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Folien zum Vortrag - MDS

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Gemeinsame Informationsveranstaltung von GKV-Spitzenverband und <strong>MDS</strong> –Pflegequalität transparent machenDie Transparenz in der ambulanten Pflegeaus Sicht der LeistungserbringerBernd TewsGeschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbietersozialer Dienste e.V. (bpa)bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.Bernd Tews 1


Die gesetzlichen Rahmenbedingungen• Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz hat der Gesetzgeberbeschlossen, die Transparenz in der Pflege durch die Veröffentlichungvon Qualitätsberichten im Internet und jeder Pflegeeinrichtungauszubauen.• Der Fokus soll auf der Lebens- und Ergebnisqualität liegen undKunden und Angehörigen einen verständlichen und übersichtlichenQualitätsvergleich ermöglichen.• Die Selbstverwaltung auf Bundesebene – GKV Spitzenverband, dieBundesverbände der Sozialhilfeträger sowie die Bundesverbände derTrägerorganisationen – hatte den Auftrag, innerhalb von drei Monateneine Vereinbarung über alle Einzelheiten der Qualitätsberichte zuschließen.bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.Bernd Tews 2


• Neben dem Prüfinhalt, dem Prüfumfang und der Bewertungssystematikmussten die Verfahrensfragen sowie zahlreiche weitere Details einerRegelung zugeführt werden. Verbraucher- und Selbsthilfeverbändewurden angehört und deren Anregungen in das Vereinbarungsergebniseinbezogen.• Neben den Prüfungen zu den Qualitätsberichten aber auch Teilen derRegelqualitätsprüfung des MDK werden gleichwertige Prüfungen vonzugelassenen Prüfstellen ersetzend zugelassen.• Für den ambulanten Bereich hat die Selbstverwaltung diese Aufgabe imDezember bzw. abschließend am 29.01.2009 erfüllt. Damit hat dieSelbstverwaltung Handlungsfähigkeit – trotz des enormen Zeitdrucksund der anfänglich sehr unterschiedlichen Konzeptionen – unter Beweisgestellt.bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.Bernd Tews 3


Anforderungen an eine Transparenzvereinbarung aus der Sichtambulanter Leistungserbringer• Handlungsleitend für die Leistungserbringer bei den Vereinbarungen <strong>zum</strong>Qualitätsbericht war, mehr Transparenz für Pflegebedürftige und derenAngehörige – ebenso wie Klarheit für die Pflegedienste im Hinblick auf diePrüfanforderungen – herzustellen.• Sowohl die Prüfbereiche als auch die Prüfinhalte müssen klar undverständlich sein und das legitime Informationsbedürfnis der Verbraucherund deren Anforderungen an Lebens- und Ergebnisqualität widerspiegeln.• Es wurde von Beginn an besonders darauf geachtet, dass künftig das zubewerten ist, was direkte Auswirkungen auf die Pflege und Betreuung derKunden hat. Ziel war es die Qualität der Ergebnisse von Pflege und damitdie Steigerung der Lebensqualität von Pflegebedürftigen in den Mittelpunktder Beurteilung zu stellen.bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.Bernd Tews 4


• Dies kommt einer Abkehr von der bisherigen, stärker an der Betonung derPrüfung von Strukturqualität ausgerichteten Prüfungen, insbesondere derPflegeplanung und -dokumentation, gleich.• Ziel war es die Prüfkriterien und Bereiche an den zentralen Anforderungenihrer Kunden und der Leistungsrealität zu messen und klare Hinweise fürdie Wahl einer Pflegeeinrichtung zu liefern.• Die in die Prüfung einzubeziehenden Pflegebedürftigen müssen dentatsächlich durchschnittlich vom Pflegedienst versorgten Kundenrepräsentieren.bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.Bernd Tews 5


