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Elektrotechnische Themen effizient unterweisen ... - BG ETEM B-EW

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Brücke Informationen<br />

> <strong>Elektrotechnische</strong> <strong>Themen</strong><br />

<strong>effizient</strong> <strong>unterweisen</strong><br />

> Aufsicht bei Arbeiten<br />

an Gasleitungen<br />

Seite 10<br />

> Erläuterungen zum<br />

Beitragsbescheid 2009<br />

Seite 8<br />

2 • 2010<br />

G 4486<br />

www.bgetem.de<br />

für Arbeitssicherheit<br />

und Gesundheitsschutz<br />

Ausgabe Energie- und Wasserwirtschaft<br />

ehemals<br />

betrifftsicherheit<br />

> Tödlicher Absturz aus<br />

einer Hubarbeitsbühne<br />

Seite 23


INHALT Brücke Ausgabe 2/10<br />

ZUM UMLAUF<br />

2<br />

Name/Funktion<br />

Sicherheitsfachkraft<br />

Sicherheitsbeauftragter<br />

Betriebsrat<br />

IMPRESSUM<br />

Mitteilungsblatt der Berufsgenossenschaft<br />

Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse<br />

Gesetzliche Unfallversicherung<br />

Herausgeber<br />

Berufsgenossenschaft Energie Textil<br />

Elektro Medienerzeugnisse<br />

Gustav-Heinemann-Ufer 130<br />

50968 Köln<br />

Telefon 0221 3778-0<br />

Telefax 0221 3778-1199<br />

Internet http://www.bgetem.de<br />

E-Mail info@bgetem.de<br />

Für den Inhalt verantwortlich<br />

Olaf Petermann<br />

Vorsitzender der Geschäftsführung<br />

Redaktion<br />

Christoph Nocker<br />

Telefon 0221 3778-1010<br />

E-Mail presse@bgetem.de<br />

Corinna Kowald<br />

Telefon 0821 3159-5535<br />

E-Mail kowald.corinna@bgetem.de<br />

Thomas Gindler<br />

Telefon 0211 9335-257<br />

E-Mail gindler.thomas@bgetem.de<br />

Datum Kopie<br />

Seite<br />

Druckerei<br />

OZ Druck Köln KVD GmbH & Co. KG<br />

Die „Brücke“ erscheint sechsmal jährlich (jeden<br />

zweiten Monat). Der Bezugspreis für die „Brücke“<br />

ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.<br />

Beilagenhinweis<br />

Sicherheitsquiz, <strong>Themen</strong>plakat<br />

Gedruckt auf umweltfreundlichem,<br />

chlorfreiem Papier<br />

Titelbild: Unterweisung zur Durchführung von Arbeiten<br />

unter Spannung (Bild Stadtwerke Hannover AG /<br />

enercitySchulungsCenter)<br />

SELBSTVERWALTUNG<br />

Vorstand und Vertreterversammlung der <strong>BG</strong> Energie<br />

Textil Elektro Medienerzeugnisse haben sich konstituiert 4<br />

Nächste Sitzung der Vertreterversammlung 5<br />

Satzung der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> 5<br />

MITTEILUNGEN / HINWEISE<br />

Risiko raus! So wird Ladung sicher verstaut 5<br />

<strong>BG</strong>-Kliniktour 2010 – Bewegung verbindet 6<br />

Internationale Handwerksmesse in München 7<br />

MITGLIEDSCHAFT / BEITRAG<br />

Beitragsbescheid 2009 8<br />

SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT<br />

Aufsicht bei Arbeiten an Gasleitungen 10<br />

Häufig gestellte Fragen zum Thema Unterweisung 12<br />

<strong>Elektrotechnische</strong> <strong>Themen</strong> <strong>effizient</strong> <strong>unterweisen</strong> 13<br />

Beispiel einer Unterweisung im Bereich der elektrischen<br />

Betriebsmittel im Rohrnetz 16<br />

WERBEN FÜR SICHERHEIT<br />

Die aktuellen Plakate 17<br />

Sicherheitsquiz zum Thema Strom 17<br />

Gewinner des Quiz 17<br />

Neue DVD: Sicheres Arbeiten in der Gasversorgung 18<br />

Neuer Film: Befahren der Kanalisation 19<br />

12 Sicherheitshinweise „Arbeiten an Gasleitungen“ 19<br />

10<br />

10 Bei Arbeiten an Gasleitungen, die sich in<br />

Betrieb befinden, muss eine Aufsicht ständig<br />

anwesend sein.<br />

13<br />

13 Nicht jeder Vorgesetzte, der für Unterweisungen<br />

zuständig ist, hat eine didaktische<br />

Ausbildung erfahren, die ihm das<br />

Handwerkszeug hierzu vermittelt. Der<br />

Artikel gibt Hinweise zur Planung und<br />

Durchführung .


Brücke Ausgabe 2/10<br />

SCHULUNG<br />

Arbeiten an Gasleitungen –<br />

Was ist zu tun bei unkontrolliertem Gasaustritt? 20<br />

15. Vortragsveranstaltung ELEKTROTECHNIK 21<br />

3. Rheinsberger Fachtagung<br />

„Arbeitssicherheit in der Energieversorgung“ 22<br />

AUS UNFÄLLEN LERNEN<br />

Tödlicher Absturz aus einer Hubarbeitsbühne 23<br />

REHABILITATION<br />

Das Hautarztverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung 24<br />

SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR<br />

Fahrerassistenten: bekannt, aber wenig verbreitet 26<br />

Der Hilferuf des Airbags 27<br />

VERSICHERUNGSSCHUTZ<br />

Wenn die Berufsgenossenschaft nein sagt 28<br />

TIPPS FÜR DIE GESUNDHEIT<br />

Schichtarbeit – Leben gegen die innere Uhr 30<br />

23<br />

23 Der Einsatzvon Hubarbeitsbühnen stellt trotz moderner<br />

Technik hohe Anforderungen an das Bedienpersonal.<br />

Schon vermeintlich geringfügige Unachtsamkeiten<br />

können schwerwiegende Folgen haben.<br />

Olaf Petermann<br />

Vorsitzender der<br />

Geschäftsführung<br />

Liebe Leserinnen<br />

und Leser!<br />

INHALT<br />

Jährlich ereignen sich 230.000 der rund eine<br />

Million meldepflichtigen Unfälle beim innerbetrieblichen<br />

Fahren und Transportieren. Hinzu<br />

kommen jährlich über 20.000 Arbeits- und<br />

Dienstwegeunfälle sowie rund 115.000 Wegeunfälle<br />

im Straßenverkehr. In mehr als 700 Fällen<br />

endete ein Unfall beim Fahren oder Transportieren<br />

mit dem Tod.<br />

Die traurige Wahrheit hinter diesen Unfällen ist –<br />

mit Rücksicht und Verantwortung hätten alle vermieden<br />

werden können. Für die Träger der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung steht daher fest: Das<br />

Bewusstsein für die Risiken beim Fahren und<br />

Transportieren muss gefördert, das Verantwortungsgefühl<br />

der Menschen füreinander muss<br />

gestärkt werden. Gemeinsam mit ihren Partnern,<br />

dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) und<br />

den Bundesländern, haben die Berufsgenossenschaften<br />

daher die neue Präventionskampagne<br />

„Risiko raus!“ ins Leben gerufen.<br />

Auch die Berufsgenossenschaft Energie Textil<br />

Elektro Medienerzeugnisse beteiligt sich an der<br />

Kampagne. In der „Brücke“ werden wir fortlaufend<br />

über aktuelle Kampagnenaktivitäten<br />

und die <strong>Themen</strong>felder sicheres Fahren und<br />

Transportieren berichten. So finden Sie in dieser<br />

Aus-gabe ab Seite 5 wichtige Tipps zum Thema<br />

Ladungssicherung.<br />

Ihr<br />

Olaf Petermann<br />

Vorsitzender der Geschäftsführung<br />

3


SELBSTVERWALTUNG Brücke Ausgabe 2/10<br />

Vorstand und Vertreterversammlung der <strong>BG</strong> Energie Textil<br />

Elektro Medienerzeugnisse haben sich konstituiert<br />

4<br />

Einstimmig wählte die Vertreterversammlung der <strong>BG</strong> Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse auf ihrer konstituierenden Sitzung in Leipzig ihre<br />

Vorsitzenden.<br />

Am 1. Januar 2010 haben sich die <strong>BG</strong> Energie Textil<br />

Elektro (<strong>BG</strong> ETE) und die <strong>BG</strong> Druck und Papierverarbeitung<br />

(<strong>BG</strong>DP) zur Berufsgenossenschaft Energie Textil<br />

Elektro Medienerzeugnisse (<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>) vereinigt. Die<br />

<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> versichert rund 3,7 Millionen Beschäftigte aus<br />

237.000 Unternehmen. Hauptsitz der <strong>BG</strong> ist Köln; in<br />

Düsseldorf und Wiesbaden stellen zwei Branchenverwaltungen<br />

sicher, dass die Betriebe der Energie- und<br />

Wasserwirtschaft ebenso wie die von Druck und Papierverarbeitung<br />

auch zukünftig branchenspezifisch und<br />

zielgenau beraten werden.<br />

Gründungsort der Buchdrucker-Berufsgenossenschaft,<br />

aus der später die <strong>BG</strong> Druck und Papierverarbeitung<br />

hervorging, war Leipzig. Hier fanden kurz nach dem<br />

Fusionsstart die ersten Sitzungen der Selbstverwaltung<br />

der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> am 13. und 14. Januar 2010 statt. 42 Vertreter<br />

der Arbeitgeber und 42 Versichertenvertreter bilden<br />

die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft;<br />

der Vorstand setzt sich aus jeweils 17 Vertretern beider<br />

Gruppen zusammen.<br />

Einstimmiges Votum für Vorsitzende<br />

Die Vertreterversammlung wählte Dr. Heinz-Willi<br />

Mölders aus der Gruppe der Arbeitgeber einstimmig zu<br />

ihrem Vorsitzenden. Ebenfalls einstimmig wurde Klaus<br />

Otte aus der Gruppe der Versicherten zum stellvertretenden<br />

Vorsitzenden gewählt. Der Vorsitz wechselt<br />

zwischen Mölders und Otte im jährlichen Turnus.<br />

Dr. Heinz-Willi Mölders ist hauptberuflich Mitglied im<br />

Die neu gewählten Vorsitzenden der Vertreterversammlung und des<br />

Vorstands (v.l.n.r. Dr. Heinz-Willi Mölders, Klaus Otte, Harm Ehmke,<br />

Hartmut Müller)<br />

Vorstand der RWE Rheinland Westfalen Netz AG. Klaus<br />

Otte ist Betriebsrat bei NXP Semiconductors Germany<br />

GmbH. Beide waren bereits alternierende Vorsitzende<br />

der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft<br />

Energie Textil Elektro.<br />

Auch die bisherigen alternierenden Vorsitzenden aus<br />

dem Vorstand der <strong>BG</strong> ETE erhielten einstimmig das<br />

Mandat für die Fortführung ihrer Arbeit in der fusionierten<br />

Berufsgenossenschaft: Harm Ehmke als Ver-<br />

Bilder Alexander Schmitt


Brücke Ausgabe 2/10<br />

sichertenvertreter besetzt in diesem Jahr die Position<br />

des Vorsitzenden, Hartmut Müller aus der Gruppe der<br />

Arbeitgeber die des stellvertretenden Vorsitzenden.<br />

Gefahrtarife bleiben erhalten<br />

Die Fusion hat zunächst keine Auswirkungen für die<br />

Unternehmen, wenn es um Beitragsfragen geht. Die<br />

Vertreterversammlung beschloss, dass die bisherigen<br />

Gefahrtarife der fusionierten Berufsgenossenschaften<br />

weiterhin gültig sind. Auf der Grundlage des Gefahrtarifs<br />

wird zusammen mit weiteren Kriterien der Beitrag<br />

jedes Unternehmens berechnet. Spätestens sechs Jahre<br />

nach seiner Einführung muss jeder Gefahrtarif überprüft<br />

und angepasst werden.<br />

Gemeinsamer Haushaltsplan 2010<br />

Die Vertreterversammlungen der <strong>BG</strong> ETE wie auch der<br />

<strong>BG</strong>DP hatten zum Jahresende 2009 ihre Haushaltspläne<br />

für das Jahr 2010 festgestellt. Die Vertreterversammlung<br />

der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> fasste die Einzelwerke nun zu einem<br />

gemeinsamen Haushaltsplan zusammen und verabschiedete<br />

ihn. Der Haushalt 2010 der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> umfasst<br />

ein Gesamtvolumen von 1,334 Milliarden Euro an Ausgaben<br />

und 186 Millionen Euro an Einnahmen.<br />

Sozialwahl 2011<br />

Die Wahlen der neuen Vertreterinnen und Vertreter der<br />

Selbstverwaltung in der Sozialversicherung im Jahr<br />

2011 werfen bereits ihre Schatten voraus. Der Bundesbeauftragte<br />

für die Durchführung dieser Wahlen hat den<br />

Nächste Sitzung der<br />

Vertreterversammlung<br />

Satzung der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />

SELBSTVERWALTUNG / MITTEILUNGEN<br />

Wahltag auf den 1. Juni 2011 festgelegt und den Wahlkalender<br />

aufgestellt. Der Vorstand der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> hatte<br />

dar-aufhin den Wahlausschuss zu berufen; dieser trifft<br />

für die <strong>BG</strong> die maßgeblichen Entscheidungen für die<br />

Vorbe-reitung und Durchführung der Wahl.<br />

MONIKA ABELS<br />

Die nächste Sitzung der Vertreterversammlung der<br />

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnissen<br />

findet am 12. Mai ab 9.00 Uhr im Maritim<br />

Hotel in Düsseldorf statt.<br />

Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft<br />

Druck und Papierverarbeitung und die Vertreterversammlung<br />

der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro<br />

haben in ihren Sitzungen am 25. 11. 2009 und am 3. 12.<br />

2009 die Satzung der Berufsgenossenschaft Energie<br />

Textil Elektro Medienerzeugnisse beschlossen. Die Satzung<br />

wurde veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 14 vom<br />

27. Januar 2010 auf den Seiten 300–317.<br />

Risiko raus! So wird Ladung sicher verstaut<br />

Fast jeder hat es schon mal erlebt: Man muss plötzlich stark bremsen und alles, was nicht fest verstaut ist, rutscht oder<br />

fliegt entsprechend der Fahrtrichtung durchs Auto. Um Verletzungen durch ungesichertes Gepäck zu vermeiden, muss die<br />

Ladung hinreichend gesichert werden. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Rahmen ihrer Präventionskampagne<br />

