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Zu Gast zwischen Rhein und Reben Aktiv bewegen - Natur erleben

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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld - 16 - Ausgabe 19/2009<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Sprechst<strong>und</strong>e des Ortsbürgermeisters<br />

Die Sprechst<strong>und</strong>e des Ortsbürgermeisters findet jeden Mittwoch<br />

(ausgenommen an Wochenfeiertagen) <strong>zwischen</strong> 18:30 <strong>und</strong> 19:30 Uhr<br />

im Rathaus, Erdgeschoss, Vordereingang, statt. Sonstige Sprechst<strong>und</strong>e<br />

nach Vereinbarung unter Telefon-Nr. 06344 8991.<br />

Gauweiler, Ortsbürgermeister<br />

Abgabe gelber Wertstoffsäcke<br />

Jeden ersten Donnerstag im Monat können in der Zeit von 16:00 Uhr<br />

bis 16:30 Uhr beim gemeindlichen Bauhof neben dem Feuerwehrgerätehaus<br />

bei Bedarf gelbe Wertstoffsäcke abgeholt werden.<br />

Einwohnerversammlung!<br />

Achtung geänderte Anfangszeit!<br />

Am Montag, dem 11. Mai 2009, findet in Freisbach, in der Sport- <strong>und</strong><br />

Kulturhalle, eine Einwohnerversammlung statt. Der Beginn der Veranstaltung<br />

wurde geändert auf 20:00 Uhr. Bitte beachten! Die Bevölkerung<br />

ist herzlich eingeladen.<br />

Bekanntmachung<br />

der zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl<br />

der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters<br />

der Ortsgemeinde Freisbach am 07. Juni 2009<br />

Der Wahlausschuss für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters<br />

der Ortsgemeinde Freisbach hat in seiner Sitzung<br />

am 27. April 2009 zur Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters<br />

am 07. Juni 2009 folgende Wahlvorschläge zugelassen:<br />

Listennummer Kennwort Name, Vorname,<br />

Beruf oder Stand<br />

Anschrift<br />

1 GAUWEILER Gauweiler, Peter<br />

Stadtoberverwaltungsrat<br />

Waldstraße 15<br />

67361 Freisbach<br />

Die zugelassenen Wahlvorschläge werden hiermit gemäß § 58 i. V. m.<br />

§ 24 Absatz 3 <strong>und</strong> § 62 Absatz 5 des Kommunalwahlgesetzes (KWG)<br />

sowie § 70 i. V. m. § 30 Absatz 1 <strong>und</strong> § 74 Absatz 7 der Kommunalwahlordnung<br />

(KWO) öffentlich bekannt gemacht.<br />

Freisbach, den 28.04.2009<br />

Der Wahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters:<br />

Weinheimer, Ortsbeigeordneter<br />

Informationen des Wahlamtes<br />

der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld<br />

zur stattfindenden MEHRHEITSWAHL<br />

in der Ortsgemeinde Freisbach am 07. Juni 2009<br />

Die Wahl zum Ortsgemeinderat Freisbach am 07. Juni 2009 wird<br />

nach den Gr<strong>und</strong>sätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene<br />

Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber <strong>und</strong> ohne das Recht der<br />

Stimmenhäufung (Kumulieren) gemäß § 22 des Kommunalwahlgesetzes<br />

<strong>Rhein</strong>land-Pfalz (KWG) durchgeführt. Der Wahlausschuss hat in<br />

seiner Sitzung am 27.04.2009 den von der Wählergruppe WEINHEI-<br />

MER eingereichten Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsgemeinderat<br />

zugelassen.<br />

Anhand der nachfolgenden MUSTERSTIMMZETTEL möchten wir Ihnen<br />

einige mögliche Stimmzettelkennzeichnungen erläutern.<br />

Beachten Sie bitte, dass es sich hier nur um MUSTERBEISPIELE bei<br />

einem Ortsgemeinderat mit insgesamt 6 zu wählenden Ratsmitgliedern<br />

handelt!<br />

Für den Ortsgemeinderat Freisbach können am 07. Juni 2009 insgesamt<br />

16 Personen gewählt werden!<br />

Verbandsgemeindeverwaltung<br />

Wahlamt<br />

67360 Lingenfeld<br />

Amtlicher Stimmzettel<br />

für die Mehrheitswahl zum Ortsgemeinderat MUSTERHAUSEN<br />

am 07. Juni 2009<br />

Sie dürfen höchstens 6 Personen wählen!<br />

Stimmenhäufung (kumulieren) ist nicht zugelassen!<br />

Sie vergeben Ihre Stimmen<br />

durch ein Kreuz � oder eine andere eindeutige Kennzeichnung im Stimmabgabefeld<br />

