Saarland Erweiterung Ensdorf - beim NABU im Saarland
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Foto: Elisabeth Frank-Schneider<br />
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Sonnenaufgang in <strong>Ensdorf</strong><br />
Hoffentlich gibt es auch einen symbolischen Sonnenaufgang in der Politik für eine dezentrale,<br />
ökologisch orientierte Energieversorgung.<br />
Anlage. Innerhalb dieser Kreislinie<br />
befinden sich die Ortschaften Dillingen,<br />
Saarwellingen, Schwarzenholz, Püttlingen,<br />
Völklingen, Geislautern, Ludweiler,<br />
Überherrn, Merten (F), Berus, Berviller<br />
(F), Saarlouis, Hülzweiler, Schwalbach,<br />
Elm, Dillingen, Bous, Wadgassen,<br />
Differten, Altforweiler, Felsberg, Wallerfangen,<br />
<strong>Ensdorf</strong> und Lisdorf.<br />
Eine weitere Methode, um Umweltauswirkungen<br />
zu erfassen, ist das Biomonitoring.<br />
Hier werden mit standardisierten<br />
Methoden Pflanzen und Tiere<br />
auf Schadstoffgehalte untersucht und -<br />
über die Zeitachse verteilt - Veränderungen<br />
erfasst. Hierbei wird schnell<br />
erkennbar, wie die Belastungssituation<br />
nis 2/2007<br />
eines Raumes sich darstellt. Eine solche<br />
zuverlässige, flächendeckende und auch<br />
verhältnismäßig preisgünstige Methode<br />
ist allerdings bis dato nicht von vornherein<br />
vorgeschrieben, sondern muss <strong>im</strong><br />
Genehmigungs-/UVP-Verfahren - notfalls<br />
gerichtlich - von den Betroffenen<br />
<strong>im</strong> Einwirkungsbereich erzwungen werden.<br />
Die Interessengemeinschaft Umweltschutz<br />
Höcherberg (IGU) hielt 1980 <strong>im</strong><br />
Genehmigungs-Verfahren KW Bexbach<br />
eine solche Studie für den Kraftwerksstandort<br />
für zwingend notwendig. Sie<br />
wurde nach langem "Tauziehen" 1983<br />
- 1985 durch Prof. Müller vom damaligen<br />
Lehrstuhl für Biogeographie der<br />
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Universität Saarbrücken durchgeführt<br />
und sollte den Ist-Zustand vor und nach<br />
Inbetriebnahme des jetzigen Kohlekraftwerkes<br />
Bexbach feststellen. Die<br />
Untersuchungsergebnisse waren<br />
erschreckend! Müller stellte fest, dass<br />
die Rückstandswerte vieler Schadstoffe<br />
die des Ruhrgebietes übertrafen und<br />
dass nach Inbetriebnahme eine Reihe<br />
von Werten drastisch zunahm. Die<br />
damaligen Politiker, einschließlich der<br />
CDU-Landesregierung sowie die Saarbergwerke,<br />
versuchten den Verfasser zu<br />
diskreditieren, weil ihnen diese Ergebnisse<br />
nicht passten. Eine ebenfalls geforderte<br />
Nachstudie wurde bis heute nicht<br />
durchgeführt.<br />
Wie soll die Ansiedlung des<br />
Kraftwerks ablaufen?<br />
Karl-Heinz Winkler: Das Genehmigungsverfahren<br />
für Kraftwerke ist komplex.<br />
Im Fall <strong>Ensdorf</strong> teilt RWE der Landesregierung<br />
mit, dass es beabsichtige,<br />
auf dem Gelände des jetzigen Kraftwerks<br />
einen Neubau zu errichten. Daraufhin<br />
finden Gespräche zwischen den<br />
Beteiligten statt, in denen die Rahmenbedingungen<br />
abgeklärt werden.<br />
Zunächst einmal wird geprüft, ob das<br />
Projekt mit den Zielen der Raumordnung<br />
übereinst<strong>im</strong>mt. Dies hat die Landesregierung<br />
bejaht und deshalb kein<br />
Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt.<br />
Um planungsrechtliche Sicherheit<br />
zu erlangen, muss der Flächennutzungsplan<br />
(FNP) der Gemeinde <strong>Ensdorf</strong><br />
geändert werden. Am 14.12.06<br />
beschloss der Rat, den FNP wunschgemäß<br />
zu ändern. Mit Datum vom<br />
15.12.06 schrieb das mit der Änderung<br />
betraute Büro agsta die Nachbargemeinden,<br />
sonstige Träger öffentlicher<br />
Belange und die Naturschutzverbände<br />
an und bat um Stellungnahme bis zum<br />
15.01.07. Die erforderliche Änderung<br />
des FNP umfasste lediglich zwei Seiten.<br />
Auf Seite 1 wurde kurz dargelegt, dass<br />
man eine Änderung plane; Seite 2 enthielt<br />
einen verschwommenen Planauszug<br />
mit den geplanten Änderungen<br />
ohne jegliche Erläuterungen oder einen<br />
als förmliche Begründung anzusehenden<br />
Text. Daraufhin lehnten <strong>NABU</strong> und<br />
BUND eine ins Einzelne gehende Stellungnahme<br />
ab, da die Unterlagen nicht<br />
prüffähig waren.<br />
Auch die Kreisstadt Saarlouis entschied,<br />
dass ohne textliche Erläuterungen<br />
(Begründung) keine Stellungnahme<br />
abgegeben werden könne. Sie stellte<br />
Mindestanforderungen an das Flächennutzungsplanverfahren<br />
auf, wie Vorlage<br />
umfassender Planunterlagen mit<br />
Kl<strong>im</strong>agutachten incl. CO2-Bilanz und<br />
Verschattungsprognosen, gutachterliche<br />
Prognosen der Hochwasserbeeinflussung<br />
<strong>im</strong> Vorranggebiet Hochwasserschutz,<br />
hydrogeologisches Gutachten,<br />
gutachterliche Immissionsprognosen<br />
mit Aussagen zur Auswirkung auf