„Risiko raus!“ hin.<br />

Ob Wasserflasche, Regenschirm, Laptop oder Werkzeugkasten<br />

im PKW – oder auch verschiedene Transportgüter<br />

auf dem LKW – die Gefährdung durch ungesicherte<br />

Ladung wird häufig unterschätzt. Dr. Karl<br />

Schories, Präventionsfachmann am Institut für Arbeitsschutz<br />

der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />

(IFA), erklärt: „Vereinfacht kann man sagen, dass alle<br />

Gegenstände im Fahrzeug die ursprüngliche Geschwindigkeit<br />

bei einer Vollbremsung oder einem Crash<br />

beibehalten wollen. Auch harmlos erscheinende<br />

Gegenstände im Fahrzeuginneren können so zu<br />

Geschossen und einer Gefahr für die Insassen werden;<br />

Güter auf Ladeflächen können herunterfallen oder gar<br />

das Fahrzeug umkippen lassen, wobei auch andere Verkehrsteilnehmer<br />

gefährdet und schwer verletzt werden<br />

können.“<br />

Schon einfache Maßnahmen verringern die<br />

Gefahr<br />

Um die Gefährdung durch ungesicherte<br />

Ladung deutlich zu verringern, helfen oft<br />

schon einfache Maßnahmen:<br />

• Im PKW sollte der Kofferraum zum Transport<br />

genutzt werden. Dort sollte die Fracht<br />

so weit wie möglich nach vorne geladen<br />

werden. Um der Rücksitzbank mehr<br />

Widerstandskraft zu geben, empfiehlt es<br />

sich – besonders bei schweren Gegenständen – die<br />

Dreipunktgurte zu schließen. Bei Kombis empfiehlt<br />

sich außerdem ein Gepäcknetz oder Trenngitter zum<br />

Fahrgastraum, damit die Ladung nicht über die Rücksitze<br />

gelangen kann.<br />

5


MITTEILUNGEN / HINWEISE Brücke Ausgabe 2/10<br />

6<br />

DGUV<br />

Auch im PKW oder Kombi helfen Zurrgurte dabei, die Ladung sicher zu<br />

verstauen.<br />

• Durch Anti-Rutsch-Matten im Kofferraum oder auf<br />

einer Ladefläche kann die Reibung stark vergrößert<br />

werden, sodass insbesondere bei flachen Gegenständen<br />

– wie Kisten oder Kartons – wesentlich<br />

sicherer ein Verrutschen der Ladung vermieden<br />

werden kann.<br />

• Müssen Gegenstände gestapelt werden (z. B. Umzugskisten),<br />

sollen schwerere Teile immer zuunterst, leichtere<br />

zuoberst geladen werden.<br />

• Für das Verzurren der Ladung gibt es unterschiedliche<br />

Möglichkeiten, die je nach der Beschaffenheit der<br />

Gegenstände und des Fahrzeuges anzuwenden sind.<br />

Beim sogenannten Niederzurren werden Zurrketten<br />

oder Zurrgurte über die Ladung gelegt, mit den Zurrpunkten<br />

des Fahrzeugs verbunden und mit Spannern<br />

oder Ratschen gestrafft – so werden mit den dadurch<br />

<strong>BG</strong>-Kliniktour 2010 – Bewegung verbindet<br />

Bewegung verbindet – unter diesem<br />

Motto ist Ende Januar die dritte <strong>BG</strong>-Kliniktour<br />

gestartet. Für den Auftakt der<br />

bundesweiten Informationstour zum<br />

Reha- und Behindertensport wählten die<br />

Initiatoren einen ganz besonderen Ort:<br />

Am höchsten Punkt Deutschlands,<br />

auf der Zugspitze, stellten die Deutsche<br />

Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV),<br />

der Verband Berufsgenossenschaftlicher<br />

Kliniken (V<strong>BG</strong>K) und der Deutsche Rollstuhlsportverband<br />

(DRS) Stationen und<br />

Inhalte der Kliniktour 2010 vor.<br />

Gleichzeitig wurden die bayerischen<br />

Teilnehmer der diesjährigen Paralympischen<br />

Winterspiele verabschiedet.<br />

Marina Schröder, Vorstandsvorsitzende<br />

der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,<br />

wünschte allen Athleten viel<br />

Erfolg: „Ihre Leistungen sind eine In-<br />

spiration und Motivation für alle Menschen<br />

– ob mit oder ohne Behinderung.<br />

Sie sind der lebende Beweis für die integrative<br />

Kraft des Sports. Daher lautet<br />

unser Motto für die Kliniktour 2010:<br />

Bewegung verbindet.“<br />

Die Sportlerinnen und Sportler des<br />

DGUV-Teams begleiten die Kliniktour auf<br />

insgesamt 13 Stationen. Mit vielfältigen<br />

Aktionstagen wollen sie gemeinsam mit<br />

den Kliniken für den Reha- und Behindertensport<br />

werben und Menschen mit<br />

Behinderungen Mut für ein aktives<br />

Leben machen. „Ich erinnere mich an<br />

meinen eigenen Unfall“, sagte Sir Philip<br />

Craven, Präsident des Internationalen<br />

Paralympischen Komitees (IPC): „Menschen<br />

schauen einen an und gucken<br />

dann verschämt wieder weg. Genau das<br />

erleben Sie, wenn Sie im Krankenhaus<br />

erzielten zusätzlichen Druckkräften die Reibungskräfte<br />

erhöht und die Ladung wird in ihrer Lage stabilisiert.<br />

Beim Direktzurren wird die Ladung unmittelbar durch<br />

diagonal, horizontal oder schräg angeordnete Zurrmittel<br />

mit dem Fahrzeug verbunden. Diese Maßnahme ist<br />

die effektivste; allerdings müssen dafür nicht nur am<br />

Fahrzeug, sondern auch an der Fracht entsprechende<br />

Befestigungsmöglichkeiten vorhanden sein. Ausführliche<br />

Hinweise finden Sie in den folgenden Broschüren:<br />

Ladungssicherung im PKW oder Kleintransporter:<br />

<strong>BG</strong>I 597-21: Arbeit und Gesundheit Basics, Heft 21,<br />

„Ladung sichern“, kostenlos bestellbar über<br />

info@dguv.de (solange der Vorrat reicht).<br />

Ladungssicherung im LKW:<br />

<strong>BG</strong>I 649: Ladungssicherung auf Fahrzeugen – Ein<br />

Handbuch für Unternehmer, Einsatzplaner, Fahr- und<br />

Ladepersonal, PDF-Download: www.arbeitssicherheit.de.<br />

Einfach als Suchbegriff <strong>BG</strong>I 649 eingeben.<br />

Die Präventionskampagne „Risiko raus!“<br />

In der Präventionskampagne „Risiko raus!“ arbeiten die<br />

Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr Spitzenverband<br />

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV),<br />

die Landwirtschaftliche Sozialversicherung, der Deutsche<br />

Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die Bundesländer<br />

sowie weitere Partner zusammen. Gemeinsam verfolgen<br />

sie das Ziel, die Zahl und Schwere von Unfällen<br />

im Verkehr und beim Transport zu verringern. Weitere<br />

Informationen unter www.risiko-raus.de.<br />

Für ein Schaufahren auf dem Zugspitzblatt hatte<br />

Paralympic-Teilnehmer Martin Braxenthaler seine<br />

Ski mitgebracht.<br />

sind. Sie brauchen aber etwas Positives,<br />

das sie zu der Einstellung ,Ich bin ich!‘<br />

führt. Sport kann so unglaublich wichtig<br />

sein, dies gilt für alle Menschen, aber<br />

insbesondere für Menschen mit einer<br />

Behinderung.“<br />

DGUV


Brücke Ausgabe 2/10<br />

MITTEILUNGEN/HINWEISE<br />

Praxisbezogene Beispiele und fachliche Beratung<br />

Internationale Handwerksmesse München<br />

„Risiko raus!“ lautete das Motto auf der IHM Anfang März in München. Ergänzend zur gleichnamigen<br />

Kampagne der gesetzlichen Unfallversicherung, die das Ziel hat, das Bewusstsein für mehr Sicherheit<br />

beim Fahren und Transportieren zu schärfen, konnten sich die Besucher auf dem Gemeinschaftsstand<br />

auch über ergonomisch gute Arbeitshaltung informieren.<br />

Rund 230.000 Arbeitsunfälle mit 150 Toten jährlich –<br />

allein beim innerbetrieblichen Transport. Dazu<br />

kommen 23.000 Arbeits- und Dienstwegeunfälle im<br />

Straßenverkehr, von denen 170 tödlich enden. Auch der<br />

Weg zur Arbeit, zur Schule und zur Uni birgt Gefahren.<br />

175.000 Mal hieß die Meldung: Wege- und Schulwegunfall<br />

im Straßenverkehr. Dabei verloren über 500<br />

Versicherte ihr Leben. Das sind die Zahlen, die Berufsgenossenschaften,<br />

Unfallkassen und die landwirtschaftliche<br />

Sozialversicherung allein für das Jahr 2009<br />

gemeldet haben. Und hinter jeder verbirgt sich ein<br />

menschliches Schicksal. Grund genug, Transportunfälle<br />

auf dem Gemeinschaftsstand der gesetzlichen<br />

Unfallversicherer auf der IHM in den Mittelpunkt<br />

zu stellen. Die häufigsten Unfallursachen liegen bei<br />

Transportunfällen in schlechter Ausrüstung und mangelhafter<br />

Ladungssicherung. Das wurde für die Messebesucher<br />

am Messestand in Halle A4 in Fahr- und Überschlagssimulatoren<br />

unmittelbar erlebbar.<br />

Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen<br />

Dass besondere Vorsicht beim Transport, Lagern und<br />

Umfüllen von Gefahrstoffen geboten ist, und besonders<br />

dann, wenn etwas verschüttet wurde, konnten die<br />

Zuschauer eindrucksvoll in einer Live-Show erleben.<br />

Wie wichtig dabei die richtig ausgewählte Persönliche<br />

Schutzausrüstung ist, wurde überzeugend demonstriert.<br />

Einen Arbeitsplatz gezielt mit wenigen Arbeitsmitteln<br />

ergonomisch auszurichten, war ein häufig<br />

nachgefragtes Thema auf der IHM am Stand der Berufsgenossenschaft.<br />

Ulrich Tix<br />

Die Damen, die Besucher auf dem Messestand der <strong>BG</strong><br />

in das Filzhandwerk einweihten, zeigten auch nach<br />

etlichen Stunden Arbeit eine gute Körperhaltung.<br />

Dank optimal eingestellter Arbeitstischhöhe und<br />

-neigung sowie dem passenden Stuhl war dies möglich.<br />

Ein Knopfdruck genügt (Detailbild) und die Tischhöhe<br />

kann individuell an die Körpergröße und den Arbeitsprozess<br />

angepasst werden.<br />

Die Aufmerksamkeit der IHM-Besucher für das Thema Gefahrstoffe wurde mit<br />

spektakulären Experimentalvorträgen geweckt.<br />

7


MITGLIEDSCHAFT / BEITRAG Brücke Ausgabe 2/10<br />

Beitragsbescheid<br />

2009 der<br />

Branchenverwaltung<br />

Energie- und<br />

Wasserwirtschaft<br />

Der Beitragsbescheid für das Jahr<br />

2009 trifft Ende April per Post bei den<br />

Unternehmen ein. Diese Erläuterungen<br />

erleichtern es, ihn zu verstehen.<br />

Die Branchenverwaltung Energie- und<br />

Wasserwirtschaft erhebt für eine Übergangszeit<br />

von ihren Mitgliedsunternehmen<br />

die Beiträge im Wege einer getrennten<br />

Umlagerechnung. Die ehemaligen<br />

Berufsgenossenschaften Elektro Textil<br />

Feinmechanik, Gas-, Fernwärme- und<br />

Wasserwirtschaft sowie Druck und<br />

Papierverarbeitung, die sich zur <strong>BG</strong><br />

<strong>ETEM</strong> vereinigt haben, weisen neben<br />

separaten Gefahrtarifen und unterschiedlichenBeitragsausgleichsverfahren<br />

auch abweichende Finanzstrukturen<br />

auf; deren Angleichung kann nicht kurzfristig<br />

erfolgen. Der Gesetzgeber räumt<br />

hierfür Übergangsfristen ein. Ab dem<br />

Zeitpunkt eines gemeinsamen Gefahrtarifs,<br />

spätestens aber bis zum 31. März<br />

2021, muss ein einheitliches Umlageverfahren<br />

eingeführt sein. Bis dahin erhalten<br />

die Mitglieder der Branchenverwaltung<br />

einen separaten Beitragsbescheid.<br />

Ende April werden die Beitragsbescheide<br />

für das Jahr 2009 verschickt.<br />

Entgelt<br />

Hier sind die Arbeitsentgelte aufgeführt,<br />

die Unternehmen an die dort Beschäftigten<br />

im Jahr 2009 gezahlt haben.<br />

Gefahrtarifstelle/Gefahrklasse<br />

Unternehmen gehören Gewerbezweigen<br />

an. Die dazugehörige Gefahrklasse gibt<br />

den Grad der Unfallgefahr der jeweiligen<br />

Branche wieder. Das Entgelt wird aufgeteilt<br />

auf die Gefahrtarifstellen, zu denen<br />

Unternehmen veranlagt sind.<br />

3 Beitragsfuß<br />

Der Beitragsfuß ist der rechnerische Beitragssatz,<br />

der je 1.000 Beitragseinheiten<br />

(= Gefahrklasse x Entgelt) zu zahlen ist.<br />

Er errechnet sich jährlich aus dem<br />

Verhältnis der Gesamtaufwendungen<br />

der Branchenverwaltung Energie- und<br />

8<br />

1<br />

2<br />

Wasserwirtschaft und den insgesamt<br />

nachgewiesenen Entgelten ihrer Unternehmenszweige.<br />

4<br />

<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> � Postfach 10 15 62 � 40006 Düsseldorf<br />

Beitragsbescheid für 2009<br />

1. Umlagebeitrag (§ 168 Sozialgesetzbuch -SGB- VII)<br />

Umlagebeitrag<br />

Der Umlagebeitrag ergibt sich aus den<br />

Gefahrklassen, zu denen Unternehmen<br />

veranlagt sind, und der Höhe der Entgelte,<br />

die an die Beschäftigten gezahlt worden<br />

sind. Diese beiden Faktoren werden<br />

mit dem Beitragsfuß multipliziert.<br />

Der Beitrag kann sich durch das Nachlassverfahren<br />

bis zu 25 Prozent vermindern.<br />

Bedingung für eine Teilnahme ist,<br />

Unser Zeichen:<br />

(Bitte stets angeben)<br />

Ansprechpartner:<br />

Telefon:<br />

Fax:<br />

E-Mail:<br />

Branchenverwaltung<br />

Energie- und<br />

Wasserwirtschaft<br />

40XXXXXX<br />

Mitgliederbetreuung<br />

+ 49211 9335-470<br />

+ 49211 9335-479<br />

beitrag.energie-wasser@bgetem<br />

Datum: XX.04.2010<br />

Gefahrtarif Entgelt (E) Beitragseinheiten (BE) Beitragsfuß Umlagebeitrag (E)<br />

Stelle Klasse Gefahrklasse x Entgelt = BE (BF)<br />

Mindestbeitrag<br />

2. Kontoauszug (Stand: XX.04.2010)<br />

�<br />

�<br />

2,XX<br />

je<br />

1.000<br />

Beitragseinheiten<br />

�<br />

�<br />

�<br />

2 1 4<br />

Datum Buchungstext Belastungen (€) Gutschriften (€)<br />

15.05.2010 Beitrag 2009<br />

15.05.2010 Ausgleichslast 2009*)<br />

15.05.2010 Lastenverteilung 2009*)<br />

Berufsgenossenschaft<br />

Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse<br />

Gesetzliche Unfallversicherung<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />

*) Berechnung siehe gesonderten Bescheid<br />

Hinweis: Die fälligen Beiträge werden von Ihrem Zu zahlender Betrag<br />

Konto KTO (BLZ BLZ) abgebucht. fällig am 15.05.2010 Guthaben<br />

Auf'm Hennekamp 74<br />

40225 Düsseldorf<br />

Telefon 0211 9335-0<br />

Telefax 0211 9335-199<br />

E-Mail info.energie-wasser@bgetem.de<br />

5<br />

3<br />

Stadtsparkasse Düsseldorf<br />

BLZ 300 501 10<br />

Kto.-Nr. 10124840<br />

IBAN DE13 3005 0110 0010 1248 40<br />

BIC DUSSDEDDXXX<br />

- bitte wenden -<br />

IK- Nr.: 120590184<br />

BBNR-UV 34364294<br />

Internet: www.bgetem.de<br />

dass Unternehmen während zwei aufeinander<br />

folgender Kalenderjahre ununterbrochen<br />

Mitglied waren.<br />

5 Fälligkeit<br />

Die Beiträge werden immer am 15. des<br />

Monats fällig, der dem Monat folgt, in<br />

dem der Bescheid zugestellt wurde (§ 23<br />

Abs. 3 Sozialgesetzbuch – SGB – IV). Da<br />

die Beitragsbescheide im April verschickt<br />

werden, sind die Beiträge am<br />

15. Mai 2010 fällig, d. h. bis zu diesem<br />

Datum muss das Geld eingegangen sein.<br />

§ 24 SGB IV bestimmt, dass für Beiträge,<br />

die verspätet gezahlt werden, für jeden<br />

6


Brücke Ausgabe 2/10<br />

7<br />

<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> � Postfach 10 15 62 � 40006 Düsseldorf<br />

angefangenen Monat der Säumnis ein<br />

Säumniszuschlag von 1 Prozent des<br />

rückständigen Beitrages gezahlt werden<br />

muss (§ 24 SGB IV).<br />

Um das Risiko von Säumniszuschlägen<br />

zu vermeiden, bietet sich die Teilnahme<br />

am Lastschriftverfahren an. Entsprechende<br />

Vordrucke befinden sich auf der<br />

Internetseite:<br />

www.bgetem.de>Branchenverwaltung<br />

Energie- und Wasserwirtschaft><br />

Webcode: 9503<br />

6 Neue Mitgliedsnummer<br />

Im Zuge der Harmonisierung wurde der<br />

Unser Zeichen:<br />

(Bitte stets angeben)<br />

Ansprechpartner:<br />

Telefon:<br />

Fax:<br />

E-Mail:<br />

Branchenverwaltung<br />

Energie- und<br />

Wasserwirtschaft<br />

40XXXXXX<br />

Mitgliederbetreuung<br />

+ 49211 9335-470<br />

+ 49211 9335-479<br />

beitrag.energie-wasser@bgetem<br />

Datum: XX.04.2010<br />

Beitragsbescheid Ausgleichslast/Lastenverteilung für 2009<br />

1. Berechnung des Beitrages (§§ 173, 176 ff. Sozialgesetzbuch -SGB- VII)<br />

1.1. Ausgleichslast<br />

Entgelt (€) - Freibetrag (€) = Anrechnungs- Beitragsfuß (BF) Beitrag (€)<br />

fähiges Entgelt (€) je 1.000 € Entgelt Entgelt x BF : 1.000<br />

1.2. Lastenverteilung<br />

* 181.500 1,XX<br />

Beitrags- Beitragsfuß (BF) Beitrag (€)<br />

einheiten (BE) je 1.000 BE BE x BF : 1.000<br />

* 0,XX<br />

Entgelt (€) - Freibetrag (€) = Anrechnungs- Beitragsfuß (BF) Beitrag (€)<br />

fähiges Entgelt (€) je 1.000 € Entgelt Entgelt x BF : 1.000<br />

* 181.500 0,XX<br />

* Siehe Beitragsbescheid zur Berufsgenossenschaft vom XX.04.2010.<br />

1.3. Abrechnung<br />

Datum Buchungstext Beitrag (€)<br />

8<br />

15.05.2010 Ausgleichslast 2009<br />

15.05.2010 Lastenverteilung 2009<br />

9<br />

Hinweis: Die fälligen Beiträge werden von Ihrem Konto KTO (BLZ BLZ) abgebucht.<br />

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Die ausgewiesenen Beiträge sind in Ihrem Kontoauszug zum Berichtigten<br />

Beitragsbescheid <strong>BG</strong> vom XX.04.2010 bereits enthalten! Bitte weisen Sie diese Summen nicht doppelt an!<br />

- bitte wenden -<br />

Berufsgenossenschaft<br />

Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse<br />

Gesetzliche Unfallversicherung<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />

