Elektrotechnische Themen effizient unterweisen ... - BG ETEM B-EW
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Brücke Informationen<br />
> <strong>Elektrotechnische</strong> <strong>Themen</strong><br />
<strong>effizient</strong> <strong>unterweisen</strong><br />
> Aufsicht bei Arbeiten<br />
an Gasleitungen<br />
Seite 10<br />
> Erläuterungen zum<br />
Beitragsbescheid 2009<br />
Seite 8<br />
2 • 2010<br />
G 4486<br />
www.bgetem.de<br />
für Arbeitssicherheit<br />
und Gesundheitsschutz<br />
Ausgabe Energie- und Wasserwirtschaft<br />
ehemals<br />
betrifftsicherheit<br />
> Tödlicher Absturz aus<br />
einer Hubarbeitsbühne<br />
Seite 23
INHALT Brücke Ausgabe 2/10<br />
ZUM UMLAUF<br />
2<br />
Name/Funktion<br />
Sicherheitsfachkraft<br />
Sicherheitsbeauftragter<br />
Betriebsrat<br />
IMPRESSUM<br />
Mitteilungsblatt der Berufsgenossenschaft<br />
Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse<br />
Gesetzliche Unfallversicherung<br />
Herausgeber<br />
Berufsgenossenschaft Energie Textil<br />
Elektro Medienerzeugnisse<br />
Gustav-Heinemann-Ufer 130<br />
50968 Köln<br />
Telefon 0221 3778-0<br />
Telefax 0221 3778-1199<br />
Internet http://www.bgetem.de<br />
E-Mail info@bgetem.de<br />
Für den Inhalt verantwortlich<br />
Olaf Petermann<br />
Vorsitzender der Geschäftsführung<br />
Redaktion<br />
Christoph Nocker<br />
Telefon 0221 3778-1010<br />
E-Mail presse@bgetem.de<br />
Corinna Kowald<br />
Telefon 0821 3159-5535<br />
E-Mail kowald.corinna@bgetem.de<br />
Thomas Gindler<br />
Telefon 0211 9335-257<br />
E-Mail gindler.thomas@bgetem.de<br />
Datum Kopie<br />
Seite<br />
Druckerei<br />
OZ Druck Köln KVD GmbH & Co. KG<br />
Die „Brücke“ erscheint sechsmal jährlich (jeden<br />
zweiten Monat). Der Bezugspreis für die „Brücke“<br />
ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.<br />
Beilagenhinweis<br />
Sicherheitsquiz, <strong>Themen</strong>plakat<br />
Gedruckt auf umweltfreundlichem,<br />
chlorfreiem Papier<br />
Titelbild: Unterweisung zur Durchführung von Arbeiten<br />
unter Spannung (Bild Stadtwerke Hannover AG /<br />
enercitySchulungsCenter)<br />
SELBSTVERWALTUNG<br />
Vorstand und Vertreterversammlung der <strong>BG</strong> Energie<br />
Textil Elektro Medienerzeugnisse haben sich konstituiert 4<br />
Nächste Sitzung der Vertreterversammlung 5<br />
Satzung der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> 5<br />
MITTEILUNGEN / HINWEISE<br />
Risiko raus! So wird Ladung sicher verstaut 5<br />
<strong>BG</strong>-Kliniktour 2010 – Bewegung verbindet 6<br />
Internationale Handwerksmesse in München 7<br />
MITGLIEDSCHAFT / BEITRAG<br />
Beitragsbescheid 2009 8<br />
SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT<br />
Aufsicht bei Arbeiten an Gasleitungen 10<br />
Häufig gestellte Fragen zum Thema Unterweisung 12<br />
<strong>Elektrotechnische</strong> <strong>Themen</strong> <strong>effizient</strong> <strong>unterweisen</strong> 13<br />
Beispiel einer Unterweisung im Bereich der elektrischen<br />
Betriebsmittel im Rohrnetz 16<br />
WERBEN FÜR SICHERHEIT<br />
Die aktuellen Plakate 17<br />
Sicherheitsquiz zum Thema Strom 17<br />
Gewinner des Quiz 17<br />
Neue DVD: Sicheres Arbeiten in der Gasversorgung 18<br />
Neuer Film: Befahren der Kanalisation 19<br />
12 Sicherheitshinweise „Arbeiten an Gasleitungen“ 19<br />
10<br />
10 Bei Arbeiten an Gasleitungen, die sich in<br />
Betrieb befinden, muss eine Aufsicht ständig<br />
anwesend sein.<br />
13<br />
13 Nicht jeder Vorgesetzte, der für Unterweisungen<br />
zuständig ist, hat eine didaktische<br />
Ausbildung erfahren, die ihm das<br />
Handwerkszeug hierzu vermittelt. Der<br />
Artikel gibt Hinweise zur Planung und<br />
Durchführung .
Brücke Ausgabe 2/10<br />
SCHULUNG<br />
Arbeiten an Gasleitungen –<br />
Was ist zu tun bei unkontrolliertem Gasaustritt? 20<br />
15. Vortragsveranstaltung ELEKTROTECHNIK 21<br />
3. Rheinsberger Fachtagung<br />
„Arbeitssicherheit in der Energieversorgung“ 22<br />
AUS UNFÄLLEN LERNEN<br />
Tödlicher Absturz aus einer Hubarbeitsbühne 23<br />
REHABILITATION<br />
Das Hautarztverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung 24<br />
SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR<br />
Fahrerassistenten: bekannt, aber wenig verbreitet 26<br />
Der Hilferuf des Airbags 27<br />
VERSICHERUNGSSCHUTZ<br />
Wenn die Berufsgenossenschaft nein sagt 28<br />
TIPPS FÜR DIE GESUNDHEIT<br />
Schichtarbeit – Leben gegen die innere Uhr 30<br />
23<br />
23 Der Einsatzvon Hubarbeitsbühnen stellt trotz moderner<br />
Technik hohe Anforderungen an das Bedienpersonal.<br />
Schon vermeintlich geringfügige Unachtsamkeiten<br />
können schwerwiegende Folgen haben.<br />
Olaf Petermann<br />
Vorsitzender der<br />
Geschäftsführung<br />
Liebe Leserinnen<br />
und Leser!<br />
INHALT<br />
Jährlich ereignen sich 230.000 der rund eine<br />
Million meldepflichtigen Unfälle beim innerbetrieblichen<br />
Fahren und Transportieren. Hinzu<br />
kommen jährlich über 20.000 Arbeits- und<br />
Dienstwegeunfälle sowie rund 115.000 Wegeunfälle<br />
im Straßenverkehr. In mehr als 700 Fällen<br />
endete ein Unfall beim Fahren oder Transportieren<br />
mit dem Tod.<br />
Die traurige Wahrheit hinter diesen Unfällen ist –<br />
mit Rücksicht und Verantwortung hätten alle vermieden<br />
werden können. Für die Träger der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung steht daher fest: Das<br />
Bewusstsein für die Risiken beim Fahren und<br />
Transportieren muss gefördert, das Verantwortungsgefühl<br />
der Menschen füreinander muss<br />
gestärkt werden. Gemeinsam mit ihren Partnern,<br />
dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) und<br />
den Bundesländern, haben die Berufsgenossenschaften<br />
daher die neue Präventionskampagne<br />
„Risiko raus!“ ins Leben gerufen.<br />
Auch die Berufsgenossenschaft Energie Textil<br />
Elektro Medienerzeugnisse beteiligt sich an der<br />
Kampagne. In der „Brücke“ werden wir fortlaufend<br />
über aktuelle Kampagnenaktivitäten<br />
und die <strong>Themen</strong>felder sicheres Fahren und<br />
Transportieren berichten. So finden Sie in dieser<br />
Aus-gabe ab Seite 5 wichtige Tipps zum Thema<br />
Ladungssicherung.<br />
Ihr<br />
Olaf Petermann<br />
Vorsitzender der Geschäftsführung<br />
3
SELBSTVERWALTUNG Brücke Ausgabe 2/10<br />
Vorstand und Vertreterversammlung der <strong>BG</strong> Energie Textil<br />
Elektro Medienerzeugnisse haben sich konstituiert<br />
4<br />
Einstimmig wählte die Vertreterversammlung der <strong>BG</strong> Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse auf ihrer konstituierenden Sitzung in Leipzig ihre<br />
Vorsitzenden.<br />
Am 1. Januar 2010 haben sich die <strong>BG</strong> Energie Textil<br />
Elektro (<strong>BG</strong> ETE) und die <strong>BG</strong> Druck und Papierverarbeitung<br />
(<strong>BG</strong>DP) zur Berufsgenossenschaft Energie Textil<br />
Elektro Medienerzeugnisse (<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>) vereinigt. Die<br />
<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> versichert rund 3,7 Millionen Beschäftigte aus<br />
237.000 Unternehmen. Hauptsitz der <strong>BG</strong> ist Köln; in<br />
Düsseldorf und Wiesbaden stellen zwei Branchenverwaltungen<br />
sicher, dass die Betriebe der Energie- und<br />
Wasserwirtschaft ebenso wie die von Druck und Papierverarbeitung<br />
auch zukünftig branchenspezifisch und<br />
zielgenau beraten werden.<br />
Gründungsort der Buchdrucker-Berufsgenossenschaft,<br />
aus der später die <strong>BG</strong> Druck und Papierverarbeitung<br />
hervorging, war Leipzig. Hier fanden kurz nach dem<br />
Fusionsstart die ersten Sitzungen der Selbstverwaltung<br />
der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> am 13. und 14. Januar 2010 statt. 42 Vertreter<br />
der Arbeitgeber und 42 Versichertenvertreter bilden<br />
die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft;<br />
der Vorstand setzt sich aus jeweils 17 Vertretern beider<br />
Gruppen zusammen.<br />
Einstimmiges Votum für Vorsitzende<br />
Die Vertreterversammlung wählte Dr. Heinz-Willi<br />
Mölders aus der Gruppe der Arbeitgeber einstimmig zu<br />
ihrem Vorsitzenden. Ebenfalls einstimmig wurde Klaus<br />
Otte aus der Gruppe der Versicherten zum stellvertretenden<br />
Vorsitzenden gewählt. Der Vorsitz wechselt<br />
zwischen Mölders und Otte im jährlichen Turnus.<br />
Dr. Heinz-Willi Mölders ist hauptberuflich Mitglied im<br />
Die neu gewählten Vorsitzenden der Vertreterversammlung und des<br />
Vorstands (v.l.n.r. Dr. Heinz-Willi Mölders, Klaus Otte, Harm Ehmke,<br />
Hartmut Müller)<br />
Vorstand der RWE Rheinland Westfalen Netz AG. Klaus<br />
Otte ist Betriebsrat bei NXP Semiconductors Germany<br />
GmbH. Beide waren bereits alternierende Vorsitzende<br />
der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft<br />
Energie Textil Elektro.<br />
Auch die bisherigen alternierenden Vorsitzenden aus<br />
dem Vorstand der <strong>BG</strong> ETE erhielten einstimmig das<br />
Mandat für die Fortführung ihrer Arbeit in der fusionierten<br />
Berufsgenossenschaft: Harm Ehmke als Ver-<br />
Bilder Alexander Schmitt
Brücke Ausgabe 2/10<br />
sichertenvertreter besetzt in diesem Jahr die Position<br />
des Vorsitzenden, Hartmut Müller aus der Gruppe der<br />
Arbeitgeber die des stellvertretenden Vorsitzenden.<br />
Gefahrtarife bleiben erhalten<br />
Die Fusion hat zunächst keine Auswirkungen für die<br />
Unternehmen, wenn es um Beitragsfragen geht. Die<br />
Vertreterversammlung beschloss, dass die bisherigen<br />
Gefahrtarife der fusionierten Berufsgenossenschaften<br />
weiterhin gültig sind. Auf der Grundlage des Gefahrtarifs<br />
wird zusammen mit weiteren Kriterien der Beitrag<br />
jedes Unternehmens berechnet. Spätestens sechs Jahre<br />
nach seiner Einführung muss jeder Gefahrtarif überprüft<br />
und angepasst werden.<br />
Gemeinsamer Haushaltsplan 2010<br />
Die Vertreterversammlungen der <strong>BG</strong> ETE wie auch der<br />
<strong>BG</strong>DP hatten zum Jahresende 2009 ihre Haushaltspläne<br />
für das Jahr 2010 festgestellt. Die Vertreterversammlung<br />
der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> fasste die Einzelwerke nun zu einem<br />
gemeinsamen Haushaltsplan zusammen und verabschiedete<br />
ihn. Der Haushalt 2010 der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> umfasst<br />
ein Gesamtvolumen von 1,334 Milliarden Euro an Ausgaben<br />
und 186 Millionen Euro an Einnahmen.<br />
Sozialwahl 2011<br />
Die Wahlen der neuen Vertreterinnen und Vertreter der<br />
Selbstverwaltung in der Sozialversicherung im Jahr<br />
2011 werfen bereits ihre Schatten voraus. Der Bundesbeauftragte<br />
für die Durchführung dieser Wahlen hat den<br />
Nächste Sitzung der<br />
Vertreterversammlung<br />
Satzung der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />
SELBSTVERWALTUNG / MITTEILUNGEN<br />
Wahltag auf den 1. Juni 2011 festgelegt und den Wahlkalender<br />
aufgestellt. Der Vorstand der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> hatte<br />
dar-aufhin den Wahlausschuss zu berufen; dieser trifft<br />
für die <strong>BG</strong> die maßgeblichen Entscheidungen für die<br />
Vorbe-reitung und Durchführung der Wahl.<br />
MONIKA ABELS<br />
Die nächste Sitzung der Vertreterversammlung der<br />
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnissen<br />
findet am 12. Mai ab 9.00 Uhr im Maritim<br />
Hotel in Düsseldorf statt.<br />
Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft<br />
Druck und Papierverarbeitung und die Vertreterversammlung<br />
der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro<br />
haben in ihren Sitzungen am 25. 11. 2009 und am 3. 12.<br />
2009 die Satzung der Berufsgenossenschaft Energie<br />
Textil Elektro Medienerzeugnisse beschlossen. Die Satzung<br />
wurde veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 14 vom<br />
27. Januar 2010 auf den Seiten 300–317.<br />
Risiko raus! So wird Ladung sicher verstaut<br />
Fast jeder hat es schon mal erlebt: Man muss plötzlich stark bremsen und alles, was nicht fest verstaut ist, rutscht oder<br />
fliegt entsprechend der Fahrtrichtung durchs Auto. Um Verletzungen durch ungesichertes Gepäck zu vermeiden, muss die<br />
Ladung hinreichend gesichert werden. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Rahmen ihrer Präventionskampagne<br />
„Risiko raus!“ hin.<br />
Ob Wasserflasche, Regenschirm, Laptop oder Werkzeugkasten<br />
im PKW – oder auch verschiedene Transportgüter<br />
auf dem LKW – die Gefährdung durch ungesicherte<br />
Ladung wird häufig unterschätzt. Dr. Karl<br />
Schories, Präventionsfachmann am Institut für Arbeitsschutz<br />
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />
(IFA), erklärt: „Vereinfacht kann man sagen, dass alle<br />
Gegenstände im Fahrzeug die ursprüngliche Geschwindigkeit<br />
bei einer Vollbremsung oder einem Crash<br />
beibehalten wollen. Auch harmlos erscheinende<br />
Gegenstände im Fahrzeuginneren können so zu<br />
Geschossen und einer Gefahr für die Insassen werden;<br />
Güter auf Ladeflächen können herunterfallen oder gar<br />
das Fahrzeug umkippen lassen, wobei auch andere Verkehrsteilnehmer<br />
gefährdet und schwer verletzt werden<br />
können.“<br />
Schon einfache Maßnahmen verringern die<br />
Gefahr<br />
Um die Gefährdung durch ungesicherte<br />
Ladung deutlich zu verringern, helfen oft<br />
schon einfache Maßnahmen:<br />
• Im PKW sollte der Kofferraum zum Transport<br />
genutzt werden. Dort sollte die Fracht<br />
so weit wie möglich nach vorne geladen<br />
werden. Um der Rücksitzbank mehr<br />
Widerstandskraft zu geben, empfiehlt es<br />
sich – besonders bei schweren Gegenständen – die<br />
Dreipunktgurte zu schließen. Bei Kombis empfiehlt<br />
sich außerdem ein Gepäcknetz oder Trenngitter zum<br />
Fahrgastraum, damit die Ladung nicht über die Rücksitze<br />
gelangen kann.<br />
5
MITTEILUNGEN / HINWEISE Brücke Ausgabe 2/10<br />
6<br />
DGUV<br />
Auch im PKW oder Kombi helfen Zurrgurte dabei, die Ladung sicher zu<br />
verstauen.<br />
• Durch Anti-Rutsch-Matten im Kofferraum oder auf<br />
einer Ladefläche kann die Reibung stark vergrößert<br />
werden, sodass insbesondere bei flachen Gegenständen<br />
– wie Kisten oder Kartons – wesentlich<br />
sicherer ein Verrutschen der Ladung vermieden<br />
werden kann.<br />
• Müssen Gegenstände gestapelt werden (z. B. Umzugskisten),<br />
sollen schwerere Teile immer zuunterst, leichtere<br />
zuoberst geladen werden.<br />
• Für das Verzurren der Ladung gibt es unterschiedliche<br />
Möglichkeiten, die je nach der Beschaffenheit der<br />
Gegenstände und des Fahrzeuges anzuwenden sind.<br />
Beim sogenannten Niederzurren werden Zurrketten<br />
oder Zurrgurte über die Ladung gelegt, mit den Zurrpunkten<br />
des Fahrzeugs verbunden und mit Spannern<br />
oder Ratschen gestrafft – so werden mit den dadurch<br />
<strong>BG</strong>-Kliniktour 2010 – Bewegung verbindet<br />
Bewegung verbindet – unter diesem<br />
Motto ist Ende Januar die dritte <strong>BG</strong>-Kliniktour<br />
gestartet. Für den Auftakt der<br />
bundesweiten Informationstour zum<br />
Reha- und Behindertensport wählten die<br />
Initiatoren einen ganz besonderen Ort:<br />
Am höchsten Punkt Deutschlands,<br />
