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Impfungen für MitarbeiterInnen des Gesundheitswesens

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Österreich weiterhin vorkommen. Festzuhalten ist, dass auchgeimpfte Personen eine antibiotische Chemoprophylaxenach Meningokokkenexposition erhalten sollen.Zusammenfassung:Eine Meningokokkenimpfung (tetravalenter KonjugatimpfstoffACYW135, in Zukunft ev. auch Impfstoff gegenSerotyp B) wird für Personal, das in spezialisiertenmikrobiologischen Labors tätig ist, und HCW in derPädiatrie und auf Intensivstationen (v.a. pädiatrischen,internen und neurologischen ICUs), wo Patienten mitinvasiven Meningokokkenerkrankungen behandeltwerden, empfohlen.Vorgehensweise:Die Impfung sollte mit einer einmaligen Dosis eines tetravalentenKonjugatimpfstoffes erfolgen. Ob und wanneine Auffrischungsimpfung durchgeführt werden soll,kann derzeit nicht ausreichend beantwortet werden. Esgibt Daten bei Jugendlichen, die einmalig mit einemKonjugatimpfstoff geimpft wurden und bei denen eineAuffrischungsimpfung mit einem Konjugatimpfstoffnach fünf Jahren sinnvoll erscheint.2.6 PneumokokkenPneumokokken kommen als Kommensalen im Oropharynxvor – zwischen sechs und 50% der gesunden Bevölkerungsind mit Pneumokokken besiedelt, besonders hoch ist dieKolonisationsrate in Gemeinschaftseinrichtungen. Die Kolonisierungerfolgt zumeist in den ersten beiden Lebens jahrenund ist daher bei Kleinkindern im Alter von zwei bis dreiJahren mit bis zu 60% am höchsten. Bei Schul kindern liegt dieKolonisationsrate zwischen 25 und 35%, bei Erwachsenen mitKindern im Haushalt zwischen 18 und 29%, bei Erwachsenenohne Kinder im Haushalt hingegen nur bei 6% [25].Pneumokokkenimpfungen liegen einerseits als Polysaccharidimpfstoff(23-valent), andererseits als Konjugatimpfstoffe vor(10- oder 13-valent – für Erwachsene ab 50 Jahren der 13-valenteImpfstoff ).Der Polysaccharidimpfstoff beeinflusst die nasopharyngealeCarrierrate nicht und bietet damit keine Schutzmöglichkeitgegen eine Übertragung von Pneumokokken durch kolonisiertePersonen. Somit ist keine Herdenprotektion möglich.Andererseits kommt es jedoch durch den Polysaccharidimpfstoffauch zu keinem Serotypen-Replacement und damitzu keiner Steigerung <strong>des</strong> Infektionsrisikos durch nicht durchdie Impfung abgedeckte Serotypen.Die Konjugatimpfstoffe hingegen reduzieren die nasopharyngealeCarrierrate und vermindern damit die Übertragungsmöglichkeitvon durch den Impfstoff abgedeckten Serotypen.Damit ist ein Schutz von Hochrisikopersonen möglich. ZumSchutz von Hochrisikopatienten (Geriatrie, Pädiatrie, ICU) voreiner Pneumonie („community-acquired pneumonia“), wäredaher die Impfung allen Patienten-nahen Mitarbeitern in diesenBereichen zu empfehlen (Konjugatimpfstoff, derzeit Offlabel-Empfehlungfür alle Altersgruppen; siehe Tab. 3). Es bestehtallerdings hier (zumin<strong>des</strong>t theoretisch) die Möglichkeit<strong>des</strong> Replacements, d.h. der Besiedelung mit potenziell übertragbarenund hochpathogenen Pneumokokken, die nichtdurch die Impfung abgedeckt sind und auf Risiko personenübertragen werden können.Zu einer Impfung gegen Pneumokokken für HCW gibt es wederin Österreich noch weltweit irgendwelche konkretenEmpfehlungen. Lediglich in der Schweiz wird diese Impfungfür Laborpersonal empfohlen (wozu jedoch interessanterweisekeine schriftlichen Unterlagen existieren).Laut WHO besteht für HCW kein erhöhtes Risiko von schwerenPneumo kokkeninfektionen [26]. Andererseits ist die Pneumokokkenimpfung in Österreich für alle Erwachsenen über 50Jahren empfohlen und, wie bereits eingangs erwähnt, geltendiese Empfehlungen selbstverständlich auch für HCW.Eine derzeit in den Niederlanden durchgeführte Studie(CAPTIVA) wird ca. Anfang 2013 eine Antwort auf die Frage erlauben,ob im institutionellen Bereich eine Pneumoniepräventiondurch Pneumokokken-Konjugatimpfungen zu erwartenist. Im positiven Fall würde dies die Bedeutung derImpfung deutlich unterstreichen.Zusammenfassung:Es besteht zwar keine offizielle berufsspezifische Empfehlungfür eine Pneumokokken-Impfung von HCW, jedochhat die an die Eigenverantwortung <strong>des</strong> Einzelnen appelierendeallgemeine Empfehlung dieser Impfung imÖsterreichischen Impfplan naturgemäß auch für HCW zugelten..Vorgehensweise:Seit 2010 steht ein 13-valenter Konjugatimpfstoff zurVer fügung, der ab dem 50. Lebensjahr zugelassen undempfohlen ist. Spätestens ab dem 60./65. Lebensjahr isteine Impfung gegen Pneumokokkenerkrankungendringend empfohlen.Die Impfung mit dem konjugierten 13-valenten Impfstofferfolgt ab dem 50. Lebensjahr einmalig, der unkonjugierte23-valente Impfstoff kann ab dem 60./65.Lebensjahr ebenfalls einmalig geimpft werden. Bei immunkompetentenErwachsenen sind keine weiterenAuf frischungsimpfungen/Revakzinierungen geplant.September 2012 7

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