8<br />

9<br />

Auf'm Hennekamp 74<br />

40225 Düsseldorf<br />

Telefon 0211 9335-0<br />

Telefax 0211 9335-199<br />

E-Mail info.energie-wasser@bgetem.de<br />

Stadtsparkasse Düsseldorf<br />

BLZ 300 501 10<br />

Kto.-Nr. 10124840<br />

IBAN DE13 3005 0110 0010 1248 40<br />

BIC DUSSDEDDXXX<br />

IK- Nr.: 120590184<br />

BBNR-UV 34364294<br />

Internet: www.bgetem.de<br />

bisherigen Mitgliedsnummer eine 40<br />

vorangestellt und der Schrägstrich vor<br />

der letzten Ziffer entfällt. Für die Branchenverwaltung<br />

Energie- und Wasserwirtschaft<br />

gilt nun eine einheitliche Mitgliedsnummer<br />

nach folgendem Format:<br />

40XXXXXX.<br />

7 Umlagen zum Lastenausgleich und<br />

zur Lastenverteilung<br />

Die Branchenverwaltung Energie- und<br />

Wasserwirtschaft erhebt diese Umlagen<br />

mit einem eigenen Beitragsbescheid.<br />

Bisher wurden Wirtschaftszweige, die<br />

aufgrund der wirtschaftlichen Entwick-<br />

6<br />

MITGLIEDSCHAFT / BEITRAG<br />

lung nicht mehr in der Lage waren, ihre<br />

Unfalllasten zu tragen, durch die übrigen<br />

unterstützt, zum Beispiel im Bergbau<br />

oder der Bauwirtschaft ( 8 Lastenausgleich).<br />

Das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz<br />

– UVMG – hat ab 2008 diesen<br />

Lastenausgleich durch ein System der<br />

9 Lastenverteilung ersetzt.<br />

Es sieht vor, dass die Rentenlasten<br />

grundsätzlich von allen Berufsgenossenschaften<br />

gemeinsam getragen werden.<br />

Jede Berufsgenossenschaft trägt zunächst<br />

nur den Teil ihrer Rentenlast<br />

selbst, den sie zu tragen hätte, wenn<br />

schon immer die heutige Struktur existiert<br />

hätte – die sogenannte Strukturlast.<br />

Das darüber hinausgehende Volumen<br />

wird als Überaltlast bezeichnet. Diese<br />

wird anhand zweier Verteilungsschlüssel<br />

auf die Berufsgenossenschaften<br />

verteilt:<br />

• Für 70 Prozent gilt das Verhältnis der<br />

Arbeitsentgelte. Für 2009 wird ein<br />

Freibetrag von 181.500 Euro je Unternehmen<br />

berücksichtigt.<br />

• Die restlichen 30 Prozent werden im<br />

Verhältnis der Neurenten verteilt.<br />

Der bisherige Lastenausgleich wird in<br />

einem Zeitraum von sechs Jahren stufenweise<br />

durch die Lastenverteilung<br />

ersetzt. Das bedeutet, dass der Lastenausgleich<br />

je Umlagejahr um 15 Prozent<br />

reduziert und die Lastenverteilung um<br />

15 Prozent erhöht wird. Deshalb wird<br />

der Lastenausgleich für das Umlagejahr<br />

2009 in Höhe von 70 Prozent in Ansatz<br />

gebracht und die Lastenverteilung mit<br />

30 Prozent. Ab dem Umlagejahr 2014<br />

findet nur noch die Lastenverteilung<br />

Anwendung.<br />

Das UVMG hat den Einzug des Beitrages<br />

zum Insolvenzgeld ab 2009 auf die<br />

Krankenversicherung übertragen. Es<br />

erscheint in den Beitragsbescheiden der<br />

Berufsgenossenschaften darum nicht<br />

mehr.<br />

Fragen zu den Beitragsbescheiden?<br />

Telefon 0211 9335 -470<br />

Telefax 0211 9335 -479<br />

E-Mail<br />

beitrag.energie-wasser@bgetem.de<br />

NORBERT SCHLENGER<br />

9


SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT Brücke Ausgabe 2/10<br />

10<br />

Aufsicht bei Arbeiten an Gasleitungen<br />

Bei Arbeiten an Gasleitungen, die sich in Betrieb befinden, ist die Gefahr eines Brandes oder einer Explosion<br />

groß. Durch Zündung freigesetzter Erdgas-Luft-Gemische kommt es immer wieder zu folgenschweren<br />

Arbeitsunfällen. Um diese Gefahr zu vermeiden, müssen diese Arbeiten nach <strong>BG</strong>R 500 Kap. 2.31<br />

„Arbeiten an Gasleitungen“ unter Aufsicht durchgeführt werden.<br />

Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gasleitungen müssen im öffentlichen Straßenverkehr unter ständiger Aufsicht sein.<br />

Aufsicht ist nicht gleich Aufsicht<br />

Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“<br />

muss eine weisungsbefugte Person die arbeitssichere<br />

Durchführung von Bauarbeiten überwachen. Diese<br />

Aufsichtsperson muss hierfür ausreichende<br />

Kenntnisse besitzen und für die Mitarbeiter jederzeit<br />

erreichbar sein. Werden im Rahmen der Bauarbeiten<br />

Arbeiten an Gasleitungen ausgeführt, muss die Aufsicht<br />

darüber hinaus die Anforderungen der <strong>BG</strong>R 500<br />

Kap. 2.31 erfüllen. Damit wird der speziellen Brandund<br />

Explosionsgefahr Rechnung getragen, die bei<br />

Arbeiten an Gasleitungen auftreten kann. Daraus<br />

ergibt sich, dass Arbeiten mit Brand- und Explosionsgefahr<br />

zu den gefährlichen Arbeiten zu zählen<br />

sind.<br />

Die Aufsichtsführung und die damit verbundene<br />

Weisungsbefugnis sind schriftlich zu übertragen.<br />

„Unter Aufsicht“ gemäß <strong>BG</strong>R 500 Kap. 2.31 bedeutet,<br />

dass – z. B. bei Arbeiten an oder in Gasleitungen im<br />

Bereich öffentlicher Straßen und Plätze – die Aufsicht<br />

im Bereich der Arbeitsstelle anwesend ist und<br />

während des Zeitraums, in dem die Gesundheits-,<br />

Brand- oder Explosionsgefahr besteht, vorrangig ihre<br />

Kontroll- und Aufsichtsfunktion wahrnimmt. Bei<br />

Arbeiten an oder in Gasleitungen in nicht öffentlich<br />

zugängigen Bereichen, z. B. auf einem Betriebsgelände,<br />

muss die Aufsicht die Einhaltung der Schutzmaßnahmen<br />

ebenfalls überwachen. Sie muss nicht ständig<br />

vor Ort sein, sich aber auf dem Betriebsgelände<br />

aufhalten. Die Verantwortung der Aufsicht erstreckt<br />

sich auf alle durchzuführenden Arbeiten auf der ihr<br />

zugewiesenen Baustelle. Im Vorfeld der Baumaßnahme<br />

ist die Aufsicht einzubinden, sofern hier Maßnahmen<br />

festgelegt werden, die die sichere Durchführung<br />

der Arbeiten betreffen.<br />

Gindler


Seemann<br />

Brücke Ausgabe 2/10<br />

Ab wann besteht Brand- und Explosionsgefahr?<br />

Brand- und Explosionsgefahr besteht, wenn mit dem<br />

Auftreten von Gas-Luft-Gemischen zu rechnen ist.<br />

Bei Arbeiten an Gasleitungen ist diese Gefährdung z. B.<br />

vorhanden beim<br />

• Anbohren,<br />

• provisorischen Sperren,<br />

• Trennen,<br />

• Entlüften,<br />

• Begasen,<br />

• Aufschweißen einer Anbohrschelle.<br />

Die Brand- und Explosionsgefahr im Arbeitsbereich ist<br />

erst wieder sicher beseitigt, wenn nachgewiesen ist,<br />

dass die Gasleitung dicht ist.<br />

Unterschied zwischen erhöhter und geringer<br />

Gefährdung<br />

Die <strong>BG</strong>R 500 Kap. 2.31 „Arbeiten an Gasleitungen“ enthält<br />

zahlreiche Hinweise zu Arbeitsverfahren, um Gasleitungen<br />

anzubohren, zu trennen und provisorisch zu<br />

sperren. Dabei ist nach dem Grad der Gefährdung zu<br />

unterscheiden.<br />

Arbeitsverfahren mit erhöhter Gefährdung<br />

Aufgrund der Arbeitsweise, z. B. Anbohren unter kontrollierter<br />

Gasausströmung, Blasensetzen von Hand,<br />

Trennen unter Gasausströmung, ist hierbei grundsätzlich<br />

immer damit zu rechnen, dass sich zündfähige Gas-<br />

Luft-Gemische im Arbeitsbereich bilden. Diese Arbeiten<br />

müssen deshalb immer unter Aufsicht durchgeführt<br />

werden.<br />

Das Arbeiten unter kontrollierter Gasausströmung entspricht<br />

heute nicht mehr dem Stand der Technik und<br />

darf nur noch in Ausnahmefällen angewendet werden.<br />

Die Aufsicht führt kleinere Handreichungsarbeiten durch.<br />

SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT<br />

Auch bei Arbeiten mit geringer Gefährdung besteht Brand- und Explosionsgefahr.<br />

Deshalb muss auch eine Aufsicht vor Ort sein. Hier zum<br />

Beispiel nach dem Quetschen einer Gasleitung.<br />

Arbeitsverfahren mit geringer Gefährdung<br />

Bei diesen Arbeitsverfahren werden spezielle Vorrichtungen<br />

und Geräte beim Anbohren, Absperren oder<br />

Trennen von Gasleitungen verwendet. So lässt sich die<br />

Gasfreisetzung im Arbeitsbereich gegenüber der<br />

Arbeitsweise unter kontrollierter Gasausströmung auf<br />

ein Minimum reduzieren. Die Brand- und Explosionsgefahr<br />

wird damit jedoch nicht gänzlich vermieden. Daher<br />

müssen auch solche Arbeiten unter Aufsicht durchgeführt<br />

werden.<br />

Qualifikation der Aufsicht<br />

Die Aufsicht muss eine Person sein, die geeignet, zuverlässig<br />

und in dieser Aufgabe unterwiesen ist. Sie muss<br />

über ein größeres Wissen und eine größere Erfahrung<br />

als die ihr zugeordneten Fachkräfte und Helfer auf der<br />

Baustelle verfügen. Die Aufsicht muss fähig sein, an der<br />

Baustelle eine Situation zu beurteilen und eine Entscheidung<br />

zu treffen. Sollte sie im Einzelfall nicht in der<br />

Lage sein, alleine zu entscheiden, so kann sie sich des<br />

Wissens anderer Sachverständiger, Sachkundiger oder<br />

von Fachleuten bedienen.<br />

Als Aufsicht ist eine Person anzusehen, die mit den<br />

durchzuführenden Arbeiten vertraut ist, d. h. ein Meister<br />

oder Vorarbeiter. An Kleinbaustellen ist eine besonders<br />

ausgebildete, eingewiesene und erfahrene Person<br />

ausreichend, wenn ihr die Aufsicht für diese Arbeitsstelle<br />

übertragen wurde.<br />

Der Begriff „Kleinbaustelle“ wird wie folgt definiert:<br />

• Die Baustelle liegt an einer Endstelle des Gasversorgungsnetzes,<br />

z. B. Hausanschluss,<br />

• der Gasdruck in der Leitung ist gering, z. B. max.<br />

500 mbar,<br />

• die Auswirkungen eventueller Fehlhandlungen<br />

beschränken sich auf diesen Bereich, z. B. auf das<br />

angeschlossene Haus,<br />

• die Baustelle ist überschaubar.<br />

DR. ALBERT SEEMANN<br />

THOMAS GINDLER<br />

11<br />

Seemann


SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT Brücke Ausgabe 2/10<br />

Häufig gestellte Fragen zum Thema Unterweisung<br />

Woraus ergibt sich die Verpflichtung des<br />

Arbeitgebers zur Durchführung von Unterweisungen?<br />

Der Gesetzgeber hat im Grundgesetz<br />

Artikel 2 geregelt, dass „jeder Mensch<br />

das Recht auf Leben und körperliche<br />

Unversehrtheit“ hat. Für das Arbeitsverhältnis<br />

bedeutet dies, dass der Arbeitgeber<br />

die Pflicht hat dafür zu sorgen, dass<br />

der Arbeitnehmer durch seine Arbeit<br />

gesundheitlich nicht geschädigt wird.<br />

Konkretisierend leitet sich zu diesem<br />

Zweck die Rangfolge der Schutzmaßnahmen<br />

ab, die im Arbeitsschutzgesetz<br />

verankert sind:<br />

a. Gefahr beseitigen<br />

b. Technische Lösungen<br />

c. Organisatorische Maßnahmen<br />

d. Persönliche Schutzausrüstung<br />

e. Personenbezogene<br />

Maßnahmen<br />

Optimal wäre es, die Gefahr, z. B. einen<br />

Lärmbereich, zu beseitigen. Das ist<br />

beispielsweise auf Baustellen durch das<br />

Benutzen von handgeführten Elektrowerkzeugen<br />

nicht möglich. Damit der<br />

Mitarbeiter nun körperlich unbeschadet<br />

seine Arbeit verrichten kann, ist es notwendig,<br />

dass die personenbezogene<br />

Maßnahme „Tragen von Gehörschutz“<br />

auch umgesetzt wird. Dies durchzusetzen<br />

ist die Pflicht des Arbeitgebers.<br />

Hierzu nutzt er Unterweisungen,<br />

die in vielen Gesetzen und berufsgenossenschaftlichen<br />

Regeln zu unterschiedlichen<br />

<strong>Themen</strong> des Arbeits-<br />

und Gesundheitsschutzes gefordert<br />

werden.<br />

Worum geht es bei der Unterweisung?<br />

Als Unterweisung wird im didaktischen<br />

Sinn eine kurze Einheit der Wissensvermittlung<br />

bezeichnet. Dabei wird die<br />

„Weisung“ als verbindliche und befehlsähnliche<br />

Aufforderung verstanden. Im<br />

Arbeitsrecht ist die Unterweisung<br />

verknüpft mit dem Direktionsrecht<br />

des Arbeitgebers, der die Pflichten des<br />

Arbeitnehmers aufgabenbezogen konkretisiert.<br />

Wer ist für Unterweisungen zuständig?<br />

Die Verantwortung für die Unterwei-<br />

12<br />

sung liegt beim Arbeitgeber. In größeren<br />

Unternehmen überträgt er diese Aufgabe<br />

in der Regel auf seine Führungskräfte.<br />

Da nur Vorgesetzte den Arbeitnehmern<br />

Weisungen erteilen dürfen, ist<br />

damit auch klar, dass Unterweisungen<br />

in der Arbeitssicherheit in der Regel von<br />

Vorgesetzten durchzuführen sind.<br />

Im Bereich der Elektrotechnik kommt<br />

zu der Vorgesetztenfunktion aber auch<br />

die erforderliche Sach- und Fachkenntnis<br />

hinzu. Weisungen im Bereich der<br />

Elektrotechnik können nur von fachlich<br />

geeigneten Personen gegeben<br />

werden.<br />

Was macht eine gute Unterweisung aus?<br />

Eine gute Unterweisung soll möglichst<br />

<strong>effizient</strong> und nachhaltig sein. Die Weisungen<br />

und Anleitungen des Arbeitgebers<br />

an den Mitarbeiter, sicher zu<br />

arbeiten, müssen umgesetzt werden.<br />

Gefahren für Leib und Leben der Mitarbeiter<br />

sollen damit ausgeschlossen<br />

werden. Hierzu ist beim Unterwiesenen<br />

eine Veränderung bzw. eine Lernsituation<br />

und damit die Bereitschaft zu einer<br />

arbeitssicheren Verhaltensänderung zu<br />

schaffen.<br />

Nachhaltig lernt ein Mensch, wenn<br />

seine Gefühls- und Gedankenwelt so<br />

beeinflusst wird, dass es als anregend<br />

oder aufregend erlebt wird. Wirkungsvollen<br />

Rednern gelingt es, ihre Zuhörer<br />

emotional anzustecken und zu begeistern,<br />

wodurch eine positive Lernsituation<br />

geschaffen wird, die eine Verhaltensänderung<br />

bewirkt.<br />

Welche Anlässe gibt es für Unterweisungen?<br />

Eine Unterweisung muss bei Neueinstellung,<br />

vor Arbeitsaufnahme und bei<br />

geänderten Arbeitsabläufen durchgeführt<br />

werden. Mindeststandard ist die<br />

jährliche (regelmäßige) Unterweisung,<br />

die das gesetzliche Regelwerk (Arbeitsschutzgesetz<br />

§ 9) und das konkretisierende<br />

berufsgenossenschaftliche Regelwerk<br />

(UVV <strong>BG</strong>V A1 § 4) fordern. Darüber<br />

hinaus sollen Unterweisungen aus besonderen<br />

Anlässen wie Versetzung,<br />

Veränderungen im Aufgabenbereich,<br />

Einführung neuer Arbeitsmittel sowie<br />

nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen<br />

durchgeführt werden.<br />

Was hat die Unterweisung mit der<br />

Gefährdungsbeurteilung zu tun?<br />

Als Grundlage einer Unterweisung dient<br />

immer die Gefährdungsbeurteilung,<br />

durch die ermittelt wird, welchen<br />

Gefahren die Mitarbeiter ausgesetzt<br />

sind. Durch die Unterweisung sollen sie<br />

in die Lage versetzt werden, sich vor<br />

diesen Gefahren zu schützen. Daher ist<br />

die Gefährdungsbeurteilung maßgeblich<br />

für die Auswahl und Intensität der<br />

behandelten Unterweisungsthemen.<br />

Müssen Unterweisungsinhalte wiederholt<br />

werden?<br />

Häufiger wird die Frage gestellt, warum<br />

auch zu <strong>Themen</strong> unterwiesen werden<br />

soll, die Teil der Berufsausbildung und<br />

Mitarbeiterqualifizierung waren. Tatsache<br />

ist, dass sich im Laufe der<br />

Zeit durch Routine oder leichtfertiges<br />

Verhalten, Zeitdruck oder Fehleinschätzung<br />

der Gefahren Fehler eingeschlichen<br />

und im Verhalten zementiert<br />

haben.<br />

Das Thema „Gefahren des elektrischen<br />

Stroms“ gehört zu denen, die in der<br />

betrieblichen Praxis eher stiefmütterlich<br />

behandelt werden. Viele haben es<br />

schon einmal erlebt, wie es ist, einen<br />

„gewischt“ zu bekommen. Warum das<br />

eher glimpflich ausging, wird dann<br />

meist dem Glück und der Widerstandsfähigkeit<br />

des eigenen Körpers zugesprochen.<br />

Solche Anlässe bieten aber<br />

Gelegenheit, mit den Mitarbeitern zu<br />

diskutieren und gemeinsam herauszuarbeiten,<br />

welche erheblichen Gefährdungen<br />

den Umgang mit elektrischem<br />

Strom begleiten und welche Rettungsmaßnahmen<br />

bei einem Unfall unverzüglich<br />

einzuleiten sind.<br />

SONJA BOESEN<br />

boesen.sonja@bgetem.de<br />

BODO ENZENROSS<br />

enzenross.bodo@bgetem.de


Brücke Ausgabe 2/10<br />

SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT<br />

<strong>Elektrotechnische</strong> <strong>Themen</strong> <strong>effizient</strong> <strong>unterweisen</strong><br />

Nicht jeder Vorgesetzte, der für Unterweisungen zuständig ist, hat eine didaktische Ausbildung erfahren,<br />

die ihm das Handwerkszeug hierzu vermittelte. Es wird einfach vorausgesetzt, dass er dies „macht“. Wie<br />

nachhaltig die Unterweisungen sind, wird häufig nicht weiterverfolgt. Denjenigen, die Wert auf die Qualität<br />

ihrer Unterweisung legen, sollen die nachfolgenden Punkte bei der Planung und Durchführung helfen.<br />

