FahrzeuGumbauten Für menschen mit behinderunG oder mit PFleGebedarF 8 3 2 Für aKtiVFahrer 1 Handbedienung Classic oder Compact 2 stehendes oder elektronisches Linksgas 3 Lenkhilfen 4 Hebelverlegung für Blinker und Scheibenwischer 5 Pedalabdeckung gegen ungewolltes Betätigen des Gaspedales, Pedalaufsätze (Distanzverkürzung bis 10 cm) 6 Sitzschienenverlängerung auch für große Personen, 7 verschiedene Rollstuhl-Ladehilfen fahrer- oder heckseitig Für mitFahrer 8 Schwenk- und Hebesitze manuell oder elektrisch, auch für höhere Fahrzeugmodelle 9 andockbare Transportrollstühle 10 verschiedene Rampen und Lifte beifahrer- und heckseitig für Kleinbusse 11 Rollstuhlverankerungssysteme. Fischerleitner Gmbh, Eberschwangerstraße 62b, 4910 Ried im Innkreis Tel.: 0 77 52 / 822 24-0 · Fax: DW-22, office@fischerleitner.at 1 9 10 11 Pritschen- und Kofferaufbauten Sonderaufbauten Fahrzeugeinrichtungen Kühlausstattungen Reparaturen Fahrzeugumbauten für Menschen mit Behinderung oder mit Pflegebedarf www.Fischerleitner.at 7 3 5 4 10 6
Der Antrag muss nur beim 1. Mal gestellt werden, in der Folge wird der Fahrtkostenzuschuss Der automatisch Antrag muss ausbezahlt. nur beim Ausgenommen 1. Mal gestellt sind werden, Personen, in der die Folge berufstätig wird der sind Fahrtkostenzuschuss (sie erhalten den automatisch <strong>Mobil</strong>itätszuschuss Der Antrag muss ausbezahlt. nur beim beim Bundessozialamt), Ausgenommen 1. Mal gestellt sind werden, die Personen, in Ausbildung in der die Folge berufstätig stehen wird (Schüler der sind Fahrtkostenzuschuss (sie und erhalten Studenten), den <strong>Mobil</strong>itätszuschuss die automatisch eine Betreuung ausbezahlt. beim in einer Bundessozialamt), Ausgenommen ChG-Einrichtung sind die Personen, oder in Ausbildung einem die Altenberufstätig stehen stehen und (Schüler Pflegeheim sind (sie und erhalten erhalten Studenten), oder den die die <strong>Mobil</strong>itätszuschuss bereits eine Betreuung Betreuung Fahrtkosten beim in einer einer im Bundessozialamt), Zusammenhang ChG-Einrichtung mit die oder oder einer in Ausbildung einem ChG-Maßnahme Altenstehen und (Schüler Pflegeheim erhalten. und erhalten Studenten), oder oder die die bereits Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer ChG-Maßnahme erhalten. SALZBURG: eine Betreuung Unter in bestimmten einer ChG-Einrichtung Voraussetzungen oder erhalten einem Alten- Menschen und Pflegeheim mit Behinderungen erhalten oder vom die SALZBURG: Magistrat bereits Salzburg Fahrtkosten Unter Taxigutscheine. bestimmten im Zusammenhang Voraussetzungen <strong>Info</strong>s unter: mit 0662/8072DW einer erhalten ChG-Maßnahme Menschen 3202, soziales@stadt-salzburg.at erhalten. mit Behinderungen vom Magistrat Salzburg Taxigutscheine. <strong>Info</strong>s <strong>Info</strong>s unter: unter: 0662/8072DW 3202, soziales@stadt-salzburg.at STEIERMARK: SALZBURG: Unter Übernommen bestimmten Voraussetzungen werden können erhalten im Zusammenhang Menschen mit mit Behinderungen den Leistungen vom STEIERMARK: Heilbehandlung, STEIERMARK: Magistrat Salzburg Erziehung Taxigutscheine. Übernommen und Schulbildung, werden <strong>Info</strong>s unter: können beruflicher 0662/8072DW im Eingliederung, Zusammenhang 3202, soziales@stadt-salzburg.at unterstützter mit den Beschäftigung Leistungen Leistungen Heilbehandlung, und STEIERMARK: Heilbehandlung, Beschäftigung Erziehung in Übernommen Tageseinrichtungen und