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Erhebungsbogen Statistisches Landesamt - Eggingen

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<strong>Erhebungsbogen</strong> für Baugenehmigung<strong>Statistisches</strong> <strong>Landesamt</strong>Baden-WürttembergKunden-NummerBöblinger Str. 6870199 StuttgartTel. 0711/641-2530, Fax 0711/641-2980(falls vorhanden)Identifikations-Nr. 0Bau-Schein-Nr./AktenzeichenDatum der Baugenehmigung oderdes zulässigen BaubeginnsMonatJahrBaurechtliches Verfahren (Zutreffendes bitte ankreuzen)ABaugenehmigungmit SchlussabnahmeBaugenehmigungohne SchlussabnahmeKenntnisgabeRechtsgrundlagen, Auskunftspflicht etc. siehe Rückseite des Aktenexemplars.Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen die zugehörigen Erläuterungen.Ein <strong>Erhebungsbogen</strong> ist auszufüllen bei– Neubau (für jedes Gebäude 1 <strong>Erhebungsbogen</strong>)– Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude– Änderung des Nutzungsschwerpunkts zwischen Wohnbau und Nichtwohnbau(bitte zusätzlich einen Abgangsbogen ausfüllen).StraßenschlüsselKVereinfachtesGenehmigungsverfahrenVVervielfältigung, Nachahmung, Veröffentlichungund elektronische Speicherung nur mit Genehmigung!Form-Solutions E-Mail: info@form-solutions.de www.form-solutions.deArtikel Nr. BW600044 Telefon 07082/9464-0 - Telefax 07082/9464-1703/2002 Form-Nr. 120911. Allgemeine Angaben (Bitte Blockschrift)Name/FirmadesBauherrnAnschriftBei allen Baumaßnahmen2. Art des Gebäudes (bitte künftige Nutzung angeben)Wohngebäude (ohne Wohnheim)WohnheimHaustyp des WohngebäudesEinzelhaus1Gereihtes Haus3Doppelhaushälfte 2Sonstiger Haustyp 4Überwiegend verwendeter Baustoff (Tragkonstruktion)Ziegel1Stahl5Kalksandstein2Stahlbeton6Porenbeton3Holz7Leichtbeton4Sonstiges8Art der BeheizungFernheizung1Etagenheizung4Blockheizung2Einzelraumheizung 5Zentralheizung3Keine Heizung6Vorwiegende HeizenergiePrimär SekundärPrimär SekundärPassivhaus01Solarthermie08 19Öl02 13 Holz09 20Gas03 14 Biogas10 21Strom04 15 Sonst. Biomasse 11 22Fernwärme05 16 Sonst. Heizenergie 12 23Geothermie 06 17Umweltthermie(Luft/Wasser)07 18(Erläuterung zur Sonst. Heizenergie)Bauherr bzw. der mit der Baubetreuung Beauftragte Bauamt bzw. Gemeinde(Bitte Telefonnummer des Planverfassers angeben)Tel.-Nr.Nur bei Errichtung eines neuen GebäudesBauherrÖffentlicher BauherrUnternehmenWohnungsunternehmenImmobilienfondsSonstige Unternehmen (ohne Wohnungsunternehmen)Land- u. Forstwirtschaft, Tierhaltung, FischereiProduzierendes GewerbeHandel, Kreditinstitute u.Versicherungsgewerbe, Dienstleistungensowie Verkehr und NachrichtenübermittlungPrivate HaushalteOrganisationen ohne ErwerbszweckOrt, Datum, Unterschriftohne Eigentumswohnungenmit EigentumswohnungenNichtwohngebäude (bitte Nutzungsart angeben)(z.B. Bankgebäude, Werkhalle, Kirche, Schule)bitte ankreuzen12345678123Ort, Datum, Unterschrift30Lage des BaugrundstücksKreisGemeindeGemeindeteilStraße, Nr.3. Art der BautätigkeitErrichtung eines neuen Gebäudesin konventioneller Bauartim FertigteilbauBaumaßnahme an einem bestehenden GebäudeBei Baumaßnahmen an bestehenden GebäudenÄndert sich der Nutzungsschwerpunkt des Gebäudeszwischen Wohnbau und Nichtwohnbau?janeinWenn ja, bitte frühere Nutzung angebenWurde ein Abgangsbogen ausgestellt?Bei Wiederaufbau, Ersatzbau, WiederherstellungIn welchem Jahr wurde das Gebäude(der Gebäudeteil) abgebrochen, zerstört o.