Info-broschüre - Club Mobil
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Für die Antragstellung sind je nach Familienstand folgende Unterlagen notwendig:<br />
�Für Antragsformular die Antragstellung (erhältlich sind je beim nach Bundessozialamt Familienstand folgende für Zuschuss, Unterlagen PVA für notwendig: Darlehen)<br />
�� Kopie Antragsformular Behindertenpass (erhältlich (Unzumutbarkeit beim Bundessozialamt der Benützung für Zuschuss, öffentlicher PVA für Verkehrsmittel)<br />
Darlehen)<br />
�� Einkommensnachweis Kopie Behindertenpass Antragsteller (Unzumutbarkeit (PVA-Darlehen: der Benützung max. öffentlicher netto 3.259,28 Verkehrsmittel)<br />
pro Monat/2012)<br />
�� Kopie Einkommensnachweis Führerschein (beidseitig) Antragsteller (PVA-Darlehen: max. netto 3.259,28 pro Monat/2012)<br />
�� Kopie Kostenvoranschlag Führerschein (beidseitig) für den Pkw; es müssen daraus die Kosten für eine Automatik und<br />
� Kostenvoranschlag eventuell behinderungsbedingter für den Pkw; Umbau es müssen ersichtlich daraus sein. die Kosten für eine Automatik und<br />
� Bürgschaftserklärung eventuell behinderungsbedingter oder Bankgarantie Umbau (bei ersichtlich Darlehen) sein.<br />
�� aktueller Bürgschaftserklärung Befund über den oder Gesundheitszustand Bankgarantie (bei (bei Darlehen) Darlehen)<br />
� aktueller Befund über den Gesundheitszustand (bei Darlehen)<br />
Förderungswerber sollten sich jedenfalls vor Erwerb des Fahrzeuges über die Voraussetzungen für<br />
die Förderungswerber Förderung erkundigen. sollten sich Kaufen jedenfalls Sie vor das Erwerb Kraftfahrzeug des Fahrzeuges erst nach über der die erfolgten Voraussetzungen Zusage bzw. für<br />
Genehmigung, die Förderung da erkundigen. nur dann Kaufen die Leistung Sie das erfolgen Kraftfahrzeug kann. Die erst Antragstellung nach der erfolgten hat bei Zusage der örtlich bzw.<br />
zuständigen Genehmigung, Landesstelle da nur dann des die Bundessozialamtes Leistung erfolgen kann. (Zuschuss Die Antragstellung und PVA-Darlehen) hat bei der oder örtlich der<br />
zuständigen Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle des Bundessozialamtes (Darlehen) zu (Zuschuss erfolgen. und PVA-Darlehen) oder der<br />
zuständigen Pensionsversicherungsanstalt (Darlehen) zu erfolgen.<br />
*BEGÜNSTIGTER BEHINDERTER<br />
Die *BEGÜNSTIGTER meisten Zuschüsse BEHINDERTER<br />
des Bundessozialamtes sind an die Zugehörigkeit zum Personenkreis der<br />
begünstigten Die meisten Behinderten Zuschüsse des geknüpft. Bundessozialamtes sind an die Zugehörigkeit zum Personenkreis der<br />
begünstigten Behinderten geknüpft.<br />
Wer kann begünstigter Behinderter werden?<br />
Wer � kann Österreichische begünstigter Staatsbürger Behinderter werden?<br />
�� EU- Österreichische beziehungsweise Staatsbürger EWR-Bürger<br />
�� Schweizer EU- beziehungsweise Bürger und EWR-Bürger<br />
deren Familienangehörige<br />
�� Flüchtlinge, Schweizer Bürger denen und Asyl deren gewährt Familienangehörige<br />
worden ist, solange sie zum dauernden Aufenthalt im<br />
� Bundesgebiet Flüchtlinge, denen berechtigt Asyl gewährt sind worden ist, solange sie zum dauernden Aufenthalt im<br />
� Personen, Bundesgebiet die über berechtigt einen sind Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG" oder "Daueraufenthalt -<br />
� Personen, Familienangehöriger" die über einen nach Aufenthaltstitel dem Niederlassungs- "Daueraufenthalt und Aufenthaltsgesetz - EG" oder "Daueraufenthalt (NAG) verfügen -<br />
� Personen Familienangehöriger" mit einem Aufenthaltstitel nach dem Niederlassungs- "Daueraufenthalt und Aufenthaltsgesetz - EG" eines anderen (NAG) Mitgliedstaates verfügen der<br />
� EU, Personen denen mit eine einem Niederlassungsbewilligung Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt nach dem NAG - EG" erteilt eines wurde anderen Mitgliedstaates der<br />
EU, denen eine Niederlassungsbewilligung nach dem NAG erteilt wurde<br />
mit einem vom Bundessozialamt festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 %.<br />
Ausnahme: mit einem vom Schüler, Bundessozialamt Studenten sowie festgestellten Pensionisten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 %.<br />
Ausnahme: Schüler, Studenten sowie Pensionisten<br />
Wie wird man begünstigter Behinderter?<br />
Wie Anträge wird können man begünstigter bei den Landesstellen Behinderter? des Bundessozialamtes eingebracht werden.<br />
Anträge Die Feststellung können bei des den Landesstellen Grades der des Behinderung Bundessozialamtes erfolgt durch eingebracht ärztliche werden. Sachverständige des<br />
Die Bundessozialamtes. Feststellung des Das Grades Ergebnis der mit Behinderung der Möglichkeit erfolgt einer durch Stellungnahme ärztliche Sachverständige wird zur Kenntnis des<br />
Bundessozialamtes. gebracht (Parteiengehör). Das Das Ergebnis Bundessozialamt mit der Möglichkeit entscheidet einer mit Bescheid Stellungnahme über die wird Zugehörigkeit zur Kenntnis zum<br />
gebracht Kreis der (Parteiengehör). begünstigten Behinderten. Das Bundessozialamt Wenn man entscheidet dagegen beruft, mit Bescheid ist die Bundesberufungskommission<br />
über die Zugehörigkeit zum<br />
Kreis in Wien der in begünstigten zweiter Instanz Behinderten. zuständig. Wenn man dagegen beruft, ist die Bundesberufungskommission<br />
in Wien in zweiter Instanz zuständig.<br />
©Edith Grünseis-Pacher, CLUB MOBIL, www.clubmobil.at, 0664/2133042, edith@clubmobil.at 13<br />
©Edith Grünseis-Pacher, CLUB MOBIL, www.clubmobil.at, 0664/2133042, edith@clubmobil.at 13