Schulbildung, werden oder können beruflicher beruflicher Betrieben im anfallende Eingliederung, Zusammenhang Fahrtkosten unterstützter unterstützter mit für den Menschen Beschäftigung Leistungen mit und Behinderung Heilbehandlung, und Beschäftigung für Erziehung das in Tageseinrichtungen kostengünstigste und Schulbildung, zumutbare oder beruflicher Betrieben Verkehrsmittel anfallende Eingliederung, zu Fahrtkosten einer unterstützter der für nächst Menschen Beschäftigung gelegenen mit Behinderung geeigneten und Behinderung Beschäftigung Einrichtung für das in Tageseinrichtungen kostengünstigste oder einem Dienst. zumutbare oder Betrieben Verkehrsmittel anfallende zu Fahrtkosten einer der für nächst nächst Menschen gelegenen mit geeigneten Einrichtung oder einem Dienst. TIROL: Behinderung Die für Bezirksverwaltungsbehörden das kostengünstigste zumutbare des Landes Verkehrsmittel Tirol gewähren zu einer nach der den nächst Bestimmungen gelegenen TIROL: geeigneten TIROL: der Tiroler Die Einrichtung Förderrichtlinie Bezirksverwaltungsbehörden oder für einem Menschen Dienst. mit des Behinderung Landes Tirol (beschlossen gewähren am nach 07.12.2010) den Bestimmungen einmal pro TIROL: der laufendem der Tiroler Die Kalenderjahr Förderrichtlinie Bezirksverwaltungsbehörden einkommensabhängig für Menschen mit des Behinderung einen Landes <strong>Mobil</strong>itätszuschuss. Tirol (beschlossen gewähren am am Diese nach 07.12.2010) 07.12.2010) Förderung den Bestimmungen einmal kann von pro der laufendem Tiroler Kalenderjahr Förderrichtlinie einkommensabhängig für Menschen mit Behinderung einen <strong>Mobil</strong>itätszuschuss. (beschlossen am Diese 07.12.2010) Förderung einmal kann von pro nicht laufendem berufstätigen Kalenderjahr Menschen einkommensabhängig mit Behinderung, einen <strong>Mobil</strong>itätszuschuss. die auf Grund einer Diese dauernd Förderung wesentlichen kann von Beeinträchtigung nicht berufstätigen gehunfähig Menschen sind mit (Nachweis: Behinderung, Vorlage die des auf § 29b Grund StVO einer Ausweises dauernd oder wesentlichen wesentlichen ärztliches Beeinträchtigung Attest) Beeinträchtigung nicht berufstätigen schriftlich beantragt gehunfähig Menschen werden. sind mit (Nachweis: Behinderung, Vorlage die des auf § 29b Grund StVO einer Ausweises dauernd oder wesentlichen ärztliches Attest) WIEN: Attest) Beeinträchtigung schriftlich schriftlich Diese Leistung beantragt gehunfähig ermöglicht werden. sind (Nachweis: Menschen mit Vorlage Behinderung des § 29b regelmäßig StVO Ausweises z. B. zu einer oder Einrichtung ärztliches der WIEN: Attest) Tagesstruktur, schriftlich Diese Leistung Leistung beantragt zur Schule ermöglicht werden. (sofern Menschen nicht die mit MA56 Behinderung Kostenträger regelmäßig ist) oder z. B. zum zu einer einer Kindergarten Einrichtung zu der fahren. der WIEN: Tagesstruktur, Diese Öffentliche Leistung zur Verkehrsmittel: Schule ermöglicht (sofern Menschen nicht Ist die mit MA56 Fahrt Behinderung mit Kostenträger öffentlichen regelmäßig ist) ist) oder Verkehrsmitteln z. B. zum zu einer Kindergarten Einrichtung zu einer zu fahren. Einrichtung fahren. der Tagesstruktur, Öffentliche Öffentliche der Behindertenhilfe zur Verkehrsmittel: Verkehrsmittel: Schule (sofern (z. B. nicht Ist Tagesstruktur, die die MA56 Fahrt Fahrt mit Kostenträger Berufsqualifizierung) öffentlichen ist) oder Verkehrsmitteln Verkehrsmitteln zumutbar, zum Kindergarten