlungen mitberücksichtigt.§ 11. Vertragslaufzeit und Kündigung1. Der Vertrag läuft fest bis zur Verwertung des letzten vom Kunden nach § 1 gekauftenMahagonibaumes.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Einaußerordentlicher Kündigungsgrund für MTI ist insbesondere dann gegeben,wenn der Kunde den nach § 5 fälligen Zahlbetrag oder die nach § 7 Absatz 2 fälligeAufwandsentschädigung nicht leistet. Ebenso, wenn der Kunde mit einer der nach §5 ggf. zu leistenden Raten in Verzug gerät.gebunden. Während dieser Zeit kann dieses Angebot von MTI angenommen werden.Der Kauf und Dienstleistungsvertrag kommt mit der Annahmeerklärung durch MTIinnerhalb der Annahmefrist zustande.2. Die Annahmeerklärung erfolgt durch Unterschrift des Geschäftsführers der MTI odereines hierzu bevollmächtigten Vertreters auf dem Antragsformular. Eines Zugangsder Annahmeerklärung beim Kunden bedarf es für deren Wirksamkeit nicht. MTIwird den Kunden jedoch zeitnah nach der Annahme mit einem gesondertenSchreiben über die Annahme seines Angebotes informieren. Grundsätzlich kann dieAnnahme von MTI auch verweigert werden.3. Der Tag der Unterzeichnung durch MTI gilt als Tag des Vertragsschlusses.§ 14. VerschwiegenheitMTI verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und nach Beendigung diesesVertrages alle erhaltenen Informationen und erlangten Daten und Kenntnisse überden Kunden vertraulich zu behandeln und von diesen Informationen nur insoweitGebrauch zu machen, wie es für die Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist. EineWeitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur soweit diese im Rahmen der Erfüllung diesesVertrages von MTI beauftragt sind bzw. sofern MTI hierzu gesetzlich verpflichtet ist.§ 15. Sonstiges1. Es gilt deutsches Recht, jedoch ohne die Verweisung auf ausländisches Recht.2. Vertragssprache ist Deutsch.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies giltauch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.5. Änderungen der persönlichen Daten des Kunden (z.B. Postadresse, E-Mail-Adresse,etc.) hat dieser unmittelbar gegenüber MTI anzuzeigen (z.B. per E-Mail an info@mti-srl.com). Die Versendung von Schriftstücken/Informationen an nicht aktuellePost- oder E-Mail- Adressen geht zu Lasten des Kunden, sofern dieser nicht zuvorseiner Anzeigepflicht nachgekommen ist.6. Vom MTI an den Kunden versendete Schriftstücke gelten drei Tage nach Absendungals zugegangen.7. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wirddie Gültigkeit diese Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind vielmehrverpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die ingesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich der unwirksamen am nächsten kommt.Gleiches gilt für den Fall von Regelungslücken.§ 12. Recht zur WeiterveräußerungDer Kunde kann seine gesamten Mahagonibäume oder nur einen Teil dieser (inklusiveder ihm noch zustehenden Dienstleistungen) jederzeit an einen Dritten veräußernund diesem das Eigentum übertragen. Der Kunde verpflichtet sich, den Verkauf bzw.die Übertragung der Bäume mittels Baumübertragungsformular der MTI schriftlichanzuzeigen. Das Baumübertragungsformular, welches per E-Mail angefordert werdenkann, sowie das original Baum-Eigentumszertifikat sind an MTI zu übersenden. NachEingang der Anzeige sowie des Eigentumszertifikates erhält der jeweilige Käufergegen Zahlung von 35 € ein auf ihn ausgestelltes Eigentumszertifikat und die neuenEigentümerdaten werden in das Baumregister eingetragen.§ 13. Zustandekommen des Vertrages1. Der Kunde hält sich an sein Angebot zum Abschluss des Kauf und Dienstleistungsvertragesfür die Dauer von vier Wochen ab Unterzeichnung des Antragformulars25