auf der Zugspitze, stellten die Deutsche<br />
Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV),<br />
der Verband Berufsgenossenschaftlicher<br />
Kliniken (V<strong>BG</strong>K) und der Deutsche Rollstuhlsportverband<br />
(DRS) Stationen und<br />
Inhalte der Kliniktour 2010 vor.<br />
Gleichzeitig wurden die bayerischen<br />
Teilnehmer der diesjährigen Paralympischen<br />
Winterspiele verabschiedet.<br />
Marina Schröder, Vorstandsvorsitzende<br />
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,<br />
wünschte allen Athleten viel<br />
Erfolg: „Ihre Leistungen sind eine In-<br />
spiration und Motivation für alle Menschen<br />
– ob mit oder ohne Behinderung.<br />
Sie sind der lebende Beweis für die integrative<br />
Kraft des Sports. Daher lautet<br />
unser Motto für die Kliniktour 2010:<br />
Bewegung verbindet.“<br />
Die Sportlerinnen und Sportler des<br />
DGUV-Teams begleiten die Kliniktour auf<br />
insgesamt 13 Stationen. Mit vielfältigen<br />
Aktionstagen wollen sie gemeinsam mit<br />
den Kliniken für den Reha- und Behindertensport<br />
werben und Menschen mit<br />
Behinderungen Mut für ein aktives<br />
Leben machen. „Ich erinnere mich an<br />
meinen eigenen Unfall“, sagte Sir Philip<br />
Craven, Präsident des Internationalen<br />
Paralympischen Komitees (IPC): „Menschen<br />
schauen einen an und gucken<br />
dann verschämt wieder weg. Genau das<br />
erleben Sie, wenn Sie im Krankenhaus<br />
erzielten zusätzlichen Druckkräften die Reibungskräfte<br />
erhöht und die Ladung wird in ihrer Lage stabilisiert.<br />
Beim Direktzurren wird die Ladung unmittelbar durch<br />
diagonal, horizontal oder schräg angeordnete Zurrmittel<br />
mit dem Fahrzeug verbunden. Diese Maßnahme ist<br />
die effektivste; allerdings müssen dafür nicht nur am<br />
Fahrzeug, sondern auch an der Fracht entsprechende<br />
Befestigungsmöglichkeiten vorhanden sein. Ausführliche<br />
Hinweise finden Sie in den folgenden Broschüren:<br />
Ladungssicherung im PKW oder Kleintransporter:<br />
<strong>BG</strong>I 597-21: Arbeit und Gesundheit Basics, Heft 21,<br />
„Ladung sichern“, kostenlos bestellbar über<br />
info@dguv.de (solange der Vorrat reicht).<br />
Ladungssicherung im LKW:<br />
<strong>BG</strong>I 649: Ladungssicherung auf Fahrzeugen – Ein<br />
Handbuch für Unternehmer, Einsatzplaner, Fahr- und<br />
Ladepersonal, PDF-Download: www.arbeitssicherheit.de.<br />
Einfach als Suchbegriff <strong>BG</strong>I 649 eingeben.<br />
Die Präventionskampagne „Risiko raus!“<br />
In der Präventionskampagne „Risiko raus!“ arbeiten die<br />
Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr Spitzenverband<br />
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV),<br />
die Landwirtschaftliche Sozialversicherung, der Deutsche<br />
Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Bundesländer<br />
sowie weitere Partner zusammen. Gemeinsam verfolgen<br />
sie das Ziel, die Zahl und Schwere von Unfällen<br />
im Verkehr und beim Transport zu verringern. Weitere<br />
Informationen unter www.risiko-raus.de.<br />
Für ein Schaufahren auf dem Zugspitzblatt hatte<br />
Paralympic-Teilnehmer Martin Braxenthaler seine<br />
Ski mitgebracht.<br />
sind. Sie brauchen aber etwas Positives,<br />
das sie zu der Einstellung ,Ich bin ich!‘<br />
führt. Sport kann so unglaublich wichtig<br />
sein, dies gilt für alle Menschen, aber<br />
insbesondere für Menschen mit einer<br />
Behinderung.“<br />
DGUV
Brücke Ausgabe 2/10<br />
MITTEILUNGEN/HINWEISE<br />
Praxisbezogene Beispiele und fachliche Beratung<br />
Internationale Handwerksmesse München<br />
„Risiko raus!“ lautete das Motto auf der IHM Anfang März in München. Ergänzend zur gleichnamigen<br />
Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung, die das Ziel hat, das Bewusstsein für mehr Sicherheit<br />
beim Fahren und Transportieren zu schärfen, konnten sich die Besucher auf dem Gemeinschaftsstand<br />
auch über ergonomisch gute Arbeitshaltung informieren.<br />
Rund 230.000 Arbeitsunfälle mit 150 Toten jährlich –<br />
allein beim innerbetrieblichen Transport. Dazu<br />
kommen 23.000 Arbeits- und Dienstwegeunfälle im<br />
Straßenverkehr, von denen 170 tödlich enden. Auch der<br />
Weg zur Arbeit, zur Schule und zur Uni birgt Gefahren.<br />
175.000 Mal hieß die Meldung: Wege- und Schulwegunfall<br />
im Straßenverkehr. Dabei verloren über 500<br />
Versicherte ihr Leben. Das sind die Zahlen, die Berufsgenossenschaften,<br />
Unfallkassen und die landwirtschaftliche<br />
Sozialversicherung allein für das Jahr 2009<br />
gemeldet haben. Und hinter jeder verbirgt sich ein<br />
menschliches Schicksal. Grund genug, Transportunfälle<br />
auf dem Gemeinschaftsstand der gesetzlichen<br />
Unfallversicherer auf der IHM in den Mittelpunkt<br />
zu stellen. Die häufigsten Unfallursachen liegen bei<br />
Transportunfällen in schlechter Ausrüstung und mangelhafter<br />
Ladungssicherung. Das wurde für die Messebesucher<br />
am Messestand in Halle A4 in Fahr- und Überschlagssimulatoren<br />
unmittelbar erlebbar.<br />
Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen<br />
Dass besondere Vorsicht beim Transport, Lagern und<br />
Umfüllen von Gefahrstoffen geboten ist, und besonders<br />
dann, wenn etwas verschüttet wurde, konnten die<br />
Zuschauer eindrucksvoll in einer Live-Show erleben.<br />
Wie wichtig dabei die richtig ausgewählte Persönliche<br />
Schutzausrüstung ist, wurde überzeugend demonstriert.<br />
Einen Arbeitsplatz gezielt mit wenigen Arbeitsmitteln<br />
ergonomisch auszurichten, war ein häufig<br />
nachgefragtes Thema auf der IHM am Stand der Berufsgenossenschaft.<br />
Ulrich Tix<br />
Die Damen, die Besucher auf dem Messestand der <strong>BG</strong><br />
in das Filzhandwerk einweihten, zeigten auch nach<br />
etlichen Stunden Arbeit eine gute Körperhaltung.<br />
Dank optimal eingestellter Arbeitstischhöhe und<br />
-neigung sowie dem passenden Stuhl war dies möglich.<br />
Ein Knopfdruck genügt (Detailbild) und die Tischhöhe<br />
kann individuell an die Körpergröße und den Arbeitsprozess<br />
angepasst werden.<br />
Die Aufmerksamkeit der IHM-Besucher für das Thema Gefahrstoffe wurde mit<br />
spektakulären Experimentalvorträgen geweckt.<br />
7
MITGLIEDSCHAFT / BEITRAG Brücke Ausgabe 2/10<br />
Beitragsbescheid<br />
2009 der<br />
Branchenverwaltung<br />
Energie- und<br />
Wasserwirtschaft<br />
Der Beitragsbescheid für das Jahr<br />
2009 trifft Ende April per Post bei den<br />
Unternehmen ein. Diese Erläuterungen<br />
erleichtern es, ihn zu verstehen.<br />
Die Branchenverwaltung Energie- und<br />
Wasserwirtschaft erhebt für eine Übergangszeit<br />
von ihren Mitgliedsunternehmen<br />
die Beiträge im Wege einer getrennten<br />
Umlagerechnung. Die ehemaligen<br />
Berufsgenossenschaften Elektro Textil<br />
Feinmechanik, Gas-, Fernwärme- und<br />
Wasserwirtschaft sowie Druck und<br />
Papierverarbeitung, die sich zur <strong>BG</strong><br />
<strong>ETEM</strong> vereinigt haben, weisen neben<br />
separaten Gefahrtarifen und unterschiedlichenBeitragsausgleichsverfahren<br />
auch abweichende Finanzstrukturen<br />
auf; deren Angleichung kann nicht kurzfristig<br />
erfolgen. Der Gesetzgeber räumt<br />
hierfür Übergangsfristen ein. Ab dem<br />
Zeitpunkt eines gemeinsamen Gefahrtarifs,<br />
spätestens aber bis zum 31. März<br />
2021, muss ein einheitliches Umlageverfahren<br />
eingeführt sein. Bis dahin erhalten<br />
die Mitglieder der Branchenverwaltung<br />
einen separaten Beitragsbescheid.<br />
Ende April werden die Beitragsbescheide<br />
für das Jahr 2009 verschickt.<br />
Entgelt<br />
Hier sind die Arbeitsentgelte aufgeführt,<br />
die Unternehmen an die dort Beschäftigten<br />
im Jahr 2009 gezahlt haben.<br />
Gefahrtarifstelle/Gefahrklasse<br />
Unternehmen gehören Gewerbezweigen<br />
an. Die dazugehörige Gefahrklasse gibt<br />
den Grad der Unfallgefahr der jeweiligen<br />
Branche wieder. Das Entgelt wird aufgeteilt<br />
auf die Gefahrtarifstellen, zu denen<br />
Unternehmen veranlagt sind.<br />
3 Beitragsfuß<br />
Der Beitragsfuß ist der rechnerische Beitragssatz,<br />
der je 1.000 Beitragseinheiten<br />
(= Gefahrklasse x Entgelt) zu zahlen ist.<br />
Er errechnet sich jährlich aus dem<br />
Verhältnis der Gesamtaufwendungen<br />
der Branchenverwaltung Energie- und<br />
8<br />
1<br />
2<br />
Wasserwirtschaft und den insgesamt<br />
nachgewiesenen Entgelten ihrer Unternehmenszweige.<br />
4<br />
<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> � Postfach 10 15 62 � 40006 Düsseldorf<br />
Beitragsbescheid für 2009<br />
1. Umlagebeitrag (§ 168 Sozialgesetzbuch -SGB- VII)<br />
Umlagebeitrag<br />
Der Umlagebeitrag ergibt sich aus den<br />
Gefahrklassen, zu denen Unternehmen<br />
veranlagt sind, und der Höhe der Entgelte,<br />
die an die Beschäftigten gezahlt worden<br />
sind. Diese beiden Faktoren werden<br />
mit dem Beitragsfuß multipliziert.<br />
Der Beitrag kann sich durch das Nachlassverfahren<br />
bis zu 25 Prozent vermindern.<br />
Bedingung für eine Teilnahme ist,<br />
Unser Zeichen:<br />
(Bitte stets angeben)<br />
Ansprechpartner:<br />
Telefon:<br />
Fax:<br />
E-Mail:<br />
Branchenverwaltung<br />
Energie- und<br />
Wasserwirtschaft<br />
40XXXXXX<br />
Mitgliederbetreuung<br />
+ 49211 9335-470<br />
+ 49211 9335-479<br />
beitrag.energie-wasser@bgetem<br />
Datum: XX.04.2010<br />
Gefahrtarif Entgelt (E) Beitragseinheiten (BE) Beitragsfuß Umlagebeitrag (E)<br />
Stelle Klasse Gefahrklasse x Entgelt = BE (BF)<br />
Mindestbeitrag<br />
2. Kontoauszug (Stand: XX.04.2010)<br />
�<br />
�<br />
2,XX<br />
je<br />
1.000<br />
Beitragseinheiten<br />
�<br />
�<br />
�<br />
2 1 4<br />
Datum Buchungstext Belastungen (€) Gutschriften (€)<br />
15.05.2010 Beitrag 2009<br />
15.05.2010 Ausgleichslast 2009*)<br />
15.05.2010 Lastenverteilung 2009*)<br />
Berufsgenossenschaft<br />
Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse<br />
Gesetzliche Unfallversicherung<br />
Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />
*) Berechnung siehe gesonderten Bescheid<br />
Hinweis: Die fälligen Beiträge werden von Ihrem Zu zahlender Betrag<br />
Konto KTO (BLZ BLZ) abgebucht. fällig am 15.05.2010 Guthaben<br />
Auf'm Hennekamp 74<br />
40225 Düsseldorf<br />
Telefon 0211 9335-0<br />
Telefax 0211 9335-199<br />
E-Mail info.energie-wasser@bgetem.de<br />
5<br />
3<br />
Stadtsparkasse Düsseldorf<br />
BLZ 300 501 10<br />
Kto.-Nr. 10124840<br />
IBAN DE13 3005 0110 0010 1248 40<br />
BIC DUSSDEDDXXX<br />
- bitte wenden -<br />
IK- Nr.: 120590184<br />
BBNR-UV 34364294<br />
Internet: www.bgetem.de<br />
dass Unternehmen während zwei aufeinander<br />
folgender Kalenderjahre ununterbrochen<br />
Mitglied waren.<br />
5 Fälligkeit<br />
Die Beiträge werden immer am 15. des<br />
Monats fällig, der dem Monat folgt, in<br />
dem der Bescheid zugestellt wurde (§ 23<br />
Abs. 3 Sozialgesetzbuch – SGB – IV). Da<br />
die Beitragsbescheide im April verschickt<br />
werden, sind die Beiträge am<br />
15. Mai 2010 fällig, d. h. bis zu diesem<br />
Datum muss das Geld eingegangen sein.<br />
§ 24 SGB IV bestimmt, dass für Beiträge,<br />
die verspätet gezahlt werden, für jeden<br />
6
Brücke Ausgabe 2/10<br />
7<br />
<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> � Postfach 10 15 62 � 40006 Düsseldorf<br />
angefangenen Monat der Säumnis ein<br />
Säumniszuschlag von 1 Prozent des<br />
rückständigen Beitrages gezahlt werden<br />
muss (§ 24 SGB IV).<br />
Um das Risiko von Säumniszuschlägen<br />
zu vermeiden, bietet sich die Teilnahme<br />
am Lastschriftverfahren an. Entsprechende<br />
Vordrucke befinden sich auf der<br />
Internetseite:<br />
www.bgetem.de>Branchenverwaltung<br />
Energie- und Wasserwirtschaft><br />
Webcode: 9503<br />
6 Neue Mitgliedsnummer<br />
Im Zuge der Harmonisierung wurde der<br />
Unser Zeichen:<br />
(Bitte stets angeben)<br />
Ansprechpartner:<br />
Telefon:<br />
Fax:<br />
E-Mail:<br />
Branchenverwaltung<br />
Energie- und<br />
Wasserwirtschaft<br />
40XXXXXX<br />
Mitgliederbetreuung<br />
+ 49211 9335-470<br />
+ 49211 9335-479<br />
beitrag.energie-wasser@bgetem<br />
Datum: XX.04.2010<br />
Beitragsbescheid Ausgleichslast/Lastenverteilung für 2009<br />
1. Berechnung des Beitrages (§§ 173, 176 ff. Sozialgesetzbuch -SGB- VII)<br />
1.1. Ausgleichslast<br />
Entgelt (€) - Freibetrag (€) = Anrechnungs- Beitragsfuß (BF) Beitrag (€)<br />
fähiges Entgelt (€) je 1.000 € Entgelt Entgelt x BF : 1.000<br />
1.2. Lastenverteilung<br />
* 181.500 1,XX<br />
Beitrags- Beitragsfuß (BF) Beitrag (€)<br />
einheiten (BE) je 1.000 BE BE x BF : 1.000<br />
* 0,XX<br />
Entgelt (€) - Freibetrag (€) = Anrechnungs- Beitragsfuß (BF) Beitrag (€)<br />
fähiges Entgelt (€) je 1.000 € Entgelt Entgelt x BF : 1.000<br />
* 181.500 0,XX<br />
* Siehe Beitragsbescheid zur Berufsgenossenschaft vom XX.04.2010.<br />
1.3. Abrechnung<br />
Datum Buchungstext Beitrag (€)<br />
8<br />
15.05.2010 Ausgleichslast 2009<br />
15.05.2010 Lastenverteilung 2009<br />
9<br />
Hinweis: Die fälligen Beiträge werden von Ihrem Konto KTO (BLZ BLZ) abgebucht.<br />
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Die ausgewiesenen Beiträge sind in Ihrem Kontoauszug zum Berichtigten<br />
Beitragsbescheid <strong>BG</strong> vom XX.04.2010 bereits enthalten! Bitte weisen Sie diese Summen nicht doppelt an!<br />
- bitte wenden -<br />
Berufsgenossenschaft<br />
Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse<br />
Gesetzliche Unfallversicherung<br />
Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />
8<br />
9<br />
Auf'm Hennekamp 74<br />
40225 Düsseldorf<br />
Telefon 0211 9335-0<br />
Telefax 0211 9335-199<br />
E-Mail info.energie-wasser@bgetem.de<br />
Stadtsparkasse Düsseldorf<br />
BLZ 300 501 10<br />
Kto.-Nr. 10124840<br />
IBAN DE13 3005 0110 0010 1248 40<br />
BIC DUSSDEDDXXX<br />
IK- Nr.: 120590184<br />
BBNR-UV 34364294<br />
Internet: www.bgetem.de<br />
bisherigen Mitgliedsnummer eine 40<br />
vorangestellt und der Schrägstrich vor<br />
der letzten Ziffer entfällt. Für die Branchenverwaltung<br />
Energie- und Wasserwirtschaft<br />
gilt nun eine einheitliche Mitgliedsnummer<br />
nach folgendem Format:<br />
40XXXXXX.<br />
7 Umlagen zum Lastenausgleich und<br />
zur Lastenverteilung<br />
Die Branchenverwaltung Energie- und<br />
Wasserwirtschaft erhebt diese Umlagen<br />
mit einem eigenen Beitragsbescheid.<br />
Bisher wurden Wirtschaftszweige, die<br />
aufgrund der wirtschaftlichen Entwick-<br />
6<br />
MITGLIEDSCHAFT / BEITRAG<br />
lung nicht mehr in der Lage waren, ihre<br />
Unfalllasten zu tragen, durch die übrigen<br />
unterstützt, zum Beispiel im Bergbau<br />
oder der Bauwirtschaft ( 8 Lastenausgleich).<br />
Das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz<br />
– UVMG – hat ab 2008 diesen<br />
Lastenausgleich durch ein System der<br />
9 Lastenverteilung ersetzt.<br />
Es sieht vor, dass die Rentenlasten<br />
grundsätzlich von allen Berufsgenossenschaften<br />
gemeinsam getragen werden.<br />
Jede Berufsgenossenschaft trägt zunächst<br />
nur den Teil ihrer Rentenlast<br />
selbst, den sie zu tragen hätte, wenn<br />
schon immer die heutige Struktur existiert<br />
hätte – die sogenannte Strukturlast.<br />
Das darüber hinausgehende Volumen<br />
