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Nr. 50/2011 - Gemeinde Schmelz

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Bekanntmachung<br />

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung<br />

von Wahlscheinen für die Wahl des Landrates des Landkreises<br />

Saarlouis am 22.01.2012 bzw. 05.02.2012<br />

1. Das Wählerverzeichnis zu den oben angegebenen Wahlen für<br />

die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schmelz</strong> wird in der Zeit vom 02. bis 06.01.2012<br />

während der allgemeinen Öffnungszeiten und am 06.01.2012<br />

bis 16.00 Uhr im Rathaus in <strong>Schmelz</strong>, Rathausplatz 1, Zimmer<br />

2.07, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.<br />

Jede und jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit<br />

der zu ihrer oder seiner Person im Wählerverzeichnis<br />

eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine Wahlberechtigte<br />

oder ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit<br />

der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen<br />

Personen überprüfen will, hat sie oder er Tatsachen glaubhaft<br />

zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit<br />

des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht<br />

zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten,<br />

für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß<br />

dem § 34 Abs. 5 des Meldegesetzes eingetragen ist.<br />

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.<br />

Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.<br />

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist<br />

oder einen Wahlschein hat.<br />

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,<br />

kann in der Zeit vom 02. bis zum 06.01.2012, spätestens am<br />

06.01.2012 bis 16.00 Uhr, beim <strong>Gemeinde</strong>wahlleiter in <strong>Schmelz</strong>,<br />

im Zimmer 2.07 Einspruch einlegen.<br />

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift<br />

eingelegt werden.<br />

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,<br />

erhalten bis spätestens zum 01.01.2012 eine Wahlbenachrichtigung.<br />

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,<br />

wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis<br />

einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein<br />

Wahlrecht nicht ausüben kann.<br />

4. Wer einen Wahlschein hat, kann<br />

durch Stimmabgabe an der Wahl des Landrates in einem beliebigen<br />

Wahlraum des Landkreises<br />

oder<br />

durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />

5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte<br />

oder ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte<br />

oder ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener<br />

Wahlberechtigter,<br />

a) wenn sie oder er nachweist, dass sie oder er ohne ihr<br />

oder sein Verschulden die Einspruchsfrist gegen das<br />

Wählerverzeichnis nach § 19 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes<br />

bis zum 06.01.2012 versäumt hat,<br />

b) wenn ihr oder sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst<br />

nach Ablauf der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2<br />

des Kommunalwahlgesetzes entstanden ist,<br />

c) wenn ihr oder sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren<br />

festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss<br />

des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des <strong>Gemeinde</strong>wahlleiters<br />

gelangt ist.<br />

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen<br />

Wahlberechtigten bis zum 20.01.2012, 18.00 Uhr, beim <strong>Gemeinde</strong>wahlleiter<br />

mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt<br />

werden.<br />

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen<br />

des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten<br />

möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag,<br />

15.00 Uhr, gestellt werden.<br />

Versichert eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter<br />

glaubhaft, dass ihr oder ihm der beantragte Wahlschein nicht<br />

zugegangen ist, kann ihr oder ihm bis zum Tag vor der Wahl,<br />

12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte<br />

können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) und 5.4 Buchstaben<br />

a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung<br />

eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.<br />

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage<br />

einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachweisen.<br />

Eine behinderte Wahlberechtigte oder ein behinderter<br />

Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer<br />

anderen Person bedienen.<br />

6. Mit dem Wahlschein erhält die oder der Wahlberechtigte<br />

1. einen hellblauen Stimmzettel,<br />

2. einen gelben Stimmzettelumschlag,<br />

3. einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden<br />

ist, versehenen rosafarbenen Wahlbriefumschlag<br />

und<br />

4. ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine<br />

andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Emp-<br />

fangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen<br />

Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person<br />

nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>wahlleiter vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich<br />

zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte<br />

Person auszuweisen.<br />

Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den Wahlbrief<br />

mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig<br />

an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort<br />

spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.<br />

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />

ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen<br />

Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf<br />

dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>wahlleiter: Armin Emanuel<br />

