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Landrat-Gruber-Schule Dieburg

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<strong>Landrat</strong>-<strong>Gruber</strong>-<strong>Schule</strong> <strong>Dieburg</strong><br />

Berufliches Schulzentrum des Landkreises Darmstadt-<strong>Dieburg</strong><br />

12HBS-Infos-Richtlinien-Anhang-Anschr-12-13-Jan.doc<br />

Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz<br />

Auf der Leer 11 u� 64807 <strong>Dieburg</strong> u� Tel.: 06071/964817 u� Fax: 06071/ 964840 u� E-Mail: h.kneipp@lgs-dieburg.de<br />

Informationen und Richtlinien für die berufspraktische Ausbildung im<br />

zweiten Ausbildungsjahr in Anlehnung an die Verordnung über die Ausbildung<br />

und die Prüfung an den zweijährigen Höheren Berufsfachschulen für Sozialassistenz<br />

vom 19. Oktober 2006<br />

Grundsatz:<br />

Stand: Dezember 2011<br />

Die berufspraktische Ausbildung hat innerhalb des Qualifizierungsprozesses zur „Staatlich geprüften<br />

Sozialassistentin / zum Staatlich geprüften Sozialassistenten“ einen hohen Rang.<br />

Voraussetzung für eine erfolgreiche berufspraktische Ausbildung ist die Anleitung der Schülerin /<br />

des Schülers in der Praxis durch eine erfahrene Fachkraft mit mindestens zwei Jahren Berufspraxis.<br />

Die enge Zusammenarbeit zwischen Praxisstelle und <strong>Schule</strong> ist ein wichtiger Bestandteil für den<br />

Erfolg der berufspraktischen Ausbildung. Durch regelmäßige Praxisanleiterinnentreffen und durch<br />

Praxisbesuche soll eine möglichst enge Absprache und Kooperation erfolgen.<br />

Bedeutsame Regelungen<br />

• Arbeitsportfolio: Die Praktikantinnen/Praktikanten sind verpflichtet während der gesamten<br />

Praktikumszeit ein Portfolio als Aufgabe der <strong>Schule</strong> zu führen.<br />

Dieses muss von den Praktikantinnen/Praktikanten selbstständig geführt werden. Es ist nicht erforderlich,<br />

dass es der Ausbildungsstelle vorgelegt wird. Hier soll den Praktikantinnen/Praktikanten<br />

ein geschützter Raum geboten werden, um Gedanken und Erfahrungen dokumentieren<br />

zu können.<br />

Die betreuenden Lehrkräfte nehmen in das Tagebuch Einsicht.<br />

Die Praktikantinnen/Praktikanten werden auf die Einhaltung des Datenschutzes hingewiesen.<br />

• Arbeitszeit: Die Schülerinnen / Schüler arbeiten insgesamt 21 Stunden, d. h. an drei Tagen in<br />

der Woche in der Praxis. Daraus ergibt sich eine Regelarbeitszeit von 7 Zeitstunden pro Tag.<br />

In diese 21 Stunden sind alle Tätigkeiten einzurechnen, also: Arbeit mit den Kindern, Vor- und<br />

Nachbereitungszeiten, Anleitungsgespräche, Dienstbesprechungen, Elternabende, Fortbildungen,<br />

Sonderveranstaltungen etc..<br />

Für Vor- und Nachbereitung und Dienstgespräche sind 3 Stunden anzurechnen, für Anleitungsgespräche<br />

mindestens 1 Stunde pro Woche.<br />

Vor- und Nachbereitungszeit muss in der Regel in der Einrichtung abgeleistet werden.<br />

Überstunden sind als Ausnahme zulässig, der Ausgleich dafür muss mit der Leitung bzw. Praxisanleitung<br />

abgesprochen werden.<br />

• Ausbildungsplan: Die Ausbildung gliedert sich in 3 Phasen:<br />

Orientierungsphase (6 – 8 Wochen),<br />

Einarbeitungsphase (ca. ab dem 3. Monat),<br />

Erprobungsphase (ca. ab dem 5. Monat)<br />

Orientierungshase:<br />

Sie beginnt mit einer 3-wöchigen Praxisphase am Stück ohne Unterbrechung durch Unterricht<br />

vom Mittwoch, 15.8. – 31.08.2012.<br />

Den Schülerinnen und Schülern ist zunächst eine Zeit der Hospitation zu ermöglichen, in der sie<br />

von Seiten der Praxisstelle eine Einführung und einen Einblick in die spezielle Situation der Einrichtung<br />

erhalten.<br />

Im Mittelpunkt sollen stehen: Informationen beschaffen, Kennen lernen der Kinder, der Fach-


