Info-broschüre - Club Mobil
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1.<br />
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die nötigte körperliche und psychische Gesundheit besitzt,<br />
die nötigte körperliche und psychische Gesundheit besitzt,<br />
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die nötige Körpergröße besitzt,<br />
die nötige Körpergröße besitzt,<br />
3.<br />
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ausreichend frei von Behinderungen ist und<br />
ausreichend frei von Behinderungen ist und<br />
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aus ärztlicher Sicht über die nötige kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit verfügt.<br />
aus ärztlicher Sicht über die nötige kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit verfügt.<br />
Die gesundheitliche Eignung ist durch ein ärztliches Gutachten der Behörde nachzuweisen.<br />
Die gesundheitliche Eignung ist durch ein ärztliches Gutachten der Behörde nachzuweisen.<br />
Das ärztliche Gutachten hat gegebenenfalls auszusprechen:<br />
Das ärztliche Gutachten hat gegebenenfalls auszusprechen:<br />
1. ob und nach welchem Zeitraum eine amtsärztliche Nachuntersuchung erforderlich ist,<br />
1. ob und nach welchem Zeitraum eine amtsärztliche Nachuntersuchung erforderlich ist,<br />
2.<br />
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ob und in welchen Zeitabständen ärztliche Kontrolluntersuchungen erforderlich sind,<br />
ob und in welchen Zeitabständen ärztliche Kontrolluntersuchungen erforderlich sind,<br />
3.<br />
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ob die Verwendung eines Körperersatzstückes oder Behelfes unumgänglich notwendig ist, um das<br />
ob die Verwendung eines Körperersatzstückes oder Behelfes unumgänglich notwendig ist, um das<br />
sichere Lenken eines Kraftfahrzeuges zu gewährleisten,<br />
sichere Lenken eines Kraftfahrzeuges zu gewährleisten,<br />
4.<br />
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ob der Bewerber oder Führerscheinbesitzer nur unter zeitlichen, örtlichen oder sachlichen<br />
ob der Bewerber oder Führerscheinbesitzer nur unter zeitlichen, örtlichen oder sachlichen<br />
Beschränkungen zum Lenken von Kraftfahrzeugen geeignet ist.<br />
Beschränkungen zum Lenken von Kraftfahrzeugen geeignet ist.<br />
Ein ärztliches Gutachten ist ein von einem Amtsarzt oder von einem bestellten sachverständigen Arzt<br />
Ein ärztliches Gutachten ist ein von einem Amtsarzt oder von einem bestellten sachverständigen Arzt<br />
für Allgemeinmedizin erstelltes Gutachten, das in begründeten Fällen (z. B. körperliche<br />
für Allgemeinmedizin erstelltes Gutachten, das in begründeten Fällen (z. B. körperliche<br />
Einschränkungen) fachärztliche Stellungnahmen, eine Beobachtungsfahrt oder eine<br />
Einschränkungen) fachärztliche Stellungnahmen, eine Beobachtungsfahrt oder eine<br />
verkehrspsychologische Stellungnahme zu umfassen hat.<br />
verkehrspsychologische Stellungnahme zu umfassen hat.<br />
Bei Menschen mit Handicap wird dieses ärztliche Gutachten ausschließlich durch den Amts-<br />
Bei Menschen mit Handicap wird dieses ärztliche Gutachten ausschließlich durch den Amtsoder<br />
Polizeiarzt erstellt. Das ärztliche Gutachten darf zum Zeitpunkt der Erteilung der<br />
oder Polizeiarzt erstellt. Das ärztliche Gutachten darf zum Zeitpunkt der Erteilung der<br />
Lenkberechtigung nicht älter als 18 Monate sein. Fachärztliche Stellungnahmen dürfen vom Amtsarzt<br />
Lenkberechtigung nicht älter als 18 Monate sein. Fachärztliche Stellungnahmen dürfen vom Amtsarzt<br />
oder Polizeiarzt nur beurteilt werden, wenn diese zum Zeitpunkt der Erstattung des amtsärztlichen<br />
oder Polizeiarzt nur beurteilt werden, wenn diese zum Zeitpunkt der Erstattung des amtsärztlichen<br />
Gutachtens nicht älter als sechs Monate sind.<br />
Gutachtens nicht älter als sechs Monate sind.<br />
Das ärztliche Gutachten hat abschließend auszusprechen: „geeignet“, „bedingt geeignet“, „beschränkt<br />
Das ärztliche Gutachten hat abschließend auszusprechen: „geeignet“, „bedingt geeignet“, „beschränkt<br />