Gemeinsame Grundsätze der Verhandlungspartner• Die Qualitätsberichte, Bewertungssystematik sowie das Verfahren unddie Darstellung der Ergebnisse, sind bundesweit identisch und fürstationäre wie für ambulante Pflegeeinrichtungen analog.• Eine vereinbarte Ausfüllanleitung legt fest wann ein Kriterium durch denPrüfer als erfüllt bzw. nicht erfüllt zu bewerten ist, sie sichert die systematische,regelhafte und einheitliche Prüfung.• Viele Prüfkriterien sind für ambulante sowie stationäre Pflegeeinrichtungenanalog geregelt.• Die Verhandlungspartner sind sich einig, dass die jetzt vereinbartenPrüfkriterien vorläufig sind, bis wissenschaftlich fundierte Indikatoren zurBewertung der Lebens- und Ergebnisqualität vorliegen.• Hierzu soll ein gemeinsam vom Bundesgesundheitsministerium (BMG)und Bundesseniorenministerium (BMFSFJ) finanziertes ProjektAufschluss geben. Deren Übertragbarkeit auf den ambulanten Bereichwird anschließend zu prüfen sein.bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.Bernd Tews 6


Vereinbarungsinhalte• Im Rahmen der Vereinbarung für die ambulanten Pflegedienste wurdenzunächst die vier Prüfbereiche:- Pflegerische Leistungen 17 Fragen- Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen 10 Fragen- Dienstleistung und Organisation 10 Fragen- Befragung der Kunden 12 Fragenmit insgesamt 49 Fragen, festgelegt. Die Bereiche und die Fragen mitden Prüfkriterien werden in Anlehnung an die Stiftung Warentest mitNoten von sehr gut bis mangelhaft bewertet. Sie sind so ausgewählt,dass sie möglichst verständlich sind. Pro Frage gibt es bis auf einigeKundenfragen nur erfüllt (10 Punkte) oder nicht erfüllt (0 P.) oder trifftnicht zu. Die Punkte werden anhand einer Skala in Noten umgerechnet.bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.Bernd Tews 7


• Es gibt eine Stichprobe in die i. d. R. 10 %, mindestens 5 und höchstens15 der vom Pflegedienst versorgten Pflegebedürftigen mitSachleistungen nach dem SGB XI einbezogen werden. Diese werdennach einer Zufallsstichprobe, anhand deren Verteilung auf diePflegestufen ausgewählt.• Jede Frage mit kundenbezogenen Kriterien wird anhand der Pflegekundenaus der Stichprobe überprüft und benotet. Aus den Einzelergebnissenwird der Mittelwert gebildet welcher die Benotung für dieFrage ergibt. Neun Fragen sind einrichtungsbezogene Fragen.• Alle Fragen und Kriterien, sofern sie sich auf den Pflegebedürftigenbeziehen, sind i. d. R. nur dann zu prüfen, wenn auch Leistungen bzw.entsprechende Leistungskomplexe mit den Pflegebedürftigen vereinbartwurden.bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.Bernd Tews 8


• Die Überprüfung ärztlich verordneter pflegerischer Leistungen setztderen Verordnung und Bewilligung voraus. Sofern die Verordnung nichtden Anforderungen wissenschaftlicher Erkenntnisse entspricht, kanndies nicht dem Pflegedienst angelastet werden.• Die Einzelnoten werden zu Bereichsnoten zusammengefasst dargestellt.Die ausgewiesene Gesamtnote setzt sich aus den Werten allerEinzelfragen (37 Fragen), ohne den Bereich Kundenbefragung dergesondert abgebildet wird, zusammen. Hierdurch erhalten diepflegerischen Leistungen den höchsten Stellenwert.bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.Bernd Tews 9


Verteilung der Fragen auf die vier BereichePflegerische Leistungen34,7 %Verordnete ärztliche Pflegeleistungen20,4 % 55, 1 %Dienstleistung undOrganisation20,4 %Befragung derKunden24,5 %bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.Bernd Tews 10


