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Richtlinien für die Sprachhilfe nach dem Denkendorfer Modell in ...

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Evangelische Kirchenpflege Nürt<strong>in</strong>genHeiligkreuzstr. 20, 72622 Nürt<strong>in</strong>gen, Telefon 07022/93313-0, Telefax 07022/93313-40,E-Mail kirchenpflege.nuert<strong>in</strong>gen@evk<strong>in</strong>t.de<strong>Richtl<strong>in</strong>ien</strong> für <strong>die</strong> <strong>Sprachhilfe</strong><strong>nach</strong> <strong>dem</strong> <strong>Denkendorfer</strong> <strong>Modell</strong> <strong>in</strong> Nürt<strong>in</strong>gen1. Aufwandsentschädigung1.a)SprachhelferInnenSprachhelferInnen SchuleSprachhelferInnen K<strong>in</strong>dergarten9,00 €/Unterrichtsstunde (60 M<strong>in</strong>.) <strong>in</strong>kl. Vorbereitungszeit8,50 €/Unterrichtsstunde (60 M<strong>in</strong>.) <strong>in</strong>kl. Vorbereitungszeit1.b)1.c)MentorInnenMonatliche Vergütung bei über 15 Sprachhelfer<strong>in</strong>nen 70,00 €Monatliche Vergütung bei bis zu 15 Sprachhelfer<strong>in</strong>nen 50,00 €Zusätzlich pro Jahr e<strong>in</strong>e Pauschale für Telefon, Drucker, Porto, Kopien 40,00 €GrundsätzlichesDie Abrechnung erfolgt jeweils am 15. <strong>nach</strong> e<strong>in</strong>em Quartal (15.04./15.07./15.10./15.01.)Das Formular §3 Nr.26 EStG ist bis spätestens zum 15.04. e<strong>in</strong>es Jahres e<strong>in</strong>zureichen!Ohne <strong>die</strong>ses Formular erfolgt ke<strong>in</strong>e Auszahlung der Aufwandsentschädigung!Anwesenheitslisten s<strong>in</strong>d grundsätzlich direkt <strong>in</strong> der Geschäftsstelle der <strong>Sprachhilfe</strong> Nürt<strong>in</strong>genvon den Sprachhelfer<strong>in</strong>nen bis spätestens 15.04./15.07./15.10./15.01. e<strong>in</strong>es jeweiligen Jahrese<strong>in</strong>zureichen!MentorInnen können auch Aufgaben der Sprachförderung, jedoch nicht der Geschäftsführungübernehmen!1.d)MitarbeiterpflegeJede Mentor<strong>in</strong> erhält pro Jahr und Sprachhelfer<strong>in</strong> für <strong>die</strong> Mitarbeiterführungauf Nachweis 10,00 €2. Beitragsregelung2.a)BeitragshöheFür <strong>die</strong> <strong>Sprachhilfe</strong>/Hausaufgabenhilfe wird e<strong>in</strong> Beitrag pro Quartal erhoben, <strong>die</strong>ser beträgt:Monatlich Quartal Jahr Bemerkungfür 1 K<strong>in</strong>d 15,00 € 45,00 € 135,00 €für 2 K<strong>in</strong>der 20,00 € 60,00 € 180,00 € Das 3. und alle weiterenK<strong>in</strong>der s<strong>in</strong>d Beitragsfrei!


2.b)BeitragsmodalitätenDie Abbuchung erfolgt 3 x im Jahr für jeweils e<strong>in</strong> Quartal:für <strong>die</strong> Monate Januar –März:für <strong>die</strong> Monate April –Juni:für <strong>die</strong> Monate Juli –September:für <strong>die</strong> Monate Oktober –Dezember:Mitte FebruarMitte Maike<strong>in</strong>e BeiträgeMitte NovemberDer Unterricht für den Monat Juli ist kostenfrei. Für <strong>die</strong> Monate August und September werdenaufgrund der Ferien ke<strong>in</strong>e Beiträge erhoben. Sollte jedoch e<strong>in</strong>e Sprachhelfer<strong>in</strong> während desSchuljahres krank oder im Urlaub se<strong>in</strong>, so ist <strong>die</strong>s mit <strong>dem</strong> kostenfreien Monat Juli abgegolten.Die Anmeldung ist verb<strong>in</strong>dlich und gilt für e<strong>in</strong> ganzes Schuljahr, da sonst e<strong>in</strong> Erfolg nichtgewährleistet wird. Abmeldungen s<strong>in</strong>d nur bei Umzug oder schwerer längerer Krankheit <strong>in</strong>schriftlicher Form möglich.Der E<strong>in</strong>zug des Beitrages erfolgt zw<strong>in</strong>gend durch e<strong>in</strong>e Abbuchungsermächtigung. Sollte derBeitrag nicht abgebucht werden können, so erhalten <strong>die</strong> Eltern e<strong>in</strong>e Zahlungser<strong>in</strong>nerung. BeiNichtbezahlung <strong>die</strong>ser Rechnung, scheidet das K<strong>in</strong>d aus der <strong>Sprachhilfe</strong> aus. Stornogebührenwerden <strong>in</strong> Rechnung gestellt.In absoluten Härtefällen kann e<strong>in</strong>e Anmeldung ohne Beiträge <strong>in</strong> Erwägung gezogen werden.Hier stehen pro Jahr ca. 1.350,00 €<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Sozialfonds zur Verfügung. Die Vorlage des ALG2-Bescheides zur Gewährung e<strong>in</strong>er beitragsfreien Teilnahme der <strong>Sprachhilfe</strong> ist zw<strong>in</strong>gendnotwendig!ALG2-Bescheide s<strong>in</strong>d i.d.R. nur e<strong>in</strong> halbes Jahr gültig. Da<strong>nach</strong> muss vom ALG2-Empfänger beimJobCenter e<strong>in</strong> Folgeantrag gestellt werden.Deshalb Härtefälle, <strong>die</strong> über den Sozialfonds laufen und somit ke<strong>in</strong>e Beiträge zu entrichtenhaben darauf h<strong>in</strong>weisen, dass sie verpflichtet s<strong>in</strong>d, immer den aktuellsten ALG2-Bescheid zumNachweis der Bedürftigkeit bei uns unaufgefordert e<strong>in</strong>zureichen.Sonst entfällt e<strong>in</strong>e Übernahme der Kosten durch den Sozialfonds!3. Diese <strong>Richtl<strong>in</strong>ien</strong> der <strong>Sprachhilfe</strong>arbeit treten zum 01.09.2009 <strong>in</strong> Kraft.Stand: 27.07.2009

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