Informationsblatt zur Europawahl am 7. Juni 2009 - Liebenau
Informationsblatt zur Europawahl am 7. Juni 2009 - Liebenau
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ALLGEMEINE WAHLINFORMATION:<br />
Am <strong>7.</strong> <strong>Juni</strong> wird in <strong>Liebenau</strong> wie gewohnt in drei Wahlsprengel gewählt - neu jedoch sind die<br />
Wahllokale im Marktort <strong>Liebenau</strong>. Seitens der Landeswahlbehörde wird schon seit längerer Zeit<br />
gefordert, dass sämtliche Wahllokale behindertengerecht erreichbar sein sollen. Die Gemeinde sah<br />
sich daher veranlasst, die Wahllokale vom Landgasthof Neulinger in die Musikschule (alte<br />
Volksschule) und vom Dorfwirt Rockenschaub in den Pfarrsaal <strong>Liebenau</strong> zu verlegen. Die<br />
Sprengelzuteilung der Ortschaften bleibt jedoch unverändert. Neu bei dieser Wahl ist auch, dass<br />
nunmehr alle drei eingerichteten Wahllokale für Wahlkartenwähler <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />
WAHLSPRENGELEINTEILUNG:<br />
WAHLSPRENGEL 1<br />
Wahllokal: Landesmusikschule <strong>Liebenau</strong> (Gemeinderatssitzungszimmer), <strong>Liebenau</strong> 41<br />
Wahlzeit: 8:00 bis 14:00 Uhr<br />
Ortschaften: Glashütten, Hirschau, Schanz, Reitern, Geierschlag und <strong>Liebenau</strong><br />
WAHLSPRENGEL 2<br />
Wahllokal: Pfarrsaal <strong>Liebenau</strong>, <strong>Liebenau</strong> 1<br />
Wahlzeit: 8:00 bis 14:00 Uhr<br />
Ortschaften: Liebenstein, Eibenberg, Maxldorf, Monegg, Schöneben und Windhagmühl<br />
WAHLSPRENGEL 3<br />
Wahllokal: Gasthof Pfeiffer, Neustift 1<br />
Wahlzeit: 9:00 bis 13:00 Uhr<br />
Ortschaften: Kienau, Komau, Neustift und Leopoldstein<br />
WAHLRECHT:<br />
Zur Teilnahme an der EU-Wahl <strong>2009</strong> sind berechtigt:<br />
österreichische Staatsbürger(innen) mit Hauptwohnsitz in Österreich, die spätestens <strong>am</strong> Wahltag (<strong>7.</strong>6.<strong>2009</strong>)<br />
16 Jahre alt werden;<br />
Auslandsösterreicher(innen), die spätestens <strong>am</strong> Wahltag 16 Jahre alt werden und in der Europa-<br />
Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (Antrag erforderlich);<br />
EU-Bürger(innen) mit Hauptwohnsitz in Österreich und die in der Hauptwohnsitzgemeinde in der Europa-<br />
Wählerevidenz eingetragen sind (Antrag erforderlich); als Unionsbürger(innen) müssen diese ebenfalls<br />
spätestens <strong>am</strong> Wahltag 16 Jahre alt sein.<br />
VERBOTSZONE:<br />
In den Gebäuden der Wahllokale und in deren Umkreis von 30 m ist <strong>am</strong> Wahltag jede Wahlwerbung, Ans<strong>am</strong>mlung<br />
von Personen und das Tragen von Waffen verboten.<br />
WAHLKARTEN & BRIEFWAHL:<br />
Wie können Sie wählen, wenn Sie sich <strong>am</strong> Wahltag voraussichtlich nicht in der Gemeinde, in deren<br />
Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, aufhalten?<br />
Sollten Sie sich <strong>am</strong> Wahltag an einem anderen Ort als in Ihrer Heimatgemeinde aufhalten (etwa<br />
durch Auslandsaufenthalt oder sonstige Ortsabwesenheit) oder auch aus gesundheitlichen<br />
Gründen kein Wahllokal aufsuchen können, so haben Sie die Möglichkeit mittels Wahlkarte zu<br />
wählen. Mit dieser können Sie entweder ein Wahllokal aufsuchen, vor einer besonderen<br />
Wahlbehörde wählen oder neu auch – ohne Wahlbehörde – im Weg der Briefwahl Ihre<br />
Stimme abgeben. Dabei können Sie den Stimmzettel schon vor der Wahl in aller Ruhe zuhause<br />
ausfüllen, diesen in das beiliegende und voradressierte Kuvert geben und dann einfach in den<br />
nächsten Briefkasten werfen oder Ihrem Briefträger mitgeben. Die Briefwahlkuverts müssen nicht mehr mit einer<br />
Briefmarke versehen werden – die Portogebühren trägt der Bund. Sollten Sie Auslandsösterreicher(in) sein, so<br />
benötigen Sie jedenfalls eine Wahlkarte (es sei denn, Sie halten sich <strong>am</strong> Wahltag zufällig in der Gemeinde Ihrer<br />
Eintragung in die Europa-Wählerevidenz auf).<br />
Sonderausgabe 3/<strong>2009</strong> Seite 2 von 6