2 Informationen und Richtlinien für die berufspraktische Ausbildung der Sozialassistentinnen / Sozialassistenten<br />

kräfte, des Materials, der Räume; Beobachten der Kinder; Kontakte zu den Kindern herstellen,<br />

kleinere spontane Aktivitäten mit Kindern durchführen; Unterstützung der Fachkräfte bei Routinearbeiten.<br />

Einarbeitungsphase:<br />

In dieser Phase steht im Mittelpunkt die Einarbeitung in erzieherisches Denken und Handeln<br />

durch Beobachtung der Kinder, der Fachkräfte und der gesamten Gruppensituation, Aufbau von<br />

Beziehungen zu Kindern, Einarbeitung in Alltagsaufgaben und Übernahme kleinerer Aufgaben.<br />

Erprobungsphase:<br />

Jetzt sollen die Schülerinnen und Schüler zusätzlich kleinere eigene, auch schriftlich geplante<br />

Aktivitäten durchführen, die sie anschließend auswerten sollen.<br />

Hier ist eine Begleitung durch die Praxisanleiter/innen besonders wichtig.<br />

Auch seitens der <strong>Schule</strong> werden für diese Phase praktische Arbeitsaufträge vergeben, die in einem<br />

Praktikumsbericht dokumentiert und ausgewertet werden müssen.<br />

Die Arbeit an einem Projekt, so wie es im Berufspraktikum der Erzieherinnen vorgesehen ist, ist<br />

nicht Aufgabe der Praktikantinnen.<br />

Bei dem Einsatz berücksichtigen Sie bitte, dass die Schülerinnen und Schüler Lernende und keine<br />

ausgebildeten Assistentinnen und Assistenten sind.<br />

Die Zusammenarbeit mit einer Fachkraft muss auf jeden Fall gewährleistet sein.<br />

Die Teilnahme an Dienstbesprechungen, Elterngesprächen, Elternabenden, Fortbildungen und<br />

anderen Tätigkeiten der Fachkräfte ist, soweit es fachlich vertretbar ist, dringend erwünscht. Die<br />

dafür aufgewendete Zeit ist auf die Arbeitszeit anzurechnen.<br />

• Auswahl der Praxisstelle: Die Wahl der Praxisstelle für das zweite Ausbildungsjahr muss von<br />

der <strong>Schule</strong> genehmigt werden und von der Schülerin mit dem vorgesehenen Formular bei der<br />

<strong>Schule</strong> beantragt werden. Zu unserem pädagogischen Konzept gehört es, den Schülerinnen einen<br />

möglichst vielfältigen Einblick in unterschiedliche Praxisstellen zu ermöglichen. Vor allem deshalb<br />

kann keine Einrichtung gewählt werden, in der die Schülerin schon ein Praktikum im Rahmen<br />

ihrer Ausbildung zur Sozialassistentin absolviert hat. Auch genehmigen wir in der Regel<br />

keine Einrichtung, in der die Schülerin schon als Kind war oder ein Betriebspraktikum während<br />

der Realschulzeit absolviert hat.<br />

• Beurteilung: Am Ende der Praktikumszeit schreibt die Ausbildungsstelle zu einem von der<br />

<strong>Schule</strong> festgelegten Zeitpunkt eine Beurteilung der Praktikantin. Die <strong>Schule</strong> erstellt dafür ein<br />

Beurteilungsraster. Abgabe der Beurteilungen im Schuljahr 2012-2013: Dienstag, 24.05.2013<br />

In dieser Beurteilung sollen auch die angefallenen Fehlzeiten aufgeführt werden.<br />

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier um kein Dienstzeugnis, sondern um eine<br />

Beurteilung für die <strong>Schule</strong> handelt, die zu den Prüfungsunterlagen genommen wird. Es soll der<br />

