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OIB-Richtlinie 6

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Österreichisches Institut für Bautechnik <strong>OIB</strong>-330.6-008/11 <strong>OIB</strong>-<strong>Richtlinie</strong> 65 Haushaltsstrombedarf und BetriebsstrombedarfFür den Haushaltsstrombedarf HHSB von Wohngebäuden sind 50 % von q i,h (innere Wärmegewinneinfolge Personen und Geräte im Heizfall) bzw. für den Betriebsstrombedarf BSB von Nicht-Wohngebäuden sind 50 % des Mittelwertes aus q i,h (innere Wärmegewinne infolge Personen undGeräte im Heizfall) und q i,c (innere Wärmegewinne infolge Personen und Geräte im Kühlfall) unterHeranziehung der Nutzungsdauer zu berücksichtigen.6 PrimärenergiebedarfAb 1.1.2012 ist der Primärenergiebedarf PEB BGF,SK pro m² konditionierter Brutto-Grundfläche bezogenauf das Standortklima (SK) anzugeben. Dabei erfolgt die Berechnung gemäß <strong>OIB</strong>-Leitfaden„Energietechnisches Verhalten von Gebäuden“ durch Anwendung der Konversionsfaktoren gemäßPunkt 8, wobei der Haushaltsstrombedarf HHSB bzw. der Betriebsstrombedarf BSB gemäß Punkt 5zu berücksichtigen sind. Der spezifische Primärenergiebedarf ist auf eine Dezimalstelle gerundetanzugeben.7 KohlendioxidemissionenAb 1.1.2012 sind die Kohlendioxidemissionen CO2 BGF,max pro m² konditionierter Brutto-Grundflächebezogen auf das Standortklima (SK) anzugeben. Dabei erfolgt die Berechnung gemäß <strong>OIB</strong>-Leitfaden „Energietechnisches Verhalten von Gebäuden“ durch Anwendung der Konversionsfaktorengemäß Punkt 8, wobei der Haushaltsstrombedarf HHSB bzw. der Betriebsstrombedarf BSB gemäßPunkt 5 zu berücksichtigen ist. Die spezifischen Kohlendioxidemissionen sind auf eine Dezimalstellegerundet anzugeben.8 KonversionsfaktorenBrennstoff f PE f CO2Kohle 1,47 340 g/kWhHeizöl 1,26 312 g/kWhErdgas 1,17 238 g/kWhBiomasse 1,14 15 g/kWhStrom 3 2,51 403 g/kWhHW erneuerbar 1,62 59 g/kWhHW konventionell 1,53 295 g/kWhFW-Netz mit hocheff. KWK < 300 MW 1,00 74 g/kWhFW-Netz mit hocheff. KWK >= 300 MW 1,00 39 g/kWhAbwärme 1,00 20 g/kWhStrom (Import-Mix) für KWK-Gutschriften 4 3,48 648 g/kWh9 Anforderungen an Bauteile9.1 AllgemeinesUnbeschadet der Bestimmungen gemäß der Punkte 3 bis 7 sind die Anforderungen gemäßPunkt 9.2 an wärmeübertragende Bauteile zu erfüllen.3 Die Konversionsfaktoren für Strom sind allenfalls noch um die Netzverluste zu erhöhen.4 Wird für die Berechnung von Fernwärme-Konversionsfaktoren mit hocheffizienter KWK herangezogenSeite 9 von 27

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