wird als Überaltlast bezeichnet. Diese<br />
wird anhand zweier Verteilungsschlüssel<br />
auf die Berufsgenossenschaften<br />
verteilt:<br />
• Für 70 Prozent gilt das Verhältnis der<br />
Arbeitsentgelte. Für 2009 wird ein<br />
Freibetrag von 181.500 Euro je Unternehmen<br />
berücksichtigt.<br />
• Die restlichen 30 Prozent werden im<br />
Verhältnis der Neurenten verteilt.<br />
Der bisherige Lastenausgleich wird in<br />
einem Zeitraum von sechs Jahren stufenweise<br />
durch die Lastenverteilung<br />
ersetzt. Das bedeutet, dass der Lastenausgleich<br />
je Umlagejahr um 15 Prozent<br />
reduziert und die Lastenverteilung um<br />
15 Prozent erhöht wird. Deshalb wird<br />
der Lastenausgleich für das Umlagejahr<br />
2009 in Höhe von 70 Prozent in Ansatz<br />
gebracht und die Lastenverteilung mit<br />
30 Prozent. Ab dem Umlagejahr 2014<br />
findet nur noch die Lastenverteilung<br />
Anwendung.<br />
Das UVMG hat den Einzug des Beitrages<br />
zum Insolvenzgeld ab 2009 auf die<br />
Krankenversicherung übertragen. Es<br />
erscheint in den Beitragsbescheiden der<br />
Berufsgenossenschaften darum nicht<br />
mehr.<br />
Fragen zu den Beitragsbescheiden?<br />
Telefon 0211 9335 -470<br />
Telefax 0211 9335 -479<br />
E-Mail<br />
beitrag.energie-wasser@bgetem.de<br />
NORBERT SCHLENGER<br />
9
SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT Brücke Ausgabe 2/10<br />
10<br />
Aufsicht bei Arbeiten an Gasleitungen<br />
Bei Arbeiten an Gasleitungen, die sich in Betrieb befinden, ist die Gefahr eines Brandes oder einer Explosion<br />
groß. Durch Zündung freigesetzter Erdgas-Luft-Gemische kommt es immer wieder zu folgenschweren<br />
Arbeitsunfällen. Um diese Gefahr zu vermeiden, müssen diese Arbeiten nach <strong>BG</strong>R 500 Kap. 2.31<br />
„Arbeiten an Gasleitungen“ unter Aufsicht durchgeführt werden.<br />
Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gasleitungen müssen im öffentlichen Straßenverkehr unter ständiger Aufsicht sein.<br />
Aufsicht ist nicht gleich Aufsicht<br />
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“<br />
muss eine weisungsbefugte Person die arbeitssichere<br />
Durchführung von Bauarbeiten überwachen. Diese<br />
Aufsichtsperson muss hierfür ausreichende<br />
Kenntnisse besitzen und für die Mitarbeiter jederzeit<br />
erreichbar sein. Werden im Rahmen der Bauarbeiten<br />
Arbeiten an Gasleitungen ausgeführt, muss die Aufsicht<br />
darüber hinaus die Anforderungen der <strong>BG</strong>R 500<br />
Kap. 2.31 erfüllen. Damit wird der speziellen Brandund<br />
Explosionsgefahr Rechnung getragen, die bei<br />
Arbeiten an Gasleitungen auftreten kann. Daraus<br />
ergibt sich, dass Arbeiten mit Brand- und Explosionsgefahr<br />
zu den gefährlichen Arbeiten zu zählen<br />
sind.<br />
Die Aufsichtsführung und die damit verbundene<br />
Weisungsbefugnis sind schriftlich zu übertragen.<br />
„Unter Aufsicht“ gemäß <strong>BG</strong>R 500 Kap. 2.31 bedeutet,<br />
dass – z. B. bei Arbeiten an oder in Gasleitungen im<br />
Bereich öffentlicher Straßen und Plätze – die Aufsicht<br />
im Bereich der Arbeitsstelle anwesend ist und<br />
während des Zeitraums, in dem die Gesundheits-,<br />
Brand- oder Explosionsgefahr besteht, vorrangig ihre<br />
Kontroll- und Aufsichtsfunktion wahrnimmt. Bei<br />
Arbeiten an oder in Gasleitungen in nicht öffentlich<br />
zugängigen Bereichen, z. B. auf einem Betriebsgelände,<br />
muss die Aufsicht die Einhaltung der Schutzmaßnahmen<br />
ebenfalls überwachen. Sie muss nicht ständig<br />
vor Ort sein, sich aber auf dem Betriebsgelände<br />
aufhalten. Die Verantwortung der Aufsicht erstreckt<br />
sich auf alle durchzuführenden Arbeiten auf der ihr<br />
zugewiesenen Baustelle. Im Vorfeld der Baumaßnahme<br />
ist die Aufsicht einzubinden, sofern hier Maßnahmen<br />
festgelegt werden, die die sichere Durchführung<br />
der Arbeiten betreffen.<br />
Gindler
Seemann<br />
Brücke Ausgabe 2/10<br />
Ab wann besteht Brand- und Explosionsgefahr?<br />
Brand- und Explosionsgefahr besteht, wenn mit dem<br />
Auftreten von Gas-Luft-Gemischen zu rechnen ist.<br />
Bei Arbeiten an Gasleitungen ist diese Gefährdung z. B.<br />
vorhanden beim<br />
• Anbohren,<br />
• provisorischen Sperren,<br />
• Trennen,<br />
• Entlüften,<br />
• Begasen,<br />
• Aufschweißen einer Anbohrschelle.<br />
Die Brand- und Explosionsgefahr im Arbeitsbereich ist<br />
erst wieder sicher beseitigt, wenn nachgewiesen ist,<br />
dass die Gasleitung dicht ist.<br />
Unterschied zwischen erhöhter und geringer<br />
Gefährdung<br />
Die <strong>BG</strong>R 500 Kap. 2.31 „Arbeiten an Gasleitungen“ enthält<br />
zahlreiche Hinweise zu Arbeitsverfahren, um Gasleitungen<br />
anzubohren, zu trennen und provisorisch zu<br />
sperren. Dabei ist nach dem Grad der Gefährdung zu<br />
unterscheiden.<br />
Arbeitsverfahren mit erhöhter Gefährdung<br />
Aufgrund der Arbeitsweise, z. B. Anbohren unter kontrollierter<br />
Gasausströmung, Blasensetzen von Hand,<br />
Trennen unter Gasausströmung, ist hierbei grundsätzlich<br />
immer damit zu rechnen, dass sich zündfähige Gas-<br />
Luft-Gemische im Arbeitsbereich bilden. Diese Arbeiten<br />
müssen deshalb immer unter Aufsicht durchgeführt<br />
werden.<br />
Das Arbeiten unter kontrollierter Gasausströmung entspricht<br />
heute nicht mehr dem Stand der Technik und<br />
darf nur noch in Ausnahmefällen angewendet werden.<br />
Die Aufsicht führt kleinere Handreichungsarbeiten durch.<br />
SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT<br />
Auch bei Arbeiten mit geringer Gefährdung besteht Brand- und Explosionsgefahr.<br />
Deshalb muss auch eine Aufsicht vor Ort sein. Hier zum<br />
Beispiel nach dem Quetschen einer Gasleitung.<br />
Arbeitsverfahren mit geringer Gefährdung<br />
Bei diesen Arbeitsverfahren werden spezielle Vorrichtungen<br />
und Geräte beim Anbohren, Absperren oder<br />
Trennen von Gasleitungen verwendet. So lässt sich die<br />
Gasfreisetzung im Arbeitsbereich gegenüber der<br />
Arbeitsweise unter kontrollierter Gasausströmung auf<br />
ein Minimum reduzieren. Die Brand- und Explosionsgefahr<br />
wird damit jedoch nicht gänzlich vermieden. Daher<br />
müssen auch solche Arbeiten unter Aufsicht durchgeführt<br />
werden.<br />
Qualifikation der Aufsicht<br />
Die Aufsicht muss eine Person sein, die geeignet, zuverlässig<br />
und in dieser Aufgabe unterwiesen ist. Sie muss<br />
über ein größeres Wissen und eine größere Erfahrung<br />
als die ihr zugeordneten Fachkräfte und Helfer auf der<br />
Baustelle verfügen. Die Aufsicht muss fähig sein, an der<br />
Baustelle eine Situation zu beurteilen und eine Entscheidung<br />
zu treffen. Sollte sie im Einzelfall nicht in der<br />
Lage sein, alleine zu entscheiden, so kann sie sich des<br />
Wissens anderer Sachverständiger, Sachkundiger oder<br />
von Fachleuten bedienen.<br />
Als Aufsicht ist eine Person anzusehen, die mit den<br />
durchzuführenden Arbeiten vertraut ist, d. h. ein Meister<br />
oder Vorarbeiter. An Kleinbaustellen ist eine besonders<br />
ausgebildete, eingewiesene und erfahrene Person<br />
ausreichend, wenn ihr die Aufsicht für diese Arbeitsstelle<br />
übertragen wurde.<br />
Der Begriff „Kleinbaustelle“ wird wie folgt definiert:<br />
• Die Baustelle liegt an einer Endstelle des Gasversorgungsnetzes,<br />
z. B. Hausanschluss,<br />
• der Gasdruck in der Leitung ist gering, z. B. max.<br />
500 mbar,<br />
• die Auswirkungen eventueller Fehlhandlungen<br />
beschränken sich auf diesen Bereich, z. B. auf das<br />
angeschlossene Haus,<br />
• die Baustelle ist überschaubar.<br />
DR. ALBERT SEEMANN<br />
THOMAS GINDLER<br />
11<br />
Seemann
SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT Brücke Ausgabe 2/10<br />
Häufig gestellte Fragen zum Thema Unterweisung<br />
Woraus ergibt sich die Verpflichtung des<br />
Arbeitgebers zur Durchführung von Unterweisungen?<br />
Der Gesetzgeber hat im Grundgesetz<br />
Artikel 2 geregelt, dass „jeder Mensch<br />
das Recht auf Leben und körperliche<br />
Unversehrtheit“ hat. Für das Arbeitsverhältnis<br />
bedeutet dies, dass der Arbeitgeber<br />
die Pflicht hat dafür zu sorgen, dass<br />
der Arbeitnehmer durch seine Arbeit<br />
gesundheitlich nicht geschädigt wird.<br />
Konkretisierend leitet sich zu diesem<br />
Zweck die Rangfolge der Schutzmaßnahmen<br />
ab, die im Arbeitsschutzgesetz<br />
verankert sind:<br />
a. Gefahr beseitigen<br />
b. Technische Lösungen<br />
c. Organisatorische Maßnahmen<br />
d. Persönliche Schutzausrüstung<br />
e. Personenbezogene<br />
Maßnahmen<br />
Optimal wäre es, die Gefahr, z. B. einen<br />
Lärmbereich, zu beseitigen. Das ist<br />
beispielsweise auf Baustellen durch das<br />
Benutzen von handgeführten Elektrowerkzeugen<br />
nicht möglich. Damit der<br />
Mitarbeiter nun körperlich unbeschadet<br />
seine Arbeit verrichten kann, ist es notwendig,<br />
dass die personenbezogene<br />
Maßnahme „Tragen von Gehörschutz“<br />
auch umgesetzt wird. Dies durchzusetzen<br />
ist die Pflicht des Arbeitgebers.<br />
Hierzu nutzt er Unterweisungen,<br />
die in vielen Gesetzen und berufsgenossenschaftlichen<br />
Regeln zu unterschiedlichen<br />
<strong>Themen</strong> des Arbeits-<br />
und Gesundheitsschutzes gefordert<br />
werden.<br />
Worum geht es bei der Unterweisung?<br />
Als Unterweisung wird im didaktischen<br />
Sinn eine kurze Einheit der Wissensvermittlung<br />
bezeichnet. Dabei wird die<br />
„Weisung“ als verbindliche und befehlsähnliche<br />
Aufforderung verstanden. Im<br />
Arbeitsrecht ist die Unterweisung<br />
verknüpft mit dem Direktionsrecht<br />
des Arbeitgebers, der die Pflichten des<br />
Arbeitnehmers aufgabenbezogen konkretisiert.<br />
Wer ist für Unterweisungen zuständig?<br />
Die Verantwortung für die Unterwei-<br />
12<br />
sung liegt beim Arbeitgeber. In größeren<br />
Unternehmen überträgt er diese Aufgabe<br />
in der Regel auf seine Führungskräfte.<br />
Da nur Vorgesetzte den Arbeitnehmern<br />
Weisungen erteilen dürfen, ist<br />
damit auch klar, dass Unterweisungen<br />
in der Arbeitssicherheit in der Regel von<br />
Vorgesetzten durchzuführen sind.<br />
Im Bereich der Elektrotechnik kommt<br />
zu der Vorgesetztenfunktion aber auch<br />
die erforderliche Sach- und Fachkenntnis<br />
hinzu. Weisungen im Bereich der<br />
Elektrotechnik können nur von fachlich<br />
geeigneten Personen gegeben<br />
werden.<br />
Was macht eine gute Unterweisung aus?<br />
Eine gute Unterweisung soll möglichst<br />
<strong>effizient</strong> und nachhaltig sein. Die Weisungen<br />
und Anleitungen des Arbeitgebers<br />
an den Mitarbeiter, sicher zu<br />
arbeiten, müssen umgesetzt werden.<br />
Gefahren für Leib und Leben der Mitarbeiter<br />
sollen damit ausgeschlossen<br />
werden. Hierzu ist beim Unterwiesenen<br />
eine Veränderung bzw. eine Lernsituation<br />
und damit die Bereitschaft zu einer<br />
arbeitssicheren Verhaltensänderung zu<br />
schaffen.<br />
Nachhaltig lernt ein Mensch, wenn<br />
seine Gefühls- und Gedankenwelt so<br />
beeinflusst wird, dass es als anregend<br />
oder aufregend erlebt wird. Wirkungsvollen<br />
Rednern gelingt es, ihre Zuhörer<br />
emotional anzustecken und zu begeistern,<br />
wodurch eine positive Lernsituation<br />
geschaffen wird, die eine Verhaltensänderung<br />
bewirkt.<br />
Welche Anlässe gibt es für Unterweisungen?<br />
Eine Unterweisung muss bei Neueinstellung,<br />
vor Arbeitsaufnahme und bei<br />
geänderten Arbeitsabläufen durchgeführt<br />
werden. Mindeststandard ist die<br />
jährliche (regelmäßige) Unterweisung,<br />
die das gesetzliche Regelwerk (Arbeitsschutzgesetz<br />
§ 9) und das konkretisierende<br />
berufsgenossenschaftliche Regelwerk<br />
(UVV <strong>BG</strong>V A1 § 4) fordern. Darüber<br />
hinaus sollen Unterweisungen aus besonderen<br />
Anlässen wie Versetzung,<br />
Veränderungen im Aufgabenbereich,<br />
Einführung neuer Arbeitsmittel sowie<br />
nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen<br />
durchgeführt werden.<br />
Was hat die Unterweisung mit der<br />
Gefährdungsbeurteilung zu tun?<br />
Als Grundlage einer Unterweisung dient<br />
immer die Gefährdungsbeurteilung,<br />
durch die ermittelt wird, welchen<br />
Gefahren die Mitarbeiter ausgesetzt<br />
sind. Durch die Unterweisung sollen sie<br />
in die Lage versetzt werden, sich vor<br />
diesen Gefahren zu schützen. Daher ist<br />
die Gefährdungsbeurteilung maßgeblich<br />
für die Auswahl und Intensität der<br />
behandelten Unterweisungsthemen.<br />
Müssen Unterweisungsinhalte wiederholt<br />
werden?<br />
Häufiger wird die Frage gestellt, warum<br />
auch zu <strong>Themen</strong> unterwiesen werden<br />
soll, die Teil der Berufsausbildung und<br />
Mitarbeiterqualifizierung waren. Tatsache<br />
ist, dass sich im Laufe der<br />
Zeit durch Routine oder leichtfertiges<br />
Verhalten, Zeitdruck oder Fehleinschätzung<br />
der Gefahren Fehler eingeschlichen<br />
und im Verhalten zementiert<br />
haben.<br />
Das Thema „Gefahren des elektrischen<br />
Stroms“ gehört zu denen, die in der<br />
betrieblichen Praxis eher stiefmütterlich<br />
behandelt werden. Viele haben es<br />
schon einmal erlebt, wie es ist, einen<br />
„gewischt“ zu bekommen. Warum das<br />
eher glimpflich ausging, wird dann<br />
meist dem Glück und der Widerstandsfähigkeit<br />
des eigenen Körpers zugesprochen.<br />
Solche Anlässe bieten aber<br />
Gelegenheit, mit den Mitarbeitern zu<br />
diskutieren und gemeinsam herauszuarbeiten,<br />
welche erheblichen Gefährdungen<br />
den Umgang mit elektrischem<br />
Strom begleiten und welche Rettungsmaßnahmen<br />
bei einem Unfall unverzüglich<br />
einzuleiten sind.<br />
SONJA BOESEN<br />
boesen.sonja@bgetem.de<br />
BODO ENZENROSS<br />
enzenross.bodo@bgetem.de
Brücke Ausgabe 2/10<br />
SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT<br />
<strong>Elektrotechnische</strong> <strong>Themen</strong> <strong>effizient</strong> <strong>unterweisen</strong><br />
Nicht jeder Vorgesetzte, der für Unterweisungen zuständig ist, hat eine didaktische Ausbildung erfahren,<br />
die ihm das Handwerkszeug hierzu vermittelte. Es wird einfach vorausgesetzt, dass er dies „macht“. Wie<br />
nachhaltig die Unterweisungen sind, wird häufig nicht weiterverfolgt. Denjenigen, die Wert auf die Qualität<br />
ihrer Unterweisung legen, sollen die nachfolgenden Punkte bei der Planung und Durchführung helfen.<br />
Ckeckliste „Überzeugend <strong>unterweisen</strong>“<br />
Unterweisungsanlass definieren<br />
Personenzahl, Zeitaufwand und Örtlichkeit festlegen<br />
Adressatenkreis festlegen<br />
(„Mitarbeiter im Bereich der Elektrotechnik“)<br />
Unterweisungsthemen definieren<br />
Unterweisungsmaterial („Medienverzeichnis“)<br />
Unterweisungsmethode festlegen<br />
Unterweisung und Erfolgskontrolle durchführen<br />
Dokumentation (Mustervordruck)<br />
1. Unterweisungsanlässe planen<br />
Vorgesetzte müssen einen Überblick haben, wann sie<br />
welche Mitarbeiter zuletzt unterwiesen haben. Dazu<br />
sollten sie zum einen Termine dafür fest einplanen und<br />
zum anderen betrieblich gegebene Anlässe aktuell aufgreifen.<br />
Regelmäßige Unterweisung:<br />
Mindestens 1 x jährlich<br />
Besonderer Anlass:<br />
• Neueinstellung und Berufseinsteiger<br />
• Benutzung neuer Arbeitsmittel<br />
• Unfall / Beinahe-Unfall<br />