Entwicklungsprozess und Stand der Praktikanten mit Stärken und Schwächen beschrieben und<br />

beurteilt werden. Die <strong>Schule</strong> soll aus dieser Beurteilung den Leistungsstand der Praktikantinnen/Praktikanten<br />

in der Praxis erkennen können. Diese Beurteilung wird in die Festsetzung der<br />

Note für die berufspraktische Ausbildung von den Lehrkräften miteinbezogen.<br />

• Eigene Kinder: Hat die Praktikantin eigene Kinder, wird die Praxisstelle nicht genehmigt, wenn<br />

eigene Kinder in derselben Gruppe wie die Praktikantin sind. Eine Praxisstelle mit eigenen Kindern<br />

in derselben Einrichtung wird nur in Ausnahmefällen auf Antrag genehmigt.<br />

• Fehlzeiten muss die Praktikantin / der Praktikant in ihrem / seinem Tagebuch sofort dokumentieren<br />

und der Praxisstelle am selben Tag mitteilen.<br />

Alle Fehlzeiten müssen von der Praktikantin / dem Praktikanten schriftlich begründet werden.<br />

Bei einer Erkrankung von mehr als drei Tagen ist der <strong>Schule</strong> und der Praxisstelle eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

innerhalb von sieben Kalendertagen vorzulegen.<br />

Bitte dokumentieren Sie alle Fehlzeiten, die in der berufspraktischen Ausbildung anfallen.<br />

Bescheinigen Sie bitte die Anzahl der Fehlzeiten in der Jahresbeurteilung. Bitte bescheinigen Sie<br />

nur die Fehltage in Ihrer Einrichtung, Fehltage in der <strong>Schule</strong> werden von uns erfasst.<br />

Entstehen während der Ausbildung ungewöhnlich viele Fehlzeiten (auch krankheitsbedingte),<br />

benachrichtigen Sie bitte die betreuende Lehrkraft.<br />

12HBS-Infos-Richtlinien-Anhang-Anschr-12-13-Jan.doc


Informationen und Richtlinien für die berufspraktische Ausbildung der Sozialassistentinnen / Sozialassistenten 3<br />

Alle Fehlzeiten, die über die anrechenbaren 12 Arbeitstage à 7 Stunden in der Praxis hinausgehen,<br />

müssen nachgeholt werden. Als Nachholzeiten kommen Ferien und die Zeit nach dem Ende<br />

der berufspraktischen Ausbildung infrage.<br />

• Ferien: Aufgrund ihres Status haben die Schülerinnen und Schüler Anspruch auf die Ferienregelung<br />

der öffentlichen <strong>Schule</strong>n.<br />

Soweit Praxistage von festen oder beweglichen Ferientagen berührt werden, besteht Ferienanspruch.<br />

• Ferien und Feiertage 2012-2013:<br />

Montag, 13.10.2012 - So., 28.10.2012 Herbstferien<br />

Samstag, 22.12.2012 - So., 13.01.2013 Weihnachtsferien<br />

Montag, 11.02.2012 Rosenmontag (Ferientag mit Vorbehalt)<br />

Dienstag, 12.02.2013 Beweglicher Ferientag (Fastnacht)<br />

Samstag, 23.03.2013 – Sa., 06.04.2013 Osterferien<br />

Mittwoch , 01.05.2013 Maifeiertag<br />

Donnerstag, 09.05.2013 Feiertag: Himmelfahrt<br />

Freitag, 10.05.2013 Beweglicher Ferientag mit Vorbehalt<br />

Montag, 20.05.2013 Feiertag: Pfingstmontag<br />

Donnerstag, 30.05.2013 Fronleichnam<br />

Freitag, 31.05.2013 Beweglicher Ferientag mit Vorbehalt<br />

Samstag, 06.07.2013. - So., 18.08.2013 Sommerferien<br />

• Gefährdung des Ausbildungserfolgs: Entspricht der Ausbildungsstand nicht dem Ausbildungsplan<br />

und insbesondere, wenn der Ausbildungserfolg gefährdet scheint, erwarten wir eine frühzeitige<br />

und ehrliche Mitteilung durch die Praxisstellen, damit wir mit Aussicht auf Erfolg gemeinsam<br />