werden zu einer die zu Einrichtung Kosten Einrichtung fahren. für Öffentliche eine der der Monatskarte Behindertenhilfe Verkehrsmittel: der Wiener (z. (z. B. Ist Linien Tagesstruktur, die vom Fahrt Fonds mit Berufsqualifizierung) Berufsqualifizierung) Soziales öffentlichen Wien Verkehrsmitteln ersetzt. zumutbar, Diese Leistung werden zu einer die ist Kosten nicht Kosten Einrichtung antragspflichtig für eine eine der Monatskarte Behindertenhilfe und wird der Wiener (z. vom B. FSW Linien Tagesstruktur, direkt vom Fonds mit Berufsqualifizierung) den Soziales Einrichtungen Wien ersetzt. zumutbar, verrechnet, Diese Leistung werden da sie die ist an nicht eine durch antragspflichtig FSW geförderte und Leistung wird vom gebunden FSW direkt ist (z. B. mit Berufsqualifizierung). Kosten für eine Monatskarte der Wiener Linien vom Fonds den Soziales Einrichtungen Wien ersetzt. Ist verrechnet, eine Diese Begleitperson Leistung da sie sie ist an eine erforderlich, durch FSW ist geförderte geförderte auf Antrag Leistung die Übernahme gebunden gebunden der ist Fahrtkosten (z. B. B. Berufsqualifizierung). nicht antragspflichtig und wird vom FSW direkt mit den für Einrichtungen die öffentlichen Ist verrechnet, eine Verkehrsmittel Begleitperson da sie für an erforderlich, die eine Begleitperson durch FSW ist geförderte auf möglich. Antrag Leistung Die die Voraussetzungen Übernahme gebunden der ist Fahrtkosten erfahren (z. B. Sie für beim die Fonds öffentlichen öffentlichen Soziales Verkehrsmittel Wien. Fahrt mit für Berufsqualifizierung). Ist eine Begleitperson die privaten erforderlich, Begleitperson PKW ist auf möglich. durch Antrag Angehörige: Die Die die Voraussetzungen Übernahme Sofern der Fahrtkosten Angehörige erfahren Sie für beim die die Fahrt Fonds öffentlichen mit Soziales dem Verkehrsmittel Wien. eigenen Fahrt Fahrt PKW mit für privaten durchführen, die privaten Begleitperson PKW können möglich. durch die Fahrten Angehörige: Die Voraussetzungen vom Wohnort Sofern zur Angehörige erfahren Einrichtung Sie beim die und Fahrt retour, Fonds mit Soziales nach dem Wien. aktuell eigenen Fahrt gültigen PKW mit durchführen, amtlichen privaten durchführen, PKW km-Geld können durch von die Fahrten derzeit Angehörige: vom € 0,42/km, Wohnort Sofern jedoch zur Angehörige Einrichtung Einrichtung maximal 315,25/Monat die und Fahrt retour, mit nach (Stand dem dem 2012) aktuell eigenen gefördert gültigen PKW amtlichen werden. durchführen, amtlichen Voraussetzung: km-Geld können von die Fahrten derzeit -Begutachtung vom € 0,42/km, Wohnort durch jedoch zur FSW Einrichtung maximal (Unzumutbarkeit 315,25/Monat und retour, der nach (Stand Nutzung dem 2012) aktuell öffentlicher gefördert gültigen Verkehrsmittel), werden. amtlichen werden. Voraussetzung: km-Geld -Leistung von derzeit -Begutachtung schließt € 0,42/km, die gleichzeitige durch jedoch FSW maximal Nutzung (Unzumutbarkeit der 315,25/Monat Leistung der Regelfahrtendienst (Stand Nutzung 2012) öffentlicher öffentlicher gefördert aus, - Verkehrsmittel), Antragstellung werden. Voraussetzung: beim -Leistung Kundenservice -Begutachtung schließt die Beratungszentrum gleichzeitige durch FSW Nutzung Behindertenhilfe (Unzumutbarkeit der Leistung der Regelfahrtendienst Nutzung öffentlicher aus, - Verkehrsmittel), Antragstellung beim -Leistung Kundenservice schließt die Beratungszentrum gleichzeitige Nutzung Behindertenhilfe der Leistung