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2013/084 - Waldbronn

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Seite - 5 - zur Beschlussvorlage <strong>2013</strong>/<strong>084</strong>Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe erhebt gegen die Planung keine Bedenkenoder Einwendungen. Fast das gesamte Plangebiet ist im Flächennutzungsplan desNachbarschaftsverbandes Karlsruhe als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen.Die gemeindlichen Planungsabsichten halten sich im Rahmen dieser Vorgaben. Deröstliche Bereich des Plangebietes tangiert die im bisherigen Flächennutzungsplandargestellte Stadtbahnverbindung und die angedachte Ostumgehung Reichenbach.Beide Planungen wurden durch Beschlüsse des Gemeinderates aufgegeben. DieÄnderung bzw. Korrektur des FNP wurde bereits beantragt aber leider noch nichtvollzogen.Stellungnahme der Verwaltung:Der Hinweis des Nachbarschaftsverbands ist zutreffend aber überholt.Beschlussvorschlag:Der Nachbarschaftsverband ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die Planungen fürdie Stadtbahnverbindung und die Ostumgehung Reichenbach aufgegeben wurdenund eine entsprechende Korrektur des FNP durchzuführen ist.Das Landratsamt, Amt für Brand- und Katastrophenschutz, weist auf dieAnforderungen an die Löschwasserversorgung hin.Stellungnahme der Verwaltung:Die Hinweise sind zutreffend und wurden in den Bebauungsplan aufgenommen.Beschlussvorschlag:Die Hinweise werden, wie bereits geschehen, im Bebauungsplan berücksichtigt.Das Landratsamt, Wasser, Abwasser, Boden, Altlasten hat gegen die Planung keineBedenken.Stellungnahme der Verwaltung:Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.Beschlussvorschlag:EntfälltDas Landratsamt, Immissionsschutzbehörde, weist darauf hin, dass sich südlich desPlangebietes die AVG-Schienentrasse befindet. Eine abschließende Stellungnahmesei nicht möglich, da keine Aussagen über die auf das Plangebiet einwirkendenLärmimmissionen getroffen wurden.Stellungnahme der Verwaltung:Der Hinweis ist zutreffend. Auf ein schalltechnisches Gutachten wurde verzichtet, daes höchst unwahrscheinlich ist, dass durch den doch relativ geringenSchienenverkehr die Lärmgrenzwerte auch nur annähernd erreicht werden.Beschlussvorschlag:Die Gemeinde wird jedoch in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren fürsorglichprüfen lassen, ob für einzelne Bauvorhaben im Plangebiet Maßnahmen des passivenLärmschutzes erforderlich sind.Das Landratsamt, Gesundheitsamt, hat gegen das Vorhaben keine Bedenken. Esweist auf das Heilquellenschutzgebiet hin. Daneben wird auf die allgemeinanerkannten Regeln bei der Einrichtung von Trinkwasseranlagen hingewiesen.Stellungnahme der Verwaltung:Die Hinweise sind zutreffend.Beschlussvorschlag:Der Hinweis auf das Heilquellenschutzgebiet wird – wie bereits geschehen – in denBebauungsplan aufgenommen.Ein Hinweis auf die Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bei derEinrichtung von Trinkwasseranlagen ist nicht erforderlich, da diese Regelngrundsätzlich einzuhalten sind.

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