nach Lösungen suchen können.<br />

Wir halten weder einen besonders behütenden noch ein unangemessen fordernden Umgang mit<br />

den Schülerinnen und Schülern für sinnvoll.<br />

Es ist immer zu berücksichtigen, dass es in dieser Ausbildung um eine berufliche Grundausbildung<br />

geht, in der auch die grundsätzliche Eignung für die verantwortliche erzieherische oder<br />

pflegerische Arbeit mit Menschen bedacht werden muss.<br />

• Höhere Berufsfachschulen: Seit dem Schuljahr 2005/2006 heißen die Berufsfachschulen, die<br />

auf einem mittleren Bildungsabschluss aufbauen, Höhere Berufsfachschulen.<br />

• Jugendarbeitsschutzgesetz: Die Bestimmungen des Gesetzes müssen bei unter 18-Jährigen<br />

eingehalten werden.<br />

• Praktikumsbeginn: Die berufspraktische Ausbildung in der Einrichtung beginnt am dritten<br />

Schultag des jeweiligen Schuljahres. Am ersten und zweiten Schultag sind die Klassen in der<br />

<strong>Schule</strong>. In der Praxisstelle beginnt dann die Orientierungsphase der Ausbildung mit einer 13arbeitstägigen<br />

Anwesenheit ohne Unterbrechung durch Schultage, also bis zum Ende der dritten<br />

Schulwoche: (Schuljahr 2012-2013: 15.8. – 31.8.2013)<br />

• Praktikumsberichte: Die Praktikantinnen/Praktikanten müssen 2 Praktikumsberichte für die<br />

<strong>Schule</strong> schreiben, die benotet und in die Festsetzung der Endnote für die berufspraktische Ausbildung<br />

einbezogen werden.<br />

Es ist nicht Aufgabe der Ausbildungsstelle dafür zu sorgen, dass die Praktikantinnen/Praktikanten<br />

diese Berichte auch schreiben. Im Rahmen der Aufgaben der Praxisanleitung<br />

und auf Wunsch der Praktikantinnen/der Praktikanten kann eine Unterstützung erfolgen.<br />

Es ist nicht erforderlich, dass die Praktikantinnen/Praktikanten die Berichte den Anleitern / Anleiterinnen<br />

vorlegen. Im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Anleitung<br />

und Praktikantinnen/Praktikanten ist dies jedoch möglich und sinnvoll.<br />

• Praktikumsende: Das Praktikum endet ebenso wie der Unterricht mit der Bekanntgabe der<br />

Vornoten und der Noten der schriftlichen und praktischen Prüfungen.<br />

Dieser Termin wird durch die <strong>Schule</strong> nach den Vorgaben der Verordnung festgesetzt.<br />

Im Schuljahr 2012 - 2013 ist der letzte Arbeitstag voraussichtlich am Fr, 07.06.2013.<br />

Hat der Träger mit der / dem Praktikantin / Praktikanten einen Vertrag abgeschlossen, der über<br />

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4 Informationen und Richtlinien für die berufspraktische Ausbildung der Sozialassistentinnen / Sozialassistenten<br />

diese Zeit hinausgeht, ist diese Zeit nicht mehr Bestandteil des Praktikums, auch nicht versicherungsmäßig.<br />

• Praxisanleitung: Die Praxisanleitung muss durch eine pädagogische Fachkraft mit mehrjähriger<br />

Berufserfahrung und einer Arbeitszeit von ca. 2/3 der regelmäßigen Arbeitszeit gewährleistet<br />

werden. Die Anleiterin / der Anleiter muss zusammen mit d. Praktikantinnen/Praktikanten im<br />

Gruppendienst tätig sein.<br />

Sozialassistentinnen und Kinderpflegerinnen z.B. werden nicht als Praxisanleiter/innen genehmigt.<br />

Leiterinnen und Leiter werden in der Regel ebenfalls nicht genehmigt.<br />

• Praxisbesuche: Beim ersten Praxisbesuch stehen ein ausführlicher Rundgang, geführt durch die<br />

Praktikantin / den Praktikanten und möglichst ohne Anleiter/in sowie ein intensives Gespräch<br />

mit der Praktikantin / dem Praktikanten und dem / der Anleiter/in im Mittelpunkt.<br />