Regelfahrtendienst aus, - Antragstellung beim Kundenservice Beratungszentrum Behindertenhilfe 3.3.3. KfZ-Versicherung 3.3.3. KfZ-Versicherung 3.3.3. KfZ-Versicherung Der Versicherungsnehmer hat bei Abschluss der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung die Wahl Der zwischen Versicherungsnehmer der Variante B, hat die bei im Abschluss Fall eines der unverschuldeten Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Schadens den Anspruch die auf Wahl ein zwischen Leihfahrzeug Der Versicherungsnehmer der inkludiert Variante und B, hat der die günstigeren bei im Abschluss Fall eines Variante der unverschuldeten Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung A ohne Leihwagenanspruch. Schadens den Anspruch die auf Wahl ein Leihfahrzeug inkludiert und der günstigeren Variante A ohne Leihwagenanspruch. Die zwischen Wahlmöglichkeit der Variante zwischen B, die den im Fall Varianten eines A unverschuldeten und B wird in Schadens der Praxis den nur Anspruch für Personen- auf und ein Die Kombinationskraftwagen Leihfahrzeug Wahlmöglichkeit inkludiert zwischen und angeboten. der günstigeren den Varianten Gemäß Variante § 21 A und (2) A des ohne B wird KHVG Leihwagenanspruch. in der bezieht Praxis sich nur ein für Verzicht Personen- auf und ein Kombinationskraftwagen Ersatzfahrzeug Die Wahlmöglichkeit allerdings zwischen angeboten. nicht den auf Varianten Gemäß Ansprüche § 21 A und (2) körperbehinderter des B wird KHVG in der bezieht Praxis Lenker. sich nur ein für Das Verzicht Personenheißt, auf dass und ein Ersatzfahrzeug körperbehinderte Kombinationskraftwagen allerdings Kfz-Lenker angeboten. nicht auch auf Gemäß bei Ansprüche Abschluss § 21 (2) körperbehinderter des der KHVG Variante bezieht A ohne Lenker. sich Leihwagenanspruch, ein Das Verzicht heißt, auf dass ein körperbehinderte Ersatzfahrzeug Taxikosten oder allerdings die Kfz-Lenker Kosten nicht für ein auch auf Leihfahrzeug bei Ansprüche Abschluss rückerstattet körperbehinderter der Variante erhalten A ohne Lenker. können, Leihwagenanspruch, allerdings Das heißt, nur dass jene körperbehinderten körperbehinderte Taxikosten oder die Lenker, Kfz-Lenker Kosten Kostendie für über ein auch Leihfahrzeug eine bei bedingte Abschluss rückerstattet Lenkerberechtigung der Variante erhalten A ohne können, verfügen Leihwagenanspruch, allerdings und mit nur allen jene körperbehinderten Fahrzeugen Taxikosten oder fahren die Lenker, Kosten dürfen, die für die über ein bestimmte Leihfahrzeug eine bedingte Merkmale rückerstattet Lenkerberechtigung (Automatik erhalten können, und verfügen Handgas, allerdings und Linksgas, mit nur allen jene Fahrzeugen Lenkradknopf, körperbehinderten fahren usw.) Lenker, aufweisen. dürfen, die die Bei über bestimmte Teilverschulden eine bedingte Merkmale wird Lenkerberechtigung anteilig (Automatik Ersatz geleistet. und verfügen Handgas, und Linksgas, mit allen Lenkradknopf, Fahrzeugen Lenkradknopf, fahren usw.) aufweisen. dürfen, die Bei bestimmte Teilverschulden Merkmale wird anteilig (Automatik Ersatz geleistet. und Handgas, Linksgas, ©Edith Grünseis-Pacher, CLUB MOBIL, www.clubmobil.at, 0664/2133042, edith@clubmobil.at 25 Lenkradknopf, ©Edith Grünseis-Pacher, usw.) CLUB aufweisen. MOBIL, Bei www.clubmobil.at, Teilverschulden 0664/2133042, wird anteilig edith@clubmobil.at Ersatz geleistet. 25 ©Edith Grünseis-Pacher, CLUB MOBIL, www.clubmobil.at, 0664/2133042, edith@clubmobil.at 25