Ckeckliste „Überzeugend <strong>unterweisen</strong>“<br />

Unterweisungsanlass definieren<br />

Personenzahl, Zeitaufwand und Örtlichkeit festlegen<br />

Adressatenkreis festlegen<br />

(„Mitarbeiter im Bereich der Elektrotechnik“)<br />

Unterweisungsthemen definieren<br />

Unterweisungsmaterial („Medienverzeichnis“)<br />

Unterweisungsmethode festlegen<br />

Unterweisung und Erfolgskontrolle durchführen<br />

Dokumentation (Mustervordruck)<br />

1. Unterweisungsanlässe planen<br />

Vorgesetzte müssen einen Überblick haben, wann sie<br />

welche Mitarbeiter zuletzt unterwiesen haben. Dazu<br />

sollten sie zum einen Termine dafür fest einplanen und<br />

zum anderen betrieblich gegebene Anlässe aktuell aufgreifen.<br />

Regelmäßige Unterweisung:<br />

Mindestens 1 x jährlich<br />

Besonderer Anlass:<br />

• Neueinstellung und Berufseinsteiger<br />

• Benutzung neuer Arbeitsmittel<br />

• Unfall / Beinahe-Unfall<br />

• betriebsinterne Versetzung<br />

2. Adressat der Unterweisung festlegen<br />

In der Elektrotechnik gibt es verschiedene Personen,<br />

denen spezielle elektrotechnische Aufgaben zugewiesen<br />

werden. Je nach Betriebsgröße sind sie in unterschiedlichen<br />

Abteilungen eingesetzt, haben aber eine<br />

zentrale fachlich verantwortliche Person. Entsprechend<br />

ihres Aufgabenbereichs müssen die Unterweisungsinhalte<br />

für die Personen der Elektrotechnik gestaltet und<br />

abgestimmt werden. Über deren Ausbildungs- und<br />

Kenntnisstand sollten Listen geführt werden. Hieraus<br />

kann der Adressatenkreis der Unterweisung aufgabenbezogen<br />

abgestimmt werden.<br />

Beschäftigte im Bereich der Elektrotechnik und deren<br />

Rechtsquellenbezug<br />

Personen der Elektrotechnik Rechtsquellen<br />

<strong>Elektrotechnische</strong>r Laie (Laie) <strong>BG</strong>V A3 §3<br />

VDE 0105-100<br />

Elektrofachkraft (EF) <strong>BG</strong>V A3 § 2(3)<br />

VDE 0105-100<br />

Elektrotechnisch unterwiesene Person<br />

(EuP)<br />

<strong>BG</strong>V A3 § 3 und § 5<br />

VDE 0105-100<br />

Verantwortliche Elektrofachkraft VDE 1000-10<br />

Anlagenverantwortlicher VDE 0105-100<br />

Arbeitsverantwortlicher VDE 0105-100<br />

Befähigte Person TRBS 1203 Teil 3 in Verbindung<br />

mit TRBS 1201<br />

AuS Personal TRBS 2131 Teil 1*<br />

<strong>BG</strong>R A3<br />

Auszubildender im Bereich ET ArbSchG § 4, 6. Besonders<br />

Schutzbedürftige<br />

* Zum Zeitpunkt der Drucklegung noch Beschlussvorlage<br />

3. Unterweisungsthemen definieren<br />

Nicht für alle unter Punkt 2 definierten Adressaten kommen<br />

die gleichen Unterweisungsinhalte oder die Unterweisungsschwerpunkte<br />

in selber Gewichtung zum Tragen.<br />

Je nach Aufgabenbereich müssen die notwendigen<br />

Anweisungen, Informationen und Betriebsanweisungen<br />

für die Ausführung der täglichen Arbeit zur<br />

Sprache kommen.<br />

13


SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT Brücke Ausgabe 2/10<br />

14<br />

Beispiel für den Aufbau einer Tabelle, die dem Vorgesetzten die Planung von Unterweisungen und die zielgruppengerechte<br />

Ansprache erleichtern kann<br />

Unterweisungsinhalt Relevant im Unternehmen Adressat Zeitpunkt der<br />

Unterweisung<br />

Allgemeiner Umgang mit<br />

elektrischen Betriebsmitteln<br />

Elektrische Gefährdungen<br />

(Grenzwerte, Abschaltzeiten,<br />

max. zulässige Berührungsspannung,<br />

Schutzabstände,<br />

Notfallmaßnahmen usw.)<br />

ja nein<br />

ja nein<br />

Mögliche Unterweisungsthemen im Bereich der<br />

Elektrotechnik (nicht abschließend):<br />

• Auswirkungen der Körperdurchströmung (IEC-<br />

Diagramm) und Lichtbogeneinwirkung auf den<br />

Menschen<br />

• Persönliche Schutzausrüstung und Schutzmaßnahmen<br />

zum Schutz gegen elektrische Gefährdungen<br />

• Erste-Hilfe-Ausbildung bei Körperdurchströmung<br />

(Ersthelfertraining)<br />

• Aufgaben und Befugnisse der Personen in der Elektrotechnik<br />

• Auswahl von Arbeitsmethoden<br />

– Arbeiten im spannungsfreien Zustand<br />

– Durchführung der 5 Sicherheitsregeln<br />

– Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender<br />

Teile<br />

– Arbeiten unter Spannung<br />

• Aufbewahrung und Pflege von PSA gegen elektrische<br />

Gefährdungen, Werkzeug und Hilfsmittel<br />

• Arbeitsanweisungen<br />

– Instandhaltung<br />

– Prüfung<br />

– …...<br />

• Unfall- und Beinahe-Unfallgeschehen des Betriebes<br />

• Tätigkeiten der EuP<br />

• Arbeiten unter Spannung nach <strong>BG</strong>R A3 (bzw. TRBS<br />

2131 Teil 1*)<br />

• Elektromagnetische Felder<br />

– Träger von Herzschrittmachern<br />

4. Rahmenbedingungen<br />

Mit der Begrenzung der Teilnehmerzahl, der Wahl von<br />

entsprechenden Schulungsräumlichkeiten und der<br />

Möglichkeit eines angemessenen Zeitrahmens zeigt der<br />

Arbeitgeber, welchen Stellenwert er einer Unterweisung<br />

gibt. Eine Unterweisung „mal schnell“ in der Kaffeeecke<br />

mit kurzen Worten durchzuführen und die Mitarbeiter<br />

pro forma unterschreiben zu lassen, bringt nicht<br />

den erwünschten Erfolg im Bereich der Arbeitssicherheit.<br />

Die Zielsetzung, dass die erforderlichen Anweisun-<br />

(* Zum Zeitpunkt der Drucklegung noch Beschlussvorlage)<br />

Laie<br />

EF<br />

EuP<br />

..........<br />

Laie<br />

EF<br />

EuP<br />

..........<br />

Schulung durch<br />

Vorgesetzten<br />

EF<br />

extern<br />

Herrn/Frau<br />

.................<br />

Vorgesetzten<br />

EF<br />

extern<br />

Herrn/Frau<br />

.................<br />

gen befolgt und umgesetzt werden und dadurch Unfälle<br />

vermieden werden, wird hierbei nicht erreicht.<br />

Bei der Unterweisung von technisch anspruchsvollen <strong>Themen</strong> hat es<br />

sich bewährt, eine Gruppengröße von 6-10 Teilnehmern nicht zu überschreiten.<br />

Eine Unterweisung sollte immer auch Raum für Diskussionen<br />

und Rückfragen beinhalten. Dies ist im Rahmen<br />

bis 30 Personen normalerweise noch möglich. Darüber<br />

hinausgehende Veranstaltungen lassen dies in der<br />

Regel kaum zu. Bewährt hat sich auch das Auslegen<br />

von Unterlagen, aus denen weitergehende Informationen,<br />

je nach Interesse der Zuhörer, entnommen<br />

werden können. Bei der Unterweisung von technisch<br />

anspruchsvollen <strong>Themen</strong> hat es sich bewährt, eine<br />

Gruppengröße von 6–10 Teilnehmern nicht zu überschreiten,<br />

damit genügend Zeit für Rückfragen zur<br />

Verfügung steht.<br />

5. Unterweisungsmethode<br />

Bei der Auswahl der Unterweisungsmethode gibt es<br />

vielfältige Varianten. Meist wird jedoch – aus eigener<br />

Erfahrung heraus – der sogenannte Frontalunterricht<br />

praktiziert. Am effektivsten und nachhaltigsten ist<br />

Enzenroß


Brücke Ausgabe 2/10<br />

jedoch das Lernen mit allen Sinnen, weil dadurch die<br />

Aufnahmefähigkeit auf verschiedenen Ebenen erreicht<br />

und das Gelernte auch besser behalten wird. Für die<br />

Wahl der Unterweisungsmethode ergibt sich damit eine<br />

Mischung aus frontaler Informationsvermittlung,<br />

praktischer Übung und Veranschaulichung. Auch das<br />

„Zeigen lassen vor Ort“ vom Mitarbeiter kann Verfahrensfehler<br />

aufdecken, die sich im Laufe der Zeit eingeschlichen<br />

haben.<br />

Zurzeit verstärkt sich der Trend hin zur computergestützten<br />

„Selbstunterweisung“. Diese birgt viele Risiken,<br />

da der Verständniserfolg nicht eindeutig geprüft<br />

werden kann und in der Regel keine Rückfragen ermöglicht<br />

werden. Zur Unterstützung persönlicher Unterweisungen<br />

kann eine solche Hilfe durchaus in die eigene<br />

Unterweisung eingebaut werden und so als Einführung<br />

in das Thema oder Zusammenfassung des <strong>Themen</strong>gebietes<br />

genutzt werden. Auch als Unterweisungsgrundlage<br />

für Mitarbeiter, die sich längere Zeit im Ausland<br />

befinden, kann diese Art der Unterweisung unumgänglich<br />

sein. Die Regel darf die alleinige computergestützte<br />

Unterweisung aus den vorgenannten Gründen nie sein.<br />

6. Anschauungs- und Informationsmaterial vorbereiten<br />

Anschauungs- und Informationsmaterial gibt es als<br />

Unterweisungsunterstützung sowohl für den Unterweisenden<br />

wie auch als Unterstützung für die Unterwiesenen<br />

von verschiedensten Verlagen. Im Folgenden finden<br />

Sie eine Liste von Medien der Berufsgenossenschaft<br />

Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse zum Bereich<br />

der Elektrotechnik. Die hier gelisteten Materialien<br />

können über das Internet (www.bgetem.de/medien) als<br />

PDF-Datei heruntergeladen oder bestellt werden.<br />

Die Lernmodule „Sicherheit und Gesundheit am<br />

Arbeitsplatz interAKTIV“ finden Sie im Internet unter<br />

www.bgetem.de/praevention.<br />

Darüber hinaus existieren Berufsgenossenschaftliche<br />

Regeln und Informationen, die den Mitarbeitern unterstützend<br />

zur Verfügung gestellt werden können.<br />

7. Unterweisung und Erfolgskontrolle durchführen<br />

Der Arbeitgeber hat den Mitarbeitern die für ihren<br />

Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte<br />

der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und<br />

<strong>BG</strong>-Regeln sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften-<br />

und Regelwerks in verständlicher Weise zu<br />

vermitteln. Ist eine sprachliche Verständigung nicht<br />

ausreichend, sind andere geeignete Kommunikationsmittel,<br />

z. B. Skizzen, Fotos, Videos, einzusetzen. Ein<br />

alleiniges Aushändigen der Vorschriften oder Regeln<br />

reicht nicht aus. Der Unternehmer hat sich zu vergewissern,<br />

dass die Versicherten die Inhalte verstanden<br />

haben! Dies kann z. B. erfolgen durch:<br />

• das Stellen von Verständnisfragen<br />

• Vorführenlassen des Handlungsablaufs<br />

• Beobachtung der Arbeitsweise<br />

• Testbögen einsetzen<br />

SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT<br />

Medien der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> für den Bereich Elektrotechnik<br />

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz interAKTIV<br />

„Die 5 Sicherheitsregeln“<br />

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz interAKTIV<br />

„Arbeiten unter Spannung“<br />

Sicherheit zum Nachschlagen<br />

Bestell-Nr. MB 032<br />

Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen (<strong>BG</strong>I 519)<br />

Bestell-Nr. MB 006<br />

Gefahren des elektrischen Stroms<br />

Bestell-Nr. MB 009<br />

Erste Hilfe mit Sonderteil Stromunfall<br />

Bestell-Nr. MB 017<br />

Radio- und Fernsehtechnik<br />

Bestell-Nr. MB 030<br />

Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln<br />

Bestell-Nr. T 008<br />

Mitarbeiter in elektrischen Prüfanlagen<br />

Bestell-Nr. T 23<br />

Gefahren des elektrischen Stroms (für Auszubildende)<br />

Bestell-Nr. AB 006<br />

Medienpaket für Auszubildende Elektrotechnik/Energie<br />

Bestell-Nr. Azubi-P 02<br />

Elektromagnetische Felder<br />

Bestell-Nr. CD 006<br />

Schutz vor den Gefahren des elektrischen Stroms<br />

Bestell-Nr. DVD 001<br />

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel<br />

Bestell-Nr. DVD 006<br />

Arbeiten an Oberleitungsanlagen<br />

Bestell-Nr. DVD 009<br />

Gefahrstoffe im Elektromaschinenbau<br />

Bestell-Nr. S 016<br />

Errichten und Betreiben von elektrischen Prüfanlagen (<strong>BG</strong>I 891)<br />

Prüfliste – Arbeiten an elektrischen Anlagen<br />

Bestell-Nr. PL 014<br />

Testbogen – Elektrischer Strom<br />

Bestell-Nr. ABL 005<br />

Prüfungsfragen Elektroberufe<br />

Bestell-Nr. PU 002<br />

Schulungsprogramm „Die 5 Sicherheitsregeln“<br />

Bestell-Nr. PU 004<br />

Elektrische Gefahren an der Einsatzstelle (<strong>BG</strong>I 8677)<br />

Bestell-Nr. PU 005<br />

Nachweisbuch über Arbeitsschutzunterweisungen<br />

Bestell-Nr. S 013<br />

Verantwortlich für die innerbetrieblich korrekte Umsetzung<br />

der Anweisungen ist der jeweilige Vorgesetzte des<br />

unterwiesenen Mitarbeiters. Dies gilt auch dann, wenn<br />

die Unterweisung von einem externen Dozenten durchgeführt<br />

wurde. Der Vorgesetzte hat die Kontrollpflicht<br />

gegenüber seinen Mitarbeitern während der Dauer der<br />

gesamten Arbeitszeit und muss bei Missachten der<br />

unterwiesenen Weisungen den jeweiligen Mitarbeiter<br />

erneut auf sein Fehlhandeln hinweisen und die korrekte,<br />

sichere Arbeitsweise durchsetzen.<br />

15


SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT Brücke Ausgabe 2/10<br />

16<br />

8. Dokumentation sicherstellen<br />

Um der formalen Rechtssicherheit nachzukommen,<br />

muss die Unterweisung dokumentiert werden und die<br />

Teilnahme sollte von den Mitarbeitern durch Unterschrift<br />

gegengezeichnet werden. Ein Muster für die<br />

Dokumentation der Unterweisung findet sich z.B. in der<br />

<strong>BG</strong>R A1 oder in dem Nachweisbuch über Arbeitsschutzunterweisungen<br />

(Bestell-Nr.: S 013). Speziell zur Unterweisung<br />

im Rahmen von Prüfpersonal in Hochspannungsprüffeldern<br />

findet sich ein Muster im Anhang 4<br />

der <strong>BG</strong>I 891. Für welchen Vordruck sich der Vorgesetzte<br />

entscheidet, liegt in seinem Ermessen, da es keine konkrete<br />

Formvorschrift für die Dokumentation gibt. Mit<br />

Blick auf die Rechtssicherheit sollten mindestens das<br />

Datum der Unterweisung und der Unterweisende, die<br />

Unterweisungsthemen sowie die Teilnehmer der Unterweisung<br />

daraus hervorgehen. Es wird empfohlen, die<br />

Teilnahme an der Unterweisung mit Unterschrift des<br />

Mitarbeiters zu dokumentieren, da dann mit einer<br />

erhöhten Aufmerksamkeit während der Schulung<br />

gerechnet werden kann.<br />

SONJA BOESEN<br />

boesen.sonja@bgetem.de<br />

BODO ENZENROSS<br />

enzenross.bodo@bgetem.de<br />

Beispiel einer Unterweisung zum Einsatz elektrischer Betriebsmittel im Rohrnetz<br />