GesamtnotenzusammensetzungPflegerischePflegerischeLeistungenLeistungen45,94 %45, 94 %72,97 %DienstleistungDienstleistungundundOrganisationOrganisation27,03 %27,03 %VerordneteärztlichePflegeleistungenVerordnete 27,03 ärztliche %Pflegeleistungen27,03 %bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.Bernd Tews 11


Bewertungssystematik• Die Fragen 1-28 werden für jeden in die Stichprobe einbezogenen Pflegebedürftigenbewertet und sind kundenbezogene Kriterien (28 Fragen).• Die Fragen 38 -49 aus der Kundenbefragung sind ebenfallskundenbezogene Fragen ( 12 Fragen ), deren Beantwortung und Bewertungvon diesen direkt vorgenommen wird.• Bei den Fragen 29 – 37 handelt es sich um einrichtungsbezogeneKriterien (9 Fragen). Diese richten sich an den Pflegedienst. Bei 40 Fragen werden die Kunden aus der Stichprobe einbezogen. Damitwerden diese mindestens 200 mal pro Prüfung gestellt (Mindeststichprobe 5Personen x 40 Fragen = 200). Der Schwerpunkt liegt somit eindeutig auf denkundenbezogenen Fragen. Dies gilt auch für die Ermittlung der Gesamtnote,dort sind es 140 kundenbezogene Fragen. Keinesfalls können diese durchEinrichtungsfragen (9 ) kompensiert werden.bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.Bernd Tews 12


Gesamtnote: Verteilung der Fragehäufigkeit beiMindeststichprobengröße5 PersonenKundenbezogene Kriterien93,96%EinrichtungsbezogeneKriterien6,04 %bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.Bernd Tews 13


Darstellung der Ergebnisse• Auf der ersten Seite des Qualitätsberichts werden das aktuelle Ergebnisder MDK und der gleichwertigen Prüfung sowie Strukturangabendargestellt.• Diese Seite soll in den Pflegediensten ausgehangen werden. Im Internetkann der Verbraucher sich über die Noten zu den einzelnen Fragen oderden Bereichen informieren. Es wird transparent wie viele Pflegebedürftigein die Prüfung z. B. einer Frage einbezogen wurden oder wasz. B. die Leistungen des Dienstes und deren Kosten sind.• Sofern 20 % der Dienste eines Landes geprüft wurden, wird zusätzlichein Landesdurchschnitt ausgewiesen.• Bei Bedarf kann jeder Interessierte sich so über eine für ihn relevanteFrage oder einen Leistungsbereich bis hin zur Gesamtnote des Dienstesaber auch über Preise und besondere Leistungen informieren.bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.Bernd Tews 14


Zusammenfassung und Bewertung• Der bpa begrüßt die vereinbarten Regelungen, die einen Kompromissder Verhandlungspartner vor dem Hintergrund mangelnderwissenschaftlicher Kriterien und erheblichem Zeitdrucks darstellen.• Es wurde eine Vereinbarung geschlossen, die mehr Transparenz fürAngehörige und Pflegebedürftige, aber auch für Pflegeeinrichtungenbezogen auf die Prüfanforderungen und die Bewertungssystematik, zurFolge haben wird.• Es ist richtig und wichtig, dass der interessierte Verbraucher die Chancehat, sich an zentraler Stelle, in den Einrichtungen vor Ort oder imInternet, über die Qualität der Pflegeeinrichtung detailliert sowohlinsgesamt als auch entsprechend seiner Wünsche selektiv zuinformieren. Hierzu werden MDK sowie gleichwertige und sonstigePrüfergebnisse zur Verfügung gestellt.bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.Bernd Tews 15