9Information für den FernabsatzBesondere Informationen gemäß § 312 c BGB i. V. m. Art. 246 § 1 und §2 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch).9.1 Allgemeine Informationen fürFernabsatzverträgeAllgemeine Informationen zu den Verkäufern/Dienstleistern und anderengegenüber den Kunden auftretenden PersonenVerkäuferin und Dienstleisterin ist die Majestic-Trees Inversiones S.R.L., Calle Entrada aPlaza Bahia Tropical 8003, Sosúa, Puerto Plata, Dominikanische Republik, Telefon 001-809- 571-3789, Fax: 001-809-571-3789, E-Mail info@mti-srl.com. Sie ist eingetragenbeim Handelsregister der Camara De Commercio Y Production De Puerto Plata(Handelskammer Puerto Plata).Die Majestic-Trees Inversiones S.R.L. wird gesetzlich vertreten durch dieGeschäftsführung. Zur Geschäftsführung sind bestellt Herr Marcel Bahr sowie Frau PetraBahr-Kock, geschäftsansässig ebenda. Beide sind alleine vertretungsberechtigt.Gegenstand der Majestic-Trees Inversiones S.R.L. ist die Anpflanzung und Aufzucht vonMahagonibäumen sowie der Handel damit.Name und Anschrift des für die Anbieter handelnden Vermittlers/DienstleistersAuskunft zu den jeweils für die Majestic-Trees Inversiones S.R.L. tätigen Vermittlern/Dienstleistern erteilt Ihnen gerne die Majestic-Trees Inversiones S.R.L., Calle Entrada aPlaza Bahia Tropical 8003, Sosúa, Puerto Plata, Dominikanische Republik, Telefon 001-809-571-3789, Fax: 001-809-571-3789, E-Mail info@mti-srl.com, gesetzliche VertreterMarcel Bahr, Petra Bahr-Kock.Mit dem Vertrieb in Deutschland ist die VIVA <strong>AG</strong>, Parkstr. 23 A, 65189 Wiesbaden,eingetragen im Handelsregister des <strong>AG</strong> Wiesbaden HRB 26534, gesetzlicher Vertreter(Vorstand) Frank Mendel, Tel.: +49 (0)611 - 360530 -14, Fax: +49 (0)611 - 360530 -19,E- Mail: info@viva-ag.de betraut.Wesentliche Merkmale der VermögensanlageDer Kunde erwirbt Mahagonisetzlinge der Sorte Swietenia Macrophylla (sog.Amerikanischer Mahagoni) von der Majestic-Trees Inversiones S.R.L. und beauftragtdiese zugleich mit der Pflanzung und Aufzucht dieser Setzlinge auf Farmen in derDominikanischen Republik. Die Nutzflächen müssen dabei entweder im Eigentum vonMajestic-Trees Inversiones S.R.L. stehen oder Majestic-Trees Inversiones S.R.L. muss einumfassendes Nutzungsrecht an den Flächen innehaben. Für die Zeit der Aufzucht derMahagonibäume wird dem Kunden ein umfassendes Nutzungsrecht an den Flächeneingeräumt, auf denen die von ihm erworbenen Setzlinge gepflanzt werden. NachErreichen der Schlagreife der Mahagonibäume kann der Kunde entscheiden, ob die inseinem Eigentum stehenden Bäume gefällt und verwertet werden sollen oder ob dieseweiter wachsen sollen. Sofern der Kunde sich für ein weiteres Wachsen entscheidet,kann er jährlich erneut entscheiden. Sollen die Mahagonibäume verwertet werden,übernimmt die Majestic-Trees Inversiones S.R.L. diese Verwertung und kehrt denVerwertungserlös an den Kunden aus.Die weiteren wesentlichen Merkmale der Investition ergeben sich aus der<strong>Verkaufsbroschüre</strong> mit Stand vom 15.08.2013, diese enthält eine detaillierteBeschreibung der Vertragsverhältnisse sowie der weiteren Gegebenheiten.Der Vertragsschluss kommt mit Annahme des Antrages zum Kauf von Mahagonibäumen(Antragsformular) durch die Geschäftsführung oder einen bevollmächtigtenVertreter der Majestic-Trees Inversiones S.R.L. zu Stande. Die Annahme erfolgt durchGegenzeichnung des vom Kunden unterzeichneten Antragsformulars.Wegen der allgemeinen Risiken, die mit der Investition einhergehen, wird ausdrücklichauf die Darstellung der Risiken in Abschnitt 2 ab Seite 6 dieser <strong>Verkaufsbroschüre</strong>verwiesen.Mindestlaufzeit, vertragliche KündigungGrundsätzlich steht es jedem Kunden jederzeit frei über die von ihm erworbenenMahagonibäume zu verfügen. Eine Verwertung durch Fällen von Mahagonibäumenist wirtschaftlich erstmals mit Erreichen der Schlagreife der Mahagonibäume sinnvoll.Diese wird in der Regel ca. 12 – 15 Jahre nach Pflanzung