Gindler<br />

Einsatz des Ersatzstromerzeugers auf einer Rohrnetzbaustelle.<br />

Unterweisungsanlass definieren:<br />

Bei einer Baustellenbesichtigung stellte ein Meister fest,<br />

dass im Rohrgraben elektrische Betriebsmittel ohne<br />

Trenntransformator oder Ersatzstromerzeuger eingesetzt<br />

werden. Dieses Fehlverhalten gibt Anlass zu einer<br />

Unterweisung durch die Rohrnetzmonteure des Unternehmens.<br />

Inhalt dieser Unterweisung ist: bei Arbeiten<br />

im Rohrnetz besteht aus elektrotechnischer Sicht eine<br />

erhöhte Gefährdung. Deshalb müssen bei beengten<br />

Verhältnissen im Rohrgraben Trenntransformatoren oder<br />

Ersatzstromerzeuger (ungeerdete) eingesetzt werden.<br />

Personenzahl, Zeitaufwand und Örtlichkeit festlegen:<br />

Es gibt 14 Monteure im Unternehmen, die im Rohrnetz<br />

eingesetzt werden. Diese Personen werden an ihrem<br />

Arbeitsplatz ausschließlich zu diesem Thema unterwiesen.<br />

Der zeitliche Aufwand wird 20 Minuten nicht<br />

übersteigen.<br />

Adressatenkreis festlegen:<br />

Zu <strong>unterweisen</strong> sind nur die Rohrnetzmonteure des<br />

Unternehmens. Die Schulung der übrigen Mitarbeiter<br />

zum Umgang mit elektrischen Betriebsmittel, ist Inhalt<br />

einer anderen Unter weisung.<br />

Unterweisungsthemen definieren:<br />

„Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln im Rohrnetz“.<br />

Inhalte:<br />

• Erhöhte Gefährdung beim Einsatz elektrischer<br />

Betriebsmittel in beengten und feuchten Räumen<br />

• Kennzeichnung der elektrischen Betriebsmittel für<br />

den Einsatz auf Baustellen<br />

• Prüfung der Arbeitsmittel vor Aufnahme der Tätigkeiten<br />

durch den elektrotechnischen Laien<br />

• Pflege und Aufbewahrung der Arbeitsmittel.<br />

Unterweisungsmaterial:<br />

Film: Elektrische Betriebsmittel – erhöhte Gefährdung<br />

beim Einsatz im Rohrgraben.<br />

Zum Aushändigen an die Mitarbeiter:<br />

• <strong>BG</strong>I 597-2: Umgang mit elektrischem Gerät<br />

Unterweisungsmethode festlegen:<br />

Unterweisungsfilm gemeinsam mit den zu Unterweisenden<br />

anschauen.<br />

Schulungsgespräch mit den ständig genutzten Arbeitsmitteln<br />

zur Demonstration/Vorführung (Trenntrafo;<br />

Ersatzstromerzeuger).<br />

Unterweisung und Erfolgskontrolle durchführen:<br />

Die Unterweisung erfolgt durch den Elektromeister des<br />

Betriebes. Die Mitarbeiter müssen die elektrischen<br />

Betriebsmittel an den Ersatzstromerzeuger oder den<br />

Trenntransformator anschließen und die Notwendigkeit<br />

hierfür erkennen.<br />

Dokumentation:<br />

Gemäß Anhang 4 der <strong>BG</strong>I 891 kann ein Unterweisungsnachweis<br />

selbst erstellt werden. Meist liegt<br />

ein einheitliches Firmenformular vor, in das der<br />

Anlass und die Inhalte der Unterweisung, das Datum<br />

der Unterweisung und die unterwiesenen Personen<br />

eingetragen werden.<br />

THOMAS GINDLER


Brücke Ausgabe 2/10<br />

Die aktuellen Plakate<br />

Die <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> unterstützt die Unternehmen<br />

dabei, Arbeits- und Verkehrssicherheit<br />

kontinuierlich im Betrieb zu<br />

thematisieren. Mit ihrem auffälligen<br />

Bildmotiv und der einprägsamen<br />

Schlagzeile sind die großen Präventionsplakate<br />

ein echter „Hingucker“.<br />

Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter zu<br />

mehr Sicherheit am Arbeitsplatz<br />

durch einen Aushang im Betrieb.<br />

Mitgliedsbetriebe der <strong>BG</strong> Energie Textil<br />

Elektro Medienerzeugnisse können<br />

die Plakate kostenlos bestellen.<br />

Sicherheitsquiz zum<br />

Thema Strom<br />

2. Sicherheitsquiz / Bestell-Nr. Q002/10<br />

Plakat zum Quiz / Bestell-Nr. Q002/10P<br />

Auch in dieser Ausgabe der<br />

Brücke finden Sie ein neues<br />

Quiz. Mitmachen lohnt sich!<br />

Zum einen bietet das Quiz<br />

wichtige Informationen zum<br />

Thema „So schützen Sie sich<br />

beim Umgang mit Strom“.<br />

Daneben haben Sie die Chance,<br />

wertvolle Preise zu gewinnen.<br />

Sollte die Beilage fehlen,<br />

können Sie weitere Exemplare<br />

(nur solange der Vorrat<br />

reicht) bei uns bestellen.<br />

Oder Sie nehmen online am<br />

Quiz teil. Klicken Sie einfach<br />

auf unserer Internetseite<br />

www.bgetem.de/quiz<br />

WERBEN FÜR SICHERHEIT<br />

Bestell-Nr. P003/2010 Bestell-Nr. P004/2010<br />

Gewinner des Quiz<br />

Den 3. Preis im Sicherheitsquiz „Erste Hilfe im Betrieb“ gewann Alexander<br />

Kirchberger (Mitte) von der Firma PFW Aerospace AG in Speyer. Den<br />

tragbaren DVD-Player mit Filmen zur Arbeitssicherheit überreichte der<br />

Mitarbeiter der Technischen Aufsicht und Beratung Christoph Mattes<br />

(rechts) im Beisein von Sicherheitsfachkraft Tomy Sobetzko (li.),<br />

Betriebsrat und Mitglied der Vertreterversammlung der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />

Norbert Bergdolt (2.v.l.) und dem Vorgesetzten Martin Kindler.<br />

Den ersten Preis im Sicherheitsquiz<br />

4/2009, einen Laptop mit<br />

Software zur Arbeitssicherheit,<br />

überreichte TAB Dirk Vorgel an<br />

Dr. Elke Hessel von der LKM<br />

GmbH Berlin.<br />

Und so können Sie bestellen:<br />

Bestellen Sie im Internet unter www.bgetem.de/medien oder senden Sie eine Mail an versand@bgetem.de<br />

Wir beraten Sie auch gerne persönlich.<br />

Printmedien (alle Schriften, wie UVVen, Broschüren, Faltblätter) Abteilung Prävention: Telefon 02 21 / 37 78 10 20 Telefax 02 21 / 37 78 10 21<br />

Periodika, Elektronische Medien (Videos und CD-ROM´s) Abteilung Kommunikation: Telefon 02 21 / 37 78 10 30 Telefax 02 21 / 37 78 10 31<br />

Medien der Branchenverwaltung Energie- und Wasserwirtschaft: Telefon 02 11 / 9 33 52 39 Telefax 02 11 / 9 33 52 19<br />

Hinweis: Bei Bestellungen von Betrieben, die nicht bei der <strong>BG</strong> versichert sind, wird eine Versandkostenpauschale von 3,50 Euro berechnet.<br />

Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um die Preise für Mitgliedsbetriebe.<br />

17


WERBEN FÜR SICHERHEIT Brücke Ausgabe 2/10<br />

Neue DVD:<br />

Sicheres Arbeiten in der Gasversorgung<br />

18<br />

Die Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter<br />

regelmäßig über die mit der Arbeit verbundenen<br />

Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen<br />

zu <strong>unterweisen</strong>. Um die Vorgesetzten zu unterstützen,<br />

hat die Branchenverwaltung Energie- und<br />

Wasserwirtschaft der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> eine DVD mit kurzen<br />

Filmen über das sichere Arbeiten in der Gasversorgung<br />

herausgebracht.<br />

Die DVD enthält sechs Filme, die zum Teil schon<br />

bekannt, aber überarbeitet worden sind. Die Filme<br />

gehen in bewährter kurzer Form auf besondere Gefahren<br />

bei Arbeiten an Gasleitungen ein und nennen<br />

erforderliche organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.<br />

Die Unternehmen sind unterschiedlich organisiert und<br />

es werden auch verschiedene Technologien angewendet.<br />

Diese Abweichungen können in den Filmen nicht<br />

alle dargestellt werden. Sie sollten aber nicht nur einfach<br />

vorgeführt werden, sondern sie dienen als Diskussionsgrundlage<br />

bei Unterweisungen.<br />

Filme:<br />

• Arbeiten an Gasrohrleitungen – organisatorische und<br />

persönliche Schutzmaßnahmen<br />

(Persönliche Schutzausrüstung; Aufsicht; Messen der<br />

Atmosphäre; Absperrung der Baustelle)<br />

• Arbeiten in Gas-Druckregel- und -Messanlagen – organisatorische<br />

und persönliche Schutzmaßnahmen<br />

(Funktionsprüfung; Wartung; Instandsetzung; Persönliche<br />

Schutzausrüstung; Brandschutzmaßnahmen;<br />

Messen der Atmosphäre)<br />

• Arbeiten in der Gasinstallation<br />

Teil 1: Sicherer Zählerwechsel (PSA, Messen, Dichtheitsprüfung)<br />

Teil 2: Sicheres Arbeiten an der Leitung (Außerbetriebnahme;<br />

Be- und Entlüften der Leitung; Prüfen; Inbetriebnahme)<br />

• Gefahren durch Gasbrände<br />

Warum ist das Tragen geeigneter Schutzausrüstung<br />

lebenswichtig?<br />

Welcher Feuerlöscher muss verwendet werden?<br />

Welche Rolle spielt die Aufsicht bei der Brandbekämpfung?<br />

Wie löscht man einen Gasbrand?<br />

Objektschutz durch die Feuerwehr<br />

• Elektrische Betriebsmittel – Erhöhte Gefährdung beim<br />

Einsatz im Rohrgraben und im Schacht<br />

Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei einem Wasserrohrbruch<br />

Wann muss ein Ersatzstromerzeuger/Trenntransformator<br />

eingesetzt werden?<br />

Was ist erhöhte elektrische Gefährdung?<br />

Einsatz von Schutzkleinspannung usw.<br />

Die DVD kann (für Mitgliedsunternehmen kostenlos)<br />

bestellt werden bei der Branchenverwaltung Energieund<br />

Wasserwirtschaft:<br />

Tel.: 0211-9335 239<br />

Fax: 0211-9335 219<br />

Boensch.christiane@bgetem.de<br />

Die Filme können auch einzeln von der Internetseite der<br />

Branchenverwaltung Energie- und Wasserwirtschaft<br />

heruntergeladen werden: Download Unterweisungsfilme<br />

(Webcode 1800).<br />

THOMAS GINDLER


Brücke Ausgabe 2/10<br />

Neuer Film:<br />

Befahren der Kanalisation<br />

Kanalisationsanlagen wie Abwasserschächte<br />

und -kanäle, Regenbecken und<br />

andere unterirdische Bauwerke müssen<br />

zu Inspektions-, Instandhaltungs- und<br />

Reinigungsarbeiten begangen werden.<br />

Das hohe Gefährdungspotenzials in diesen<br />

Anlagen erfordert organisatorische<br />

und personenbezogene Schutzmaßnahmen,<br />

die dieser Film darstellt.<br />

Der Film ergänzt den Film „Einsteigen in<br />

Schächte der Abwasserentsorgung mit<br />

Seilsicherung“ um weitere Schutzmaßnahmen.<br />

Sie sind zu treffen, wenn der<br />

Einsteigende das Sicherungsseil ablegen<br />

muss, um z. B. wie im Film zu sehen eine<br />

Kanalhaltung zu inspizieren. Inhalte des<br />

Films sind der Personaleinsatz, um zu<br />

den Personen in der Kanalisation ständige<br />

Sicht- und Sprechverbindung zu halten,<br />

sowie das Mitführen eines Gasmessgerätes<br />

und eines Selbstretters in der<br />

12 Sicherheitshinweise<br />

„Arbeiten an Gasleitungen“<br />

Bei Arbeiten an in Betrieb befindlichen<br />

Gasleitungen gilt zur Vermeidung von<br />

Unfällen die Berufsgenossenschaftliche<br />

Regel „Arbeiten an Gasleitungen“ (<strong>BG</strong>R<br />

500 Kap. 2.31).Die wichtigsten technischen,<br />

organisatorischen und persönlichen<br />

Schutzmaßnahmen aus dieser<br />

Regel sind in den 12 Sicherheitshinweisen<br />

zusammengefasst. Diese Hinweise<br />

muss jeder Mitarbeiter kennen und auch<br />

anwenden, wenn er Arbeiten mit Brandund<br />

Gesundheitsgefahren durchführt.<br />

Damit die Mitarbeiter an die vorhandenen<br />

Gefährdungen regelmäßig erinnert<br />

werden, bietet die Branchenverwaltung<br />

Kanalhaltung. Außerdem wird mit dem<br />

Anlegen des Selbstretters das Verhalten<br />

bei Gasalarm gezeigt.<br />

Der Film kann als DVD bei der Branchenverwaltung<br />

Energie- und Wasserwirtschaft<br />

bestellt werden. Mitgliedsunternehmen<br />

erhalten ihn kostenlos,<br />

Nicht-Mitgliedsbetriebe zum Preis von<br />

15 Euro.<br />

E-Mail: Boensch.Christiane@bgetem.de<br />

Telefon: 0211-9335-239<br />

Telefax: 0211-9335-219<br />

Daneben finden Sie den Film zum kostenlosen<br />

Herunterladen auf den Seiten<br />

der Branchenverwaltung Energie- und<br />

Wasserwirtschaft im Internet<br />

http://ew.bgetem.de (Webcode 2702).<br />

SABINE GARBRANDS<br />

Energie- und Wasserwirtschaft diese<br />

Sicherheitshinweise als Aufkleber in DIN<br />

A 5 und DIN A 6-Format an. Sie können<br />

auf Werkzeugkisten oder in Fahrzeugen<br />

möglichst an sichtbaren Stellen geklebt<br />

werden.<br />

Der Aufkleber kann bei der Branchenverwaltung<br />

Energie- und Wasserwirtschaft<br />

bestellt werden (für Mitgliedsunternehmen<br />

kostenlos):<br />

Tel.: 0211- 9335 239<br />

Fax: 0211- 9335 219<br />

E-Mail: Boensch.christiane@bgetem.de<br />

Oder als PDF-Datei von der Internet-<br />

Seite herunterladen (Webcode 3144)<br />

Arbeiten an Gasleitungen<br />

12 Sicherheitshinweise<br />

WERBEN FÜR SICHERHEIT<br />

ý Gasaustritt minimieren durch technische Schutzmaßnahmen<br />

ý Freigesetzte Gasmengen gefahrlos abführen<br />

ý Aufsicht einsetzen<br />

ý Geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen<br />

ý Vor Arbeitsbeginn: Prüfen auf ausströmendes Gas<br />

ý Maßnahmen zur Brandbekämpfung treff en<br />

ý Fluchtwege schaff en<br />

ý Zündquellen entfernen<br />

ý Trennstellen von Leitungen aus Metall elektrisch<br />

überbrücken<br />

ý Vor Feuerarbeiten: Freigabe durch Sachkundigen<br />

ý Feuerarbeiten nur unter Gas oder Gasfreiheit<br />

ausführen<br />

ý Vor Inbetriebnahme Gasleitungen auf Dichtheit<br />

prüfen<br />

Branchenverwaltung Energie- und Wasserwirtschaft<br />

19


SCHULUNG Brücke Ausgabe 2/10<br />

Arbeiten an Gasleitungen<br />

Was ist zu tun bei unkontrolliertem Gasaustritt?<br />

20<br />

Eine wesentliche Voraussetzung um eine Gasversorgung<br />

sicher zu betreiben ist der richtige Umgang mit<br />

Schadensereignissen. Dies kann beispielsweise ein<br />

unkontrollierter Gasaustritt im Rohrleitungsnetz sein.<br />

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um solche<br />

Störungen fachgerecht zu beheben? Die Fähigkeiten<br />

und die Qualifikation des eingesetzten Personals sind<br />

hierbei von entscheidender Bedeutung. Die angebotenen<br />

Seminare möchten hier eine Hilfestellung bieten.<br />

Zielgruppe<br />

Das Seminar bietet eine Hilfestellung, die für Beschäftigte<br />

als Multiplikatoren die Unternehmen und ihre Mitarbeiter<br />

präventiv beraten, und an diejenigen, die die<br />

richtigen Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter/innen<br />

festlegen und die Umsetzung kontrollieren.<br />

Zur Zielgruppe gehören Führungskräfte wie z. B. Abteilungsleiter/innen<br />

und Meister, Baubeauftragte und<br />

Fachkräfte für Arbeitssicherheit.<br />

Seminarziele<br />

Im Seminar werden die Gefährdungen, die bei Störungen<br />

auftreten können, aufgezeigt und erörtert. Die Teilnehmer<br />

erhalten einen Überblick über Präventionsmöglichkeiten<br />

bei Arbeiten an Gasleitungen in besonderen<br />

Situationen. Sie lernen, die unterschiedlichen Schadensbilder<br />

und Schadenssituationen zu erkennen, die<br />

bei Störungen an einer Gasleitung entstehen können.<br />

Durch das erlangte Wissen können sie den konkreten<br />

Schadensfall richtig einschätzen. Sie sind in der Lage,<br />

die richtigen organisatorischen und personellen<br />

Voraussetzungen zu schaffen, die zur Schadensbegrenzung<br />

und bei der Störungsbeseitigung notwendig sind.<br />

Zu den Seminarinhalten gehören:<br />

• die rechtlichen Grundlagen,<br />

• die theoretischen Zusammenhänge rund um den<br />

Gefahrstoff Erdgas,<br />

• praktische Übungen, um eine Schadenssituation<br />

sicher zu beherrschen.<br />

Praktische Übungen auf einer<br />

Gasbrand-Demonstrationsanlage<br />

Auf einer Gasbrand-Demonstrationsanlage lassen sich<br />

kontrollierte Gasaustritte und -brände an Leitungen in<br />

unterschiedlicher Art und Intensität darstellen. Für die<br />

Teilnehmer sind die praktische Demonstration von<br />

Löschübungen von großem Wert, um die Gefahr, die<br />

von austretendem Gas ausgeht, richtig einschätzen zu<br />

lernen. Unter fachlicher Anleitung lernen sie unterschiedliche<br />

Gasbrände zu löschen.<br />

Das Seminar kann als Modul zur Umsetzung eines<br />

ganzheitlichen Sicherheitskonzeptes in Unternehmen<br />

der öffentlichen Gasversorgung betrachtet werden. Weitere<br />

Hinweise finden Sie im Internet http://ew.bgetem.de<br />

(auf den Seiten der Branchenverwaltung Energie- und<br />

Wasserwirtschaft).<br />

Termine<br />

27.–28. 04. 2010 Freiberg<br />

27.–28. 10. 2010 Homburg/Saar<br />

Weitere Termine auf Anfrage<br />

Anmeldung über die <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> Branchenverwaltung<br />

Energie- und Wasserwirtschaft, Auf'm Hennekamp 74,<br />

40225 Düsseldorf<br />

Telefon: 0211 9335-251<br />

Telefax: 0211 0335-219<br />

E-Mail: seminare.energie-wasser@bgetem.de<br />

RUDOLF TURINSKY<br />

Die praktische Demonstration von Löschübungen hilft den Teilnehmern, die Gefahren richtig einzuschätzen, die von austretendem<br />

