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Deutsche Sinti und Roma

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Die Bürgerrechtsbewegung gegenDiskriminierung <strong>und</strong> behördlichesUnrecht(…) Die Bürgerrechtsarbeit gegen denBehördengeist der Ausgrenzung <strong>und</strong>Kriminalisierung, gegen die Verleugnungdes Völkermordes glich bis zurAnerkennung des Völkermords aus„rassischen” Gründen durch die B<strong>und</strong>esregierungim Jahr 1982/83 einerSisyphos-Arbeit, die sich gegen einemassive Abwehr aller gesellschaftlichenInstitutionen <strong>und</strong> für eine Anerkennungals eigenständige Minderheitschier aufzureiben drohte. Erst dieAktionen der einzelnen <strong>Sinti</strong>- <strong>und</strong><strong>Roma</strong>-Verbände – die K<strong>und</strong>gebung imehemaligen KZ Bergen-Belsen im Jahr1979 sowie vor allem der Hungerstreikin Dachau im Jahr 1980 – fandenzunehmend öffentliche Aufmerksamkeit.Im Februar 1982 schlossen sichdie Landesverbände im „Zentralrat<strong>Deutsche</strong>r <strong>Sinti</strong> <strong>und</strong> <strong>Roma</strong>” mit Sitz inHeidelberg zusammen <strong>und</strong> konntennun gemeinsam die unglaublichen <strong>und</strong>offenen verfassungswidrigen Umständebekannt machen. Die Kernpunkteder folgenden Öffentlichkeitsarbeit kreistenum Diskriminierung, Kriminalisierungdurch die Behörden, Stigmatisierungin den Medien; Verleugnung desVölkermords an der Minderheit sowieum den manifesten <strong>und</strong> latenten Antiziganismusin der b<strong>und</strong>esrepublikanischenGesellschaft. (…)Der folgende Text ist entnommen aus:Daniel Strauß (Hg) Antiziganismus,FTh 523, LEU Stuttgart Juni 2002,141-146Minderheitenstatus in DeutschlandDas Ministerkomitee des Europaratesbeschloss am 10. November 1994 ein„Rahmenübereinkommen zum Schutznationaler Minderheiten“. Die B<strong>und</strong>esregierungunterzeichnete am 11. Mai1995 dieses Übereinkommen im Einverständnisaller Landesregierungen, daderen Zuständigkeit bei der Durchführungder Konventionsbestimmungenebenfalls berührt wird. Die Landesregierungenstimmten weiterhin auch der„Interpretativen Erklärung“ der B<strong>und</strong>esregierungzum Anwendungsbereich desRahmenübereinkommens zu. Dort heißtes unter anderem: „Nationale Minderheitender BRD sind die Dänen deutscherStaatsangehörigkeit <strong>und</strong> dieAngehörigen des sorbischen Volkes mitdeutscher Staatsangehörigkeit. DasRahmenübereinkommen wird auch aufdie traditionell in Deutschland heimischenVolksgruppen der Friesen deut-16

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