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jetzt herunterladen - Europäische Kunstakademie Trier

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70 71Banking details / information bancaire<strong>Europäische</strong> <strong>Kunstakademie</strong>Sparkasse <strong>Trier</strong>IBAN: DE1758550130 0000988501SWIFT-BIC: TRISDE55Head of School:Dr. Gabriele LohbergAssistant Manager:Sabine Schneider, Jörg M. SnijderTechnician / technicien:Wilhelm Frankreiter, Wolfgang Grundheber*Kreatives WochenendeBei 10tägig gebuchten Kursen (2x Mo – Fr) kann während des Wochenendeszwischen den beiden Kurswochen ohne Zusatzkosten ameigenen Arbeitsplatz gearbeitet werden. Jeweils am Samstag undSonntag sind die Ateliers von 11-17 Uhr geöffnet. Zum Kursende findetkein kreatives Wochenende statt. Die Betreuung findet durch einenAnsprechpartner der Verwaltung, jedoch nicht in einem künstlerischenSinne durch den Dozenten statt. Einige wenige Kurse sind von dieserRegelung aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen (z. B. Metallwerkstatt,Medienwerkstatt). Generell ist es möglich in den Mal- undZeichenklassen sowie eingeschränkt in den Druckwerkstätten (z. B.Radierung: nur Kaltnadel und Drucken) eigenständig zu arbeiten. Siekönnen sich auch noch vor Ort zur Buchung entscheiden. Sollten SieFragen haben, wenden Sie sich an uns:Tel: (0) 651 99846-0; info@eka-trier.deHausordnung1. Geltung; Anerkennung1.1 Diese Hausordnung ist von allen Besuchern/-innen und Benutzern/-innender <strong>Europäische</strong>n <strong>Kunstakademie</strong> verbindlich zu beachten. Die Besucher/-innen und Benutzer/-innen erkennen die Bestimmungen dieser Hausord-nung mit Betreten der Gebäude, Räume und Außenanlagen der Kunst-akademie an.1.2 Diese Hausordnung gilt in sämtlichen Liegenschaften und Teilbereichender <strong>Kunstakademie</strong>, also insbesondere in allen Gebäuden, Räumen undden Außengeländen, in der Gastronomie. Sie findet auch bei Veranstal-tungen Anwendung.4.2 Bei Verstößen gegen diese Hausordnung sind die Mitarbeiter/-inneninsbesondere berechtigt,– Besucher/-innen und Benutzer/-innen zu ermahnen und sie desHauses zu verweisen,– den Zugang zu den Räumen der <strong>Kunstakademie</strong> zu verwehren.4.3 Bei Diebstählen, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen zulastender <strong>Kunstakademie</strong> oder ihrer Mitarbeiter/-innen werden die Täter vonder weiteren Benutzung der <strong>Kunstakademie</strong> ausgeschlossen und ihnenein Hausverbot erteilt.2. Allgemeines VerhaltenAlle Besucher/-innen und Benutzer/-innen haben sich so zu verhalten, dassandere Personen nicht gestört und geschädigt werden und es zu keinenBeeinträchtigungen des Betriebs der <strong>Kunstakademie</strong> kommt. Insbesondereist es unzulässig,2.1 in der <strong>Kunstakademie</strong> zu schlafen und zu lärmen. Rauchen ist ausschließlichauf dem Außengelände erlaubt;2.2 zu sammeln, zu betteln, Werbung zu betreiben oder Waren anzubieten,zu verteilen oder zu verkaufen oder gewerbliche Tätigkeiten jeglicher Artin den Räumen und auf dem Gelände der <strong>Kunstakademie</strong> vorzunehmen.3. Umgang mit Inventar3.1 Mit den Einrichtungsgegenständen, den Gebäuden, den Räumen undden Außenanlagen der <strong>Kunstakademie</strong> ist sorgsam umzugehen. JeglicheBeschädigungen und Veränderungen haben zu unterbleiben und sindsofort den Mitarbeiter/-innen der <strong>Kunstakademie</strong> zu melden.3.2 Für Beschädigungen und Verschmutzungen der Gebäude, der Räume,der Außenanlagen, des Mobiliars, der Medien und der Geräte der <strong>Kunstakademie</strong>haften die Verursacher. Die <strong>Kunstakademie</strong> ist berechtigt, dieSchäden auf deren Kosten zu entfernen oder entfernen zu lassen.4. Hausrecht4.1 Das Hausrecht wird von der Leiterin der <strong>Kunstakademie</strong> und dem Personalder <strong>Kunstakademie</strong> wahrgenommen. Alle Anordnungen undWeisungen der Mitarbeiter/-innen sind zu befolgen.5. Strafanzeige/StrafantragBei Diebstählen, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen zulasten der<strong>Kunstakademie</strong> oder ihrer Mitarbeiter/-innen wird stets Strafanzeige erstattetund Strafantrag gestellt. Bei sonstigen Straftaten muss der Betroffene mitStrafanzeige und Strafantrag rechnen.6. HaftungDie Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Besucher/-innen und Benutzer/-innen bei Gebrauch der <strong>Kunstakademie</strong>, einschließlichder Nebenräume und Eingänge sowie der zur Verfügung gestellten Gegenständeentstehen, ist ausgeschlossen. Für eingebrachte Wertsachen wirdkeine Haftung übernommen.7. Fotografieren, Filmen und anderes7.1 Besuchern und Benutzern ist das Fotografieren und Filmen in denRäumen der <strong>Kunstakademie</strong> nur auf Anfrage gestattet und kann in einzelnenFällen durch die Mitarbeiter der <strong>Kunstakademie</strong> gestattet / untersagtwerden.7.2 Jeder Besucher und Benutzer erklärt sich damit einverstanden, dass vonihm Film - und Fotoaufnahmen für Dokumentationen, die allgemeineÖffentlichkeitsarbeit, für Presse, Funk und andere Medien erstellt undverbreitet werden, ohne dass er hieraus irgendwelche Ansprüche herleitenkann.<strong>Trier</strong>, Dezember 1997<strong>Europäische</strong> <strong>Kunstakademie</strong> 201470 71

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