des Baumes erreicht. Der mitder Majestic- Trees Inversiones S.R.L. geschlossenen Dienstleistungsvertrages endetgrundsätzlich im Zeitpunkt der Verwertung der Mahagonibäume. Eine ordentlicheKündigung ist nicht vorgesehen, die außerordentliche Kündigung bleibt unberührt.VorbehalteNach Annahme des Angebotes durch die Gegenzeichnung des Antragsformularsbestehen keine Leistungsvorbehalte. Allerdings behält sich die Majestic-TreesInversiones S.R.L. vor, die Annahme bei nicht fristgerechter Einzahlung desGesamterwerbspreises zu widerrufen.Preis der Ware/DienstleistungDer Erwerb erfolgt bei Einmalzahlung zum Nennbetrag von € 100 je Mahagonisetzling.Zusätzlich ist bei Erwerb kleinerer Stückzahlen ein Aufschlag auf den Preis zu leisten.Bei 1 - 9 Setzlingen beträgt der Aufschlag 24 %, bei 10 - 24 Setzlingen 7 %, bei 25 - 4926


Setzlingen 5%, bei 50 - 99 Setzlingen 3%. Der Kunde hat einen Betrag in Höhe desGesamterwerbspreises gemäß seiner Festlegung auf dem Antragsformular zu leisten.Der Erwerb erfolgt bei Ratenzahlung zum Nennbetrag von € 144 je Mahagonisetzling.Die Höhe der Raten muss so gewählt sein, dass der Gesamterwerbspreis spätestensnach 12 Jahren geleistet ist.Im Falle von Ratenzahlung können Sonderzahlungen geleistet werden Sonderzahlungenführen zu einer Reduzierung des Preises von € 144 pro Mahagonisetzling inAbhängigkeit vom Jahr der Sonderzahlung für die mit der Sonderzahlung erworbenenMahagonisetzlinge. Sonderzahlungen im Jahr 1 nach Vertragsschluss reduzierenden Preis um € 44 je Mahagonisetzling, Sonderzahlungen im Jahr 2 um €40 jeMahagonisetzling, Sonderzahlungen im Jahr 3 um € 36 je Mahagonisetzling, usw.Umsatzsteuer fällt beim Erwerb der Mahagonisetzlinge nicht an. Die Besteuerung derErträge aus der Verwertung der Mahagonibäume erfolgt gemäß den Regelungen desEinkommensteuergesetzes, insoweit wird ausdrücklich auf das Kapitel „SteuerlicheGrundlagen“ ab Seite 20 der <strong>Verkaufsbroschüre</strong> verwiesen.Die Majestic-Trees Inversiones S.R.L. übernimmt nicht die Zahlung von Steuern für denKunden.Zusätzliche Liefer- und Versandkosten, TelekommunikationskostenZusätzliche Liefer- und Versandkosten werden von der Emittentin nicht in Rechnunggestellt. Eigene Kosten für Telefon, <strong>Internet</strong>, Porto etc. hat der Kunde selbst zu tragen.Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung/ErfüllungDie Einzelheiten zu den Zahlungen und den Zahlungsterminen ergeben sich aus demAntragsformular.Der Gesamterwerbspreis bei Einmahlzahlungen ist nach Annahme des Antrages durchdie Geschäftsführung der Majestic-Trees Inversiones S.R.L. oder deren Bevollmächtigtenund Information des Kunden hierüber innerhalb von zwei Wochen auf das imAntragsformular angegebene Treuhandkonto zu leisten.Der Gesamterwerbspreis bei Ratenzahlungen ist in maximal 144 Raten zu leisten. DieRaten sind jeweils zum 01. eines Monats fällig, bei Annahme des Angebots vor dem 15.eines Monats erstmalig zum Folgemonat bzw. bei Annahme des Angebots ab dem 15.eines Monats erstmalig zum übernächsten Monat.Widerrufsrecht und WiderrufsfolgenDem Kunden steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312d, 355 BGB zu.Befristete GültigkeitsdauerDie Gültigkeit dieser Informationen bleibt bis zur Bekanntgabe von Änderungenbestehen.Die in dieser <strong>Verkaufsbroschüre</strong> dargestellten Rechtsgrundlagen beziehen sich auf denStand per 15.08.2013.9.2. Weitere Informationen fürFernabsatzverträge bei FinanzdienstleistungenVertragsstrafenVertragsstrafen existieren nicht.KundendienstEin Kundendienst besteht nicht.Majestic-Trees Inversiones S.R.L. wird dem Kunden auf Anforderung einmal im Jahreinen Auszug aus dem bei Majestic-Trees Inversiones S.R.L. geführten Baumregister aufelektronischem Wege per E-Mail zur Verfügung stellen. Der Auszug erfasst sämtlicheDaten zu den von dem Kunden