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den Regionalen Künstlermarkt - Waischenfeld

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<strong>Waischenfeld</strong> - 2 - Nr. 10/12<br />

Öffnungszeiten<br />

Rathaus<br />

Mo., Di., Do., Fr. ................................... 08.00 bis 12.00 Uhr<br />

Dienstag ............................................... 14.00 bis 18.00 Uhr<br />

Mittwoch ........................................................... geschlossen<br />

Öffnungszeiten des Recyclinghofes<br />

Während der Winterzeit<br />

Dienstag ............................................... 16.00 bis 18.00 Uhr<br />

Samstag ............................................... 10.00 bis 12.00 Uhr<br />

Letzter Abgabetermin<br />

der Texte und Inserate für Mitteilungsblatt Nr. 11<br />

ist der 21.11.2012.<br />

Rathaus geschlossen<br />

Am Mittwoch, <strong>den</strong> 7. November sind das Rathaus und das<br />

Verkehrsamt auf Grund einer betrieblichen Veranstaltung<br />

geschlossen.<br />

Veranstaltungskalender 2013<br />

Letzter Aufruf für die Abgabe der Termine<br />

Wir bitten alle Vereinsvorstände, die Vertreter der Kirchen und<br />

sonstigen Organisationen im Gemeindebereich <strong>Waischenfeld</strong><br />

ihre Termine für <strong>den</strong> Veranstaltungskalender bis spätestens<br />

02.11.2012 Frau Wolf, Zimmer 1 mitzuteilen.<br />

Volkstrauertag<br />

am Sonntag, <strong>den</strong> 18.11.2012<br />

Wir bitten alle Vereine der Pfarrei <strong>Waischenfeld</strong> an diesem<br />

Tag mit einer Fahnenabordnung am Gottesdienst und dem<br />

anschließen<strong>den</strong> Ge<strong>den</strong>ken am Krieger<strong>den</strong>kmal teilzunehmen.<br />

Sammler für Kriegsgräbersammlung<br />

gesucht<br />

Wir suchen dringend noch einen Sammler für das Gebiet<br />

<strong>Waischenfeld</strong> Mitte (Vorstadt, Fischergasse, Hauptstr., Dooser<br />

Str.). Interessenten können sich gerne im Sekretariat der Stadtverwaltung<br />

<strong>Waischenfeld</strong> mel<strong>den</strong>.<br />

Fundbüro<br />

Im Fundbüro (Frau Wolf, Tel. 09202/9601-13) der Stadt<br />

<strong>Waischenfeld</strong> wur<strong>den</strong> folgende Fundsachen abgegeben:<br />

21.09.2012 Goldumrandete Sonnenbrille (Fundort: Felsen<br />

zwischen <strong>Waischenfeld</strong> und Zeubach)<br />

27.09.2012 Kinderroller (Scooter) (Fundort: Fischergasse in<br />

<strong>Waischenfeld</strong>)<br />

15.10.2012 Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln (Fundort: vor<br />

SeniVita in <strong>Waischenfeld</strong>)<br />

Stellenausschreibung für die Kasse<br />

Wir suchen ab 1. Dezember 2012 eine/n Mitarbeiter/in in der<br />

Kasse der Stadt <strong>Waischenfeld</strong>.<br />

Teilzeit: 19,5 Stun<strong>den</strong> pro Woche<br />

Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen<br />

Dienstes mit dem Schwerpunkt die Aufgaben des eigenen<br />

Wirkungsbereiches für unsere Bürgerschaft zu koordinieren<br />

und abzuwickeln.<br />

Ihr Tätigkeitsfeld:<br />

• Selbständige eigenverantwortliche Bearbeitung der<br />

Geschäftskonten des Eigenbetriebes<br />

• Abstimmung des Belegwesens mit dem Sachbuch<br />

• Buchführung einschließlich Archivierung der Belege<br />

• Mahnwesen<br />

Wir erwarten:<br />

• eine kaufmännische Ausbildung<br />

• eine freundliche Betreuung unserer Bürgerschaft<br />

Wir bieten:<br />

• eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle<br />

Tätigkeit<br />

• Vergütung nach TVöD<br />

Wenn Sie an einer Beschäftigung in einem aufgeschlossenen<br />

Team interessiert sind, sen<strong>den</strong> Sie uns bitte Ihre<br />

Bewerbung mit <strong>den</strong> üblichen Unterlagen bis<br />

spätestens 5. November 2012<br />

an die Stadt <strong>Waischenfeld</strong>, z. H. Herrn 1. Bürgermeister Pirkelmann.<br />

Verbrennen<br />

von pflanzlichen Gartenabfällen<br />

innerhalb der im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteile<br />

Auf Grund der Gemeindeverordnung dürfen Gartenabfälle, die<br />

wegen ihres Holzgehaltes nicht genügend verrotten können,<br />

in trockenem Zustand auf <strong>den</strong> Grundstücken, auf <strong>den</strong>en sie<br />

angefallen sind, verbrannt wer<strong>den</strong>. Zu <strong>den</strong> holzigen Gartenabfällen<br />

zählen vor allem Reisig, Zweige und Äste, nicht dagegen<br />

gefällte Bäume und Laub, das nicht mehr mit Zweigen und<br />

Ästen verbun<strong>den</strong> ist. Nachteile oder erhebliche Belästigung<br />

durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers<br />

über die Verbrennungsfläche hinaus sind zu verhindern. Bei<br />

starkem Wind darf kein Feuer entzündet wer<strong>den</strong>: brennende<br />

Feuer sind unverzüglich zu löschen. Es ist sicherzustellen, dass<br />

die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei<br />

Einbruch der Dunkelheit erloschen ist. Das Verbrennen ist nur<br />

in der Zeit vom 16. März bis 30. April und vom 1. Oktober<br />

bis 30. November eines je<strong>den</strong> Jahres an Werktagen in der<br />

Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr zulässig.<br />

Der gesamte Wortlaut der Satzung liegt für je<strong>den</strong> Bürger zur<br />

Einsichtnahme in der Stadtverwaltung aus.<br />

Entsorgung von Elektroaltgeräten<br />

und Metallschrott<br />

Immer wieder sind Schrottsammler im Landkreis Bayreuth<br />

unterwegs, die mittels Handwurfzettel o.ä. auf ihre Sammlung<br />

aufmerksam machen. Bei der Entsorgung von Metall- und Elektroschrott<br />

sind jedoch die gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />

zu beachten.<br />

Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen demnach ausschließlich<br />

vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, dem Vertrei-

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