Landratswahl am 22.01.2012<br />

Sehbehinderte und Blinde wählen selbstständig - Wenn die Brille<br />

nicht mehr reicht, hilft der Blinden- und Sehbehindertenverein des<br />

Saarlandes weiter; so auch bei der Landratswahl im Landkreis Saarlouis<br />

am 22.01.2012. Blinde und Sehbehinderte können auch ohne<br />

fremde Hilfe wählen. Mit Hilfe einer Schablone kann das „Kreuz“<br />

an die „richtige“ Stelle gemacht werden. Die Wahlhilfe ist bei uns<br />

kostenlos anzufordern; gern geben wir auch Hinweise für deren<br />

Handhabung und bieten bei unseren zahlreichen Treffpunkten in<br />

Ihrer Nähe praktische Hilfe an.<br />

Der Stimmzettel wird in eine Folie gelegt und kann an den entsprechenden<br />

Markierungen gekennzeichnet werden. Die Erläuterungen<br />

werden auf eine Audio-CD gelesen, so dass sich jeder bereits zu<br />

Hause in Ruhe informieren kann, ohne die Augen besonders anstrengen<br />

zu müssen.<br />

Mitgliedern des Vereins werden die Wahlhilfen automatisch zugesandt,<br />

sonst melden Sie sich einfach, wenn Sie diesen Service in<br />

Anspruch nehmen wollen, bei: Blinden- und Sehbehindertenverein<br />

für das Saarland e. V., Küstriner Str. 6, 66121 Saarbrücken, Tel. (0681)<br />

818181; Infotel: (06838) 3110, E-Mail: info@bsvsaar.org<br />

Wahllokale anlässlich<br />

der Landratswahl am 22.01.2012<br />

Da der Kindergarten Bettingen vorübergehend in die alte Schule in<br />

<strong>Schmelz</strong>-Außen umgezogen ist, bis der Neubau des Kindergartens<br />

abgeschlossen ist, stehen die Räumlichkeiten in der alten Schule in<br />

Außen zur Einrichtung der Wahllokale für die Wahlbezirke 123 und<br />

124 nicht zur Verfügung. Die entsprechenden Wahllokale werden<br />

deshalb in der Kettelerschule, Wilhelm-Busch-Straße 11, eingerichtet.<br />

Ich bitte die betroffenen Bürgerinnen und Bürger dies zu beachten<br />

und bedanke mich für ihr Verständnis.<br />

Die übrigen Wahllokale werden, wie bei den vorangegangenen<br />

Wahlen, in den bisherigen Räumlichkeiten eingerichtet.<br />

Armin Emanuel, <strong>Gemeinde</strong>wahlleiter<br />

Konzer Konzert Konzer<br />

Sonnta onnta onnta onntag, onnta 18. 18. De Dez. De z. (4. (4. Ad Advent), Ad ent),<br />

um um 17.00 17.00 Uhr Uhr in in St. St. Marien, Marien, Sc <strong>Schmelz</strong> Sc <strong>Schmelz</strong><br />

hmelz<br />

„Ein „Ein wunder wundersc wunder wundersc<br />

sc schönes sc hönes Kindelein“<br />

Kindelein“<br />

Ad Adventlic Ad entlic entliche entlic he und und w wweihnac<br />

w eihnac eihnachtlic eihnac htlic htliche htlic he Musik Musik um um 1600<br />

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unter unter der der Leitun Leitung Leitun g v vvon<br />

v on Ber Ber Bernhar Ber nhar nhard nhar d Stilz<br />

Stilz<br />

Der Name ist sozusagen Programm: Das Ensemble „Heavenly Wood“<br />

musiziert auf einem Satz Blockflöten, wie er im 16. Jahrhundert gebräuchlich<br />

war, bestehend aus Instrumenten verschiedener Größe,<br />

von der kleinen Sopran- bis hin zur Subbassflöte, die über zwei Meter<br />

misst. Der Name steht für diese ausgefeilte Klangkultur: heavenly -<br />

himmlisch, aber auch die bodenständige Schwere der Instrumente:<br />

heavy wood - schweres Holz. Dies ergibt ein reizvoller Kontrast,<br />

den die 6 Musiker, alle professionelle Blockflötisten und Spezialisten<br />

der Alten Musik, den Konzertbesuchern zu hören und zu sehen<br />

geben. So stimmt das Ensemble am Sonntag, 18. Dezember (4. Advent),<br />

um 17.00 Uhr in St. Marien, <strong>Schmelz</strong>, in der Reihe „Musik in<br />

St. Marien“ auf die Weihnachtszeit ein. Mit selten gehörten Klängen<br />

entführt das Ensemble seine Zuhörer in die Renaissance. Der<br />

Bogen reicht von temperamentvollen, skurrilen Tänzen über komplexe<br />

Sätze bis hin zu melancholischen Liedern. Sie musizieren<br />

Werke von Michael Praetorius, Hans Leo Hassler, Samuel Scheidt,<br />

Michael Altenburg und Johann Walther. Ergänzt werden die Flöten<br />

durch Barockposaune, Dulzian und Krummhorn. Die Mitglieder von<br />

Seite 4 Amtliches Bekanntmachungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schmelz</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>50</strong>/<strong>2011</strong>

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