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Leseprobe Checkliste zur Interpretation

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Normpunkt3.1.2 BedarfvoninteressiertenParteien,Lernenden,SponsorAnforderung,StichworteBedarf voninteressiertemLernenenden,Sponsor erfassen:Der Lerndienstleistermuss vor demAnbieten denkonkreten Bedarf voninteressierten Parteienermitteln. InteressiertePartei ist in der Regelder Teilnehmer odersein Arbeitgeber.Lernende, Sponsor,interessierte ParteikönnenunterschiedlicheBlickwinkel auf dieLerndienstleistunghaben!<strong>Interpretation</strong>, Aktivität, ErläuterungLeitfrage: Wie sorgt der LDL dafür, dass erVoraussetzungen, Bedürfnisse und Qualitätsmerkmaledes Kunden / der interessierten Partei verwertbaraufnimmt?Hier wird die konkrete Abfrage von Kundenbedürfnissen,Erwartungen, Voraussetzungen, Ziele am konkretenKunden verlangt. Dieser Punkt wird bei offenenGruppenschulungen in der Regel bei bestehendemLernangebot und Curriculum vor dem Beginn derMaßnahme umgesetzt. Ein Kunde oder Teilnehmer wirdauf den Bildungsträger überhaupt erst einmal aufmerksam,weil dieser ein entsprechendes Angebot am Marktpubliziert.Es ist sicherzustellen, dass eine Qualifikationsanalyseermöglicht wird, individuelle Lernziele, besondereVoraussetzungen und der erwartete praktische Nutzenerfragt wird. Im einzelnen betrifft dies den Lernendenselbst, seinen Sponsor oder allgemein ausgedrückt, dieinteressierte Partei:1. Der Lernende1.1 Analyse der Qualifikation des Lernenden Hierzu sindfolgende Angaben im Vorfeld abzufragen:• Bisherige Aus- und Weiterbildung (Zeugnisse,Qualifikation). Für die Handhabung dieserPersonenbezogenen Informationen muss eineDatenschutzregelung vorhanden sein.• Welche Lernerfahrungen liegen vor? (Ist derLernende häufig bei Weiterbildungen oder liegtdie letzte Weiterbildung viele Jahre <strong>zur</strong>ück?)• Besonderheiten hinsichtlich sprachlicherFähigkeiten, Kultur, Behinderungen, Lese- undSchreibfähigkeit müssen ermittelt werden.• Falls nötig und machbar ist der Lernende beiDokumentationsbeispiele und Nachweise, die beider Begutachtung vorliegen solltenZu 1. Der LernendeDie Anforderungen werden durch ein persönlichesBeratungsgespräch z.B. mit dem Lernenden oderseinem Arbeitgeber ermittelt. Möglichkeiten.• Beratungsgespräch persönlich odertelefonisch oder Online-Erfassung imAnmeldebogen⇒ Beratungsprotokoll: StichwortartigeAufzeichnungen mit Hilfe einer<strong>Checkliste</strong>. Damit wird dieÜberprüfung der Eignung derTeilnehmer nachweisbardokumentiert.⇒ Relevante Inhalte dieserAufzeichnungen müssen denbetroffenen Personen wie z.B.Referenten für die Kursvorbereitungoder für die teilnehmerbezogeneBildungsberatung (Aufbau-/Folgekurse) <strong>zur</strong> Verfügung stehen.Zu 2 und 3 Interessierte Partei/ SponsorDie Informationen hinsichtlich der Frage, wozu einArbeitgeber oder Teilnehmer die Lerndienstleistungbenötigt, helfen bei der Bewertung und Erfüllung derKundenanforderungen und sind eine bedeutendeMarketinginformation.Die Erfassung kann wie oben über Formulare und<strong>Checkliste</strong>n erfolgen.Die schriftliche Vereinbarung erfolgt durchschriftliches Anmeldeformular, Ausbildungsvertragö.ä.Seite 3 von 29