Beim zweiten Besuch stehen im Zentrum eine Hospitation in der Gruppe mit Beobachtung der<br />

Arbeitsweise d. Praktikantinnen/Praktikanten sowie wiederum ein fachliches Auswertungsgespräch<br />

mit Anleitung und Praktikantinnen/Praktikanten<br />

An den Besuchen nimmt in der Regel noch eine Schülerin / ein Schüler hospitierend teil.<br />

Wird von einem Gesprächsteilnehmer gewünscht, dass die Mitschülerin nicht an dem Gespräch<br />

teilnimmt, dann muss diese dies respektieren.<br />

• Schülerstatus: Die Höhere Berufsfachschule ist eine zweijährige Vollzeitschule, d. h. der Schülerinnenstatus<br />

/ Schülerstatus bleibt in beiden Schuljahren durchgängig erhalten.<br />

• Schulbesuch: An zwei Tagen besuchen die Schülerinnen / Schüler verpflichtend die <strong>Schule</strong>.<br />

• Vergütung: Aus dem Schülerstatus resultiert auch, dass grundsätzlich kein Vergütungsanspruch<br />

besteht. Freiwillige Leistungen eines Trägers – Honorierung der Praxistätigkeit, Fahrkostenerstattung<br />

– sind natürlich erwünscht.<br />

• Versicherung: Da durch die fachpraktische Ausbildung kein Arbeitsverhältnis begründet wird,<br />

sind die Schülerinnen und Schüler über den Schulträger unfall- und haftpflichtversichert.<br />

Ende siehe oben.<br />

• Vertrag: Da die Schülerinnen einen Schülerstatus haben, ist der Abschluss eines Vertrages nicht<br />

erforderlich. Es genügt, wenn der Träger auf dem Antragsformular der Schülerin die Durchführungsbestimmungen<br />

unserer <strong>Schule</strong> anerkennt. Eine Vereinbarung zwischen Schülerin und Träger,<br />

der den Schülerstatus nicht berücksichtigt (z.B. Arbeit in den Ferien und nach Ende der berufspraktischen<br />

Ausbildung), entspricht nicht den Ausbildungsbedingungen und ist eine private<br />

Vereinbarung zwischen Schülerin bzw. ihren Eltern und dem Träger. Siehe auch „Versicherung“<br />

und „Praktikumsende“.<br />

• Ziele der berufspraktischen Ausbildung:<br />

Die Schülerinnen und Schüler sollen in der berufspraktischen Ausbildung:<br />

→ sozialpädagogische Fachkräfte in ihrer Arbeit begleiten und unterstützen;<br />

→ die Struktur, Organisation und Arbeitsweise der Einrichtung erfassen;<br />

→ mit Fachkräften kooperieren;<br />

→ versch. Sozialisationsbedingungen und Lebenswelten der Kinder (und deren Familien) erfassen;<br />

→ beobachten und Aufzeichnungen anfertigen;<br />

→ Ziele der Arbeit für Einzelne und Gruppen kennen lernen und beschreiben;<br />

→ miterleben, wie aus Gegebenheiten, Bedürfnissen und Zielsetzungen fachl. Handeln entsteht;<br />

→ eigene Fähigkeiten u. Ideen einbringen u. im Umgang mit Einzelnen u. Kleingruppen erproben;<br />

→ unter Anleitung überschaubare Aufgaben planen und durchführen sowie reflektieren.<br />

• Zuordnung: Praktikanten sollen einer festen Gruppe zugeordnet und nicht als Springkraft oder<br />

als Krankheitsvertretung eingesetzt werden.<br />

• Zusammenarbeit <strong>Schule</strong> und Ausbildungsstelle: Eine regelmäßige und intensive Zusammenarbeit<br />

ist ein wichtiger Bestandteil für den Erfolg der berufspraktischen Ausbildung.<br />

Eine Zusammenarbeit findet vor allem durch 2 Praxisbesuche einer Lehrkraft und durch die<br />

Teilnahme der Anleiterinnen und Anleiter an mehreren Treffen in der <strong>Schule</strong> statt. Soweit es<br />

notwendig ist, kommen die Lehrkräfte auch zu zusätzlichen Gesprächen bzw. Hospitationen in<br />

die Einrichtung.<br />

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