erworbenen MahagonibäumenGewährleistungs- und GarantiebedingungenEs gilt die gesetzliche Gewährleistung.Darüber hinaus garantiert Majestic-Trees Inversiones S.R.L. dem Kunden einelückenlose Aufzucht und Pflege der von ihm erworbenen Mahagonibäume über dengesamten Wachstumszeitraum bis hin zur Schlagreife. Für den Fall, dass ein odermehrere Mahagonibäume vor Erreichen der Schlagreife eingehen, verpflichtet sichMajestic-Trees Inversiones S.R.L. zur kostenlosen Ersetzung der eingegangenenMahagonibäume durch neue Setzlinge sowie zur Aufzucht und Pflege dieser bis zurSchlagreife. Eine Zerstörung durch höhere Gewalt wie z.B. Waldbrand oder Erdbebenist kein “Eingehen“ im Sinne dieser Regelung. Bei einer Zerstörung durch höhere Gewaltinnerhalb der ersten 5 Jahre nach Vertragsabschluss nimmt Majestic-Trees InversionesS.R.L eine Wiederbepflanzung vor, sofern dies auf den jeweiligen Flächen noch möglichist. Weitere Garantiebedingungen existieren nicht.RisikenWegen der mit der Vermögensanlage verbundenen Risiken, wird ausdrücklich auf dieDarstellung der Risiken in Kapitel 2 ab Seite 6 dieser <strong>Verkaufsbroschüre</strong> verwiesen.WiderrufrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründenin Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieserBelehrung in Textform, jedoch nicht vor dem Vertragsschluss und auch nicht vorErfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs.1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung desWiderrufes. Der Widerruf ist zu richten an: Majestic-Trees Inversiones S.R.L., c/o Viva <strong>AG</strong>,Parkstraße 23A, 65189 Wiesbaden, E-Mail: info@mti-srl.comWiderrufsfolgenIm Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sieuns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oderteilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweiseherausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dassSie die vertraglichen Zahlungspflichten für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohlerfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalbvon 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit dem Absenden IhrerWiderrufserklärung, für uns mit deren Empfang.Besonderer HinweisIhr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihrenausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübthaben.27


Seite 1/3überreicht durch (Partner der Viva <strong>AG</strong>):10MAJESTIC-TREES INVERSIONES S.R.L.Ein Unternehmen der VIVA <strong>AG</strong>Antragsformular zu Kauf und Dienstleistung von MahagonibäumenHerrFrauNameVornameGeburtsdatum Geburtsort BerufStraße, Haus-Nr. (Meldeanschrift)Landggf. abweichende PostanschriftT elefonKonto-Nr. (Konto für Auszahlungen)Name der BankEinmalinvestition:PLZ, OrtStaatsangehörigkeitE-MailBLZKontoinhaber (falls abweichend)àAnzahl der zu erwerbenden Mahagonibäume Erwerbspreis GesamterwerbspreisRatenkaufvertrag:àAnzahl der zu erwerbenden Mahagonibäume Erwerbspreis Monatsrate x 144 = GesamterwerbspreisVerwaltungs- und Marketingkosten Ratenkaufvertrag: 9 Monatsbeiträge; diese werden vorab entrichtet mit den Beiträgen verrechnet. Euro EuroBemerkungen Ich, der/die Unterzeichnende, biete hiermit verbindlich der Majestic-Trees Inversiones S.R.L. (folgend auch MTI genannt), Dominikanische Republik, den Kaufüber die zuvor bezeichnete Anzahl von Mahagonibäumen an. Der Gesamterwerbspreis entspricht der Summe aller Bäume mal dem jeweiligen Kaufpreis proBaum. Meinem Angebot liegen die allgemeine <strong>Verkaufsbroschüre</strong> (Stand 15.08.2013) sowie dieses Antragsformular zugrunde.Der Unterzeichner handelt auf eigene Rechnung.