• betriebsinterne Versetzung<br />
2. Adressat der Unterweisung festlegen<br />
In der Elektrotechnik gibt es verschiedene Personen,<br />
denen spezielle elektrotechnische Aufgaben zugewiesen<br />
werden. Je nach Betriebsgröße sind sie in unterschiedlichen<br />
Abteilungen eingesetzt, haben aber eine<br />
zentrale fachlich verantwortliche Person. Entsprechend<br />
ihres Aufgabenbereichs müssen die Unterweisungsinhalte<br />
für die Personen der Elektrotechnik gestaltet und<br />
abgestimmt werden. Über deren Ausbildungs- und<br />
Kenntnisstand sollten Listen geführt werden. Hieraus<br />
kann der Adressatenkreis der Unterweisung aufgabenbezogen<br />
abgestimmt werden.<br />
Beschäftigte im Bereich der Elektrotechnik und deren<br />
Rechtsquellenbezug<br />
Personen der Elektrotechnik Rechtsquellen<br />
<strong>Elektrotechnische</strong>r Laie (Laie) <strong>BG</strong>V A3 §3<br />
VDE 0105-100<br />
Elektrofachkraft (EF) <strong>BG</strong>V A3 § 2(3)<br />
VDE 0105-100<br />
Elektrotechnisch unterwiesene Person<br />
(EuP)<br />
<strong>BG</strong>V A3 § 3 und § 5<br />
VDE 0105-100<br />
Verantwortliche Elektrofachkraft VDE 1000-10<br />
Anlagenverantwortlicher VDE 0105-100<br />
Arbeitsverantwortlicher VDE 0105-100<br />
Befähigte Person TRBS 1203 Teil 3 in Verbindung<br />
mit TRBS 1201<br />
AuS Personal TRBS 2131 Teil 1*<br />
<strong>BG</strong>R A3<br />
Auszubildender im Bereich ET ArbSchG § 4, 6. Besonders<br />
Schutzbedürftige<br />
* Zum Zeitpunkt der Drucklegung noch Beschlussvorlage<br />
3. Unterweisungsthemen definieren<br />
Nicht für alle unter Punkt 2 definierten Adressaten kommen<br />
die gleichen Unterweisungsinhalte oder die Unterweisungsschwerpunkte<br />
in selber Gewichtung zum Tragen.<br />
Je nach Aufgabenbereich müssen die notwendigen<br />
Anweisungen, Informationen und Betriebsanweisungen<br />
für die Ausführung der täglichen Arbeit zur<br />
Sprache kommen.<br />
13
SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT Brücke Ausgabe 2/10<br />
14<br />
Beispiel für den Aufbau einer Tabelle, die dem Vorgesetzten die Planung von Unterweisungen und die zielgruppengerechte<br />
Ansprache erleichtern kann<br />
Unterweisungsinhalt Relevant im Unternehmen Adressat Zeitpunkt der<br />
Unterweisung<br />
Allgemeiner Umgang mit<br />
elektrischen Betriebsmitteln<br />
Elektrische Gefährdungen<br />
(Grenzwerte, Abschaltzeiten,<br />
max. zulässige Berührungsspannung,<br />
Schutzabstände,<br />
Notfallmaßnahmen usw.)<br />
ja nein<br />
ja nein<br />
Mögliche Unterweisungsthemen im Bereich der<br />
Elektrotechnik (nicht abschließend):<br />
• Auswirkungen der Körperdurchströmung (IEC-<br />
Diagramm) und Lichtbogeneinwirkung auf den<br />
Menschen<br />
• Persönliche Schutzausrüstung und Schutzmaßnahmen<br />
zum Schutz gegen elektrische Gefährdungen<br />
• Erste-Hilfe-Ausbildung bei Körperdurchströmung<br />
(Ersthelfertraining)<br />
• Aufgaben und Befugnisse der Personen in der Elektrotechnik<br />
• Auswahl von Arbeitsmethoden<br />
– Arbeiten im spannungsfreien Zustand<br />
– Durchführung der 5 Sicherheitsregeln<br />
– Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender<br />
Teile<br />
– Arbeiten unter Spannung<br />
• Aufbewahrung und Pflege von PSA gegen elektrische<br />
Gefährdungen, Werkzeug und Hilfsmittel<br />
• Arbeitsanweisungen<br />
– Instandhaltung<br />
– Prüfung<br />
– …...<br />
• Unfall- und Beinahe-Unfallgeschehen des Betriebes<br />
• Tätigkeiten der EuP<br />
• Arbeiten unter Spannung nach <strong>BG</strong>R A3 (bzw. TRBS<br />
2131 Teil 1*)<br />
• Elektromagnetische Felder<br />
– Träger von Herzschrittmachern<br />
4. Rahmenbedingungen<br />
Mit der Begrenzung der Teilnehmerzahl, der Wahl von<br />
entsprechenden Schulungsräumlichkeiten und der<br />
Möglichkeit eines angemessenen Zeitrahmens zeigt der<br />
Arbeitgeber, welchen Stellenwert er einer Unterweisung<br />
gibt. Eine Unterweisung „mal schnell“ in der Kaffeeecke<br />
mit kurzen Worten durchzuführen und die Mitarbeiter<br />
pro forma unterschreiben zu lassen, bringt nicht<br />
den erwünschten Erfolg im Bereich der Arbeitssicherheit.<br />
Die Zielsetzung, dass die erforderlichen Anweisun-<br />
(* Zum Zeitpunkt der Drucklegung noch Beschlussvorlage)<br />
Laie<br />
EF<br />
EuP<br />
..........<br />
Laie<br />
EF<br />
EuP<br />
..........<br />
Schulung durch<br />
Vorgesetzten<br />
EF<br />
extern<br />
Herrn/Frau<br />
.................<br />
Vorgesetzten<br />
EF<br />
extern<br />
Herrn/Frau<br />
.................<br />
gen befolgt und umgesetzt werden und dadurch Unfälle<br />
vermieden werden, wird hierbei nicht erreicht.<br />
Bei der Unterweisung von technisch anspruchsvollen <strong>Themen</strong> hat es<br />
sich bewährt, eine Gruppengröße von 6-10 Teilnehmern nicht zu überschreiten.<br />
Eine Unterweisung sollte immer auch Raum für Diskussionen<br />
und Rückfragen beinhalten. Dies ist im Rahmen<br />
bis 30 Personen normalerweise noch möglich. Darüber<br />
hinausgehende Veranstaltungen lassen dies in der<br />
Regel kaum zu. Bewährt hat sich auch das Auslegen<br />
von Unterlagen, aus denen weitergehende Informationen,<br />
je nach Interesse der Zuhörer, entnommen<br />
werden können. Bei der Unterweisung von technisch<br />
anspruchsvollen <strong>Themen</strong> hat es sich bewährt, eine<br />
Gruppengröße von 6–10 Teilnehmern nicht zu überschreiten,<br />
damit genügend Zeit für Rückfragen zur<br />
Verfügung steht.<br />
5. Unterweisungsmethode<br />
Bei der Auswahl der Unterweisungsmethode gibt es<br />
vielfältige Varianten. Meist wird jedoch – aus eigener<br />
Erfahrung heraus – der sogenannte Frontalunterricht<br />
praktiziert. Am effektivsten und nachhaltigsten ist<br />
Enzenroß
Brücke Ausgabe 2/10<br />
jedoch das Lernen mit allen Sinnen, weil dadurch die<br />
Aufnahmefähigkeit auf verschiedenen Ebenen erreicht<br />
und das Gelernte auch besser behalten wird. Für die<br />
Wahl der Unterweisungsmethode ergibt sich damit eine<br />
Mischung aus frontaler Informationsvermittlung,<br />
praktischer Übung und Veranschaulichung. Auch das<br />
„Zeigen lassen vor Ort“ vom Mitarbeiter kann Verfahrensfehler<br />
aufdecken, die sich im Laufe der Zeit eingeschlichen<br />
haben.<br />
Zurzeit verstärkt sich der Trend hin zur computergestützten<br />
„Selbstunterweisung“. Diese birgt viele Risiken,<br />
da der Verständniserfolg nicht eindeutig geprüft<br />
werden kann und in der Regel keine Rückfragen ermöglicht<br />
werden. Zur Unterstützung persönlicher Unterweisungen<br />
kann eine solche Hilfe durchaus in die eigene<br />
Unterweisung eingebaut werden und so als Einführung<br />
in das Thema oder Zusammenfassung des <strong>Themen</strong>gebietes<br />
genutzt werden. Auch als Unterweisungsgrundlage<br />
für Mitarbeiter, die sich längere Zeit im Ausland<br />
befinden, kann diese Art der Unterweisung unumgänglich<br />
sein. Die Regel darf die alleinige computergestützte<br />
Unterweisung aus den vorgenannten Gründen nie sein.<br />
6. Anschauungs- und Informationsmaterial vorbereiten<br />
Anschauungs- und Informationsmaterial gibt es als<br />
Unterweisungsunterstützung sowohl für den Unterweisenden<br />
wie auch als Unterstützung für die Unterwiesenen<br />
von verschiedensten Verlagen. Im Folgenden finden<br />
Sie eine Liste von Medien der Berufsgenossenschaft<br />
Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse zum Bereich<br />
der Elektrotechnik. Die hier gelisteten Materialien<br />
können über das Internet (www.bgetem.de/medien) als<br />
PDF-Datei heruntergeladen oder bestellt werden.<br />
Die Lernmodule „Sicherheit und Gesundheit am<br />
Arbeitsplatz interAKTIV“ finden Sie im Internet unter<br />
www.bgetem.de/praevention.<br />
Darüber hinaus existieren Berufsgenossenschaftliche<br />
Regeln und Informationen, die den Mitarbeitern unterstützend<br />
zur Verfügung gestellt werden können.<br />
7. Unterweisung und Erfolgskontrolle durchführen<br />
Der Arbeitgeber hat den Mitarbeitern die für ihren<br />
Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte<br />
der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und<br />
<strong>BG</strong>-Regeln sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften-<br />
und Regelwerks in verständlicher Weise zu<br />
vermitteln. Ist eine sprachliche Verständigung nicht<br />
ausreichend, sind andere geeignete Kommunikationsmittel,<br />
z. B. Skizzen, Fotos, Videos, einzusetzen. Ein<br />
alleiniges Aushändigen der Vorschriften oder Regeln<br />
reicht nicht aus. Der Unternehmer hat sich zu vergewissern,<br />
dass die Versicherten die Inhalte verstanden<br />
haben! Dies kann z. B. erfolgen durch:<br />
• das Stellen von Verständnisfragen<br />
• Vorführenlassen des Handlungsablaufs<br />
• Beobachtung der Arbeitsweise<br />
• Testbögen einsetzen<br />
SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT<br />
Medien der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> für den Bereich Elektrotechnik<br />
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz interAKTIV<br />
„Die 5 Sicherheitsregeln“<br />
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz interAKTIV<br />
„Arbeiten unter Spannung“<br />
Sicherheit zum Nachschlagen<br />
Bestell-Nr. MB 032<br />
Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen (<strong>BG</strong>I 519)<br />
Bestell-Nr. MB 006<br />
Gefahren des elektrischen Stroms<br />
Bestell-Nr. MB 009<br />
Erste Hilfe mit Sonderteil Stromunfall<br />
Bestell-Nr. MB 017<br />
Radio- und Fernsehtechnik<br />
Bestell-Nr. MB 030<br />
Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln<br />
Bestell-Nr. T 008<br />
Mitarbeiter in elektrischen Prüfanlagen<br />
Bestell-Nr. T 23<br />
Gefahren des elektrischen Stroms (für Auszubildende)<br />
Bestell-Nr. AB 006<br />
Medienpaket für Auszubildende Elektrotechnik/Energie<br />
Bestell-Nr. Azubi-P 02<br />
Elektromagnetische Felder<br />
Bestell-Nr. CD 006<br />
Schutz vor den Gefahren des elektrischen Stroms<br />
Bestell-Nr. DVD 001<br />
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel<br />
Bestell-Nr. DVD 006<br />
Arbeiten an Oberleitungsanlagen<br />
Bestell-Nr. DVD 009<br />
Gefahrstoffe im Elektromaschinenbau<br />
Bestell-Nr. S 016<br />
Errichten und Betreiben von elektrischen Prüfanlagen (<strong>BG</strong>I 891)<br />
Prüfliste – Arbeiten an elektrischen Anlagen<br />
Bestell-Nr. PL 014<br />
Testbogen – Elektrischer Strom<br />
Bestell-Nr. ABL 005<br />
Prüfungsfragen Elektroberufe<br />
Bestell-Nr. PU 002<br />
Schulungsprogramm „Die 5 Sicherheitsregeln“<br />
Bestell-Nr. PU 004<br />
Elektrische Gefahren an der Einsatzstelle (<strong>BG</strong>I 8677)<br />
Bestell-Nr. PU 005<br />
Nachweisbuch über Arbeitsschutzunterweisungen<br />
Bestell-Nr. S 013<br />
Verantwortlich für die innerbetrieblich korrekte Umsetzung<br />
der Anweisungen ist der jeweilige Vorgesetzte des<br />
unterwiesenen Mitarbeiters. Dies gilt auch dann, wenn<br />
die Unterweisung von einem externen Dozenten durchgeführt<br />
wurde. Der Vorgesetzte hat die Kontrollpflicht<br />
gegenüber seinen Mitarbeitern während der Dauer der<br />
gesamten Arbeitszeit und muss bei Missachten der<br />
unterwiesenen Weisungen den jeweiligen Mitarbeiter<br />
erneut auf sein Fehlhandeln hinweisen und die korrekte,<br />
sichere Arbeitsweise durchsetzen.<br />
15
SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT Brücke Ausgabe 2/10<br />
16<br />
8. Dokumentation sicherstellen<br />
Um der formalen Rechtssicherheit nachzukommen,<br />
muss die Unterweisung dokumentiert werden und die<br />
Teilnahme sollte von den Mitarbeitern durch Unterschrift<br />
gegengezeichnet werden. Ein Muster für die<br />
Dokumentation der Unterweisung findet sich z.B. in der<br />
<strong>BG</strong>R A1 oder in dem Nachweisbuch über Arbeitsschutzunterweisungen<br />
(Bestell-Nr.: S 013). Speziell zur Unterweisung<br />
im Rahmen von Prüfpersonal in Hochspannungsprüffeldern<br />
findet sich ein Muster im Anhang 4<br />
der <strong>BG</strong>I 891. Für welchen Vordruck sich der Vorgesetzte<br />
entscheidet, liegt in seinem Ermessen, da es keine konkrete<br />
Formvorschrift für die Dokumentation gibt. Mit<br />
Blick auf die Rechtssicherheit sollten mindestens das<br />
Datum der Unterweisung und der Unterweisende, die<br />
Unterweisungsthemen sowie die Teilnehmer der Unterweisung<br />
daraus hervorgehen. Es wird empfohlen, die<br />
Teilnahme an der Unterweisung mit Unterschrift des<br />
Mitarbeiters zu dokumentieren, da dann mit einer<br />
erhöhten Aufmerksamkeit während der Schulung<br />
gerechnet werden kann.<br />
SONJA BOESEN<br />
boesen.sonja@bgetem.de<br />
BODO ENZENROSS<br />
enzenross.bodo@bgetem.de<br />
Beispiel einer Unterweisung zum Einsatz elektrischer Betriebsmittel im Rohrnetz<br />
Gindler<br />
Einsatz des Ersatzstromerzeugers auf einer Rohrnetzbaustelle.<br />
Unterweisungsanlass definieren:<br />
Bei einer Baustellenbesichtigung stellte ein Meister fest,<br />
dass im Rohrgraben elektrische Betriebsmittel ohne<br />
Trenntransformator oder Ersatzstromerzeuger eingesetzt<br />
werden. Dieses Fehlverhalten gibt Anlass zu einer<br />
Unterweisung durch die Rohrnetzmonteure des Unternehmens.<br />
Inhalt dieser Unterweisung ist: bei Arbeiten<br />
im Rohrnetz besteht aus elektrotechnischer Sicht eine<br />
erhöhte Gefährdung. Deshalb müssen bei beengten<br />
Verhältnissen im Rohrgraben Trenntransformatoren oder<br />
Ersatzstromerzeuger (ungeerdete) eingesetzt werden.<br />
Personenzahl, Zeitaufwand und Örtlichkeit festlegen:<br />
Es gibt 14 Monteure im Unternehmen, die im Rohrnetz<br />
eingesetzt werden. Diese Personen werden an ihrem<br />
Arbeitsplatz ausschließlich zu diesem Thema unterwiesen.<br />
Der zeitliche Aufwand wird 20 Minuten nicht<br />
übersteigen.<br />
Adressatenkreis festlegen:<br />
Zu <strong>unterweisen</strong> sind nur die Rohrnetzmonteure des<br />
Unternehmens. Die Schulung der übrigen Mitarbeiter<br />
zum Umgang mit elektrischen Betriebsmittel, ist Inhalt<br />
einer anderen Unter weisung.<br />
Unterweisungsthemen definieren:<br />
„Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln im Rohrnetz“.<br />
Inhalte:<br />
• Erhöhte Gefährdung beim Einsatz elektrischer<br />
Betriebsmittel in beengten und feuchten Räumen<br />
• Kennzeichnung der elektrischen Betriebsmittel für<br />
den Einsatz auf Baustellen<br />
• Prüfung der Arbeitsmittel vor Aufnahme der Tätigkeiten<br />
durch den elektrotechnischen Laien<br />
• Pflege und Aufbewahrung der Arbeitsmittel.<br />
Unterweisungsmaterial:<br />
Film: Elektrische Betriebsmittel – erhöhte Gefährdung<br />
beim Einsatz im Rohrgraben.<br />
Zum Aushändigen an die Mitarbeiter:<br />
• <strong>BG</strong>I 597-2: Umgang mit elektrischem Gerät<br />
Unterweisungsmethode festlegen:<br />
Unterweisungsfilm gemeinsam mit den zu Unterweisenden<br />
anschauen.<br />
Schulungsgespräch mit den ständig genutzten Arbeitsmitteln<br />
zur Demonstration/Vorführung (Trenntrafo;<br />
Ersatzstromerzeuger).<br />
Unterweisung und Erfolgskontrolle durchführen:<br />
Die Unterweisung erfolgt durch den Elektromeister des<br />
Betriebes. Die Mitarbeiter müssen die elektrischen<br />
Betriebsmittel an den Ersatzstromerzeuger oder den<br />
Trenntransformator anschließen und die Notwendigkeit<br />