Gas ausgehen.<br />

Turinsky


Brücke Ausgabe 2/10<br />

Das aktuelle Programm<br />

15. Vortragsveranstaltung ELEKTROTECHNIK<br />

Wenige Wochen vor der 15. Vortragsveranstaltung<br />

ELEKTROTECHNIK im Kongress Palais Kassel möchten<br />

wir das aktuelle Programm vorstellen. Wir haben<br />

wieder ein anspruchsvolles und vielseitiges Programm<br />

für Sie zusammengestellt.<br />

1. Juni 2010<br />

09:00 Eröffnung<br />

Grußworte<br />

Olaf Petermann, <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />

1. Aktuelles zur Arbeitssicherheit<br />

09:10 Prävention in der neuen <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />

Dr. Jens Jühling, <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />

09:35 Neugestaltung des technischen Regelwerkes<br />

zum Arbeitsschutz<br />

Professor Dr. Hans-Dieter Reidenbach<br />

Fachhochschule Köln<br />

10:00 Arbeitsschutz und elektrotechnische Normung<br />

Dr. Gerhard Imgrund, DKE<br />

2. Neue elektrotechnische Regelungen<br />

11:10 Regelungen für das Arbeiten unter Spannung<br />

Rüdiger Hoffmann<br />

RWE Rheinland Westfalen Netz AG<br />

11:35 Neuregelungen „Betrieb von elektrischen<br />

Anlagen“ (DIN VDE 0105-100)<br />

Jan Schäfer, Stadtwerke Hannover AG<br />

11:50 Qualitätssicherung bei der Ausbildung und<br />

Anwendung von Arbeiten unter Spannung (AuS)<br />

Joerg Adamus, Adamus – ISITECH<br />

3. Errichtung und Prüfung<br />

14:00 Errichten von Niederspannungsanlagen gemäß<br />

der Normenreihe DIN VDE 0100<br />

Burkhard Schulze, ZVEH<br />

14:25 Blitz- und Überspannungsschutz bei Photovoltaik-Anlagen<br />

gemäß VDE 0185-305-3<br />

Brigitte Schulz, Siemens AG<br />

14:50 Wiederholungsprüfung elektrischer Arbeitsmittel;<br />

<strong>BG</strong>I 5090 und <strong>BG</strong>I 5190<br />

Wilfried Scharenberg<br />

Maschinenbau- und Metall <strong>BG</strong><br />

4. Besondere elektrische Gefährdungen<br />

16:00 Mittelspannungsschaltanlagen – Änderungen<br />

zum Störlichtbogenschutz; DIN VDE 0671-200<br />

Manfred Bartels, ENERCITY – Stadtwerke Hannover<br />

AG<br />

16:25 Revision der EN 50191/VDE 0104 „Elektrische<br />

Prüfanlagen“<br />

Heribert Schorn, Institute for International Product<br />

Safety GmbH<br />

16:50 Beeinflussung von Implantaten durch elektromagnetische<br />

Felder im Bereich der Energieversorgung<br />

– Handlungshilfe für die Praxis<br />

Markus Fischer, <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />

2. Juni 2010<br />

5. Gefahren bei Arbeiten an und in der Nähe<br />

elektrischer Anlagen<br />

09:00 Schutz gegen Absturz von Dächern bei der<br />

Montage von Photovoltaikanlagen<br />

Dr. Reinhard Lux, <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />

09:25 Gefährdungen an atypischen Telekom-Standorten<br />

Günter Ströhnisch, Unfallkasse Post und Telekom<br />

09:50 Einsatz von Kamerasystemen zur Überwachung<br />

von Schutzräumen an Maschinen und Anlagen<br />

Berthold Heinke, Maschinenbau- und Metall <strong>BG</strong><br />

10:15 Störlichtbogenschutz<br />

DEHN + SÖHNE GmbH + Co. KG<br />

6. Verschiedenes<br />

11:25 Hochspannungstechnik – Stand und<br />

Entwicklung der Normung<br />

Professor Dr. Ernst Gockenbach<br />

Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover<br />

11:50 Hybridtechnik – Regelungen für die Kfz-Industrie<br />

Hans-Jürgen Mau, Daimler AG<br />

12:15 Mitarbeiterqualifizierung für Arbeiten an<br />

Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen<br />

René Stieper, <strong>BG</strong> Metall Nord Süd<br />

12:35 Hubschrauber-Arbeitseinsätze an Freileitungen<br />

Stephan Elfert<br />

<strong>BG</strong> für Transport und Verkehrswirtschaft<br />

Die Vortragsveranstaltung wird durch eine umfangreiche<br />

Ausstellung ergänzt. Pausenzeiten bieten genug<br />

Zeit zum Austausch mit anderen Teilnehmern und den<br />

Referenten. Wir freuen uns, wenn Sie am 1. und 2. Juni<br />

2010 unsere Gäste sind. Anmeldeunterlagen und weitere<br />

organisatorische Details finden Sie im Internet<br />

unter www.bgetem.de/elektrotechnik. Unter der Telefonnummer<br />

0221 3778-6180 stehen wir Ihnen gerne für<br />

Fragen zur Verfügung.<br />

UTE SCHNEIDER<br />

SCHULUNG<br />

21


SCHULUNG Brücke Ausgabe 2/10<br />

3. Rheinsberger Fachtagung<br />

„Arbeitssicherheit in der Energieversorgung“<br />

Die Berufsgenossenschaftliche Schulungsstätte Linowsee e. V. veranstaltet gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft<br />

Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse am 29. und 30. September die 3. Rheinsberger Fachtagung<br />

„Arbeitssicherheit in der Energieversorgung“. Das Symposium bietet der integrierten Energieversorgungsbranche<br />

ein aktuelles Diskussionsforum zu sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Fragen.<br />

Zielgruppe der Veranstaltung sind Sicherheitsfachkräfte,<br />

Betriebsärzte, Führungskräfte, Betriebsräte und die eingebundenen<br />

Mitarbeiter aus der Stromerzeugung und -verteilung<br />

sowie aus der Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung. Sie<br />

erhalten Informationen zu den neuen gesetzlichen Regelungen,<br />

wie der Betriebssicherheitsverordnung und den Technischen<br />

Regeln für Betriebssicherheit. Zu den vorgegebenen Schutzzielen<br />

werden Möglichkeiten für eine praxisgerechte Umsetzung<br />

aufgezeigt.<br />

Schwerpunkte der Vortragsthemen sind:<br />

• Wo liegen in der Energieversorgung die Unfallschwerpunkte?<br />

Tendenzen in der Unfallentwicklung und systematische Analysen<br />

spezifischer Unfälle in der Strom-, Gas-, Wasser- und<br />

Fernwärmeversorgung!<br />

• Anschluss von Erzeugungsanlagen an das öffentliche Niederspannungsnetz,<br />

neue Regelungen der DIN VDE 0100-551,<br />

Ergänzungen zur TAB 2007<br />

• Neue Sicherheitsbestimmungen zum Errichten von Hochspannungsanlagen,<br />

welche Änderungen bringt die neue<br />

DIN EN 61926-1 (VDE 0101-1)?<br />

• Die Benutzung von Hubarbeitsbühnen, z. B. an Freileitungen,<br />

darf nur ausreichend qualifizierten Personen übertragen werden.<br />

In einem Praxisfeld werden die Sicherheitsausrüstungen<br />

und die sicheren Handlungsweisen erläutert.<br />

• Für die Betriebssicherheit von Freileitungen sind Prüfungen<br />

erforderlich. Ein Erfahrungsbericht gibt Hinweise zur Personensicherheit<br />

beim Besteigen und Arbeiten an Freileitungen.<br />

• Vorstellung der neuen berufsgenossenschaftlichen Information<br />

<strong>BG</strong>I 759 „Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten an erdverlegten<br />

Leitungen“, Sicherung von Baustellen in der Energieund<br />

Wasserwirtschaft<br />

• Beurteilung der Gasgefahren an Biogasanlagen, Gewährleistung<br />

des Explosionsschutzes<br />

• Bei Arbeiten an Gasversorgungsanlagen besteht auch die<br />

Gefahr des Auftretens von Gasbränden. Welche Vorkehrungen<br />

sind zu treffen? Wie ist die Erste Hilfe zu gewährleisten?<br />

• Gefährdungen durch Dampf und Druck infolge zeitabhängiger<br />

Schädigung der drucktragenden Wandung, praktische<br />

22<br />

Anwendung der TRBS 2141 Teil 2 „Gefährdung durch Dampfund<br />

Druck-Schädigung der drucktragenden Wandung“<br />

• Arbeiten an in Betrieb befindlichen Fernwärmeleitungen sind<br />

nur mit speziellen Technologien möglich, vorgestellt werden<br />

die Sicherheitsanforderungen beim Frosten von Leitungsabschnitten<br />

• Mit der TRBS 2131 Teil 1 „Arbeiten unter Spannung“ wird die<br />

<strong>BG</strong>R A3 abgelöst. Welche Änderungen ergeben sich in der<br />

EVU-Praxis?<br />

• Die betriebliche Gefährdungsbeurteilung zum Arbeiten unter<br />

Spannung ist die Basis für die Personalauswahl. Unter<br />

welchen Bedingungen können diese Arbeiten auch von einer<br />

Person allein ausgeführt werden?<br />

• Beurteilung der Lichtbogengefährdung beim Arbeiten unter<br />

Spannung und beim Arbeiten in der Nähe unter Spannung<br />

stehender Teile. Welchen Schutz bieten lichtbogengeprüfte<br />

Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung?<br />

In den Referaten werden Lösungen vorgestellt und gemeinsam<br />

mit den Teilnehmern sollen Umsetzungsmöglichkeiten diskutiert<br />

werden. Erwartet werden Referenten aus Energieversorgungsunternehmen,<br />

der Herstellerindustrie, des Elektro-Handwerks,<br />

der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie<br />

Vertreter der zuständigen staatlichen Arbeitsschutzbehörden<br />

und der Unfallversicherungsträger.<br />

Veranstaltungsort ist das Conference Center im IFA-Hafendorfhotel<br />

Rheinsberg. Für den Zeitraum 28.–30. 09. 2010 sind dort<br />

Zimmer reserviert. Für Übernachtung und Frühstück gilt unter<br />

Angabe des Kennwortes „Linowsee“ ein Vorzugspreis von<br />

76,– Euro. Wir bitten Sie, die Hotelbuchung unter der Tel.-Nr.<br />

033931 8000 selbst vorzunehmen. Die Teilnahmegebühr für die<br />

Fachtagung in Höhe von 325,– Euro beinhaltet Tagungsunterlagen,<br />

Mittagessen, Imbiss und Tagungsgetränke sowie eine Abendveranstaltung<br />

am 29. September. Aktuelle Informationen und<br />

die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie unter<br />

www.bgetem.de Presse/Aktuelles Termine/Veranstaltungen.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie unter:<br />

Telefon: 033931 52-253 Telefax: 033931 52-333<br />

E-Mail: linowsee@bgetem.de<br />

DIETER SEIBEL/GEORG HAUG


Brücke Ausgabe 2/10<br />

Tödlicher Absturz aus einer Hubarbeitsbühne<br />

Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen stellt trotz moderner Technik hohe Anforderungen an das Bedienpersonal.<br />

Bereits bei der Aufstellung der Geräte können vermeintlich geringfügige Unachtsamkeiten schwerwiegende<br />

Folgen haben.<br />

Wie lautet der Arbeitsauftrag?<br />

Aus Gründen der Versorgungssicherheit müssen Bäume,<br />

die in unmittelbarer Nähe von Freileitungen wachsen,<br />

regelmäßig zurückgeschnitten werden. Aus ökologischen<br />

Gründen werden diese Arbeiten vorwiegend im<br />

Winter durchgeführt. Eine aus sechs Elektromonteuren<br />

bestehende Arbeitsgruppe eines regionalen Energieversorgers<br />

hatte den Auftrag, für Freischneide- und Fällarbeiten<br />

am Baumbestand im Verlauf einer Mittelspannungs-Freileitung<br />

Abschaltungen vorzunehmen und<br />

bei der Gelegenheit Vogelschutzeinrichtungen nachzurüsten.<br />

Dazu mussten zunächst Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen<br />

in die zuvor bereits freigeschaltete<br />

Leitung eingebracht werden.<br />

Was ist geschehen?<br />

Um die Freileitung erden und kurzschließen zu können,<br />

wurde ein Hubsteigerfahrzeug neben einem Mast<br />

(Abzweigpunkt) aufgestellt. Der Boden war gefroren, in<br />

der Nacht hatte es geschneit. Mit dem Beginn der Arbeiten<br />

am frühen Morgen stieg die Temperatur jedoch an,<br />

sodass es taute und der Schnee sehr nass war.<br />

Das Gelände unterhalb der Freileitung wies ein Gefälle<br />

von durchschnittlich 12 % auf, im Bereich des Mastes<br />

jedoch nur ca. 4 %. Das Fahrzeug war mit ausgefahrenen<br />

Stützen und angehobenen Rädern quer zum Gefälle<br />

positioniert und der Arbeitskorb mit zwei Freileitungsmonteuren<br />

etwa 10 m hochgefahren worden. Die<br />

Geländeneigung war durch unterschiedlich weites Ausfahren<br />

der Stützen ausgeglichen worden. Das Fahrzeug<br />

stand schon einige Minuten mit ausgefahrenen Stützen<br />

und angehobenem Arbeitskorb, als es plötzlich zu rutschen<br />

begann. Der Arbeitskorb verhakte sich zwischen<br />

dem linken und mittleren Leiterseil, wodurch beide<br />

Seile abgerissen wurden. Mit zunehmendem Gefälle<br />

wurde das Fahrzeug immer schneller, da die vier<br />

Stahlteller der Stützen auf dem verschneiten Hang die<br />

Wirkung von Kufen hatten.<br />

Nach etwa 75 m prallte das Fahrzeug in eine Baumgruppe<br />

und wurde dadurch abrupt gestoppt. Der ausgefahrene<br />

Tragarm des Arbeitskorbes wirkte dabei wie ein<br />

Katapult, die beiden Monteure wurden in hohem Bogen<br />

herausgeschleudert. Durch die Wucht des Aufpralls<br />

wurde auch das am Arbeitskorb montierte Steuerpult<br />

aus seiner Verankerung gerissen. Trotz Wiederbelebungsmaßnahmen<br />

seiner Kollegen erlag einer der<br />

AUS UNFÄLLEN LERNEN<br />

Auf dem verschneiten Hang hatten die vier Stahlteller der Stützen die Wirkung von<br />

Kufen.<br />

Erst durch eine Baumgruppe wurde das ins Rutschen geratene Steigerfahrzeug<br />

gestoppt.<br />

beiden Monteure seinen Kopfverletzungen noch am<br />

Unfallort, der andere einige Tage später in der Unfallklinik.<br />

Ursachen des Unfalls<br />

Das Gefälle der Aufstellfläche wurde offensichtlich<br />

unterschätzt, sodass die Hangabtriebskraft des<br />

Fahrzeugs die reduzierten Reibkräfte zwischen den<br />

23<br />

Bilder Oelmann


AUS UNFÄLLEN LERNEN<br />

REHABILITATION<br />

24<br />

Stützentellern und dem schneebedeckten Boden übersteigen<br />

konnte. Das Fahrzeug ist möglicherweise deshalb<br />

nicht sofort weggerutscht, weil der Schnee unter<br />

den Stützen durch den Druck über mehrere Minuten<br />

langsam geschmolzen ist und sich die Reibungsverhältnisse<br />

dadurch verändert haben. Nach dem Übergang<br />

von der Haft- zur Gleitreibung und mit zunehmendem<br />

Gefälle gab es dann für die Bühne kein<br />

Halten mehr.<br />

Möglichkeiten der Prävention<br />

An erster Stelle der Präventionsmaßnahmen steht eine<br />

umfassende Gefährdungsermittlung und -beurteilung.<br />

Je gründlicher hierbei vorgegangen wird, umso eher<br />

werden auch Gefährdungen erkannt, die nicht offensichtlich<br />

sind.<br />

Eine generelle Verpflichtung, sich im Arbeitskorb einer<br />

Hubarbeitsbühne durch Angurten zu sichern, gibt es<br />

nicht. Zudem sind in älteren Bühnen oftmals die dazu<br />

erforderlichen Anschlagpunkte nicht vorhanden. Aufgrund<br />

des Unfallgeschehens wird jedoch empfohlen,<br />

Das Hautarztverfahren in der<br />

gesetzlichen Unfallversicherung<br />

Im beruflichen Alltag kann die Haut einer Vielzahl von Belastungen ausgesetzt sein. Wenn<br />

es zum Auftreten von Hauterkrankungen kommt, wird über das Hautarztverfahren versucht,<br />

