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Rechtsfragen des Alltags / Arbeitsrecht<br />

Sachgrundlose Befristung<br />

und „Zuvor-Beschäftigung“<br />

Ein Arbeitsverhältnis kann trotz<br />

einer früheren Beschäftigung<br />

des Arbeitnehmers auch ohne<br />

Sachgrund bis zu zwei Jahren<br />

befristet werden, wenn die frühere<br />

Beschäftigung mehr als<br />

drei Jahre zurückliegt.<br />

Mit dieser Entscheidung eröffnet<br />

das Bundesarbeitsgericht (BAG)<br />

völlig neue Perspektiven bei<br />

der sachgrundlosen Befristung.<br />

Geklagt hatte eine Lehrerin,<br />

die aufgrund eines befristeten<br />

Arbeitsvertrags vom 01.08.2006<br />

bis 31.07.2008 beschäftigt<br />

war. Während ihres Studiums<br />

hatte sie vom 01.11.1999 bis<br />

31.01.2000 insgesamt 50 Stunden<br />

als studentische Hilfskraft<br />

für einen Freistaat gearbeitet.<br />

Mit ihrer Klage hat sie sich gegen<br />

die Befristung ihres Arbeitsverhältnisses<br />

gewandt.<br />

Die Klage hatte vor dem BAG<br />

jedoch keinen Erfolg. Die mehr<br />

als sechs Jahre zurückliegende<br />

frühere Beschäftigung der Klägerin<br />

stand der sachgrundlosen<br />

Befristung ihres Arbeitsvertrags<br />

nicht entgegen. Die Richter<br />

wiesen in ihrer Entscheidung<br />

zunächst auf den Wortlaut des<br />

Teilzeit- und Befristungsgesetzes<br />

(TzBfG) hin. Nach § 14 Abs.<br />

2 Satz 1 TzBfG ist die Befristung<br />

eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen<br />

eines sachlichen Grundes<br />

bis zur Dauer von zwei Jahren<br />

zulässig. Das gilt nach § 14 Abs.<br />

2 Satz 2 TzBfG nicht, wenn mit<br />

demselben Arbeitgeber bereits<br />

zuvor ein befristetes oder unbefristetes<br />

Arbeitsverhältnis<br />

bestanden hat. Einen Zeitpunkt<br />

für die „Zuvor-Beschäftigung“<br />

nennt das Gesetz jedoch nicht.<br />

Das BAG entschied nun, dass Beschäftigungsverhältnisse<br />

nicht<br />

zu berücksichtigen seien, wenn<br />

sie mehr als drei Jahre zurückliegen.<br />

Das ergebe eine Auslegung<br />

der gesetzlichen Regelung. Diese<br />

solle zum einen Arbeitgebern<br />

ermöglichen, auf schwankende<br />

Auftragslagen und wechselnde<br />

Marktbedingungen durch befristete<br />

Einstellungen zu reagieren.<br />

Für Arbeitnehmer solle so<br />

eine Brücke zur Dauerbeschäftigung<br />

geschaffen werden.<br />

Zum anderen sollen durch das<br />

Verbot der „Zuvor-Beschäftigung“<br />

Befristungsketten<br />

und der Missbrauch befristeter<br />

Arbeitsverträge verhindert<br />

werden. Das Verbot könne allerdings<br />

auch zu einem Einstellungshindernis<br />

werden. Seine<br />

Anwendung sei daher nur insoweit<br />

gerechtfertigt, als dies zur<br />

Verhinderung von Befristungsketten<br />

erforderlich sei. Das sei<br />

bei lange Zeit zurückliegenden<br />

früheren Beschäftigungen typischerweise<br />

nicht mehr der Fall.<br />

Hier rechtfertige der Gesetzeszweck<br />

die Beschränkung der<br />

Vertragsfreiheit der Arbeitsvertragsparteien<br />

und die damit<br />

verbundene Einschränkung der<br />

Berufswahlfreiheit des Arbeitnehmers<br />

nicht.<br />

Die Gefahr missbräuchlicher<br />

Befristungsketten bestehe regelmäßig<br />

nicht mehr, wenn zwischen<br />

dem Ende des früheren<br />

Arbeitsverhältnisses und dem<br />

sachgrundlos befristeten neuen<br />

Arbeitsvertrag mehr als drei<br />

Jahre liegen. Dieser Zeitraum<br />

entspreche auch der gesetzgeberischen<br />

Wertung, die in<br />

der regelmäßigen zivilrechtlichen<br />

Verjährungsfrist zum Ausdruck<br />

komme (BAG, Urteil vom<br />

06.04.2011, 7 AZR 716/09).<br />

Hans Christian Hucke,<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht,<br />

Anwalts- und Steuerberaterkanzlei<br />

ARNING SCHRÖDER HUCKE,<br />

Lübbecke.<br />

Stammtisch für Schaf-Freunde<br />

Einmal monatlich treffen sich<br />

die Schaf-Freunde aus Espelkamp<br />

und Umgebung zwecks<br />

Erfahrungsaustausch rund um<br />

den wolligen Vierbeiner. Besonders<br />

Neulinge in der Schaf-<br />

haltung profitieren von den<br />

wertvollen Tipps erfahrener<br />

Halter. Neue Schaf-Freunde sind<br />

willkommen! Nächster Termin:<br />

Dienstag, 24. Mai, 20 Uhr,<br />

Dorfkrug Kaiser in Isenstedt.<br />

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