ä.?Wurde ein Abgangsbogen ausgestellt?4. Größe des ZugangsBei Errichtung eines neuen GebäudesRauminhalt – Brutto (DIN 277)Zahl der Vollgeschosse (§2 Abs. 6 LBO)Bei allen BaumaßnahmenNutzfläche(DIN 277 ohne Wohnfläche)Wohnfläche (WoFlV)der Wohnungender sonstigen WohneinheitenWohnungen (nach der Zahlder Räume einschl. Küchen) mit1 Raum2 Räumen3 Räumen4 Räumen5 Räumen6 Räumen7 oder mehr RäumenZahl der Räume in Wohnungenmit 7 oder mehr RäumenSonstige WohneinheitenRäume in sonstigenWohneinheitenneuer Zustand5. Veranschlagte Kosten des Bauwerksbzw. der Baumaßnahme (Kostengruppe 300, 400 DIN 276)Kosten in 1 000 Euro (einschl. MWSt.) 29Werte ohne Kommastellen01 m 302 AnzahlAnzahlneuer Zustandalter Zustand03 m 2 06 m 204 m 2 07 m 205 m 2 08 m 209 1910 2011 2112 2213 2314 2415 2516 2617 2718 28janeinjaneinbitte ankreuzen12alter Zustand3121212Nur Neubau Bei BaumaßnahmenNur Neubau Bei Neubau ist nur der neue Zustand auszufüllen


Rechtsgrundlagen: Gesetz über die Statistik der Bautätigkeitim Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes(Hochbaustatistikgesetz – HBauStatG) in Verbindung mit demGesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz– BStatG). Erhoben werden die Tatbestände zu § 3 Abs. 1bis 4 des Hochbaustatistikgesetzes.Auskunftspflicht: Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 6HBauStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Danach sind für dieBaugenehmigungsstatistik (einschließlich Kenntnisgabeverfahren),für die Meldung zur Fertigstellungsstatistik sowie fürdie Bauüberhangserhebung die Bauaufsichtsbehörden, dieBauherren, die mit der Baubetreuung Beauftragten zur Auskunftver pflichtet, für die Bauüberhangserhebung zusätzlich auch dieGemeinden und Gemeindeverbände. Zur Abgangserhebungsind die Bauaufsichtsbehörden, die Eigentümer und dieGemeinden und Gemeindeverbände auskunftspflichtig. Dieweiteren Einzel heiten hierzu sowie zur Auskunftspflicht beiden kenntnisgabepflichtigen Bauvorhaben sind in Baden-Württemberg geregelt durch die Verwaltungsvorschrift desWirtschafts ministeriums zum Vollzug des Hochbaustatistikgesetzes(VwV-HBauStatG).Nach § 15 Abs. 3 BStatG ist bei schriftlicher Auskunfts erteilungdie Antwort erst erteilt, wenn die ordnungsgemäß ausgefülltenErhebungsvordrucke der Erhebungsstelle zugegangen sind.Nach § 15 Abs. 6 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklagegegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung keineaufschiebende Wirkung.Geheimhaltung: Die erhobenen Einzelangaben werden nach§ 16 BStatG grundsätzlich geheimgehalten, insbesonderewerden sie nicht den Finanzämtern zugänglich gemacht. Nurin gesetzlich ausdrücklich geregelten Ausnahmefällen dürfenEinzelangaben an Dritte übermittelt werden.Eine Übermittlung der erhobenen Einzelangaben ist nach § 16Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 HBauStatG an die fachlichzuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendunggegenüber den gesetzgebenden Körperschaften undfür Zwecke der Planung in Form von Tabellen mit statistischenErgebnissen zulässig, auch soweit Tabellenfelder nur eineneinzigen Fall ausweisen. Eine Übermittlung von Einzelangabenmit Namen und Anschrift ist ausgeschlossen.Nach § 16 Abs. 3 BStatG dürfen sich das Statistische Bundesamtund die Statistischen Ämter der Länder für die Erstellung derVolkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Bundes und derLänder untereinander Einzelangaben übermitteln.Nach § 16 Abs. 5 BStatG in Verbindung mit § 9 Abs. 2 HBauStatGdürfen für ausschließlich statistische Zwecke Einzelangaben andie zur Durchführung statistischer Aufgaben zuständigen Stel lender Gemeinden und Gemeindeverbände übermittelt werden. DieÜbermittlung ist jedoch nur zulässig, wenn die Gemeinden undGemeindeverbände eine Trennung dieser Stellen von anderenkom munalen Verwaltungsstellen sicherstellen und das Statistikgeheimnisdurch Organisation und Verfahren gewährleisten. InBaden-Württemberg sind diese gesetzlichen Erfordernisse imLandesstatistikgesetz (LStatG) und in der Verordnung des Finanzministeriumszum Einsatz