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Verkaufsbroschüre - 1&1 Internet AG

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7.2UmsatzsteuerDer Umsatzsteuer unterliegen die Umsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, die einUnternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, § 1 Abs.1 Nr. 1Umsatzsteuergesetz (UStG).Der Erwerb der Mahagonisetzlinge sowie die damit verbundenen Dienstleistungen des Pflanzensund der Aufzucht sind in Deutschland somit nicht steuerpflichtig, da beide nicht im Inland erfolgen.Sowohl die Lieferung der Mahagonisetzlinge, als auch die sonstige Leistung der Pflanzung undAufzucht erfolgen in der Dominikanischen Republik.Die Verwertung der Mahagonisetzlinge durch den Kunden erfolgt ebenfalls umsatzsteuerfrei, dadieser als Privatperson kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist.Erbschafts- und SchenkungsteuerDie unentgeltliche Übertragung der Mahagonibäume im Wege des Erbgangs oder der Schenkungunterliegt der deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, wenn der Erblasser zur Zeit seinesTodes, der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Begünstigte im ZeitpunktErbfall / Schenkung Steuerinländer ist. Die Besteuerung richtet sich dabei nach den Vorschriftendes Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) sowie des Bewertungsgesetzes(BewG).Zunächst ist der Wert des steuerpflichtigen Erwerbs zu ermitteln. Bei der Bewertung dessen sinddie auf den Erben oder den Beschenkten übergehenden anteiligen Vermögensgegenstände nach§ 12 Abs. 1 ErbStG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 BewG grundsätzlich mit dem gemeinen Wert(Verkehrswert) anzusetzen. Der gemeine Wert wiederum ist der Preis, der im gewöhnlichenGeschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des einzelnen Wirtschaftsgutes, also hier derMahagonibäume, bei einer Veräußerung zu erzielen wäre.Die genaue Höhe der tatsächlichen anfallenden Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer ist jeweilsim Einzelfall zu ermitteln, da sie abhängig von verschiedenen Faktoren wie z.B. Freibeträgen,Steuerklasse und Wert des steuerpflichtigen Erwerbs ist. Freibeträge und Steuerklasse richten sichdabei nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser/ Schenker und Begünstigtem. Der aufden steuerpflichtigen Erwerb anzuwendende Steuersatz liegt zwischen 7% und 50%.SonstigesEs wird darauf hingewiesen, dass die Majestic-Trees Inversiones S.R.L. keine Zahlungen vonSteuern für die Anleger übernimmt, sofern solche entstehen. Auch kann eine Haftung für denEintritt der steuerlichen Ergebnisse, insbesondere wegen der ständigen Weiterentwicklungen undÄnderungen des Steuerrechts sowie der Rechtsprechung und der Verwaltungsauffassung, nichtübernommen werden.Von einer Fremdfinanzierung des Erwerbs der Beteiligung wird ausdrücklich abgeraten, dasich hierdurch erhebliche steuerliche Abweichungen ergeben können. Ausführungen zu densteuerlichen Risiken der Vermögensanlage finden sich im Abschnitt 2 „Risiken der Investition“ aufden Seiten 8 dieser Broschüre.22

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