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OIB-Richtlinie 6

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Österreichisches Institut für Bautechnik <strong>OIB</strong>-330.6-008/11 <strong>OIB</strong>-<strong>Richtlinie</strong> 6Bei erdberührten Bauteilen kann der Nachweis auch über den maximal zulässigen Leitwert, das istdas Produkt aus erdberührter Fläche mal höchstzulässigem U-Wert (bzw. mindesterforderlichem R-Wert) mal Temperaturkorrekturfaktor, geführt werden.Bei geometrischer Begrenzung (d.h. keine größere Dämmschichtdicke ist möglich) ist die nach anerkanntenRegeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke (bei einem Bemessungswert derWärmeleitfähigkeit = 0,040 W/(mK)) einzubauen bzw. die höchstmögliche Energieeffizienzmaßnahmezu realisieren.9.2 Anforderungen an wärmeübertragende BauteileBeim Neubau oder Renovierung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles sowie bei der Erneuerung einesBauteiles dürfen bei konditionierten Räumen folgende Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) bei nachstehend genannten, wärmeübertragenden Bauteilen nicht überschritten werden:BauteilU-Wert[W/m²K]1 WÄNDE gegen Außenluft 0,352 WÄNDE gegen unbeheizte oder nicht ausgebaute Dachräume 0,353 WÄNDE gegen unbeheizte, frostfrei zu haltende Gebäudeteile (ausgenommenDachräume)0,604 WÄNDE erdberührt 0,405 WÄNDE (Trennwände) zwischen Wohn- oder Betriebseinheiten 0,906 WÄNDE gegen andere Bauwerke an Grundstücks- bzw. Bauplatzgrenzen 0,507 WÄNDE kleinflächig gegen Außenluft (z.B. bei Gaupen), die 2% der Wände des gesamtenGebäudes gegen Außenluft nicht überschreiten, sofern die 0,70ÖNORM B 8110-2 (Kondensatfreiheit) eingehalten wird8 WÄNDE (Zwischenwände) innerhalb von Wohn- und Betriebseinheiten -9 FENSTER, FENSTERTÜREN, VERGLASTE TÜREN jeweils in Wohngebäuden(WG) gegen Außenluft 2 1,4010 FENSTER, FENSTERTÜREN, VERGLASTE TÜREN jeweils in Nicht-Wohngebäuden (NWG) gegen Außenluft 2 1,7011 sonstige TRANSPARENTE BAUTEILE vertikal gegen Außenluft 1 1,7012 sonstige TRANSPARENTE BAUTEILE horizontal oder in Schrägen gegen Außenluft2,0013 sonstige TRANSPARENTE BAUTEILE vertikal gegen unbeheizte Gebäudeteile 1 2,5014 DACHFLÄCHENFENSTER gegen Außenluft 2 1,7015 TÜREN unverglast, gegen Außenluft 2 1,7016 TÜREN unverglast, gegen unbeheizte Gebäudeteile 2 2,5017 TORE Rolltore, Sektionaltore u.dgl. gegen Außenluft 2,5018 INNENTÜREN -19 DECKEN und DACHSCHRÄGEN jeweils gegen Außenluft und gegen Dachräume(durchlüftet oder ungedämmt)0,2020 DECKEN gegen unbeheizte Gebäudeteile 0,4021 DECKEN gegen getrennte Wohn- und Betriebseinheiten 0,9022 DECKEN innerhalb von Wohn- und Betriebseinheiten -23 DECKEN über Außenluft (z.B. über Durchfahrten, Parkdecks) 0,2024 DECKEN gegen Garagen 0,3025 BÖDEN erdberührt 0,401) ... die Konstruktion ist auf ein Prüfnormmaß von 1,23 m x 1,48 m zu beziehen, wobei die Symmetrieebenenan den Rand des Prüfnormmaßes zu legen sind2) ... bezogen auf ein Prüfnormmaß von 1,23 m x 1,48 mFür Dachschrägen mit einer Neigung von mehr als 60° gegenüber der Horizontalen gelten die jeweiligenAnforderungen für Wände.Seite 10 von 27

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