von Datenverarbeitungsanlagenin kommunalen Statistikstellen näher geregelt.Nach § 9 Abs. 3 und 4 HBauStatG können bestimmteErhebungs- und Hilfsmerkmale im Rahmen von Gebäude-,Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben und der Preisstatistikverwendet werden. Diese werden gesondert aufbewahrt.Nach § 16 Abs. 6 BStatG dürfen für wissenschaftliche Zweckean bestimmte Empfänger (unabhängige wissenschaftlicheForschung, Hochschulen) Einzelangaben dann übermitteltwerden, wenn sie nur mit einem unverhältnismäßig großenAufwand den Betroffenen zugeordnet werden können (faktischeAnonymisierung). Ebenso dürfen anonymisierte Einzelangabenan die für Zwecke wissenschaftlicher Forschung beimBundesamt für Bauwesen und Raumordnung eingerichteteabgeschottete Statistikstelle weitergeleitet werden (§ 2 Abs.4 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes fürBauwesen und Raumordnung.Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht nach § 16 Abs. 10 BStatGauch für die Personen, die Empfänger von Einzelangaben oderTabellen mit Einzelfällen sind.Zweck, Art und Umfang der Erhebungen: Die Statistiküber die Bautätigkeit im Hochbau – bestehend aus derStatistik der Baugenehmigungen, des Bauüberhangs, derBaufertigstellungen sowie des Bauabgangs – wird für alle genehmigungs-oder zustimmungspflichtigen sowie nach § 51 LBOkenntnisgabepflichtigen Baumaßnahmen, bei denen Wohnraumoder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird, sowieHochbauten, deren Genehmigungsverfahren durch besondereBundes- oder Landesgesetze geregelt sind, durchgeführt.Die Hochbaustatistik liefert Ergebnisse über die Struktur, denUmfang und die Entwicklung der Bautätigkeit und ist somit einwichtiger Indikator für die Beurteilung der Wirtschaftsentwicklungim Bausektor. Darüber hinaus ermöglicht die Baufertigstellungsstatistikin Verbindung mit der Bauabgangsstatistik die jährlicheFortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes auf derBasis der letzten Totalzählung.Hilfsmerkmale, laufende Nummern, Ordnungsnummern:Bauschein-Nr./Aktenzeichen, Straße und Hausnummer desBaugrundstücks, Name und Anschrift des Bauherrn bzw. desEigentümers (Bauabgangsstatistik), Ort, Datum und Unterschriftsowie bei Wiedererrichtung Abgangsjahr und Abgangsmeldungsind Hilfsmerkmale, die lediglich der technischen Durchführungder Erhebung dienen.Die Identifikations-Nummer ist eine laufende, frei vergebeneNummer, welche die Unterscheidung der in die Erhebung einbezogenenErhebungseinheiten und die statistische Aufbereitungder Erhebungsmerkmale ermöglicht.Die übrigen Angaben der Fragebogen sind Erhebungsmerkmale,die zur statistischen Auswertung bestimmt sind.Trennen und Löschen: Die Hilfsmerkmale mit Ausnahme vonOrt, Datum und Unterschrift werden nach Abschluss der Prüfungder Angaben im Zuge der Baugenehmigungserhebung aufgesonderten Datenträger übernommen, nach § 12 Abs. 2 BStatGzur Durchführung der jährlichen Bauüberhangserhebung vonden Erhebungsmerkmalen getrennt aufbewahrt und spätestensnach Abschluss der Fertigstellungs-Auswertung gelöscht.Der <strong>Erhebungsbogen</strong> zur Fertigstellungsstatistik, der imDurchschreibeverfahren nur die Hilfsmerkmale für dieseErhebung sowie die Identifikationsnummer enthält, verbleibt beiden genehmigungs- und zustimmungspflichtigen Bauvorhaben,bei denen die Baurechtsbehörden eine Schlussabnahmevorgeschrieben haben, bis zur Fertigstellungsmeldung beimBauamt.Bei der Bauabgangsstatistik findet eine gesonderte Speicherungder Hilfsmerkmale nicht statt.Hier, wie auch bei den anderen Erhebungen der Hochbaustatistik,werden die <strong>Erhebungsbogen</strong> insgesamt nach Abschlussder Prüfung der Angaben im Statistischen <strong>Landesamt</strong> vernichtet.


