01.12.2012 Aufrufe

Info-broschüre - Club Mobil

Info-broschüre - Club Mobil

Info-broschüre - Club Mobil

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Für die Antragstellung sind je nach Familienstand folgende Unterlagen notwendig:<br />

�Für Antragsformular die Antragstellung (erhältlich sind je beim nach Bundessozialamt Familienstand folgende für Zuschuss, Unterlagen PVA für notwendig: Darlehen)<br />

�� Kopie Antragsformular Behindertenpass (erhältlich (Unzumutbarkeit beim Bundessozialamt der Benützung für Zuschuss, öffentlicher PVA für Verkehrsmittel)<br />

Darlehen)<br />

�� Einkommensnachweis Kopie Behindertenpass Antragsteller (Unzumutbarkeit (PVA-Darlehen: der Benützung max. öffentlicher netto 3.259,28 Verkehrsmittel)<br />

pro Monat/2012)<br />

�� Kopie Einkommensnachweis Führerschein (beidseitig) Antragsteller (PVA-Darlehen: max. netto 3.259,28 pro Monat/2012)<br />

�� Kopie Kostenvoranschlag Führerschein (beidseitig) für den Pkw; es müssen daraus die Kosten für eine Automatik und<br />

� Kostenvoranschlag eventuell behinderungsbedingter für den Pkw; Umbau es müssen ersichtlich daraus sein. die Kosten für eine Automatik und<br />

� Bürgschaftserklärung eventuell behinderungsbedingter oder Bankgarantie Umbau (bei ersichtlich Darlehen) sein.<br />

�� aktueller Bürgschaftserklärung Befund über den oder Gesundheitszustand Bankgarantie (bei (bei Darlehen) Darlehen)<br />

� aktueller Befund über den Gesundheitszustand (bei Darlehen)<br />

Förderungswerber sollten sich jedenfalls vor Erwerb des Fahrzeuges über die Voraussetzungen für<br />

die Förderungswerber Förderung erkundigen. sollten sich Kaufen jedenfalls Sie vor das Erwerb Kraftfahrzeug des Fahrzeuges erst nach über der die erfolgten Voraussetzungen Zusage bzw. für<br />

Genehmigung, die Förderung da erkundigen. nur dann Kaufen die Leistung Sie das erfolgen Kraftfahrzeug kann. Die erst Antragstellung nach der erfolgten hat bei Zusage der örtlich bzw.<br />

zuständigen Genehmigung, Landesstelle da nur dann des die Bundessozialamtes Leistung erfolgen kann. (Zuschuss Die Antragstellung und PVA-Darlehen) hat bei der oder örtlich der<br />

zuständigen Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle des Bundessozialamtes (Darlehen) zu (Zuschuss erfolgen. und PVA-Darlehen) oder der<br />

zuständigen Pensionsversicherungsanstalt (Darlehen) zu erfolgen.<br />

*BEGÜNSTIGTER BEHINDERTER<br />

Die *BEGÜNSTIGTER meisten Zuschüsse BEHINDERTER<br />

des Bundessozialamtes sind an die Zugehörigkeit zum Personenkreis der<br />

begünstigten Die meisten Behinderten Zuschüsse des geknüpft. Bundessozialamtes sind an die Zugehörigkeit zum Personenkreis der<br />

begünstigten Behinderten geknüpft.<br />

Wer kann begünstigter Behinderter werden?<br />

Wer � kann Österreichische begünstigter Staatsbürger Behinderter werden?<br />

�� EU- Österreichische beziehungsweise Staatsbürger EWR-Bürger<br />

�� Schweizer EU- beziehungsweise Bürger und EWR-Bürger<br />

deren Familienangehörige<br />

�� Flüchtlinge, Schweizer Bürger denen und Asyl deren gewährt Familienangehörige<br />

worden ist, solange sie zum dauernden Aufenthalt im<br />

� Bundesgebiet Flüchtlinge, denen berechtigt Asyl gewährt sind worden ist, solange sie zum dauernden Aufenthalt im<br />

� Personen, Bundesgebiet die über berechtigt einen sind Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG" oder "Daueraufenthalt -<br />

� Personen, Familienangehöriger" die über einen nach Aufenthaltstitel dem Niederlassungs- "Daueraufenthalt und Aufenthaltsgesetz - EG" oder "Daueraufenthalt (NAG) verfügen -<br />

� Personen Familienangehöriger" mit einem Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- "Daueraufenthalt und Aufenthaltsgesetz - EG" eines anderen (NAG) Mitgliedstaates verfügen der<br />

� EU, Personen denen mit eine einem Niederlassungsbewilligung Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt nach dem NAG - EG" erteilt eines wurde anderen Mitgliedstaates der<br />

EU, denen eine Niederlassungsbewilligung nach dem NAG erteilt wurde<br />

mit einem vom Bundessozialamt festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 %.<br />

Ausnahme: mit einem vom Schüler, Bundessozialamt Studenten sowie festgestellten Pensionisten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 %.<br />

Ausnahme: Schüler, Studenten sowie Pensionisten<br />

Wie wird man begünstigter Behinderter?<br />

Wie Anträge wird können man begünstigter bei den Landesstellen Behinderter? des Bundessozialamtes eingebracht werden.<br />

Anträge Die Feststellung können bei des den Landesstellen Grades der des Behinderung Bundessozialamtes erfolgt durch eingebracht ärztliche werden. Sachverständige des<br />

Die Bundessozialamtes. Feststellung des Das Grades Ergebnis der mit Behinderung der Möglichkeit erfolgt einer durch Stellungnahme ärztliche Sachverständige wird zur Kenntnis des<br />

Bundessozialamtes. gebracht (Parteiengehör). Das Das Ergebnis Bundessozialamt mit der Möglichkeit entscheidet einer mit Bescheid Stellungnahme über die wird Zugehörigkeit zur Kenntnis zum<br />

gebracht Kreis der (Parteiengehör). begünstigten Behinderten. Das Bundessozialamt Wenn man entscheidet dagegen beruft, mit Bescheid ist die Bundesberufungskommission<br />

über die Zugehörigkeit zum<br />

Kreis in Wien der in begünstigten zweiter Instanz Behinderten. zuständig. Wenn man dagegen beruft, ist die Bundesberufungskommission<br />

in Wien in zweiter Instanz zuständig.<br />

©Edith Grünseis-Pacher, CLUB MOBIL, www.clubmobil.at, 0664/2133042, edith@clubmobil.at 13<br />

©Edith Grünseis-Pacher, CLUB MOBIL, www.clubmobil.at, 0664/2133042, edith@clubmobil.at 13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!