hierfür erkennen.<br />
Dokumentation:<br />
Gemäß Anhang 4 der <strong>BG</strong>I 891 kann ein Unterweisungsnachweis<br />
selbst erstellt werden. Meist liegt<br />
ein einheitliches Firmenformular vor, in das der<br />
Anlass und die Inhalte der Unterweisung, das Datum<br />
der Unterweisung und die unterwiesenen Personen<br />
eingetragen werden.<br />
THOMAS GINDLER
Brücke Ausgabe 2/10<br />
Die aktuellen Plakate<br />
Die <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> unterstützt die Unternehmen<br />
dabei, Arbeits- und Verkehrssicherheit<br />
kontinuierlich im Betrieb zu<br />
thematisieren. Mit ihrem auffälligen<br />
Bildmotiv und der einprägsamen<br />
Schlagzeile sind die großen Präventionsplakate<br />
ein echter „Hingucker“.<br />
Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter zu<br />
mehr Sicherheit am Arbeitsplatz<br />
durch einen Aushang im Betrieb.<br />
Mitgliedsbetriebe der <strong>BG</strong> Energie Textil<br />
Elektro Medienerzeugnisse können<br />
die Plakate kostenlos bestellen.<br />
Sicherheitsquiz zum<br />
Thema Strom<br />
2. Sicherheitsquiz / Bestell-Nr. Q002/10<br />
Plakat zum Quiz / Bestell-Nr. Q002/10P<br />
Auch in dieser Ausgabe der<br />
Brücke finden Sie ein neues<br />
Quiz. Mitmachen lohnt sich!<br />
Zum einen bietet das Quiz<br />
wichtige Informationen zum<br />
Thema „So schützen Sie sich<br />
beim Umgang mit Strom“.<br />
Daneben haben Sie die Chance,<br />
wertvolle Preise zu gewinnen.<br />
Sollte die Beilage fehlen,<br />
können Sie weitere Exemplare<br />
(nur solange der Vorrat<br />
reicht) bei uns bestellen.<br />
Oder Sie nehmen online am<br />
Quiz teil. Klicken Sie einfach<br />
auf unserer Internetseite<br />
www.bgetem.de/quiz<br />
WERBEN FÜR SICHERHEIT<br />
Bestell-Nr. P003/2010 Bestell-Nr. P004/2010<br />
Gewinner des Quiz<br />
Den 3. Preis im Sicherheitsquiz „Erste Hilfe im Betrieb“ gewann Alexander<br />
Kirchberger (Mitte) von der Firma PFW Aerospace AG in Speyer. Den<br />
tragbaren DVD-Player mit Filmen zur Arbeitssicherheit überreichte der<br />
Mitarbeiter der Technischen Aufsicht und Beratung Christoph Mattes<br />
(rechts) im Beisein von Sicherheitsfachkraft Tomy Sobetzko (li.),<br />
Betriebsrat und Mitglied der Vertreterversammlung der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />
Norbert Bergdolt (2.v.l.) und dem Vorgesetzten Martin Kindler.<br />
Den ersten Preis im Sicherheitsquiz<br />
4/2009, einen Laptop mit<br />
Software zur Arbeitssicherheit,<br />
überreichte TAB Dirk Vorgel an<br />
Dr. Elke Hessel von der LKM<br />
GmbH Berlin.<br />
Und so können Sie bestellen:<br />
Bestellen Sie im Internet unter www.bgetem.de/medien oder senden Sie eine Mail an versand@bgetem.de<br />
Wir beraten Sie auch gerne persönlich.<br />
Printmedien (alle Schriften, wie UVVen, Broschüren, Faltblätter) Abteilung Prävention: Telefon 02 21 / 37 78 10 20 Telefax 02 21 / 37 78 10 21<br />
Periodika, Elektronische Medien (Videos und CD-ROM´s) Abteilung Kommunikation: Telefon 02 21 / 37 78 10 30 Telefax 02 21 / 37 78 10 31<br />
Medien der Branchenverwaltung Energie- und Wasserwirtschaft: Telefon 02 11 / 9 33 52 39 Telefax 02 11 / 9 33 52 19<br />
Hinweis: Bei Bestellungen von Betrieben, die nicht bei der <strong>BG</strong> versichert sind, wird eine Versandkostenpauschale von 3,50 Euro berechnet.<br />
Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um die Preise für Mitgliedsbetriebe.<br />
17
WERBEN FÜR SICHERHEIT Brücke Ausgabe 2/10<br />
Neue DVD:<br />
Sicheres Arbeiten in der Gasversorgung<br />
18<br />
Die Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter<br />
regelmäßig über die mit der Arbeit verbundenen<br />
Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen<br />
zu <strong>unterweisen</strong>. Um die Vorgesetzten zu unterstützen,<br />
hat die Branchenverwaltung Energie- und<br />
Wasserwirtschaft der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> eine DVD mit kurzen<br />
Filmen über das sichere Arbeiten in der Gasversorgung<br />
herausgebracht.<br />
Die DVD enthält sechs Filme, die zum Teil schon<br />
bekannt, aber überarbeitet worden sind. Die Filme<br />
gehen in bewährter kurzer Form auf besondere Gefahren<br />
bei Arbeiten an Gasleitungen ein und nennen<br />
erforderliche organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.<br />
Die Unternehmen sind unterschiedlich organisiert und<br />
es werden auch verschiedene Technologien angewendet.<br />
Diese Abweichungen können in den Filmen nicht<br />
alle dargestellt werden. Sie sollten aber nicht nur einfach<br />
vorgeführt werden, sondern sie dienen als Diskussionsgrundlage<br />
bei Unterweisungen.<br />
Filme:<br />
• Arbeiten an Gasrohrleitungen – organisatorische und<br />
persönliche Schutzmaßnahmen<br />
(Persönliche Schutzausrüstung; Aufsicht; Messen der<br />
Atmosphäre; Absperrung der Baustelle)<br />
• Arbeiten in Gas-Druckregel- und -Messanlagen – organisatorische<br />
und persönliche Schutzmaßnahmen<br />
(Funktionsprüfung; Wartung; Instandsetzung; Persönliche<br />
Schutzausrüstung; Brandschutzmaßnahmen;<br />
Messen der Atmosphäre)<br />
• Arbeiten in der Gasinstallation<br />
Teil 1: Sicherer Zählerwechsel (PSA, Messen, Dichtheitsprüfung)<br />
Teil 2: Sicheres Arbeiten an der Leitung (Außerbetriebnahme;<br />
Be- und Entlüften der Leitung; Prüfen; Inbetriebnahme)<br />
• Gefahren durch Gasbrände<br />
Warum ist das Tragen geeigneter Schutzausrüstung<br />
lebenswichtig?<br />
Welcher Feuerlöscher muss verwendet werden?<br />
Welche Rolle spielt die Aufsicht bei der Brandbekämpfung?<br />
Wie löscht man einen Gasbrand?<br />
Objektschutz durch die Feuerwehr<br />
• Elektrische Betriebsmittel – Erhöhte Gefährdung beim<br />
Einsatz im Rohrgraben und im Schacht<br />
Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei einem Wasserrohrbruch<br />
Wann muss ein Ersatzstromerzeuger/Trenntransformator<br />
eingesetzt werden?<br />
Was ist erhöhte elektrische Gefährdung?<br />
Einsatz von Schutzkleinspannung usw.<br />
Die DVD kann (für Mitgliedsunternehmen kostenlos)<br />
bestellt werden bei der Branchenverwaltung Energieund<br />
Wasserwirtschaft:<br />
Tel.: 0211-9335 239<br />
Fax: 0211-9335 219<br />
Boensch.christiane@bgetem.de<br />
Die Filme können auch einzeln von der Internetseite der<br />
Branchenverwaltung Energie- und Wasserwirtschaft<br />
heruntergeladen werden: Download Unterweisungsfilme<br />
(Webcode 1800).<br />
THOMAS GINDLER
Brücke Ausgabe 2/10<br />
Neuer Film:<br />
Befahren der Kanalisation<br />
Kanalisationsanlagen wie Abwasserschächte<br />
und -kanäle, Regenbecken und<br />
andere unterirdische Bauwerke müssen<br />
zu Inspektions-, Instandhaltungs- und<br />
Reinigungsarbeiten begangen werden.<br />
Das hohe Gefährdungspotenzials in diesen<br />
Anlagen erfordert organisatorische<br />
und personenbezogene Schutzmaßnahmen,<br />
die dieser Film darstellt.<br />
Der Film ergänzt den Film „Einsteigen in<br />
Schächte der Abwasserentsorgung mit<br />
Seilsicherung“ um weitere Schutzmaßnahmen.<br />
Sie sind zu treffen, wenn der<br />
Einsteigende das Sicherungsseil ablegen<br />
muss, um z. B. wie im Film zu sehen eine<br />
Kanalhaltung zu inspizieren. Inhalte des<br />
Films sind der Personaleinsatz, um zu<br />
den Personen in der Kanalisation ständige<br />
Sicht- und Sprechverbindung zu halten,<br />
sowie das Mitführen eines Gasmessgerätes<br />
und eines Selbstretters in der<br />
12 Sicherheitshinweise<br />
„Arbeiten an Gasleitungen“<br />
Bei Arbeiten an in Betrieb befindlichen<br />
Gasleitungen gilt zur Vermeidung von<br />
Unfällen die Berufsgenossenschaftliche<br />
Regel „Arbeiten an Gasleitungen“ (<strong>BG</strong>R<br />
500 Kap. 2.31).Die wichtigsten technischen,<br />
organisatorischen und persönlichen<br />
Schutzmaßnahmen aus dieser<br />
Regel sind in den 12 Sicherheitshinweisen<br />
zusammengefasst. Diese Hinweise<br />
muss jeder Mitarbeiter kennen und auch<br />
anwenden, wenn er Arbeiten mit Brandund<br />
Gesundheitsgefahren durchführt.<br />
Damit die Mitarbeiter an die vorhandenen<br />
Gefährdungen regelmäßig erinnert<br />
werden, bietet die Branchenverwaltung<br />
Kanalhaltung. Außerdem wird mit dem<br />
Anlegen des Selbstretters das Verhalten<br />
bei Gasalarm gezeigt.<br />
Der Film kann als DVD bei der Branchenverwaltung<br />
Energie- und Wasserwirtschaft<br />
bestellt werden. Mitgliedsunternehmen<br />
erhalten ihn kostenlos,<br />
Nicht-Mitgliedsbetriebe zum Preis von<br />
15 Euro.<br />
E-Mail: Boensch.Christiane@bgetem.de<br />
Telefon: 0211-9335-239<br />
Telefax: 0211-9335-219<br />
Daneben finden Sie den Film zum kostenlosen<br />
Herunterladen auf den Seiten<br />
der Branchenverwaltung Energie- und<br />
Wasserwirtschaft im Internet<br />
http://ew.bgetem.de (Webcode 2702).<br />
SABINE GARBRANDS<br />
Energie- und Wasserwirtschaft diese<br />
Sicherheitshinweise als Aufkleber in DIN<br />
A 5 und DIN A 6-Format an. Sie können<br />
auf Werkzeugkisten oder in Fahrzeugen<br />
möglichst an sichtbaren Stellen geklebt<br />
werden.<br />
Der Aufkleber kann bei der Branchenverwaltung<br />
Energie- und Wasserwirtschaft<br />
bestellt werden (für Mitgliedsunternehmen<br />
kostenlos):<br />
Tel.: 0211- 9335 239<br />
Fax: 0211- 9335 219<br />
E-Mail: Boensch.christiane@bgetem.de<br />
Oder als PDF-Datei von der Internet-<br />
Seite herunterladen (Webcode 3144)<br />
Arbeiten an Gasleitungen<br />
12 Sicherheitshinweise<br />
WERBEN FÜR SICHERHEIT<br />
ý Gasaustritt minimieren durch technische Schutzmaßnahmen<br />
ý Freigesetzte Gasmengen gefahrlos abführen<br />
ý Aufsicht einsetzen<br />
ý Geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen<br />
ý Vor Arbeitsbeginn: Prüfen auf ausströmendes Gas<br />
ý Maßnahmen zur Brandbekämpfung treff en<br />
ý Fluchtwege schaff en<br />
ý Zündquellen entfernen<br />
ý Trennstellen von Leitungen aus Metall elektrisch<br />
überbrücken<br />
ý Vor Feuerarbeiten: Freigabe durch Sachkundigen<br />
ý Feuerarbeiten nur unter Gas oder Gasfreiheit<br />
ausführen<br />
ý Vor Inbetriebnahme Gasleitungen auf Dichtheit<br />
prüfen<br />
Branchenverwaltung Energie- und Wasserwirtschaft<br />
19
SCHULUNG Brücke Ausgabe 2/10<br />
Arbeiten an Gasleitungen<br />
Was ist zu tun bei unkontrolliertem Gasaustritt?<br />
20<br />
Eine wesentliche Voraussetzung um eine Gasversorgung<br />
sicher zu betreiben ist der richtige Umgang mit<br />
Schadensereignissen. Dies kann beispielsweise ein<br />
unkontrollierter Gasaustritt im Rohrleitungsnetz sein.<br />
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um solche<br />
Störungen fachgerecht zu beheben? Die Fähigkeiten<br />
und die Qualifikation des eingesetzten Personals sind<br />
hierbei von entscheidender Bedeutung. Die angebotenen<br />
Seminare möchten hier eine Hilfestellung bieten.<br />
Zielgruppe<br />
Das Seminar bietet eine Hilfestellung, die für Beschäftigte<br />
als Multiplikatoren die Unternehmen und ihre Mitarbeiter<br />
präventiv beraten, und an diejenigen, die die<br />
richtigen Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter/innen<br />
festlegen und die Umsetzung kontrollieren.<br />
Zur Zielgruppe gehören Führungskräfte wie z. B. Abteilungsleiter/innen<br />
und Meister, Baubeauftragte und<br />
Fachkräfte für Arbeitssicherheit.<br />
Seminarziele<br />
Im Seminar werden die Gefährdungen, die bei Störungen<br />
auftreten können, aufgezeigt und erörtert. Die Teilnehmer<br />
erhalten einen Überblick über Präventionsmöglichkeiten<br />
bei Arbeiten an Gasleitungen in besonderen<br />
Situationen. Sie lernen, die unterschiedlichen Schadensbilder<br />
und Schadenssituationen zu erkennen, die<br />
bei Störungen an einer Gasleitung entstehen können.<br />
Durch das erlangte Wissen können sie den konkreten<br />
Schadensfall richtig einschätzen. Sie sind in der Lage,<br />
die richtigen organisatorischen und personellen<br />
Voraussetzungen zu schaffen, die zur Schadensbegrenzung<br />
und bei der Störungsbeseitigung notwendig sind.<br />
Zu den Seminarinhalten gehören:<br />
• die rechtlichen Grundlagen,<br />
• die theoretischen Zusammenhänge rund um den<br />
Gefahrstoff Erdgas,<br />
• praktische Übungen, um eine Schadenssituation<br />
sicher zu beherrschen.<br />
Praktische Übungen auf einer<br />
Gasbrand-Demonstrationsanlage<br />
Auf einer Gasbrand-Demonstrationsanlage lassen sich<br />
kontrollierte Gasaustritte und -brände an Leitungen in<br />
unterschiedlicher Art und Intensität darstellen. Für die<br />
Teilnehmer sind die praktische Demonstration von<br />
Löschübungen von großem Wert, um die Gefahr, die<br />
von austretendem Gas ausgeht, richtig einschätzen zu<br />
lernen. Unter fachlicher Anleitung lernen sie unterschiedliche<br />
Gasbrände zu löschen.<br />
Das Seminar kann als Modul zur Umsetzung eines<br />
ganzheitlichen Sicherheitskonzeptes in Unternehmen<br />
der öffentlichen Gasversorgung betrachtet werden. Weitere<br />
Hinweise finden Sie im Internet http://ew.bgetem.de<br />
(auf den Seiten der Branchenverwaltung Energie- und<br />
Wasserwirtschaft).<br />
Termine<br />
27.–28. 04. 2010 Freiberg<br />
27.–28. 10. 2010 Homburg/Saar<br />
Weitere Termine auf Anfrage<br />
Anmeldung über die <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> Branchenverwaltung<br />
Energie- und Wasserwirtschaft, Auf'm Hennekamp 74,<br />
40225 Düsseldorf<br />
Telefon: 0211 9335-251<br />
Telefax: 0211 0335-219<br />
E-Mail: seminare.energie-wasser@bgetem.de<br />
RUDOLF TURINSKY<br />
Die praktische Demonstration von Löschübungen hilft den Teilnehmern, die Gefahren richtig einzuschätzen, die von austretendem<br />
Gas ausgehen.<br />
Turinsky
Brücke Ausgabe 2/10<br />
Das aktuelle Programm<br />
15. Vortragsveranstaltung ELEKTROTECHNIK<br />
Wenige Wochen vor der 15. Vortragsveranstaltung<br />
ELEKTROTECHNIK im Kongress Palais Kassel möchten<br />
wir das aktuelle Programm vorstellen. Wir haben<br />
wieder ein anspruchsvolles und vielseitiges Programm<br />
für Sie zusammengestellt.<br />
1. Juni 2010<br />
09:00 Eröffnung<br />
Grußworte<br />
Olaf Petermann, <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />
1. Aktuelles zur Arbeitssicherheit<br />
09:10 Prävention in der neuen <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />
Dr. Jens Jühling, <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />
09:35 Neugestaltung des technischen Regelwerkes<br />
zum Arbeitsschutz<br />
Professor Dr. Hans-Dieter Reidenbach<br />
Fachhochschule Köln<br />
10:00 Arbeitsschutz und elektrotechnische Normung<br />
Dr. Gerhard Imgrund, DKE<br />
2. Neue elektrotechnische Regelungen<br />
11:10 Regelungen für das Arbeiten unter Spannung<br />
Rüdiger Hoffmann<br />
RWE Rheinland Westfalen Netz AG<br />
11:35 Neuregelungen „Betrieb von elektrischen<br />
Anlagen“ (DIN VDE 0105-100)<br />
Jan Schäfer, Stadtwerke Hannover AG<br />
11:50 Qualitätssicherung bei der Ausbildung und<br />
Anwendung von Arbeiten unter Spannung (AuS)<br />
Joerg Adamus, Adamus – ISITECH<br />
3. Errichtung und Prüfung<br />
14:00 Errichten von Niederspannungsanlagen gemäß<br />
der Normenreihe DIN VDE 0100<br />
Burkhard Schulze, ZVEH<br />
14:25 Blitz- und Überspannungsschutz bei Photovoltaik-Anlagen<br />
gemäß VDE 0185-305-3<br />
Brigitte Schulz, Siemens AG<br />
14:50 Wiederholungsprüfung elektrischer Arbeitsmittel;<br />