* 1Der Unterzeichner handelt auf Rechnung von:Name, Vorname: Meldeanschrift: Ort / DatumUnterschrift des Kunden / der KundinDatenverarbeitungDie auf dem Antragsformular zu meiner Person und meinem Angebot enthaltenen Angaben sowie solche Daten, die zukünftig im Zusammenhang mit meinem Antrag begründet oder erfasst werden,werden entsprechend den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unter Einsatz von EDV-Anlagen durch die MTI als verantwortliche Stelle im Sinne des BDSG erhoben, gespeichert,verarbeitet und/oder genutzt. Die Datenverarbeitung erfasst auch die Übermittlung dieser Daten an mit dem Erwerb befassten Personen (insbesondere der VIVA <strong>AG</strong> sowie Steuerberater). Die Datenwerden ausschließlich zur Begründung des Kauf und Dienstleistungsantrages und im Zusammenhang mit der Verwaltung der Bäume verwendet und nach Beendigung des Vertragsverhältnissesgelöscht, soweit eine Aufbewahrung nach gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich ist. Es werden keine Daten zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben.28* 1 Bei juristischen Personen sind ein aktueller Handelsregisterauszug und eine aktuelle Gesellschafterliste beizufügen. Soweit das Vertretungsorgan der juristischen Person eine weitere juristische Person ist,bedarf es ebenfalls dieser Dokumente bezüglich des Vertretungsorgans.


überreicht durch (Partner der Viva <strong>AG</strong>):Seite 2/3MAJESTIC-TREES INVERSIONES S.R.L.Ein Unternehmen der VIVA <strong>AG</strong>AntragsformularZahlungsweise Einmalkauf:Überweisung zum auf Treuhand-Konto-Nr.: 111260519 bei der Naspa Wiesbaden BLZ: 51050015IBAN: DE06510500150111260519, BIC-/SWIFT-Code: NASSDE55XXXZahlungsweise Ratenkaufvertrag:Dauerauftrag ab auf MTI-Konto-Nr.: 173038613 bei der Naspa Wiesbaden BLZ: 51050015IBAN: DE73510500150173038613 BIC-/SWIFT-Code: NASSDE55XXXEmpfangsbestätigungIch bestätige, eine <strong>Verkaufsbroschüre</strong> (Stand 15.08.2013) sowie eine Ausfertigung dieses Antragsformulars nebst Widerrufsbelehrung erhalten zu haben.Ort / DatumUnterschrift des Kunden / der KundinErklärungMir ist bekannt, dass es sich bei diesem Kauf nicht um eine sogenannte mündelsichere Kapitalanlage handelt, sondern um ein Eigentumsrecht mit den beim Heranwachseneines jungen Baumes verbundenen Risiken. Grundsätzlich kann ein Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals für mich nicht ausgeschlossen werden. Es sollte daherstets ein Teil- oder gar Totalverlust des Zahlbetrages wirtschaftlich verkraftet werden können. Ich erkläre zudem, dass ich vor Unterzeichnung ausreichend Gelegenheithatte, die empfangenen Dokumente zur Kenntnis zu nehmen. Vom Inhalt dieser Dokumente abweichende oder darüber hinausgehende Erklärungen oder Zusicherungenhabe ich – auch von der Vertriebsbeauftragten der Majestic-Trees Inversiones S.R.L., der Viva <strong>AG</strong> mit Sitz in Wiesbaden oder einer Ihrer Vermittler – nicht erhalten.Ort / DatumUnterschrift des Kunden / der KundinWiderrufsbelehrungWiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nachErhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindungmit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Majestic-TreesInversiones S.R.L., c/o VIVA <strong>AG</strong>, Parkstr. 23a, 65189 Wiesbaden, info@mti-srl.comWiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B.Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertemZustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichenZahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.Besondere HinweiseIhr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrechtausgeübt haben.Ort / DatumUnterschrift des Kunden / der KundinAnnahme des Antrags durch Majestic-Trees Inversiones S.R.L. oder eines von Majestic-Trees Inversiones S.R.L. dazu BevollmächtigtenOrt / DatumMajestic-Trees Inversiones S.R.L.29


