Richtlinien für die Sprachhilfe nach dem Denkendorfer Modell in ...
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2.b)BeitragsmodalitätenDie Abbuchung erfolgt 3 x im Jahr für jeweils e<strong>in</strong> Quartal:für <strong>die</strong> Monate Januar –März:für <strong>die</strong> Monate April –Juni:für <strong>die</strong> Monate Juli –September:für <strong>die</strong> Monate Oktober –Dezember:Mitte FebruarMitte Maike<strong>in</strong>e BeiträgeMitte NovemberDer Unterricht für den Monat Juli ist kostenfrei. Für <strong>die</strong> Monate August und September werdenaufgrund der Ferien ke<strong>in</strong>e Beiträge erhoben. Sollte jedoch e<strong>in</strong>e Sprachhelfer<strong>in</strong> während desSchuljahres krank oder im Urlaub se<strong>in</strong>, so ist <strong>die</strong>s mit <strong>dem</strong> kostenfreien Monat Juli abgegolten.Die Anmeldung ist verb<strong>in</strong>dlich und gilt für e<strong>in</strong> ganzes Schuljahr, da sonst e<strong>in</strong> Erfolg nichtgewährleistet wird. Abmeldungen s<strong>in</strong>d nur bei Umzug oder schwerer längerer Krankheit <strong>in</strong>schriftlicher Form möglich.Der E<strong>in</strong>zug des Beitrages erfolgt zw<strong>in</strong>gend durch e<strong>in</strong>e Abbuchungsermächtigung. Sollte derBeitrag nicht abgebucht werden können, so erhalten <strong>die</strong> Eltern e<strong>in</strong>e Zahlungser<strong>in</strong>nerung. BeiNichtbezahlung <strong>die</strong>ser Rechnung, scheidet das K<strong>in</strong>d aus der <strong>Sprachhilfe</strong> aus. Stornogebührenwerden <strong>in</strong> Rechnung gestellt.In absoluten Härtefällen kann e<strong>in</strong>e Anmeldung ohne Beiträge <strong>in</strong> Erwägung gezogen werden.Hier stehen pro Jahr ca. 1.350,00 €<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Sozialfonds zur Verfügung. Die Vorlage des ALG2-Bescheides zur Gewährung e<strong>in</strong>er beitragsfreien Teilnahme der <strong>Sprachhilfe</strong> ist zw<strong>in</strong>gendnotwendig!ALG2-Bescheide s<strong>in</strong>d i.d.R. nur e<strong>in</strong> halbes Jahr gültig. Da<strong>nach</strong> muss vom ALG2-Empfänger beimJobCenter e<strong>in</strong> Folgeantrag gestellt werden.Deshalb Härtefälle, <strong>die</strong> über den Sozialfonds laufen und somit ke<strong>in</strong>e Beiträge zu entrichtenhaben darauf h<strong>in</strong>weisen, dass sie verpflichtet s<strong>in</strong>d, immer den aktuellsten ALG2-Bescheid zumNachweis der Bedürftigkeit bei uns unaufgefordert e<strong>in</strong>zureichen.Sonst entfällt e<strong>in</strong>e Übernahme der Kosten durch den Sozialfonds!3. Diese <strong>Richtl<strong>in</strong>ien</strong> der <strong>Sprachhilfe</strong>arbeit treten zum 01.09.2009 <strong>in</strong> Kraft.Stand: 27.07.2009