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pdf, 1 MB - BZL Kommunikation und Projektsteuerung GmbH

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INDUSTRIEEMISSIONENAbbildung 8: 3-Jahres-Ganglinie der TOC-Tagesmittelwerte eines Zementwerks, dasAbfall mit mehr als 60 % der Feuerungswärmeleistung mitverbrenntAbbildung 9: Korrelation von TOC- <strong>und</strong> CO-Emissionen einesZementwerks, das Abfall mit mehr als 60 Prozent der Feuerungswärmeleistungmitverbrennt, klassierte Tagesmittelwerte aus einemmehrjährigen ZeitraumAbbildung 10: TOC- <strong>und</strong> CO-Anteile aus dem natürlichen Rohstoff<strong>und</strong> aus der Abfallmitverbrennung; Auswertung der Tagesmittelwerteüber einen mehrjährigen Zeitraum7 AbfallmitverbrennungBei der Abfallmitverbrennung wurde insbesondere die Mitverbrennungin Zementwerken thematisiert. Die vollständige Angleichungder Mitverbrennung an die Monoverbrennung steht in der17. BImSchV noch aus. Die bisherigen Ausnahmen für die SchadstoffeSchwefeldioxid <strong>und</strong> organische Schadstoffe (bestimmt alsGesamtkohlenstoff TOC) sollen beibehalten werden. Beim TOCwird immer noch davon ausgegangen, dass Konzentrationen überdem Grenzwert der 17. BImSchV in Höhe von 10 MilligrammKohlenstoff pro Kubikmeter (mg C/Nm 3 ) ausschließlich rohstoffbedingtsind. Diese Annahme trifft in vielenFällen jedoch nicht zu. Vielmehr ist die Verbrennungin der Sek<strong>und</strong>ärfeuerung von Zementwerkenwegen zu kurzer Aufenthaltszeiten,zu geringer Temperatur, unvollständigerVermischung <strong>und</strong> zu großer Stückigkeit derAbfälle (die als sog. alternative Brennstoffeeingesetzt werden) unvollständig mit der Folgeerhöhter Emissionen an organischen Stoffen(TOC) <strong>und</strong> Kohlenmonoxid (CO). MitAbbildung 8 wurde im Rahmen der Anhörunganhand einer 3-Jahresganglinie einesZementwerkes gezeigt, dass der TOC-Grenzwertder 17. BImSchV permanent überschrittenwurde <strong>und</strong> am Ende sogar drastisch ansteigt.Dies kann nicht mit Emissionen ausden natür lichen Rohstoffen, sondern nurdurch den Abfalleinsatz erklärt werden.Circa 90 Prozent der deutschen Zementwerkenehmen die Befreiungsmöglichkeit der 17. BImSchV vomTOC-Grenzwert in Anspruch. Die Befreiung kann nur ausgesprochenwerden, wenn die erhöhten TOC-Frachten aus den natürlichenRohstoffen entstammen. Dabei fällt auf, dass für circa einDrittel der Zementwerke laut ihren Genehmigungsbescheiden keineTOC-Emissionsgrenzwerte festgelegt wurden, was ganz eindeutignicht verordnungskonform ist. Beim CO ist es noch eklatanter;hier haben zwei Drittel der Zementwerke keinen Grenzwerteinzuhalten. Zum Teil werden in den Genehmigungen sehr hoheCO-Konzentrationen von bis zu 3000 mg/Nm 3 zugelassen. MitAbbildung 9 wird gezeigt, dass CO <strong>und</strong> TOC korrelieren <strong>und</strong> dieerhöhten Emissionen durch die Abfallmitverbrennung bedingtsind (Abbildung 10).Die TOC- <strong>und</strong> CO-Emissionen stammen immer auch aus dennatürlichen Rohstoffen, doch übersteigen die TOC-Emissionenaus dieser Quelle in der Regel die 30 mg/Nm 3 -Marke kaum [1], derRest ist daher bedingt durch den Einsatz von Abfällen. Mit demAustreibtest [11, 12] steht eine Methodik zur Verfügung, mit derder TOC- <strong>und</strong> CO-Anteil aus den natürlichen Rohstoffen (im sogenanntenRohmehl) bestimmt <strong>und</strong> damit von dem Anteil aus derMitverbrennung unterschieden werden kann. In der Anhörungwurde vorgeschlagen, diesen Test in die Verordnung einzuführen,um hier den Vollzug entscheidend zu qualifizieren. Abbildung 10illustriert diesen Zusammenhang; während um die 20 mg/Nm 3 derTOC-Emissionskonzentration Rohstoff-bedingt sind, wird durchdie Mitverbrennung von Abfall über die Sek<strong>und</strong>ärverbrennung dieKonzentration deutlich erhöht.Bei Mono-Abfallverbrennungsanlagen findet dagegen eine nahezuvollständige Oxidation der organischen Stoffe statt. Dortwird der 10 mg/Nm 3 -TOC-Grenzwert sogar deutlich unterschritten.In der Praxis werden Werte um 1 mg/Nm 3 erreicht <strong>und</strong> zumTeil auch deutlich darunter. So fährt die MVA Bielefeld-Herfordschon seit vielen Jahren mit einer TOC-Konzentration im Reingasim Bereich von 0,1 mg/Nm 3 .Im Hinblick auf Quecksilberemissionen aus Zementwerkenwurde bei der Anhörung betont, dass diese durch eine Reihe vonMaßnahmen signifikant reduziert werden können. Dabei handeltes sich in erster Linie um produktionsintegrierte Maßnahmen <strong>und</strong>erst in zweiter Linie um Reinigungstechniken, mit denen für Altanlagenmindestens ein Grenzwert von 10 Mikrogramm proNormkubikmeter (Tagesmittelwert, 10 Prozent Bezugssauerstoff)eingehalten werden kann <strong>und</strong> sollte. Bei den produktionsintegriertenMaßnahmen handelt es sich um eine Kombination aus zusätz-ReSource 4/20129

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