Seite 3/3überreicht durch (Partner der Viva <strong>AG</strong>):MAJESTIC-TREES INVERSIONES S.R.L.Ein Unternehmen der VIVA <strong>AG</strong>AntragsformularAngaben nach GeldwäschegesetzPolitisch exponierte Personen (PEP)MTI ist gemäß § 6 Absatz 2 Nr. 1 Geldwäschegesetz verpflichtet, vor Annahme des Vertrages festzustellen, ob Zeichner und etwaige wirtschaftlich Berechtigte zum Kreisder sogenannten politisch exponierten Personen (PEP) gehören.Politisch exponierte Personen sind diejenigen natürlichen Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder ausgeübt haben. Hierbei gelten öffentliche Ämterunterhalb der nationalen Ebene in der Regel nur dann als wichtig, wenn deren politische Bedeutung mit der ähnlichen Position auf nationaler Ebene vergleichbar ist.Zu den PEP gehören Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister und Staatsekretäre; Parlamentsmitglieder; Mitglieder von obersten Gerichten,Verfassungsgerichten oder sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz, gegen deren Entscheidungen in der Regel kein Rechtsmittel eingelegt werden kann;Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Vorstände von Zentralbanken; Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte; Mitglieder derVerwaltungs-, Leistungs-, und Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen.Den politisch exponierten Personen gleichgestellt sind unmittelbare Familienmitglieder oder ihr bekanntermaßen nahestehende Personen. Familienmitgliedersind Ehepartner; Partner, die nach einzelstaatlichem Recht dem Ehepartner gleichgestellt sind; Kinder und deren Ehepartner oder Partner sowie Eltern. Zu dennahestehenden Personen gehört jede natürliche Person, die bekanntermaßen mit einer PEP gemeinsame wirtschaftliche Eigentümerin von RechtspersonenRechtsvereinbarungen ist oder sonstige enge Geschäftsbeziehungen zu dieser Person unterhält, sowie jede natürliche Person, die alleinige wirtschaftliche Eigentümerineiner Rechtsperson oder Rechtsvereinbarung ist, die bekanntermaßen tatsächlich zum Nutzen einer PEP errichtet wurde.Ich bestätige hiermit, dass ich keine PEP, kein unmittelbares Familienmitglied und keine einer PEP bekanntermaßen nahestehende Person bin oder war.Sollten sich diese Umstände ändern, werde ich dies unverzüglich MTI unter info@mti-srl.com, mitteilen.Ich bin oder war eine PEP bzw. ein unmittelbares Familienmitglied einer PEP bez. einer der PEP bekanntermaßen nahestehende Person. In diesem Fallwerden von Ihnen ggf. Zusatzinformationen angefordert.Ort / DatumUnterschrift des Kunden / der KundinIdentitätsprüfung (Zutreffendes bitte ankreuzen)Identitätsprüfung bei nicht anwesendem/r Kunden/in durch Postident-VerfahrenIdentitätsprüfung bei anwesendem/r Kunden/inIch bestätige, dass der Kunde/die Kundin für die Identifizierung anwesend war und ich die Angaben des Kunden/der Kundin zu seiner/ihre Person anhand desOriginals eines gültigen amtlichen Ausweises (Personalausweis/Reisepass) überprüft habe. Eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite) ist beigefügt.Personalausweis-/Reisepass-Nr.Ausstellende BehördeGültig bisIch habe die Identifizierung durchgeführt:Name des/der Identifizierenden in DruckbuchstabenDatum / Stempel / Unterschrift30


PrognosenJahr m³ (Stammvolumen) Prognose12 0.5 400.00 €13 0.58 460.00 €14 0.66 525.00 €15 0.7 600.00 €16 0.82 700.00 €17 0.93 800.00 €18 1.06 910.00 €19 1.17 1050.00 €20 1.4 1200.00 €21 1.6 1375.00 €22 1.84 1580.00 €23 2.12 1815.00 €24 2.43 2080.00 €25 2.8 2400.00 €Patronatserklärung der Viva <strong>AG</strong>:Die Viva <strong>AG</strong> vertreten durch Ihren Vorstand Frank Mendel erklärt hiermit Folgendes: Die FirmaMajestic-Trees Inversiones S.R.L. Sosúa/Cabarete, Dominikanische Republik (im Folgenden MTIgenannt) ist ein mehrheitliches Tochterunternehmen der Viva <strong>AG</strong>. Hiermit übernehmen wirdie volle Gewähr für die in der vorliegenden <strong>Verkaufsbroschüre</strong> getroffenen Aussagen unsererTochtergesellschaft MTI.Frank MendelChairman VIVA <strong>AG</strong>31

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