der Entstehung einer Berufskrankheit vorzubeugen.<br />

Brücke Ausgabe 2/10<br />

nach Möglichkeit immer, also auch bei Aufstellung<br />

außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs, einen<br />

Auffanggurt mit möglichst kurzem Verbindungsseil zu<br />

benutzen, um ein Herausfallen aus dem Korb zu verhindern.<br />

Damit eine Hubarbeitsbühne gar nicht ins Rutschen<br />

kommen kann, ist darauf zu achten, dass die Stützenteller<br />

waagerecht auf dem Untergrund aufliegen. Gegebenenfalls<br />

muss mit der Schaufel nachgeholfen werden,<br />

sofern das die Bodenbeschaffenheit zulässt.<br />

Das unterschiedlich weite Ausfahren der Stützen in<br />

unebenem oder abschüssigem Gelände kann lediglich<br />

das Umkippen der Bühne verhindern, nicht aber das<br />

Wegrutschen. Bei gefrorenem oder felsigem Untergrund<br />

kann eine geeignete Maßnahme das Verzurren<br />

der Hubarbeitsbühne am Mastfuß sein – vorausgesetzt,<br />

Material und Beschaffenheit des Mastes lassen<br />

das zu und am Fahrzeug ist eine geeignete Öse oder<br />

Kupplung vorhanden.<br />

HARTMUT OELMANN<br />

Wann gelten Hauterkrankungen als Berufskrankheit?<br />

Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die durch<br />

besondere Einwirkungen verursacht sind, denen die<br />

Betroffenen durch ihre Arbeit in erheblich höherem<br />

Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Diese<br />

Erkrankungen sind in der Berufskrankheitenverordnung<br />

(BKV) aufgeführt, die von der Bundesregierung<br />

mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. In der<br />

BKV werden auch Hauterkrankungen als Berufskrankheit<br />

benannt. Der Verordnungsgeber hat festgelegt,<br />

dass nicht jede Hauterkrankung eine Berufskrankheit<br />

ist, sondern nur diejenige, die schwer oder wiederholt<br />

rückfällig war und zur Unterlassung aller Tätigkeiten<br />

gezwungen hat, die für die Entstehung, die Verschlimmerung<br />

oder das Wiederaufleben der Erkrankung<br />

ursächlich waren oder sein können.<br />

Die Prävention steht im Vordergrund<br />

Im Vordergrund der Berufskrankheitenverordnung<br />

steht nicht die Anerkennung einer Hauterkrankung als<br />

Berufskrankheit, sondern vielmehr die Prävention. Die<br />

BKV bestimmt nämlich, dass die Unfallversicherungsträger<br />

mit allen geeigneten Mitteln der Gefahr entgegenzuwirken<br />

haben, dass eine Berufskrankheit entsteht,


Brücke Ausgabe 2/10<br />

wieder auflebt oder sich verschlimmert. Insbesondere<br />

soll verhindert werden, dass Hauterkrankungen die<br />

Versicherten zur Unterlassung aller beruflichen Tätigkeiten<br />

zwingen, die für die Erkrankung ursächlich<br />

waren oder sein können. Geht doch eine Berufsaufgabe<br />

häufig mit finanziellem, sozialem oder beruflichem<br />

Abstieg einher.<br />

Instrumente des Hautarztverfahrens<br />

Um der Entstehung einer Hauterkrankung als Berufskrankheit<br />

entgegenwirken zu können, stehen den<br />

Unfallversicherungsträgern unterschiedliche, in der<br />

Regel nacheinander anzuwendende Instrumente zur<br />

Verfügung.<br />

Ärzte und die Gesetzliche Unfallversicherung haben vereinbart,<br />

dass jeder Arzt verpflichtet ist, Versicherte, bei<br />

denen die Möglichkeit besteht, dass sie an einer beruflich<br />

verursachten Hauterkrankung leiden, einem Hautarzt<br />

vorzustellen. Dieser untersucht den Patienten und erstattet<br />

der Berufsgenossenschaft einen Bericht. Die <strong>BG</strong><br />

teilt dem Hautarzt mit, ob und ab welchem Zeitpunkt sie<br />

die Behandlung übernimmt. Der Arzt überwacht den<br />

Behandlungsverlauf. Die Berufsgenossenschaft übernimmt<br />

die Kosten der Behandlung und der Medikamente<br />

einschließlich besonderer Hautschutz- und Hautpflegemittel<br />

oder von Schutzhandschuhen, die wegen<br />

der Besonderheit der Erkrankung erforderlich sind.<br />

Praxisgebühr und Eigenanteile fallen nicht an.<br />

Um den Behandlungserfolg im Arbeitsalltag zu intensivieren,<br />

bietet die Berufsgenossenschaft zweitägige<br />

gesundheitspädagogische Seminare an. In diesen Seminaren<br />

werden die Versicherten von Hautärzten und<br />

Hautschutzexperten zu Fragen rund um die Entstehung<br />

von Hauterkrankungen, über den Befund und die Therapie<br />

bis hin zum Hautschutz informiert. Aus einer Vielzahl<br />

unterschiedlicher Handschuhe suchen die Experten<br />

gemeinsam mit den Versicherten den geeigneten<br />

aus. Sie werden künftig damit versorgt. Ziel dieser<br />

Seminare ist, Hautschutz und Hautpflege zu verbessern.<br />

Ist die Erkrankung besonders hartnäckig und hat sie<br />

möglicherweise schon zur Arbeitsunfähigkeit geführt,<br />

kommt eine teilstationäre Maßnahme in Betracht. Während<br />

eines drei Wochen dauernden Klinikaufenthalts<br />

wird die Erkrankung zur Abheilung gebracht. Zudem<br />

wird das in den gesundheitspädagogischen Seminaren<br />

erworbene Wissen vertieft. Im sich anschließenden<br />

dreiwöchigen arbeitsfreien Intervall soll sich der Hautzustand<br />

stabilisieren, um danach am Arbeitsplatz wieder<br />

einsatzfähig sein zu können.<br />

Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten für die<br />

Seminare, die Hautschutz- und Hautpflegeprodukte, die<br />

Behandlung und trägt die Fahrt-, Verpflegungs- und<br />

Übernachtungskosten. Arbeitgeber können sich den<br />

Lohnausfall von der Berufsgenossenschaft erstatten lassen.<br />

Nach Abstimmung mit Versicherten und Arbeitgebern<br />

leitet die <strong>BG</strong> auch weitere Maßnahmen ein. So berät<br />

z. B. die Präventionsabteilung der Berufsgenossenschaft<br />

Versicherte und Arbeitgeber bei Fragen zu technischen<br />

und organisatorischen Schutzmaßnahmen.<br />

Der Betriebsarzt eines Betriebes hat nach § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes<br />

die Aufgabe, bei der Auswahl und<br />

Erprobung von Körperschutzmitteln (z. B. Haut- und<br />

Handschutz) mitzuwirken, und auf die Benutzung der<br />

Körperschutzmittel zu achten. Er hat zudem die Ursachen<br />

von arbeitsbedingten Erkrankungen (Hauterkrankungen)<br />

zu untersuchen und den Arbeitgeber als auch<br />

den Versicherten entsprechend zu beraten. Somit hilft<br />

der Betriebsarzt mit, Hauterkrankungen vorzubeugen<br />

und Haut- und Handschutz richtig anzuwenden. Außerdem<br />

sollte der Betriebsarzt im Rahmen des Hautarztverfahrens<br />

eingebunden werden.<br />

Es gibt aber auch Fälle, wo sich nach Ausschöpfung<br />

aller möglichen technischen, organisatorischen und<br />

persönlichen Schutzmaßnahmen herausgestellt hat,<br />

dass aus medizinischer Sicht die Tätigkeit nicht mehr<br />

ausgeübt werden kann. Dann besteht der Zwang, alle<br />

Tätigkeiten zu unterlassen, die für die Entstehung, die<br />

Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Erkrankung<br />

ursächlich waren oder sein können. In solchen<br />

Fällen kümmert sich die <strong>BG</strong> um die medizinische,<br />

berufliche und soziale Rehabilitation.<br />

Weiterführende Informationen<br />

• <strong>BG</strong>I 687 „Verfahren beim Auftreten von Hauterkrankungen“<br />

• <strong>BG</strong>I/GUV 8620 „Allgemeine Präventionsleitlinie<br />

Hautschutz“<br />

BERNHARD HEPTNER<br />

Die <strong>BG</strong>I 687 können Sie unter der Tel.-Nr. 0221 3778-1020<br />

kostenlos bestellen oder im Internet als PDF-Datei herunterladen<br />

www.bgetem.de/praevention Gesetze/Vorschriften<br />

REHABILITATION<br />

25


SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR Brücke Ausgabe 2/10<br />

DVR-Umfrage: Jeder zweite Autofahrer gerät einmal pro Jahr in eine gefährliche Situation<br />

Bei einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) gaben 54 Prozent<br />

der Autofahrer an, pro Jahr einmal in eine gefährliche Situation zu geraten. Jeder zweite kennt das elektronische<br />

Stabilitätsprogramm ESP. Aber nur jeder vierte Befragte hat diesen wertvollen Assistenten in seinem<br />

Auto. Fahrerassistenzsysteme, so der DVR, besitzen ein unumstrittenes Sicherheitspotenzial, ohne den<br />

Fahrer aus der Verantwortung zu entlassen.<br />

Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V., Bonn Fahrerassistenten: bekannt, aber wenig verbreitet<br />

Mit der Kampagne „bester beifahrer“ informiert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat über Funktion und<br />

Nutzen elektronischer Fahrerassistenzsysteme.<br />

26<br />

Jeder zweite Autofahrer (51 Prozent)<br />

kennt das elektronische Stabilitätsprogramm<br />

ESP, aber nur jeder vierte hat diesen<br />

wertvollen Fahrerassistenten in seinem<br />

Auto. Dies ergab eine repräsentative<br />

Befragung unter 2000 Verkehrsteilnehmern,<br />

die im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates<br />

(DVR) vom Marktforschungsinstitut<br />

Ipsos durchgeführt<br />

wurde. Auch elektronische Einparkhilfen<br />

(59 Prozent), Kurvenlicht (37 Prozent)<br />

und Abstandsregler (35 Prozent) besitzen<br />

einen vergleichsweise hohen Bekanntheitsgrad.<br />

Allerdings finden sich die<br />

unsichtbaren Helfer nur in wenigen<br />

Autos wieder.<br />

Auf die Frage, ob sie in den vergangenen<br />

zwölf Monaten in eine brenzlige Situation<br />

geraten seien, antworteten immerhin<br />

54 Prozent mit Ja. Gefragt wurde unter<br />

anderem nach Rutschen oder Schleudern<br />

beim Ausweichen oder in einer Kurve, zu<br />

geringem Abstand zum vorausfahrenden<br />

Fahrzeug, unbeabsichtigtem Verlassen<br />

der Fahrspur oder spätem Erkennen eines<br />

Fahrzeugs im toten Winkel. Fahrerassistenzsysteme<br />

besitzen ein unumstrittenes<br />

Sicherheitspotenzial, unterstützen den<br />

Fahrer in komplizierten Fahrsituationen<br />

und erhöhen damit den Fahrkomfort,<br />

ohne den Fahrer aus der Verantwortung<br />

zu entlassen. Wenn zum Beispiel 100<br />

Prozent aller Pkw einen Notbremsassistenten<br />

an Bord hätten, würden nach<br />

Angaben der Unfallforschung der Versicherer<br />

(UDV) 28 Prozent weniger Auffahrunfälle<br />

mit Personenschaden passieren.<br />

Der DVR informiert mit der Kampagne<br />

„bester beifahrer“ über Funktion und<br />

Nutzen elektronischer Fahrerassistenzsysteme<br />

und fordert Pkw-Käufer auf, sich<br />

gezielt nach diesen aktiven Sicherheitssystemen<br />

zu erkundigen. Weitere Informationen<br />

zum Thema finden Sie im<br />

Internet unter: www.bester-beifahrer.de<br />

DVR


Brücke Ausgabe 2/10<br />

Der Hilferuf des Airbags<br />

Das eCall-System ermöglicht bei Autounfällen eine genaue Ortung<br />

Spätherbst 2013, irgendwo in Mecklenburg-Vorpommern.<br />

Ein Unfall auf einer nächtlichen einsamen Landstraße:<br />

Der Fahrer verlor in einer engen Kurve die Kontrolle<br />

und krachte gegen einen Baum. Er ist bewusstlos,<br />

weit und breit ist kein anderes Fahrzeug zu sehen.<br />

Trotzdem ist in wenigen Minuten Hilfe vor Ort: Ein automatischer<br />

Sensor im Airbag hat per Mobilfunk über die<br />

Notrufnummer 112 eine Verbindung zur örtlich zuständigen<br />

Notrufabfragestelle aufgebaut. Dann wurden<br />

Daten über die Position des Wagens durchgegeben und<br />

eine Sprachverbindung aufgebaut. Nachdem der Fahrer<br />

auf Anfragen nicht reagierte, wussten die Helfer, dass<br />

Eile geboten war.<br />

Ein solches Szenario ist keine reine Zukunftsmusik.<br />

Denn in der Europäischen Union wird aktiv an der Einführung<br />

eines solchen Notrufsystems mit dem Namen<br />

„eCall“ gearbeitet. Auch Deutschland hat sich im Jahr<br />

2007 zu dessen langfristiger Einführung verpflichtet.<br />

Schnelle Hilfe rettet Leben<br />

Die Zahlen, die für das neue System sprechen, sind eindeutig:<br />

„Durch eine Einführung von eCall in allen<br />

27 EU-Mitgliedsstaaten, und zwar serienmäßig in allen<br />

Fahrzeugen, könnten jährlich bis zu 2500 Menschenleben<br />

gerettet werden“, erklärt Welf Stankowitz vom<br />

Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). Ein weiterer<br />

Pluspunkt: Die Schwere der Unfallfolgen könnte um bis<br />

zu 15 Prozent reduziert werden. Die wirksamste Maßnahme<br />

für eine so deutliche Verbesserung ist dabei die<br />

Verkürzung der Reaktionsgeschwindigkeit. Mediziner<br />

sprechen bei Verkehrsunfällen von der sogenannten<br />

„Golden Hour“. Die Chancen für ein Überleben steigen<br />

massiv, je schneller den Unfallopfern geholfen wird.<br />

Der Teufel steckt im Detail<br />

Die Europäische Kommission ging ursprünglich davon<br />

aus, dass der elektronische Notruf bereits ab September<br />

2010 Bestandteil aller neu zugelassenen Fahrzeuge sein<br />

solle. Damit ist allerdings nach neuestem Stand nicht<br />

mehr zu rechnen. Die Brüsseler Behörde selbst veröffentlichte<br />

im August 2009 eine Mitteilung mit dem Titel<br />

„eCall: Zeit zur Einführung“. Die Analyse darin: Die<br />

Fortschritte würden zu langsam erzielt, der Aufbau verzögere<br />

sich ernsthaft. Der bisherige freiwillige Ansatz<br />

habe nicht ausgereicht, nun sei ein Rechtsrahmen für<br />

die Einführung nötig.<br />

Katrin Müllenbach-Schlimme vom ADAC rechnet damit,<br />

dass die ersten eCall-Systeme frühestens im Jahr 2013 in<br />

Neufahrzeuge eingebaut werden. „Danach wird es wohl<br />

SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR<br />

noch 15 Jahre dauern, bis der gesamte Pkw-Fahrzeugbestand<br />

mit eCall-fähigen Systemen ausgestattet sein<br />

wird“, so die ADAC-Sprecherin weiter. So lange dauert<br />

es im Durchschnitt, bis der ganze Fahrzeugbestand einmal<br />

ausgetauscht ist. Wobei sich allerdings eine<br />

Beschleunigung ergeben kann, wenn Nachrüstsysteme<br />

angeboten werden. Deutschland liegt damit, so der<br />

ADAC, im europäischen Vergleich gut in der Zeit. Das<br />

Bundesverkehrsministerium hat 2009 immerhin eine<br />

„Nationale Implementierungsplattform“ für eCall einberufen,<br />

die sich mit der Detailarbeit befasst.<br />

Zu den kniffligen Punkten, die eine Einführung verzögern,<br />

zählt das Datenprotokoll zur Übertragung von Hilferufen.<br />

Dieses muss europaweit einheitlich sein. Darüber<br />

hinaus müssen die Notrufabfragestellen mit<br />

Geräten ausgerüstet werden, die nicht nur den Empfang,<br />

sondern auch das Decodieren der automatischen<br />

Hilferufe ermöglichen. Nur so kann der Standort ohne<br />

ein klärendes Telefonat mit dem Unfallopfer festgestellt<br />

werden. Um Fehlanrufe zu vermeiden, muss sichergestellt<br />

werden, dass der Notruf nur im Ernstfall ausgelöst<br />

wird – daher wird auf einen Airbagsensor zurückgegriffen.<br />

Nicht zuletzt stellen sich auch Fragen des Datenschutzes,<br />

der durch eine ständig offene Mobilfunkverbindung<br />

beeinträchtigt werden kann.<br />

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf den<br />

Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr,<br />

Bau und Stadtentwicklung: http://www.bmvbs.de.<br />

Geben Sie auf der Startseite einfach den Suchbegriff<br />

„eCall“ ein.<br />

DVR<br />

Im Zukunft werden die Rettungskräfte nach einem Unfall möglicherweise über einen<br />

automatischen Sensor im Airbag alarmiert und über die Position des Wagens informiert.<br />

27<br />

Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V., Bonn


VERSICHERUNGSSCHUTZ Brücke Ausgabe 2/10<br />

Wenn die Berufsgenossenschaft Nein sagt<br />

Die Berufsgenossenschaft muss von Amts wegen in ihren Entschädigungsabteilungen (Bezirksverwaltungen)<br />

ermitteln, ob ein Versicherungsfall (Arbeitsunfall, Berufskrankheit) vorliegt und welche<br />

Leistungen zu erbringen sind. Das Verwaltungsverfahren zur Feststellung von Leistungen und wie<br />

Versicherte sich wehren können, wenn die Entscheidung der <strong>BG</strong> nicht den eigenen Erwartungen<br />

entspricht, wird in Grundzügen in diesem Beitrag dargestellt.<br />

28<br />

Das Verwaltungsverfahren<br />

Widerspruchsausschuss prüft/entscheidet<br />

Wird der <strong>BG</strong> ein möglicher Versicherungsfall gemeldet,<br />

z. B. durch den Betrieb, den Durchgangsarzt, einen<br />

sonstigen behandelnden Arzt, die Krankenkasse oder<br />

den Versicherten oder die Versicherte selbst, ist die <strong>BG</strong><br />

auch ohne einen Antrag der Versicherten, verpflichtet,<br />

„von Amts wegen“ alle Tatsachen zu ermitteln, die für<br />

eine Entscheidung wichtig sind. Entsprechend dem<br />

Ermittlungsergebnis ist dann die Entscheidung zu<br />

treffen, ob ein Versicherungsfall vorliegt und welche<br />

Leistungen zu erbringen sind.<br />

Aufgaben des Rentenausschusses<br />

Alle Entscheidungen im Zusammenhang mit einer<br />

Rentengewährung sollen nach dem Willen des Gesetzgebers<br />

von den Rentenausschüssen getroffen werden.<br />

Verpflichtend ist eine Vorlage an diesen Ausschuss,<br />

wenn eine Rente erstmalig festgestellt wird oder eine<br />

Rente wegen Änderungen in den gesundheitlichen Verhältnissen<br />

geändert (erhöht, herabgesetzt, entzogen)<br />

werden soll. Die Rentenausschüsse bestehen aus einem<br />

Vertreter bzw. einer Vertreterin der Versicherten und<br />

einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der Arbeitgeber.<br />

Die Mitglieder des Rentenausschusses sind ehrenamtlich<br />

tätig, stehen also in keinem Beschäftigungsverhältnis<br />

zur <strong>BG</strong> und kontrollieren somit als „Externe“ die<br />

Arbeit der Berufsgenossenschaft. Andere Entscheidungen<br />

im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall,<br />

Leistungen der Heilbehandlung, Fahrtkostenerstattung,<br />

Kostenübernahme von Hilfsmitteln (Brille, Hörgerät),<br />

treffen die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen<br />

der <strong>BG</strong>.<br />

Das Widerspruchsverfahren<br />

Die förmlichen Entscheidungen der <strong>BG</strong>, ob vom Rentenausschuss<br />

oder von der Verwaltung, werden als<br />

Verwaltungsakt oder Bescheid bezeichnet und enthalten<br />

eine Rechtsbehelfsbelehrung. Hierbei handelt<br />

es sich um den Hinweis, wie der Bescheid angefochten<br />

werden kann und welche Frist zu beachten ist.<br />

Wer mit einem Bescheid (auch teilweise) nicht einverstanden<br />

ist, kann ihn in der ersten Stufe mit einem<br />

Widerspruch anfechten. Das Widerspruchsverfahren<br />

ist vom Sozialgerichtsgesetz zwingend vorgeschrieben<br />

und heißt dort Vorverfahren. Es gibt der <strong>BG</strong> die<br />

Möglichkeit, ihre Entscheidung zu überprüfen. Dies<br />

erfolgt zunächst durch Rentenausschuss oder Sachbearbeiter/in.