der Personen, die Sie wählen wollen<br />

oder<br />

Sie können den Wahlvorschlag durch ein Kreuz � oder eine andere eindeutige<br />

Kennzeichnung des Stimmzettels in der Kopfleiste � auch unverändert annehmen,<br />

mit der Folge, dass jeder Bewerberin <strong>und</strong> jedem Bewerber eine Stimme<br />

zugeteilt wird.<br />

oder<br />

Sie können, wenn Sie nicht alle 6 Stimmen einzeln vergeben wollen, den<br />

Wahlvorschlag in der Kopfleiste ankreuzen � mit der Folge, dass die restlichen<br />

Stimmen den Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerbern zugute kommen.<br />

Sie können aufgeführte Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber auch streichen <strong>und</strong> durch<br />

andere wählbare Personen ersetzen. Tragen Sie dabei Namen <strong>und</strong>, soweit zur Personenkennzeichnung<br />

erforderlich, weitere eindeutig zuordnende personenbezogene<br />

Daten, wie Vornamen, Beruf, Wohnung oder Alter ein.<br />

Bitte machen Sie Ihre Angaben in lesbarer Schrift!<br />

Kennwort: WAGNER<br />

1. Wagner, Helmut, sen., Landwirt, Mühlgraben 2 O<br />

2. Schrick, Alfred, Schriftsteller, Petersgasse 92 O<br />

3. Braun, Agnes, Schneidermeisterin, Meisenweg 14<br />

4. Dr. Speth, Sophia, Zahnärztin, Hauptstraße 8 O<br />

5. Töniges, Dorothea, Kauffrau, Goethestraße 11<br />

6. Schuck, Franziska, Braumeisterin, Herdstraße 36 O<br />

Stimmzettel nach innen falten !<br />

Amtlicher Stimmzettel<br />

für die Mehrheitswahl zum Ortsgemeinderat MUSTERHAUSEN<br />

am 07. Juni 2009<br />

Sie dürfen höchstens 6 Personen wählen!<br />

Stimmenhäufung (kumulieren) ist nicht zugelassen!<br />

Sie vergeben Ihre Stimmen<br />

durch ein Kreuz � oder eine andere eindeutige Kennzeichnung im Stimmabgabefeld<br />

der Personen, die Sie wählen wollen<br />

oder<br />

Sie können den Wahlvorschlag durch ein Kreuz � oder eine andere eindeutige<br />

Kennzeichnung des Stimmzettels in der Kopfleiste � auch unverändert annehmen,<br />

mit der Folge, dass jeder Bewerberin <strong>und</strong> jedem Bewerber eine Stimme<br />

zugeteilt wird.<br />

oder<br />

Sie können, wenn Sie nicht alle 6 Stimmen einzeln vergeben wollen, den<br />

Wahlvorschlag in der Kopfleiste ankreuzen � mit der Folge, dass die restlichen<br />

Stimmen den Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerbern zugute kommen.<br />

Sie können aufgeführte Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber auch streichen <strong>und</strong> durch<br />

andere wählbare Personen ersetzen. Tragen Sie dabei Namen <strong>und</strong>, soweit zur Personenkennzeichnung<br />

erforderlich, weitere eindeutig zuordnende personenbezogene<br />

Daten, wie Vornamen, Beruf, Wohnung oder Alter ein.<br />

Bitte machen Sie Ihre Angaben in lesbarer Schrift!<br />

Kennwort: WAGNER<br />

1. Wagner, Helmut, sen., Landwirt, Mühlgraben 2 O<br />

2. Schrick, Alfred, Schriftsteller, Petersgasse 92 O<br />

3. Braun, Agnes, Schneidermeisterin, Meisenweg 14<br />

4. Dr. Speth, Sophia, Zahnärztin, Hauptstraße 8 O<br />

5. Töniges, Dorothea, Kauffrau, Goethestraße 11<br />

6. Schuck, Franziska, Braumeisterin, Herdstraße 36 O<br />

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