<strong>BG</strong>I 5090 und <strong>BG</strong>I 5190<br />
Wilfried Scharenberg<br />
Maschinenbau- und Metall <strong>BG</strong><br />
4. Besondere elektrische Gefährdungen<br />
16:00 Mittelspannungsschaltanlagen – Änderungen<br />
zum Störlichtbogenschutz; DIN VDE 0671-200<br />
Manfred Bartels, ENERCITY – Stadtwerke Hannover<br />
AG<br />
16:25 Revision der EN 50191/VDE 0104 „Elektrische<br />
Prüfanlagen“<br />
Heribert Schorn, Institute for International Product<br />
Safety GmbH<br />
16:50 Beeinflussung von Implantaten durch elektromagnetische<br />
Felder im Bereich der Energieversorgung<br />
– Handlungshilfe für die Praxis<br />
Markus Fischer, <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />
2. Juni 2010<br />
5. Gefahren bei Arbeiten an und in der Nähe<br />
elektrischer Anlagen<br />
09:00 Schutz gegen Absturz von Dächern bei der<br />
Montage von Photovoltaikanlagen<br />
Dr. Reinhard Lux, <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />
09:25 Gefährdungen an atypischen Telekom-Standorten<br />
Günter Ströhnisch, Unfallkasse Post und Telekom<br />
09:50 Einsatz von Kamerasystemen zur Überwachung<br />
von Schutzräumen an Maschinen und Anlagen<br />
Berthold Heinke, Maschinenbau- und Metall <strong>BG</strong><br />
10:15 Störlichtbogenschutz<br />
DEHN + SÖHNE GmbH + Co. KG<br />
6. Verschiedenes<br />
11:25 Hochspannungstechnik – Stand und<br />
Entwicklung der Normung<br />
Professor Dr. Ernst Gockenbach<br />
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover<br />
11:50 Hybridtechnik – Regelungen für die Kfz-Industrie<br />
Hans-Jürgen Mau, Daimler AG<br />
12:15 Mitarbeiterqualifizierung für Arbeiten an<br />
Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen<br />
René Stieper, <strong>BG</strong> Metall Nord Süd<br />
12:35 Hubschrauber-Arbeitseinsätze an Freileitungen<br />
Stephan Elfert<br />
<strong>BG</strong> für Transport und Verkehrswirtschaft<br />
Die Vortragsveranstaltung wird durch eine umfangreiche<br />
Ausstellung ergänzt. Pausenzeiten bieten genug<br />
Zeit zum Austausch mit anderen Teilnehmern und den<br />
Referenten. Wir freuen uns, wenn Sie am 1. und 2. Juni<br />
2010 unsere Gäste sind. Anmeldeunterlagen und weitere<br />
organisatorische Details finden Sie im Internet<br />
unter www.bgetem.de/elektrotechnik. Unter der Telefonnummer<br />
0221 3778-6180 stehen wir Ihnen gerne für<br />
Fragen zur Verfügung.<br />
UTE SCHNEIDER<br />
SCHULUNG<br />
21
SCHULUNG Brücke Ausgabe 2/10<br />
3. Rheinsberger Fachtagung<br />
„Arbeitssicherheit in der Energieversorgung“<br />
Die Berufsgenossenschaftliche Schulungsstätte Linowsee e. V. veranstaltet gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft<br />
Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse am 29. und 30. September die 3. Rheinsberger Fachtagung<br />
„Arbeitssicherheit in der Energieversorgung“. Das Symposium bietet der integrierten Energieversorgungsbranche<br />
ein aktuelles Diskussionsforum zu sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Fragen.<br />
Zielgruppe der Veranstaltung sind Sicherheitsfachkräfte,<br />
Betriebsärzte, Führungskräfte, Betriebsräte und die eingebundenen<br />
Mitarbeiter aus der Stromerzeugung und -verteilung<br />
sowie aus der Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung. Sie<br />
erhalten Informationen zu den neuen gesetzlichen Regelungen,<br />
wie der Betriebssicherheitsverordnung und den Technischen<br />
Regeln für Betriebssicherheit. Zu den vorgegebenen Schutzzielen<br />
werden Möglichkeiten für eine praxisgerechte Umsetzung<br />
aufgezeigt.<br />
Schwerpunkte der Vortragsthemen sind:<br />
• Wo liegen in der Energieversorgung die Unfallschwerpunkte?<br />
Tendenzen in der Unfallentwicklung und systematische Analysen<br />
spezifischer Unfälle in der Strom-, Gas-, Wasser- und<br />
Fernwärmeversorgung!<br />
• Anschluss von Erzeugungsanlagen an das öffentliche Niederspannungsnetz,<br />
neue Regelungen der DIN VDE 0100-551,<br />
Ergänzungen zur TAB 2007<br />
• Neue Sicherheitsbestimmungen zum Errichten von Hochspannungsanlagen,<br />
welche Änderungen bringt die neue<br />
DIN EN 61926-1 (VDE 0101-1)?<br />
• Die Benutzung von Hubarbeitsbühnen, z. B. an Freileitungen,<br />
darf nur ausreichend qualifizierten Personen übertragen werden.<br />
In einem Praxisfeld werden die Sicherheitsausrüstungen<br />
und die sicheren Handlungsweisen erläutert.<br />
• Für die Betriebssicherheit von Freileitungen sind Prüfungen<br />
erforderlich. Ein Erfahrungsbericht gibt Hinweise zur Personensicherheit<br />
beim Besteigen und Arbeiten an Freileitungen.<br />
• Vorstellung der neuen berufsgenossenschaftlichen Information<br />
<strong>BG</strong>I 759 „Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten an erdverlegten<br />
Leitungen“, Sicherung von Baustellen in der Energieund<br />
Wasserwirtschaft<br />
• Beurteilung der Gasgefahren an Biogasanlagen, Gewährleistung<br />
des Explosionsschutzes<br />
• Bei Arbeiten an Gasversorgungsanlagen besteht auch die<br />
Gefahr des Auftretens von Gasbränden. Welche Vorkehrungen<br />
sind zu treffen? Wie ist die Erste Hilfe zu gewährleisten?<br />
• Gefährdungen durch Dampf und Druck infolge zeitabhängiger<br />
Schädigung der drucktragenden Wandung, praktische<br />
22<br />
Anwendung der TRBS 2141 Teil 2 „Gefährdung durch Dampfund<br />
Druck-Schädigung der drucktragenden Wandung“<br />
• Arbeiten an in Betrieb befindlichen Fernwärmeleitungen sind<br />
nur mit speziellen Technologien möglich, vorgestellt werden<br />
die Sicherheitsanforderungen beim Frosten von Leitungsabschnitten<br />
• Mit der TRBS 2131 Teil 1 „Arbeiten unter Spannung“ wird die<br />
<strong>BG</strong>R A3 abgelöst. Welche Änderungen ergeben sich in der<br />
EVU-Praxis?<br />
• Die betriebliche Gefährdungsbeurteilung zum Arbeiten unter<br />
Spannung ist die Basis für die Personalauswahl. Unter<br />
welchen Bedingungen können diese Arbeiten auch von einer<br />
Person allein ausgeführt werden?<br />
• Beurteilung der Lichtbogengefährdung beim Arbeiten unter<br />
Spannung und beim Arbeiten in der Nähe unter Spannung<br />
stehender Teile. Welchen Schutz bieten lichtbogengeprüfte<br />
Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung?<br />
In den Referaten werden Lösungen vorgestellt und gemeinsam<br />
mit den Teilnehmern sollen Umsetzungsmöglichkeiten diskutiert<br />
werden. Erwartet werden Referenten aus Energieversorgungsunternehmen,<br />
der Herstellerindustrie, des Elektro-Handwerks,<br />
der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie<br />
Vertreter der zuständigen staatlichen Arbeitsschutzbehörden<br />
und der Unfallversicherungsträger.<br />
Veranstaltungsort ist das Conference Center im IFA-Hafendorfhotel<br />
Rheinsberg. Für den Zeitraum 28.–30. 09. 2010 sind dort<br />
Zimmer reserviert. Für Übernachtung und Frühstück gilt unter<br />
Angabe des Kennwortes „Linowsee“ ein Vorzugspreis von<br />
76,– Euro. Wir bitten Sie, die Hotelbuchung unter der Tel.-Nr.<br />
033931 8000 selbst vorzunehmen. Die Teilnahmegebühr für die<br />
Fachtagung in Höhe von 325,– Euro beinhaltet Tagungsunterlagen,<br />
Mittagessen, Imbiss und Tagungsgetränke sowie eine Abendveranstaltung<br />
am 29. September. Aktuelle Informationen und<br />
die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie unter<br />
www.bgetem.de Presse/Aktuelles Termine/Veranstaltungen.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie unter:<br />
Telefon: 033931 52-253 Telefax: 033931 52-333<br />
E-Mail: linowsee@bgetem.de<br />
DIETER SEIBEL/GEORG HAUG
Brücke Ausgabe 2/10<br />
Tödlicher Absturz aus einer Hubarbeitsbühne<br />
Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen stellt trotz moderner Technik hohe Anforderungen an das Bedienpersonal.<br />
Bereits bei der Aufstellung der Geräte können vermeintlich geringfügige Unachtsamkeiten schwerwiegende<br />
Folgen haben.<br />
Wie lautet der Arbeitsauftrag?<br />
Aus Gründen der Versorgungssicherheit müssen Bäume,<br />
die in unmittelbarer Nähe von Freileitungen wachsen,<br />
regelmäßig zurückgeschnitten werden. Aus ökologischen<br />
Gründen werden diese Arbeiten vorwiegend im<br />
Winter durchgeführt. Eine aus sechs Elektromonteuren<br />
bestehende Arbeitsgruppe eines regionalen Energieversorgers<br />
hatte den Auftrag, für Freischneide- und Fällarbeiten<br />
am Baumbestand im Verlauf einer Mittelspannungs-Freileitung<br />
Abschaltungen vorzunehmen und<br />
bei der Gelegenheit Vogelschutzeinrichtungen nachzurüsten.<br />
Dazu mussten zunächst Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen<br />
in die zuvor bereits freigeschaltete<br />
Leitung eingebracht werden.<br />
Was ist geschehen?<br />
Um die Freileitung erden und kurzschließen zu können,<br />
wurde ein Hubsteigerfahrzeug neben einem Mast<br />
(Abzweigpunkt) aufgestellt. Der Boden war gefroren, in<br />
der Nacht hatte es geschneit. Mit dem Beginn der Arbeiten<br />
am frühen Morgen stieg die Temperatur jedoch an,<br />
sodass es taute und der Schnee sehr nass war.<br />
Das Gelände unterhalb der Freileitung wies ein Gefälle<br />
von durchschnittlich 12 % auf, im Bereich des Mastes<br />
jedoch nur ca. 4 %. Das Fahrzeug war mit ausgefahrenen<br />
Stützen und angehobenen Rädern quer zum Gefälle<br />
positioniert und der Arbeitskorb mit zwei Freileitungsmonteuren<br />
etwa 10 m hochgefahren worden. Die<br />
Geländeneigung war durch unterschiedlich weites Ausfahren<br />
der Stützen ausgeglichen worden. Das Fahrzeug<br />
stand schon einige Minuten mit ausgefahrenen Stützen<br />
und angehobenem Arbeitskorb, als es plötzlich zu rutschen<br />
begann. Der Arbeitskorb verhakte sich zwischen<br />
dem linken und mittleren Leiterseil, wodurch beide<br />
Seile abgerissen wurden. Mit zunehmendem Gefälle<br />
wurde das Fahrzeug immer schneller, da die vier<br />
Stahlteller der Stützen auf dem verschneiten Hang die<br />
Wirkung von Kufen hatten.<br />
Nach etwa 75 m prallte das Fahrzeug in eine Baumgruppe<br />
und wurde dadurch abrupt gestoppt. Der ausgefahrene<br />
Tragarm des Arbeitskorbes wirkte dabei wie ein<br />
Katapult, die beiden Monteure wurden in hohem Bogen<br />
herausgeschleudert. Durch die Wucht des Aufpralls<br />
wurde auch das am Arbeitskorb montierte Steuerpult<br />
aus seiner Verankerung gerissen. Trotz Wiederbelebungsmaßnahmen<br />
seiner Kollegen erlag einer der<br />
AUS UNFÄLLEN LERNEN<br />
Auf dem verschneiten Hang hatten die vier Stahlteller der Stützen die Wirkung von<br />
Kufen.<br />
Erst durch eine Baumgruppe wurde das ins Rutschen geratene Steigerfahrzeug<br />
gestoppt.<br />
beiden Monteure seinen Kopfverletzungen noch am<br />
Unfallort, der andere einige Tage später in der Unfallklinik.<br />
Ursachen des Unfalls<br />
Das Gefälle der Aufstellfläche wurde offensichtlich<br />
unterschätzt, sodass die Hangabtriebskraft des<br />
Fahrzeugs die reduzierten Reibkräfte zwischen den<br />
23<br />
Bilder Oelmann
AUS UNFÄLLEN LERNEN<br />
REHABILITATION<br />
24<br />
Stützentellern und dem schneebedeckten Boden übersteigen<br />
konnte. Das Fahrzeug ist möglicherweise deshalb<br />
nicht sofort weggerutscht, weil der Schnee unter<br />
den Stützen durch den Druck über mehrere Minuten<br />
langsam geschmolzen ist und sich die Reibungsverhältnisse<br />
dadurch verändert haben. Nach dem Übergang<br />
von der Haft- zur Gleitreibung und mit zunehmendem<br />
Gefälle gab es dann für die Bühne kein<br />
Halten mehr.<br />
Möglichkeiten der Prävention<br />
An erster Stelle der Präventionsmaßnahmen steht eine<br />
umfassende Gefährdungsermittlung und -beurteilung.<br />
Je gründlicher hierbei vorgegangen wird, umso eher<br />
werden auch Gefährdungen erkannt, die nicht offensichtlich<br />
sind.<br />
Eine generelle Verpflichtung, sich im Arbeitskorb einer<br />
Hubarbeitsbühne durch Angurten zu sichern, gibt es<br />
nicht. Zudem sind in älteren Bühnen oftmals die dazu<br />
erforderlichen Anschlagpunkte nicht vorhanden. Aufgrund<br />
des Unfallgeschehens wird jedoch empfohlen,<br />
Das Hautarztverfahren in der<br />
gesetzlichen Unfallversicherung<br />
Im beruflichen Alltag kann die Haut einer Vielzahl von Belastungen ausgesetzt sein. Wenn<br />
es zum Auftreten von Hauterkrankungen kommt, wird über das Hautarztverfahren versucht,<br />
der Entstehung einer Berufskrankheit vorzubeugen.<br />
Brücke Ausgabe 2/10<br />
nach Möglichkeit immer, also auch bei Aufstellung<br />
außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs, einen<br />
Auffanggurt mit möglichst kurzem Verbindungsseil zu<br />
benutzen, um ein Herausfallen aus dem Korb zu verhindern.<br />
Damit eine Hubarbeitsbühne gar nicht ins Rutschen<br />
kommen kann, ist darauf zu achten, dass die Stützenteller<br />
waagerecht auf dem Untergrund aufliegen. Gegebenenfalls<br />
muss mit der Schaufel nachgeholfen werden,<br />
sofern das die Bodenbeschaffenheit zulässt.<br />
Das unterschiedlich weite Ausfahren der Stützen in<br />
unebenem oder abschüssigem Gelände kann lediglich<br />
das Umkippen der Bühne verhindern, nicht aber das<br />
Wegrutschen. Bei gefrorenem oder felsigem Untergrund<br />
kann eine geeignete Maßnahme das Verzurren<br />
der Hubarbeitsbühne am Mastfuß sein – vorausgesetzt,<br />
Material und Beschaffenheit des Mastes lassen<br />
das zu und am Fahrzeug ist eine geeignete Öse oder<br />
Kupplung vorhanden.<br />
HARTMUT OELMANN<br />
Wann gelten Hauterkrankungen als Berufskrankheit?<br />
Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die durch<br />
besondere Einwirkungen verursacht sind, denen die<br />
Betroffenen durch ihre Arbeit in erheblich höherem<br />
Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Diese<br />
Erkrankungen sind in der Berufskrankheitenverordnung<br />
(BKV) aufgeführt, die von der Bundesregierung<br />
mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. In der<br />
BKV werden auch Hauterkrankungen als Berufskrankheit<br />
benannt. Der Verordnungsgeber hat festgelegt,<br />
dass nicht jede Hauterkrankung eine Berufskrankheit<br />
ist, sondern nur diejenige, die schwer oder wiederholt<br />
rückfällig war und zur Unterlassung aller Tätigkeiten<br />
gezwungen hat, die für die Entstehung, die Verschlimmerung<br />
oder das Wiederaufleben der Erkrankung<br />
ursächlich waren oder sein können.<br />
Die Prävention steht im Vordergrund<br />
Im Vordergrund der Berufskrankheitenverordnung<br />
steht nicht die Anerkennung einer Hauterkrankung als<br />
Berufskrankheit, sondern vielmehr die Prävention. Die<br />
BKV bestimmt nämlich, dass die Unfallversicherungsträger<br />
mit allen geeigneten Mitteln der Gefahr entgegenzuwirken<br />
haben, dass eine Berufskrankheit entsteht,
Brücke Ausgabe 2/10<br />
wieder auflebt oder sich verschlimmert. Insbesondere<br />
soll verhindert werden, dass Hauterkrankungen die<br />
Versicherten zur Unterlassung aller beruflichen Tätigkeiten<br />
zwingen, die für die Erkrankung ursächlich<br />
waren oder sein können. Geht doch eine Berufsaufgabe<br />
häufig mit finanziellem, sozialem oder beruflichem<br />
Abstieg einher.<br />
Instrumente des Hautarztverfahrens<br />
Um der Entstehung einer Hauterkrankung als Berufskrankheit<br />
entgegenwirken zu können, stehen den<br />
Unfallversicherungsträgern unterschiedliche, in der<br />
