BGI 667 - beim Carl Heymanns Verlag
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<strong>BGI</strong> <strong>667</strong> (bisher ZH 1/517)<br />
Auswahlkriterien für Einrichtungen zur Einleitung von<br />
Rettungsmaßnahmen an Einzelpersonen<br />
Fachausschuß "Persönliche Schutzausrüstungen"<br />
Januar 1996<br />
Vorbemerkung<br />
Nach § 36 UVV „Allgemeine Vorschriften" (VBG 1) und § 2 UVV „Erste Hilfe" (VBG 109) ist jeder<br />
Unternehmer zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit verpflichtet.<br />
Insbesondere hat er zu gewährleisten, daß bei allein arbeitenden Personen in einem Notfall<br />
unverzüglich die notwendigen Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden.<br />
Hierfür kann der Unternehmer technische Hilfsmittel einsetzen, die jedoch keinen Ersatz für eine<br />
in staatlichen Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften geforderte zweite Person<br />
darstellen, die in einem Notfall die Rettungskette ingangsetzen soll.<br />
Eine der technischen Möglichkeiten ist die Meldung eines Notfalls über eine Personen-<br />
Notsignalanlage; siehe hierzu die „Sicherheitsregeln für Personen-Notsignalanlagen" (ZH 1/217),<br />
zu beziehen <strong>beim</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Heymanns</strong> <strong>Verlag</strong> KG, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln.<br />
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unter Zugrundelegung dieser Auswahlkriterien auch<br />
Einrichtungen einzusetzen, die im Anwendungsbereich der vorstehend genannten<br />
Sicherheitsregeln ausgenommen sind.<br />
Bei der Auswahl geeigneter Notsignalgeräte ist nicht nur die Gefährdung von Einzelpersonen<br />
durch die Tätigkeit, sondern auch die Gefährdung durch die persönliche gesundheitliche<br />
Beeinträchtigung, z.B. Kreislauferkrankungen, Diabetis, zu berücksichtigen.<br />
1 Zur Orientierung dienende, nicht erschöpfende Liste<br />
möglicher Gefährdungen und Beeinträchtigungen<br />
Art der Gefährdung Beispiele<br />
mechanische Gefährdungen Absturzstellen, Einzugstellen, Roll-,<br />
Gleit-, Kippbewegungen, bewegliche<br />
Maschinen und Fahrzeuge, trittunsicherer<br />
Boden (Fußboden, Gelände)<br />
elektrische Gefährdungen enge, leitfähige Räume, Nässe,<br />
Freileitungen<br />
chemische Gefährdungen Brand- und Explosionsgefahren durch<br />
Stäube, Dampfe, Gase;<br />
Gesundheitsgefahren durch Rauche,<br />
Flüssigkeiten, Gase Sauerstoffmangel<br />
thermische Gefährdungen heiße Stoffe, wie Wasserdampf oder<br />
heiße Oberflächen, Hitze, Kälte<br />
Strahlungsgefährdungen UV-Strahlung <strong>beim</strong> Schweigen,<br />
Röntgenstrahlung, ionisierende<br />
Strahlung, elektromagnetische<br />
Strahlung,<br />
Wärmestrahlung, Laserstrahlung<br />
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem <strong>Carl</strong> <strong>Heymanns</strong> <strong>Verlag</strong> © 2005<br />
Unberechtigte Vervielfältigung verboten.
(Fortsetuhg)<br />
Art der Gefährdung Beispiele<br />
sonstige Gefährdungen biologische Einwirkungen, Einwirkungen<br />
durch Dritte, Ertrinkungsgefahr,<br />
gesundheitliche Beeinträchtigungen<br />
(Kreislauf, Diabetis)<br />
Zusätzliche Beeinträchtigungen<br />
Arbeitsumgebungsfaktoren Erschwerte Zugangs- und Fluchtmöglichkeiten,<br />
Beleuchtung (Dunkelheit,<br />
Blendung, Sichtbehinderung z.B. durch<br />
Nebel)<br />
Klima<br />
Lärm<br />
mechanische Schwingungen<br />
physiologische Faktoren Muskelarbeit (Ermüdung)<br />
Arbeitsplatzmaße (Enge)<br />
Schichtarbeit<br />
Nachtarbeit<br />
psychologische Faktoren Informationsaufnahme<br />
Informationsverarbeitung<br />
Kommunikation<br />
2 Gefährdungsbewertung<br />
geringe Gefährdung: Alltägliche Gefährdungen, die dem allgemeinen Lebensrisiko<br />
entsprechen, bei denen zu erwarten ist, daß die Einzelperson im<br />
Notfall selbst handlungsfähig bleibt.<br />
erhöhte Gefährdung: Jede Gefährdung entsprechend der Liste über mögliche<br />
Gefährdungen, bei denen zu erwarten ist, daß die Einzelperson<br />
im Notfall noch eingeschenkt handlungsfähig bleibt.<br />
besondere Gefährdung: Mehr als eine Gefährdung oder eine Gefährdung und mehrere<br />
Beeinträchtigungen entsprechend der Liste über mögliche<br />
Gefährdungen und Beeinträchtigungen, bei denen zu erwarten<br />
ist, daß die Einzelperson im Notfall nicht mehr handlungsfähig<br />
ist.<br />
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem <strong>Carl</strong> <strong>Heymanns</strong> <strong>Verlag</strong> © 2005<br />
Unberechtigte Vervielfältigung verboten.
3 Auswahlkriterien<br />
bevorzugt<br />
zu verwendende<br />
Einrichtungen<br />
geringe<br />
Gefährdung<br />
leitungsgebundenes Telefon x<br />
leitungsgebundene<br />
Hilferufanlage<br />
leitungsgebundenes Telefon<br />
mit Handsender 1<br />
schnurloses Telefon ohne<br />
oder mit Ruftaste 2<br />
Funktelefon ohne oder mit<br />
Ruftaste<br />
Gefährdungen<br />
erhöhte<br />
Gefährdung<br />
x x<br />
x x<br />
x x<br />
x x<br />
Sprechfunkgerät x x<br />
Sprechfunkgerät mit Nottaste<br />
(willensabhängig)<br />
Sprechfunkgerät mit<br />
Lagealarm<br />
(willensunabhängig)<br />
x x<br />
besondere<br />
Gefährdung<br />
x x x<br />
Videoeinrichtung3 x x x<br />
Akustische Warneinrichtung 4<br />
(Lagealarm)<br />
Gaswarngeräte mit willensunabhängiger<br />
Alarmübermittlung<br />
Personen-Notsignalanlagen<br />
(gemäß ZH 1/217)<br />
4 Einsatzregeln<br />
x x x<br />
x x x<br />
x x x<br />
Folgende Einsatzregeln sind zu beachten:<br />
1. Die Benutzer müssen über den Einsatz der Geräte unterwiesen sein.<br />
2. Die Wirksamkeit der geplanten Rettungsmaßnahmen muß durch Alarmübungen<br />
geprüft werden.<br />
3. Es muß sichergestellt sein, daß auf Notrufe unverzüglich reagiert werden kann.<br />
4. Vor jeder Inbetriebnahme muß durch Funktionstest und Besichtigung der einwandfreie<br />
Zustand der Geräte geprüft werden.<br />
1 „Notruffinger"<br />
2 vorprogrammierte Rufnummer<br />
3 Dauerüberwachung<br />
4 nur örtlich begrenzt einsetzbar aufgrund der Reichweite des akustischen Signals<br />
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem <strong>Carl</strong> <strong>Heymanns</strong> <strong>Verlag</strong> © 2005<br />
Unberechtigte Vervielfältigung verboten.