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Durchführungsbestimmungen für das Berufspraktikum

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10 Landrat-Gruber-Schule Dieburg, Durchführungsbestimmungen für <strong>das</strong> <strong>Berufspraktikum</strong>4. Entwicklung von Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Selbstständigkeit.5. Ergänzende Hinweise (z. B.: übertragene und gewählte Schwerpunkte der Tätigkeit, besondereInteressen und Qualifikationen).Zusammenfassende Beurteilung:Nach Verlauf und Ergebnis der Ausbildung im <strong>Berufspraktikum</strong> und der Wahrneh-mung der übertragenenAufgaben ist die Berufspraktikantin oder der Berufspraktikant - nicht - befähigt, als Erzieherin oder Erzieherselbstständig tätig zu sein.Ort, Datum und Unterschriften der Leitung der Ausbildungsstelle und Unterschrift der für die fachpraktische Ausbildungzuständigen Fachkraft.BP-DurchfBest-2010.doc

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