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BGI 667 - beim Carl Heymanns Verlag

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<strong>BGI</strong> <strong>667</strong> (bisher ZH 1/517)<br />

Auswahlkriterien für Einrichtungen zur Einleitung von<br />

Rettungsmaßnahmen an Einzelpersonen<br />

Fachausschuß "Persönliche Schutzausrüstungen"<br />

Januar 1996<br />

Vorbemerkung<br />

Nach § 36 UVV „Allgemeine Vorschriften" (VBG 1) und § 2 UVV „Erste Hilfe" (VBG 109) ist jeder<br />

Unternehmer zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit verpflichtet.<br />

Insbesondere hat er zu gewährleisten, daß bei allein arbeitenden Personen in einem Notfall<br />

unverzüglich die notwendigen Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden.<br />

Hierfür kann der Unternehmer technische Hilfsmittel einsetzen, die jedoch keinen Ersatz für eine<br />

in staatlichen Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften geforderte zweite Person<br />

darstellen, die in einem Notfall die Rettungskette ingangsetzen soll.<br />

Eine der technischen Möglichkeiten ist die Meldung eines Notfalls über eine Personen-<br />

Notsignalanlage; siehe hierzu die „Sicherheitsregeln für Personen-Notsignalanlagen" (ZH 1/217),<br />

zu beziehen <strong>beim</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Heymanns</strong> <strong>Verlag</strong> KG, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln.<br />

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unter Zugrundelegung dieser Auswahlkriterien auch<br />

Einrichtungen einzusetzen, die im Anwendungsbereich der vorstehend genannten<br />

Sicherheitsregeln ausgenommen sind.<br />

Bei der Auswahl geeigneter Notsignalgeräte ist nicht nur die Gefährdung von Einzelpersonen<br />

durch die Tätigkeit, sondern auch die Gefährdung durch die persönliche gesundheitliche<br />

Beeinträchtigung, z.B. Kreislauferkrankungen, Diabetis, zu berücksichtigen.<br />

1 Zur Orientierung dienende, nicht erschöpfende Liste<br />

möglicher Gefährdungen und Beeinträchtigungen<br />

Art der Gefährdung Beispiele<br />

mechanische Gefährdungen Absturzstellen, Einzugstellen, Roll-,<br />

Gleit-, Kippbewegungen, bewegliche<br />

Maschinen und Fahrzeuge, trittunsicherer<br />

Boden (Fußboden, Gelände)<br />

elektrische Gefährdungen enge, leitfähige Räume, Nässe,<br />

Freileitungen<br />

chemische Gefährdungen Brand- und Explosionsgefahren durch<br />

Stäube, Dampfe, Gase;<br />

Gesundheitsgefahren durch Rauche,<br />

Flüssigkeiten, Gase Sauerstoffmangel<br />

thermische Gefährdungen heiße Stoffe, wie Wasserdampf oder<br />

heiße Oberflächen, Hitze, Kälte<br />

Strahlungsgefährdungen UV-Strahlung <strong>beim</strong> Schweigen,<br />

Röntgenstrahlung, ionisierende<br />

Strahlung, elektromagnetische<br />

Strahlung,<br />

Wärmestrahlung, Laserstrahlung<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem <strong>Carl</strong> <strong>Heymanns</strong> <strong>Verlag</strong> © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.


(Fortsetuhg)<br />

Art der Gefährdung Beispiele<br />

sonstige Gefährdungen biologische Einwirkungen, Einwirkungen<br />

durch Dritte, Ertrinkungsgefahr,<br />

gesundheitliche Beeinträchtigungen<br />

(Kreislauf, Diabetis)<br />

Zusätzliche Beeinträchtigungen<br />

Arbeitsumgebungsfaktoren Erschwerte Zugangs- und Fluchtmöglichkeiten,<br />

Beleuchtung (Dunkelheit,<br />

Blendung, Sichtbehinderung z.B. durch<br />

Nebel)<br />

Klima<br />

Lärm<br />

mechanische Schwingungen<br />

physiologische Faktoren Muskelarbeit (Ermüdung)<br />

Arbeitsplatzmaße (Enge)<br />

Schichtarbeit<br />

Nachtarbeit<br />

psychologische Faktoren Informationsaufnahme<br />

Informationsverarbeitung<br />

Kommunikation<br />

2 Gefährdungsbewertung<br />

geringe Gefährdung: Alltägliche Gefährdungen, die dem allgemeinen Lebensrisiko<br />

entsprechen, bei denen zu erwarten ist, daß die Einzelperson im<br />

Notfall selbst handlungsfähig bleibt.<br />

erhöhte Gefährdung: Jede Gefährdung entsprechend der Liste über mögliche<br />

Gefährdungen, bei denen zu erwarten ist, daß die Einzelperson<br />

im Notfall noch eingeschenkt handlungsfähig bleibt.<br />

besondere Gefährdung: Mehr als eine Gefährdung oder eine Gefährdung und mehrere<br />

Beeinträchtigungen entsprechend der Liste über mögliche<br />

Gefährdungen und Beeinträchtigungen, bei denen zu erwarten<br />

ist, daß die Einzelperson im Notfall nicht mehr handlungsfähig<br />

ist.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem <strong>Carl</strong> <strong>Heymanns</strong> <strong>Verlag</strong> © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.


3 Auswahlkriterien<br />

bevorzugt<br />

zu verwendende<br />

Einrichtungen<br />

geringe<br />

Gefährdung<br />

leitungsgebundenes Telefon x<br />

leitungsgebundene<br />

Hilferufanlage<br />

leitungsgebundenes Telefon<br />

mit Handsender 1<br />

schnurloses Telefon ohne<br />

oder mit Ruftaste 2<br />

Funktelefon ohne oder mit<br />

Ruftaste<br />

Gefährdungen<br />

erhöhte<br />

Gefährdung<br />

x x<br />

x x<br />

x x<br />

x x<br />

Sprechfunkgerät x x<br />

Sprechfunkgerät mit Nottaste<br />

(willensabhängig)<br />

Sprechfunkgerät mit<br />

Lagealarm<br />

(willensunabhängig)<br />

x x<br />

besondere<br />

Gefährdung<br />

x x x<br />

Videoeinrichtung3 x x x<br />

Akustische Warneinrichtung 4<br />

(Lagealarm)<br />

Gaswarngeräte mit willensunabhängiger<br />

Alarmübermittlung<br />

Personen-Notsignalanlagen<br />

(gemäß ZH 1/217)<br />

4 Einsatzregeln<br />

x x x<br />

x x x<br />

x x x<br />

Folgende Einsatzregeln sind zu beachten:<br />

1. Die Benutzer müssen über den Einsatz der Geräte unterwiesen sein.<br />

2. Die Wirksamkeit der geplanten Rettungsmaßnahmen muß durch Alarmübungen<br />

geprüft werden.<br />

3. Es muß sichergestellt sein, daß auf Notrufe unverzüglich reagiert werden kann.<br />

4. Vor jeder Inbetriebnahme muß durch Funktionstest und Besichtigung der einwandfreie<br />

Zustand der Geräte geprüft werden.<br />

1 „Notruffinger"<br />

2 vorprogrammierte Rufnummer<br />

3 Dauerüberwachung<br />

4 nur örtlich begrenzt einsetzbar aufgrund der Reichweite des akustischen Signals<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem <strong>Carl</strong> <strong>Heymanns</strong> <strong>Verlag</strong> © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.

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