Baufertigstellung<strong>Statistisches</strong> <strong>Landesamt</strong>Baden-WürttembergBöblinger Str. 6870199 StuttgartTel. 0711/641-2530, Fax 0711/641-2980Kunden-Nummer(falls vorhanden)Identifikations-Nr. 0Bau-Schein-Nr./AktenzeichenBaurechtliches Verfahren (Zutreffendes bitte ankreuzen)ABaugenehmigungmit SchlussabnahmeBaugenehmigungohne SchlussabnahmeKenntnisgabeKVereinfachtesGenehmigungsverfahrenRechtsgrundlagen, Auskunftspflicht etc. siehe Rückseite des Aktenexemplars.Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen die zugehörigen Erläuterungen.VDatum der Baugenehmigung oderdes zulässigen BaubeginnsMonatJahrDatum der BezugsfertigstellungMonatJahr1. Allgemeine Angaben (Bitte Blockschrift)Name/FirmadesBauherrnAnschriftLage des BaugrundstücksKreisGemeindeGemeindeteilStraße, Nr.Haben sich seit Einreichung des <strong>Erhebungsbogen</strong>s für Baugenehmigung Änderungen ergeben?bitte ankreuzenjaneinFalls ja, bitte nachstehend eintragen:Form-Solutions E-Mail: info@form-solutions.de www.form-solutions.deArtikel Nr. BW600044 Telefon 07082/9464-0 - Telefax 07082/9464-1703/2002 Forum-Nr. 120912. Art des Gebäudes (bitte künftige Nutzung angeben)Wohngebäude (ohne Wohnheim)Wohnheimohne Eigentumswohnungenmit EigentumswohnungenNichtwohngebäude (bitte Nutzungsart angeben)(z.B. Bankgebäude, Werkhalle, Kirche, Schule)Haustyp des WohngebäudesEinzelhaus1Gereihtes Haus3Doppelhaushälfte 2Sonstiger Haustyp 4Überwiegend verwendeter Baustoff (Tragkonstruktion)Ziegel1Stahl5Kalksandstein2Stahlbeton6Porenbeton3Holz7Leichtbeton4Sonstiges8Art der BeheizungFernheizung1Etagenheizung4Blockheizung2Einzelraumheizung 5Zentralheizung3Keine Heizung6Vorwiegende HeizenergiePrimär SekundärPrimär SekundärPassivhaus01Solarthermie08 19Öl02 13 Holz09 20Gas03 14 Biogas10 21Strom04 15 Sonst. Biomasse 11 22Fernwärme05 16 Sonst. Heizenergie 12 23Geothermie 06 17Umweltthermie(Luft/Wasser)07 18(Erläuterung zur Sonst. Heizenergie)1234. Größe des ZugangsBei Errichtung eines neuen GebäudesRauminhalt – Brutto (DIN 277)Zahl der Vollgeschosse (§2 Abs. 6 LBO)Bei allen BaumaßnahmenNutzfläche(DIN 277 ohne Wohnfläche)Wohnfläche (WoFlV)der Wohnungender sonstigen WohneinheitenWohnungen (nach der Zahlder Räume einschl. Küchen) mit1 Raum2 Räumen3 Räumen4 Räumen5 Räumen6 Räumen7 oder mehr RäumenZahl der Räume in Wohnungenmit 7 oder mehr RäumenSonstige WohneinheitenRäume in sonstigenWohneinheitenneuer Zustand03 m 204 m 205 m 2Anzahlneuer ZustandBitte geben Sie hier sonstige Veränderungen in der Bauausführung seit der Baugenehmigung an.09101112131415161718Werte ohne Kommastellen01 m 302 Anzahl5. Veranschlagte Kosten des Bauwerksbzw. der Baumaßnahme (Kostengruppe 300, 400 DIN 276)Kosten in 1 000 Euro (einschl. MWSt.) 29

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