geeignet“ oder „nicht geeignet“.<br />
geeignet“ oder „nicht geeignet“.<br />
Ist der Begutachtete nach dem ärztlichen Befund zum Lenken von Kraftfahrzeugen einer oder<br />
Ist der Begutachtete nach dem ärztlichen Befund zum Lenken von Kraftfahrzeugen einer oder<br />
mehrerer Klassen nur unter der Voraussetzung geeignet, dass er Körperersatzstücke oder Behelfe oder<br />
mehrerer Klassen nur unter der Voraussetzung geeignet, dass er Körperersatzstücke oder Behelfe oder<br />
dass er nur Fahrzeuge mit bestimmten Merkmalen verwendet oder dass er sich ärztlichen<br />
dass er nur Fahrzeuge mit bestimmten Merkmalen verwendet oder dass er sich ärztlichen<br />
Kontrolluntersuchen unterzieht, so hat das Gutachten „bedingt geeignet“ für die entsprechenden<br />
Kontrolluntersuchen unterzieht, so hat das Gutachten „bedingt geeignet“ für die entsprechenden<br />
Klassen zu lauten und Befristungen, Auflagen oder zeitliche, örtliche oder sachliche Beschränkungen<br />
Klassen zu lauten und Befristungen, Auflagen oder zeitliche, örtliche oder sachliche Beschränkungen<br />
der Gültigkeit anzuführen, unter denen die Lenkberechtigung ohne Gefährdung der<br />
der Gültigkeit anzuführen, unter denen die Lenkberechtigung ohne Gefährdung der<br />
Verkehrssicherheit erteilt werden kann; dies gilt auch für Personen, deren Eignung nur für eine<br />
Verkehrssicherheit erteilt werden kann; dies gilt auch für Personen, deren Eignung nur für eine<br />
bestimmte Zeit angenommen werden kann und bei denen Nachuntersuchungen erforderlich sind.<br />
bestimmte Zeit angenommen werden kann und bei denen Nachuntersuchungen erforderlich sind.<br />
Ist der Begutachtete zum Lenken nur eines bestimmten Fahrzeuges (Ausgleichsfahrzeug) geeignet, so<br />
Ist der Begutachtete zum Lenken nur eines bestimmten Fahrzeuges (Ausgleichsfahrzeug) geeignet, so<br />
hat das Gutachten „beschränkt geeignet“ zu lauten und anzugeben, durch welche körperlichen Mängel<br />
hat das Gutachten „beschränkt geeignet“ zu lauten und anzugeben, durch welche körperlichen Mängel<br />
die Eignung beschränkt ist und in welcher Form diese Mängel ausgeglichen werden können.<br />
die Eignung beschränkt ist und in welcher Form diese Mängel ausgeglichen werden können.<br />
Wenn das ärztliche Gutachten eine Beurteilung technischer Fragen voraussetzt, insbesondere<br />
Wenn das ärztliche Gutachten eine Beurteilung technischer Fragen voraussetzt, insbesondere<br />
hinsichtlich der Feststellung, ob die Bauart und Ausrüstung eines bestimmten Fahrzeuges die in<br />
hinsichtlich der Feststellung, ob die Bauart und Ausrüstung eines bestimmten Fahrzeuges die in<br />
einem auf „beschränkt geeignet“ lautenden Gutachten angeführten körperliche Mängel ausgleicht, ist<br />
einem auf „beschränkt geeignet“ lautenden Gutachten angeführten körperliche Mängel ausgleicht, ist<br />
ein Gutachten eines bestellten technischen Sachverständigen hierüber einzuholen. Wenn das ärztliche<br />
ein Gutachten eines bestellten technischen Sachverständigen hierüber einzuholen. Wenn das ärztliche<br />
Gutachten eine Beobachtung des zu Begutachtenden beim Handhaben von Betätigungsvorrichtungen<br />
Gutachten eine Beobachtung des zu Begutachtenden beim Handhaben von Betätigungsvorrichtungen<br />
eines bestimmten, für den Ausgleich einer Körperbehinderung umgebauten Kraftfahrzeuges erfordert,<br />
eines bestimmten, für den Ausgleich einer Körperbehinderung umgebauten Kraftfahrzeuges erfordert,<br />
ist vor Erstellung des ärztlichen Gutachtens eine Beobachtungsfahrt anzuordnen; die erforderlichen<br />
ist vor Erstellung des ärztlichen Gutachtens eine Beobachtungsfahrt anzuordnen; die erforderlichen<br />
entsprechenden technischen Umbauten sind bei der Erteilung der Lenkberechtigung vorzuschreiben.<br />
entsprechenden technischen Umbauten sind bei der Erteilung der Lenkberechtigung vorzuschreiben.<br />
©Edith Grünseis-Pacher, CLUB MOBIL, www.clubmobil.at, 0664/2133042, edith@clubmobil.at 10<br />
©Edith Grünseis-Pacher, CLUB MOBIL, www.clubmobil.at, 0664/2133042, edith@clubmobil.at 10