Regel nacheinander anzuwendende Instrumente zur<br />
Verfügung.<br />
Ärzte und die Gesetzliche Unfallversicherung haben vereinbart,<br />
dass jeder Arzt verpflichtet ist, Versicherte, bei<br />
denen die Möglichkeit besteht, dass sie an einer beruflich<br />
verursachten Hauterkrankung leiden, einem Hautarzt<br />
vorzustellen. Dieser untersucht den Patienten und erstattet<br />
der Berufsgenossenschaft einen Bericht. Die <strong>BG</strong><br />
teilt dem Hautarzt mit, ob und ab welchem Zeitpunkt sie<br />
die Behandlung übernimmt. Der Arzt überwacht den<br />
Behandlungsverlauf. Die Berufsgenossenschaft übernimmt<br />
die Kosten der Behandlung und der Medikamente<br />
einschließlich besonderer Hautschutz- und Hautpflegemittel<br />
oder von Schutzhandschuhen, die wegen<br />
der Besonderheit der Erkrankung erforderlich sind.<br />
Praxisgebühr und Eigenanteile fallen nicht an.<br />
Um den Behandlungserfolg im Arbeitsalltag zu intensivieren,<br />
bietet die Berufsgenossenschaft zweitägige<br />
gesundheitspädagogische Seminare an. In diesen Seminaren<br />
werden die Versicherten von Hautärzten und<br />
Hautschutzexperten zu Fragen rund um die Entstehung<br />
von Hauterkrankungen, über den Befund und die Therapie<br />
bis hin zum Hautschutz informiert. Aus einer Vielzahl<br />
unterschiedlicher Handschuhe suchen die Experten<br />
gemeinsam mit den Versicherten den geeigneten<br />
aus. Sie werden künftig damit versorgt. Ziel dieser<br />
Seminare ist, Hautschutz und Hautpflege zu verbessern.<br />
Ist die Erkrankung besonders hartnäckig und hat sie<br />
möglicherweise schon zur Arbeitsunfähigkeit geführt,<br />
kommt eine teilstationäre Maßnahme in Betracht. Während<br />
eines drei Wochen dauernden Klinikaufenthalts<br />
wird die Erkrankung zur Abheilung gebracht. Zudem<br />
wird das in den gesundheitspädagogischen Seminaren<br />
erworbene Wissen vertieft. Im sich anschließenden<br />
dreiwöchigen arbeitsfreien Intervall soll sich der Hautzustand<br />
stabilisieren, um danach am Arbeitsplatz wieder<br />
einsatzfähig sein zu können.<br />
Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten für die<br />
Seminare, die Hautschutz- und Hautpflegeprodukte, die<br />
Behandlung und trägt die Fahrt-, Verpflegungs- und<br />
Übernachtungskosten. Arbeitgeber können sich den<br />
Lohnausfall von der Berufsgenossenschaft erstatten lassen.<br />
Nach Abstimmung mit Versicherten und Arbeitgebern<br />
leitet die <strong>BG</strong> auch weitere Maßnahmen ein. So berät<br />
z. B. die Präventionsabteilung der Berufsgenossenschaft<br />
Versicherte und Arbeitgeber bei Fragen zu technischen<br />
und organisatorischen Schutzmaßnahmen.<br />
Der Betriebsarzt eines Betriebes hat nach § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes<br />
die Aufgabe, bei der Auswahl und<br />
Erprobung von Körperschutzmitteln (z. B. Haut- und<br />
Handschutz) mitzuwirken, und auf die Benutzung der<br />
Körperschutzmittel zu achten. Er hat zudem die Ursachen<br />
von arbeitsbedingten Erkrankungen (Hauterkrankungen)<br />
zu untersuchen und den Arbeitgeber als auch<br />
den Versicherten entsprechend zu beraten. Somit hilft<br />
der Betriebsarzt mit, Hauterkrankungen vorzubeugen<br />
und Haut- und Handschutz richtig anzuwenden. Außerdem<br />
sollte der Betriebsarzt im Rahmen des Hautarztverfahrens<br />
eingebunden werden.<br />
Es gibt aber auch Fälle, wo sich nach Ausschöpfung<br />
aller möglichen technischen, organisatorischen und<br />
persönlichen Schutzmaßnahmen herausgestellt hat,<br />
dass aus medizinischer Sicht die Tätigkeit nicht mehr<br />
ausgeübt werden kann. Dann besteht der Zwang, alle<br />
Tätigkeiten zu unterlassen, die für die Entstehung, die<br />
Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Erkrankung<br />
ursächlich waren oder sein können. In solchen<br />
Fällen kümmert sich die <strong>BG</strong> um die medizinische,<br />
berufliche und soziale Rehabilitation.<br />
Weiterführende Informationen<br />
• <strong>BG</strong>I 687 „Verfahren beim Auftreten von Hauterkrankungen“<br />
• <strong>BG</strong>I/GUV 8620 „Allgemeine Präventionsleitlinie<br />
Hautschutz“<br />
BERNHARD HEPTNER<br />
Die <strong>BG</strong>I 687 können Sie unter der Tel.-Nr. 0221 3778-1020<br />
kostenlos bestellen oder im Internet als PDF-Datei herunterladen<br />
www.bgetem.de/praevention Gesetze/Vorschriften<br />
REHABILITATION<br />
25
SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR Brücke Ausgabe 2/10<br />
DVR-Umfrage: Jeder zweite Autofahrer gerät einmal pro Jahr in eine gefährliche Situation<br />
Bei einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) gaben 54 Prozent<br />
der Autofahrer an, pro Jahr einmal in eine gefährliche Situation zu geraten. Jeder zweite kennt das elektronische<br />
Stabilitätsprogramm ESP. Aber nur jeder vierte Befragte hat diesen wertvollen Assistenten in seinem<br />
Auto. Fahrerassistenzsysteme, so der DVR, besitzen ein unumstrittenes Sicherheitspotenzial, ohne den<br />
Fahrer aus der Verantwortung zu entlassen.<br />
Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V., Bonn Fahrerassistenten: bekannt, aber wenig verbreitet<br />
Mit der Kampagne „bester beifahrer“ informiert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat über Funktion und<br />
Nutzen elektronischer Fahrerassistenzsysteme.<br />
26<br />
Jeder zweite Autofahrer (51 Prozent)<br />
kennt das elektronische Stabilitätsprogramm<br />
ESP, aber nur jeder vierte hat diesen<br />
wertvollen Fahrerassistenten in seinem<br />
Auto. Dies ergab eine repräsentative<br />
Befragung unter 2000 Verkehrsteilnehmern,<br />
die im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates<br />
(DVR) vom Marktforschungsinstitut<br />
Ipsos durchgeführt<br />
wurde. Auch elektronische Einparkhilfen<br />
(59 Prozent), Kurvenlicht (37 Prozent)<br />
und Abstandsregler (35 Prozent) besitzen<br />
einen vergleichsweise hohen Bekanntheitsgrad.<br />
Allerdings finden sich die<br />
unsichtbaren Helfer nur in wenigen<br />
Autos wieder.<br />
Auf die Frage, ob sie in den vergangenen<br />
zwölf Monaten in eine brenzlige Situation<br />
geraten seien, antworteten immerhin<br />
54 Prozent mit Ja. Gefragt wurde unter<br />
anderem nach Rutschen oder Schleudern<br />
beim Ausweichen oder in einer Kurve, zu<br />
geringem Abstand zum vorausfahrenden<br />
Fahrzeug, unbeabsichtigtem Verlassen<br />
der Fahrspur oder spätem Erkennen eines<br />
Fahrzeugs im toten Winkel. Fahrerassistenzsysteme<br />
besitzen ein unumstrittenes<br />
Sicherheitspotenzial, unterstützen den<br />
Fahrer in komplizierten Fahrsituationen<br />
und erhöhen damit den Fahrkomfort,<br />
ohne den Fahrer aus der Verantwortung<br />
zu entlassen. Wenn zum Beispiel 100<br />
Prozent aller Pkw einen Notbremsassistenten<br />
an Bord hätten, würden nach<br />
Angaben der Unfallforschung der Versicherer<br />
(UDV) 28 Prozent weniger Auffahrunfälle<br />
mit Personenschaden passieren.<br />
Der DVR informiert mit der Kampagne<br />
„bester beifahrer“ über Funktion und<br />
Nutzen elektronischer Fahrerassistenzsysteme<br />
und fordert Pkw-Käufer auf, sich<br />
gezielt nach diesen aktiven Sicherheitssystemen<br />
zu erkundigen. Weitere Informationen<br />
zum Thema finden Sie im<br />
Internet unter: www.bester-beifahrer.de<br />
DVR
Brücke Ausgabe 2/10<br />
Der Hilferuf des Airbags<br />
Das eCall-System ermöglicht bei Autounfällen eine genaue Ortung<br />
Spätherbst 2013, irgendwo in Mecklenburg-Vorpommern.<br />
Ein Unfall auf einer nächtlichen einsamen Landstraße:<br />
Der Fahrer verlor in einer engen Kurve die Kontrolle<br />
und krachte gegen einen Baum. Er ist bewusstlos,<br />
weit und breit ist kein anderes Fahrzeug zu sehen.<br />
Trotzdem ist in wenigen Minuten Hilfe vor Ort: Ein automatischer<br />
Sensor im Airbag hat per Mobilfunk über die<br />
Notrufnummer 112 eine Verbindung zur örtlich zuständigen<br />
Notrufabfragestelle aufgebaut. Dann wurden<br />
Daten über die Position des Wagens durchgegeben und<br />
eine Sprachverbindung aufgebaut. Nachdem der Fahrer<br />
auf Anfragen nicht reagierte, wussten die Helfer, dass<br />
Eile geboten war.<br />
Ein solches Szenario ist keine reine Zukunftsmusik.<br />
Denn in der Europäischen Union wird aktiv an der Einführung<br />
eines solchen Notrufsystems mit dem Namen<br />
„eCall“ gearbeitet. Auch Deutschland hat sich im Jahr<br />
2007 zu dessen langfristiger Einführung verpflichtet.<br />
Schnelle Hilfe rettet Leben<br />
Die Zahlen, die für das neue System sprechen, sind eindeutig:<br />
„Durch eine Einführung von eCall in allen<br />
27 EU-Mitgliedsstaaten, und zwar serienmäßig in allen<br />
Fahrzeugen, könnten jährlich bis zu 2500 Menschenleben<br />
gerettet werden“, erklärt Welf Stankowitz vom<br />
Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). Ein weiterer<br />
Pluspunkt: Die Schwere der Unfallfolgen könnte um bis<br />
zu 15 Prozent reduziert werden. Die wirksamste Maßnahme<br />
für eine so deutliche Verbesserung ist dabei die<br />
Verkürzung der Reaktionsgeschwindigkeit. Mediziner<br />
sprechen bei Verkehrsunfällen von der sogenannten<br />
„Golden Hour“. Die Chancen für ein Überleben steigen<br />
massiv, je schneller den Unfallopfern geholfen wird.<br />
Der Teufel steckt im Detail<br />
Die Europäische Kommission ging ursprünglich davon<br />
aus, dass der elektronische Notruf bereits ab September<br />
2010 Bestandteil aller neu zugelassenen Fahrzeuge sein<br />
solle. Damit ist allerdings nach neuestem Stand nicht<br />
mehr zu rechnen. Die Brüsseler Behörde selbst veröffentlichte<br />
im August 2009 eine Mitteilung mit dem Titel<br />
„eCall: Zeit zur Einführung“. Die Analyse darin: Die<br />
Fortschritte würden zu langsam erzielt, der Aufbau verzögere<br />
sich ernsthaft. Der bisherige freiwillige Ansatz<br />
habe nicht ausgereicht, nun sei ein Rechtsrahmen für<br />
die Einführung nötig.<br />
Katrin Müllenbach-Schlimme vom ADAC rechnet damit,<br />
dass die ersten eCall-Systeme frühestens im Jahr 2013 in<br />
Neufahrzeuge eingebaut werden. „Danach wird es wohl<br />
SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR<br />
noch 15 Jahre dauern, bis der gesamte Pkw-Fahrzeugbestand<br />
mit eCall-fähigen Systemen ausgestattet sein<br />
wird“, so die ADAC-Sprecherin weiter. So lange dauert<br />
es im Durchschnitt, bis der ganze Fahrzeugbestand einmal<br />
ausgetauscht ist. Wobei sich allerdings eine<br />
Beschleunigung ergeben kann, wenn Nachrüstsysteme<br />
angeboten werden. Deutschland liegt damit, so der<br />
ADAC, im europäischen Vergleich gut in der Zeit. Das<br />
Bundesverkehrsministerium hat 2009 immerhin eine<br />
„Nationale Implementierungsplattform“ für eCall einberufen,<br />
die sich mit der Detailarbeit befasst.<br />
Zu den kniffligen Punkten, die eine Einführung verzögern,<br />
zählt das Datenprotokoll zur Übertragung von Hilferufen.<br />
Dieses muss europaweit einheitlich sein. Darüber<br />
hinaus müssen die Notrufabfragestellen mit<br />
Geräten ausgerüstet werden, die nicht nur den Empfang,<br />
sondern auch das Decodieren der automatischen<br />
Hilferufe ermöglichen. Nur so kann der Standort ohne<br />
ein klärendes Telefonat mit dem Unfallopfer festgestellt<br />
werden. Um Fehlanrufe zu vermeiden, muss sichergestellt<br />
werden, dass der Notruf nur im Ernstfall ausgelöst<br />
wird – daher wird auf einen Airbagsensor zurückgegriffen.<br />
Nicht zuletzt stellen sich auch Fragen des Datenschutzes,<br />
der durch eine ständig offene Mobilfunkverbindung<br />
beeinträchtigt werden kann.<br />
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf den<br />
Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr,<br />
Bau und Stadtentwicklung: http://www.bmvbs.de.<br />
Geben Sie auf der Startseite einfach den Suchbegriff<br />
„eCall“ ein.<br />
DVR<br />
Im Zukunft werden die Rettungskräfte nach einem Unfall möglicherweise über einen<br />
automatischen Sensor im Airbag alarmiert und über die Position des Wagens informiert.<br />
27<br />
Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V., Bonn
VERSICHERUNGSSCHUTZ Brücke Ausgabe 2/10<br />
Wenn die Berufsgenossenschaft Nein sagt<br />
Die Berufsgenossenschaft muss von Amts wegen in ihren Entschädigungsabteilungen (Bezirksverwaltungen)<br />
ermitteln, ob ein Versicherungsfall (Arbeitsunfall, Berufskrankheit) vorliegt und welche<br />
Leistungen zu erbringen sind. Das Verwaltungsverfahren zur Feststellung von Leistungen und wie<br />
Versicherte sich wehren können, wenn die Entscheidung der <strong>BG</strong> nicht den eigenen Erwartungen<br />
entspricht, wird in Grundzügen in diesem Beitrag dargestellt.<br />
28<br />
Das Verwaltungsverfahren<br />
Widerspruchsausschuss prüft/entscheidet<br />
Wird der <strong>BG</strong> ein möglicher Versicherungsfall gemeldet,<br />
z. B. durch den Betrieb, den Durchgangsarzt, einen<br />
sonstigen behandelnden Arzt, die Krankenkasse oder<br />
den Versicherten oder die Versicherte selbst, ist die <strong>BG</strong><br />
auch ohne einen Antrag der Versicherten, verpflichtet,<br />
„von Amts wegen“ alle Tatsachen zu ermitteln, die für<br />
eine Entscheidung wichtig sind. Entsprechend dem<br />
Ermittlungsergebnis ist dann die Entscheidung zu<br />
treffen, ob ein Versicherungsfall vorliegt und welche<br />
Leistungen zu erbringen sind.<br />
Aufgaben des Rentenausschusses<br />
Alle Entscheidungen im Zusammenhang mit einer<br />
Rentengewährung sollen nach dem Willen des Gesetzgebers<br />
von den Rentenausschüssen getroffen werden.<br />
Verpflichtend ist eine Vorlage an diesen Ausschuss,<br />
wenn eine Rente erstmalig festgestellt wird oder eine<br />
Rente wegen Änderungen in den gesundheitlichen Verhältnissen<br />
geändert (erhöht, herabgesetzt, entzogen)<br />
werden soll. Die Rentenausschüsse bestehen aus einem<br />
Vertreter bzw. einer Vertreterin der Versicherten und<br />
einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der Arbeitgeber.<br />
Die Mitglieder des Rentenausschusses sind ehrenamtlich<br />
tätig, stehen also in keinem Beschäftigungsverhältnis<br />
zur <strong>BG</strong> und kontrollieren somit als „Externe“ die<br />
Arbeit der Berufsgenossenschaft. Andere Entscheidungen<br />
im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall,<br />
Leistungen der Heilbehandlung, Fahrtkostenerstattung,<br />
Kostenübernahme von Hilfsmitteln (Brille, Hörgerät),<br />
treffen die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen<br />
der <strong>BG</strong>.<br />
Das Widerspruchsverfahren<br />
Die förmlichen Entscheidungen der <strong>BG</strong>, ob vom Rentenausschuss<br />
oder von der Verwaltung, werden als<br />
Verwaltungsakt oder Bescheid bezeichnet und enthalten<br />
eine Rechtsbehelfsbelehrung. Hierbei handelt<br />
es sich um den Hinweis, wie der Bescheid angefochten<br />
werden kann und welche Frist zu beachten ist.<br />
Wer mit einem Bescheid (auch teilweise) nicht einverstanden<br />
ist, kann ihn in der ersten Stufe mit einem<br />
Widerspruch anfechten. Das Widerspruchsverfahren<br />
ist vom Sozialgerichtsgesetz zwingend vorgeschrieben<br />
und heißt dort Vorverfahren. Es gibt der <strong>BG</strong> die<br />
Möglichkeit, ihre Entscheidung zu überprüfen. Dies<br />
erfolgt zunächst durch Rentenausschuss oder Sachbearbeiter/in.
