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Reglement Schuleintritt - Schule Volketswil

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<strong>Reglement</strong> und RichtlinienVorzeitiger <strong><strong>Schule</strong>intritt</strong> und RückstellungenVorzeitiger <strong><strong>Schule</strong>intritt</strong>Rechtsgrundlage für diesen Ablauf bildet das VSG, §3 und 5, die VSV §34 Abs.3 und §3 Abs.1Eine vorzeitige Einschulung (Aufnahme in die Kindergartenstufe) auf Beginn des Schuljahres ist möglich,wenn es der Entwicklungsstand des Kindes zulässt und das Kind bis zum 31. Juli das 4. Altersjahrvollendet hat. Noch jüngeren Kindern ist der vorzeitige Eintritt in den Kindergarten nicht möglich.• Anfrage der Eltern um frühzeitigen Kindergarteneintritt auf der Schulverwaltung.• Die Schulverwaltung schickt „Richtlinien Schulreife“ und das „Anmeldeformular“.• Schriftliches, begründetes Gesuch der Eltern , zusammen mit dem Anmeldeformular an die Schulverwaltungbis 15.März.• Die Schulverwaltung informiert die entsprechende Schulleitung über Gesuche (KW12).• Die Schulleitung organisiert Abklärung des Entwicklungsstandes des Kindes durch Fachpersonen(SHP und Kindergärtnerin) (KW14, KW15) und bei Unklarheit oder Uneinigkeit beim SchulpsychologischenDienst (KW16, KW17).• Der Bericht von Schulbesuch und Stellungnahme wird von SHP dem Ausschuss Schullaufbahn (beiUnklarheit oder Uneinigkeit direkt dem SPD) zugestellt• Der Ausschuss Schullaufbahn entscheidet über Aufnahme entsprechend der Abklärungsberichte.• Die Eltern werden durch die Schulverwaltung bis Ende Mai schriftlich informiert.Rückstellungen vor dem <strong><strong>Schule</strong>intritt</strong>Rechtsgrundlage für diesen Ablauf bildet das VSG §3 Abs. 1 und die VSV §34 Abs. 3Eine Rückstellung von der Schulpflicht (Eintritt Kindergartenstufe) kann erfolgen, wenn den zu erwartendenSchwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann. DieRückstellung kann in Ausnahmefällen auch im Laufe des Schuljahres erfolgen. Antragsberechtigt sinddie Eltern und die Lehrperson. Der Entscheid liegt bei der Schulpflege. Den Eltern steht das Rekursrechtbeim Bezirksrat offen, wenn sie mit einem Entscheid nicht einverstanden sind. Antrag der Elternoder Stellen der Frühberatung an Schulpflege um Rückstellung von der Schulpflicht für ein Jahr.• Der Ausschuss Schullaufbahn lässt den Entwicklungsstand des Kindes und die zu erwartendenSchwierigkeiten abklären (SPD, Kinderspital, …) oder verlangt entsprechende Berichte.• Der Ausschuss Schullaufbahn entscheidet über Rückstellung entsprechend der Abklärungsberichte.Rückstellungen während des SchuljahresRechtsgrundlage für diesen Ablauf bildet das VSG §3 Abs. 1 und die VSV §34 Abs. 3Eine Rückstellung während des Jahres kann nur erfolgen, wenn alle integrativen sonderpädagogischenMassnahmen ausgeschöpft sind und die Schwierigkeiten massgeblich auf eine Entwicklungsverzögerungzurückzuführen sind.• Antrag der Eltern oder der Lehrperson an die Schulpflege.• Der Ausschuss Schullaufbahn prüft den Antrag, hört die Beteiligten an und veranlasst nötigenfallseine Abklärung des Entwicklungsstandes des Kindes beim SPD.• Der Ausschuss Schullaufbahn entscheidet über Rückstellung entsprechend der Abklärungsberichte.Dieses <strong>Reglement</strong> ersetzt das <strong>Reglement</strong> vom 13.03.2007 und gilt ab Schuljahr 2010/11.


Richtlinien SchulreifeSofern der Entwicklungsstand eines Kindes es als angezeigt erscheinen lässt, kann die Schulpflegeden vorzeitigen <strong><strong>Schule</strong>intritt</strong> bewilligen. Einseitige Begabungen oder Frühreife rechtfertigennicht zwingend eine vorzeitige Aufnahme.Das schulreife Kind sollte• am Schulbetrieb Interesse zeigen und den persönlichen Willen zum Besuch des Kindergartensoder der Grundstufe bekunden. Es fühlt sich derzeit unterfordert (zu Hause, in derSpielgruppe, in der Krippe)• keine Probleme mit der Trennung von der Mutter/dem Vater haben• sich auf neue ungewohnte Situationen einstellen, warten können, zurückstehen können,• fähig sein, (abgesehen von schwierigen Knöpfen, Schuhe binden etc.) sich selbständigaus- und anzuziehen• sich gut in die Gruppe einfügen• über eine gewisse Frustrationstoleranz verfügen• verständlich sprechen und seine Bedürfnisse verbal ausdrücken können.• einfache Regeln verstehen und einhalten• sich im Freispiel zurechtfinden, sich mit dem ausgewählten Spielmaterial eine gewisse Zeitbeschäftigen können und den Willen haben, selbständig nach Lösungen zu suchen• bereits einfache Formen und Figuren zeichnen und mit der Schere schneiden können• in der geführten Aktivität (z.B. im Kreis in der gesamten Gruppe) Interesse zeigen und dieseswährend einer gewissen Zeit aufrechterhalten• Interesse an sachlichen Themen zeigen. Es stellt oft Fragen, um seine Umwelt zu verstehen• dem Tempo folgen können wie z.B. beim Turnen, Waldmorgen etc.• die erforderliche Ausdauer zum Durchhalten während der Unterrichtszeit (bis 4 Stunden)mitbringen

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