Brücke Ausgabe 2/10<br />

Wird dem Widerspruch nicht oder nicht in vollem<br />

Umfang stattgegeben, überprüft der Widerspruchsausschuss,<br />

eine weitere ehrenamtlich besetzte Kontrollinstanz<br />

der <strong>BG</strong> mit je einem/einer Versicherten- und<br />

Arbeitgebervertreter/in, die Entscheidung. Der Widerspruchsausschuss<br />

ist zu einer völlig neuen umfassenden<br />

Prüfung der Ausgangsentscheidung berechtigt und<br />

verpflichtet.<br />

Wenn er die bisherigen Ermittlungsergebnisse für unzureichend<br />

hält, beauftragt er die <strong>BG</strong> mit einer weiteren<br />

Sachaufklärung. Seine Entscheidung trifft der Widerspruchsausschuss<br />

durch Widerspruchsbescheid mit<br />

Rechtsbehelfsbelehrung.<br />

Der Klageweg<br />

Nach dem Widerspruchsverfahren kann der Klageweg<br />

beschritten werden. Die Adresse des zuständigen Sozialgerichts<br />

enthält die Rechtsbehelfsbelehrung. Die<br />

Instanzen sind: Klage beim Sozialgericht, Berufung<br />

beim Landessozialgericht und Revision beim Bundessozialgericht.<br />

Widerspruch und Klage werden als<br />

Rechtsbehelfe bezeichnet, Berufung und Revision<br />

sind Rechtsmittel.<br />

Bis einschließlich Berufung werden an Form und Inhalt<br />

des Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels keine besonderen<br />

Anforderungen gestellt. Es reicht aus, schriftlich darzulegen,<br />

dass man mit der Entscheidung nicht einverstanden<br />

ist. Beispiel: Gegen den Bescheid vom .… wird<br />

Widerspruch erhoben oder: gegen den Widerspruchsbescheid<br />

der <strong>BG</strong> …. vom …. wird Klage erhoben oder:<br />

gegen das Urteil des Sozialgerichts …. vom …. wird<br />

Berufung eingelegt. Weitere Ausführungen sind nicht<br />

erforderlich.<br />

Zweckmäßig wäre natürlich eine Begründung, warum<br />

dem Bescheid oder Urteil nicht zugestimmt wird. So<br />

können entscheidungserhebliche Fakten berücksichtigt<br />

werden, die bisher vielleicht noch nicht bekannt waren,<br />

oder bereits bekannte Fakten werden in ein anderes<br />

Licht gerückt. Wird keine Begründung zum Rechtsbehelf<br />

bzw. Rechtsmittel abgegeben, wird in den meisten Fällen<br />

nach der bereits bekannten Aktenlage entschieden.<br />

Sozial- und Landessozialgericht sind Instanzen, die der<br />

Sachaufklärung dienen, d. h. die für eine Entscheidung<br />

wichtigen Fakten müssen ebenfalls „von Amts wegen“<br />

ermittelt werden.<br />

Die letzte Instanz, das Bundessozialgericht, beschäftigt<br />

sich nicht mehr mit der Sachaufklärung. Hier wird<br />

vor allem geprüft, ob das Landessozialgericht in seiner<br />

Entscheidung von höchstrichterlicher Rechtsprechung<br />

abgewichen ist oder Verfahrensfehler gemacht wurden.<br />

Ein weiterer wesentlicher Unterschied zu den Vorinstanzen<br />

besteht darin, dass Vertretungszwang durch<br />

einen Prozessbevollmächtigten besteht. Das können<br />

z. B. Mitglieder und Angestellte von Gewerkschaften,<br />

von Vereinigungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern<br />

sein, sofern sie zur Prozessvertretung befugt sind,<br />

oder aber jeder Rechtsanwalt.<br />

Verfahrenskosten<br />

Widerspruchs-, Klage-, Berufungs- und Revisionsverfahren<br />

sind kostenfrei, d. h. die <strong>BG</strong> und die Sozialgerichte<br />

stellen den Versicherten, auch wenn sie unterliegen,<br />

keine Verfahrenskosten in Rechnung. Da für die<br />

Verfahren bis einschließlich Landessozialgericht kein<br />

Vertretungszwang besteht, d. h. Versicherte bis dahin<br />

den Rechtsweg allein betreiben können, besteht das<br />

maximale Kostenrisiko darin, die eigenen Aufwendungen<br />

nicht erstattet zu bekommen. Wurde eine Interessenvertretung<br />

(z. B. Rechtsanwalt) eingeschaltet, müssen<br />

Versicherte für deren Forderungen aufkommen. Bei<br />

einer Entscheidung zugunsten einer bzw. eines Versicherten<br />

werden Aufwendungen der Versicherten bzw.<br />

Forderungen ihrer Interessenvertretung von der <strong>BG</strong> im<br />

Rahmen der gesetzlichen Regelungen übernommen.<br />

Vereinzelt schalten Versicherte einen Rechtsanwalt ein,<br />

bevor die <strong>BG</strong> einen Bescheid erlassen hat. Die dafür<br />

anfallenden Gebühren und Auslagen müssen Versicherte<br />

in jedem Fall selbst tragen. Die <strong>BG</strong> kann erst<br />

ab dem Widerspruchsverfahren Gebühren und Auslagen<br />

übernehmen, wenn dieses für den Versicherten<br />

erfolgreich war.<br />

Statistik<br />

Im Jahr 2008 erteilte die <strong>BG</strong> 10.292 Bescheide. Rund 7 %<br />

der Versicherten erhoben dagegen Klage beim Sozialgericht.<br />

In den 701 Verfahren wurden 41 Entscheidungen<br />

zugunsten der Versicherten ausgesprochen. Dies zeigt,<br />

dass die Renten- und Widerspruchsausschüsse sowie<br />

die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in aller<br />

Regel sorgfältig und fachkundig ermittelt und entschieden<br />

haben.<br />

Detaillierte statistische Angaben finden Sie im Jahresbericht<br />

2008 (Seite 66, 67, 82, 83), den Sie im Internet<br />

www.bgetem.de/aktuell/ap_jahresbericht.html herunterladen<br />

können.<br />

Bei Fragen zum Widerspruchsverfahren oder zum<br />

Klageweg helfen Ihnen gerne Ihre Ansprechpartner an<br />

den Standorten der <strong>BG</strong>.<br />

KLAUS WEBER<br />

VERSICHERUNGSSCHUTZ<br />

29


fotolia<br />

TIPPS FÜR DIE GESUNDHEIT Brücke Ausgabe 2/10<br />

Schichtarbeit – Leben gegen die innere Uhr<br />

Schichtarbeit stellt eine besondere körperliche und seelische Belastung dar. Neben einem gehäuften<br />

Auftreten gesundheitlicher Probleme, wie z. B. Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder<br />

Magen-Darm-Erkrankungen, leiden häufig auch die sozialen Aktivitäten.<br />

30<br />

Persönlicher biologischer Rhythmus oder„innere Uhr“<br />

Viele Körperfunktionen des Menschen unterliegen<br />

einem Tages- und Nachtrhythmus. Sie haben ein Maximum<br />

und ein Minimum innerhalb von 24 Stunden. Dieser<br />

24-stündige Rhythmus „schaltet“ den Körper mit<br />

seinen vielen Körperfunktionen am Tage auf Leistungsbereitschaft,<br />

in der Nacht auf Erholung und Ruhe.<br />

Gesteuert wird der Rhythmus von folgenden äußeren<br />

Zeitgebern:<br />

• Licht und Dunkelheit („Hell-Dunkel-Rhythmus“),<br />

• Temperaturschwankungen,<br />

• Wechsel zwischen Lärm am Tag und Stille in der<br />

Nacht und<br />

• weiteren Faktoren wie soziale Strukturen, Koffein,<br />

Tein und Essenszeiten.<br />

Wer in Einklang mit seiner inneren Uhr lebt, ist morgens<br />

wach und fit, wenn der Wecker klingelt. Die innere<br />

Uhr passt die Körperfunktionen Atmung, Herz-Kreislauf-System,<br />

Temperatur, Verdauungsstoffwechsel und<br />

Gewebe (muskuläre Leistungsbereitschaft) an die<br />

Tageszeit an und sorgt dafür, dass wir tagsüber konzentriert<br />

arbeiten können und nachts schlafen. Damit verbunden<br />

ist eine Veränderung der Leistungsfähigkeit im<br />

Verlauf eines Tages. Aus der verringerten körperlichen<br />

Leistungsbereitschaft während der Nacht ergibt sich,<br />

dass Schichtarbeiter und Schichtarbeiterinnen sich<br />

nachts mehr anstrengen müssen, um die gleiche<br />

Leistung zu erbringen wie bei der Arbeit tagsüber.<br />

Die Bedeutung unterschiedlicher Schlaftypen<br />

Doch nicht jeder empfindet die Schichtarbeit gleichermaßen<br />

als belastend. Dies liegt u. a. daran, dass sich<br />

Zu beneiden sind Personen, deren persönlicher „Schlaftyp“ sich mit ihren üblichen<br />

Arbeitszeiten gut vereinbaren lässt.<br />

die jeweilige persönliche Kurve der Leistungsfähigkeit<br />

im Tagesverlauf je nach angeborenem „Schlaftyp“ verschieben<br />

kann. Die meisten sind sogenannte Normaltypen,<br />

sie schlafen zwischen 0:00 Uhr und 8:00 Uhr.<br />

Auf sie sind die üblichen Arbeitszeiten abgestimmt.<br />

Kommen diese Typen z. B. morgens um 8:00 Uhr von<br />

der Spätschicht, läuft ihr Körper auf Hochtouren. Sie<br />

können nicht einschlafen. Sie können dieses Schlafdefizit<br />

auch sehr schlecht ausgleichen. Die Spättypen<br />

schlafen zwischen 4:00 Uhr nachts und 12:00 Uhr mittags.<br />

Für sie sind die normalen Arbeitszeiten eine Qual.<br />

Sie müssen dafür mitten in ihrer Schlafphase aufstehen<br />

und können den fehlenden Schlaf schlecht nachholen.<br />

Sie empfinden die Spätschicht als ideal. Selbst die<br />

Nachtschicht ist für sie besser als die Tagschicht.<br />

Zeit für Freunde, Familie und Hobbys<br />

Zusätzlich zu den körperlichen Belastungen kann<br />

Schichtarbeit auch zu Problemen mit den Familienangehörigen,<br />

Freunden und Mitmenschen führen. Die mit<br />

der Schichtarbeit verbundene Lebensweise steht häufig<br />

im Widerspruch zu den zeitlichen Gewohnheiten der<br />

Familie und Gesellschaft. Die Teilnahme an z. B.<br />

• kulturellen und sportlichen Aktivitäten<br />

• Mitarbeit in z. B. ehrenamtlichen Gremien<br />

• Kontakt zu Freunden<br />

• Betreuung von Kindern<br />

• Zeit mit dem Partner<br />

wird durch die zeitlichen Vorgaben des Schichtsystems<br />

häufig erschwert. Für die meisten Schichtarbeiterinnen<br />

und Schichtarbeiter haben diese Störungen eine ebenso<br />

große Bedeutung wie die gesundheitlichen Folgen.<br />

Hierbei werden die Spätschicht und die Wochenendarbeit<br />

als besonders negativ empfunden.<br />

Der Arbeitgeber, aber auch jeder einzelne Beschäftigte,<br />

kann Einiges tun, um die Belastungen durch Schichtarbeit<br />

zu mildern. Hierzu ist auch ein geeigneter<br />

Schichtplan wichtig, der möglichst mit den Betriebsärzten,<br />

dem Betriebsrat und den Betroffenen zusammen<br />

ge-staltet werden sollte.<br />

Viele weitere Informationen können Sie in dem <strong>BG</strong>-<br />

Infoblatt „Schichtarbeit – Leben gegen den Rhythmus“<br />

nachlesen. Dieses finden Sie unter der Bestell-Nr. 467<br />

im Internet www.bgetem.de auf den Seiten der<br />

Branchenverwaltung Druck und Papierverarbeitung<br />

unter der Rubrik Medien.


Brücke Ausgabe 2/10<br />

Wie lassen sich die Auswirkungen von Schichtarbeit mildern?<br />

Hinweise für Arbeitgeber<br />

Ein nachts arbeitender Mensch ist deutlich weniger<br />

leistungsfähig als ein tagsüber arbeitender. Deshalb<br />

sollten zusätzliche Beanspruchungen vermieden werden<br />

wie<br />

• lange tägliche Arbeitszeiten (10–12 Stunden),<br />

• 6-Tage-Schichten,<br />

• hohe Arbeitsbelastungen,<br />

• ungünstige Arbeitsumgebung.<br />

Inwieweit die aus der Schichtarbeit erzwungene<br />

Lebensweise zu Störungen von Befinden und Gesundheit<br />

der Betroffenen beitragen, ist vor allem von der<br />

persönlichen Situation abhängig. Entscheidend ist,<br />

dass die Schichtarbeit von ihm sowie von seiner unmittelbaren<br />

Umgebung und vor allem seiner Familie<br />

akzeptiert wird. Deshalb ist eine plötzlich erzwungene<br />

Schichtarbeit sehr problematisch. Je mehr der Betroffene<br />

an der Gestaltung der Arbeitspläne mitwirken<br />

kann, umso geringer ist die arbeitsbedingte Belastung.<br />

Hier hilft z. B. ein flexibler Schichtzeitbeginn zugunsten<br />

individueller Vorlieben sehr. Dann kann Rücksicht<br />

genommen werden auf die unterschiedliche Belastbarkeit<br />

der Mitarbeiter (z. B. Alter, private Probleme etc.),<br />

die eigenen Neigungen (z. B. Morgenmuffel) und individuellen<br />

Voraussetzungen (z. B. lange Anfahrtswege,<br />

Kinderbetreuung etc.). Wer z. B. erst nach dem Kinobesuch,<br />

der Vereinssitzung oder der Feuerwehrübung<br />

zur Nachtschicht fahren muss, kann am sozialen und<br />

gesellschaftlichen Leben weiterhin teilnehmen.<br />

Viele Beschäftigte haben aus persönlichen oder<br />

gesundheitlichen Gründen Vorlieben für bestimmte<br />

Schichten. Auf diese Wünsche sollte eingegangen<br />

werden. Es müssen nicht alle gleichmäßig zu allen<br />

Schichten eingeteilt werden.<br />

Damit Schichtarbeiter aktiv am sozialen Leben teilnehmen<br />

können, müssen sie ihre Zeit sehr gut planen<br />

können. Deshalb sollte der Schichtplan langfristig<br />

vorausgeplant werden. Nachträgliche Änderungen am<br />

Schichtplan sollten vermieden werden.<br />

Hilfreich kann eine gute Ausleuchtung der Arbeits- und<br />

Aufenthaltsräume sein. Licht, das zur richtigen Zeit in<br />

das menschliche Auge fällt, kann dazu beitragen, den<br />

biologischen Rhythmus zu verschieben und zu stabilisieren.<br />

Zudem wirkt Licht in der Nacht aktivierend.<br />

Hinweise für Schichtarbeiter<br />

Mit einer Reihe von einfachen Maßnahmen kann jeder<br />

Einzelne die höhere Beanspruchung durch Schichtarbeit<br />

mildern.<br />

Abgeschirmter Schlafraum<br />

Für einen Schichtarbeiter ist es schwierig, tagsüber zu<br />

schlafen, wenn alle Organe auf Leistung eingestellt<br />

sind. Deshalb ist es für einen erholsamen Schlaf<br />

besonders wichtig, dass der Schlafraum dunkel, ruhig<br />

und kühl ist.<br />

Ernährung<br />

Der Magen kann sich nicht auf wechselnde Zeiten einstellen.<br />

Deshalb sollten die Hauptmahlzeiten immer<br />

zur gleichen Uhrzeit eingenommen werden. Deftiges<br />

Essen hat häufig Müdigkeit und Verdauungsprobleme<br />

zur Folge. Insbesondere, wer Leistung bringen und<br />

schwierige Situationen meistern muss, kann sich<br />

einen „vollen Bauch und leeren Kopf“ nicht erlauben.<br />

Deshalb sollte man vor und während der Arbeit kein<br />

deftiges Essen zu sich nehmen. Tipps:<br />

• Hauptmahlzeit kurz vor der Nachtschicht<br />

• nach Mitternacht eine leichte, warme Mahlzeit<br />

• zur Überbrückung des frühmorgendlichen Tiefs trägt<br />

eine kleine, leichte Mahlzeit gegen 4:00 Uhr bei.<br />

Danach sollte man nichts mehr essen, um den<br />

späteren Schlaf nicht zu stören<br />

• viel Wasser trinken<br />

Planung der freien Zeit<br />

Damit Schichtarbeiter aktiv am sozialen Leben teilnehmen<br />

können, müssen sie ihre Zeit sehr gut planen.<br />

Tageslicht ist aufmunternd<br />

Tageslicht wirkt aktivierend. Dies sollten Schichtarbeiter<br />

nach Beendigung der Nachtschicht berücksichtigen.<br />

Tipps:<br />

• Auf der Heimfahrt sollten sie sich nicht unnötig der<br />

Sonnenstrahlung aussetzen (evtl. mit Sonnenbrille<br />

fahren).<br />

• Der Schlafraum sollte abgedunkelt sein.<br />

• Nach dem Schlaf wirkt ein Aufenthalt im Freien<br />

belebend und aufmunternd.<br />

TIPPS FÜR DIE GESUNDHEIT<br />

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EDITORIAL<br />

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