NormpunktAnforderung,Stichworte<strong>Interpretation</strong>, Aktivität, Erläuterungder Beurteilung seines Lernbedarfs und seinerLernziele zu unterstützen.• Sinnvoll ist die gleichzeitige Durchführung derBeratung und Eignungsfeststellung. Ergebniseiner Beratung kann sehr wohl auch sein,einem/r Interessenten/-in von einer Teilnahmean einer Maßnahme ab<strong>zur</strong>aten bzw. auf andereQualifizierungsmöglichkeiten hinzuweisen.• Es empfiehlt sich, die Beratung in schriftlicherForm zu dokumentieren.• Eine Beratung darüber sollte nie unter Zeitdruck• durchgeführt werden.Dokumentationsbeispiele und Nachweise, die beider Begutachtung vorliegen sollten2. Interessierte Parteien2.1 Erwartungen Lernergebnisse:• Wozu wird die Lerndienstleistung benötigt?Genauer: Welche individuellen Ziele, Wünsche,Anforderungen in Bezug auf die konkreteLerndienstleistung bestehen seitens derinteressierten Parteien?2.2 Vorstellungen hinsichtlich des praktischen Nutzens dererlangten Fähigkeiten/ Fertigkeiten/ Kenntnisse:• Wie soll das Erlangte später arbeitsplatz-/praxisbezogen nutzbar gemacht werden?3. Sponsor3.1 Erkennen des praktischen Nutzens aus Sicht desSponsors:• Die relevante interessierte Partei ist zubefragen: Woran wird der Sponsor denpraktische Nutzen messen? Die liefert dieInformation darüber, anhand welcher Kriteriener die Qualität der Lerndienstleistung bewertenSeite 4 von 29


NormpunktAnforderung,Stichworte<strong>Interpretation</strong>, Aktivität, Erläuterungwird?Dokumentationsbeispiele und Nachweise, die beider Begutachtung vorliegen sollten3.1.3Lerninhalt undLernprozessKlärung derMachbarkeitDer Lerndienstleisterplant Lerninhalte undLernprozess. Vorab istsicherzustellen:Der Lernprozessbeinhaltetmethodische unddidaktischeÜberlegungen. Hierzumuss er diegewonnenenErkenntnisse aus3.1.2 verwenden.Weiterhin müssen diefür diese Planunggenutzten Mittelgeeignet, fachlichrichtig und vollständigsein. Der Bedarf jederinteressierten Parteisowie das gewünschteLernergebnis stellendie Leitplanken fürdiese Planung dar.3.2 VertraglichesMit dem Sponsor ist eine schriftliche Vereinbarung über dieLerndienstleistung zu treffen:Leitfrage: Wie überprüft der LDL, ob derSchulungsauftrag gemäß den Wünschen undAnforderungen der interessierten Parteien mit denvorhandenen Mitteln und Ressourcen realisiert werdenkann?Nachdem unter 3.1.2 die Bedürfnisse ermittelt wurden, isthier die Umsetzung in den Lerninhalt und den Lernprozesssicherzustellen. Die Planung von Lerninhalt undLernprozess umfasst zunächst die Themenwahleinschließlich Umfang und Ausprägung sowie die Art undWeise der Vermittlung (methodisch und didaktisch).• Dabei sind die Kundenanforderungen das Maßaller Dinge. Die verfügbaren Mittel undInformationen sind hierfür heranzuziehen. Diessollte vor Allem die Aufzeichnungeneinbeziehen, die zuvor bei der Ermittlung desLernbedarfs entstanden sind. Die Informationenüber die Zielgruppe sind von besondererBedeutung (Was kann vorausgesetzt werden?Welche speziellen Anforderungen liegen vor?)• Für die Richtigkeit und Vollständigkeit deseinzusetzenden Unterrichtsmaterials wie z.B.Seminarunterlagen ist zu sorgen.• Grundsätzlich müssen Lerninhalt und -prozess an den gewünschtenLernergebnissen ausgerichtet sein. Hier istdie enge Kommunikation mit derinteressierten Partei hilfreich. So ist dieVerwendung von Mitteln und Informationen für dieErstellung eines Ziel-Inhalte-Plans:• Aufzeichnungen aus derLernbedarfsanalyse• erstellte Planungen früherer Aufträge• zu verwendende Lehrbücher• Seminarunterlagen• bestehende Curricula• Rahmenlehrpläne• Feedback vergleichbarer odervergangener Aufträge• Rücksprache mit interessierter ParteiRegelungen im Handbuch treffen:• Wer ist für die Richtigkeit derverwendeten Lernunterlagen zuständig?Eventuell stellen auch regelmäßigeBesprechungsrunden mit Kollegen denrichtige Rahmen dar, an dem überNeuerungen und nicht mehr zuempfehlende Unterlagen diskutiert wird.• Wer kümmert sich um die technischenUnterrichtsressourcen? Dies kann zumBeispiel im Rahmen einerVerantwortlichkeitsmatrix oderVerfahrensbeschreibung geschehen• Lenkung von Aufzeichnungen (darinspeziell Lernbedarfserfassung)Seite 5 von 29

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