Brücke Ausgabe 2/10<br />
Wird dem Widerspruch nicht oder nicht in vollem<br />
Umfang stattgegeben, überprüft der Widerspruchsausschuss,<br />
eine weitere ehrenamtlich besetzte Kontrollinstanz<br />
der <strong>BG</strong> mit je einem/einer Versicherten- und<br />
Arbeitgebervertreter/in, die Entscheidung. Der Widerspruchsausschuss<br />
ist zu einer völlig neuen umfassenden<br />
Prüfung der Ausgangsentscheidung berechtigt und<br />
verpflichtet.<br />
Wenn er die bisherigen Ermittlungsergebnisse für unzureichend<br />
hält, beauftragt er die <strong>BG</strong> mit einer weiteren<br />
Sachaufklärung. Seine Entscheidung trifft der Widerspruchsausschuss<br />
durch Widerspruchsbescheid mit<br />
Rechtsbehelfsbelehrung.<br />
Der Klageweg<br />
Nach dem Widerspruchsverfahren kann der Klageweg<br />
beschritten werden. Die Adresse des zuständigen Sozialgerichts<br />
enthält die Rechtsbehelfsbelehrung. Die<br />
Instanzen sind: Klage beim Sozialgericht, Berufung<br />
beim Landessozialgericht und Revision beim Bundessozialgericht.<br />
Widerspruch und Klage werden als<br />
Rechtsbehelfe bezeichnet, Berufung und Revision<br />
sind Rechtsmittel.<br />
Bis einschließlich Berufung werden an Form und Inhalt<br />
des Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels keine besonderen<br />
Anforderungen gestellt. Es reicht aus, schriftlich darzulegen,<br />
dass man mit der Entscheidung nicht einverstanden<br />
ist. Beispiel: Gegen den Bescheid vom .… wird<br />
Widerspruch erhoben oder: gegen den Widerspruchsbescheid<br />
der <strong>BG</strong> …. vom …. wird Klage erhoben oder:<br />
gegen das Urteil des Sozialgerichts …. vom …. wird<br />
Berufung eingelegt. Weitere Ausführungen sind nicht<br />
erforderlich.<br />
Zweckmäßig wäre natürlich eine Begründung, warum<br />
dem Bescheid oder Urteil nicht zugestimmt wird. So<br />
können entscheidungserhebliche Fakten berücksichtigt<br />
werden, die bisher vielleicht noch nicht bekannt waren,<br />
oder bereits bekannte Fakten werden in ein anderes<br />
Licht gerückt. Wird keine Begründung zum Rechtsbehelf<br />
bzw. Rechtsmittel abgegeben, wird in den meisten Fällen<br />
nach der bereits bekannten Aktenlage entschieden.<br />
Sozial- und Landessozialgericht sind Instanzen, die der<br />
Sachaufklärung dienen, d. h. die für eine Entscheidung<br />
wichtigen Fakten müssen ebenfalls „von Amts wegen“<br />
ermittelt werden.<br />
Die letzte Instanz, das Bundessozialgericht, beschäftigt<br />
sich nicht mehr mit der Sachaufklärung. Hier wird<br />
vor allem geprüft, ob das Landessozialgericht in seiner<br />
Entscheidung von höchstrichterlicher Rechtsprechung<br />
abgewichen ist oder Verfahrensfehler gemacht wurden.<br />
Ein weiterer wesentlicher Unterschied zu den Vorinstanzen<br />
besteht darin, dass Vertretungszwang durch<br />
einen Prozessbevollmächtigten besteht. Das können<br />
z. B. Mitglieder und Angestellte von Gewerkschaften,<br />
von Vereinigungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern<br />
sein, sofern sie zur Prozessvertretung befugt sind,<br />
oder aber jeder Rechtsanwalt.<br />
Verfahrenskosten<br />
Widerspruchs-, Klage-, Berufungs- und Revisionsverfahren<br />
sind kostenfrei, d. h. die <strong>BG</strong> und die Sozialgerichte<br />
stellen den Versicherten, auch wenn sie unterliegen,<br />
keine Verfahrenskosten in Rechnung. Da für die<br />
Verfahren bis einschließlich Landessozialgericht kein<br />
Vertretungszwang besteht, d. h. Versicherte bis dahin<br />
den Rechtsweg allein betreiben können, besteht das<br />
maximale Kostenrisiko darin, die eigenen Aufwendungen<br />
nicht erstattet zu bekommen. Wurde eine Interessenvertretung<br />
(z. B. Rechtsanwalt) eingeschaltet, müssen<br />
Versicherte für deren Forderungen aufkommen. Bei<br />
einer Entscheidung zugunsten einer bzw. eines Versicherten<br />
werden Aufwendungen der Versicherten bzw.<br />
Forderungen ihrer Interessenvertretung von der <strong>BG</strong> im<br />
Rahmen der gesetzlichen Regelungen übernommen.<br />
Vereinzelt schalten Versicherte einen Rechtsanwalt ein,<br />
bevor die <strong>BG</strong> einen Bescheid erlassen hat. Die dafür<br />
anfallenden Gebühren und Auslagen müssen Versicherte<br />
in jedem Fall selbst tragen. Die <strong>BG</strong> kann erst<br />
ab dem Widerspruchsverfahren Gebühren und Auslagen<br />
übernehmen, wenn dieses für den Versicherten<br />
erfolgreich war.<br />
Statistik<br />
Im Jahr 2008 erteilte die <strong>BG</strong> 10.292 Bescheide. Rund 7 %<br />
der Versicherten erhoben dagegen Klage beim Sozialgericht.<br />
In den 701 Verfahren wurden 41 Entscheidungen<br />
zugunsten der Versicherten ausgesprochen. Dies zeigt,<br />
dass die Renten- und Widerspruchsausschüsse sowie<br />
die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in aller<br />
Regel sorgfältig und fachkundig ermittelt und entschieden<br />
haben.<br />
Detaillierte statistische Angaben finden Sie im Jahresbericht<br />
2008 (Seite 66, 67, 82, 83), den Sie im Internet<br />
www.bgetem.de/aktuell/ap_jahresbericht.html herunterladen<br />
können.<br />
Bei Fragen zum Widerspruchsverfahren oder zum<br />
Klageweg helfen Ihnen gerne Ihre Ansprechpartner an<br />
den Standorten der <strong>BG</strong>.<br />
KLAUS WEBER<br />
VERSICHERUNGSSCHUTZ<br />
29
fotolia<br />
TIPPS FÜR DIE GESUNDHEIT Brücke Ausgabe 2/10<br />
Schichtarbeit – Leben gegen die innere Uhr<br />
Schichtarbeit stellt eine besondere körperliche und seelische Belastung dar. Neben einem gehäuften<br />
Auftreten gesundheitlicher Probleme, wie z. B. Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder<br />
Magen-Darm-Erkrankungen, leiden häufig auch die sozialen Aktivitäten.<br />
30<br />
Persönlicher biologischer Rhythmus oder„innere Uhr“<br />
Viele Körperfunktionen des Menschen unterliegen<br />
einem Tages- und Nachtrhythmus. Sie haben ein Maximum<br />
und ein Minimum innerhalb von 24 Stunden. Dieser<br />
24-stündige Rhythmus „schaltet“ den Körper mit<br />
seinen vielen Körperfunktionen am Tage auf Leistungsbereitschaft,<br />
in der Nacht auf Erholung und Ruhe.<br />
Gesteuert wird der Rhythmus von folgenden äußeren<br />
Zeitgebern:<br />
• Licht und Dunkelheit („Hell-Dunkel-Rhythmus“),<br />
• Temperaturschwankungen,<br />
• Wechsel zwischen Lärm am Tag und Stille in der<br />
Nacht und<br />
• weiteren Faktoren wie soziale Strukturen, Koffein,<br />
Tein und Essenszeiten.<br />
Wer in Einklang mit seiner inneren Uhr lebt, ist morgens<br />
wach und fit, wenn der Wecker klingelt. Die innere<br />
Uhr passt die Körperfunktionen Atmung, Herz-Kreislauf-System,<br />
Temperatur, Verdauungsstoffwechsel und<br />
Gewebe (muskuläre Leistungsbereitschaft) an die<br />
Tageszeit an und sorgt dafür, dass wir tagsüber konzentriert<br />
arbeiten können und nachts schlafen. Damit verbunden<br />
ist eine Veränderung der Leistungsfähigkeit im<br />
Verlauf eines Tages. Aus der verringerten körperlichen<br />
Leistungsbereitschaft während der Nacht ergibt sich,<br />
dass Schichtarbeiter und Schichtarbeiterinnen sich<br />
nachts mehr anstrengen müssen, um die gleiche<br />
Leistung zu erbringen wie bei der Arbeit tagsüber.<br />
Die Bedeutung unterschiedlicher Schlaftypen<br />
Doch nicht jeder empfindet die Schichtarbeit gleichermaßen<br />
als belastend. Dies liegt u. a. daran, dass sich<br />
Zu beneiden sind Personen, deren persönlicher „Schlaftyp“ sich mit ihren üblichen<br />
Arbeitszeiten gut vereinbaren lässt.<br />
die jeweilige persönliche Kurve der Leistungsfähigkeit<br />
im Tagesverlauf je nach angeborenem „Schlaftyp“ verschieben<br />
kann. Die meisten sind sogenannte Normaltypen,<br />
sie schlafen zwischen 0:00 Uhr und 8:00 Uhr.<br />
Auf sie sind die üblichen Arbeitszeiten abgestimmt.<br />
Kommen diese Typen z. B. morgens um 8:00 Uhr von<br />
der Spätschicht, läuft ihr Körper auf Hochtouren. Sie<br />
können nicht einschlafen. Sie können dieses Schlafdefizit<br />
auch sehr schlecht ausgleichen. Die Spättypen<br />
schlafen zwischen 4:00 Uhr nachts und 12:00 Uhr mittags.<br />
Für sie sind die normalen Arbeitszeiten eine Qual.<br />
Sie müssen dafür mitten in ihrer Schlafphase aufstehen<br />
und können den fehlenden Schlaf schlecht nachholen.<br />
Sie empfinden die Spätschicht als ideal. Selbst die<br />
Nachtschicht ist für sie besser als die Tagschicht.<br />
Zeit für Freunde, Familie und Hobbys<br />
Zusätzlich zu den körperlichen Belastungen kann<br />
Schichtarbeit auch zu Problemen mit den Familienangehörigen,<br />
Freunden und Mitmenschen führen. Die mit<br />
der Schichtarbeit verbundene Lebensweise steht häufig<br />
im Widerspruch zu den zeitlichen Gewohnheiten der<br />
Familie und Gesellschaft. Die Teilnahme an z. B.<br />
• kulturellen und sportlichen Aktivitäten<br />
• Mitarbeit in z. B. ehrenamtlichen Gremien<br />
• Kontakt zu Freunden<br />
• Betreuung von Kindern<br />
• Zeit mit dem Partner<br />
wird durch die zeitlichen Vorgaben des Schichtsystems<br />
häufig erschwert. Für die meisten Schichtarbeiterinnen<br />
und Schichtarbeiter haben diese Störungen eine ebenso<br />
große Bedeutung wie die gesundheitlichen Folgen.<br />
Hierbei werden die Spätschicht und die Wochenendarbeit<br />
als besonders negativ empfunden.<br />
Der Arbeitgeber, aber auch jeder einzelne Beschäftigte,<br />
kann Einiges tun, um die Belastungen durch Schichtarbeit<br />
zu mildern. Hierzu ist auch ein geeigneter<br />
Schichtplan wichtig, der möglichst mit den Betriebsärzten,<br />
dem Betriebsrat und den Betroffenen zusammen<br />
ge-staltet werden sollte.<br />
Viele weitere Informationen können Sie in dem <strong>BG</strong>-<br />
Infoblatt „Schichtarbeit – Leben gegen den Rhythmus“<br />
nachlesen. Dieses finden Sie unter der Bestell-Nr. 467<br />
im Internet www.bgetem.de auf den Seiten der<br />
Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung<br />
unter der Rubrik Medien.
Brücke Ausgabe 2/10<br />
Wie lassen sich die Auswirkungen von Schichtarbeit mildern?<br />
Hinweise für Arbeitgeber<br />
Ein nachts arbeitender Mensch ist deutlich weniger<br />
leistungsfähig als ein tagsüber arbeitender. Deshalb<br />
sollten zusätzliche Beanspruchungen vermieden werden<br />
wie<br />
• lange tägliche Arbeitszeiten (10–12 Stunden),<br />
• 6-Tage-Schichten,<br />
• hohe Arbeitsbelastungen,<br />
• ungünstige Arbeitsumgebung.<br />
Inwieweit die aus der Schichtarbeit erzwungene<br />
Lebensweise zu Störungen von Befinden und Gesundheit<br />
der Betroffenen beitragen, ist vor allem von der<br />
persönlichen Situation abhängig. Entscheidend ist,<br />
dass die Schichtarbeit von ihm sowie von seiner unmittelbaren<br />
Umgebung und vor allem seiner Familie<br />
akzeptiert wird. Deshalb ist eine plötzlich erzwungene<br />
Schichtarbeit sehr problematisch. Je mehr der Betroffene<br />
an der Gestaltung der Arbeitspläne mitwirken<br />
kann, umso geringer ist die arbeitsbedingte Belastung.<br />
Hier hilft z. B. ein flexibler Schichtzeitbeginn zugunsten<br />
individueller Vorlieben sehr. Dann kann Rücksicht<br />
genommen werden auf die unterschiedliche Belastbarkeit<br />
der Mitarbeiter (z. B. Alter, private Probleme etc.),<br />
die eigenen Neigungen (z. B. Morgenmuffel) und individuellen<br />
Voraussetzungen (z. B. lange Anfahrtswege,<br />
Kinderbetreuung etc.). Wer z. B. erst nach dem Kinobesuch,<br />
der Vereinssitzung oder der Feuerwehrübung<br />
zur Nachtschicht fahren muss, kann am sozialen und<br />
gesellschaftlichen Leben weiterhin teilnehmen.<br />
Viele Beschäftigte haben aus persönlichen oder<br />
gesundheitlichen Gründen Vorlieben für bestimmte<br />
Schichten. Auf diese Wünsche sollte eingegangen<br />
werden. Es müssen nicht alle gleichmäßig zu allen<br />
Schichten eingeteilt werden.<br />
Damit Schichtarbeiter aktiv am sozialen Leben teilnehmen<br />
können, müssen sie ihre Zeit sehr gut planen<br />
können. Deshalb sollte der Schichtplan langfristig<br />
vorausgeplant werden. Nachträgliche Änderungen am<br />
Schichtplan sollten vermieden werden.<br />
Hilfreich kann eine gute Ausleuchtung der Arbeits- und<br />
Aufenthaltsräume sein. Licht, das zur richtigen Zeit in<br />
das menschliche Auge fällt, kann dazu beitragen, den<br />
biologischen Rhythmus zu verschieben und zu stabilisieren.<br />
Zudem wirkt Licht in der Nacht aktivierend.<br />
Hinweise für Schichtarbeiter<br />
Mit einer Reihe von einfachen Maßnahmen kann jeder<br />
Einzelne die höhere Beanspruchung durch Schichtarbeit<br />
mildern.<br />
Abgeschirmter Schlafraum<br />
Für einen Schichtarbeiter ist es schwierig, tagsüber zu<br />
schlafen, wenn alle Organe auf Leistung eingestellt<br />
sind. Deshalb ist es für einen erholsamen Schlaf<br />
besonders wichtig, dass der Schlafraum dunkel, ruhig<br />
und kühl ist.<br />
Ernährung<br />
Der Magen kann sich nicht auf wechselnde Zeiten einstellen.<br />
Deshalb sollten die Hauptmahlzeiten immer<br />
zur gleichen Uhrzeit eingenommen werden. Deftiges<br />
Essen hat häufig Müdigkeit und Verdauungsprobleme<br />
zur Folge. Insbesondere, wer Leistung bringen und<br />
schwierige Situationen meistern muss, kann sich<br />
einen „vollen Bauch und leeren Kopf“ nicht erlauben.<br />
Deshalb sollte man vor und während der Arbeit kein<br />
deftiges Essen zu sich nehmen. Tipps:<br />
• Hauptmahlzeit kurz vor der Nachtschicht<br />
• nach Mitternacht eine leichte, warme Mahlzeit<br />
• zur Überbrückung des frühmorgendlichen Tiefs trägt<br />
eine kleine, leichte Mahlzeit gegen 4:00 Uhr bei.<br />
Danach sollte man nichts mehr essen, um den<br />
späteren Schlaf nicht zu stören<br />
• viel Wasser trinken<br />
Planung der freien Zeit<br />
Damit Schichtarbeiter aktiv am sozialen Leben teilnehmen<br />
können, müssen sie ihre Zeit sehr gut planen.<br />
Tageslicht ist aufmunternd<br />
Tageslicht wirkt aktivierend. Dies sollten Schichtarbeiter<br />
nach Beendigung der Nachtschicht berücksichtigen.<br />
Tipps:<br />
• Auf der Heimfahrt sollten sie sich nicht unnötig der<br />
Sonnenstrahlung aussetzen (evtl. mit Sonnenbrille<br />
fahren).<br />
• Der Schlafraum sollte abgedunkelt sein.<br />
• Nach dem Schlaf wirkt ein Aufenthalt im Freien<br />
belebend und aufmunternd.<br />
TIPPS FÜR DIE GESUNDHEIT<br />
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EDITORIAL<br />
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