• Hierbei ist der Beurteilung durch die bereits versorgten Kunden einbesonderer Stellenwert zuerkannt, in dem deren Bewertungsergebnisseerstmals gleichwertig neben dem fachlichen Prüfergebnis ausgewiesenwerden. Das stärkt den Verbraucher und das Anliegen der Einrichtungensich an den Bedarfen und Bedürfnissen der Kunden auszurichten.• Damit erhält die Zufriedenheit der Kunden einen angemessenen hohen,transparenten Stellenwert und bleibt nicht mehr wie bisher im MDKPrüfbericht, mit dem Hinweis auf die Subjektivität, weitgehendunberücksichtigt. Damit werden auch die Leistungen der Dienste um dasKundenwohl und deren Beurteilung transparent und anerkannt.• Dass der Bewertung von ambulanten und stationären Einrichtungen diegleiche Systematik – nach Noten – zugrunde liegt, erleichtert dasVerständnis und die Orientierung.bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.Bernd Tews 16


• Es wird ein verstärkter Wettbewerb um die Gunst der Kunden anhand desQualitätsberichtes und den Noten der Dienste einsetzen. Insbesondere dieDienste, die sich mit den Ergebnissen der Bewertung und den Aussagenihrer Kunden identifizieren, werden diesen Wettbewerb auslösen.• Einrichtungen die sich falsch bewertet fühlen werden aufgrund derÖffentlichkeitswirkung und der zu vermutenden wirtschaftlichen Folgenunverzüglich eine kostenpflichtige Wiederholungsprüfung oder Rechtschutzin Anspruch nehmen müssen. Nach der vereinbarten Verfahrensordnunghat die Einrichtung hierfür 28 Tage Zeit, da es sich nach Auffassung desBMG nicht um ein Verwaltungsverfahren handelt.• Um dem Kunden ein repräsentatives Bild über die Qualität des Dienstes zuermöglichen, war es aus der Sicht des bpa zwingend eine repräsentativeStichprobe seiner versorgten Pflegebedürftigen als Prüfgrundlage zuvereinbaren.bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.Bernd Tews 17


• In der Vergangenheit wurde bei den MDK Prüfungen überwiegend diekleine Gruppe der Pflegebedürftigen mit besonderen Risiken geprüft.Anhand deren Ergebnissen wurden Hochrechnungen in den Medienangestellt, die vernichtende Qualitätsurteile zur Folge hatten und mit derVersorgungsrealität häufig nichts zu tun hatten.• Deshalb ist entscheidend, dass nicht mehr vorrangig nach einzelnenRisikogruppen gesucht wird und die Prüfung und Bewertung sich damitauf besondere Risiken bezieht, sondern dass die tatsächliche Situationund damit auch die tatsächliche Verteilung von Pflegerisiken in einerPflegeeinrichtung dargestellt werden.• Wichtig ist, dass die Prüfkriterien für die ambulanten Pflegedienste, imGegensatz <strong>zum</strong> stationären Sektor mit seiner gesetzlich übertragenenumfassenden Leistungspflicht, den durch diesen zu verantwortendenBereich <strong>zum</strong> Prüfgegenstand machen.bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.Bernd Tews 18


• Die Verantwortlichkeit der Pflegedienste hängt im Wesentlichen von derAuswahlentscheidung der Pflegebedürftigen und den von diesen gewähltenoder vom Arzt verordneten Leistungen ab. Daher ist zu begrüßen, dassdieses Maß an Selbstbestimmung im Rahmen der Qualitätsprüfungberücksichtigt und gezielt die Verantwortung des Dienstes über die Notenfür die vom Kunden ausgewählten Leistungen auch abgebildet wird.• Zusammenfassend ist festzustellen, dass die erhöhte Transparenz über dieQualitätsberichte nützt und schützt: sowohl den Pflegebedürftigen undseinen Angehörigen als auch den Pflegediensten. Jetzt gilt es diesenBericht und seine Anforderungen zeitnah in die praktische Erprobung zuüberführen, bei vorliegen wissenschaftlicher Erkenntnisse anzupassen undeiner praxisrelevanten Verbesserung zu unterziehen.bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.Bernd Tews 19


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.Bernd Tews 20

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