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Informationsblatt zur Europawahl am 7. Juni 2009 - Liebenau

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ALLGEMEINE WAHLINFORMATION:<br />

Am <strong>7.</strong> <strong>Juni</strong> wird in <strong>Liebenau</strong> wie gewohnt in drei Wahlsprengel gewählt - neu jedoch sind die<br />

Wahllokale im Marktort <strong>Liebenau</strong>. Seitens der Landeswahlbehörde wird schon seit längerer Zeit<br />

gefordert, dass sämtliche Wahllokale behindertengerecht erreichbar sein sollen. Die Gemeinde sah<br />

sich daher veranlasst, die Wahllokale vom Landgasthof Neulinger in die Musikschule (alte<br />

Volksschule) und vom Dorfwirt Rockenschaub in den Pfarrsaal <strong>Liebenau</strong> zu verlegen. Die<br />

Sprengelzuteilung der Ortschaften bleibt jedoch unverändert. Neu bei dieser Wahl ist auch, dass<br />

nunmehr alle drei eingerichteten Wahllokale für Wahlkartenwähler <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

WAHLSPRENGELEINTEILUNG:<br />

WAHLSPRENGEL 1<br />

Wahllokal: Landesmusikschule <strong>Liebenau</strong> (Gemeinderatssitzungszimmer), <strong>Liebenau</strong> 41<br />

Wahlzeit: 8:00 bis 14:00 Uhr<br />

Ortschaften: Glashütten, Hirschau, Schanz, Reitern, Geierschlag und <strong>Liebenau</strong><br />

WAHLSPRENGEL 2<br />

Wahllokal: Pfarrsaal <strong>Liebenau</strong>, <strong>Liebenau</strong> 1<br />

Wahlzeit: 8:00 bis 14:00 Uhr<br />

Ortschaften: Liebenstein, Eibenberg, Maxldorf, Monegg, Schöneben und Windhagmühl<br />

WAHLSPRENGEL 3<br />

Wahllokal: Gasthof Pfeiffer, Neustift 1<br />

Wahlzeit: 9:00 bis 13:00 Uhr<br />

Ortschaften: Kienau, Komau, Neustift und Leopoldstein<br />

WAHLRECHT:<br />

Zur Teilnahme an der EU-Wahl <strong>2009</strong> sind berechtigt:<br />

österreichische Staatsbürger(innen) mit Hauptwohnsitz in Österreich, die spätestens <strong>am</strong> Wahltag (<strong>7.</strong>6.<strong>2009</strong>)<br />

16 Jahre alt werden;<br />

Auslandsösterreicher(innen), die spätestens <strong>am</strong> Wahltag 16 Jahre alt werden und in der Europa-<br />

Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (Antrag erforderlich);<br />

EU-Bürger(innen) mit Hauptwohnsitz in Österreich und die in der Hauptwohnsitzgemeinde in der Europa-<br />

Wählerevidenz eingetragen sind (Antrag erforderlich); als Unionsbürger(innen) müssen diese ebenfalls<br />

spätestens <strong>am</strong> Wahltag 16 Jahre alt sein.<br />

VERBOTSZONE:<br />

In den Gebäuden der Wahllokale und in deren Umkreis von 30 m ist <strong>am</strong> Wahltag jede Wahlwerbung, Ans<strong>am</strong>mlung<br />

von Personen und das Tragen von Waffen verboten.<br />

WAHLKARTEN & BRIEFWAHL:<br />

Wie können Sie wählen, wenn Sie sich <strong>am</strong> Wahltag voraussichtlich nicht in der Gemeinde, in deren<br />

Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, aufhalten?<br />

Sollten Sie sich <strong>am</strong> Wahltag an einem anderen Ort als in Ihrer Heimatgemeinde aufhalten (etwa<br />

durch Auslandsaufenthalt oder sonstige Ortsabwesenheit) oder auch aus gesundheitlichen<br />

Gründen kein Wahllokal aufsuchen können, so haben Sie die Möglichkeit mittels Wahlkarte zu<br />

wählen. Mit dieser können Sie entweder ein Wahllokal aufsuchen, vor einer besonderen<br />

Wahlbehörde wählen oder neu auch – ohne Wahlbehörde – im Weg der Briefwahl Ihre<br />

Stimme abgeben. Dabei können Sie den Stimmzettel schon vor der Wahl in aller Ruhe zuhause<br />

ausfüllen, diesen in das beiliegende und voradressierte Kuvert geben und dann einfach in den<br />

nächsten Briefkasten werfen oder Ihrem Briefträger mitgeben. Die Briefwahlkuverts müssen nicht mehr mit einer<br />

Briefmarke versehen werden – die Portogebühren trägt der Bund. Sollten Sie Auslandsösterreicher(in) sein, so<br />

benötigen Sie jedenfalls eine Wahlkarte (es sei denn, Sie halten sich <strong>am</strong> Wahltag zufällig in der Gemeinde Ihrer<br />

Eintragung in die Europa-Wählerevidenz auf).<br />

Sonderausgabe 3/<strong>2009</strong> Seite 2 von 6

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