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Deutsche Sinti und Roma

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In der Rassenhygienischen Forschungsstellewurde daran gearbeitet,die Zugehörigkeit von Menschen zueiner „Rasse“ wissenschaftlich zubegründen. Robert Ritter <strong>und</strong> seine Mitarbeiter<strong>und</strong> Mitarbeiterinnen verfasstenbis 1944 ca. 24.000 Gutachten über<strong>Sinti</strong> <strong>und</strong> <strong>Roma</strong>. Diese Menschen wurdenüber ihre Familien ausgefragt, fotografiert<strong>und</strong> vermessen. Die Zuordnungen,die von dieser Stelle vorgenommenwurde, bedeuteten in vielen Fällen dasTodesurteil oder lieferten die Begründungfür eine Zwangssterilisation. Ab1938 arbeitete diese Stelle direkt mitdem RSHA der SS zusammen, erstelltedie Planungsunterlagen für den Völkermord<strong>und</strong> war auch direkt an Verfolgungsmaßnahmenbeteiligt.StaatsangehörigkeitAufgr<strong>und</strong> der Nürnberger Gesetze von1935 <strong>und</strong> definiert in den 13 Ausführungsverordnungendieses Gesetzesexistierten unter der NS-Herrschaft dreiverschiedene Rechtskonstruktionen zurdeutschen Staatsbürgerschaft:1. Reichsangehörige konnten nur Personenmit „deutschem Blut“ werden.Angehörigen mit sogenanntem „artfremdenBlut“, zu denen <strong>Sinti</strong> <strong>und</strong><strong>Roma</strong> gerechnet wurden, war derStatus des Reichsangehörigen prinzipiellverwehrt.2. Der niedrigere Rechtsstatus „Staatsangehörigerdes deutschen Reiches“war bis 1942 all denen zugesprochen,denen der Status Reichsangehörigeraberkannt worden war.Nach 1942 wurden ihnen alle staatsbürgerlichenRechte entzogen.3. „Volksdeutsche“ waren alle <strong>Deutsche</strong>naußerhalb der Grenzen desdeutschen Reiches von 1937, vorallem diejenigen, die in Osteuropalebten, denen aufgr<strong>und</strong> ihrer „Volkszugehörigkeit“die Staatsbürgerschaftangeboten wurde.Auch heute besteht in Deutschland dasPrinzip, die Staatsbürgerschaft nach derAbstammung zu bestimmen. Dies wird„ius sanguinis“ (Recht des Blutes)genannt; „ius soli“ (Recht des Bodens)ist das andere Prinzip zur Ermittlung derStaatsangehörigkeit, bei dem jeder imLand Geborene dessen Staatsangehörigkeiterhält (z.B. in Frankreich<strong>und</strong> den USA).Kommunale Konzentrationslagerfür <strong>Sinti</strong> <strong>und</strong> <strong>Roma</strong>Ab Mitte der dreißiger Jahre wurden<strong>Sinti</strong> <strong>und</strong> <strong>Roma</strong> in besonderen Lagerninterniert, die sich zumeist in größeren10

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